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Der blinde Zeuge

Ein Italiener aus Lucca hatte als Kaufmann in England sein Glück gemacht. Er wollte sich zur Ruhe setzen und den Rest seiner Tage im Vaterlande verbringen. Deshalb hatte er nach Lucca geschrieben, daß man ihm ein Haus einrichte; sechs Monate nach dem Datum des Briefes wollte er in der Heimat eintreffen.

In Begleitung eines französischen Dieners reiste er wirklich aus England ab, seine wertvollsten Sachen und viele Wechselbriefe mit sich führend.

Er nahm den Weg über Frankreich, verweilte mehrere Tage in Rouen und wollte von dort aus nach Paris.

Hier kam er nicht an; er blieb spurlos verschwunden. Man erinnerte sich, daß an dem Tage, da er Rouen verlassen hatte, ein furchtbares Gewitter losgebrochen war. Den Reisenden konnte es vielleicht auf einem Berge in der Nähe des Ortes Argentevil überrascht haben.

Doch kümmerte sich eigentlich niemand weiter um seinen Verbleib; denn der Italiener war in Rouen und Paris unbekannt. Erst nachdem die sechs Monate längst abgelaufen waren, und er in Lucca nicht eintraf, auch keine schriftlichen Nachrichten von sich gab, wurden seine Verwandten unruhig und schickten endlich einen Bevollmächtigten ab, um sich nach ihm zu erkundigen. Dieser verfolgte die Spuren des Verschollenen in Rouen. Sie wiesen ihn nach Paris. Dort fand er zwar, daß die Londoner Wechsel des Kaufmanns vorgewiesen und ausbezahlt waren, von ihm selbst ließ sich aber nichts entdecken, und es sprach die höchste Wahrscheinlichkeit dafür, daß nicht der Italiener, sondern ein Dritter das Geld erhoben habe.

Also mußte man vermuten, daß er von Räubern überfallen und beiseite geschafft worden war.

Der Bevollmächtigte machte beim Parlamente der Normandie eine förmliche Anzeige, und dasselbe trug dem Kriminalleutnant von Rouen auf, die nötigen Nachforschungen vornehmen zu lassen.

Der Kriminalleutnant ließ über alle Personen, die seit der Zeit des mutmaßlichen Mordes nach Rouen gekommen waren und sich dort niedergelassen hatten, genaue Erkundigungen einziehen. Ein fremder Kaufmann, von dem niemand wußte, wer er war und woher er kam, erregte den Verdacht des Beamten.

Aber er konnte ohne weiteres nicht gegen den Fremden vorgehen. Er griff deshalb zu einer etwas anrüchigen List. Er ließ eine Schuldverschreibung aufsetzen, in welcher sich der fremde Kaufmann verbindlich machte, bis zu einem gewissen Termin die Summe von 200 Kronentalern zu zahlen, widrigenfalls er sofortiger Schuldhaft sich unterwerfen wollte. Die fingierte Frist war abgelaufen, die Schuldverschreibung wurde dem angeblichen Aussteller präsentiert, der in Feuer und Flamme geriet, jede Verbindlichkeit bestritt, Schrift und Unterschrift ableugnete, aber auf Drängen des vorgeschobenen Gläubigers sofort ins Gefängnis gebracht wurde.

Bei der Verhaftnahme zeigte der Kaufmann eine befremdende Unruhe. Er bat mit ängstlicher Stimme die Gerichtsdiener, ihm zu sagen, ob die vorgebliche Schuldverschreibung die einzige Ursache sei, weshalb man ihn gefangen nehme.

Der Verdacht des Kriminalleutnants wuchs dadurch. Er ließ den Häftling vor sich führen und unterhielt sich mit ihm ohne Zeugen, ohne Beisein eines Gerichtsschreibers. Er war die Freundlichkeit selbst; und plötzlich, im vertraulichen Gespräche, sagte er dem Gefangenen: um die Schuldverschreibung solle er sich keine Sorgen machen. Er gestand ihm, daß dieselbe nur fingiert und ein Mittel gewesen sei, ihn in Haft zu bringen: Es unterliege keinem Zweifel, daß er den Italiener aus Lucca umgebracht und beraubt habe, Beweise seien vorhanden, und die Verurteilung wäre durchaus gewiß. Indessen, fügte der Beamte freundlich hinzu, solle er den Mut nicht sinken lassen, ans Leben werde es ihm nicht gehen, wenn er bereitwillig mit einem offenen Geständnis ihm entgegenkomme. Der Ermordete sei ein Ausländer gewesen, ohne Anhang in Rouen; bei gutem gegenseitigen Willen werde sich die Sache schon mit Geld schlichten lassen.

Der Gefangene war überrascht; eine solche Wendung hatte er nicht erwartet. Der Kriminalleutnant lächelte ihn so schlau und gutmütig an, die Tat war zwar entdeckt, aber er sah, es galt hier nur eine Erpressung. Mit Geld konnte er loskommen, diesen Augenblick noch; wahrscheinlich waren damit alle Weiterungen vermieden: er gestand also, daß er wirklich den Italiener ermordet habe.

In demselben Augenblick ließ der Kriminalleutnant seinen Schreiber eintreten. Er ermahnte mit gleichbleibender freundlicher Miene den Kaufmann, weiter bei der Wahrheit zu verharren, und hob ihm sanft den Arm in die Höhe, damit er den nach dem alten Gerichtsverfahren üblichen Eid schwöre, daß er nur Wahres vorbringen wolle. Aber schnell genug war dem Verhafteten die Besinnung zurückgekehrt, er erkannte die Schlinge, die man ihm gelegt. Er weigerte sich zu antworten, er erklärte, was er vorhin dem Leutnant gesagt, für falsch, durch Drohungen und Versprechungen erpreßt, er schrie, man tue ihm Gewalt an, und sagte dem Richter ins Gesicht: daß er betrügerisch und ehrenschänderisch verführe.

Da der Kriminalleutnant weder mit Güte noch durch Strenge etwas aus ihm herausbringen konnte, mußte er ihn wieder in das Gefängnis zurückschaffen lassen. Jetzt wuchs der Mut des Angeschuldigten. Seine Mitgefangenen rieten ihm, an das Parlament zu appellieren. Er legte denn auch Verwahrung gegen die ungerechte Haft ein und verklagte zugleich den Kriminalleutnant und den Gerichtsdiener wegen Fälschung, ehrenrührigen Vorgehens und willkürlicher Verhaftnahme.

Der Leutnant mußte sich vor dem Parlamente verantworten. Er konnte seine Handlungsweise weder abstreiten noch rechtfertigen, nur mit seinem guten Glauben und dem dringenden Verdachte entschuldigen. Er erhielt einen Verweis, daß er sich einer so niedrigen und einer obrigkeitlichen Person unanständigen List bedient, und den Befehl, von dem Verfahren gegen den Kaufmann abzustehen.

Indessen befahl das Parlament nicht ausdrücklich, den Verhafteten freizulassen. Infolgedessen setzte jetzt der Generaladvokat Bigot die Untersuchung fort. Er reiste von Rouen nach Paris und zog an jedem Orte, in jedem Wirtshause Erkundigungen ein. In Argentevil berichtete ihm der Richter des Dorfes, daß vor so und so viel Monaten in den Weinbergen ein menschlicher Leichnam, schon in Fäulnis übergegangen, gefunden worden sei.

Während Bigot noch in dem Wirtshause des Ortes verweilte, wo die anderen Gäste sich laut über den Vorfall unterhielten, trat ein blinder Bettler mit seinem Hunde herein, um Almosen einzusammeln. Er hörte von der Anwesenheit des Generalprokurators und den Grund derselben. Er ward nachdenkend, fragte nach einigen Umständen und erklärte dann, es werde wohl so sein, daß er von der Tat wisse und – auch den Mörder kenne.

Seine Aussage lief darauf hinaus: An dem Tage, an welchem wahrscheinlich der Italiener verschwunden, war der blinde Bettler unter Leitung seines Hundes auf der großen Straße gegangen. Eben als ein Gewitter sich entladen hatte, erreichte er die Höhe des Berges bei Argentevil. Sein Hund ward unruhig und stieß ein heiseres Bellen aus. Darauf hörte er unfern ein schwaches Ächzen. Es mußte noch jemand in der Nähe sein. Er fragte: »Was geht denn hier vor?« Eine Stimme in der Nähe antwortete: »Ich habe einen Reisegefährten bei mir, der unwohl geworden ist!« – Beruhigt war der Bettler seines Weges weiter gegangen und hatte sich nicht mehr um die Sache bekümmert.

Aber es war nur zu wahrscheinlich, daß er den Mörder auf frischer Tat betroffen hatte. Der Ort auf der Straße, welche der Italiener gezogen, das Gewitter, das Ächzen, das ängstliche Bellen des Hundes, endlich die Auffindung eines menschlichen Leichnams erhoben die Vermutung fast zur Gewißheit.

Allein der Zeuge, der den Mörder wieder erkennen sollte, war blind; er hatte ihn nie gesehen, nur ein Mal seine Stimme gehört!

Dennoch entschloß sich der Generalprokurator, den Blinden als Zeugen zu laden. Aber um die Aussage des Blinden vertrauenswürdig zu machen, mußte behutsam vorgegangen werden:

Der Zeuge ward dem Gerichte vorgeführt, und nach und nach mußten an zwanzig Personen erscheinen und in seiner Gegenwart einige Worte sagen. Sobald ein jeder gesprochen, schüttelte der Blinde den Kopf und versicherte, das sei nicht die Stimme des Mannes auf dem Berge bei Argentevil. Zuletzt ward der Angeklagte vorgeführt. Sobald er den Mund geöffnet und die ersten Worte vorgebracht, rief der Blinde aus, das sei der Rechte!

Man begnügte sich aber nicht mit der einen Probe, man stellte sie noch zweimal an, indem man andere Personen einführte, aber jedesmal erkannte der Bettler, wenn der Gefangene sprach. Diese Beweise genügten dem Parlament. Der Angeklagte ward zur Räderung verurteilt. In seiner Todesstunde legte er ein vollständiges Bekenntnis ab.

Er war der französische Diener, welcher den Italiener von London aus begleitet hatte. Das furchtbare Gewitter überraschte sie bei Argentevil; die Straße war verlassen; so weit das Auge reichte, kein Mensch zu sehen. Der Diener versetzte seinem Herrn plötzlich mehrere tödliche Stiche und plünderte ihn in aller Geschwindigkeit aus. Nachdem es geschehen, schleppte er den mit dem Tode Ringenden in die Weinberge und warf ihn dort hin. Dann kam der Blinde und fragte. Der konnte dem Mörder nicht gefährlich werden, drum schickte er ihn auch dem ersten Opfer nicht nach. Wie hätte er auch ahnen sollen, daß dieser Armselige, dem der wichtigste Sinn fehlte, der Zeuge sein würde, dessen Aussage ihn zum Tod verdammte!

Kollwitz


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