Jacob Grimm
Deutsche Mythologie
Jacob Grimm

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i. aberglaube im Ansbachischen.
(ebend. 1786. 1, 180. 181.)

680. wer samstag abends spinnt spukt nach seinem tod.

681. wenn die wäsche eines verstorbenen nicht bald gewaschen wird, kann er nicht ruhen.

682. wer fastnachts hirsbrei ißt, dem geht nie geld aus.

683. wenn fastnachts gesponnen wird, misräth der flachs. man versteckt zu der zeit die spinnräder.

684. wenn der bauer fastnachts strohbänder bindet, und nur ein einziges zu einer garbe unter einem ganzen schober getraide nimmt, so kann keine maus schaden.

685. wer drei getraidkörner in gebacknem brot gefunden bei sich trägt, sieht Walburgistag alle hexen und druten mit melkkübeln auf den köpfen in der kirche. vgl. 636. 783.

686. in den zwölfnächten darf weder bauer noch knecht frischgeschmierte schuhe in den stall bringen, sonst wird das vieh behext.

687. wer in dieser zeit erbsen kocht oder ißt, bekommt ungeziefer oder aussatz.

688. eine schwangere darf durch keine waschhänge oder sonst was verstricktes gehn, ihr kind im mutterleib verschlingt sich so oft, als sie durch die stricke geschlüpft ist.

689. hat ein kind zuckungen, lege man eines pferdes hufeisen unter sein kopfkissen.

690. trägt der pathe ein krankes kind dreimal stubauf stubnieder, so bessert sichs.

691. fohlt ein mutterpferd zur unrechten stunde, so muß es über eine pfluggabel geschritten sein. man schlage sie entzwei, so kann es niederkommen.

692. ist einer mit ungeziefer behext, so wickele er drei stück in ein papier und schlage mit dem hammer darauf. die hexe empfindet jeden schlag und wird kommen etwas zu leihen. gibt mans ihr nicht, so wird sie nicht frei und unterliegt endlich den streichen. vgl. 645. 646.

693. man verbrenne nie einen besen, so ist man vor rothlauf sicher.

694. sind die christbaumlichter entzündet, so betrachte man den schatten der leute an der wand: die im folgenden jahr sterben, erscheinen ohne kopf.

695. wer die drei ersten kornblüten, die er ansichtig wird, durch den mund zieht und ißt, bleibt das jahr über frei von fieber. vgl. 784.

696. wer palmbeselein (knöpfe der salweide) über gesicht streicht, bekommt keine sommerflecken.

697. desgleichen, wer charfreitags unterm schiedungsläuten sein gesicht wäscht.

698. vogelkäfiche, blumenscherben und bienenstöcke eines verstorbenen müßen anders gehangen und gestellt; auch auf seine weinfässer muß dreimal geklopft werden. vgl. 552. 576. 664.

699. die ruhe des todten befördert, wenn jeder der ums grab stehenden drei erdschollen hinein wirft.

700. kamm und messer, womit ein todter gekämmt und geschoren ist, muß mit in den sarg gelegt werden; sonst fallen denen, die sich ihrer bedienen, die haare aus. vgl. 546.

701. läßt einer vom vorgesetzten brote etwas liegen, so muß es wenigstens eingeschoben werden, sonst bekommt er zahnweh.

702. einer schwangeren darf man das brot nicht mit messer oder gabel anspießen, sonst werden dem kind die augen ausgestochen. 459

703. ins haus wo auf himmelfahrt genäht, oder auch nur eine nadel eingefädelt wird, schlägt das gewitter. vgl. 772.

704. wo ein rothschwänzchen nistet, schlägt das wetter ein, aber ein schwalbennest bringt glück. vgl. 629.

705. bringen kinder das weiblein eines schröters mit nach haus, muß es augenblicklich weggeschafft werden, weil sonst das wetter einschlagen würde.

706. charfreitag und samstag darauf getraut man sich nicht in der erde zu arbeiten, um Christum nicht im grab zu beunruhigen.

707. gibt der letzte nagel, den der zimmermann ins haus schlägt, feuer, so brennt es ab (vgl. 411. 500) und zerbricht das glas, welches er nach dem spruch vom giebel wirft, so stirbt bald der bauherr; bleibt es ganz, lebt er lange.

708. wer mit einem hemd am leibe, wozu ein fünfjähriges mädchen das garn gesponnen, vor gericht erscheint, bekommt in allen händeln recht.

709. einem todten legt man wasen oder ein brettchen unters kinn, daß er nicht den sterbkittel mit den zähnen erhaschen und seine verwandten nach sich ziehen könne.

710. einem mädchen kann der rothlauf damit vertrieben werden, daß ein reiner jüngling zu wiederholten malen feuer darauf schlägt.

711. tritt man am ostertag nicht barfuß auf den stubenboden, so ist man vor fieber sicher.

712. ißt man charfreitags nüchtern ein ei, das gründonnerstags gelegt worden, so hebt man selbiges jahr sich keinen leibesschaden.

713. drei brodkrumen, drei salzkörner, drei kohlen bei sich getragen schützt wider zauber.

714. schnürt die frau, wenn sie aus dem wochenbett geht, eine brodrinde ein und macht daraus dem kind einen zuller oder schlotzer, so bleibt es frei von zahnweh.

715. schnallt der bräutigam der braut am hochzeitstag den linken schuh ein, so bekommt sie die herschaft.

716. bindet er ihr die strümpfbänder, so gebiert sie leicht.

717. wer von den brautleuten zuerst einschläft, stirbt zuerst.

718. ißt man die drei ersten, ansichtig gewordnen, schlehenblüten, brennt einen das ganze jahr der sod nicht.

719. sommersprossen zu vertreiben, nehme man die ersten jungen gänse unbeschrien, streiche sie über das gesicht, und lasse sie hinterwärts laufen.

720. kehrt man den brotlaib in der schublade um, so kann die drude nicht aus der stube.

721. kann einer nicht sterben, so darf man nur drei ziegel im dach aufheben. vgl. 438.

722. hat ein kind das gefrais, so schwindet es, wenn man ein schwalbennest unter sein kopfkissen legt.

723. wer auf geerbten betten liegt, kann nicht sterben.


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