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Die Reverenz

Liest man in dem Bericht über einen Strafprozeß, in dem es sich um eine Beleidigung katholischer Gefühle handelt, den Namen Pollak, so kann man sich auf eine energische Behandlung der Sache gefaßt machen. Immerzu geht der österreichische Staatsanwalt als Ministrantenknabe hinter dem Priester einher; heißt er aber gar Pollak, so ist der Gottgefälligkeit einer Justiz, die sonst bloß der Regierung gefällig ist, kein Ende. Und wenn der öffentliche Ankläger nach seiner letzten Fleißaufgabe nicht in den Himmel kommt, dann ist auch auf jene besondere Avancementsordnung, die irdischem Streben höchsten Lohn verheißt, kein Verlaß mehr. Ein versierter Katholik wie Herr Dr. Pollak muß zwar die österreichische Auffassung gutheißen, daß man die katholische Religion beleidige, wenn man eine Prozession oder einen Geistlichen auf dem Versehgang nicht grüßt, wenn man von dem staatsgrundgesetzlichen Recht, an einer religiösen Handlung nicht teilzunehmen, Gebrauch macht, also unterläßt, was zu tun man nicht verhalten werden darf. Aber diesmal hatte der Fall noch seine besonderen Reize. Der Angeklagte Franz Housowitz, Schriftsetzer, bezeichnete sich als gläubigen Christen. Er habe am 17. Juni in Begleitung einer Familie aus der Josefstadt nach der Stadt gehen wollen und sei in der Laudongasse der Fronleichnamsprozession begegnet, die sich von der Kirche »zur heiligen Dreifaltigkeit« zu den vier Altären bewegte. Das dichte Gedränge habe ihn am Weitergehen gehindert. »Als das Allerheiligste gezeigt wurde, mahnten ihn die Umstehenden in ziemlich heftiger Erregung, den Hut abzunehmen, und riefen ihm, als die Mahnung unbeachtet blieb, Schimpfworte zu.« Man muß die leichte Reizbarkeit des katholischen Gefühls kennen. Es gerät immer in Wallung, wenn der Andere es nicht hat. Die Heiligkeit einer religiösen Handlung hält den Religiösen nicht so ganz gefangen, daß er nicht die Geistesgegenwart hätte, zu kontrollieren, ob sie den Andern gefangen hält, und die von wachsamen Kooperatoren geführte Menge hat sich daran gewöhnt, die eigentliche Andacht nicht so sehr im Abnehmen des Hutes wie im Herunterschlagen des Hutes zu betätigen. Eine Justiz aber, die ihre Würde vom Talar bezieht, arbeitet jahraus jahrein im Dienste eines Klerus, dessen Machtgefühl lieber auf die Köpfe als auf die Hüte verzichtet. Die gerichtliche Praxis nimmt eine Störung der Andacht an, wo es sich schlimmstenfalls um eine Kränkung der Andächtigen handelt, und verurteilt wegen eines Religionsdelikts, weil ihr ein Strafparagraph gegen Taktlosigkeit fehlt. Nun erklärt aber der angeklagte Schriftsetzer, daß er einer christlich-sozialen Organisation angehöre, daß er an demselben Tage schon früher an einer Prozession teilgenommen und vor einem anderen Altar seine Andacht verrichtet habe. »Das Tatsächliche« gibt er zu, seine Weigerung, den Hut abzunehmen, motiviert er mit der schroffen Form, in der die Aufforderung an ihn gerichtet wurde und die seinen Trotz wachgerufen habe. Er sei sehr nervös; aber ein gläubiger Katholik. Eine Beleidigung der Kirche sei ihm gänzlich fern gelegen ... Kann man sich eine demütigere Ehrenerklärung eines Kirchenbeleidigers vorstellen? Herr Dr. Pollak gehört keiner christlich-sozialen Organisation an. Aber er ist jedenfalls über die Zeit hinaus, in der er noch der Meinung sein durfte, daß das Nichtabnehmen der Kopfbedeckung bei einer gottesdienstlichen Handlung eher ein Beweis für gläubige als für ungläubige Gesinnung sei. Und so »verwies«, erzählt der Gerichtssaalbericht, der oft den Humor der Kontrastwirkung hat, »der Staatsanwalt Pollak auf das tatsächliche Verhalten des Angeklagten und der Gerichtshof verurteilte diesen zu vierzehn Tagen strengen Arrests«. Es gibt eben immer noch Leute, die von katholischen Dingen mehr verstehen als ein christlich-sozialer Schriftsetzer ... Die leidige Tatsache, daß der liebe Gott die österreichischen Staatsanwälte mit der Vertretung seiner Interessen betraut hat, zeigt ihre parodistische Seite erst im Licht eines Prozesses, der dank der Überführung durch einen sachverständigen Israeliten mit der Bestrafung eines strenggläubigen Christen wegen Religionsstörung endet... Wann wird die Gesetzgebung den Geßlerhut beseitigen? Nicht darüber, daß der Staatsbürger das Allerheiligste der katholischen Religion nicht grüßt, erhitzen sich die Gemüter aller Konfessionen, sondern darüber, daß er dem Hut, den die andern ziehen, nicht Reverenz bewiesen hat.


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