Hans Dominik
Das ewige Herz
Hans Dominik

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Mit plutgeer Hannd

Das Haus hinter Sankt Katharinen bleibt nicht lange ohne Hausfrau; zum Meister gehört eine Meisterin, so fordert's der Zunftbrauch, und nach Ablauf des Trauerjahres heiratet der Meister Peter wieder. Als »die Margreth Peter Henlein Schlosserin« wird die zweite Frau im Stadtbuch aufgeführt. – – –

Mehr denn je hat Peter Henlein in der Werkstatt zu schaffen, denn immer häufiger werden die Oerlein verlangt. Schon sitzt der junge Gesell Valentin neben dem Martin und fügt geschickt die kleinen Werklein zusammen. Nur selten kommt Meister Peter im Drange der eigenen Geschäfte dazu, an den Bruder Hermann zu denken, von dem ihm vor Jahren die letzte Kunde aus Dänemark kam.

›Es geht ihm gut in der Fremde‹, denkt der Meister dann wohl, ›er steht in Gunst bei dem König Christian; an dem Hof in Kjöbenhavn ist er ein einflußreicher Mann geworden‹. Doch Königsdienst ist ein gefährlicher Dienst. Wer sich ihm verschreibt, begibt sich der eigenen Freiheit. – – –

»Hört Meister«, sagt die dänische Majestät eines Tages, »Ihr müßt für mich nach Deutschland fahren. Dort sollt Ihr alles, was ich Euch aufgeschrieben habe, kaufen. In den großen Reichsstädten werdet Ihr's am besten erhalten.« Es ist eine lange Liste, die der König dem Messerschmied übergibt. Viele Zentner Glockenerz, für den Guß neuer Geschütze bestimmt, sind darin verzeichnet. Ehrenvoll ist der Auftrag, doch wenn Meister Hermann ihn übernimmt, muß er gerade in die Reichsstädte reisen, die zu meiden er genugsam Grund hat. Von der noch ungesühnten Bluttat mag er dem König nicht sprechen, nur vorsichtig und verschleiert bringt er seine Bedenken vor.

»Macht Euch dessenthalben keine Sorge«, beruhigt ihn König Christian, »wir werden Euch freies Geleit erwirken«. Noch am gleichen Tage . . . man ist im Märzmond des Jahres 1520 . . . geht aus der königlichen Kanzlei ein Schreiben an den Rat der Stadt Nürnberg mit der Bitte, dem Messerschmied Hermann Henlein zu erlauben, zu den Arbeiten für den König »Etlichen Zeug« in Nürnberg zu kaufen und bestellen zu dürfen und ihm dazu freies Geleit zu geben.

Im Juni trifft die Antwort des Rates in Kjöbenhavn ein. Unumwunden lehnen die Nürnberger Herren das Ansuchen des Königs ab und unterlassen es in ihrem Schreiben auch nicht, die früheren Missetaten des Hermann Henlein ausführlich darzulegen. Auf ein freies Geleit ist danach nicht mehr zu hoffen, doch des Königs Wunsch ist Befehl. Ein Jahr lang vermag Meister Hermann die Angelegenheit hinauszuzögern, dann muß er die Reise nach Deutschland antreten.

Wohl hütet er sich nach Nürnberg zu gehen und meidet auch vorsichtig die anderen großen Handelsstädte, doch bald muß er erkennen, daß er seines Herrn Wünsche nur dort erfüllen kann. In Augsburg allein ist die Kanonenbronze zu haben und so muß er wohl oder übel das Gebiet dieser Stadt betreten und nun nimmt das Verhängnis seinen Lauf. Ein Nürnberger Steckbrief gegen ihn liegt auch beim Augsburger Rate und im Sommer des Jahres 1523 wird er dort verhaftet.

Die Augsburger Gerichte gehen nicht sanft mit dem Gefangenen um. Mit Hilfe der peinlichen Frage erzwingen sie von dem Beschuldigten ein ausführliches Geständnis und schicken es an den nürnberger Rat. Schon im Juli trifft dessen Antwort ein und läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wenn der Henlein in ihre Hand gefallen wäre, so schreiben die Nürnberger, so würden sie nicht gezögert haben, mit peinlichem Rechte, d. h. mit der Todesstrafe gegen ihn zu verfahren und dies wollten sie auch den Augsburgern anheimstellen. – – –

»Wir müssen's dem Meister Peter zu wissen tun«, sagt Herr Caspar Nützel. Herr Volkamer schüttelt den Kopf. »Ist Rats Sache Herr Nützel, geht den Meister Peter nichts an der Handel, den der Messerschmied mit den Augsburgern hat.«

»Ist aber sein Bruder, da meine ich, es sollt ihn doch wohl angehen.« Der Ratsherr zuckt die Achseln. »Tut, was Ihr wollt Herr Caspar, es wird doch bald ruchbar werden, wenn sie den Hermann Henlein in Augsburg zum Hochgericht führen.«

»Wolle Gott, daß es dazu nicht kommt, Herr Volkamer! Mit Eurem Verlaub will ich gehen und dem Meister Peter die schlimme Kunde bringen. Ist ein sauerer Gang für mich; doch besser er erfährt's, eh es zu spät ist. – – –

Einen zufriedenen, seiner Erfolge frohen Mann hat Herr Caspar Nützel aufgesucht, einen gebrochenen, ins innerste Mark getroffenen Menschen verläßt er.

Wie vom Blitz gefällt, ist Meister Peter nach den Worten des Herrn Nützel zusammengesunken. Wirr laufen seine Gedanken durcheinander. Was er die langen Jahre hindurch fast unbewußt gefürchtet hat, nun ist's geschehen. Klar stehen ihm plötzlich seine letzten Worte an den Kaufmann Jens Rasmussen im Gedächtnis: »Bringt meinem Bruder Hermann einen Gruß von mir und bestellt ihm, er solle nimmer nach Deutschland zurückkehren.« Warum ist der Unselige seiner Warnung nicht gefolgt? Warum hat er die sichere Zuflucht im fremden Lande verlassen? Warum hat er sich nach Augsburg gewandt, der Stadt, die Nürnberg so eng befreundet ist? Fragen, auf die Meister Peter Henlein keine Antwort zu finden weiß. Nur das eine sieht er, es muß etwas geschehen, um den Bruder zu retten. Der Rat darf es nicht zulassen, daß Hermann dem Henker verfällt. Aus dem Entschluß zur Tat schöpft Meister Peter neuen Mut. Eilig wechselt er sein Gewand und geht zum Rathaus.

Wohl bekannt und angesehen ist Peter Henlein dort. Man schätzt den Meister, dessen Erfindung der Stadt zu neuem Ruhm verhalf. Willig öffnen sich ihm die Türen, doch steinern werden die Mienen als er sein Anliegen vorbringt. Seine Bitte, der Nürnberger Rat möge sich bei den Augsburgern für seinen gefangenen Bruder verwenden, wird abgelehnt. Nur mit Mühe erreicht er es, daß ihm der Rat gestattet, für ›sich selbs zu suplicirn‹. Das ist nicht viel, aber doch wenigstens eine Hoffnung.

Daheim sitzt Meister Peter am Tisch und schreibt. Es ist das Schreiben sonst nicht sein Amt und seine Sach, doch hier beflügelt die Sorge um den Bruder ihm den Federkiel. Mit beredten Worten schildert er die Tat des Hermann als ein zufällig Vergehn. Nur durch dessen Bestreben, dem von anderen angegriffenen Maidlein zur Hilfe zu kommen, sei das Unglück geschehen. Eine Absicht habe nicht vorgelegen; nur als eine Verkettung unglücklicher Umstände sei das Ganze anzusehen. Von einem Totschlag oder gar von einem Morde könne man nicht sprechen. Bis dahin ist Meister Peters Bittschrift an den Augsburger Rat gut gelungen und wirkt überzeugend, doch bedenklich sind die letzten Zeilen, die ihm nun in der Erregung aus der Feder fließen; da schreibt er, daß nur der Nürnberger Rat die Tat als so schwer ansehe und daß die Herren in Augsburg sich dessen Stellungnahme nicht zu eigen machen möchten.

Das ist verfehlt, denn die Augsburger schicken die Bittschrift umgehend an den Nürnberger Rat zurück, der über diese letzten Sätze mit Recht ungehalten ist. Peter Henlein habe »der sachen unsern halben ze milt bericht« erwidern die Herren in Nürnberg und stellen die Sache dem Augsburger Rat noch einmal gänzlich anheim. –

Erfolglos war also die Bemühung Meister Peters und noch etwas Schlimmes hat sie für ihn selbst zur Folge. Er wird vor den Nürnberger Rat berufen und seines unwahrhaften Vorbringens halber scharf zur Rede gestellt. Wohl versucht er sich zu entschuldigen, daß sein Anbringen ›ausz aim unverstand‹ geschehen sei, der Rat spricht ihm seine Mißbilligung aus und behält sich eine Strafe für Meister Peter vor.

Trotz dieses Fehlschlages gibt er die Sache des Bruders noch nicht auf. Zum zweiten Male bittet er den Rat, um seine Fürsprache in Augsburg und wieder erhält er eine Ablehnung. Eine Fürbitte sei dem Rat nicht füglich, wird ihm bedeutet, weil der Bruder ›pößlich gehandelt‹ habe und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf.

Am 18. August wird in Augsburg das Urteil über den Messerschmied gesprochen:

»Hermann Hänlin von Nürmberg, der da gefangen vnd gebunden steet vnd im an sein Leyb vnd leben geet, der hat verschiner Zeit daselbs zu Nurmberg mutwillgclich vnd vnverursacht bey nächtlicher Weyl an zwayen klain mädlin merklich Leybsbeschädigung beganngen, das ain hart verwundt vnd das annder gar todgeschlagen, darauff ain Erber Rat der Stadt Augspurg mit Vrteil vnnd dannocht auß gnaden zu Recht erkannt vnd gesprochen hat, das der genannt Herman Hänlin mit plutgeer hannd vom Leben zum tod gericht werden soll, davor sich meniglich wisse zu verhüten. Actum auff 18. tag Augusti Anno 1523.«

Fünf Tage später ist das Urteil mit dem Schwert vollstreckt worden. – – –

Der Nürnberger Rat glaubt, daß der böse Handel hiermit abgetan ist. Von einer Bestrafung Meister Peters ist nicht mehr die Rede. Man achtet den Schmerz des um die Stadt verdienten Mannes, dem man im Grunde wohlgesinnt ist.

Aber es folgt noch ein Nachspiel. Briefe und Boten gehen zwischen der Stadt am Lech und der an der Pegnitz hin und her und neue Einzelheiten über das Geschick des Bruders kommen gerüchtweis dem Meister Peter zu Ohren. Durch Verrat soll Hermann Henlein in die Hände der Schergen gefallen sein. Ein Augsburger Messerschmied, Martin Lutz, so heißt es, habe ihn angegeben, die Stadtknechte vor das Haus, in welchem er wohnte, geführt und dafür einen Blutlohn von hundert Gulden vom Augsburger Rat erhalten. In seinem Grimm und Schmerz äußert sich Meister Peter zu jedem, der es hören will, laut über den schmachvollen Verrat des Augsburger Zunftgenossen; dieser hört davon, will den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und bringt in Nürnberg eine Klage gegen Meister Peter vor.

Wieder hat die Justiz das Wort und kein Wohlwollen des Rates kann den Meister Henlein schützen. Im Februar 1524 wird er zu einer vierzehntägigen Haft im Turm verurteilt, muß außerdem noch zwei Gulden für Auslagen an den zur Verhandlung nach Nürnberg gekommenen Meister Lutz zahlen und Frieden geloben.

Damit könnte es nun sein Bewenden haben, doch es geht noch weiter. Kaum hat Meister Peter im Rathaus die Friedensformel gesprochen, als er an den Meister Lutz herantritt und ihm zuruft: »Du bist doch, der Du bist.« Das ist zweifelsohne grobe Ungebühr vor Gericht und findet sofort seine Sühne. Der Rat gibt ihm noch eine Zusatzstrafe von drei Tagen und läßt ihn von der Gerichtsstelle aus sofort in den Turm abführen.

Am 6. Februar des Jahres 1524 ist das geschehen und vor der zusätzlichen Strafe können den Meister auch seine Freunde im Rate nicht bewahren. Doch nach drei Tagen wird er aus der Haft entlassen und man gewährt ihm einen Urlaub von zehn Tagen bis zum Antritt der übrigen Strafe.

Im Rate sind die Meinungen geteilt.

»Recht muß Recht bleiben«, vertritt Herr Volkamer die Meinung der einen; »unsere Gerichte fällen ihre Urteile nicht zum Scherz. Wir sind's auch dem Martin Lutz schuldig. Würden's ja auch nicht dulden wollen, wenn einer der Unseren so an seiner Ehre gekränkt wäre und der Täter ungestraft davonkäme.«

»Man kann aber die Gefängnisstrafe in eine Geldbuße umwandeln«, geben die anderen zu bedenken.

Daß man es kann, steht außer Zweifel; es bleibt nur die Frage, ob man es tun soll. Viel Freude macht es keinem aus dem Rate, einen Mann wie Meister Peter Henlein in den Strafturm zu setzen; einen Mann, von dem man schon vielerorts im Reiche spricht, dessen Namen mit dem der Reichsstadt schon untrennbar verbunden ist, in die Gewalt des Büttels zu geben. Doch die Form des Rechts muß gewahrt werden. – –

Zehn Tage hat der Meister Peter dumpf brütend in seinem Haus verbracht. Kaum zweimal ist er in dieser Zeit in seine Werkstatt gegangen. Scheut er sich doch, seinen Gesellen frei ins Auge zu blicken. So überläßt er dort alles dem ältesten, dem Georg; findet auch den rechten Ton nicht mehr, in dem ein Meister seine Anweisungen zu geben hat. Qualvoll verstreichen die Tage für ihn. Schon geht der Urlaub zu Ende; morgen wird er wieder in den Turm gehen müssen.

Der Nachmittag des 18. März ist gekommen, als Frau Margreth Herrn Caspar ins Gemach führt. Schwerfällig erhebt sich der Meister Henlein aus seinem Sessel zu einem kurzen Gruß und sinkt dann wieder in sich zusammen.

»Nun hört Meister«, hebt Herr Caspar an, um seine Botschaft auszurichten. Meister Peter stöhnt auf: »Morgen muß ich wieder ins Gefängnis gehen . . .«

»Nicht für lange, lieber Meister«, fährt Herr Caspar fort, »der Rat ist geneigt, Eure Haft in eine Geldbuße zu verwandeln. Bringt am zweiten Tage Euer Gesuch an und es wird ihm willfahret werden.«

»Ist das sicher Herr Nützel?« Zum ersten Male schlägt Meister Peter die Augen auf und blickt Herrn Caspar voll an.

»Es ist so wie ich's Euch sage«, bestätigt der seine Worte. »Ich soll's Euch vom Rate bestellen, auf daß Ihr danach handeln möget.«

Es ist ein langer Händedruck, mit dem sich Herr Caspar Nützel von dem Meister verabschiedet. – – –

Wie Bergeslast ist's dem Meister bei der Kunde, die Herr Caspar ihm brachte, vom Herzen gefallen. Noch am gleichen Abend schreibt er beim Schein der Rüböllampe sein Gesuch an den hochwohlweisen Rat der freien Reichsstadt und diesmal trifft er's von Anfang bis zum Ende richtig. Schildert seine Sache den Herren so, wie sich's für einen gehorsamen Bürger der Stadt ziemt. Will ihm wohl zuweilen noch ein mutwillig oder überheblich Wort aus dem Gänsekiel fließen, doch bei dem Gedanken an den Turm hält er's rechtzeitig zurück. – – –

Das Dunkel des frühen Märzmorgens liegt noch über der Stadt, als Peter Henlein sich am folgenden Tage zum Abschied rüstet. Zirkel, Reißblei, einige Blätter Pergament steckt er zu sich. Dann drückt er der Meisterin sein Gesuch in die Hand und spricht: »Das bringst Du übermorgen früh zum Rathaus, Margreth! Sieh zu, daß Du es einem der Herren, die mir wohlwollen, übergeben kannst. Es wäre gut, wenn's Herr Nützel erhielte. Kannst es aber auch Herrn Scheurl oder Herrn Volkamer geben. Auf Wiedersehen . . . bald Margreth.« – – –

Meister Peter nimmt eine Handlaterne und geht hinaus. Zu dieser frühen Stunde ist kaum jemand auf der Gasse und es gelingt ihm, ungesehen zu dem verhaßten Turm zu gelangen. Freundlicher scheint ihm heute der graubärtige Schließer zu sein; auch der Raum, den er dem Meister anweist, behaglicher und gut durchwärmt. Ein glückhaftes Omen dünkt es ihm.

Als die ersten Sonnenstrahlen durch das vergitterte Fenster fallen, sitzt er über das Pergament gebeugt und arbeitet eifrig mit Zirkel und Lineal. Die Zeichnung eines neuen Oerleins entsteht unter seinen Händen. Noch anders als bisher will er das Werk zusammenbauen, noch ein paar Räderlein mehr einsetzen und einen zweiten Weiser anbringen, der zwölfmal so schnell als der erste läuft, auf daß man auch die Minuten ablesen kann. – – –

Schnell geht bei der Arbeit ein Tag vorüber und am nächsten Morgen ist der Meister schon wieder in aller Frühe bei der Zeichnung. Emsig kritzelt er mit dem Reißblei Worte auf das Pergament. Einfälle und Gedanken zur Verbesserung der Oerlein, die ihm während der Nacht im Turm gekommen sind. Wenigstens in Stichworten muß er sich's notieren, damit es seinem Gedächtnis nicht wieder entschwindet. Schon ist das Letzte der Blätter, die er von Hause mitnahm, vollgeschrieben und noch immer kommen ihm neue Ideen, die es festzuhalten gilt. Pläne zu neuen Werkzeugen, mit denen man die Räderlein noch sauberer und mit geringerer Mühe herstellen kann; Verfahren, um den treibenden Federn eine noch gleichmäßigere Kraft zu geben.

So versunken ist der Meister in seine Entwürfe, daß er das Mittagsläuten nicht hört. Erst das Knarren des Türriegels läßt ihn aufhorchen. Der Schließer tritt in den Raum.

»Kann Euch leider nicht länger freie Herberg gewähren, so gern ich's auch möchte«, sagt der alte Mann schmunzelnd. »Habe vom Rate den Befehl, Euch aus dem Turm zu weisen. Ihr müßt Euch bequemen, wieder in die Gasse hinter Sankt Katharinen zu gehen.« – – –


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