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Am Tage des Gerichts

aus: de.wikipedia.org

Die dem Publikum zugänglichen Räume waren bis auf den letzten Platz gefüllt.

Die Journalistik der ganzen Welt, Paris, Wien, Stockholm usw. hatte ihre besten Vertreter entsandt. Es war so voll im Saal, daß ein Amerikaner, der dem Türhüter hundert Dollar bot, wenn er mich nur fünf Minuten sehen dürfte, hatte abziehen müssen, ohne seinen Wunsch erfüllt zu sehen.

Alles harrte mit Spannung der Dinge, die da kommen sollten.

Und sie kamen! Zunächst betraten die geladenen Zeugen den Saal, unter ihnen die Mannschaften – feldmarschmäßig ausgerüstet. Übrigens genau so, wie ich sie in Köpenick verwendet hatte.

Die übrigen Zeugen mit einer gewissen Spannung, unter ihnen auch der, der mich verraten hatte! Ich habe ihn scharf angesehen, aber er vermochte seine Augen nicht aufzuschlagen.

Nach den einleitenden Worten des Gerichtspräsidenten und den formellen Vorfragen verließen die Zeugen den Saal.

Zur Last gelegt wurde mir:

  1. 1. das unbefugte Tragen einer Uniform,
  2. das unbefugte Ausüben eines öffentlichen Amtes (nämlich das Amt eines Hauptmannes),
  3. Freiheitsberaubung oder -beschränkung gegen den Bürgermeister, den Oberstadtsekretär und den Kassenrendanten,
  4. und 5. Betrug und Urkundenfälschung.

Als ich gefragt, ob ich mich als schuldig bekenne, bejahte ich für Punkt eins bis drei. Für die zwei letzten Punkte verneinte ich auf das entschiedenste meine Schuld, und bei dieser Verneinung muß ich aus ursächlichen und juristischen Gründen auch noch heute bleiben.

Ich wurde aufgefordert, den Sachverhalt zu erzählen.

Zunächst wünschte der Richter mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand, daß ich sitzend meine Aussagen abgebe, aber da bei der Höhe der Schranken meine Stimme doch nicht laut genug durch den Saal drang, bat er mich aufzustehen. Ich trat bis dicht an die Schranke, hielt mich am Geländer fest und begann meinen Vortrag.

In lautloser Stille und atemloser Spannung hörte der Gerichtshof und das Publikum meinen Worten zu. Was ich brachte, war nichts als Wahrheit.

Vor dem Richter lagen die Akten, durch die er meine Aussagen jederzeit prüfen konnte; die Dokumente, die Bemühungen, mir eine Legitimation zu verschaffen, die Ausweisungsbefehle, die Führungsatteste aus den Betrieben, in welchen ich beschäftigt gewesen war. Und da draußen standen die Zeugen, die unter ihrem Eide alles das bestätigten, was ich vorbrachte.

Die Zeugen der Staatsanwaltschaft brachten nichts vor, was von meinen Aussagen abwich. Keine Lüge ließ sich mir nachweisen!

Der einzige, der mir zu färben schien, war der Kassenbeamte. Er wünschte den Eindruck hervorzurufen, als ob er als freier Mann über sich und seine Handlungen hätte bestimmen können. Er bemäntelte, wie mir schien, manche Umstände, die zu seinen Ungunsten sprachen und die in diesem Falle nicht als nebensächlich gelten durften. Von seiner mehr oder minder großen Glaubwürdigkeit hing es ab, ob der Gerichtshof auf schwere oder einfache Urkundenfälschung erkennen würde. Auch über die Augenblickssituation des Unterzeichnens der Quittung und der Übergabe des Geldes drückte er sich so ungenau wie nur möglich aus.

Wirklich großartig und bezeichnend war das Verhalten des Richters gegen Kallenberg; während die andern Zeugen nach ihrer Vernehmung im Saale bleiben durften, mußte jener auf Anordnung des Richters sofort nach seiner Aussage den Sitzungssaal verlassen.

Da die vorhandenen Zeugen der Staatsanwaltschaft zu der Sache selbst nichts mehr zu sagen hatten, ging der Gerichtshof jetzt zu der Vernehmung meiner Leumundszeugen über.

Es waren mit dem Anstaltsgeistlichen, dem Anstaltslehrer und dem Ökonomieinspektor Leute vorhanden, die mich fast ein halbes Menschenalter täglich in meinem Tun und Lassen beobachtet hatten.

Da war ferner mein Chef aus Wismar, ein Mann, der sich selbst emporgearbeitet hatte, der die Mühen, Sorgen und Nöte des Lebens genau kannte und der an meiner Sache gar nicht interessiert war. Das waren Zeugnisse, die schwer ins Gewicht fielen!

Was sonst noch von Zeugen vorhanden war, hatte ja weniger Bedeutung. Ich konnte bemerken, wie alles dies doch eine sehr ernste Stimmung im Publikum hervorrief. Als dann die ganzen Machinationen des Bürokratismus klar vor aller Augen lagen, fühlte ich förmlich die Teilnahme, die für mich und meine Angelegenheit unter den Anwesenden Platz griff.

Als nach Schluß der Beweisaufnahme der Staatsanwalt zu seinem Plädoyer das Wort ergriff, da lauschte alles mit großer Spannung, wie er sich zu der Sache stellen würde.

Der Staatsanwalt suchte in seiner Rede diese Teilnahme soviel wie möglich zu verwischen. Mit negativem Erfolg!

In seinen Eingangsworten sagte er, ich hätte eine Tat vollbracht, die die Bewunderung der ganzen Welt erregt hätte. Diese Bewunderung verdiene ich aber nicht, denn ich hätte den ganzen Staatsorganismus in Trümmer geschlagen! Ich fand diese Ausdrucksweise etwas eigentümlich! Ich, der bescheidene Mann, der friedlich seines Weges dahinzieht, dem jede Gewalttat in seinem Leben ferngelegen hat, sollte mit zehn Gardesoldaten, drei Gendarmen und zirka sieben Polizeibeamten die ganze Staatsordnung in Trümmer geschlagen haben!

Ich habe ihm nichts darauf geantwortet und mir nur das Entsprechende dabei gedacht.

Weiter fuhr er fort, mich und meine Auslassungen zu widerlegen, und zwar in einem neuen merkwürdigen Satze.

Er behauptete, wenn es mir nur um einen Paß zu tun gewesen wäre, dann hätte ich nicht nach Köpenick zu gehen brauchen, den hätte ich mir in der ersten besten Kaschemme holen können.

Das heißt, der Mann, der mich jetzt eben wegen Urkundenfälschung zur Verantwortung ziehen will, zeigt mir einen Ausweg, der, wenn ich ihn betreten hätte, mich doch wohl gleichfalls zum Urkundenfälscher gemacht hätte!

Das ist nun allerdings ein sehr eigenartiges Ansinnen, um so mehr, da mir die Kaschemmen gänzlich unbekannte Orte sind und ich mich erst beim Herrn Staatsanwalt hätte erkundigen müssen, was darunter zu verstehen ist und was da etwa für mich zu holen gewesen wäre.

Zum Schluß beantragte er eine Strafe von fünf Jahren Zuchthaus.

Zunächst trat mein Rechtsanwalt Dr. Schwindt auf und hielt seine Rede, welche lediglich die moralische Seite der Angelegenheit zum Vorwurfe hatte.

Ich war bereits durch die Verhandlung so erschöpft, daß ich sie am liebsten in Anbetracht meiner Gesundheit auf einige Stunden unterbrochen gesehen hätte, aber ich ließ es gehen, nur konnte ich nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit der Rede meines Verteidigers folgen und habe deshalb auch nicht bemerkt, welchen Eindruck dieselbe auf die Anwesenden gemacht hat. Nach ihm ergriff mein zweiter Verteidiger, Rechtsanwalt Bahn, das Wort.

Er hatte die rechtliche Seite als sein Thema gewählt. Er behauptete, daß meine Behandlung in Mecklenburg nicht auf dem Boden des Gesetzes gestanden hätte, mithin eine ungesetzliche Gewalttat gewesen sei. Er enthüllte klar, wie durch die Manipulationen der Polizeibehörden die Verbrecher und das Verbrechertum geradezu gezüchtet würden; er machte darauf aufmerksam, daß Gesetze, die vor sechzig Jahren am Platze waren, bei den heutigen Kulturverhältnissen und Lebensbedingungen nicht mehr anzuwenden seien und daß sie gerade das Entgegengesetzte von dem zeitigen, was sie nach der Absicht des Gesetzgebers bewirken sollten.

Keiner von beiden Herren hatte ein bestimmtes Strafmaß ins Auge gefaßt. Selbst mildernde Umstände hatten sie nicht beantragt. Ich glaube, sie hielten den vorliegenden Tatsachen gegenüber einen solchen Antrag nicht mehr für nötig.

Als ich schließlich auch gefragt wurde, ob ich nun auch selbst etwas zu sagen hätte, konnte ich das, was ich eigentlich hätte dem Gerichtshof sagen wollen, nicht mehr vortragen, weil meine Körperkraft zu Ende war. Ich sagte deshalb in kurzen Worten, ich schlösse mich den Ausführungen meiner Verteidiger an und bäte um eine milde Beurteilung meiner Sache.

Als ich geendet, wandte sich noch der Vorsitzende, im Begriffe aufzustehen, an seine beisitzenden Richter mit den Worten: »Also mildernde Umstände!«

Darauf verließen sie den Sitzungssaal und betraten den Beratungsraum. Ich hatte beobachtet, daß die Erregung im Zuhörerraum sich von Stunde zu Stunde gesteigert hatte.

Nachdem der Gerichtshof den Saal verlassen, traten die Leute in Gruppen zusammen und unterhielten sich lebhaft über das, was eben an ihren Augen und Ohren vorübergezogen war.

Ich selbst sah mit einer gewissen Ruhe dem entgegen, was da kommen konnte.

Es währte ungemein lange, bevor der Gerichtshof sich über die zu fällende Strafe geeinigt hatte.

Selbst der Staatsanwalt war ungeduldig geworden.

Der Vorsitzende entschuldigte sich fast für die lange Verzögerung und führte dabei aus, daß ich dem Gerichtshof mit meiner Tat eine harte Nuß zu knacken gegeben hätte.

Ob der Gerichtshof mit seinem Urteil diese nun wirklich geknackt hat, das dürfte wohl der juristischen Nachprüfung unterliegen.

Im ernsten Ton verkündete er zunächst das gefällte Urteil:

Vier Jahre Gefängnis!

Mir fiel es auf, wie der Vorsitzende sich bei der Klarlegung der juristischen Gründe fast durchweg an den Wortlaut des Plädoyers des Staatsanwaltes hielt. Er wiederholte sogar ganze Sätze aus der Anklageschrift wörtlich! Andererseits schien es, als könne er sich auch den Gründen, die gegen die Auffassung des Staatsanwaltes sprachen, nicht verschließen.

Fast väterlich war der Ton, in welchem er mich darüber belehrte, daß nur auf Grund der harten Vorstrafen das Urteil so ausgefallen war.

Es war unverkennbar, daß auch die große Mehrzahl der Zuhörer sich über die Bedeutung dieser Stunde vollkommen klar war. Etwa zwei Monate nach meiner Entlassung schrieb mir eine Dame, welche durch die irrigen Zeitungsnotizen über mich und mein Handeln zu einer falschen Ansicht gekommen war, ich möchte die Weihe, die über der Stunde des Gerichts gelegen hätte, nicht dadurch zerstören, daß ich mich zu Handlungen verlocken ließe, die den gerechten Unwillen meiner Freunde heraufbeschwören würden.

Nun folgte etwas, was wohl in der Rechtspflege ohne Beispiel dasteht:

Nachdem ich auf die Frage, ob ich das Urteil annehme, bejahend geantwortet hatte, war die Sitzung geschlossen.

Der Vorsitzende legte sein Barett ab, zog seinen Talar aus, trat zu mir an die Schranken und wünschte mir Gottes Segen, daß ich meine Strafe gesund überstehen möge.

Ich selbst war von diesem unerwarteten Vorgange so betroffen, daß ich im Augenblick gar nicht darauf zu antworten vermochte. Erst aus meiner Haft heraus schrieb ich einen Brief an den Herrn Gerichtsdirektor, um mich für mein damals fast tölpelhaftes Benehmen, das durch die Erregung des Augenblicks hervorgerufen war, zu entschuldigen und für eine Freundlichkeit zu danken, deren ganze Bedeutung ich wohl ermesse.

War es mir doch ein Zeichen, wie schwer es dem Gerichtshof geworden sein mußte, dieses Urteil gegen mich zu fällen.


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