Guy de Maupassant
Miß Harriet
Guy de Maupassant

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III

Der Verteidiger hatte eben auf Geisteskrankheit plaidiert, eine Strafthat aus der anderen ableitend, um seine Begründung zu stützen. Er hatte klar bewiesen, daß der Diebstahl der beiden Enten auf denselben Geisteszustand zurückzuführen sei, wie die acht Messerstiche gegen Herrn Marambot. Auf das Genaueste hatte er die Entwicklungsstadien dieser momentanen Geistesstörung nachgewiesen, die zweifellos durch eine Behandlung in einer guten Anstalt binnen wenigen Monaten behoben sein würde. In begeisterten Worten hatte er von der Treue des ehrlichen Dieners gesprochen, von der Pflege, die er seinem von ihm in einem Augenblick der Umnachtung verwundeten Herr hatte zu Teil werden lassen.

Herr Marambot war tief gerührt durch diese Erinnerung und fühlte, wie ihm die Thränen in die Augen traten. Der Verteidiger bemerkte es, öffnete gestikulierend weit die Arme, sodaß seine langen Ärmel wie ein Paar Fledermausflügel herabhingen und rief mit bewegter Stimme:

– Meine Herren Geschworenen, sehen Sie nur, sehen Sie nur diese Thränen! Was soll ich nun weiter noch zu Gunsten des Angeklagten sagen? Welche Rede, welche Gründe, welche armen Worte kämen diesen Thränen seines Herrn gleich! Sie reden lauter als ich, lauter als das Gesetz. Sie scheinen sagen zu wollen: »Verzeiht die That eines geistig Umnachteten!« Sie flehen, sie bringen die Vergebung, sie segnen den Unglücklichen!

Er schwieg und setzte sich.

Da wandte sich der Vorsitzende zu Marambot, dessen Aussage außerordentlich günstig für seinen Diener gewesen war:

– Aber eines bleibt mir immer noch unerklärlich: wenn Sie den Mann selbst für geistig nicht normal ansahen, wie ist es möglich, daß Sie ihn trotzdem behalten haben? Er blieb doch immerhin gemeingefährlich!

Marambot antwortete, indem er sich die Thränen trocknete:

– Ach, Herr Präsident, wissen Sie, es ist heutzutage so schwierig gute Dienstboten zu erwischen! . . . . Einen besseren hätte ich doch nicht gefunden.

Denis wurde freigesprochen und auf Kosten seines Herrn in eine Irrenanstalt gebracht.

 


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