Wilhelm von Humboldt
Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen
Wilhelm von Humboldt

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IV

Wäre es mit dem Übel, welches die Begierde der Menschen, immer über die ihnen rechtmäßig gezogenen Schranken in das Gebiet andrer einzugreifenWas ich hier umschreibe, bezeichnen die Griechen mit dem einzigen Worte πλεονεξια, für das ich aber in keiner andren Sprache ein völlig gleichbedeutendes finde. Indes ließe sieh vielleicht im Deutschen Begierde nach mehr sagen; obgleich dies nicht zugleich die Idee der Unrechtmäßigkeit andeutet, welche in dem griechischen Ausdruck, wenngleich nicht dem Wortsinne, aber doch (soviel mir wenigstens vorgekommen ist) dem beständigen Gebrauch der Schriftsteller nach, liegt. Passender, obgleich, wenigstens dem Sprachgebrauche nach, wohl auch nicht von völlig gleichem Umfang, möchte noch Übervorteilung sein., und die daraus entspringende Zwietracht stiftet, wie mit den physischen Übeln der Natur und denjenigen, diesen hierin wenigstens gleichkommenden moralischen, welche durch Übermaß des Genießens oder Entbehrens oder durch andre, mit den notwendigen Bedingungen der Erhaltung nicht übereinstimmende Handlungen auf eigne Zerstörung hinauslaufen, so wäre schlechterdings keine Staatsvereinigung notwendig. Jenen würde der Mut, die Klugheit und Vorsicht der Menschen, diesen die durch Erfahrung belehrte Weisheit von selbst steuern, und wenigstens ist in beiden mit dem gehobenen Übel immer ein Kampf beendigt. Es ist daher keine letzte, widerspruchlose Macht notwendig, welche doch im eigentlichsten Verstande den Begriff des Staats ausmacht. Ganz anders aber verhält es sich mit den Uneinigkeiten der Menschen, und sie erfordern allemal schlechterdings eine solche eben beschriebene Gewalt. Denn bei der Zwietracht entstehen Kämpfe aus Kämpfen. Die Beleidigung fordert Rache, und die Rache ist eine neue Beleidigung. Hier muß man also auf eine Rache zurückkommen, welche keine neue Rache erlaubt – und diese ist die Strafe des Staats –, oder auf eine Entscheidung, welche die Parteien sich zu beruhigen nötigt, die Entscheidung des Richters. Auch bedarf nichts so eines zwingenden Befehls und eines unbedingten Gehorsams als die Unternehmungen der Menschen gegen den Menschen, man mag an die Abtreibung eines auswärtigen Feindes oder an Erhaltung der Sicherheit im Staate selbst denken. Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Früchte derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Es ist aber zugleich etwas, das der Mensch sich selbst allein nicht verschaffen kann; dies zeigen die eben mehr berührten als ausgeführten Gründe und die Erfahrung, daß unsre Staaten, die sich doch, da so viele Verträge und Bündnisse sie miteinander verknüpfen und Furcht so oft den Ausbruch von Tätlichkeiten hindert, gewiß in einer bei weitem günstigeren Lage befinden, als es erlaubt ist, sich den Menschen im Naturstande zu denken, dennoch die Sicherheit nicht genießen, welcher sich auch in der mittelmäßigsten Verfassung der gemeinste Untertan zu erfreuen hat. Wenn ich daher in dem Vorigen die Sorgfalt des Staats darum von vielen Dingen entfernt habe, weil die Nation sich selbst diese Dinge gleich gut und ohne die bei der Besorgung des Staats mit einfließende Nachteile verschaffen kann, so muß ich dieselbe aus gleichem Grunde jetzt auf die Sicherheit richten, als das einzigeLa sureté et la liberté personelle sont les seules choses qu'un être isolé ne puisse s'assurer par lui même. Mirabeau s. l'éducat. publique. p. 119., welches der einzelne Mensch mit seinen Kräften allein nicht zu erlangen vermag. Ich glaube daher hier als den ersten positiven – aber in der Folge noch genauer zu bestimmenden und einzuschränkenden – Grundsatz aufstellen zu können: daß die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feinde als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staats ausmachen und seine Wirksamkeit beschäftigen muß; da ich bisher nur negativ zu bestimmen versuchte, daß er die Grenzen seiner Sorgfalt wenigstens nicht weiter ausdehnen dürfe.

Diese Behauptung wird auch durch die Geschichte so sehr bestätigt, daß in allen früheren Nationen die Könige nichts andres waren als Anführer im Kriege oder Richter im Frieden. Ich sage die Könige. Denn – wenn mir diese Abschweifung erlaubt ist – die Geschichte zeigt uns, wie sonderbar es auch scheint, gerade in der Epoche, wo dem Menschen, welcher, mit noch sehr wenigem Eigentum versehen, nur persönliche Kraft kennt und schätzt und in die ungestörteste Ausübung derselben den höchsten Genuß setzt, das Gefühl seiner Freiheit das teuerste ist, nichts als Könige und Monarchien. So alle Staatsverfassungen Asiens, so die ältesten Griechenlands, Italiens und der freiheitliebendsten Stämme, der germanischenReges (nam in terris nomen imperii id primum fuit) cet. Sallustius in Catilina. c. 2. Κατ' αρχας απασα πολις Ελλας εβασιλευετο. (Zuerst wurden alle griechische Städte von Königen beherrscht usf.) Dion. Halicarn. Antiquit. Rom. l. 5.. Denkt man über die Gründe hiervon nach, so wird man gleichsam von der Wahrheit überrascht, daß gerade die Wahl einer Monarchie ein Beweis der höchsten Freiheit der Wählenden ist. Der Gedanke eines Befehlshabers entsteht, wie oben gesagt, nur durch das Gefühl der Notwendigkeit eines Anführers oder eines Schiedsrichters. Nun ist ein Führer oder Entscheider unstreitig das Zweckmäßigste. Die Besorgnis, daß der eine aus einem Führer und Schiedsrichter ein Herrscher werden möchte, kennt der wahrhaft freie Mann, die Möglichkeit selbst ahndet er nicht; er traut keinem Menschen die Macht, seine Freiheit unterjochen zu können, und keinem Freien den Willen zu, Herrscher zu sein – wie denn auch in der Tat der Herrschsüchtige, nicht empfänglich für die hohe Schönheit der Freiheit, die Sklaverei liebt, nur daß er nicht der Sklave sein will –, und so ist, wie die Moral mit dem Laster, die Theologie mit der Ketzerei, die Politik mit der Knechtschaft entstanden. Nur führen freilich unsre Monarchen nicht eine so honigsüße Sprache als die Könige bei Homer und Hesiodus 

Οντινα τιμησουσι Διος κουραι μεγαλοιο,
Γεινομενον τ' εσιδωσι διοτρεφεων βασιληων,
Τω μεν επι γλωσση γλυκερην χειρουσι εερσην,
Του δ' επε' εκ στοματος ρει μειλιχα.

und

Τουνεκα γαρ βασιληεσ εχεφρονες, ουνεκα λαοις
Βλαπτομενοις αγορηφι μετατροπα εργα τελευσι
Ρηιδιως, μαλακοισι παραιφαμενοι επεεσσιν.

Hesiodus in Theogonia.

(Wen der götterentsprossenen Könige Zeus des Erhabnen
Töchter ehren, auf wen ihr Auge bei seiner Geburt blickt,
dem beträufeln sie mit holdem Taue die Zunge,
honigsüß entströmet seinen Lippen die Rede.

und

Darum herrschen verständige Könige, daß sie die Völker,
wenn ein Zwist sie spaltet, in der Versammlung zur Eintracht
sonder Mühe bewegen, mit sanften Worten sie lenkend.)
.


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