Hermann Löns
Kraut und Lot
Hermann Löns

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Wahr too!

Wir leben in einer sonderbaren Zeit. Unser Herz ist so weich wie Margarine geworden und ein Gemüt haben wir, ein Gemüt! Es ist gar nicht zu sagen, wie zart das ist.

Es wird in seinen Grundfesten erschüttert, wird einmal ein Schweinehund um einen Kopf kürzer gemacht; treten sich zwei Leute nach altem Brauche mit dem Säbel oder der Pistole entgegen, anstatt daß sie ihre ureigensten Angelegenheiten vor Gericht zerren, dann ist des Gejaules kein Ende, und Männer, die wie Moltke den Krieg für eine Notwendigkeit erklären, erscheinen dem modernen Menschen als Greulinge.

In anderer Weise aber ist er sehr duldsam. Niemals wird es ihm einfallen, in dem blödsinnigen Rodelsporte, der allwinterlich mehr als ein junges Leben kostet, eine Gefahr zu sehen, und er denkt nicht daran, sich auszurechnen, wieviel Unglück die Automobilraserei im Gefolge hat. »Sport ist eben Sport,« heißt es dann. Dieser Standpunkt ist nicht falsch, und hätten wir einen Sport ähnlich den olympischen Spielen der alten Griechen, es sollte uns wahrhaftig nicht auf die heilen Knochen einiger Wagenlenker ankommen, wie wir ja auch kein großes Gezeter erheben, bricht sich einmal ein Herren- oder Berufswettreiter das Genick. Es fragt sich nur, ob diejenigen Sportarten, die die meisten Todesfälle zur Folge haben, das Rodeln und das Autofahren, überhaupt einen Wert für die Rassezüchtung haben, und das muß billig bezweifelt werden.

Anders steht es mit der Jagd. Man kann, wenn man will, auch sie unter den Sport einreihen, obgleich sie in der Hauptsache etwas anderes ist, besseres. Das eine aber hat sie mit den meisten Leibessportarten gemein, die Leibes- und Lebensgefahr. Diese Gefahr liegt in der Hauptsache freilich heutzutage nur selten oder mittelbar bei dem, der die Jagd ausübt, denn außer der Sau haben wir kein wehrhaftes Wild mehr, das den Jäger annimmt, wie einst Wisent, Urochs und Bär, und selbst der Tropenjäger kommt heute sogar dem Nashorn und dem Wildbüffel gegenüber selten in schwere Gefahr, stellt er sich nicht gar zu dumm an, denn ehe so ein wehrhaftes Wild recht weiß, aus welcher Richtung es das Mantelgeschoß bekam, hat es schon das zweite im Leibe und gleich darauf das dritte, und so kommt es so leicht nicht dazu, zudringlich zu werden.

Die Gefahren, die heute dem Jäger drohen, liegen nicht im Wilde, sondern in der Waffe. Auch früher war das schon so; die Armbrust war ein sehr gefährliches Werkzeug, und mehr als ein unvorsichtiger Schütze, dem der zurückschnellende Bügel Fleisch und Flechsen zerriß, mag ehedem zum Krüppel geworden sein. Immerhin gab es vorzeiten nicht so viele tödliche Jagdunfälle wie heutzutage. Bei der Menge von Betriebs- und Verkehrsunfällen, die die Tagespresse tagtäglich meldet, stechen die Jagdunfälle nicht so sehr durch ihre Anzahl hervor: wenn man daraufhin die Jagdpresse verfolgt, so ergibt sich im Laufe des Jahres eine ganz gehörige Zahl von schweren Jagdunfällen, selbst wenn man, wozu man sich für berechtigt halten darf, einige davon als bemäntelte Selbstmorde auffassen will. Fast jede Jagdart ist daran beteiligt, die Pirsch sowohl wie der Anstand, die Suche und Treibjagd, ganz gleich, ob mit Hagel oder mit der Kugel geschossen wird, doch ist die Anzahl der Unglücksfälle die auf Suche und Treibjagd vorkommen, im allgemeinen größer, weil Pirsch und Anstand meist da ausgeübt werden, wo es still und heimlich ist.

In zwei Gruppen zerfallen die Jagdunfälle; in solche, die der ausübende Jäger selbst erleidet, und in solche, deren er sich anderen gegenüber schuldig macht. Die erste Gruppe enthält die geringere Anzahl von Fällen. Sie entsteht zumeist durch eigenes Verschulden gröbster Art, indem der Jäger mit der geladenen und gespannten Waffe in der Hand über ein Hindernis hinwegsetzt oder einen Hochstand erklimmt, oder wenn er nicht darauf acht gab, daß Erde oder Schnee die Läufe verstopfte, so daß im Schusse die Waffe platzen mußte. Bringt sich so ein unvorsichtiger Mensch selber zur Strecke, so ist das nur bedauerlich, wenn er Angehörige hat, die auf ihn angewiesen sind, sonst nicht, denn wer mit einem so gefährlichen Werkzeuge, wie es die Jagdwaffe ist, nicht so umgeht, wie es sich gehört, der verdient kein Mitleid. Ganz anders liegt aber der Fall, wenn ein Schütze das Leben anderer Leute in Gefahr bringt, sei es das seiner Mitjäger, sei es das eines Treibers oder eines Menschen, der bei der Feldarbeit ist; hier darf das Gefühl, das wir dem Verletzten oder Getöteten gegenüber haben, sich nicht nur als Mitleid ohne praktische Folgen äußern, vielmehr sollte jeder Fall uns veranlassen, dafür zu sorgen, daß die Anzahl der Jagdunfälle sich verringere.

Das kann auf mehrfache Art geschehen. Ebenso, wie die Aufsichtsbehörde von einem Menschen, der einen Kraftwagen führt, einen Befähigungsnachweis fordert, so müßte sie einen solchen auch von jedem verlangen, der die Jagd ausübt. Wer oft an Treibjagden teilnimmt, der weiß, welche schnurrigen Vertreter von Jagdjägern dort manchmal anzutreffen sind, Leute, die oft nicht wissen, ob sie ihr Gewehr am Kopfe oder am Schwanze aufzäumen sollen, die mit dem harmlosesten Gesichte durch die Schützenkette mitziehen und ganz gelassen in die Treiberwehr hineinräuchern, als ob die Treiber Wesen wären, die gefeit gegen Bleivergiftung sind. So ein Mensch trägt das gespannte Gewehr quer über den Rücken geschlagen, entladet es zwischen den einzelnen Trieben nicht, sondern stolpert in scharfem Zustande über den steif gefrorenen Sturzacker, und er glaubt wunder wie übervorsichtig er ist, setzt er in der Frühstückspause die Hähne in Ruhe oder sichert er die hahnlose Waffe.

Gegen solche Leute sollte man gar keine Rücksicht nehmen. Sie müßten erstens angeschnauzt werden, daß es alle Jäger und Treiber deutlich hören können, und Strafe zugunsten des Vereins Waldheil zahlen, daß sie noch nach acht Tagen ein heftiges Ziehen in der Portemonnaiegegend verspüren. So war es früher üblich, als noch die Mehrzahl der Jäger eine weidmännische Erziehung genossen hatte. Heute gilt es für unfein, setzt der Jagdherr für Verstöße gegen die Jagdordnung Geldstrafen fest, und anschnauzen, na, das ist doch ruppig! Kommt es dann aber einmal zu einem schweren Unfalle, so ist das Geschrei groß über den Unglücksmenschen, aber niemand denkt daran, daß alle, die es mit ansahen, wie falsch er das Gewehr trug und wie unvorsichtig er es handhabte, ihr vollgestrichenes Maß Schuld an dem Unfall zu tragen haben. Am schlimmsten aber sündigen die Teilnehmer an der Jagd dann dadurch, daß sie, kommt es zur gerichtlichen Verhandlung, den Fall als unverschuldetes Unglück darstellen, wie es leider oft genug der Fall ist.

Man geht aber nicht fehl, wenn man sagt: »Drei Viertel aller Jagdunfälle beruhen auf grobem Leichtsinn.« Würden unsere Gerichte bei Abmessung der Strafe schärfer vorgehen, als es gemeiniglich der Fall ist, so würden, davon kann man überzeugt sein, die Jagdunfälle erheblich abnehmen. Solange aber, wie es heute der Fall ist, die Gerichte von dem Standpunkte ausgehen, daß die Ausübung der Jagd ohne schwere Jagdunfälle nicht zu denken sei, wird das blinde Drauflosknallen kein Ende nehmen, wird nach wie vor mit dem Gewehr umgegangen werden, als sei es ein Regenschirm oder ein Klistierspritze. Selbstverständlich kommen Unfälle vor, an denen der Jäger keine Schuld hat. Er sucht in anscheinend menschenleerem Feld Hühner oder Hasen; in demselben Augenblicke, in dem er den Drückefinger krummt macht, taucht der Kopf eines Mannes, der einen Graben auswirft, in der Schußrichtung auf. Auch kann die Kugel auf einem Steine oder an einer kienigen Aststelle abprallen und eine anscheinend unmögliche Richtung annehmen. Gegen solche Vorfälle schützt die allergrößte Sorgfalt nicht; die meisten Jagdunfälle aber haben Unwissenheit, Leichtsinn und Unvorsichtigkeit zu Ursachen.

Nur die wenigsten Jäger haben eine Ahnung von der Gefährlichkeit des Schrotschusses. Sie meinen, weil sie auf fünfzig Schritte den Hasen meist nicht mehr tot kriegen, habe es keine Gefahr, wenn sie auf Hühner schießen, hinter denen auf eine Entfernung von hundert Schritten sich Landleute beim Kartoffelausmachen befinden. Neunundneunzig Male kann es gut ablaufen, aber beim hundersten Male ist ein Mensch blind geschossen oder zu Tode getroffen, denn unberechenbar ist das Hagelkorn. Andere Jäger wieder wissen nicht, daß es ein ander Ding ist, bei einer Treibjagd gegen offenen Boden oder auf Hartschnee oder steinhart gefrorenes Land zu schießen, von dem die Schrote mit verdoppelter Wucht zurückprallen, auch ist bei solchen Jagden sehr darauf zu achten, ob man gegen steinlosen oder gegen einen Untergrund schießt, der viele Steine aufweist. Besonders gefährlich ist die Wasserjagd, denn unter Umständen springen die Schrote, von dem Wasserspiegel abprallend, mit derselben Durchschlagsfähigkeit weiter, die sie hatten, als sie aufschlugen.

Die Unfälle, die sich bei Waldtreibjagden ereignen, könnten zum Teil vermieden werden, wenn der Jagdgeber mehr Sorgfalt anwenden würde. Häufig genug aber überläßt er es aus Bequemlichkeit den Schützen selber, sich ihre Stände zu suchen, und weist ihnen nur ungefähr den Ort an; dadurch kommt es, daß die Schützen sich oft viel zu nahe stehen. Muß einmal bei reichlich viel Schützen ein verhältnismäßig kleines Jagen getrieben werden, so sollte der Befehl gegeben werden: »Nur nach links schießen!« Damit würde die Gefahrenmöglichkeit auf die Hälfte verringert. Am besten ist freilich in solchen Fällen, wenn ein Teil der Schützen, durch das Los dazu verurteilt, Gewehr bei Fuß hält. Ein Unfug schlimmster Art aber ist es, wenn bei Buschtreiben, falls die nötige Treiberzahl nicht vorhanden ist und einige Schützen mittreiben müssen, diesen erlaubt wird, daß sie sich im Treiben lösen; dadurch werden sowohl die Treiber wie die Schützen auf den Ständen in Gefahr gebracht. Bei Treibjagden auf Hochwild, auf denen mit Kugel geschossen wird, sollte es sich eigentlich von selber verstehen, daß nur ruhige und vorsichtige Schützen geladen werden; leider ist das häufig nicht der Fall, und es ist eigentlich ein Wunder, daß sich nicht viel mehr Unglück ereignet.

Auf der Pirsche ereigenen sich verhältnismäßig wenig Unglücksfälle. In der Hauptsache ist diese Jagdart nur bei erfahrenen Jägern beliebt, die über genügend ruhiges Blut verfügen; sodann bringt die Pirsche es von vornherein mit sich, daß der Jäger vorsichtig handelt und nicht früher schießt, als bis er sich genau vergewissert hat, zumal das Pirschen zumeist bei vollem Büchsenlichte ausgeübt wird. Immerhin kann es dem pirschenden Jäger begegnen, daß er einen Menschen, der eine verschossene, fuchsig gewordene Jacke trägt, für ein Stück Rehwild anspricht. Dasselbe kann sich bei der Blattjagd ereigenen. Nicht allzuselten kommt es vor, daß holz- und beerensammelnde Menschen, neugierig gemacht durch die Fieptöne, sich dem Stande des blattenden Jägers zuschleichen, und ist dieser dann schußhitzig, so ist ein Unglück leicht geschehen. Noch leichter kann sich das beim Anstande ereignen, der meist bei schwindendem Lichte ausgeübt wird. Die fortwährende Spannung, in der der Jäger sich befindet, verursacht bei ihm schließlich eine Überreizung der Sehnerven, die leicht zu Täuschungen führt, so daß er einen Menschen für ein Stück Wild anspricht. Die Unfälle, die sich auf diese Weise ereignen, sind fast immer tödlich, da die Schüsse zumeist auf geringe Entfernungen abgegeben werden.

Eine große Rolle bei der Entstehung von Jagdunfällen spielt die Übermüdung. Selbst der vorsichtigste Jäger vergißt, ist er einmal sehr müde, beim Verlassen des Standes zu entladen, nimmt die geladene und bei hahnlosen Gewehren also auch gespannte Waffe mit in den Dorfkrug, auf den Wagen oder in die Eisenbahn und hängt sie am Ende so wie sie ist zu Hause an die Wand. Ein Unglück ist dann leicht geschehen. Darum sollte es sich jeder Jäger zur Pflicht machten, bevor er zur Jagd geht, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, ob seine Waffe entladen ist, und verläßt er die Jagd, so soll er, sobald er sich dem Dorfe nähert, zusehen, ob er das Entladen nicht vergessen hat. Der Sicherheit halber tut er gut, auch vor dem Betreten des Dorfkruges oder des Bahnhofes noch einmal nachzusehen, und auch im Abteil das Gewehr noch einmal aufzuklappen, ja auch langt er daheim an, das noch einmal zu tun. Besser zuviel Vorsicht als zu wenig, denn ein Menschenleben wiegt schwer.

Dazu kommen dann noch die Folgen des Haftpflichtgesetzes. Ein Mann von mittlerem Einkommen ist zugrunde gerichtet, verschuldet er auf der Jagd den Tod eines Familienvaters oder schießt er einen Menschen zum Krüppel. Um sich etwas dagegen zu wahren, sollte darum jeder Jäger seinem Landesvereine des allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins beitreten und sich bei der diesem angeschlossenen Versicherungsgesellschaft sowohl gegen Jagdunfälle, die ihn selber betreffen sollten, als auch gegen solche, die er verschulden könnte, versichern. Sodann müßte jeder Jagdbesitzer, der zu irgendeiner Jagdart, besonders aber zu Treibjagden, Gäste ladet, verlangen, daß alle Gäste gegen Jagdunfälle genügend versichert sind, denn ereigenet sich ein Unglück und ist der betreffende Jagdgast nicht in der Lage, der Haftpflicht zu genügen, so wird unter Umständen der Jagdgeber haftpflichtig gemacht. Überaus leichtfertig ist es, wenn Jagdinhaber aus Gefälligkeit jagdlich ungewandte Leute mitnehmen, besonders junge Leute, die noch nicht über ein Einkommen verfügen, das sie in den Stand setzt, für die Folgen einer Fahrlässigkeit genügend aufzukommen.

Eine gewisse Anzahl von Unfällen ist notwendigerweise mit der Ausübung der Jagd verbunden; der größere Teil aber ist bei einiger Vorsicht und Gewissenhaftigkeit zu vermeiden. »Wahr too!« rufen die Treiber bei Waldtreibjagden den Schützen zu, springt ein Stück Wild vor ihnen ab, und dieses kann sich der Jäger nicht oft genug zurufen. Mag er allein jagen oder in Gesellschaft, immer soll er daran denken, daß er den Tod in der Hand hält; er soll die Waffe stets so tragen, daß, zieht einmal ein Zweig den Abzug ab, der Schuß steil gen Himmel geht, er soll, ehe er den Finger krümmt, erst seine Augen weit aufmachen und zusehen, ob es wirklich der Bock ist, den er vor sich hat, und nicht etwas anderes, und er soll darauf achten, ob sich in der Schußrichtung nicht zufällig ein Mensch befindet, und verläßt er die Jagd, so soll er sich lieber dreimal als nur einmal davon überzeugen, ob er entladen hat.

»Wahr too!« soll er sich zurufen, schließt er den Gewehrschrank auf, »wahr too!«, nimmt er im Kruge die Waffe aus der Umhüllung, und ist er draußen im grünen Reviere, dann soll er erst recht zu sich sagen: »Wahr tooo!«


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