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Das neunte Kapitel
Aufrichtigkeit und der Galgen

WENN daher gesagt wird, daß die Tradition gegen das Frauenwahlrecht die Frauen von jeder Wirksamkeit, von sozialem Einfluß und Bürgerrechten fernhält, so wollen wir uns ein wenig nüchterner und genauer fragen, wovon sie tatsächlich ferngehalten wird. Sie wird strikte ferngehalten von der kollektiven Zwangstätigkeit, nämlich der Bestrafung durch den Mob. Die menschliche Tradition sagt, wenn zwanzig Männer einen Mann an einen Baum oder an einer Straßenlaterne aufhängen, so sollen es zwanzig Männer sein und nicht Frauen. Nun glaube ich nicht, daß irgendein vernünftiger Frauenwahlrechtler leugnen wird, daß eine Ausschließung von dieser Funktion zumindest ebensogut als ein Vorrecht wie als ein Verbot bezeichnet werden kann. Kein aufrichtiger Mensch wird die Behauptung ganz von sich weisen können, daß der Gedanke, einen Lord Chancellor aber keine Lady Chancellor zu haben, zumindest mit der Idee verbunden sein könnte, einen Scharfrichter und keine Scharfrichterin, einen Henker und keine Henkerin zu haben. Auch wäre es nicht angemessen, zu antworten, wie so oft in diesem Streit geantwortet wird, daß man in der modernen Zivilisation die Frauen nicht tatsächlich zum Verhaften, zum Verurteilen oder Töten heranziehen würde, daß dies alles indirekt geschehe, daß Spezialisten unsere Verbrecher töten, so wie sie das Vieh töten. Dies zu betonen, heißt nicht die Wirklichkeit des Stimmrechtes betonen, sondern seine Unwirklichkeit. Demokratie war als eine direktere Form des Regierens gedacht, nicht als eine indirekte, und wenn wir nicht fühlen, daß wir alle Kerkermeister sind – um so schlimmer für uns alle und für die Gefangenen. Es ist wirklich etwas Unweibliches, einen Räuber oder einen Tyrannen einzusperren, und es sollte keine Beschönigung der Situation sein, wenn eine Frau die Empfindung hätte, daß sie etwas nicht tue, was sie eigentlich doch tut. Es ist übel genug, daß Männer sich nur mehr auf dem Papier zusammentun können, die sich ehedem auf den Straßen zusammengetan haben; es ist übel genug, daß Männer ein Wahlrecht geschaffen haben, das einer Fiktion nur allzu sehr gleicht. Noch viel übler aber ist es, daß eine große Klasse ein Wahlrecht verlangen sollte, weil es eine Fiktion ist, und seiner überdrüssig werden würde, wenn es eine Tatsache wäre. Sollte die Parole: das Wahlrecht für die Frauen, nicht auch mitbestimmen: den Mob für die Frauen, dann bestimmt sie nicht, was zu bestimmen sie bestimmt war. Eine Frau kann ebensogut wie ein Mann ein Kreuz auf ein Stück Papier machen; ein Kind könnte es ebensogut tun wie eine Frau und eine Schimpanse könnte es nach einigen Lektionen ebensogut tun wie ein Kind.

Aber niemand sollte es so ansehen, als schriebe er bloß ein Kreuz auf ein Stück Papier; jedermann sollte es als das ansehen, was es in letzter Hinsicht ist, das Brandmal der Lilie zeichnen, den Zuchthäusler brandmarken, den Todesbefehl sprechen. Sowohl Männer wie Frauen sollten die Dinge, die sie tun oder die zu tun sie andere veranlassen, offener ins Auge fassen; sie ins Auge fassen oder aufhören, sie zu tun.

An jenem unheilvollen Tage, an dem öffentliche Exekutionen abgeschafft werden würden, würden private Exekutionen vielleicht für immer erneuert und ratifiziert werden. Dinge, die dem moralischen Empfinden der Gesellschaft gröblich widerstreben, können nicht ungestört am hellen Tage geschehen, aber ich sehe keinen Grund, warum wir nicht noch immer Ketzer lebend braten sollten – in einem Privatraum. Es ist (um eine Redensart zu gebrauchen, die törichterweise Irish genannt wird) höchst wahrscheinlich, daß es, wenn es öffentliche Exekutionen gäbe, gar keine Exekutionen gäbe. Die alten Strafverfahren, unter freiem Himmel, der Pranger und der Galgen, verbanden wenigstens Verantwortung mit dem Gesetz; und in tatsächlicher Praxis gaben sie dem Pöbel ebenso Gelegenheit, Rosen zu werfen wie faule Eier; ebenso »hosianna« zu schreien wie »kreuzigt ihn«. Aber es gefällt mir nicht, daß der öffentliche Exekutor in einen privaten umgewandelt werden soll. Ich finde, es ist eine krumme, orientalische, finstere Sorte von Geschäft und riecht mehr nach Harem und Diwan, als nach dem Forum und dem Marktplatze. In der modernen Zeit hat der Beamte alle soziale Ehre und Würde des gewöhnlichen Henkers verloren. Er ist nur der Träger des Strickes.

Hier jedoch bringe ich eine Verteidigung der brutalen Öffentlichkeit nun vor, um die Tatsache hervorzuheben, daß es diese brutale Öffentlichkeit ist und nichts anderes, wovon die Frauen ausgeschlossen worden sind. Ich sage es auch, um die Tatsache hervorzuheben, daß die bloße moderne Verschleierung der Brutalität an der Situation nichts ändert, so lange wir nicht offen bekennen, daß wir das Wahlrecht freigeben, nicht, weil es eine Macht ist, sondern weil es keine ist; oder mit anderen Worten: daß die Frauen nicht wählen sollen, sondern Wählen spielen sollen. Kein Frauenwahlrechtler wird, glaube ich, diesen Standpunkt vertreten und wenige werden gänzlich leugnen, daß diese menschliche Notwendigkeit von Schmerz und Strafe ein häßliches, erniedrigendes Geschäft ist, und daß gute sowie schlechte Beweggründe mitgeholfen haben dürften, um die Frau davon fernzuhalten. Mehr als einmal habe ich in diesen Blättern bemerkt, daß die Beschränkungen der Frau ebensogut die Schranken eines Tempels wie die eines Gefängnisses sein können, die Rechtsunfähigkeit eines Priesters so gut wie die eines Paria. Ich sprach davon, glaube ich, bei Gelegenheit des priesterlichen Gewandes der Frau. In gleichem Sinne ist es nicht offenkundig vernunftwidrig, wenn die Männer beschlossen haben, daß eine Frau, wie ein Priester, kein Blut vergießen dürfe.


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