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VI.

Es war der Morgen des siebenten Tages, seitdem Helfrich in Schleppersberg weilte. Heute mußte seine Einvernahme erfolgen, wenn der Richter sich an das Gesetz hielt. Helfrich saß wartend in seiner Zelle und las in seinem Gebetbuch. Oefter hob er den Blick zur Tür. Er erwartete den Zellengenossen, dessen Verhandlung eben stattfand. Endlich rasselte das Schloß. Ein junger Bursch trat ein. Er zählte etwa siebzehn Jahre und war von schmächtiger Gestalt, die sich so recht zwischen schmalen Eisengittern durchpressen konnte. Das blonde Haar hing ihm verwahrlost über die Stirn. Sein Blick war angstvoll aufgerissen. Anfänger, dachte Helfrich. »Wie heißen Sie?« fragte er kurz.

»Hildebrand Peter,« lautete die schüchterne Antwort.

»Wie lange werden Sie sitzen?« Helfrich fragte mit dem Ton eines revidierenden Präsidenten.

»Ich hab' acht Tage gekriegt.«

»Wofür?«

»Ein Kaninchen hab' ich genommen.«

Er ist nicht unbegabt, dachte Helfrich. Er drückt sich vorsichtig aus.

»Sie haben also eine Uebertretung begangen … haben Sie sie nicht geleugnet?«

»Nein.«

»Es war wohl keine Möglichkeit dazu gegeben …?«

»O ja …«

»Dann haben Sie einen Fehler begangen. Wenn Sie etwas angestellt haben, gilt als erster Grundsatz: Leugnen … Man muß aber die Grenze des Leugnens kennen. Merken Sie, daß Gefahr da ist, Ihre Tat könnte Ihnen nachgewiesen werden, dann legen Sie sofort ein freimütiges Geständnis ab, denn es heißt im Gesetz, ein reumütiges, umfassendes Geständnis ist ein großer Milderungsgrund. Weinen Sie, wenn Sie das Geständnis ablegen, zeigen Sie eine aufrichtige Reue.« Helfrich trommelte mit den dürren Fingern auf der Tischplatte.

»Wenn ich aber keine spür' …«

»Sie haben Sie aber zu spüren. Denken Sie an Ihre Mutter, und dann spüren Sie sie.«

Der Häftling trat an das Fenstergitter. »Meine Mutter hat auch gestohlen …,« sagte er stockend.

»Um so besser, dann sind Sie erblich belastet, und das ist ein Milderungsgrund mehr, merken Sie sich; diese Tatsache des mütterlichen Vergehens bringen Sie jedesmal, sooft Sie vor einem Richter stehen, ihm nachdrücklich zur Kenntnis. Sie scheinen mir noch ganz unerfahren … Das ist wohl Ihr erstes Vergehen?«

»Ja …«

»Haben Sie schon gebettelt?«

»O ja, schon oft …«

»Und ist es gut ausgefallen?«

»Ganz gut, zwei Kronen hab' ich das erstemal zusammengekriegt, das andre Mal nur eine, da hab' ich eben, weil das Betteln sich nicht mehr auszahlte, das Kaninchen mitgenommen …«

»Ich meinte das gute Ausfallen anders; ich wollte wissen, ob Sie hoppgenommen worden sind?«

»Beim Betteln? Na, da stell' ich doch nichts an …«

»Sie sind ein vollkommener Neuling. Wenn Sie betteln, vergehen Sie sich gegen den Paragraphen 2 des Vagantengesetzes.«

»Was? Nit einmal das Betteln soll einem gestattet sein, wann man arm ist?«

»Nein – da soll man arbeiten.«

Peter kratzte sich an der Schulter. »Wann man aber keine Arbeit find't, die einem paßt …«

»Aha – da haben wir's! Die Arbeit paßt Ihnen nicht, Sie suchen eine andre, Sie beginnen zu vagabundieren – und eins, zwei, drei haben Sie sich gegen den Paragraphen 2 des Vagabundengesetzes, die Landstreicherei, vergangen.«

»Aber hören S' auf – das ist ja unheimlich!« Peter lehnte sich an den kleinen eisernen Ofen.

»Wenn Sie gebettelt haben, trachten Sie nur so schnell als möglich, die Kreuzer und Heller loszuwerden! Wechseln Sie sie im ersten besten Wirtshaus um!«

»Warum denn?«

Helfrich streckte die langen Beine weit von sich: »Oh, Sie ahnungsloser Bengel, Sie! Wenn der Arm des Gesetzes in Ihre Tasche greift und das viele Kupfer findet, weiß er, daß Sie sich gegen den Paragraphen 2 vergangen haben, und er kann Sie gleich abführen. Haben Sie aber Nickel und Kronen bei sich, dann kann Ihnen niemand das Betteln nachweisen, denn so noble Spender gibt's bei uns nicht. Wir haben lauter Kreutzerbettel. Wegen des Kaninchens hatten Sie sich gegen den Paragraphen 460 zu verantworten.«

»O Gott – o Gott!« Peter fuhr sich mit der Rechten in das zerzauste und verlauste Haar.

»Sehen Sie, junger Mann, das lernt man mit der Zeit! Mir sind noch ganz andre Paragraphen geläufig. Ihr nächster Fall dürfte wahrscheinlich gegen die Paragraphen 171 und 173 verstoßen.«

»Was ist denn das?« fragte Peter erschrocken.

»Diebstahl …«

»Also hab' ich jetzt nicht gestohlen, wie ich das Kaninchen nahm?«

»Allerdings, aber Sie haben nur eine Uebertretung begangen,« sagte Helfrich und streichelte sein Kinn. »Wenn's eine Gans gewesen wär', hätten Sie gestohlen …«

»Wie sagen Sie? Sie reden ja ganz verdreht …«

»Ich unterweise Sie nur in den juridischen Begriffen. Merken Sie auf: Die Grenze des Verbrechens beginnt erst dort, wo der Wert des entwendeten Gegenstandes fünfzig Kronen und einen Heller beträgt.«

»Ha ha ha!«

»Lachen Sie nicht! Hier sehen Sie, daß ein Heller von furchtbarer Wichtigkeit sein kann. Stehlen Sie einen Anzug, und der Besitzer gibt den Wert mit fünfzig Kronen an, dann haben Sie nur eine Uebertretung begangen, und Ihre Strafe wird gering bemessen. Freilich, sind Sie ein Gewohnheitsdieb, dann wird es gleich ein Verbrechen. So ist es vorgekommen, daß einer bei der dritten Uebertretung unter erschwerenden Umständen auch schon drei Monate gekriegt hat …« Michel kraute sich in saurer Erinnerung am behaarten Schädel. »Gibt der Besitzer aber den Wert des Anzuges mit fünfzig Kronen und einem Heller an, dann haben Sie ein Verbrechen begangen.«

Peter schlug die Hände zusammen. »Das ist doch eine verrückte Sache …«

»Vor dem Krieg war zum Beispiel der Gansdiebstahl kein Verbrechen, sondern eine einfache Uebertretung, denn damals war die Gans nur zwölf Kronen wert. Heute ist sie über fünfzig Kronen wert, und wenn Sie eine mitgehen lassen, werden Sie als Verbrecher dem k. k. Landesgerichte der nächsten Stadt eingeliefert. Die Tat ist dieselbe – nur die Bestrafung hat sich seit dem Kriege wesentlich verändert.«

»Da kennt sich kaum der Teufel aus.« Trübselig sah Peter zur Erde.

»O je, lieber Freund, die Juristen kennen sich aus. In späteren Jahren werden Sie erst einsehen, daß das Gesetzbuch etwas Großartiges ist, viel wichtiger als die Bibel, und wir sollten in der Schule darauf hingewiesen werden. Das Strafgesetz ist nichts andres als die Ausführung der zehn Gebote, so wie das Vaterunser die Summe aller Gebete der Welt ist.«

»Sie haben wohl die Gesetze studiert, Herr Helfrich?«

»Ja – leider zu spät –, gewissermaßen an meinem Leibe. Sehen Sie, junger Mann, von mir können Sie einiges lernen – natürlich nur Gutes –, das Schlechte lernt man vom Leben.«

»Sagen Sie mir, Herr Helfrich, Sie scheinen so gescheit zu sein … das, was die Reichen haben, das gehört doch uns – wir brauchen es nur zu nehmen, aber geschickt zu nehmen?«

»Sie verwirren ein wenig die Begriffe. Gewiß gebührt uns manches Stück der großen Werte.«

»Und es wird die Zeit kommen, da wird alles auf der Welt geteilt werden?«

»Und alle Gefängnisse werden geöffnet, und das Lumpenpack teilt sich mit in die Welt – nicht wahr?« sagte Helfrich. »Lieber Freund, diese Teilung ist eine Verrücktheit. Nehmen Sie nur gleich uns beide. Glauben Sie, mir würde nicht weit mehr gebühren als Ihnen? Ich würde also schon mit Ihnen zu raufen beginnen. Wer hat Ihnen denn solchen verrückten Blödsinn in den Kopf gesetzt?«

»Wir haben doch Freunde, Zeitungen und Führer.«

»Alles habt ihr – nur der Herrgott fehlt euch, den habt ihr nicht! So ein Stückchen Glaube tät' euch allen not, und wär's auch nur der Glaube an die Arbeit, und wär' er auch nur so groß wie der Rosenkranz hier …«

»Rosenkranz beten?« fragte der Junge verächtlich.

»Muß er denn gebetet sein? Macht es wie ich – soviel Küglein der Rosenkranz hat, soviel Stücke Arbeit leiste ich in einem Tag – so bete ich meinen Rosenkranz –, aber ihr leistet ja nicht soviel, wie ein Vaterunser lang ist – und dann möchtet ihr die Welt unter euch teilen –, ja prost, die wartet gerade auf euch!« Helfrich zog um die Finger die grüne Perlenkette, an der ein winziges Kruzifix hing von billigem Metall.

Des Jungen große Augen sahen das schimmernde Ding an. »Ihr habts leicht gescheit sein,« sagte er. »Ihr seid bald am Ende – ich fang' erst an –, da fehlt mir noch vieles …«

»Keiner weiß, wie weit er von seinem Ende steht,« sagte Helfrich, »bist dem deinen vielleicht näher als ich dem meinen.« Er erhob sich unwirsch. »So, jetzt geh' ich. Ich hab' keine Lust, von dir die letzte Oelung zu empfangen. Studier' inzwischen die Zeichnungen, durch die sich deine Vorgänger auf den Wänden verewigt haben.« Er deutete auf die ruppige Mauer, dann ging er aus der Zelle, sperrte sorgfältig die Tür, legte die Schlüssel im Zimmer des Kerkermeisters auf den Tisch und folgte dem Rufe Züngels, der den Auftrag hatte, den Häftling auf Nummer 3 vorzuführen.

Also hat er sich doch an den siebenten Tag erinnert, nickte Michel beifällig.

Diesmal sah es im Gerichtszimmer wesentlich besser aus, alles glänzte blitzblank, vom Tintenfaß bis zur Waschschüssel. Auch das Register war abgestaubt, und eine geklärte Luft umgab Jan Bauer.

Helfrich freute sich, daß er alles so gut in Ordnung gebracht und auch die Fenster geputzt hatte, so daß das blaue Himmelslicht über dem dunkelblonden Haupt des Richters spielte. Bauer war eines Landwirtes Sohn, ein Naturkind von erquickender Frische. Er kannte nichts Geziertes. Er schlug sich auf seine Schenkel und urteilte, wie ihm der Schnabel gewachsen war. Am liebsten sprach er Angeklagte frei. Und manch ein Freispruch mußte alle drei Instanzen durchlaufen, ehe er sich zu behaupten vermochte.

Jan Bauer saß auf erhöhter Estrade auf dem alten schwarzledernen Armstuhl, den Helfrich vor drei Jahren aus dem Nachlaß des alten Apothekers für zehn Gulden erstanden hatte, um seinem Gericht zu einem kurulischen Stuhl zu verhelfen.

Lieber möchtest du jetzt mit der Büchse durch den Wald gehen, dachte Helfrich, als über Bagatellen zu Gericht zu sitzen.

Der Richter räusperte sich mächtig. Sein ehrfurchtgebietendes zerschlissenes Richterkleid, sauber geflickt und geplättet, sah recht annehmbar aus. Bauer hatte noch mehrere Parteien für den Vormittag geladen und schien daher den Fall Helfrichs nicht weit ausdehnen zu wollen.

»Mit Ihnen werde ich keine langen Geschichten machen,« sagte er gleich am Anfang, und tauchte die Feder in die Tinte.

Er macht sich Notizen oder schreibt einen Privatbrief, dachte Helfrich. Eines ist so unstatthaft wie das andre. Es war wirklich die höchste Zeit, daß ich hergekommen bin. Dieser Gerichtsbezirk ist ja völlig verwahrlost.

»Ich bitte, Herr Richter, in meinem Fall vielleicht noch die Einvernahme der Köchin und des Pikkolos, der beiden Schankmädchen aus den Hohlwacken zu veranlassen, sowie des Zahlkellners.«

»Larifari – fällt mir nicht ein. Sie sind der Tat geständig. Ich werde dem Staate keine Kosten machen. Sie sind vierundzwanzigmal vorbestraft, so können Sie meinetwegen hier,« das weitere murmelte er, nur das Wort »silberne Hochzeit« klang lauter hervor.

Du verhöhnst mich? Na warte, sagte sich Michel.

Der Richter wiederholte kurz die Aufzählung der Tatsachen, las ein paar überflüssige Dinge aus den Protokollen vor, die Helfrich längst bekannt waren, und nannte mehrere Gesetzesparagraphen, wobei ein Lächeln des Häftlings Lippen verzerrte. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär mit einem langen, hellblonden Vollbart, wie er in jeder Großstadt unmöglich gewesen wäre, zeigte sich in der Tür und entschwand alsbald, ohne dem Angeklagten einen Blick zuzuwerfen.

Der Richter langweilte Helfrich bis zum Ueberdruß, indem er immer wieder die Geschichte von den 230 Waisenkindern wiederkaute, eine der harmlosesten Begebenheiten in Michels Leben. Der Zuhörer suchte ein Gähnen zu unterdrücken. Endlich schien der Richter einen Entschluß gefaßt zu haben.

Auf und ab schreitend, begann er dem Schriftführer das Protokoll zu diktieren. Das Kratzen der Stahlfeder war hörbar. Das schwarzbewaldete Haupt des Schreibers ruhte dicht über der Tischplatte. Als es sich erhob, las der Richter das Protokoll vor. Wieder erschien der staatsanwaltschaftliche Vollbart und beantragte die Bestrafung des Angeklagten. Der Richter trat auf seinen erhöhten Platz zu, bedeckte sein Haupt mit dem Barett und sprach, von den Falten des Richterkleides umwallt, sein Urteil aus: »Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Sie sind schuldig … und verurteilt zu zwei Monaten Arrest, wobei Ihnen die sechs Tage der Untersuchungshaft nicht mitgerechnet werden. Ich mache Sie zugleich auf die Wohltat der Ihnen zustehenden Rechtsmittel aufmerksam …«

»Ist nicht nötig, Herr Richter!«

»Es steht Ihnen das Recht der Berufung zu, von dem Sie jedoch in diesem ganz aussichtslosen Falle wohl keinen Gebrauch machen werden.«

»Vielleicht doch!«

»Was?« Des Richters Augen blitzten zürnend auf.

»Ich bin mit dem Strafausmaß einverstanden, aber ich lege Berufung dagegen ein, daß mir die sechs Tage Untersuchungshaft nicht mitgerechnet werden sollen.« Jetzt gehst du fürchterlich ein, Freunderl, sagte sich Helfrich, denn er kannte die Gesetze und auch das altgewohnte Verfahren bei einer Bestrafung, wie es die seine war.

»Ueberlegen Sie sich das noch bis morgen,« sagte der Richter. »Sie haben drei Tage Bedenkzeit.« Sein Ton war wesentlich freundlicher.

»Ich ersuche, zu Protokoll zu nehmen, daß ich gegen das Urteil die Berufung anmelde.« Helfrichs Ton war wesentlich strenger.

Der Richter fuhr jetzt auf. »Himmel sak…,« entschlüpfte es ihm, das »ra« verschluckte er rechtzeitig. »Kommt so ein Kerl daher …«

»Ich bitte, den Kerl zurückzuziehen, oder ich werde die Beschwerde wegen unwürdiger Behandlung sofort zu Protokoll bringen.«

Der Richter fauchte vor Wut. Am liebsten hätte er seinen Jagdhund auf den Häftling gehetzt und ihn apportieren lassen wie eine geschossene Katze.

Aber Helfrich war nicht angeschossen. Er stand aufrecht, die Hände an der Hosennaht, und sah mit seinen durchdringenden Blicken über der spitzigen, scharfen Nase ruhig und ernst auf den Richter. Er wußte genau, daß er sich vor den Landesgerichtsrat führen lassen konnte, um seine Beschwerde vorzubringen. War der Rat dem Richter gewogen, tat er die Sache mit ein paar ermahnenden Worten ab; war er ihm nicht gewogen, leitete er die Beschwerde weiter, und der Richter bekam von oben herab eine Nase.

»Kerl ist kein Schimpfwort,« sagte Bauer. »Es ist mir selbstverständlich nicht eingefallen, Sie beschimpfen zu wollen.«

»Ich nehme die Aufklärung zur Kenntnis.«

»Frecher Dachs,« murmelte der Richter.

»Aus besonderem Entgegenkommen für den Herrn Richter verzichte ich darauf, meine Beschwerde aufnehmen zu lassen. Ich mache nur aufmerksam, daß ich das Recht dazu habe.«

Ein ekelhafter Mensch …, dachte der Richter …, ich hätte ihn nur auf vier Wochen einspinnen sollen, damit man ihn eher los ist …

Drei Monate wären mir lieber …, dachte Michel. Aber leider kann ich nicht rekurrieren und ein höheres Strafmaß verlangen …

Er unterschrieb das ihm vom Schriftführer vorgelegte Protokoll mit sicherer Hand und vielfach verschnörkeltem Namen.

»Sie haben eine verteufelt originelle Schrift,« sagte Bauer.

»Oh, ich kann auch ganz einfach schreiben. Aber Protokolle, die in das Register eingelegt werden, pflege ich in dieser Art zu zeichnen. Es ist doch ein Akt, den man für Jahrhunderte aufbewahrt,« erwiderte Helfrich hochmütig.

»Verfluchte Kanaille!« unterdrückte der Richter und schnaubte Wut in sein baumwollenes Taschentuch.

Helfrich wurde vom Kerkermeister abgeführt.


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