Georg Ebers
Eine ägyptische Königstochter Bd. I
Georg Ebers

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Vorrede zur fünften Auflage.

Es ist wiederum eine neue Auflage der »Aegyptischen Königstochter« nothwendig geworden und ich widme auch ihr ein eigenes Vorwort, weil der schnelle Fortgang des Drucks es mir leider unmöglich gemacht hat, einige Versehen zu beseitigen, auf welche ich durch die Güte des bekannten Botanikers Professor Paul Ascherson in Berlin, der Aegypten und die Oasen bereiste, aufmerksam gemacht worden bin.

Ich lasse im Garten der Rhodopis Bd. I. S. 5 unter anderen Gewächsen »Mimosen« wachsen; hatte ich sie doch in allen Beschreibungen des Nilthals erwähnt gefunden, war ich doch später oft genug in den Gärten von Alexandria und Kairo durch den lieblichen Duft ihrer goldgelben Blüten erfreut worden. Nun höre ich, daß gerade diese Mimose (Acacia farnesiana) aus dem tropischen Amerika stamme und dem alten Aegypten gewiß fremd gewesen sei. Die Bananen, die ich Bd. I. S. 53 unter anderen ägyptischen Gewächsen erwähne, sind erst durch die Araber aus Indien in das Nilthal eingeführt worden. Die im dritten Bande vorkommenden botanischen Irrthümer war es mir noch zu berichtigen möglich. Schon Hehn's vortreffliches Buch »Kulturpflanzen und Hausthiere« hatte mich gelehrt, auf solche Dinge zu achten. Theophrast, ein Kleinasiat, gibt die erste Beschreibung eines Citrus und diese beweist, daß er wohl den sogenannten Paradiesapfel, aber nicht unsere Citrone gekannt hat, die ich also unter den im alten Lydien kultivirten Pflanzen nicht nennen darf. Palmen und Birken sind beide in Kleinasien gefunden worden; ich ließ sie aber neben einander wachsen und beging damit einen Verstoß gegen die pflanzengeographische Möglichkeit. Die Birke grünt hier auf dem Hochgebirge, die Palme kommt nach Griesebach (Vegetation der Erde I. S. 319) nur an der Südküste der Halbinsel vor. Die letztgenannten Irrthümer konnten, wie gesagt, in der neuen Auflage verbessert werden.

Natürlich werde ich einem Jeden, der mich auf ähnliche Versehen aufmerksam macht, zu besonderem Danke verpflichtet sein.

Leipzig, den 5 März 1877.

Georg Ebers.


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