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f. aberglaube zu Pforzheim.
(ebendaher 1787. 2, 341–345.)
583. ein siebenjähriger hahn legt ein kleines ei, das muß man übers dach werfen, sonst schlägt das wetter ins haus; gebrütet gibt es einen basilisk.
584. wer schnupfen hat, trinke durch eine dreizinkige gabel ein glas wasser.
585. wer christtag morgens nüchtern ein ungesotten ei ißt, kann sehr schwer tragen.
586. wer charfreitag linsen ißt, dem geht das jahr über sein geld nicht aus.
587. brütet der storch ein ei nicht aus, so stirbt jemand von den höchsten im lande.
588. weiße geister, solche die vor dem tode geld vergraben haben, müssen zwischen himmel und erde schweben.
589. bei sonnenfinsternis decke man alle brunnen, das wasser wird sonst giftig.
590. stellt man in der neujahrsnacht zwischen XI und XII ein glas wein irgend wohin, und es lauft über, so geräth selbiges jahr der wein.
591. beim ausgehen setze man den rechten fuß zuerst vor die thür.
592. eidechsen waren sonst jungfern.
593. auf hünerfedern kann kein kind ruhig sterben.
594. am unschuldigen kindertag spannen viele bauern keine ochsen an, es geschieht unglück.
595. wer über eine brücke geht, soll ein V. U. beten, auch, wenn sich die sterne schneuzen.
596. legt man ein messer die schneide aufwärts, so schneidet man dem lieben herrgott oder den engeln das gesicht. 455
597. trägt man einen rechen, daß die zähne aufwärts stehn, oder reckt man einen finger in die höhe, so sticht man dem lieben gott die augen aus. auch vergeht der regenboge davon.
598. wo der regenboge auf der erde steht, da findet sich ein golden schüsselchen.
599. dem todtengräber rumpelt die haue, wenn er ein grab zu machen bekommt.
600. grillen, hunde und wegvögel zeigen durch ihr geschrei den tod an.
601. wirft ein maulwurf in der stube, so stirbt die großmutter. vgl. 555.
602. geräth die schloßuhr in unordnung, so stirbt jemand aus dem fürstengeschlecht.
603. schlagen uhren zum betglockengeläute, so stirbt jemand.
604. wer hintersich lauft macht dem teufel das bett. vgl. 659.
605. wer eine übelthat begeht, die vor dem tod nicht an tag kommt, muß nach dem tod mit dem kopf unterm arm umgehn.
606. wer geld vergräbt muß nach dem tod so lange umgehen, bis es gefunden wird.
607. wer nicht betet, dem holen die schwaben (schwarze würmer) das mehl aus dem kasten.
608. die schwaben vertreibt man dadurch, daß man einige in einer schachtel einem todten mitgibt.
609. schwalbennester und grillen bringen segen ins haus.
610. dem schreiner darf man für den sarg nichts abbrechen, wenn der todte ruhen soll.
611. ruft man dem feurigen mann: ›Steuble, Steuble mach dich leicht, auf daß du bald bei mir seist!‹ so kommt der irwisch, und man muß ihn hockeln. betet man, so naht er, flucht man, so flieht er.
612. wer einen schatz findet decke kein kleidungsstück darauf, das am bloßen leib getragen wird, sonst ist er des todes, sondern ein schnupftuch, eine brotrinde. alle sieben jahre tritt der schatz hervor.
613. mittwoch und freitag sind verworfne hexentage. wer ferkel mittwochs zuerst austreibt, dem kehren sie nicht heim, und besucht ein kind mittwoch zuerst die schule, so lernt es nichts. kein paar läßt sich mittwochs trauen, keine magd wechselt mittwochs ihren dienst.
614. jeder hat seinen stern. sterne sind augen der menschen. [altn.]
615. läßt man schweine, wenn sie die thürschwelle zuerst beschreiten, über der frauen strumpfband springen, über des mannes gürtel, oder der magd schürze, so kommen sie ordentlich nach haus. vgl. 578.
616. ein gekauft huhn wird dreimal um den tisch gejagt, ihm holz von drei tischecken unterm brot gegeben, so bleibts daheim. vgl. 577.
617. verliert man ein huhn, binde man oben in der stube in ein tischtucheck einen halben kreuzer, und lasse das eck zum fenster hinaushängen, so kehrt das huhn zurück.
618. wer unter einer deichsel herschlüpft oder einen über sich schreiten läßt, wächst nicht mehr. vgl. 45.
619. schlüpft man der kuh zwischen den vorderfüßen durch, verliert sie kein horn.
620. ferkel in wasser, worin ein gemetzeltes schwein gebrüt wurde, gebadet wachsen treflich.
621. wer auf einen baum sieht, auf dem eine weibsperson sitzt, wird blind.
622. soll ein nußbaum recht fruchtbar werden, muß eine schwangere frau das erstemal seine nüsse abthun.
623. hat jemand gichte, der gehe freitags um betglockenzeit aufs freie feld.
624. regenwasser macht die kinder bald reden.
625. lacht man, daß einem die augen übergehen, so gibts zank.
626. wer einen bund mit dem teufel hat und ihn darum betriegen will, soll sich sieben jahre nicht waschen und nicht kämmen, oder er verlange, der teufel soll ein bäumchen wachsen lassen, das kann er nicht, so ist man ihn los. 456
627. die dorndreher (eine art vögel) tragen dornen zu unsers herrgotts krone.
628. die schwalben trauern für den lieben herrgott.
629. man soll kein rothkehlchennest ausheben, sonst gibt die kuh rothe milch, oder das wetter schlägt ins haus.
630. einen ausgerißnen zahn soll man in einen jungen baum schlagen, und die rinde darüber ziehen. wird der baum umgehauen, so kehrt das zahnweh wieder. Nimmt man aus einer weide einen spreißen, und gräbt solange in den schmerzhaften zahn, bis es blut gibt und dann den spreißen wieder an seinen ort thut und die rinde darüber zieht, verliert sich das zahnweh.
631. einen ausgefallnen zahn soll man in ein mäuseloch thun, und sprechen: ›maus, da hast du einen hölzernen zahn, gib mir einen beinernen dran!‹ [Rääf 130.]
632. einer sterbenden kindbetterin muß man scheere und nadelbüchse (knaul, faden, nadel und fingerhut) mitgeben, sonst kommt sie und holts.
633. stirbt ein kind, so besucht es nach dem tode wen es am liebsten hatte.
634. wer sonntags geboren ist sieht geister und muß sie hutzeln (hockeln).
635. drei taubenfedern aus dem linken flügel nagele man an im schlag, schwinge die hineingelaßnen tauben dreimal um den schenkel, und lasse sie keinen freitag zuerst ausfliegen.
636. wer einen sonntags gefundnen eggenzahn zu sich steckt, sieht die hexen in der kirche mit kübeln auf dem kopf, muß aber vor V. U. läuten aus der kirche, sonst zerreißen sie ihn. (vgl. 539. 685. 783.)
637. ein in der wiege liegendes kind, das einen nicht ansieht, ist eine hexe.
638. nimmt man nachts ein bekreuztes messer zu sich, so kann keine hexe heran; kommt sie und man wirft das messer hin, so muß sie stehn bleiben bis an den lichten morgen.
639. wenn das älteste kind im haus das kalb anbindet, kann keine hexe zu.
640. ist ein ganz schwarzer bock im stall, so kann die hexe nicht hinein. auch, wenn die kuh weiße füße und weißen strich auf dem rücken hat.
641. welches thier einen schwarzen rachen hat, dem können die leute nichts anhaben.
642. hat man nachts furcht vor einer hexe, kehre man nur den linken schuh um.
643. begegnet man zweideutigen katzen, halte man den daumen gegen sie.
644. macht man einen drudenfuß an die thür, so müssen die hexen fern bleiben.
645. hat eine was verhext, und man verbrennt es, so kommt sie sicher, und will etwas entlehnen; gibt mans ihr, so ist sie frei, versagt mans, so muß sie mit verbrennen. (vgl. 569. 692.)
646. ist das vieh verhext, so gehe man mitternachts in den stall: auf des viehs rücken wird ein strohhalm liegen, den stecke man in einen sack, rufe die nachbarn herbei, und zerdresche den sack, der sack lauft auf und die hexe schreit. (vgl. 692.)
647. die hexen bekommen geld auf den kreuzwegen, wo es der teufel ausstreut.
648. sie können regen, donner und wind machen, der das tuch auf der bleiche, das heu auf der wiese, in die luft treibt.
649. sie salben einen stock mit den worten: ›fahr hin, nicht zu hoch und nicht zu nieder!‹
650. wenn eine hexe aufgefahren ist (in exstase), kehre man ihren leib um, so kann sie nicht mehr einfahren.
651. unter behextes wasser, das nicht sieden will, lege man nur dreierlei holz.
652. ist ein kind beschrien, hole sein vater drei strohhalme auf verschiednen misstätten unbeschrien, und lege sie ihm unters kopfkissen. 457