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Dieser Artikel war das Geleitwort zu der Publikation eines nachgelassenen Manuskriptes von Ferdinand Kürnberger, »Die Geschichte meines Passes«, in der ›Fackel‹, einer Eingabe an den Minister Beleredi, die die Strafe zehntägigen Polizeiarrests wegen »unbefugter Abwesenheit im Auslande« von dem Schriftsteller nicht abzuwenden vermocht hat.
»Eine seltene Anklage wegen Majestätsbeleidigung beschäftigte gestern das Landesgericht Triest. Der Arbeiter Anton Zamparutti war angeklagt, weil er in politischen Wirtshausgesprächen den Kaiser von Österreich immer nur ›König‹ genannt hatte. Der Angeklagte erklärte sich nichtschuldig; er sei sich bei Anwendung des Königstitels einer Majestätsbeleidigung nicht bewußt gewesen, noch weniger habe er eine solche beabsichtigt. Die Frage, ob er wisse, daß der Monarch in Österreich immer ›Kaiser‹ genannt werde, bejahte er. Der Staatsanwalt beantragte die Bestrafung des Angeklagten wegen Majestätsbeleidigung. Der Gerichtshof sprach ihn von diesem Verbrechen frei, verurteilte ihn jedoch wegen eines andern Delikts zu drei Wochen Arrest, wobei die mehr als dreimonatliche Untersuchungshaft als mildernd angenommen wurde.« »Vor dem Bezirksgericht Landstraße fand gestern eine Verhandlung gegen ein junges Mädchen statt, das bei der Polizei angezeigt worden war, weil sie oft erst spät vom Hause fortgehe, auffällig gekleidet sei und oft erst spät abends nach Hause komme. Da sie schon seit einiger Zeit auch keine Beschäftigung hat, faßte die Polizei den Verdacht, daß sie geheime Prostitution treibe, und es wurde gegen sie die Anklage nach dem Vagabundengesetz erhoben. Dem Richter gibt sie auf die Frage, wovon sie lebe, an, daß sie einen Freund habe, der sie unterstütze. – Richter: Haben Sie auch hie und da mit anderen Männern verkehrt? – Angeklagte (zögernd): Ja. – Richter: Gegen Entlohnung? – Angeklagte: Nein. – Staatsanwaltschaftlicher Funktionär (streng): Was heißt das, hie und da haben Sie mit anderen Männern verkehrt? Warum? Um Geld zu bekommen oder... – Angeklagte: Nicht des Geldes wegen ... Es werden hierauf einige Zeuginnen vernommen, die über die Moralität des Mädchens aussagen sollen. Eine dieser Zeuginnen sagt, daß die Angeklagte einen alten Herrn zum Liebhaber habe. – Staatsanwalt: Ah! ... (Zur Angeklagten): Sie sollen ja auch einen alten Herrn haben! ... – Angeklagte: Jetzt nicht mehr... – Staatsanwalt: Früher war es ein Alter und jetzt ist es ein Junger.– Der Hausmeister des Hauses, in dem das Mädchen wohnt, weiß nichts davon, daß dieses oft spät nach Hause kommt. Er sagt, es komme zwar vor, aber nur hie und da und selten. – Staatsanwaltschaftlicher Funktionär (entrüstet): Ein netter Hausmeister!– Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär sagte zum Schluß noch zu dem Hausmeister: ›Vielleicht können Sie sich bis zur nächsten Verhandlung besser erinnern. Oder sind Sie vielleicht manchmal unzurechnungsfähig?‹«
Keine Woche darf ohne Justizschande vergehen. Vom politischen Größenwahn und von moralischem Verfolgungswahn geblendet, mißt die Gerechtigkeit Männern und Frauen den gleichen Anteil an Qual und Unrecht zu. So wie der Lauf dieser Welt ist, muß es eine Majestätsbeleidigung gegeben haben, bevor es Kaiser gab, und Gott schuf den Hausmeister, damit er Adam und Eva aus dem Paradies jage. Aber die delirante Justiz ist lächerlicher, wenn sie sich moralisch, als wenn sie sich politisch erhitzt. In ihrem Eifer, das Heimlichste zu sehen, reißt sie die Binde von den Augen, um ihre Scham damit zu bedecken.
Wir leben jetzt in der Ära »nach dem Prozeß Riehl«. Kaum ein Tag vergeht, der nicht unter dieser Aufschrift ein Faszikel Verzweiflungsakte aufschlösse, eines verendenden Polizeigeistes, den ein Prozeß niedergeschlagen hat, da er nicht mehr die Kraft hatte, ihn niederzuschlagen. Weil er täglich beweisen muß, daß er noch lebt, bleibt ihm nichts übrig, als seinen Eifer dort zu betätigen, wo ihm die Anstrengung nicht schadet. Weil eine Kupplerin junge Mädchen mißhandelt haben soll, mißhandelt er junge Mädchen. Gegen Regina triumphans, die kraft der Lizenz einer heiligen Gesellschaftsordnung Unabsetzbare, vermöchte sein Wüten nichts. Aber an den jungen Mädchen, die durch hartnäckiges und jahrelang fortgesetztes Erdulden den Skandal verschuldet haben, an ihnen kann er jetzt endlich auch in einer Weise, die ihn mit seinen Amtspflichten nicht in Konflikt bringt, seine Potenz erweisen. Und wir erleben die phantastische Kombination, daß neben der Kunde von der »Enthaftung der Regine Riehl« die beruhigende Nachricht von der Einlieferung alleinwohnender Mädchen zu lesen ist, die im dringenden Verdacht stehen, aus der Hingabe ihres Körpers für sich selbst Vorteil gezogen zu haben. Die Geheimnisse jenes tolerierenden Hauses, aus dem Regine Riehl nach ihrer Verurteilung zu dreieinhalb Jahren schweren Kerkers für den vierten Teil jener Summe entlassen wurde, die man von Professor Beer vor dessen Verurteilung zu einer vierzehnmal so kleinen Strafe verlangt hat, werden nie enthüllt werden; – 50 000 Kronen sind von dem Schandlohn der Justiz, für den sie eine Wucherin auf freien Fuß setzen darf, gerade das Strumpfgeld. Jedenfalls aber hat sie es dringend nötig, den Motiven nachzuforschen, warum junge Mädchen auffallend gekleidet gehen, und die Erwerbsquellen aufzuspüren, aus denen sie ihren Luxus bestreiten. Der Polizeipräsident gibt mir freilich bekannt, daß die beiden Ausländerinnen, die durch ihre Falschmeldung den österreichischen Staat in innere Unruhen gestürzt haben, schon seit dem 25. November – seit der ersten Behandlung des Falls in der ›Fackel‹ – enthaftet sind, daß sie also bloß ein paar Wochen wegen eines Delikts gefangen gehalten wurden, für das man manchmal sogar eine Geldstrafe von zehn Kronen riskiert. Somit stand die Kritik, zu der sich schließlich selbst Herr Pötzl erkühnte, nicht mehr auf jener Höhe der Aktualität, auf der sich die Berichterstattung über die zahlreichen »Wendungen der Affäre« bis dahin gehalten hatte und auf der sie sich gewiß erhalten hätte, wenn die Mitteilsamkeit der Behörde sich nicht in Fällen, die mit einer Blamage enden, auf die tägliche Ration von »Verdachtsmomenten« beschränkte. Wir wissen zwar noch immer nicht, wie die beiden Mädchen heißen, aber wir haben wenigstens die Beruhigung, daß sie der Rechtswohltat, aus Österreich ausgewiesen zu werden, bereits teilhaftig geworden sind. Dafür ist leider die Frage, ob in Angelegenheiten des Geschlechtslebens das Bezirksgericht oder der Hausmeister kompetent ist, oder vielleicht keine der beiden Instanzen, noch immer nicht entschieden. Man hörte zwar den zornigen Ausruf: »Ein netter Hausmeister!« aus dem Munde des Anklägers, aber er galt nicht einem, der nichts gewußt, sondern bloß einem, der nichts gesagt hat. Wiewohl neulich der Polizeipräsident selbst von den Hausmeistern gesprächsweise geäußert haben soll, daß sie »nicht immer gerade die richtigen sind«, man kann's nicht glauben. Es wäre ein trauriges Zeichen der systematischen Untergrabung des Autoritätsglaubens, wenn das Wort des Portiers in Dingen der Moral nicht mehr gehört würde. Es gibt Überzeugungen, an die nicht gerührt werden darf, und solange zwei Sperrsechserl, die ein Mieter zahlt, moralischer sind, als ein Sperrsechserl, das er für sich und seine Begleiterin zahlt, solange wird unser Lebenswandel von jenem Fachmann begutachtet werden, der es sonst gerne unterläßt, vor unserer Tür zu kehren. Und man gibt uns mündigen Staatsbürgern eher das allgemeine Wahlrecht als den Haustorschlüssel. So werden wir zwar in Freiheit vorgeführt, aber dressiert von eben jenem christlich-sozialen Geiste, der die Gefahr der Freimaurerloge für Österreich glücklich durch die Portierloge paralysiert hat. Man spürt fast etwas wie Herzweh, diesem österreichischen Polizeigeist, der seit dem Ende seiner offiziellen Glanzzeit unter allen möglichen Namen Falschmeldung begeht und unter der Kontrolle der allgemeinen Verachtung von einem Schlupfwinkel in den andern zieht, sich immer wieder öffentlich abmeldet, um sich immer wieder heimlich anzukündigen – man scheut sich, ihm das letzte Asyl zu rauben, in dem er sich wenigstens vor der Obrigkeit Heuchelei gesichert wähnte: das Schlafzimmer. Aber ich habe die Polizei im Verdachte, daß sie, die seit einiger Zeit keine politische Beschäftigung hat, geheime Prostitution treibt. Und darum muß sie hinaus! Es darf nicht geduldet werden, daß sie ihre zweifelhafte Subsistenz von den Märzgefallenen zu den Gefallenen hinüberrettet und weil sie den alten Herrn nicht mehr hat, nämlich den Fürsten Metternich, sich jetzt darauf verlegt, junge Mädchen in ihr Haus zu nehmen.
Wie sie's früher getrieben hat, zeigt ein nachgelassenes Manuskript des größten politischen Schriftstellers, den Österreich je verkannt hat, ein ungedruckter Artikel, durch dessen Übergabe mich die Erben Ferdinand Kürnbergers geehrt haben. Er ist trotz dem scheinbaren Fortschritt eines Polizeigeistes, der heute nicht mehr Pässe verweigert, von stärkster Lebendigkeit, weil er eben die Perspektive in die unsterbliche Wandlungsfähigkeit des Polizeigeistes eröffnet. Nur die Ablösung des stolzen Selbstbewußtseins der Bosheit durch die Demut der Bosheit konnte der Verfasser nicht ahnen. Er konnte nicht wissen, daß eine schlechtere Zeit anbrechen werde, in der Schändlichkeiten wie die gegen ihn verübte, gegen einen Publizisten nicht mehr verübt werden können – weil jener ehrliche Mangel an Respekt vor dem Geiste, zu dem die heutige Amtlichkeit nicht mehr fähig ist, durch eine korrupte Preßfurcht verdrängt wurde. Man würde sich einfach »nicht trauen«. Kürnbergers Worte: »Was mir geschah, geschieht Vielen, geschieht fortwährend, und wird geschehen« sind einer polizeipsychologischen Erkenntnis entsprungen, die diesem Artikel noch über seinen Wert als literarisches und historisches Dokument hinaus seine Bedeutung sichert. Aber das Entsetzliche ist, daß, was einem Kürnberger geschah, heute dem letzten Laufburschen eines Zeitungsgeschäftes nicht mehr geschehen könnte. Und immer noch jedem, der nicht über das Machtmittel der Druckerschwärze verfügt! Ja, diese Beschwerde an den Minister Belcredi ist von so unmittelbarer Plastik, daß man noch heute über die Behandlung aufschäumen möchte, durch die dieses Österreich einem der besten Männer, die es je gesehen hat, das Leben verbitterte. Aber man möchte auch aufschäumen über eine journalistische Gegenwart, die mächtig genug wäre, einer Behörde das Leben zu verbittern, die aber im Tauschverkehr des Amtsmißbrauchs ihre öffentlichen Pflichten preisgibt, um an der Willkür zu schmarotzen. Keinen Paß, keine Freikarte, keine Bestechungssumme wagt man ihr heute mehr zu verweigern. Und darum verachtet sie die Männer, die den Ehrgeiz hatten oder haben, die publizistische Macht durch selbstlosen Gebrauch zum Ansehen im Staate zu bringen. Nie hat sie sich beeilt, dem Andenken eines Ferdinand Kürnberger zu vergüten, was man seinem Leben schuldig geblieben ist. Es gibt kein Andenken Ferdinand Kürnbergers! Und wer sollte sich in den Tagen, da der öffentliche Schwachsinn durch dreihundert Aufführungen der »Lustigen Witwe« in Anspruch genommen ist, auch nur daran erinnern, daß ein Mann jenes Namens einmal in Wien gelebt hat?