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Bei den Wiener Bezirksgerichten ist der satirische Eingriff ins Privatleben, die witzige Überschreitung richterlicher Kompetenz manchmal in die Formen wienerischer Gemütlichkeit gekleidet. Es sind ernste Satiriker, die im Landesgericht amtieren. Den Hofrat Feigl unterschätzen die Gerichtssaalreporter, wenn sie hinter jedes seiner Aperçus »Heiterkeit« oder »lebhafte, lang anhaltende Heiterkeit« setzen. Wohl erinnerte das Milieu des Prozesses gegen den Advokaten Mandl an eine Klabriaspartie, an der die Herren Feigl und Pollak munteren Sinnes teilnahmen. So lustig es aber in solchen Fällen zugeht, so läßt sich leider doch nicht leugnen, daß der Angeklagte das Urteil als Erlösung, den Prozeß als Strafe empfindet. Der Staatsanwalt – er heißt Pollak und wird von der antisemitischen Presse seiner »trefflichen und markigen Worte« wegen belobt – ruft dem Angeklagten zu: »Wenn für einen Besuch der Fabrik 40 Kronen berechnet werden sollen, dann ist in dieser Summe nicht bloß die Anwesenheit Ihrer hübschen Persönlichkeit enthalten« oder, nach einer anderen Version: »War es 40 Kronen wert, daß Sie in die Fabrik gekommen sind und dort Ihre besonders schöne Persönlichkeit zur Schau stellten?« Der Verteidiger bemerkt, daß der Angeklagte alles, selbst das ihn belastende Material, mit auffallender Sorgfalt aufgehoben habe. » Nur das Geld nicht!« ruft der schlagfertige Pollak. Herr Feigl wird eifersüchtig, sieht sich um seinen Pointenruhm gebracht und holt, da die Lachlust des Auditoriums schon ganz dem Staatsanwalt zugewendet scheint, zu einem besonderen »Schlager« aus. Er wird pikant. Die ganze Zeit hat er mit einem Päckchen Briefe gespielt. Was mag es enthalten? Endlich ist der Moment gekommen: »1899 hatten Sie Beziehungen zu einer Choristin von ›Venedig in Wien‹, der Sie monatlich 100 Gulden gaben. Auch Pretiosen im Werte von 300 Gulden hat dieses Mädchen von Ihnen erhalten. – Angeklagter: Das Verhältnis dauerte nur von Juli bis Dezember. – Präsident: Diese Verbindung war nicht die einzige. Es wurden Briefe einer Wiener Chansonettensängerin aus Petersburg vorgefunden, deren Inhalt geradezu abstoßend ist. – Angeklagter: Für den erotischen Inhalt dieser Briefe bin ich doch nicht verantwortlich. Ich habe ihr immer anständig geschrieben oder überhaupt nicht geantwortet. Präsident: Ich wollte nur bemerkt haben, daß ein anständiger Mann nach solchen Briefen den Verkehr mit einer solchen Frau nicht mehr fortsetzt.« Hundert lüsterne Blicke sind auf das Teufelspäckchen gerichtet, das Herr Dr. Feigl in seiner Hand hält. Aber die Spannung mit absichtsvoller Taktik erhöhend, spricht er die Worte: »Die Geschworenen werden vielleicht in geheimer Sitzung den Inhalt der Briefe kennen lernen.« Herr Bernhard Buchbinder hätte es als Verhandlungsleiter auch nicht besser getroffen. Auch er hat immer bloß angedeutet und nicht ausgesprochen. Und zum Schluß löst sich die allgemeine Erwartung meistens in ein schalkhaft kicherndes Nichts auf. Der Verhandlungsleiter nimmt nach einigen Stunden das Päckchen wieder, und sagt: »Hier sind die Briefe von weiblicher Hand, von denen ich bereits gesprochen habe, von einer Dame, die sich dazumal in Petersburg aufgehalten hat, welche so unanständig und so obszönen Inhaltes sind, daß ich mich schäme, sie selbst in geheimer Sitzung vorzulesen. Sie sind das Unflätigste, das eine Frau überhaupt schreiben kann.« Nun hat der Präsident nur mehr einen Wunsch: daß der Angeklagte »zugebe«, die Briefe seien anstößigen Inhaltes. Das tut der Angeklagte, meint aber wieder, er sei dafür nicht verantwortlich zu machen. » Aber für die Fortsetzung des Verhältnisses« ruft jetzt – wer? Herr Feigl? Nein: Herr Pollak, der gemerkt hat, daß man mit Pikantem besser wirke. Der Präsident »schämt« sich inzwischen. Wie machen's doch die Kulissenplauderer? »Geschichten könnte ich erzählen, Geschichten! Na, es ist besser, man schweigt darüber!« Angeregt kehrten zwölf Männer aus dem Volke an jenem Abend zum häuslichen Herd zurück, zwölf Frauen aus dem Volke lauschten spannungsvoll der Kunde von halb erlebten Abenteuern aus dem Gerichtssaal, und ein paar Dutzend Kinder aus dem Volke mußten »daweil aussigeh'n«. So ward im Volke Moral verbreitet. Schmunzelnd hatten die Reporter die zum Nachweise einer Veruntreuung höchst wichtige Tatsache, daß der Delinquent schweinische Briefe bekam, der breiten Öffentlichkeit überliefert; der Ehrenmann vom ›Deutschen Volksblatt‹ aber stilisierte jene Stelle des Berichtes folgendermaßen: »Der Vorsitzende verliest die Aussage dieser Sängerin, deren Name jedoch nicht genannt würde. Es ist die Jüdin ... (folgt der volle Name).« Aus dem reichen Schatze von Lebenserfahrung, den der Leiter jener Verhandlung dem Auditorium erschloß, sei noch eine Gedankenperle aufgehoben. Zu dem »Geständnis« des Angeklagten, daß er manche lustige Nacht mit einer Dame verbracht habe, bemerkte Herr Dr. Feigl: »Es gilt allgemein, wenn jemand mit einer Dame eine Nacht zubringt, daß das außerhalb des gewöhnlichen Rahmens ist.« Die Wahrheit dieses Satzes ist ebenso unbestreitbar wie die Tatsache, daß erotische Briefe, die eine Frau an ihren Liebhaber schreibt, in dem Moment obszön und abstoßend sind, da ein Dritter, den sie nichts angehen, in sie Einblick nimmt. So hat denn wirklich, ohne es zu wollen, die Petersburger Chansonettensängerin das Schamgefühl des Hofrats Feigl gröblich verletzt. Er aber war klüger und bewahrte wenigstens die Geschworenen vor solchem Affront. Mit feinem Takt sehen wir jene richterliche Naivität angenehm gepaart, die jedesmal in grenzenloses Staunen gerät, so oft die Fabelkunde in den Gerichtssaal dringt, daß es in der weiten Welt so etwas wie außerehelichen Geschlechtsverkehr gebe. Und der Verteidiger selbst, der die duftendsten Barreaublüten um das Märtyrerhaupt des defraudierenden Kollegen wand und lebhaft dagegen protestierte, daß dessen Gebarung der allgemeinen Standesmoral nicht entsprechen solle, ließ sich auf das sittenrichterliche Terrain verlocken. Er sprach von »diesen Zerrbildern der Weiblichkeit« und von dem »Weibe«, das sein Klient »in der Gosse fand«. Herr Mandl hat sie alle stets »wie seinesgleichen« behandelt; aber in Wirklichkeit sind sie es, die den edelsten Depotdieb zu sich herunterziehen. Rechter Hand, linker Hand – alles vertauscht. Ein Wiener Advokat war nicht wegen Veruntreuung, sondern eine Sängerin in Petersburg wegen leichtsinnigen Lebenswandels vor den Wiener Geschworenen angeklagt.