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In Untersuchung

Ich wurde nun zunächst ins Untersuchungsgefängnis überführt. Die Staatsanwaltschaft glaubte in mir so einen recht schweren Verbrecher zu finden, aber schon nach meiner ersten Vernehmung ließ sie den Glauben fahren und trat weit weniger zuversichtlich in die Ermittlungen ein, weil ein Paragraph im Strafgesetz nicht vorhanden war, nach welchem meine Tat zu bemessen gewesen wäre.

Von seiten der Beamten des Untersuchungsgefängnisses erfuhr ich die freundlichste Behandlung. Die Teilnahme, die mir während der Untersuchung von der gesamten Kulturwelt bewiesen wurde und die sich in dem Bestreben bekundete, mir durch Zusendung von Nahrungs- und Geldmitteln die Untersuchungshaft zu erleichtern, ließen mich das Ungemach der Haft leichter ertragen.

Dazu kam, daß in den mir zugehenden Briefen viel Trost und Beileid und die Hoffnung auf eine günstige Erledigung meiner Sache ausgesprochen waren, die mich veranlagten, meine Angelegenheit in einem etwas günstigeren Lichte zu betrachten.

Nur sehr wenige versuchten ihren faulen Witz an mir, und es gewährt mir heute noch einen Genuß, die Zuschriften dieser wenigen zu lesen und mit dem Endergebnis zu vergleichen. Da ich die Geldmittel nicht besaß, um mir einen Rechtsbeistand zu leisten, und mir von Amts wegen auch keiner gestellt wurde, hatte ich mich mit dem Gedanken befreundet, meine Sache selbst zu vertreten. Sie war ja in der Tat einfach genug, denn für mich sprachen alle Begleitumstände, und mir ist es nicht schwer geworden, meine Sache zu führen.

Dessenungeachtet stellten sich ein paar anerkannt tüchtige Rechtsanwälte an meine Seite; ich hätte ihnen gewünscht, daß sie eine verwickeltere Sache in die Hände bekommen hätten.

Aus naheliegenden Gründen wurde die Führung dieser Untersuchung seitens der Justizbehörde soviel wie möglich beschleunigt, um meine Angelegenheit nur erst einmal aus der Welt zu schaffen. Das schon deswegen, weil mancherlei Mängel sowohl in der Rechtsprechung wie auch im Strafvollzug dabei ans Licht kamen.

Ich war damals körperlich leidend, was bei den vielen Aufregungen meines Lebens erklärlich ist, und vermochte so manches nicht zu ermitteln und festzustellen, was meine Sache erheblich verbessert hätte. Ich verließ mich hier ganz auf die reelle Führung meiner Sache durch die Rechtsanwälte und widerstrebte auch der baldigen Verhandlung nicht. So kam der 1. Dezember heran.

Ich hatte noch gar nicht nötig, an dem Tage die Verhandlung führen zu lassen, aber mit Rücksicht auf den großen Andrang zum Zuhörerraum (die Plätze waren bereits vergeben, bevor noch mein Termin anberaumt war) hatte man beschlossen, statt der Räumlichkeiten, in denen die Strafkammern tagen, den Schwurgerichtssaal zu benutzen. Da dieser aber für Montag bereits vergeben war, so war die Verhandlung auf den Sonnabend angesetzt worden. Es hing nun von mir ab, ob ich in die Verhandlung eintreten wollte, sonst hätte sie bis zum Montag vertagt werden müssen.

Weil aber schon alle Zeugen geladen waren, so mochte ich denn auch nichts dagegen einwenden, schon um nicht den ganzen großen und kostspieligen Apparat noch einmal aufbieten zu lassen. Nur hatten meine Rechtsbeistände insofern einen Fehler gemacht, als sie keinen militärischen Sachverständigen zur Verhandlung zugezogen hatten.

Hier handelte es sich vor allen Dingen darum, festzustellen, ob leichte oder schwere Urkundenfälschung vorlag!

Ich weiß, daß an und für sich der Richter diese Frage nicht hat lösen können; ich weiß auch weiter aus dem eigenen Munde des Vorsitzenden, der selbst erklärte, daß diese Frage nicht genau zu entscheiden wäre: Meine hohe Strafe erklärt sich nur durch die Annahme der schweren Urkundenfälschung. – Auch über die Gerichtsverhandlung mit ihren weiteren Ergebnissen, mit allen Bedenken, die sich an das gefällte Urteil knüpfen lassen, will ich mich in einer besonderen Schrift später noch verbreiten.

Heute beschränke ich mich darauf, die Gesamtverhandlung ins Auge zu fassen.


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