Johann Gottlieb Fichte
Einige Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten
Johann Gottlieb Fichte

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Achte Vorlesung.

Vom Regenten.

Derjenige, in welchem die gelehrte Bildung ihren Endzweck – den Gebildeten in den Besitz der Ideen zu setzen, wirklich erreicht hat, zeiget durch die Ansicht und die Verwaltung des übernommenen Gelehrten-Berufes, dass sein Geschäft ihm über alles ehrwürdig und heilig sey. Die auf die Fortbildung der Welt sich beziehende Idee kann ausgedrückt werden, entweder durch wirkliches Leben und Wirken, oder zunächst in dem blossen Begriffe. Auf die erste Weise wird sie von denen ausgedrückt, welche die Verhältnisse der Menschen, – theils unter einander selbst, oder den rechtlichen Zustand, theils ihr Verhältniss zur willenlosen Natur, oder die Herrschaft der Vernunft über das Vernunftlose, – ursprünglich und als letztes freies Princip leiten und anordnen, welche über die wirkliche Einrichtung dieser Verhältnisse einzeln oder in Verbindung mit anderen, selbst zu denken, selbst zu urtheilen, und etwas geltendes selbstständig zu beschliessen das Recht und den Beruf haben. Von der heiligen Ansicht und Verwaltung dieses Geschäftes haben wir heute zu reden. Wir wollen um der Kürze willen, und da wir durch die Bestimmung unseres Begriffes dem Missverständnisse vorgebaut haben, die Verwalter des beschriebenen Geschäftes im Allgemeinen nennen die Regenten.

Das Geschäft des Regenten ist in den früheren Vorlesungen und soeben bestimmt angegeben worden, und es bedarf für unseren dermaligen Zweck keiner weiteren Zergliederung desselben. Wir haben nur zu zeigen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der wahrhaftige Regent besitze, und durch welche Ansicht und Verwaltung seines Berufes er beweise, dass er denselben heilig halte. Wer sein Zeitalter und die Verfassung desselben zu leiten und zu ordnen übernimmt, der muss über dieselben erhaben seyn, sie nicht bloss historisch kennen, befangen in dieser Kenntniss, sondern dieselbe durchaus verstehen und begreifen. Der Regent besitzt zuvörderst einen lebendigen Begriff von demjenigen Verhältnisse überhaupt, worüber er die Aufsicht übernimmt, weiss, was es eigentlich an sich ist, bedeutet und soll. Er kennt ferner vollständig die veränderlichen und ausserwesentlichen Gestalten, die es in der Wirklichkeit, unbeschadet seines inneren Wesens, annehmen kann. Er kennt die bestimmte Gestalt, welche es in der Gegenwart angenommen, und weiss, durch welche neue Gestalten hindurch es dem an sich unerreichbaren Ideale immer mehr angenähert werden müsse. Ihm gilt kein Glied der bestehenden Verfassung für ein nothwendiges und unveränderliches, sondern jedwedes nur für einen zufälligen Standpunct in einer stets zu grösserer Vollkommenheit heraufzusteigernden Reihe. Er kennt das Ganze, von welchem jenes Verhältniss ein Theil ist, und von welchem alle Verbesserungen des letzteren Theile bleiben müssen; und behält dieses Ganze bei den beabsichtigten Verbesserungen des Einzelnen unverrückt im Auge. Diese Kenntniss giebt seinem Erfindungsgeiste die Mittel an die Hand, seine Verbesserungen auszuführen; dieselbe Kenntniss verwahrt ihn vor dem Fehlgriffe, durch vermeinte Verbesserungen des Einzelnen das Ganze zu desorganisiren. Sein Blick vereinigt immerfort die Theile und das Ganze, und das letztere im Ideale und in der Wirklichkeit.

Wer nicht mit diesem freien Blicke die menschlichen Verhältnisse betrachtet, der ist niemals Regent, an welcher Stelle er auch stehe, und er kann es nie werden. Seine Ansicht selbst und sein Glaube an die Unveränderlichkeit des Bestehenden macht ihn zum Untergeordneten und zum Werkzeuge derer, welche die Einrichtung machten, an deren Unveränderlichkeit er glaubt. Es trägt sich dies oft zu, und es haben nicht alle Zeiten wirkliche Regenten. Grosse Geister der Vorwelt herrschen oft noch lange nach ihrem Tode fort über die künftigen Zeitalter, vermittelst solcher, die Nichts für sich, sondern nur die Fortsetzungen und Lebensverlängerungen von jenen sind. Sehr oft ist dies auch kein Unglück; nur soll derjenige, der das menschliche Leben mit tieferem Blicke zu fassen begehrt, wissen, dass diese nicht eigentliche Regenten sind, und dass unter ihnen die Zeit nicht fortgeht, sondern ruht; – vielleicht um Kräfte für neue Schöpfungen zu gewinnen.

Der Regent, sagte ich, versteht das Verhältniss, worüber er die Aufsicht übernimmt, und erkennt, was Jedes an sich sey, und seyn solle insbesondere, und er versteht es überhaupt als absoluten göttlichen Willen an die Menschen. Es gilt ihm nicht als Mittel für irgend einen Zweck; noch etwa insbesondere für den Zweck des menschlichen Wohlseyns; sondern er begreift es selber als Zweck, als die absolute Weise, Ordnung und Würde, in der das Menschengeschlecht existiren soll, nachdem es überhaupt existirt.

Hierdurch wird ihm nun zuvörderst sein Geschäft, dem Adel seiner eigenen Denkart gemäss, veredelt und gewürdiget. Alles sein Sinnen und Trachten darauf zu richten, und sein ganzes Leben zu setzen an den Zweck, dass sterbliche Menschen die kurze Spanne Zeit, welche sie neben einander zu leben haben, sich unter sich so wenig als möglich verbittern, und dass sie zu essen und zu trinken haben und sich zu kleiden, so lange, bis sie einer künftigen Generation Platz machen, die wiederum essen und trinken wird, und sich kleiden, – dies Geschäft müsste einem edlen Menschen als eine seiner sehr unwürdige Bestimmung erscheinen. Der Regent nach unserem Bilde ist gegen diese Ansicht seines Berufes gesichert. Durch denselben Begriff jener Verhältnisse wird ihm das Geschlecht, an welchem er seinen Beruf verwaltet, gewürdigt. Wer immerfort die Unbeholfenheit und Ungeschicktheit der Menschen im Auge zu behalten, und dieselben täglich zu leiten hat, wer noch überdies oft Gelegenheit bekommt, ihre Schlechtigkeit und ihr Verderben im Allgemeinen zu überblicken, der könnte – auf nichts mehr sehend denn auf dies – nicht sehr geneigt seyn, sie zu achten oder zu lieben; wie denn auch von jeher kräftige Geister auf erhabenen Stellen, deren Inneres nicht von wahrer Religiosität durchdrungen gewesen, nicht dafür bekannt sind, dass sie das Menschengeschlecht sehr verehret hätten, oder geachtet. Der Regent nach unserem Bilde blickt in seiner Würdigung des Geschlechtes über dasjenige, was sie wirklich sind, hinaus, auf das, was sie im göttlichen Begriffe sind, und diesem zufolge werden können, werden sollen, und einst ganz gewiss seyn werden; – und dies erfüllt ihn mit Achtung für ein Geschlecht von dieser erhabenen Bestimmung. Liebe ist nicht einem Jeden anzumuthen; es ist sogar, wenn man tiefer denkt, eine Anmaassung, dass ein Regent sich herausnehme, die gesammte Menschheit, oder auch nur seine gesammte Nation, zu lieben, und sie seiner Liebe zu versichern und sie von derselben abhängig zu machen. Diese Liebe wird dem von uns geschilderten Regenten erlassen; sein Respect für die Menschheit, als das Bild und den Schützling der Gottheit, ersetzt dieselbe im Uebermaasse.

Er begreift sein Geschäft als göttlichen Begriff vom Menschengeschlecht; er begreift ferner die Verwaltung desselben, als göttlichen Begriff von Ihm selber, diesem Individuum; er anerkennt sich für einen der ersten und unmittelbarsten Diener der Gottheit, für eines der körperlich existirenden Gliedmaassen, durch welche sie geradezu eingreift in die Wirklichkeit. Nicht etwa, dass dieser Gedanke ihn zu hochmüthiger Selbsterhebung aufblähe; jeder, der von der Idee ergriffen ist, hat seine Persönlichkeit in derselben verloren, und er hat gar keinen Sinn mehr übrig für ein Selbst in ihm und an ihm; sondern dass er ihn treu und gewissenhaft mache in seinem erhabenen Berufe. Dass er selber, als Er selber, und als dieses Individuum, diese Anschauung der Ideen, und diese Kraft derselben sich nicht gegeben, sondern sie empfangen habe, weiss er sehr wohl; er weiss, dass er von dem Seinigen nichts hinzuthun kann, als den rechtschaffenen und gewissenhaften Gebrauch; er weiss, dass dasselbe in eben dem Maasse der Niedrigste im Volke ebensowohl thun kann, als er selbst es thun kann; und dass dieser sodann in den Augen der Gottheit denselben Werth hat, welchen auch er unter dieser Bedingung haben wird. Der äussere Rang vollends, und die Erhabenheit seines Sitzes über andere Sitze, welche nicht seiner Person, sondern seiner Würde gegeben worden, und welche lediglich eine der Bedingungen der Verwaltung dieser Würde ist, dieses wird ihn, der höhere und wesentlichere Auszeichnungen zu würdigen weiss, nicht blenden. Mit Einem Worte: er betrachtet in dieser Ansicht sein Geschäft nicht etwa als einen Liebesdienst, den er der Welt leiste, sondern als seine absolute persönliche Pflicht und Schuldigkeit, durch deren Leistung allein er sein persönliches Daseyn erhält, gewinnt und bezahlt, und ohne welche er zergehet in Nichts.

Dieselbe Ansicht seines Berufes, als des göttlichen Rufes an ihn, berechtigt ihn in sich selber, und rechtfertiget ihn vor sich selber gegen eine erhebliche Bedenklichkeit, welche ausserdem in diesem Geschäfte sehr oft den Gewissenhaften befallen müsste; und sie macht seinen Gang sicher, entschieden und ohne Wanken. – Zwar darf niemals und in keinem Falle der Einzelne, im Begriffe bestimmt und berechnet gedacht, als dieser Einzelne, dem Ganzen aufgeopfert werden; sey dieser Einzelne auch noch so geringfügig, sey das Ganze, und das dabei beabsichtigte Interesse des Ganzen, auch noch so überschwänglich. Oft aber müssen Theile des Ganzen für das Ganze in Gefahr gesetzt werden; welche Gefahr nun selber, keinesweges aber der Regent, entscheide, und unter den Einzelnen ihre Opfer sich auswähle. Wie könnte derjenige Regent, der keine andere Bestimmung des Menschengeschlechtes begriffe, als die, dass demselben hienieden wohl sey, und der sich lediglich als den liebenden Pfleger dieses Wohlseyns betrachtete, jemals vor seinem Gewissen die Gefährdung und den erfolgten Fall jener einzelnen Opfer verantworten; da ja jeder Einzelne denselben Anspruch auf Wohlseyn haben muss, den die anderen Einzelnen gleichfalls haben? Wie könnte ein solcher z. B. die Beschliessung eines gerechten Krieges, eines Krieges, der für die Erhaltung der unmittelbar, oder mittelbar (zufolge der nothwendigen Folgen für die Zukunft) bedrohten Selbstständigkeit der Nation unternommen wird, die Opfer, die in demselben fallen, und die mannigfaltigen Uebel, die durch ihn sich über die Menschheit verbreiten, jemals vor seinem Gewissen verantworten? Der Regent, der sein Geschäft als einen göttlichen Beruf erkennt, steht gegen alle diese Bedenklichkeiten, und gegen die Ueberraschung jeder unmännlichen Weichheit fest und unerschüttert. Ist der Krieg gerecht, so ist es Gottes Wille, dass Krieg seyn soll, und Gottes Wille an Ihn, dass er den Krieg beschliesse. Falle nun als Opfer, was da fallen soll; es ist abermals der göttliche Wille, welcher das Opfer sich wählt. Gott hat das vollkommenste Recht auf alles menschliche Leben und alles menschliche Wohlseyn, da es von ihm ausgegangen ist, und zu ihm zurückkehrt, und nichts in seiner Schöpfung verlorengehen kann. – Nicht anders in der Verwaltung des Rechtes. Es muss ein allgemeines Gesetz seyn, und dieses allgemeine Gesetz muss schlechthin ohne Ausnahme gehandhabt werden. Um eines Einzelnen willen, der da glaubt, seine Lage sey so einzig, dass ihm durch die Handhabung dieses Gesetzes zu hart geschehe, und an dessen Vorgeben vielleicht etwas wahres ist, kann die Allgemeinheit des Gesetzes nicht aufgegeben werden. Bringe er das kleine Unrecht, das ihm geschieht, der Erhaltung des Rechtes überhaupt unter den Menschen, zum Opfer.

Diese in dem Regenten waltende, und die Verhältnisse seiner Zeit und seiner Nation gestaltende göttliche Idee wird nun, so wie es die Idee allenthalben und in jeglicher Gestalt, in der sie den Menschen ergreift, wird, das eigene Leben desselben: und er mag kein anderes Leben haben, noch an sich dulden und gestatten, ausser diesem Leben. Er erfasset zuvörderst in deutlichem Bewusstseyn dieses sein Leben, als das unmittelbare göttliche Wirken und Walten in ihm, und die Vollziehung des göttlichen Willens an und in seiner Person. Es ist nicht nöthig, den im Allgemeinen geführten Beweis, dass dieses Bewusstseyn seinen Blick heilige, verkläre und in Gott eintauche, hier insbesondere zu wiederholen. Jedermann bedarf der Religion, jedermann kann sie an sich bringen, jedermann erhält mit ihr unmittelbar die Seligkeit: ganz vorzüglich bedarf sie, wie sich schon oben ergeben hat, der Regent. Ohne in ihrem Lichte sein Geschäft zu verklären, kann er es gar nicht mit gutem Gewissen treiben. Es bleibt ihm nichts übrig, als entweder Gedankenlosigkeit, und mechanische Betreibung seines Geschäftes, ohne über die Gründe und die Berechtigung desselben je sich Rechenschaft abgelegt zu haben; oder, falls ihm Gedankenlosigkeit nicht zu Theil wurde, Gewissenlosigkeit, Verstockung, harter Sinn, und Menschenhass und Menschenverachtung.

Die in ihm zum eigenen Leben herausgestaltete Idee ist es, die statt seiner sein Leben führet. Nur Sie treibt ihn; nichts anderes an ihrer Stelle. Seine Person ist ihm längst in der Idee aufgegangen: wie könnte jemals von ihr eine Triebfeder ausgehen? Er lebt in der Ehre , in Gott verschmolzen sein ewiges Werk zu wirken: wie könnte der Ruhm, das, was sterbliche und vergängliche Menschen von ihm urtheilen werden, für ihn eine Bedeutung haben? Immer mit seiner ganzen Person an die Idee gesetzt, wie könnte er jemals nur Sich gütlich thun, oder sich schonen wollen? Seine Person und alle Persönlichkeit ist ihm in dem göttlichen Begriffe von einer Ordnung des Ganzen verschwunden. Er denket die Ordnung, und erfasset nur durch das Medium dieses Gedankens die Personen; er gestattet drum in seinem Berufe weder Freund, noch Feind, weder Günstling, noch Zurückgesetzten, sondern alle insgesammt, und Er selbst mit ihnen, gehen ihm ewig auf in dem Begriffe der Selbstständigkeit und der Gleichheit Aller.

Nur die Idee treibt ihn, und wo sie ihn nicht treibt, da hat er kein Leben, sondern er bleibt in Ruhe und unthätig. Er will niemals nur wirken, sich regen und thätig seyn, bloss damit etwas geschehe, oder von ihm gesagt werde, dass er thätig sey; denn er will niemals bloss, dass etwas geschehe, sondern dass geschehe, was die Idee will. So lange ihm diese schweigt, schweiget auch Er, denn nur für sie hat er die Sprache, Er respectirt keinesweges das Alte, darum weil es alt ist; aber er will ebensowenig ein Neues, damit ein Neues sey, und darum, weil es neu ist. Er will das Bessere und Vollkommenere; solange dieses noch nicht in seiner Klarheit ihm aufgegangen ist, und solange er durch Neuerung die Sachen lediglich anders, keinesweges aber besser machen würde, thut er eben gar nichts, und vergönnt dem Allen den Vorzug, den es durch die frühere Besitzergreifung gewonnen.

Auf diese Weise ergreifet und durchdringet ihn die Idee ganz, durchaus, und ohne Rückhalt, und es bleibet nichts übrig von seiner Person und von seinem Lebenslaufe, das nicht ihr als ein immerwährendes Opfer fortbrenne. Und so ist er denn die unmittelbarste Erscheinung Gottes in der Welt.

Dass ein Gott sey, leuchtet dem nur ein wenig ernsthaften Nachdenken über die Sinnenwelt ohne Schwierigkeit ein. Man muss zuletzt doch damit enden, demjenigen Daseyn, was insgesammt nur in einem anderen Daseyn gegründet ist, ein Daseyn zu Grunde zu legen, welches den Grund seines Daseyns in sich selber habe; und dem in unaufhaltbarem Zeitflusse hinfliessendem Veränderlichen ein Dauerndes und Unveränderliches zum Träger zu geben. Unmittelbar sichtbar aber, und wahrnehmbar durch alle auch äussere Sinne, erscheinet die Gottheit, und tritt ein in die Welt in dem Wandel göttlicher Menschen. In diesem Wandel stellt sich dar die Unveränderlichkeit des göttlichen Wesens in der Festigkeit und Unerschütterlichkeit des menschlichen Wollens, das schlechthin durch keine Gewalt von der vorgezeichneten Bahn abzubringen ist. In ihm stellet sich dar Gottes innere Klarheit an der menschlichen Erfassung und Umfassung alles Irdischen in dem Einen, das da ewig dauert. In ihm stellet sich dar Gottes Wirken, nicht gerade in der Beglückung, worin auch das göttliche Wirken nicht besteht, sondern in dem Ordnen, Veredeln und Würdigmachen des menschlichen Geschlechtes. Ein göttlicher Wandel ist der entscheidendste Beweis, den Menschen für das Daseyn Gottes führen können.

Es ist der Menschheit alles daran gelegen, dass jene Ueberzeugung vom göttlichen Daseyn, ohne welches sie selbst in ihrer Wurzel in Nichts zergehen würde, in derselben nie verschwinde und untergehe, und ganz besonders muss den Regenten, als den höchsten Anordnern der menschlichen Verhältnisse, daran gelegen seyn. Theoretisch durch Vernunftgründe jenen Beweis zu führen, oder über die Art dieser Beweisführung durch die zweite Gattung der Gelehrten zu richten und zu wachen, ist nicht ihres Amtes; dagegen aber fällt die factische Beweisführung durch ihr eigenes Leben, und diese zwar in der höchsten Instanz, ihnen ganz eigentlich anheim. Spreche aus ihrer Verwaltung uns allenthalben Festigkeit und Sicherheit, spreche allseitige Klarheit, spreche ein ordnender und veredelnder Geist uns an, und wir werden in ihren Werken Gott sehen von Angesicht zu Angesicht, und keines anderen Beweises bedürfen; Gott ist, werden wir sagen, denn sie sind, und er ist in ihnen.


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