Franz Kugler
Friedrich der Große
Franz Kugler

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Schluß.

Das Testament des großen Königs.

Friedrich's letzter Wille lautet in seinen bedeutsamsten Theilen folgender Gestalt:

»Unser Leben ist ein flüchtiger Uebergang von dem Augenblicke der Geburt zu dem des Todes. Die Bestimmung des Menschen während dieses kurzen Zeitraumes ist, für das Wohl der Gesellschaft, deren Mitglied er ist, zu arbeiten. Seitdem ich zur Handhabung der öffentlichen Geschäfte gelangt bin, habe ich mich mit allen Kräften, welche die Natur mir verliehen hat, und nach Maßgabe meiner geringen Einsichten bestrebt, den Staat, welchen ich die Ehre gehabt habe zu regieren, glücklich und blühend zu machen. Ich habe Gesetze und Gerechtigkeit herrschen lassen; ich habe Ordnung und Pünktlichkeit in die Finanzen gebracht; ich habe in die Armee jene Mannszucht eingeführt, wodurch sie vor allen übrigen Truppen Europa's den Vorrang erhalten hat. Nachdem ich so meine Pflichten gegen den Staat erfüllt habe, würde ich mir unablässig einen Vorwurf machen müssen, wenn ich meine Familienangelegenheiten vernachlässigte. Um also allen Streitigkeiten, die unter meinen nächsten Verwandten über meinen Nachlaß sich erheben könnten, vorzubeugen, erkläre ich durch diese feierliche Urkunde meinen letzten Willen.«

»Ich gebe gern und ohne Bedauern diesen Lebenshauch, der mich beseelt, der wohlthätigen Natur, die mir ihn geliehen hat, meinen Körper aber den Elementen, aus welchen er zusammengesetzt ist, zurück. Ich habe als Philosoph gelebt und will auch als solcher begraben werden, ohne Prunk, ohne Pracht, ohne Pomp. Ich mag weder geöffnet, noch einbalsamirt werden. Man setze mich in Sanssouci oben auf den Terrassen in eine Gruft, die ich mir habe bereiten lassen. Sollte ich im Kriege oder auf der Reise sterben, so begrabe man mich an dem ersten besten Orte und lasse mich hernach zur Winterszeit nach Sanssouci an den bezeichneten Ort bringen.«

»Ich überlasse meinem lieben Neffen, Friedrich Wilhelm, als erstem Thronfolger, das Königreich Preußen, die Provinzen, Städte, Schlösser, Forts, Festungen, alle Munition, Arsenale, die von mir eroberten oder ererbten Länder, alle Edelgesteine der Krone, die Gold- und Silberservice, die in Berlin sind, meine Landhäuser, Bibliothek, Münzkabinet, Bildergallerie, Gärten u. s. w. Auch überlasse ich ihm außerdem den Schatz, in dem Zustande, in welchem er sich an meinem Sterbetage befinden wird, als ein dem Staate zugehöriges Gut, das nur zur Verteidigung oder zur Unterstützung des Volkes angewandt werden darf.«

»Sollte es sich nach meinem Tode zeigen, daß ich einige kleine Schulden hinterlasse, an deren Zahlung mich der Tod gehindert, so soll mein Neffe sie entrichten. Das ist mein Wille.«

»Der Königin, meiner Gemahlin, vermache ich zu den Einkünften, die sie schon bezieht, noch jährlich 10 000 Thaler als Zulage, zwei Faß Wein jährlich, freies Holz und Wildpret für ihre Tafel. So hat die Königin versprochen, meinen Neffen zu ihrem Erben einzusetzen. Da sich übrigens kein schicklicher Ort findet, ihr denselben zur Residenz anzuweisen, so mag es Stettin dem Namen nach sein. Doch fordre ich zugleich von meinem Neffen, ihr eine standesmäßige Wohnung im Berliner Schlosse frei zu lassen; auch wird er ihr seine Hochachtung beweisen, die ihr, als der Wittwe seines Oheims und als einer Fürstin, die nie vom Tugendpfade abgewichen ist, gebühret.«

»Nun zur Allodialverlassenschaft. Ich bin nie, weder geizig noch reich gewesen und habe folglich auch nicht viel eigenes Vermögen, worüber ich disponiren kann. Ich habe die Einkünfte des Staats immer als die Bundeslade betrachtet, welche keine unheilige Hand berühren durfte. Ich habe die öffentlichen Einkünfte nie zu meinem besondern Nutzen verwendet. Meine Ausgaben haben nie in einem Jahre 220 000 Thaler überstiegen. Auch läßt mir meine Staatsverwaltung ein ruhiges Gewissen, und ich scheue mich nicht, öffentlich Rechenschaft davon abzulegen.«

»Mein Neffe Friedrich Wilhelm soll Universalerbe meines Vermögens sein.«

Hierauf folgen die besondern Bedingungen für die letztere Bestimmung und die Legate, welche der Nachfolger bezahlen solle. Dann heißt es weiter:

»Ich empfehle meinem Thronerben mit aller Wärme der Zuneigung, deren ich fähig bin, jene braven Offiziere, welche unter meiner Anführung den Krieg mitgemacht haben. Ich bitte ihn, auch besonders für diejenigen Offiziere Sorge zu tragen, die in meinem Gefolge gewesen sind; daß er keinen derselben verabschiede, daß keiner von ihnen, mit Krankheit beladen, im Elende umkomme. Er wird geschickte Kriegsmänner und überhaupt Leute an ihnen finden, welche Beweise von ihren Einsichten, von ihrer Tapferkeit, Ergebenheit und Treue abgelegt haben.«

Auf gleiche Weise werden dem Nachfolger die Geheimen Secretaire und die Bedienten Friedrich's empfohlen. Nach einigen ferneren Bestimmungen schließt das Testament mit den Worten:

»Ich empfehle meinem Nachfolger ferner, sein Geblüt auch in den Personen seiner Oheime, Tanten und übrigen Anverwandten zu ehren. Das Ungefähr, welches bei der Bestimmung der Menschen obwaltet, bestimmt auch die Erstgeburt, und darum, daß man König ist, ist man nicht mehr werth, als die übrigen. Ich empfehle allen meinen Verwandten, in gutem Einverständnisse zu leben und nicht zu vergessen, im Nothfall ihr persönliches Interesse dem Wohl des Vaterlandes und dem Vortheil des Staates aufzuopfern.«

»Meine letzten Wünsche in dem Augenblicke, wo ich den letzten Hauch von mir gebe, werden für die Glückseligkeit meines Reiches sein. Möge es stets mit Gerechtigkeit, Weisheit und Nachdruck regiert werden, möge es durch die Milde seiner Gesetze der glücklichste, möge es in Rücksicht auf die Finanzen der am Besten verwaltete, möge es durch ein Heer, das nur nach Ehre und edelm Ruhme strebt, der am Tapfersten vertheidigte Staat sein! O möge es in höchster Blüthe bis an das Ende der Zeit fortdauern!« –


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