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IX.
Verhaltungsvorschriften für den Kranken.

71. Die Diät.

An manchen Anzeichen konnten wir bereits erkennen, dass den Naturvölkern ein gewisses Verständniss für hygieinische und prophylactische Maassregeln nicht vollständig unbekannt ist. Und so finden wir auch bei ihrer Krankenbehandlung einiges, was wir der grossen Gruppe der diätetischen Vorschriften einzureihen vermögen. Nicht Alles erscheint uns hier zweckmässig und nachahmungswerth, und vielfachen Aberglauben sehen wir hiermit verquickt. Manches aber mag für gewisse körperliche Leiden ganz rationell und zweckmässig sein, z. B. ihre Brechmittel und Purganzen. Bei der Besprechung dieser im Allgemeinen als diätetisch zu bezeichnenden Verordnungen beginnen wir zuerst mit der Diät. Prophylactisch spielt dieselbe eine grosse Rolle während der gesammten Schwangerschaft. Allerlei Speisen sind sorgfältig zu meiden, weil sie dem im Mutterleibe keimenden Leben Schaden und Krankheit zu bringen vermögen. Ja selbst auf den Vater werden diese Speiseverbote ausgedehnt, und eine Uebertretung derselben von seiner Seite vermag ebenfalls den Embryo schwer zu schädigen und dessen Seele zu beunruhigen. Auch nach einem Traume darf man nicht zu frühzeitig Nahrung zu sich nehmen, weil man sonst den Seinigen Krankheiten zu bringen vermag. Wir ersehen das aus dem Beschwörungsgesange eines Medicin-Mannes der Klamath-Indianer, welcher lautet:

»Deshalb war dieser (der Patient) beschädigt, weil die Mutter nach dem Träumen in der Frühe gegessen hatte. Nun kehrt er gegen das Geisterland sein Gesicht.«

Den Ipurina-Indianern ist das Harpuniren der Flussrochen verboten, weil der Genuss ihres Fettes Blindheit verursachen soll.

Aber nicht nur als vorbeugende Maassregel, sondern auch in den Fällen von wirklicher Erkrankung treten uns diätetische Vorschriften mehrfach entgegen. Bei einer antisyphilitischen Cur ist es den Marokkanern vorgeschrieben, das Wasser nur in abgekochtem Zustande zu geniessen. Auch die Dacota-Indianer halten bei Krankheiten das Wassertrinken für schädlich, weil es Galle erzeuge. Ihre Patienten dürfen nur bestimmte medicamentöse Tränke, die schleimig, bitter oder adstringirend sind, zu sich nehmen, um ihren Durst zu stillen. Die Chippeway verbieten das Wasser, wenn eine Wolfsmilchart (Euphorbia corollata) als Abführmittel verordnet ist. Eine Reihe von Todesfällen werden auf die Uebertretung dieses Verbotes geschoben. Den Australnegern in Victoria verbieten ihre Medicin-Männer, wenn sie an Fieber leiden, animalische Kost. Die Indianer von Honduras setzen ihre Kranken auf eine strenge Diät, welche hauptsächlich aus Iguana-Brühe bestehen soll. Die Neu-Mexicaner unterziehen sich bei Hautkrankheiten einer Hungercur. Die Dacota-Indianer stopfen ihre Patienten mit Fleisch und starken Suppen.

»Nach der Ansicht der chinesischen Aerzte, schreibt Bastian, rühren fast alle Krankheiten, mehr oder weniger direct, von Flatulenz her, weshalb die Ja-Lom genannten Medicinen vielfach gebraucht werden, um als Carminative die Winde ( Lom) abzutreiben. Hühner und Orangen werden von den Siamesen unter diejenigen Dinge gerechnet, die Salong sind, d. h. dem Kranken schädlich und deshalb von ihm zu vermeiden. Andere Esssachen müssen dagegen bis zum letzten Augenblick eingestopft werden, um Leib und Seele zusammenzuhalten.«

Die Eingeborenen der Inseln Leti, Moa und Lakor haben bei der Kolik Fleisch, Fische, Zucker und spanischen Pfeffer zu meiden. Den Watubela-Insulanern ist bei dem Aussatz den Octopus (Tintenfisch) zu essen verboten. Die Pockenkranken in Mittel-Sumatra dürfen nichts Saures und keinen Pfeffer gemessen, und bei den Annamiten dürfen sie zur Zeit der Abschuppung keine schuppentragenden Fische essen. Dafür isst man, um die zurückbleibenden rothen Flecke schnell zu vertreiben, Krebse und Krabben. Auch Nudeln dürfen pockenkranke Annamiten nicht essen, wegen der Aehnlichkeit derselben mit Würmern. Sie fürchten, dass diese in die durch die Krankheit erweichten inneren Organe in die Leber und die Lungen eindringen und so den Tod verursachen könnten.

Ein wichtiger Gesprächsstoff bei gemeinsamen Mahlzeiten, sowie ein Hauptgegenstand der Erörterung bei ärztlichen Consultationen bildet auch in Persien die Diät. Namentlich sind es Reissuppen mit den verschiedenartigsten Zusätzen, welche an dem Abführtage oder in der Reconvalescenz dem Patienten zu verordnen sind. »Auf die passende Wahl dieser Ingredienzien, sagt Polak, Granatäpfelkörner, Pflaumen, Oxymel, Orangen-, Limonen- und saurer Traubensaft, Essig, Dill, Linsen, Wicken, saure Milch, Knoblauch, Tamarinden, Chamillen, Kürbis u. s. w. wird grosses Gewicht gelegt, da man jedem einzelnen sowohl, als den verschiedenen Mischungen eine specielle Wirkung zuschreibt.«

72. Sonstiges Verhalten.

Es sind aber auch noch fernere Vorschriften, welche, abgesehen von der leiblichen Ernährung, den Kranken von ihren Medicin-Männern gemacht werden. Eine solche treffen wir z. B. bei den Annamiten und wiederum während der Pocken an. Der Reconvalescent darf nicht barfuss gehen, aus Furcht, auf Hühnermist zu treten; denn das würde unfehlbar einen Rückfall zur Folge haben. Diese und die vorher erwähnte Vorsicht, d. h. die Vermeidung des Nudelessens, müssen möglichst lange beobachtet werden, mindestens aber während dreier Monate und zehn Tage.

Die Walla-Walla-Indianer in Nord-Amerika weisen ihre Reconvalescenten an, täglich mehrere Stunden zu singen. Ob hier die Absicht vorliegt, die Lunge und die Brustmuskeln zu üben, oder ob es sich allein um Beschwörungsgesänge oder Dankeslieder handelt, darüber ist uns nichts Näheres bekannt. Wenn die Samoaner glauben, dass die Le Sa (das heilige Wesen) genannte Gottheit in einem Krankheitsfalle versöhnt werden müsse, so rodet der Kranke als Sühne ein Stück Waldland aus, was sicherlich für mancherlei Verdauungsbeschwerden eine unfehlbare Hülfe schaffen muss.

Das Schlafen des Kranken wird unter Umständen für schadenbringend angesehen. So liess eine Indianer-Frau vom Leech Lake, um ihren schwer erkrankten zehnjährigen Sohn wiederherstellen zu lassen, zehn Medicin-Männer herbeirufen, damit sie den Medicin-Gesang sängen. Jeder musste vier Gesänge anstimmen, und während dieser ganzen Zeit durfte das arme, kranke Kind nicht schlafen. Die Nieder-Californier wiederholen bei ihren Schwerkranken zu Haus die Manipulationen, welche sie den Medicin-Mann haben verrichten sehen. Versucht der Patient aber einzuschlummern, so halten sie das für den herannahenden Tod, und sie wecken ihn dann durch Stösse und Püffe, die sie gegen seinen Kopf und seinen Körper ausführen, in der Absicht, ihm das Leben nicht entfliehen zu lassen.

Ganz besonders vorsichtig muss sich nach einem in Marokko herrschenden Glauben derjenige halten, welchem die Syphilis vertrieben werden soll. Er muss allein in seinem Zimmer bleiben und darf durch Nichts belästigt und von keinem Gläubiger behelligt und bedrängt werden. In letzterer Beziehung schützen ihn die Gerichte. Aber auch in geschlechtlicher Beziehung muss er jegliche Aufregung meiden; nur eine alte Frau oder ein männlicher Verwandter darf, um ihn zu bedienen, sein Zimmer betreten. Ist dem Kranken dennoch eine Aufregung nicht erspart geblieben, so muss man ihn mit Rosmarin durchräuchern, um den Schaden wieder gut zu machen.

Einer besonderen Maassnahme haben wir noch zu gedenken, welcher wir auf den Watubela-Inseln begegnen. Wenn hier ein Säugling von Krankheit befallen wird, so ist die Mutter verpflichtet, die ihm verordneten Medicamente einzunehmen, damit sie dem Kinde durch die Muttermilch zugeführt werden.


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