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Die Geschichte einer Verhaftung

Die Polizei-Anstalten in einer gewissen Stadt lassen sich füglich mit den Klappermühlen auf den Kirschbäumen vergleichen: sie stehen still, wenn das Klappern am nötigsten wäre, und machen einen fürchterlichen Lärm, wenn wegen des heftigen Windes gar kein Sperling kommt.

Georg Christ. Lichtenberg

Es hat sich oft gezeigt, daß die Wiener Sicherheitsbehörde eifrig bemüht ist, den zu einer Verhaftung erforderlichen Tatbestand zu finden, und daß sie dafür in jenen zahlreichen Fällen, in denen ein Tatbestand schon vorliegt, auf die noch erforderliche Verhaftung verzichtet. Manchmal aber kommt es sogar vor, daß sie bei einem glücklichen Zusammentreffen von Tatbestand und Verhaftung diese freiwillig wieder ungeschehen macht und sich's an jenem genügen läßt. Die Fälle Liebel und Stift liegen weit zurück. Aber wegen eleganter Kleidung wurden in der Nach-Riehlschen Epoche zwei Mädchen verhaftet und, weil sich das zur Eleganz gehörige Betrugsfaktum nicht entdecken ließ, durch Wochen aus einem Polizeiarrest in den andern geschleppt. Dafür kassierte ein gaunerischer Zeitungsausträger in den Verschleißstellen den Erlös einer Nummer der ›Fackel‹ ein, die wegen Ehrfurchtsverletzung des Staatsanwalts vor der Majestät der Satire konfisziert worden war, und schädigte die Firma, die den Einzelverkauf der Zeitschrift vermittelt, auf das schwerste. Er wurde zwei Tage nach der Anzeige verhaftet. Aber zwei Tage nach der Verhaftung enthaftete ihn die Polizei, offenbar weil er noch den Rest des Erlöses jener ›Fackel‹-Nummer einzukassieren hatte. Wieder ging er von Verschleiß zu Verschleiß und dankte Gott, daß es eine Polizei gibt. Auf die bestürzte Anfrage der geschädigten Firma über den Grund der Enthaftung, die sie zunächst sogar um die Aussicht auf eine genaue Feststellung des Schadens brachte, wußte man in der Polizeidirektion keine Antwort zu geben. Vielleicht war man dort im guten Glauben, die ›Fackel‹ selbst sei geschädigt worden, und wollte dem verdienstvollen Manne entgegenkommen, der die administrative Verwirrung, die der Staatsanwalt schafft und die die k. k. Schlamperei bei Ausstellung der Konfiskationsbestätigungen vermehrt, durch die Unterschlagung dieser höchst unsicheren Zertifikate ins Unermeßliche gesteigert hat. Aber ich will gern glauben, daß das Motiv für die Enthaftung des Gauners und für die behördliche Vorschubleistung zu weiteren Gaunereien nicht Böswilligkeit, sondern bloß jene Eigenschaft war, gegen die Götter vergebens kämpfen und die als ein Geburtsfehler der österreichischen Bureaukratie weitestgehende Berücksichtigung verdient. Trotzdem konnte ich mich zunächst eines gewissen bittern Gefühls nicht erwehren bei dem Gedanken, daß ein Wiener Verbrecher, selbst wenn er einmal erwischt worden ist, seinem Erwerb nachgehen darf, während das Klavier, das nach dem Prozeß Riehl in einem Wiener Bordell verhaftet wurde, in sicherem Gewahrsam ist. Es kann auch nicht davonlaufen. Wie anders der Gauner, den die Polizei verhaftet, enthaftet und nun – wer beschreibt mein Erstaunen – glücklich wieder verhaftet hat! Denn die Polizei entschloß sich, einen neuen Haftbefehl zu erlassen und sie schickte sich an, den Gauner zu suchen, den sie schon einmal vergebens gefunden hatte. Ihr gelang es tatsächlich, ihn zu erwischen, und alles wäre in Ordnung gewesen, wenn es nicht fast gleichzeitig ihm gelungen wäre, ihr zu entwischen. Er entsprang bei der Eskortierung. Kann man der Polizei daraus einen Vorwurf machen? Kupplerinnen, die durch ein Kaffeehausklosett nach Ungarn fliehen und den »Vertrauten« wochenlang auf der Straße warten lassen, machen der Behörde das Leben schwer genug. Und wenn ein Gauner, den man zum zweitenmal hat, an irgendeiner Straßenbiegung sich's überlegt und doch lieber nicht mitgeht, so kann eben die Polizei auch nichts tun. Sie wird sich gewiß freuen, zu hören, daß es dem Mann gut geht, daß er einen Posten bekommen und sich neulich über den Chef des Sicherheitsbureaus ungemein lobend geäußert hat. Somit wäre alles zu gutem Ende gediehen. Und wiewohl der geschädigten Zeitungsfirma selbst die Unterscheidung zwischen verkauftem, konfisziertem und gestohlenem Wert unmöglich gemacht ist, so hat sie doch immerhin in Erfahrung bringen können, daß ein »dicker Kommissär« es war, der die Enthaftung angeordnet hat. Nur die Identität mit jenem trefflichen Mann, auf den sich das geflügelte Wort der Frau Riehl bezieht, war bisher nicht festzustellen.

(Zur Bitte um Aufhebung des § 129 b, die das Wissenschaftlichhumanitäre Komitee in Berlin anläßlich der Reform des Strafgesetzes an den österreichischen Justizminister gerichtet hat.)

Sonderbare Schwärmer! Die nicht wissen, daß in Österreich nicht die Menschlichkeit Sexualgesetze macht, sondern die Sittlichkeit, nicht die Lebenserfahrung, sondern die Unverdorbenheit, nicht der Fortschritt, sondern die Feigheit, nicht Phantasie, sondern die normale Sexualität eines Universitätsprofessors und eines Oberstaatsanwalts. Die nicht wissen, daß eher die Furcht, für einen Dieb gehalten zu werden, den Gesetzgeber die Freigebung des Diebstahls wagen lassen wird, als die Furcht, für einen Päderasten gehalten zu werden, die Abschaffung des homosexuellen Strafparagraphen. Wahrlich, ich sage euch, es wird noch viel Wasser in das Bassin des Centralbades fließen, ehe sich die Erkenntnis Bahn bricht, daß kein Staatsbürger für die Richtung seiner Nervenwünsche verantwortlich gemacht werden kann!


Außer den Polizeihunden »Edith« und »Ruß« durfte ein Vertreter der Presse an einer Razzia durch den Berliner Tiergarten teilnehmen. Aber »die Liebespärchen sind ausgewandert«, klagt er, denn »mit den Polizeihunden gibt's kein Versteckenspiel«. »Wenn sie« – nämlich die Polizeihunde – »losgelassen werden, dann spüren sie ihren Mann auch im dichtesten Gestrüpp auf und apportieren ihn«. Die Hunde wurden also losgelassen und stürmten ins Gebüsch, »alles durchsuchend«. »Nichts zu finden«, konstatiert der Vertreter der Presse, der sich »mit dem geladenen Revolver in der Paletottasche eingefunden« hatte. »So ging es fast eine Stunde lang, kreuz und quer durch die stillen Alleen. Endlich stöberten sie doch ein Pärchen auf.« Und nun apportiert der Journalist die folgende Gemeinheit: »Der Polizeileutnant trat auf die beiden zu. Voll Ironie fragte er: ›Wie, um halb 2 Uhr morgens noch hier? Und gerade an dieser dunkelsten Stelle, wo weit und breit keine Laterne ist? (Dann zur Dame:) Wie heißen Sie?‹ Aber vor Schreck starr stand die Arme da und vermochte nicht zu antworten. Man merkte es ihr an: Sie war, wie man sagt, ein besseres Mädchen und hätte am liebsten in die Erde sinken mögen vor Scham ... Das war eigentlich die größte Ausbeute des Abends. Was dann noch bis zum grauenden Morgen gefunden wurde, war kaum der Rede wert.«


Von der ganzen Hau-Sensation hat mich ausschließlich – und mehr noch als das auf dem Gerichtstisch im Spiritusglas sichtbare Herz der Ermordeten – die eine Tatsache interessiert, die in der folgenden Depesche gemeldet war: »In Amerika hat Hau nach Feststellung des Polizeipräsidenten Orgien gefeiert. Er hat viel mit der Künstlerin Otero verkehrt. Als ihm dies vorgehalten wird, schweigt Hau«. Solcher Feststellung gegenüber verschwindet tatsächlich das Interesse an der Schuldfrage des Mordes. Die Presse mag monatelang an einer Kolportagesensation würgen, – der eine Augenblick ist aufschlußreicher als alle Psychologie eines Mordprozesses: Deutschland offenbart seine Psyche.


Eine österreichische Hoffnung: »Wenn sich für die Tarnowska und Prilukow für eine Mitschuld am Morde keine weiteren Beweise werden erbringen lassen und Italien ihre Auslieferung nicht verlangen wird, dann dürfte Prilukow in Österreich wegen Falschmeldung abgeurteilt und wegen der von ihm verübten Veruntreuung an Klientengeldern nach Rußland ausgeliefert werden.« In Italien kann ein Mord ungesühnt bleiben, Rußland verzichtet vielleicht auf die Verfolgung einer Veruntreuung, – den Österreichern wird Herr Prilukow nicht entkommen: er hat eine Falschmeldung begangen.

Die Kenner im Landesgericht! Kommt einmal nach langer Zeit ein halbwegs interessantes Frauenzimmer nach Wien – schwups, haben sie sie drin.

Der Unterschied zwischen einem Strafrichter und einer Hure ist der, daß selbst nach der rigorosesten Auffassung unserer Gesellschaft der Strafrichter ein anständiger Mensch werden kann, wenn er das Buch zurückgelegt hat. Während die Private Katharina L – – Hören wir, wie unerbittlich die Gesellschaftsordnung verfährt, wenn eine Prostituierte Miene macht, im Pfuhl eines soliden Lebenswandels unterzutauchen. Die Polizei übt strenge Kontrolle und hat dort, wo der Strich in den Pfad der Tugend übergeht, Warnungstafeln aufgestellt. Die Private Katharina L. also hat einen Bräutigam und erscheint in seiner Begleitung in einem Gasthaus. »Als das Paar an einem Tisch Platz genommen hatte, teilte der Kellner in diskreter Weise dem Mädchen mit, daß er vom Wirt beauftragt sei, ihr nichts zu verabreichen, da der Wirt Freimädchen in seinem Lokale nicht dulde.« Der Wirt erklärte, daß er den Auftrag aufrecht halte. Der Bräutigam klagt wegen Ehrenbeleidigung. Der Richter heißt Schachner. Er fragt deshalb den Bräutigam, »wodurch er sich den beleidigt erachte«. Und wendet sich nun zur Klägerin. Sie sei, bekennt sie, »früher allerdings unter sittenpolizeilicher Kontrolle gestanden, jetzt sei sie aber solid und werde bald mit dem Kläger Hochzeit feiern«. Der Richter spricht den Gastwirt frei. Dieser habe den Kläger überhaupt nicht und die Klägerin deshalb nicht beleidigt, weil er sie »nur von ihrem früheren ›Beruf‹ her kannte und bei dem in diskreter Form an seinen Kellner erteilten Auftrag nicht von der Absicht, die Klägerin zu beleidigen, geleitet war.« Das Wort »Beruf« steht in sämtlichen Gerichtssaalberichten in Anführungszeichen. Ich kann mir den Ton vorstellen, in dem dieser Richter es gesprochen hat. Ich kenne ihn von seinem gegenwärtigen Beruf.


Das ›Extrablatt‹ ist bekanntlich das Organ für Raubmörder und verwandte Berufe, warnt aber eindringlich vor der Kuppelei. Seit seinem Erfolg im Prozeß Riehl versäumt es keine Gelegenheit, die Wiener Einbrecher, die die Polizei nicht finden kann, weil die Abonnentenliste des ›Extrablatts‹ geheimgehalten wird, mit der Enthüllung zu überraschen, daß in einem Bordell außerehelicher Beischlaf getrieben wurde. Das ›Extrablatt‹ schützt die Interessen der Familie gegen den Mädchenhandel. Da es sich aber allzu hastig auf jede Affäre stürzt, in der es sich um die Verschleppung eines Bürgermädchens in ein Freudenhaus handeln könnte, so passiert ihm manchmal etwas Menschliches. Von stofflicher Witterung gelockt, hatte es sich neulich wieder eines Falles bemächtigt, der die sentimentale Kontrastierung des Lotterlebens in einem »verrufenen Hause« mit der Gesellschaftsordnung, der zwei Mädchenblüten entpflückt wurden, zu ermöglichen schien. Aber siehe da, zum Schlusse des Artikels stellte sich heraus, daß die »Madame Rosa« alle Mühe gehabt hat, die Mädchen, die bei ihr vorgesprochen hatten, der Familie wiederzugeben, und daß die Tante es war, die auf deren Eintritt in das berüchtigte Haus den denkbar größten Wert legte. Die Hoffnungen der Tante haben sich leider nicht erfüllt. »Eine ältere Dame empfing uns«, erzählte eines der von der Madame Rosa geretteten Mädchen, »und führte uns durch zahlreiche Zimmer und schließlich in einen Salon, in welchem ein großer Tisch gedeckt war. Wir speisten in Gesellschaft von etwa fünfundzwanzig Mädchen, die sich in dem Hause befanden. Bei Tisch ging es ziemlich laut her und es wurde ein sehr triviales Gespräch geführt. Ich hatte bald das Gefühl, daß wir an einen schlechten Ort geraten waren. Als das Diner zu Ende war, befragte ich die ältliche Dame, welche das Regime zu führen schien, über die Beschaffenheit dieses Hauses. Es wurde mir eine aufrichtige Antwort zuteil; die Dame sagte sogar, daß sie uns, wenn wir keine Dokumente haben, auch nicht im Hause behalten könne. Ich erfaßte diese Gelegenheit und sagte, daß wir über keinerlei Schriften verfügen, man möge uns daher entlassen. Meine Bitte um Entlassung wurde sofort erfüllt und alsbald befand ich mich mit meiner Freundin wieder auf der Straße. Wir waren froh, so leicht wieder entkommen zu sein.« Der Verein zur Bekämpfung des Mädchenhandels wird sich aller Voraussicht nach diese Konkurrenz einer Bordellinhaberin nicht gefallen lassen. Aber man glaubt gar nicht, welche Mühe es oft dem Mädchenhandel kostet, ein Opfer der Familie auf den rechten Weg zu bringen. Die Familie stellt sich die Ergreifung der Karriere einer Prostituierten in den meisten Fällen viel zu leicht vor. Wie kann man nur ein junges Mädchen ohne jedes Dokument nach Wien zur Madame Rosa schicken! Gäb's keine polizeilichen Lizenzen, so könnte ja eine jede hergelaufene Familientochter hineinkommen und die Madame Rosa wüßte nicht, wie sie die Würdigen berücksichtigen sollte ... Das ›Extrablatt‹ aber pries in entrüstetem Ton das Walten einer Bordellinhaberin, die da verhindert, daß sich die jungen Mädchen in hellen Haufen der Prostitution ergeben.

Paris und Wien.

»(Der entrüstete Polizist). Um 6 Uhr abends wird auf dem Boulevard Haußmann eine Dame von einem Herrn verfolgt. Sie dreht sich um und ruft: ›Sie sind ein ganz unverschämter Mensch!‹ Das erregt die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden, man bleibt stehen und gleich nähert sich ein Polizist. Die Dame erklärt dem Manne des Gesetzes den Grund ihrer Erregung, während der Zudringliche sich verteidigt: ›Ich habe die gnädige Frau nie im Leben beleidigt, sondern ihr nur hundert Francs angeboten ...‹ Der Polizist erstaunt: ›Hundert Francs!‹ und wendet sich dann entrüstet zu der Dame: ›Hundert Francs hat der Herr Ihnen angeboten und dann beschweren Sie sich noch? Ich glaube, Sie wollen sich über die Polizei lustig machen ...‹ Sagte es und ging in ehrlichem Zorn von dannen.«

»(Der entrüstete Polizist). Die Hilfsarbeiterin Karoline W. sprach kürzlich abends auf der Straße einen Sicherheitswachmann an und machte ihm einen galanten Antrag. Sie nannte ihm, gleichsam um sein Gewissen zu beruhigen, zwei andere Wachleute, zu denen sie ebenfalls in zarten Beziehungen gestanden sei. Der Hüter des Gesetzes fühlte sich aber durch die Zumutung beleidigt und arretierte das Mädchen. Gestern war die W. vor dem Bezirksgerichte Landstraße wegen Wachebeleidigung angeklagt. Sie beteuerte, jeder Gedanke an eine Beleidigung sei ihr ferne gewesen; sie habe die ehrlichsten Absichten gehabt. Der Richter sprach die Angeklagte frei, da in dem inkriminierten Antrage eine Wachebeleidigung nicht erblickt werden könne.«


»Vor dem Richter des siebenten Bezirkes erscheint als Häftling eine hübsche, siebzehnjährige Brünette, Albine N., Kaffeehauskassierin, unter der Anklage des nicht tolerierten Lasters nach § 5 unseres Vagabundengesetzes. Sie promenierte, da sie postenlos war, in der Mariahilferstraße, da stieg ihr ein gutgekleideter Herr nach, der sie ansprach und zu einem Tête-à-tête einlud. Der Herr stellte ihr ein Präsent von acht Kronen in Aussicht, wenn sie ihm folge; er wohne im Hotel. Das leichtsinnige Mädchen ging auf seinen Vorschlag ein, folgte ihm in ein Haus – es war aber kein Hotel, sondern das Polizei-Kommissariat. Jetzt erst entpuppte sich der Kavalier als Detektive ... Der Richter verurteilte die Angeklagte zu einer Woche strengen Arrests.« Den Richter hat man. Er heißt Höfner. Von dem Detektiv fehlt jede Spur. Im Reklamerausch des Tarnowska-Rummels hat es die Presse unterlassen, diese wahre Großtat der Wiener Kriminalistik herauszustreichen. Und dennoch ist die kleine Notiz, die sie verkündet, ein Dokument, das brennpunktartig die ganze Schäbigkeit dieser miserablen Epoche zusammenfaßt. So ziemlich das Scheußlichste, was ich als Revisor der sittlichen Justizschande seit Jahren beobachtet habe.


Ach, unsere Justiz ist noch immer nicht entjungfert. Sie läßt sich und läßt sich nun einmal nicht ihre Ahnungslosigkeit rauben. Sie wird alt und älter, und die Frage wird immer dringender: Wie sage ich's ihr? Wie bringe ich ihr das Geheimnis jener Zeugung bei, die im allerchristlichsten Zeitalter ausnahmslos zur Schande oder zum Schaden gereicht und deren sich zu entschlagen trotzdem ein eigener Paragraph verbietet! »Frühlings Erwachen« spielt sich auf dem Heuboden, aber nicht in der Ratskammer ab. Dennoch wird mir nichts übrig bleiben, als den Talaren unserer Richter »gelegentlich eine Handbreit Volant unten anzusetzen«.


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