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Fehlwirtschaft


Im Grunde wird es durch das nämliche Gesetz bestimmt, ob der wohl winzigste, wirtschaftlicher Verbände: – der kleine Haushalt eines jungen Paares, – erfreulich prosperiert, oder der größte Volksverband: – ein menschenreicher Staat!

Soll Sorge fernebleiben, so wird hier wie dort gerechnet werden müssen mit den Mitteln, die verausgabt werden dürfen, weil sie in gleicher Zeit aufs neue zu erwerben sind, – und hier wie dort wird man auch für die Tage außerordentlicher Forderungen, denen der gleichzeitige Erwerb nicht Ausgleich schaffen kann, im voraus Zuschuß sichern müssen …

Das alles läßt sich im kleinsten Verbande kaum leichter bewirken, wie im größten, wenn auch der Größe eines jeglichen Verbandes parallel die Kompliziertheit in der Form des durch Notwendigkeit bedingten Ausgleichs wächst.

Hier wie dort ist wahre Freiheit nur erreichbar, wo mit größter Sorgfalt aller Abgang an zeitweiligem Besitz durch neuen Zugang ausgeglichen wird, – und hier wie dort lockt ständig das Gespenst der Freiheit zur Verausgabung von Mitteln, denen kein Ersatz im Haushalt folgen kann, durch den gegebenen regelmäßigen Erwerb!

Während aber in den engbegrenzten menschlichen Verbänden meist nur Wenige zu Schaden kommen, wenn die hier Verantwortlichen sich verlocken lassen, dem Gespenst der Freiheit nachzulaufen, muß der Staatshaushalt in gleichem Falle Tausende und Millionen schädigen, die äußere Lebenssicherheit im Staat behütet glaubten.

Verhängnisvoll wird solche Täuschung des Vertrauens, die zugleich dem Einzelnen sein wirtschaftliches Selbstvertrauen raubt, weil ihre Auswirkung kein Ende findet und die Tatkraft aller derer lähmt, aus deren Arbeitsleistung doch allein noch Ausgleich kommen könnte. –

Daneben aber zeugt sie noch den Wahn, als ob »der Staat« nur jenes unpersönliche Gebilde wäre, das stümperhaft geübte Staatskunst wahrlich, seiner Außenform nach, aus ihm machen kann, – und läßt vergessen, daß »der Staat« – als Wirklichkeit – nichts anderes ist, als nur die Summe aller Staatsgenossen, die in ihm verbunden sind …

So kommt es denn dazu, daß viele Menschen, die im kleinen Umkreis ihres Alltagswirkens über allen Zweifel sicherstehen als gewissenhaft und rechtlich Handelnde, doch plötzlich sich von anderen Maximen leiten lassen, sowie »der Staat« – statt eines Staatsgenossen, – ihnen gegenübersteht!

Menschen, die gewiß nicht fähig wären, sich zu unrechtmäßigem Gewinn zu drängen, käme er auf Kosten eines Einzelnen, sind da zuweilen allsogleich bereit, zu nehmen, was sich nur erreichen läßt, erscheint »der Staat« als Contrahent, oder ist Möglichkeit gegeben, sich aus Staatsvermögen irgendwelchen, rechtlich ungemäßen Vorteil zu verschaffen.

Gut entschuldigt glaubt man dann die eigene Handlungsweise durch den Hinweis, daß der unrechtmäßige Gewinn ja nur »auf Staatskosten« erfolge, und man hält es nicht für nötig, auch zu fragen: – woher denn nun »der Staat« die Mittel in Verwaltung habe, die man so leichthin ihm entzieht?? –

Unbedacht, und ohne das Gewissen sonderlich beschwert zu fühlen, läßt man sich so – und zwar durch die kompakte Majestät des Staatsbegriffes selbst – dazu verleiten, sich allein auf Kosten seiner Staatsgenossen unrechtmäßig zu bereichern …

Man weiß nicht, oder will nicht wissen, daß man doch nur alle Einzelnen beraubt, wenn man vom Staate nimmt, was nicht erworben ist durch eigene Gegenleistung an die Anderen! –

Schnell aber weiß man, daß da Unrecht vorgeht, sieht man Andere auf gleiche Weise handeln, weil man doch instinktiv erfühlt, daß man als Staatsgenosse mitgeschädigt wird durch jeden Schaden, den »der Staat« erleidet.

Freilich glaubt auch mancher, »Unrecht« solcher Art am Werk zu sehen, den nur der Neid plagt, daß vielleicht ein Anderer das Staatsschaf scheren könne, dem die Wolle auch gewachsen wäre für den Übeltatenspäher, hätte er nur selbst an sie herangekonnt …

Allzuviele Formen unachtsamer Schädigung der Staatsgenossen durch ein unbedenkliches Verhalten gegen alles, was »der Staat« verwaltet, ließen sich bezeugen, als daß es praktisch wertvoll wäre, alle hier nun aufzuzählen.

Ich will ja meinen Lesern auch in meinen Büchern stets nur neuen Hinweis geben auf die Dinge, deren sie mit Nutzen achten sollten, und denke nicht daran, den Ruhm zu suchen, daß ich allerwärts »erschöpfe« was das jeweils aufgenommene Thema in der Seele und im Denken allbereits schon angesammelt findet!

Nur schlecht wird lesen, was ich niederschreibe, wer nicht mitliest, was in jeder Satzwendung mit Willen »eingeschlossen« ist, damit es jene Leser selber finden mögen, die noch nicht im Drang der Alltagshast verlernten, mitzudenken wenn sie lesen …

So wird auch jeder, der mit wachen Sinnen liest, was ich hier vorzubringen habe, keiner Beispielansammlung bedürfen, um zu wissen, wovon hier die Rede ist.

Jeder Tag bringt da des üblen Beispiels wahrlich schon zuviel, und man wird nicht erst suchen müssen, was allerwege unerwünschterweise uns begegnet …

Wo aber nicht beachtet, und vielleicht noch nichteinmal begriffen wird, daß alles, was »der Staat« verwaltet und vergeben kann, nur dargeboten ist von denen, die ihn selber formen, dort wird bald eine arge Wirrnis der Begriffe alle Seelenklarheit überwuchern.

Als »staatserhaltend« gilt dann alles, was die durch den Staat allein Erhaltenen betreiben, um das stete Fließen ihrer Nahrungsquelle sich zu sichern, ohne Rücksicht auf die Staatsgenossen, die doch erst zusammenströmen lassen, was den Staat erhält. – –

Als »Anspruch« an den Staat wird dann von Anderen wieder jede Forderung bezeichnet, die Keiner, der noch sein Gewissen hört, an alle Einzelnen zu stellen wagen würde, die mit ihm zusammen erst den »Staat« ergeben. – –

Als »Staatspflicht« wird erklärt, wozu kein aus vernunftgezeugtem Denken aufgebautes irdisches, und noch viel weniger ein geistiges Gesetz, je eine Korporation von Einzelnen verpflichten könnte. – –

Und alles das nur, weil das »Staatsvermögen« losgelöst empfunden wird von allen Einzelnen, die es zu jeder Zeit erst bilden durch den Einzelbeitrag den sie sich als Staatsgenossen, um des Ganzen willen, auferlegen lassen!

Wahnwitziges Verkennen sieht dabei die Staatsgenossen, die des Staates Gut verwalten, als die unumschränkten Herren dieses Gutes an, und wendet ihnen irre Wut entgegen, wenn sie außerstande sind, nach Willkür jedes Maß zu füllen, das nur Erfüllung finden könnte, wäre diese Erde: – ein »Schlaraffenland«, und nicht mehr einbezogen dem Gefüge der Notwendigkeit …

So muß es denn auch aus Notwendigkeit zu Fehlwirtschaft verführen, wagen die Staatsgenossen, denen zur Verwaltung anvertraut ist, was aus ihrer und der anderen Staatsvereinten – vielfach schwer entbehrtem – Beitrag: »Staatsvermögen« wurde, dieses Staatsgut allem heischenden Verlangen darzubieten, obgleich sich eine neue Bei-Steuer, die das Vergebene ersetzen könnte nur erlangen läßt, durch zweckwidriges Abgraben der Zuflußadern, die allein die Quelle aller Bei-Steuer bewahren vor endgültigem Versiegen. – –

In gleicher Weise muß es Fehlwirtschaft ergeben, wenn der Staatshaushalt Unzählige, als Helfer der Verwaltung, einer produktiven Tätigkeit entzieht, der sie sehr wohl gewachsen wären.

Zugleich auch schafft es schwere Demoralisierung, wird dem Einzelnen der Glaube anerzogen, als besitze er, durch Staatsverbundenheit, vor anderen ein Recht auf staatliche Ernährung, – sei es nun im Amte eines leicht entbehrlichen Verwaltungshelfers, oder nur, weil er den Staat zu zwingen weiß, sich loszukaufen von verantwortungsentäußertem Zerstörungswillen …

Es ist entwürdigend, ein Amt nur um Erwerbes willen weiter zu verlangen, wenn man nur allzuleicht erkennen kann, daß intensive Arbeit einer weit geringeren Verwalterzahl den Staatshaushalt bereits in bester Ordnung halten könnte, – und es entwürdigt Jeden vor sich selbst, verläßt er sich auf seine Macht, das Staatsgedeihen zu verhindern, um seine Staatsgenossen so zu zwingen, jeweils den Nichtgebrauch der nur durch Massenübermaß erlangten Über-Macht ihm abzukaufen, um den Preis der immer weiter um sich fressenden Verwüstung aller Arbeitsmöglichkeiten, die dem in seinem Machtrausch arg Betörten wieder Brot und auskömmlichen Wohlstand durch Bewertung seiner eigenen Leistung darzubieten hätten, würden sie nicht solcherweise durch ihn selbst zerstört …

Allüberall verwirrt das gleißende Gespenst der Freiheit die Gehirne, und man glaubt leicht die – wahrlich nicht geringe – Not zu wenden, weil man ja die Gebote der Notwendigkeit straflos umgehbar glaubt, die auch im Wirtschaftsleben niemals sich umgehen lassen, ohne in der Folge weitaus drückendere Not zu zeugen! – –

Die gleiche Lockung trugerfüllter Spiegelung verirrten Hoffens und Verlangens hat auch längst in allen Landen alles Wirtschaftsleben schwer durchseucht.

Die wirtschaftliche Not ist allenthalben derart angewachsen, daß die in ihr schon fast Erstickenden nur allzusehr bereit sind, jedem hirnverkrampft gezeugten Fehlschluß zu vertrauen, und die letzte Fähigkeit zu eigenem vernunftbedingten Denken eiligst aufzugeben, scheint die heiß ersehnte Rettung nahe …

In fieberhafter Angst vor immer weiterer Bedrückung durch die Sorgenlast des Daseins, wird verkannt, daß nur » Fatamorgana« ist, was allzu selbstgewisse Führung als die längsterstrebte, alle Nöte stillende Oase anzupreisen weiß …

Längst hat die wirtschaftliche Not, die alles ringsumher verdunkelt, alle Unterscheidungskraft gelähmt, so daß man gerne sich betören läßt, auch wenn noch letzte Regung richtiger Instinkte, immer wieder an der Seele Pforte pocht, um schlafgebannte Einsicht aufzuwecken, daß sie verhüte, was sich noch verhüten läßt!

Daß man auch selber wahrlich mitverschuldet ist an solcher Not, wird nur den Wenigsten bewußt …

Zu sehr entspricht es künstlich hochgezüchteter Kritiksucht, alle Schuld am selbstgezeugten Übel nur bei Anderen zu suchen!

Ist es nun dort der unpersönlich aufgefaßte » Staat«, dem man die Folge eigener Torheit überbürden möchte, so sind es im internen Wirtschaftsleben kleinere, aus Einzelmenschen sich gestaltende Gebilde, die in gleicher Weise als der Wurzelboden allen Unheils gelten, und, – da der Fehlschluß sich im Kreis zu drehen liebt, – glaubt man der Nöte Wende schnell erreichbar, würde nur der Staatsverwaltung unterstellt, was zwar die Sicherheit benötigt, die ihm zweifellos der Staat gewähren kann, doch, aller Eigenart und Proportion nach, nur zu früchtetragendem Gedeihen kommt, wenn es, – im Außenrahmen staatlicher Gesetze, – sich nach eigenem, notwendigkeitsbegründeten Gesetz entfaltet …

So aber auch, wie man das »Staatsvermögen« als ein Niemandsgut betrachtet, läßt man sich hier verleiten, das im wirtschaftlichen Leben produktiv gemachte Gut der Einzelnen, von menschlicher Beziehung losgelöst zu denken.

Wie man sich gut entschuldigt glaubt, vermag man, ohne wertgleich angesetzte Gegenleistung, sich » auf Staatskosten« Bereicherung und unrechtmäßige Bevorteilung zu sichern, – so glaubt man sich zu jeder Aus-»Beutung« des Gutes Anderer berechtigt, sobald der Einzelne zurücktritt hinter einen Wirtschaftsorganismus, dem er freiwillig zur Verwaltung anvertraut, was nur steril und ohne Produktionskraft bleiben müßte, wollte es der Einzelne bei sich verwahren.

Es gibt gar viele, die nur solchem produktiv gemachten Gut aus dem Besitze Einzelner Ernährung und Erhaltung danken, und gewiß auch niemals fähig wären, widerrechtlich das bestimmte Gut des Einzelnen sich anzueignen, – die aber kaum noch ihr Gewissen hören wollen, gilt es Gut der Anderen zu schmälern, das in einem wirtschaftlichen Organismus Arbeitswerkzeug wurde, um mit seinem Eigentümer, auch zugleich noch manche seiner Nebenmenschen zu erhalten …

Die » Firma«, die » Gesellschaft« wird als etwas Unpersönliches betrachtet, und was persönliches Besitztum Einzelner allein aus freien Stücken auferbaute, erscheint so manchem, der in solchem Aufbau seine Stellung fand, als Freigut, das er unbedenklich eigener Nützung dargeboten glaubt, soweit nur staatliches Gesetz ihn nicht zu hindern weiß.

Engstirniges Verkennen eigener Leistungswerte läßt dabei den Fehlenden noch vor sich selbst Beschwichtigung des eigenen Gewissens finden, in der Scheinbegründung eines »Rechtes«, sich » bezahlt zu machen«, wo vereinbarte Entlohnung der verlangten Tätigkeit, dem Arbeitleistenden nicht auszureichen scheint als Gegenwert.

Ob seine Arbeit aber auch dem wirtschaftlichen Organismus, der allein sie erst zu einem produktiven Faktor macht, die Werte einbringt, die vonnöten sind, um sich auf solcher Höhe zu erhalten, daß er selbst die ehedem vereinbarte Entlohnung auf die Dauer darzubieten hat, – danach wird selten einer fragen, obwohl von der Beantwortung, die diese Frage findet, alle Zukunft abhängt für die Unternehmung selbst, wie den, dem sie Erwerb verschafft …

Auch das private Wirtschaftsleben wird zur Fehlwirtschaft, wenn nicht zum Ausgleich kommt, was » aus-gegeben« und was » ein-genommen« werden kann!

Auch hier ist es entwürdigend für jeden Einzelnen, sucht er die Stellung, die er innehat, sich zu erhalten, nur um des Erwerbes willen, obwohl er sieht, daß er nicht nötig ist, und daß der wirtschaftliche Organismus, der ihn nährt, zu Schaden kommt, weil die vorhandenen Arbeitskräfte überzählig sind, im Hinblick auf die Arbeit, die zu leisten ist.

Das bleibt gewiß im Einzelfall für den Betroffenen schwer einzusehen, besonders, wenn er Weib und Kind ernähren und den eigenen Hausstand wirtschaftlich erhalten soll, obgleich ihm anderer Erwerb nicht dargeboten scheint.

Jedoch: wo unbezweifelbarer Arbeits- Wille ist, dort findet sich zu jeder Zeit auch bald ein Weg, um sich auf neue, würdigere Art Erwerb zu sichern, auch wenn die Form der Tätigkeit gewechselt werden muß.

Wenn früher viele nur in fernem, fremden Lande über weitem Meere, sich Erwerb zu schaffen wußten, weil sie lernten, Arbeit, die man brauchte, auszuführen, obwohl sie nicht der altgewohnten Tätigkeit entsprach, so ist die Zeit nun nicht mehr ferne jetzt, in der man sich des gleichen Strebens auch in seinem Heimatlande keineswegs zu »schämen« haben wird!

Wirklicher Arbeits- Wille schafft in diesen Tagen schon an allen Orten auch die neue Arbeits- Möglichkeit!

Arbeit gebührt ihr Lohn, und auch in dieser schweren Zeit wird echter Arbeits- Wille sich gebührende Entlohnung sichern, versteht er nur sich freizumachen von dem überlebten Zwang der Konvention, der in der »alten« Welt Europas noch so viele bindet, und sie festzubannen sucht in ausgefahrenen Geleisen! –

Wird Arbeit » schlecht bezahlt« so ist das immer nur ein Zeichen, daß gerade dieser Arbeit ein zu großes Angebot von Arbeitswilligen verfügbar bleibt, und jeder, der sich weiterhin darauf versteift, nur eben diese Art der Arbeit weiterhin zu leisten, obwohl sie längst genug der Köpfe oder Hände fand, wird nur zum Schädling für die hier bereits Beschäftigten, obgleich er selbst dabei auch nicht das mindeste gewinnt und sich nur selber seinen Weg verbaut! –

Es gilt, die Arbeit dort zu suchen, wo sie sich finden läßt!

Auch wenn es eine Arbeitsart ist, die dir wenig » angepaßt« sein mag, und die du ehedem ver-achtet hast, kann sie dich doch zuletzt zu einem Ziele bringen, das dir keineswegs zu unbedeutend wäre, könntest du es heute, – ohne Übergang, – sogleich erreichen! –

Es fehlt auf dieser Erde nie an Arbeits- Möglichkeit, – hingegen aber fehlt es allzusehr an Menschen, die sich jeder Arbeitsmöglichkeit bequemen wollen! – –

»Gesunden« aber kann das Wirtschaftsleben nur, wenn alle Scheinbetätigung fortan unmöglich wird, – und auch der Staatshaushalt in allen Landen wird nur auf die gleiche Weise zur Gesundung kommen!

Wo heute noch mit abgebrauchtem Pathos von dem » Recht auf Arbeit« phrasenrauscherfüllt gesprochen wird, dort ist zu fragen: – ob man wirklich auch die Arbeit meint, und nicht etwa nur die vermeintliche Berechtigung, auf Grund der Geste scheinbar dargebrachter Arbeitswilligkeit, Versorgung zu erhalten, die doch nur durch Ertrag der Arbeit Anderer bewirkbar werden könnte …

Das Recht auf Arbeit muß nicht erst zu einer »Forderung« erniedrigt werden, da die Pflicht zur Arbeit keinem Erdgeborenen erlassen werden kann! – –

Nur glauben Allzuviele dieser Pflicht schon zu genügen, wenn sie nur dem bloßen Schein zur Not genügeleisten …

Wahrer Arbeitswille aber sieht aus gutem Recht nur mit Bedauern auf den Scheinbeschäftigten hinab, der äußerliche Geste darzubieten sucht, statt geistbedingter Selbstverwirklichung der Seele, wie sie in jeder, auch der gröbsten Arbeit sich zum Ausdruck bringt!

Daß Arbeit auch ein Mittel ist, Erwerb zu schaffen, ist nicht anders in der Geistnatur des Erdenmenschen eingegründet, wie der tierischen Natur die Wollust eingeboren ist, um aller Tiergestaltung Fortpflanzung zu sichern. – –

Wer arbeits- fähig ist, und nicht die Arbeit, als die Selbstdarstellungsweise seiner Seele, liebt, der ist noch weit davon entfernt, sein übererdenhaft bedingtes Sein in sich zu ahnen, – auch wenn er eines anerzogenen Seelenglaubens eifrigster Verfechter sein mag! – –

Auch das Wirtschaftsleben dieses Erdendaseins ist in allen seinen Äußerungen streng bedingt durch die Notwendigkeit!

Was sich der Ordnung des Gefüges der Notwendigkeit nicht einzuformen weiß, das muß zugrundegehen, mag auch Wissenschaft und kühnste Technik ihm zu anderem Unterbau verhelfen wollen! –

Alles Leben ist ein stetes Nehmen und ein stetes Geben!

Ewiggültiges Gesetz allein kann hier bestimmen, ob der rechte Ausgleich sich ergibt.

Was Menschenwahnwitz aber sich erklügelt, um sich dem Bereiche des Gesetzes zu entwinden, schafft nur Scheingebilde, so vergänglich, wie der Wolken stets verwandlungsunterworfene Gestaltung.

Bleibendes, das erst nachdem es Generationen Wohlfahrt kennen lehrte, mählich und der Menschheit kaum vermerkbar, neue Form aus sich erzeugt, – kann nur erstehen, wo sich ewigkeitsgemäßer Ausgleich einstellt, dem sich jeder Einzelne miteinbezogen weiß.

Nur wenn der Einzelne erkennt, daß er sich selber Schaden zufügt, wo er Anderen um seines Vorteils willen Nachteil schafft, wird alle Fehlwirtschaft die heute ganze Völker zu entkräften droht, verschwinden!

Hier helfen aber keine wohlerdachten Theorien, mögen sie auch in sich selber gut gegründet scheinen!

Hier kann nur praktisches Erproben zur Erkenntnis führen, und Erfahrung lehrt im Großen wie im Kleinen dann am sichersten, wie zu vermeiden ist, was Fehlwirtschaft ergeben müßte …


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