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IV. Naturwissenschaftliche Darstellung.
Fortsetzung.

Folgt auf § 125. Ich bitte daher, nachstehendes erst nach § 125 lesen zu wollen. Citirens halber füge ich §§ bei.

Eine Naturerscheinung und deren Spiegelbild.

§ 136. Unter den männlichen Individuen, welche auf Urninge Anziehung ausüben, besteht eine Stufenfolge mit weit entfernter auseinander liegenden Abstandspuncten, als unter jenen Männern, welche auf Weiber Anziehung ausüben. Auf Weiber üben Anziehung Männer von männlich blühendem, kraftvollem Habitus und etwa im Alter von 18–36 Jahren. (Hier wie bei den folgenden Altersangaben beziele ich, soweit die beigefügte Quelle nicht ein andres ergiebt, die Alters- und Pubertäts -Verhältnisse Deutschlands.) Dies trifft zu, und zwar auffallend genau, bei der einen Hälfte der Urninge, bei der weibähnlichen Seite, bei den Weiblingen im weiteren Sinne. Ich kenne persönlich Weiblinge, welche sich noch von 32–36jährigen Männern angezogen fühlen. Dagegen weicht ab die ganze übrige Hälfte, die mannähnliche Seite, die Classe der Mannlinge im weiteren Sinne. Diese geht in ihrer Neigung hinab etwa vom 19. Lebensjahre bis an die äußerste Gränze zartester Mannbarkeit, kaum erst erreichter, bis zum 14., zum 13. Lebensjahre, hie und da sogar bis unter die Mannbarkeit hinaus. (Wodurch letzteres zu erklären, s. § 139.) Auf Seiten der die verschiedenen Urninge anziehenden Individuen ist es indeß wohl kaum das Alter selbst, worin der Abstand liegt, dort das männlichere, hier das jugendlichere: es sind wohl mehr die das verschiedne Lebensalter begleitenden verschiednen Eigenschaften, dort die kräftigeren, hier die zarteren und weicheren Körperformen, dort der männliche, hier der mehr jungfräuliche Gesichtsausdruck.

§ 137. Beispiele männlicher Individuen sehr jugendlichen Alters und zarten Gesichtsausdrucks, welche Mannlinge anziehen, finden wir bei den Classikern sehr häufig; s. Memnon § 17. 19. Von Antinous, der das sehr männliche Herz Hadrian's fesselte, hat sich eine äußerst geschätzte Marmorbüste erhalten mit völlig mädchenhaftem Gesichtsausdruck, der sog. Antinous Mondragone. (Abgebildet bei v. Levezow »Ueber den Antinous« 1810; Tafel 10.) [Jugendlich männlich dagegen der Antinous Braschi.] Ovid (metam. 10, 83) sagt von urnischer Liebe: – amores

In teneros transferre mares citraque juventam
Aetatis breve ver et primos carpere flores. Anmerk. d. Herausgebers: Ovid, Metamorphosen 10, 83-85: siehe zu II. Inclusa S. 32.

In Lucians Göttergesprächen wird Ganymedes dargestellt als zarter, ganz junger, noch fast kindischer Knabe; freilich abweichend von andren Classikern, z, B. Martial, welcher (9, 37) ihm wenigstens schon den ersten Flaum keimen läßt. Die von Türken und Albanesen geliebten Knaben werden angegeben als 13–18j. und 12–17jährige. (Ara spei S. VIII; Memnon § 31.) Vgl. die zarten Knaben, den Gegenstand der Liebessehnsucht der Uranodioninge, und zwar der conjunctiven, z. B. Tibulls (Memnon Note 9 und § 19), wie auch der disjunctiven (Memnon § 29. § 105). Vgl. sodann den schierenbeck'schen Criminalfall in Bremen: Knaben v. 10, 11 u. 13 Jahren (Memnon § 134, 5). Auch Hofer (Vindicta S. XXI) und der vorerwähnte Kraft scheinen z. Th. sehr junge Bursche geliebt zu haben. Der 16 j. Dienstknecht Schleehaider aus dem Dorfe Simbach am Inn ward am 14. Jan. 1868 vom Schwurgericht zu München zu 3 Monat Gefängniß verurtheilt, weil er am 30. Dec. 1866 einen 7jährigen Knaben verführt hatte! Hier und im schierenbeckschen Falle dürfte freilich nur von Sinnlichkeit zu reden sein, nicht von Liebe. Fast ebensoweit hinab geht indeß doch, wirklich von Liebe redend, (freilich italiänische Altersverhältnisse bezielend) Pallavicini im Alcibiade fanciullo v. 1652. Nach der unten (§ 107) erwähnten französischen Uebersetzung sagt er (S. 97, 98):

L'amour mâle est enfant. II est vrai que trop bambin, il manque un peu de saveur. Les plus propres au déduit sont ces beaux jouvenceaux, composés de miel et d’ambroisie, faits pour nous attirer, pour nous convier aux plaisirs, comme les autres pour nous en dégoûter. ... de 9 à 18 ans. Mais la limite est un peu arbitraire, car les uns gardent plus longtemps leur grâces enfantines et les autres défleurissent plus vite. De même voit-on de charmants bambins, rondelets et vermeils, qui vous font ... dès le berceau. [Stimmt, trotz scheinbarer Unglaublichkeit, überein mit einem Zeugniß Martials, welcher (1, 9 n. 9, 7) ebenfalls, wenn auch in gewohnter Uebertreibung, von geliebten Knaben redet die kaum der Wiege entwachsen sind, von pueri vagientes.] Anmerk. d. Herausgebers: Alcibiade fanciullo a scola: Der philosophisch-erotische Roman, um 1650 anonym erschienen, wurde im 19. Jahrhundert Ferrante Pallavicino zugeschrieben; Verfasser ist Antonio Rocco. Eine deutsche Übersetzung von J. Berg (Ferrante Pallavicini, Alcibiades als Schüler) auf der Grundlage der französischen Übersetzung erschien 1908 (Nachdruck 1969):
Der männliche Liebesgott ist ein Kind. Allerdings fehlt bei zu großer Jugend der Reiz. Am tauglichsten sind schöne aus Milch und Ambrosia geschaffene Jünglinge. Sie laden uns zu den Genüssen ein, so wie uns alles andere nur abstoßen kann.
(Alcibiades fragt nach dem ›richtigen Alter‹):
Zwischen neun und achtzehn Jahre; aber die Grenzen sind wechselnd, denn einige behalten ihren kindlichen Zauber länger, während andere wieder rascher verblühen. Auch sieht man oft entzückende rundliche Säuglinge, die es schon in der Wiege verstehen, uns geil zu machen. (S. 89)
(Alcibiades war nun in) jenem Alter, da die erfinderische Natur sich in reizvollem Spiel gefällt, göttliche Formen noch ohne Schärfe zu lassen, da das verliebte Auge umsonst sich bemüht, das Geschlecht zu entdecken. So mochte wohl der herrliche Ganymed gewesen sein, als er Jupiter veranlaßte, vom Himmel zur Erde niederzusteigen. (S. 21)

Einen ferneren locus classicus für Mannlingsnatur giebt Pallavicini in folgenden Worten (S. 7):

... cet âge oû la nature industrieuse se fait un jeu charmant de répandre sur des formes divines des traits indécis, oû l’oeil amoureux cherche en vain à distinguer les sexes. Il avait sans doute cet air de jouvencelle, le beau Ganymède, quand il força Jupiter à descendre du ciel sur la terre.

Ich muß gestehn, daß diese seine Zeugnisse mich selber höchlich überrascht haben und daß erst sie mich überredet haben, dem erwähnten Martials zu trauen. Meiner persönlichen Erfahrung ist dies ganze Mannlingthum fremd.

§ 138. Ja, die Zartheit jugendlicher Männergestalten, wie die Natur sie schafft, scheint dem Gefühl des eigentlichen Mannlings noch nicht oder noch kaum zu genügen. Es scheint ihm noch irgend etwas an ihr zu mangeln. Sie scheint ihm eben noch nicht mädchenhaft genug zu sein. Wie wäre man sonst im Alterthum auf die Idee gekommen, durch Kunst diese natürliche Zartheit zu steigern? (nicht lediglich sie zu schützen gegen störenden Bartwuchs und männlicher werdende Gesichtszüge.) Solch ein durch Kunst zu halbem Mädchen umgeschaffener Jüngling war z. B. der holde Earinus, dessen Schönheit Martial (s. Memnon I. Einleitung, V) und Statius preisen. Die bei ihm angewandte Kunst wird von Statius (in der coma Earini) so decent als ausführlich beschrieben. Irrthümlich meldet auch von Antinous dasselbe Prudentius (contra Symmachum 1, 273). Diese Castration ward in Rom ein förmlicher Industriezweig (Formatrix S. XIII. XIV.): Beweis genug, wie stark dieser Mannlingsgeschmack verbreitet war.

s 139. Bei den Mannlingen ist der weibliche Liebestrieb also zu einer Entwicklung gelangt, welche in der Natur einzig in ihrer Art dasteht, zu einer Entwicklung, für welche es namentlich in der Natur der Weiber an all und jedem Analogon fehlt.

Ohne wirkliches Analogon ihr zu sein, steht dieser Entwicklung weiblichen Liebestriebes nur jene Entwicklung zur Seite, welche der männliche Liebestrieb nahm in den eigentlichen Männern. Der Reihe jungfräulich- männlicher Gestalten, welche auf Mannlinge Anziehung üben, entspricht nur die Reihe jungfräulich- weiblicher Gestalten, welche auf Männer Anziehung üben. Und eben dies ist an der Erscheinung das bemerkenswerthe, daß demnach eine Stufenfolge weiblicher Gestalten ein Quasianalogon bildet für eine Stufenfolge männlicher.

Uns wird freilich nicht entgehn, daß die beiden Stufenfolgen einander keineswegs genau decken. Die auf Mannlinge Anziehung übenden jungfräulich- männlichen Gestalten reichen bis in ein weit zarteres Lebensalter hinab, als die auf Männer Anziehung übenden jungfräulich-weiblichen. Das Weib pflegt, Ausnahmen abgerechnet, anzuziehn nur im Alter von 16–25 Jahren. Diese Differenz ist nicht schwer erklärlich: für die nicht vorhandene wirkliche Mädchenhaftigkeit tritt ein in den Augen des Mannlings, stellvertretend oder natürlichen Ersatz bietend, das zartere Alter. (Dies der im § 136 signalisirte Grund des Hinabgehens der Neigung bis unter die Mannbarkeitslinie hinaus.) Dem Mannlingsgeschmack für Mädchenhaftigkeit scheinen also entweder castrirte oder unmannbare zu genügen. (Unmannbaren gegenüber freilich möchte ich jede Geschlechtsneigung trotz alle dem für krankhaft halten, auch die von Pallavicini geschilderte.)

§ 140. Wenn wir hienach Mannlinge und Weiblinge wieder zusammenfassen, so haben wir folgendes zu constatiren:

in der Stufenfolge blühender männlicher Gestalten, welche auf Urninge Anziehung üben, sind die äußersten Abstandspuncte ebenso weit auseinander liegend (d. i. mit der Modification des § 139), wie die Endpuncte der Stufenfolge blühender weiblicher und der Stufenfolge blühender männlicher Gestalten, welche auf Männer und Weiber Anziehung ausüben, zusammengefaßt. Die Extreme der auf Urninge einwirkenden Anziehungskraft liegen soweit auseinander, wie die Extreme jener, welche auf Männer und Weiber zusammengefaßt einwirkt.

§ 141. Erinnern wir uns jetzt einer Erscheinung, die wir früher wiederholt zu constatiren Anlaß hatten (Form. § 115; Memnon § 99, am Ende) und zu der wir durch ganz andre Beobachtungen gelangten. Es ist diese:

Bei den Urningen (extreme Mannlingsnatur mit männlicher Gemüthsart, mannähnlichem Begehren etc., extreme Weiblingsnatur, und Stufenfolge der Zwischennaturen) liegen die Abstandspuncte in der Geschlechtsfärbung soweit auseinander, nicht wie bei Weibern oder Männern, sondern wie bei Männern und Weibern zusammengefaßt.

Beide Erscheinungen, diese und die zuvor festgestellte, zu denen wir auf ganz verschiedenen Wegen gelangten, stehn unter einander tut allerengsten Zusammenhang. Unter einander verschieden, sind sie von einander doch untrennbar. Sie stehn zu einander in Wechselwirkung. Die eine ist der andern Spiegelbild.

Diese Naturconstellation aber ist wieder ein redender Beweis, daß das Urningthum von schaffender Hand in's Dasein gerufen ward nach regelmäßigem Gesetz. Die Ehre, den Ausdruck »Urningthum« zuerst gebraucht zu haben, gebührt nicht mir, sondern einem Nichturning, dem genannten Dr. Kaserer zu Wien.

Der Urningsseele Abhängigkeit vom Körper.

8 142. Eine vom Körper absolut unabhängige Beschaffenheit der Seele ist undenkbar. Die alten jüdischen Rabbiner wollten mit den weiblichen Seelen in männlichen Körpern (oben § 45, II.) die Lehre von der Seelenwanderung begründen. Sie dachten sich also, daß eine weibliche Seele einen männlichen Körper bewohne in absoluter Unabhängigkeit von ihm. Diese Idee ist Irrthum. Auch des Urnings Seele ist nicht absolut unabhängig von dem Körper, den sie bewohnt. Ihre Weiblichkeit ist abhängig davon, daß dieser Körper nicht rein männlich ist. Ein rein männlicher Körper, gäbe es einen solchen, würde eine weibliche Seele nie beherbergen können. Es sei z. B. angenommen, die Natur bilde nur 2 Arten von Menschen: unvermischte Männer und unvermischte Weiber, die Männer ohne Brustwarzen und ohne utriculus masculinus, die Weiber ohne Clitoris, seit dem ersten Erwachen embryonischen Lebens jene rein männlich, diese rein weiblich. Dann wäre körperlich-seelischer Hermaphroditismus eine Unmöglichkeit. Meine Theorie anima muliebris virili corpore inclusa wäre falsch. Der Uranismus wird nur dadurch ermöglicht, daß die Natur bei Schaffung des Menschen anders, daß sie complicirter verfährt. In jeden Embryo legte sie, neben andren Keimen, auch körperliche Keime zu einem körperlich weiblichen Geschlecht. Diese Ansätze zu einem weibl. Geschlecht des Körpers aber, obgleich im weiteren Verlauf ihres Daseins theils unterdrückt, theils zur Männlichkeit entwickelt, bilden für die Weiblichkeit, zu der sich im Urning die seelischen Keime entwickelt haben, das harmonirende körperliche Substrat. Sie bilden für die im männlichen Körper wohnende weibliche Seele die nothwendige Vorbedingung. Sie sind dasjenige, wovon die Weiblichkeit der Urningsseele abhängig ist. Nicht als ob noch im entwickelten Urning die Ueberreste der unterdrückten weiblichen Körpertheile (Brustwarzen, jener utriculus etc.) dem weiblichen Geschlecht seiner Seele zum Substrat dienten. Nur damals, als die Urningsseele sich noch im Keimdasein befand, noch geschlechtslos und nur erst weiblichkeits- fähig war, haben jene Ansätze ihrer schlummernden Geschlechtssphäre zum Substrat gedient, unter ihnen namentlich die Testikel, welche damals, als Urtestikel (oben § 4, c), ebenfalls noch geschlechtslos, welche damals noch weiblichkeits-fähig waren. Nachdem sie jedoch aus jenem Keimdasein hervorgetreten ist und weibliches Geschlecht wirklich angenommen hat, lebt sie fort ohne irgend ein mit ihr harmonirendes körperliches Substrat. Ihren Geschlechtssitz bilden vielmehr nach wie vor die Testikel, auch nachdem dieselben entgegengesetztes, nämlich männliches, Geschlecht angenommen haben (oben § 5, 3; § 8, a). Hienach glaube ich zu folgendem Naturgesetz gelangt zu sein und dasselbe betrachten zu dürfen als den Schlüssel zum Räthsel des Uranismus:

Die Fähigkeit der Seele des Embryo, weibliches Geschlecht anzunehmen, ist abhängig von der Existenz der weiblichen, bezieh. weiblichkeitsfähigen, Körperbildungsanfänge, von der Existenz der Ansätze zu weiblichem Geschlecht des Körpers. Die wirkliche Entwicklung der Seele zum weiblichen Geschlecht ist dagegen von dem weiteren Geschick jener Anfänge unabhängig.

Die sich aufdrängenden Fragen sind demnach so zu beantworten:

Ist des Urnings Seele unabhängig von seinem Körper? Nein.

Ist das weibliche Geschlecht der Urningsseele unabhängig vom Urningskörper? Unabhängig vom entwickelten männlichen, abhängig vom zwitterhaften embryonischen; abhängig von der Doppelartigkeit der körperlichen Geschlechtskeime, mit denen auch des Urnings Körper in seinem Embryozustande ausgestattet war, abhängig namentlich von der Doppelartigkeit der embryonischen Urtestikel, d. i. von deren Fähigkeit weibliches Geschlecht anzunehmen.

Ist das weibliche Geschlecht, welches die Urningsseele angenommen hat, unabhängig von dem männlichen Geschlecht, welches der Urningskörper angenommen hat? Ja.

Während die Rabbinen sich also absolut männliche Körper dachten, in welche sie fertige weibliche Seelen einwandern ließen, umschließe ich weibliche Seelen nur mit relativ männlicher Hülle, und lasse dieselben zugleich abhängig von dieser Hülle nicht nur zum Dasein gelangen, sondern abhängig von ihr auch ihr weibliches Geschlecht annehmen.

Der Satz anima muliebris virili corpore inclusa ist nach meinen Erörterungen also mit 2 Modalitäten zu verstehn, welche seiner Richtigkeit jedoch nicht Abbruch thun:

a. corpus virile ist nur ein relativ männlicher Körper,

b. die Weiblichkeit der Seele ist eine durch die Coexistenz eines corpus virile mehr oder minder beträchtlich modificirte (unten § 122).

So verschlungene Wege wandelt die Natur. –

§ 143. Nach den § 92 gegebenen Mittheilungen über körperliche Weiblichkeit mancher Urninge ist zu § 89 zu constatiren: Die Natur weiblicher Körper greift gestaltgebend hinüber in die Sphäre männlicher Körper.

Beim Menschen giebt es also ein wirkliches Seitenstück zu den erwähnten körperlichen Doppelnaturen Delphin, Wallfisch und See-Anemone, nämlich im Gebiet des menschlichen Urningthums. (Ich sage: beim Menschen, weil bei Thieren diese urnische Doppelnatur noch nicht constatirt ist.)

§ 144. Auch bei den Juden, und zwar schon etwa zu Salomo's Zeit, begegnen wir einem Zeugniß für einen Zug des weibl. Habitus: jene Sucht sich in weibl. Kleider zu stecken. In den Büchern Mosis heißt es: »Ein Mann soll nicht Weiberkleider tragen, Anmerk. d. Herausgebers: Weiberkleider tragen: 5. Moses 22, 5. denn solches ist dem Herrn ein Gräuel.« (Dem lieben Gott ist schon so oft etwas angedichtet worden, daß er sich längst daran gewöhnt haben wird.) Wäre jener Hang nicht vorgekommen, so würde man das Verbot nicht gegeben haben. Bei Männern aber ist derselbe nicht vorhanden. (Eine unparteiische theologische Critik ist jetzt nämlich einig darüber, daß die Specialgesetzgebung, welche die Bücher Mosis enthalten, erst um Salomo's Zeit entstanden und von ihren Verfassern, um dieselbe mit desto größerem Ansehen zu umkleiden, vordatirt worden ist.)

§ 145. Die oben § 15 erwähnte Stelle im Juvenal lautet so (9, 50–53). Naevolus, der Draucus des Weiblings Virro, spricht. Bei diesem Virro finden wir ausdrücklich auch passivisches Begehren (unten § 83) und den Reiz örtlicher Körperentwicklung (oben § 16). Auch wird er mollis genannt. Naevolus sagt spöttisch, so möchte Virro es gern haben:

En, cui tu viridem umbellam, cui succina mittas
Grandia, natalis quoties redit aut madidum ver
Incipit, ut, positus strata longaque cathedra,
Munera femineis tractet secreta kalendis.

»Ihm darfst du (wenn du sein Draucus bist), so oft sein Geburtstag wiederkehrt oder der Frühling beginnt, ein Halsband von recht großen Bernsteinperlen (also Damenschmuck) und ein grünes Sonnenschirmchen senden, damit er, hingestreckt auf fein bepolstertes (Damen-) Sopha, am Tage der Weiber-Kalenden (am Gattinnenfest) heimlich Geschenke in die Hand nehmen kann.« (Cathedra allein ist Damensessel, cathedra longa Damensopha. Munera secreta, die er als heimliche behandelt, die er nicht gern dritten zeigen wird, nämlich als Damengeschenke und als vom Draucus gesandte. Kalendae femineae: der 1. März, das Fest der Juno, der Beschützerin der Ehe. An diesem Tage sandte jeder Gatte der Gattin Geschenke.)

§146. In Formatrix § 5. 6. und schon Vindex § 50 habe ich urnische Liebe aus dem Gesichtspunct medicinischen Heilmittels behandelt. Ich begegne darin der Meinung Pallavicini's und eines italiänischen Arztes, auf den er sich bezieht. P. sagt (S. 95. 96):

Le plaisir que nous cause la présence de l’objet aimé, la vue et le contact du beau, délecte et calme tellement nos esprits, que sans fatigue, sans pamoison nous goûtons le soulagement et le eontentement désirés. Des rapports modérés avec des garçons nous apportent la joie et la santé; ce qui a fait écrire á l'un de nos plus fameux médecins cette notable sentence: »Usus et amplexus pueri bene temperatus salutaris medicina.« La privation est une cause d’infirmités, de souffrances, de désordres nombreux. Anmerk. d. Herausgebers: Pallavicini (Alcibiades als Schüler S. 87 f.): Und in der Tat beruhigt und ergötzt die Anwesenheit des geliebten Wesens unsern Geist derart, daß wir ohne Ermattung, ohne Ohnmacht die Erlösung und die ersehnte Befriedigung genießen. ... denn ein solcher Verkehr (mit Knaben), der sich in gemäßigten Grenzen hält, bringt uns Freude und Gesundheit. Dies bewog einen der berühmtesten Ärzte folgenden bemerkenswerten Satz niederzuschreiben: »Usus et amplexus pueri bene temperatus, salutaris medicina« (Ein mäßiger Verkehr und Umarmungen mit Knaben sind eine heilsame Medizin), ... die Enthaltsamkeit (ist) die Ursache von Krankheiten und Leiden.

Seltsames Buch, das neben abschreckenden Frivolitäten der wissenschaftlich wichtigen Mittheilungen so zahlreiche enthält!

§147. Anmerk. d. Herausgebers: § 147: Der Hinweis bezieht sich auf den Anhang in III. Formatrix (S. 63 f.) und fehlt wie dieser in der Neuausgabe von 1898. S. XXV Martial, Epigramm 1, 90, 8:

        unnatürliche Lieb spiegelt den Mann dabei vor.
(Übersetzung R. Helm)
In Form. § 120 erwähnte ich einer seltsamen Lichterscheinung, die sich bei mäßiger Dunkelheit an einem männlichen αζδοιον zeigte. Aus Lübeck ward mir 1866 die Mittheilung einer völlig gleichen Beobachtung. Vielleicht beruhen auf gleicher Grundursache die (ebenfalls örtlichen) glänzenden Lichterscheinungen, welche bei manchen Thieren niedrer Organisation, Käfern, Weichthieren etc., in der Begattungsperiode sich zeigen. § 148. Für weibliches Urningthum, weibweibliche Liebe, der mannmännlichen Spiegelbild, gebe ich hier einige Beispiele. Das weibliche Urningthum ist des körperlich-seelischen Hermaphroditismus andre Form. Die Urningin ist anima virilis mulieri corpore inclusa. Auch hier giebt es Mannlinge und Weiblinge, nämlich Mannlinginnen und Weiblinginnen, nur in umgekehrter Stellung. Der Mannling verhält sich zum Weibling, wie die Weiblingin zur Mannlingin. Der Mannling verhält sich zum Manne, wie die Weiblingin zum Weibe. Der Weibling verhält sich zum Manne, wie die Mannlingin zum Weibe.

Bei den Classikern habe ich solcher Mannlinginnen bisher 3 aufgeführt gefunden, bei Martial und Lucian: eine Bassa, eine Philaenis und eine Megilla. Von allen dreien wird ausdrücklich gesagt, daß sie ihre Geschlechtsbefriedigung in der Umarmung mit Weibern suchten; und bei allen dreien begegnen wir außerdem auch noch andren Zügen von Männlichkeit. Die Bassa nennt Martial (1, 90) einen fututor Anmerk. d. Herausgebers: fututor: derjenige, der fickt; mas = Männchen; moechus - Ehebrecher; vir = Mann.
Martial, Epigramm 7, 67: statt des griechischen Terminus steht bei Martial »Non fellat« (A. Berg übersetzt: »befleckt sie / nicht an Männern den Mund – als männlich gält’s nicht«).
; auch sagt er von ihrer Leidenschaft, sie erheuchle männliches Geschlecht:

......Mentiturque virum prodigiosa Venus.

Zutritt zu ihr habe weder mas, noch moechus, noch vir.

Die Leidenschaft der Philaenis zu Mädchen nennt er (7, 67) wilder als die eines Ehemannes, eines maritus. Ihre Geschlechtslust schildert er als durchaus männlich geartet. Φοιωιχισμός an Männern begeht sie nicht: putat hoc parum virile; dagegen an Mädchen: hoc putat virile. (Grundirrthum! als hätte sie ihre Liebe von den Männern ab und den Mädchen zugewandt, um recht männlich zu erscheinen! Weil ihre Seele ihrer Natur nach männlich ist, so können nur Weiber Anziehung auf sie ausüben, und ebendaraus erklären sich zugleich auch die sonstigen Symptome von Virilität.) Wie ein junger Mann übt sie sich in den Kampfübungen der Fecht- und Ring-Schule.

            ... gravesque draucis
Halteras facili rotat lacerto;
Et, putri lutulenta de palaestra,
Uncti verbere vapulat magistri.

Mit leichtem Arm schwingt sie Bleigewichte, welche für kräftige Bursche schon schwer genug sind; und wenn in der öltriefenden Ringschule der Fechtmeister einmal mit schwanker Ruthe unter die eingeriebenen Zöglinge fährt, so wird auch sie nicht verschont. – Etwas ganz besondres aber, womit Martial sein Epigramm auf die Philaenis sogar beginnt, ist, daß er ihr auch gegen Knaben eine Leidenschaft zuschreibt, und zwar begleitet von activischer Geschlechtslust. Ich las, staunte und zweifelte. Doch bin ich schon von manchen andren Zweifeln, und gerade bei Martials Mittheilungen, zurückgekommen. Auch diese könnte doch auf Wahrheit beruhen. Wenn ja, so steht der Fall da als höchst merkwürdiges Beispiel eines conjunctiven Uranodionäismus auf dem Gebiet des weiblichen Hermaphroditenthums. In einem weiblichen Körper eine entschieden männliche Seele mit Liebe zu Weibern und daneben mit Liebe zu Knaben (vermuthlich zu mädchenhaften), und zwar nicht etwa mit dem passivischen Begehren des Weibes, sondern auch ihnen gegenüber mit dem activischen des Mannes oder Mannlings. Doch wie seltsam! Auch hier wieder stoßen wir, ganz unvermuthet, auf die Wiederholung einer Erscheinung, die wir schon auf dem Gebiet des männlichen Hermaphroditismus wahrnahmen: daß nämlich beim Uranodionäismus Aehnlichkeiten und Berührungspuncte obwalten mit der Mannlingsnatur, daß der Uranodionäismus, wie bei Horaz und Tibull so auch hier wieder bei der Philaenis, sich vereinigt findet gerade mit entschiedner Mannlingsnatur. – (Martial, dem wir so äußerst werthvolle Beobachtungen auf dem Gebiet des Urningthums danken, handelt übrigens knabenhaft unverständig, daß er Weiblinge (oben Note 22) und Urninginnen nur zum Gegenstand des Spottes macht. Ganz anders Lucian. – Bassa und Philaenis sind übrigens ohne Zweifel wirkliche Personen unter fingirtem Namen.)

Entschieden die wichtigste unter den 3 Belegstellen ist die Lucians über die Megilla (dialog. meretr. 5) Anmerk. d. Herausgebers: Lucian: Hetärengespräche 5. . Sie bekundet einen Scharfblick des erzählenden, um den ihn unsre gelehrten Naturforscher und Mediciner, die über den Gegenstand geschrieben haben, billig beneiden sollten. Die Stelle bildet eine entschiedne Stütze für meine Theorie, mit der sie fast bis auf den Buchstaben übereinstimmt. [Megilla ist zwar sicherlich nicht Person, wohl aber damaliger Urninginnen treu nach der Natur gezeichnetes Bildniß.] Die Stelle bringt sogleich zu Anfang die allgemeine Bemerkung: ... τοιαςταας γυναίχας, ύπύ άνδρων μέν ούχ έδελούσας αύτό πάσχειν, γυναιξι δέ αύτάς πλησιαζούσας, ωσπερ άνδρας »solche Weiber, einen umarmenden Mann nicht duldend, selber dagegen, Männern gleich, Weiber genießend.« Von der Megilla insonderheit heißt es: ή γυνή δεινώς άνδριχή έστιν, »sie ist gewaltig männlich.« Sie ist entschieden Mannlingin. Sie liebt (έράν) die Citherspielerin Leaena. Megilla und noch eine andere Urningin, Demonassa, haben eines Abends die noch nichts ahnende zu sich geladen zum Citherspielen. Leaena, durch Geschenke gezähmt, noctem praebet. Von dieser Nacht erzählt nun Leaena folgendes. »Sie küßten mich und umarmten mich und drückten mir die Brüste, wie es die Männer thun, wobei Demonassa sogar biß. Plötzlich zog Megilla ihre ganze Haarfrisur vom Kopfe; es war eine falsche. Sie erschien nun ebenso kurzgeschoren, wie ein recht männlicher unter den Athleten. Sie sagte zu mir: »Hast du schon einen so schönen jungen Mann gesehn, wie ich bin?« Ich erwiederte: »Aber ich sehe hier doch keinen jungen Mann, Megilla.« Sie: »Mach mich nicht zum Weibe; denn Megillus heiße ich. Diese Demonassa habe ich einst geheirathet und sie ist mein Weib. Τό πάν άνήρ είμι. Ganz bin ich Mann. Έγεννήδην μέν ομοια ταίς άλλαις ύμίν ή γνώγη δέ χαι ή έπιδυμία χαι τάλλα πάντα άνδρός έστι μοι. Zwar bin ich ebenso geboren wie ihr andren Weiber. Seele aber und Begierde und alles andre ist in mir eines Mannes.« Darauf habe ich sie wie einen Mann umschlungen. .... Dabei athmete sie heftig und schien über die Maßen Wonne zu empfinden.« – Diese und ähnliche sehr treffende Anschauungen (wie z. B. jene rabbinische) stehn insofern nicht ganz auf meinem Standpunct, als sie zu einer männlichen Seele offenbar die Zuthat eines männlichen Characters verlangen; während mir ohne alles weitere schon die einfache Geschlechtsliebe zum Weibe (bez. Manne) vollgültiger Beweis ist für der Seele Geschlecht.

Männlicher Habitus trat hervor auch bei der Incl. (§ 80, Note) erwähnten Urningin zu Cassel. In Benehmen und Haltung hatte sie etwas männlich-nobles; mein Gewährsmann, Augenzeuge, sagt: »sie war wie ein Officier.« Ueberall also das genaue Spiegelbild von jener Bemerkung eines Weiblings (unten im § 92): »Es ist, als wären wir alle in einem Mädcheninstitut erzogen.«

Ueber eine Urningin in Hessen-Darmstadt ward ich 1866 auf Grund meiner früheren Hefte brieflich um meine Ansicht ersucht. Besondere Merkmale von Virilität wurden mir dabei nicht mitgetheilt, wohl aber ein entschiedner Horror vor männlicher Umarmung.

In A. in Hannover hatte ich 1864 Gelegenheit, mit einer damals etwa 39j. Dame mich zu unterhalten, die man mir ebenfalls als Urningin bezeichnete. Auch an ihr habe ich eine besondere Virilität nicht bemerkt. Beachtenswerth ist dagegen folgendes. Als junges Mädchen hatte sie sich auf Zureden verlobt, den Tag der Hochzeit aber wiederholt hinausgeschoben. Als ein ferneres Hinausschieben nicht mehr möglich war, ward sie plötzlich irrsinnig. Jahrelang ist sie es geblieben, seit längerer Zeit indeß völlig wieder geheilt. Schärfer konnte der Horror sich wohl nicht aussprechen. Also eine neue Form der Rache der beleidigten Natur.

 

V. Ich wiederhole, was ich schon zu Memnon I. sagte. Die nachstehende Behandlung des Gegenstandes hat eine schwierige Seite. Hie und da kennte und durfte ich nämlich rein geschlechtliche Puncte nicht übergehn. Die Wissenschaft befahl. Sie gestattete freilich umhüllende Ausdrucksweise und Wohlanständigkeit in der Art der Darstellung. Oft aber ist eine Handlungsweise, welche naturwissenschaftlich von entscheidender Bedeutung ist, sittlich betrachtet geradezu frivol und verwerflich. Wenn ich daher geglaubt habe, auch solche Handlungsweise hie und da anführen zu sollen (früher z. B. die Nero's, Heliogabalus', Blank's, unten im Abschn. XX. die einiger lebender Urninge), so leitete mich dabei selbstverständlich nur deren naturwissenschaftliche Bedeutung und ist an einen Versuch sie zu rechtfertigen nicht gedacht worden. In der Sittenkritik stehe ich vielmehr auf dem Standpunct des Lesers, welcher sie verwirft. Mein Grundsatz ist, wie ich Ara spei § 152 ihn aussprach: Standesunterschiede und das Ceremoniell der Etiquette verachten, Sittlichkeit und Schamhaftigkeit aber hochhalten. Eine entsprechende Erklärung gab ich auch Formatrix Note 3. Für die Naturwissenschaft ist Gewinn zu ziehn aus sittlich reinen Handlungen wie aus verwerflichen. Aerntet nicht die Biene Honig und Wachs auch aus der Giftblüthe der Belladonna? Wollte ich eigentlich geschlechtliche Dinge von meiner Darstellung ganz ausschließen, oder auch nur diejenigen Aeußerungen der Geschlechtsliebe, welche sittlich verwerflich sind, so geschähe das zum erheblichen Nachtheil der Wissenschaft. Der Uranismus ist nun einmal ein specifisch geschlechtswissenschaftlicher Gegenstand. Auf seine Behandlung würde ich dann besser überhaupt verzichten. »Difficilior haec explanatio est simul et pudorem et artis praecepta servantibus. Nec tamen ea res a scribendo deterrere me debuit« sage ich mit Cornelius Celsus Anmerk. d. Herausgebers: Celsus: siehe zu IV. Formatrix S. 5. (medicinae lib. 6, 18,1). So habe ich denn die ungeschminkte, ganze Wahrheit gesagt.

VI. Wodurch erzieht man das Urningthum zur öffentlichen Sittlichkeit?

Aus Abschnitt XX wolle niemand sich den Schluß erlauben, das Urningthum überhaupt bewege sich in der niedrigen Sphäre der Sinnlichkeit und Zügellosigkeit. Von Haus aus ist des Urnings Gemüth ebenso von Anstandsgefühl und Sittlichkeit durchdrungen, wie das des Mannes. Seine Leidenschaft weiß er ebenso energisch unter die Gebote der Scham, Sittlichkeit und Sitte zu beugen, wie dieser. Das gegenwärtige System der Verfolgung und der Verachtung hat nun zwar die Erziehung der urnischen Liebe zur öffentlichen Sittlichkeit durchaus vernachlässigt. Ferner hat der Druck dieses Systems die Knüpfung ehrenhafter Bande mit einem Urning fast bis zur Unmöglichkeit erschwert. Vorschub leistete er dagegen einerseits der Falschheit, dem Verrath, der Denunciation und der Erpressung, andrerseits der Venus vulgivaga und der niedrigsten Prostitution. Dennoch aber – mit Freude spreche ich es aus – dennoch ist des Urningthums sittlicher Höhepunct, das auf Achtung und Treue gegründete Liebesbündniß, nicht Ideal geblieben, sondern vielfach schon unter jetzigem Sclavenjoch Wirklichkeit geworden. Vgl. z. B. die Mittheilungen aus der norddeutschen Stadt B. (nicht Berlin) in Ara spei § 48. Eine Reihe andrer Beispiele aus Deutschland, Schweiz, Ungarn etc. könnte ich hinzufügen. Ja, oft beruhen diese Bündnisse, und zwar vielleicht gerade die glühendsten, auf völlig reiner Bräutlichkeit.

Dessen aber sei man versichert, daß das Urningthum, das sich Freiheit wird errungen haben, nicht etwa tiefer sinken wird, nein, umgekehrt, daß es mit der Freiheit zugleich nur zu größerer Sittlichkeit und Wohlanständigkeit vordringen wird. Man erwäge folgendes:

Das wirksamste Mittel der Erziehung zur öffentlichen Sittlichkeit ist eine gerechte Gewährung und wiederum Schmälerung der öffentlichen Achtung, indem dadurch dem einzelnen ein Sporn gegeben wird, durch menschenwürdiges Betragen jene Achtung sich zu erwerben und zu erhalten. Dieses Erziehungsmittel habt ihr, indem ihr dessen Vorbedingung abschnittet, auf den Urning niemals angewendet. Jene Achtung sich zu erwerben, dazu nahmt ihr ihm ja zuvor die Möglichkeit. Statt dessen habt ihr das ganze Urningthum eilt für alle Mal für verachtungswürdig erklärt. Glaubt ihr mit Keulenschlägen zu erziehen? Dieses plumpe Mittel, man verzeihe den Ausdruck, ward zur Anwendung gebracht, wohlverstanden, wahrer, unausrottbarer Natur gegenüber, die zugleich das Bewußtsein ihrer Berechtigung verleiht. Von dem, was ihr beabsichtigtet, konntet ihr daher höchstens das Gegentheil bewirken. Mit Anwendung dieses Mittels gabt ihr jede Möglichkeit aus der Hand, auf des Urnings Sittlichkeit überhaupt nur irgendwie einzuwirken. Der beschimpfte Paria, zu dem ihr ein für alle Mal den Urning stempeltet, was spornt ihn denn an, noch um die Achtung seiner Mitmenschen zu werben? Wozu soll er denn seine Liebe zügeln durch äußere Sitte, wozu sittlicher Weltordnung würdig sie regeln? Weiß er doch, die widerrechtlich geraubte Ehre werdet ihr, trotz alles Zügelns und Regelns, ihm niemals zurückgeben! Fordert ihr ja doch, messend mit zweierlei Maß, das, was berechtigte Natur ist, auszurotten und völlig zu unterdrücken! Wie es Verbrecher giebt aus verlorner Ehre, die durch Verschulden verloren war, so giebt es Urninge, die der niedrigsten Venus vulgivaga verfallen sind wegen frevelhaft geraubter Ehre. Ja, dies ist des Uebels erst ein sehr geringer Theil. O, diese Verachtung! wie sie jedem geistigen Aufschwung die Flügel lähmt, wie unter ihr alles Knospen und Blühen der Seele, wie unter des Samuns Hauche, verdorrt! Wenn irgend etwas, so ist wahrlich das ein Zeugniß für den edlen Kern der Menschenbrust, daß unter diesem erstickenden Druck nicht noch weit mehr, als geschah, Urninge ihre Energie einbüßten, geistig zu Grunde gerichtet wurden und sittlich völlig untergegangen sind!

Gebt dem Urning aber seine Menschenwürde zurück: und jenen wohlthätigen äußeren Sporn, der bei euch ein so wirksames Förderungsmittel der Sittlichkeit ist, werdet ihr auch ihm gegeben haben. Diesem Erziehungsmittel wird er nie sich unzugänglich erweisen. In dem Augenblick, in welchem ihr zu demselben übergeht, werdet ihr dem Urningthum gegenüber jene Möglichkeit wohlthätiger Einwirkung wiedergewinnen, welche ihr bisher verscherztet. In eurer Hand wird es stehn, den Urning anzuspornen zu einem aufrichtigen werben um die öffentliche Achtung.

Würdet ihr ferner die erhabenen Seiten der urnischen Liebe rückhaltlos anerkennen, würden eines Urnings Treue, Hingebung, Opfermuth für den Geliebten bei euch unbefangene Würdigung finden, so würde es auch aus diesem Grunde mehr Liebesbündnisse geben als jetzt, und zwar auf diesen Grundlagen gegründete.

So hat, was am Urningthum zur Zeit unsittlich oder verächtlich ist, großentheils der tyrannische Druck verschuldet, mit dem man es belastete. So klar sah schon zu Kaiser Constantius' Zeit ein Gegner des Urningthums, Aurelius Victor. Damals war Urningsliebe im gemißbrauchten Namen des Christenthums in grausame Fesseln geschlagen. Im Namen des heiligen Geistes (vgl. 1. 3. 6. cod. Theod. ad leg. Jul. de adult.) Anmerk. d. Herausgebers: Codex Theodosianus, Aurelius Victor: siehe zu II. Inclusa S. 39. ward sie verfolgt mit Feuer und Schwert. Aber er sagt von ihr

(schon Vindicta Note 14 angeführt).

Verumtamen manet. Quippe, loci conditione mutata, pejoribus agitatur flagitiis. –

»Vor dem freien Menschen erzittre nicht!« Die wiedererrungene Menschenwürde wird die Urninge spornen zur Sittlichkeit. Im Gefolge des Urningthums, es ist ja wahr, wuchern jetzt die Niedrigkeit und die vulgivaga. Dem Umsichgreifen der vulgivaga aber und aller Niedrigkeit wird die zur Sittlichkeit spornende Freiheit erfolgreicher Zaum und Gebiß anlegen, als der schärfste Druck je es vermögen wird. Das flagitium, das der Druck keimen ließ: die Freiheit wird ihm die Nahrung entziehn. Menschheitwürdige Liebesbündnisse und Thaten der Liebe, deren vor Zeiten die Freiheit so herrliche gezeugt hat, wird sie erzeugen auch dem heutigen Geschlecht: Bündnisse wie die Epaminondas' und Caphisodorus', Chariton's und Melanippus', wie Hadrian's und Antinous', Thaten wie die jenes römischen Centurio unter Septimius Severus, der, wie Dio erzählt, mit Lebensgefahr seinen Geliebten vor den Geschossen feindlicher Verfolger errettete, oder wie die jener beiden Griechen, die in der Schlacht kämpfend für einander starben

(schon Form. § 59 erwähnt):

»δέαμα έμδοξόν τε χαι ύπερήφαωον.«

VII. Das urnische Liebesbündniß, auf fingirter wüster Insel priesterlos geschlossen, erklärte ich (unten § 111) für sittlich gerechtfertigt. Die Ehe, von Mann und Weib auf wirklicher wüster Insel priesterlos geschlossen.

(§ 111), ist, wie ich ersehe, auch nach katholischer Lehre sittlich gerechtfertigt, sogar geradezu rechtsgültig. Qauties parochi proprii praesentia haberi plane non potest, .... contrahentes coram duobus saltem testibus consensum matrimonialem enuncient oportet. (Aichner's Kirchenrecht, S. 551).

VIII. Hofrath Dr. med. Rokitansky zu Wien, dem ich Memnon I. und II. (ohne Einleitungen) zugesandt hatte, schreibt mir (Wien 8. Jul. 1868), daß er einerseits zwar »ein begründetes Urtheil über meine Auffassung und Durchforschung des Gegenstandes nicht abgeben könne,« andrerseits aber anerkenne, daß derselbe »von Wichtigkeit und hohem Interesse« sei. Schon das ist mir genügend, daß ein Name, wie Rokitansky, mir bezeugt, den Gegenstand durchforscht zu haben.

IX. Ich hänge hier noch einige Stücke an aus meiner Mappe für »Nemus sacrum.«

(Dieselben unterlagen schon einem besondren Schicksal. Der preußische »Gouverneur von Hannover« General von Voigts-Rheez ließ im April 1867 mich zum 2. Mal, meiner politischen Rechtsanschauung wegen, im Verwaltungswege von meinem Wohnort Burgdorf in Hannover auf die Festung Minden führen. Zugleich drang die preuß. Polizei in meine Wohnung ein und nahm aus derselben mit sich, außer Schriftstücken politischen Inhalts, meine sämmtlichen Papiere, welche Uranismus betrafen, Manuskripte, Aufzeichnungen, Correspondenzen, Gedichte etc., darunter namentlich auch meine ganze Mappe für »Nemus sacrum« und reiche manuscriptliche Ergebnisse historischer Studien über Hadrian und Antinous. Nachdem ich im Jul. 1867 Minden und das Gebiet preußischer Herrschaft verlassen hatte, sandte mir im Aug. 1867 die preuß. Polizeidirection zu Hannover von jenen Papieren einen Theil, hieher nach Würzburg, zurück, darunter obige Gedichte »Mich dürstet« und »Dolores« und das nachfolgende »Leb wohl«, nicht jedoch »Zum Stamm etc.« und nicht die Manuscripte über Hadrian und Antinous. Diese beiden Stücke hat der genannte Gouverneur mit den übrigen festgehaltenen Papieren (darunter sogar Trauergedichte auf den Tod meiner Mutter aus dem J. 1857) nach Berlin gesandt an den Minister des auswärtigen. Wiederholte Schritte um endliche Rückgabe des Restes, namentlich eine Eingabe an diesen Minister v. 30. Apr. 1868, waren bisher ohne Erfolg. Von dem Gedicht »Zum Stamm etc.« hatte ich zuvor zufällig eine Abschrift in die Schweiz gesandt, von wo dieselbe hieher an mich zurückgelangte. Das übrige war neu aus den Quellen zu schöpfen.)

1. Der Name Antinous Anmerk. d. Herausgebers: Antinous: zu Spartianus siehe zu IV. Formatrix S. 18. ist dem Uranidengeschlecht eine unsterbliche Erinnerung. – Spartian sagt (Hadr. 14) vom Hadrian: Antinoum suum, dum per Nilum navigat, perdidit. Quem muliebriter flevit. Nach Aurelius Victor und nach Dio’s ganz bestimmter Behauptung war Antinous' Tod ein freiwilliger Opfertod für Hadrian. Der Byzantiner Suidas sagt sub voce Anmerk. d. Herausgebers: Übersetzer des Suidas (Suda): ... um den Stern anschauen und dadurch seine Seele erfreuen zu können. παδιϰἁ: »Hadrian ließ ihn nach seinem Tode allüberall, durch Bildsäulen ehren. Καί τἑλος ἀστἑρα τινἁ (φασἰ) δοϰεῖν ἐν τῷ, ον Άντίνοον ἕλεγεν είναι ϰαἰ ἐλέγετο εἰς τον οὐρὀν ἀφορᾱν.« »Zuletzt sei am Himmel ein Stern erschienen, von dem er sagte, es sei Antinous; und man sagte von ihm, er schaue zum Himmel hinauf.« In einer alten Foliantausgabe des Suidas setzt dem der latein. Uebersetzer die schönen Worte hinzu: ut stellam illam contemplaretur ejusque contemplatione auimum oblectaret. Nach Claudius Ptolemäns (mathematica syntaxis lib. 7) ist Antinous ein Sternbild, nicht Stern, aus 6 Sternen bestehend; »οί περί τόν άετόν, έφ ων ό Αντίνοος,« »die (Sterne) mit den Adler, aus welchen Antinous (gebildet ist).« Das von Ptolemäus noch näher bezeichnete Sternbild (neben dem Adler) trägt auch bei uns noch diesen Namen. (Vgl. Ara spei Anhang:)

.... an Uranos’ blauen Gefilden
.... Ihm zum Trost ein Gestirn, »Antinous« heißt es ...
Daß, wenn Gemmen und Tempel zerstört und Bilder von Marmor,
Welche die trauernde Liebe dem Liebling klagend errichtet,
Noch sein strahlendes Bild von des Himmels Höhen herabschaut:
Unsrem Geschlecht eine Sprache, unsterblichen Namen verkündend,
Sehnsucht lindernd und weckend; uranischer Liebe ein Zeugniß,
Bis die Erde vergeht und bis die Gestirne erbleichen.

So viel Erinnerungen an Antinous aus dem Alterthum auf unsere Zeit gekommen sind in marmornen Kunstwerken wie in schriftlichen Urkunden: Poesien suchen wir darunter fast vergebens. In Prudentius' Anmerk. d. Herausgebers: Prudentius (siehe II. Inclusa S. 2 f.): Antinous ist nicht (wie Ganymed) Mundschenk der Götter, sondern ruht zusammen mit Zeus auf dem Lager, trinkt mit ihm den Göttertrank und hört die Gebete in den Tempeln. christlichen Poesien heißt es (contra Symmachum 1, 274–277), daß nach heidnischer Vorstellung der vergötterte Antinous

               non cyatbos Dis
l’orgere, sed, medio recubantem cum Jove fulcro,
Nectaris ambrosii sacrum potare Lyaeum;
und daß er in templis vota exaudire.

Sehr angesprochen haben mich Athenäus' schlichte Worte (15, 21) von einer ägyptischen Blume, die man nach Antinous benenne. Er sagt: »In dieser schönen Stadt« (Alexandria) »wird ein Kranz genannt der Antinouskranz. Man macht ihn aus dem dort sogen. Lotus, welcher im Sommer dort in stehenden Gewässern wächst. Von demselben zieht es 2 Farben, der Rose ähnlich und schneeweiß. Der aus dem rosenrothen Lotus geflochtene Kranz ist der Antinouskranz. Als Kaiser Hadrian sich zu Alexandria aufhielt« (sicher nach Antinous' Tode, auf der Rückkehr von der verhängnißvollen Nilfahrt), »zeigte ihm Pancrates, ein einheimischer Dichter, den ich« (Athenäus) »noch gekannt habe, den rosenfarbenen Lotus und sagte, er müsse Antinous-Lotus heißen. Eist jetzt sei er der Erde entsprossen. Hadrian war sehr erfreut. Pancrates aber sagte in jenem Gedichte« (er trug dem Kaiser also ein Gedicht vor) »folgendes:

... Ουλμν έρπυλλον, λευχόν χρινον, ήό ύάχινδον
Πορφυρέην, γλαυχού δέ χελιδονίοιο πέτηλα
Και ρόδον είαρινοίσιν άνοιγόμενον ζεφύροισαν
Ουπω γάρ φύεν άνδος έπωνυπον Αντιόοιο.«

»... (etwa: die Erde ließ keimen) das krause Serpyllum, die weiße Lilie, die purpurne Hyacinthusblume, die Blätter des blaugrünen Chelidoniums, und die Rose, die den Zephyrwinden des Frühlings sich öffnet. Denn noch nicht hatte sie geboren die Blume, die da heißt Blume des Antinous.«

2. Obige Mittheilungen von den beiden Griechen, von denen uns leider die Namen nicht aufbewahrt sind, schöpfe ich ebenfalls aus Suidas, welcher seinerseits den Aelian citirt (ein uns verlornes Buch Aelian's).

(Sub voce παιδιχιών:) Τελευτών άπεσφάγη χαι αυτος, χαι έχειτο πλησιον παιδιχών, δέαμα ένδοξόν τε χαι ύπερήφανον. »Zuletzt ward auch er getödtet, und er lag nahe bei seinem Geliebten, ein Anblick ruhmvoll und herrlich.«

3. Athenäus (13,17) sagt: »Der (im Zauberthal des Latmos) schlafende Endymion wird, nach Licymnius, von Hypnos (Gott des Schlafs), der ihn in den Armen hält, geliebt; daher Hypnos diesem Schläfer die Augen nicht schließt, sondern mit offenen Wimpern den Geliebten schläfert, um nämlich der Süßigkeit des Anschauens ohn' Unterlaß zu genießen. Licymnius sagt:

Yπος δέ, χαίριον όμμάτιυν
Αυγαις, έχσίμιζεν χόρον
Οσσοις άναπεπταμένοις.

»Hypnos aber, sich erfreuend an der Augen Glanz, schläferte den Jüngling mit geöffneten Wimpern.«

Leb wohl! Anmerk. d. Herausgebers: Leb wohl!: Die ersten vier Zeilen hat E. Carpenter ins Englische übersetzt und in seine Anthologie Ioläus (1902, 3. Aufl. 1915, S. 159) aufgenommen.

So leb denn wohl! Es soll auf Erden
Vielleicht denn zwischen dir und mir
Der Finger Gottes klar nicht werden,
Der wunderbar mich zog zu dir.

O Eberhard! Ich muß verzagen.
Den jungen Rosen will ich's klagen.
Die röthlich blühn im grünen Frühlingshain.
Nein! zwingen will ich meine Thränen!
Den Namen dein mit Eisen brennen!
Wuchs gar so tief in's arme Herz hinein.

Einst aber wirst du mit mir stehen
Vor dem, der rechtes Urtheil spricht.
Ich hoffe auf ein Wiedersehen;
Ich fordre dich vor's Weltgericht.

Doch wie? Zorn sollst ich auf dich wenden?
Dir möcht' ich Nectarblüthen spenden
Der ewigen Jugend aus des Latmos Thal.
Es war so süß, aus deinen Augen
Muth, Kraft und Seligkeit zu saugen:
Sei mir gegrüßt zum allerletzten Mal!

(B....heim 18. März 1863; an Eberhard Br. aus Düren, Hus.)

Zum Stamm der alten Buche.

Certum est in silvis, inter spelaea ferarum,
Malle pati moestique meos incidere amores
Arboribus. Crescent illae: crescetis, amorea!
Virg. Anmerk. d. Herausgebers: Virgil, Ekloge 10, 52-54: Fest entschlossen bin ich, im Forst bei den Höhlen der Tiere,
Leid zu erdulden; ich will einritzen den Namen der Liebsten
jungen Bäumen: sie wachsen, und mit ihnen wächst meine Liebe.
(Übersetzung H. C. Schnur)

Ulrichs hat statt ›tenerus‹ = jung ›moestus‹ = traurig. Liebe).

Komm, o komm in stiller Mitternacht,
Süßer Feind meiner Ruhe,
Wenn der Mond durch junge Zweige blickt,
Zu dem Stamm der alten Buche.

Unser Ort ist gar recht bei ihr;
Rinde trägt sieben Wunden,
Litt und wuchs: trägt den Namen dein;
Name wuchs mit unsrer Liebe!

Laß uns lagern dort Hand in Hand,
Laß uns traulich dort plaudern.
Frei von Frevlern darf dort mein Arm
Deine Schultern umschlingen,
Und die Hand darf die Wange dein
Leise nahend dir streicheln.

Falscher Lauscher wird nicht erschaun
Dieses selige Geheimniß.
Uns erspähn wird nur ein Silberaug:
Mond, unser Vertrauter!

Blonder Bursch mit dem Veilchenblick
Aus den dunkelblauen Augen,
Meine Ruh hast du mir geraubt:
Gieb mir wieder meinen Frieden!

Burgdorf in der Nacht zum 27. Mai 1865.

Numa Numantius.
Würzburg, 23. Jul. 1868.
Karl Heinrich Ulrichs.

Ergänzung.

XIII. Verfolgbarkeit der besondren urnischen Natur bis in des Urnings früheste Kindheit hinab.

Zur naturwissenschaftlichen Beweisführung.

§ 73. In der obigen naturwissenschaftlichen Darstellung ist für meine Theorie vom Angeborensein der urnischen Liebe der Beweis bereits enthalten. (Zu den Eingangsworten von § 45 habe ich dies hinzuzufügen.) Ich zeigte, mit welchen verschiedenartigen Keimen oder Entwicklungsfähigkeiten die Natur den Embryo ausgestattet hat. Der Schluß, der hieraus zu ziehen ist, daß nämlich jenes Angeborensein möglich, findet nun aber an der thatsächlichen Erscheinung der urnischen Liebe seine Bestätigung. Eben daraus ergiebt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beidem, zwischen jener Keimlegung und der urnischen Liebe, mit andren Worten die Richtigkeit meiner Theorie. Diese bildet ja eben den unsichtbaren Faden, der beides unter einander verknüpft.

Als der Urning noch Embryo war, trug er, wie jeder andre Embryo, von Natur in sich den Keim zu einer weiblichen Entwicklung, theils seines Körpers, theils seiner Seele, namentlich auch den Keim zu einer weiblichen Liebe. D. i. der damals in ihm noch schlummernde Keim des Liebestriebes war von Natur fähig, später als weibliche Liebe zu erwachen. Was finden wir nun im erwachsenen Urning? Obgleich sein Körper nicht jene weibliche, sondern männliche Entwicklung angenommen hat, so finden wir in ihm in der That doch weibliche Liebe: also, so schließe ich, kann diese seine Liebe nichts andres sein, als eben jener ursprüngliche Liebeskeim in seiner Entfaltung.

§ 74. Aber auch ohne diese Schlußziehung gelangen wir dazu, uns zu überzeugen, daß ein Zusammenhang bestehe zwischen der Liebe des Urnings in ihrer thatsächlichen Erscheinung und des Urnings embryonischem Keimzustande, nämlich auf dem Wege der reinen Beobachtung. Ein sichtbarer Faden, der beides unter einander verknüpft, eine ununterbrochene äußerliche Continuität ist auf diesem Wege zu finden.

Wir haben hier zu beobachten: A. die ersten Vorboten der Mannbarkeit, B. die Periode, welche dem Erscheinen dieser Vorboten voraufgeht.

A. Die ersten Vorboten der Mannbarkeit.

§ 75. Auf das männliche Geschlecht ist des Urnings Neigung gerichtet nicht erst mit dem Erscheinen der wirklichen Mannbarkeit selbst, sondern schon mit dem Erscheinen ihrer ersten Vorboten, mit dem ersten Hervortreten vereinzelter Spuren eines Liebestriebes, mit dem ersten Erwachen einer geschlechtlichen Sehnsucht. Dies läßt sich zurückverfolgen bis weit vor das Eintreten der wirklichen Mannbarkeit hinaus. Inclusa (§§ 30. 34) spricht ungenau nur vom »Eintritt der Pubertät«; als ob sie etwa augenblicklich einträte und als ob die urnische Liebesrichtung sich erst im 14.–16. Lebensjahre offenbarte. – Vgl. indeß Incl. § 36: Zeugnisse für ihr Erscheinen schon in sehr frühem Alter.

Hier, statt vieler, nur 2 Beispiele, aus dem südlichen und aus dem nördlichen Deutschland. Beide schildre ich in aller Ausführlichkeit. Warum? wird sich unten ergeben.

§ 76. Ein lebender Wiener Urning, entschiedener Weibling, schreibt:

»Ich war ein Knabe von 10 Jahren. Ich war aufgewachsen in fast klösterlicher Zucht. Nie hatte ich ein unrechtes Wort gehört. Dennoch kam mir das Gefühl der Liebe zu dem Bräutigam meiner Schwester. In meinen französischen Arbeiten schrieb ich: »Herr ...... ist ein schöner Mann. Sein Bart gefällt mir. Seine Augen sind entzückend schön.« Meine gute Mutter lachte darüber. Ach, sie ahnte nicht, was dies bedeute!

»Ich war 14 Jahr alt, als ich zuerst das Wunder der Liebe empfand. Mein Bruder war Cadet bei den Husaren. Um für ihn Urlaub zu erbitten, ging ich einst zu seinem Rittmeister, den ich noch nicht kannte. Es war ein finstrer, schöner Mann, von wundervollem Körperbau, etwa 30 Jahre alt, mit Schnurrbart und blondem Haar. Als er sprach, glaubte ich Metalltöne zu hören. Er hieß mich freundlich mich setzen und setzte sich zu mir. Als er freundlich mit mir sprach, fand ich ihn nicht mehr so finster. Aber er sah mich so durchdringend an. Ich konnte den Blick nicht ertragen. Als er meine Hand berührte, da begann ich am ganzen Leibe zu zittern; und als er sich noch näher zu mir setzte, klapperten förmlich meine Zähne vor Wonne-Schauern. Endlich preßte er einen Kuß auf meine Lippen und fragte: warum ich so ängstlich sei? Da war es um mich geschehen. Weinend warf ich mich an seine Brust. Bei jedem neuem Kuß empfand ich ein Rieseln durch Mark und Bein. Von diesem Augenblicke an trug ich ihn als meinen Abgott im Herzen. Mein einziger Gedanke war er. Bei ihm blühten mir der Liebe Seligkeiten. Es war die Zeit meiner Rosenliebe.«

Hier finden wir also einen auf wahre Gegenliebe gegründeten Liebesbund zwischen 2 Urningen, zwischen Mannling und Weibling.

§ 77. Hier lasse ich mein Zeugniß folgen über die Art, wie bei mir selber die ersten Spuren der Liebe hervortraten. Die Einzelheiten sind mir noch hinreichend deutlich erinnerlich. Ich bin Hannoveraner und glaube zwischen Mannling und Weibling fast in der Mitte zu stehen.

15 Jahr 10½ Monate war ich alt, als die erste Traumnächtlichkeit mir den Eintritt der vollendeten Mannbarkeit ankündigte. Nie war eine Befriedigung vorangegangen, weder auf urnischem noch auf sonstigem Wege. Jener Eintritt erfolgte daher durchaus normal.

Schon weit früher aber erwachte in mir theils zarte Sehnsucht, theils unbestimmte und ziellose sinnliche Gluth. (In dieser ganzen Periode beides jedoch von einander getrennt, nie ein und demselben jungen Manne gegenüber.)

Diese ziellose sinnliche Gluth hat mich oft gequält in einsamen Stunden. Alles Bekämpfen half nichts. Zuerst tauchte sie in folgenden 2 Erscheinungen auf, als ich 14¼ – 14½ Jahr alt und Gymnasiast zu Detmold war.

a) Ein architectonisches Vorlegeblatt zum Zeichnen (in Normands »Säulenordnungen«) erweckte sie durch eine griechische Gottes- oder Helden-Gestalt, welche in nackter Schönheit dastand. Dieses Bild, hundertmal zurückgedrängt, trat mir hundertmal wieder vor die Seele. (An der Existenz des Uranismus in mir ist es natürlich sehr unschuldig. Es hat nur den schlummernd schon vorhandenen erweckt; was jeder andere Anlaß ebenso gethan haben würde.)

b) Wenn ich in meinem Stübchen studirte oder auch ehe ich einschlief, wenn ich mich zur Ruhe gelegt hatte, stieg oft plötzlich und unverdrängbar der Gedanke in mir auf:

»Wenn jetzt ein Soldat durch's Fenster kletterte und zu »mir in's Zimmer stiege!«

Dabei malte meine Phantasie mir irgend eine prachtvolle 20–22jährige Soldatengestalt, und dann brannte es in mir wie Feuer. Doch waren meine Gedanken durchaus ohne Zielpunkt. Nicht entfernt richteten sie sich auf einen bestimmten Genuß. Diese ganze Aufregung verursachte mir vielmehr der einfache Gedanke an die Nähe einer solchen männlichen Gestalt, d. i. an seine wirkliche Nähe in lebendigem Fleisch und Blut, die ich mir nämlich in brennendem Schmerz als etwas unerreichbares dachte. Nie war ich mit einem Soldaten irgend in Berührung gekommen. Nie hatte ich mit einem Soldaten auch nur ein Wort gesprochen. Während auf dem architectonischen Bilde der Anblick der entblößten männlichen Theile mich äußerst gereizt hatte, war in diesen Phantasien der Gedanke an Entblößung etwas sehr fernliegendes. Es war ein Zustand, der ohne alles Zuthun, eignes wie fremdes, ohne alle äußere Einwirkung, entstanden war. Auch hatte ich von mannmännlicher Liebe oder von Knabenliebe noch nie gehört noch gelesen. Ich wußte gar nicht, daß sie vorkomme. Es war der Zustand einer entschieden sinnlichen, eines Zieles aber sich unbewußten, Liebesempfänglichkeit und Liebesbedürftigkeit. Ich befand mich offenbar in gleichem Zustande (auch in gleichem Lebensalter) mit meinem glücklicheren Freunde in Wien, dem ein gütigeres Geschick in dem Husarenrittmeister gewährte, was es mir versagte; während meine Phantasie es mir doch vorgaukelte. Wäre mein Bild Leben geworden und in Fleisch und Bein zu mir getreten: wie würde auch ich in Wonneschauern gezittert haben!

(Erst 1–2 Jahr später kam ich einst mit einem Soldaten in Berührung. Auf einer Reise fuhr ich allein in einem Personenwagen. Der Kutscher gestattete einem Soldaten, eine Strecke weit mitzufahren. So saß ich denn mit dem jungen Manne im Wagen ganz allein, und zwar unmittelbar neben ihm, noch dazu ziemlich eng. Die nahe Berührung erweckte in mir heftige sinnliche Gluth. Zwar hatte diese jetzt schon einen bestimmten Zielpunkt angenommen. Derselbe bestand aber nur in der Sehnsucht: auf das Beinkleid, das seinen Oberschenkel bedeckte, meine flache Hand zu legen. Weil auch diese Sehnsucht mir unerfüllbar schien, so erduldete ich Tantalusqual.)

Die erste reine und zarte Sehnsucht der Liebe dagegen erwachte in mir, als ich noch nicht einmal 10 Jahre alt war. (Auch dies ganz wie bei dem Wiener.) Ihr Gegenstand war Eduard d'H...., ein 2–3 Jahr älterer Mitschüler von mir am Gymnasium zu Aurich. Er besuchte indeß eine höhere Classe als ich; er Quarta, ich Quinta. Auch waren unsere Eltern einander fremd. Ich stand ihm darum fern. Mich reizte seine Schönheit. Sein Wuchs war nicht robust, aber blühend; sein Gesicht fast blaß, von feinen schönen Zügen. Doch hatte er durchaus nichts mädchenhaftes. Um den Mund ein Zug, der süßen Zauber auf mich übte. Eine nie empfundne Sehnsucht zog mich hin zu ihm. Von sinnlichem Gefühl keine Spur. Mein Geburtstag, an dem ich 10 Jahre alt ward, stand bevor, und ich trug mich mit der Idee, auch ihn dazu einzuladen. 4 Tage jedoch vor diesem Tage, am 24. August 1835, starb mein Vater, und die Einladung unterblieb. So kam es, daß ich ihm fern blieb. Ein einziges Mal hat er auf meine Bitte mich von Aurich nach unsrem nahen Landgute Westerfeld begleitet. Als ich ½ Jahr später Ostfriesland verließ, beschrieb er mir ein Blatt meines Stammbuchs. Dieses Blatt schätzte ich höher als die übrigen Blätter. Nach der Trennung dachte ich gern an ihn. Briefübungen für die Schule begann ich am liebsten: »Theurer Eduard!« Ich konnte mir keinen schöneren Namen denken. Warum das alles? Ich wußte es nicht. Mich zog ein Gefühl, das ich zuvor noch nicht gekannt hatte. – Diese Neigung ward von späteren an Heftigkeit der Leidenschaft weit übertroffen, nicht aber an Innigkeit. Eduards Züge stehn noch jetzt, nur wenig verwischt, aber unvergessen, vor meiner Seele. Ich habe ihn nie wiedergesehn.

B. Die Periode, welche dem Erscheinen der ersten Vorboten der Mannbarkeit voraufgeht.

§ 78. Noch weit früher als im 10. Jahre erscheinen am Urning die Symptome des weiblichen Habitus: so früh nämlich, als das Kind überhaupt eine Gemüthsart an den Tag zu legen beginnt. (Natürlich nur am Weibling und an den Zwischenstufen. Im entschiednen Mannling ist diese Seite des Gemüths ja verdrängt durch das Hinübergreifen der männlichen Geschlechtskraft des Körpers in das Gebiet der Seele. S. oben § 11.)

»Vom Mädchen reißt sich stolz der Knabe.« Ja; nur nicht der Urningsknabe, dessen sanftes Gemüth die wilden Knaben scheut und flieht. Zu Gespielen sucht er die Mädchen auf, und grämt sich, sich von ihnen zurückgewiesen zu sehn. (Vgl. Incl. § 15.)

Als 3–4jähriges Kind trug ich Mädchenkleider. Ein hübsches hellroth geblümtes von weichem sanftem Zeuge nannte ich »mein Damenkleid.« Ich trug es nämlich, wenn wir auf unserm Landsitz Damenbesuch bekamen. Es war mir besonders lieb. Sehr schmerzte es mich, als ich zuerst »Jungenszeug« anziehn mußte. Oft habe ich in jener meiner ersten Kindheit, wie man mir später erzählt hat, klagend und protestirend gesagt:

»Nein, ich will ein Mädchen sein.«

Ich bin damals noch so klein gewesen, daß ich das Wort »Mädchen« noch nicht einmal auszusprechen vermocht und dafür »Mädßen« gesagt habe.

In der Nähe von Knaben fühlte ich mich durchaus nicht heimisch. Einst hatte mich (7 Jahre alt) mein Vater auf einen Platz in Aurich geführt, wo Stadtknaben meines Alters sangen und spielten, und mich dort mit ihnen allein gelassen. Obgleich sie mir gar nichts zu Leide thaten, fühlte ich mich in ihrer Nähe wahrhaft unheimlich, und war nicht wenig froh, als er zurückkam und mich erlöste. Der Eindruck ist mir noch heute gegenwärtig. (Fernere Mittheilungen über meine Kindheit: Incl. § 17.) Später hat man mir die äußeren Formen der Männlichkeit anerzogen. (Ueber dieses Anerziehen vgl. Incl. § 15. Formatrix § 39.)

Damit ist die ununterbrochene Continuität der Symptome der urnischen Natur bis in die allerfrüheste Kindheit hinab constatirt.

§ 79. Mit dieser Continuität aber fallen alle Hypothesen über den Ursprung des Uranismus, welche man dem Angeborensein entgegengestellt hat.

Ursprünglich dachte man sich, ein Mann fasse mit Bewußtsein heute den Entschluß, sich wider die Natur zu empören. Morgen kehre er vielleicht zu ihr zurück, um später etwa wieder zu wechseln.

So wird sich heute kein denkender mehr den Uranismus verstellen. Man kann es ja nicht leugnen, daß er eine dauernde Seelenempfänglichkeit ist, eine nicht nach Entschlüssen wechselnde, eine unausrottbare und unwandelbare.

Allein als etwas angebornes will man ihn doch noch nicht anerkennen. Er soll durchaus etwas erworbenes sein.

So z. B. sollte er erzeugt sein durch einen frühzeitigen, auf urnischem Wege erfolgten, sinnlichen Genuß. Ich erwiederte: »Aber allein sinnlichen Genuß geht er bereits voraus.« Daher soll er nunmehr entstehn »aus einem Gefühl zärtlicher Freundschaft, wie man sie beobachten könne sowohl unter jungen Mädchen wie unter Jünglingen. Unvermerkt scheine diese überzugehn in die Leidenschaft der Liebe.« So der Form. § 77 bezeichnete Geistliche. Ganz ähnlich bereits Zschokke in seiner Schrift: »Eros. Ein Gespräch über die Liebe«; 1821.

Diese Hypothese ist eine Phantasie. Sie widerlegt sich durch die vorgetragene Continuität der Symptome des Uranismus bis in die früheste Kindheit hinab, wie auch durch die vorgetragene Art, wie er im wirklichen Leben erwacht. Eben um dieser Phantasie entgegenzutreten, habe ich jenes Erwachen oben so genau geschildert.

Im wirklichen Leben erscheint dem Urning die Liebe schon mit den ersten schwachen Vorboten der Mannbarkeit sogleich in urnischer Richtung. Da ist von einer Umwandlung der Gefühle auch nicht die Spur vorhanden. Da ist die Liebe zu einem jungen Mann ihm stets plötzlich überwältigend in's Herz gezogen ohne alle vorangegangene Freundschaft. Und umgekehrt: wo Urninge eigentliche Freundschaft mit jungen Männern pflogen, da ist Liebe gerade nicht hinzugetreten.

Und ferner: was wäre durch eine solche Umwandlung denn aber auch bewiesen? Doch nur die Umwandlung dem Freunde gegenüber. Hätte deine Freundschaft für den Alexis sich in Liebe verwandelt, wie sollte es nun zugehn, daß dich hinfort überhaupt das Männergeschlecht anzöge, und daß deine ursprüngliche Liebesempfänglichkeit für Weiber einem Horror wiche?

Diese Phantasie kann auch nur nähren, wer was Freundschaft ist und was Liebe ist übersieht. In Liebe überzugehen ist der Freundschaft, ihrer Natur wegen und wegen der Natur der Liebe, absolut unmöglich.

Liebe ist ja bedingt durch das Vorhandensein bestimmter Körper-Verhältnisse dessen, zu dem sie empfunden wird: Freundschaft durch das Vorhandensein bestimmter Verhältnisse des Gemüths dessen, zu dem sie empfunden wird. Eine Seele kann nicht geliebt werden, nur ein Körper. Plato's Lehre »nur die Seele solle man lieben« ist darum ein Hirngespinnst. Unbedingte Voraussetzung der Liebe ist eine bestimmte Körper- Blüthe, sei es nach der Richtung der Schönheit und Zartheit sei es nach der der Fülle und Kraft. Was Liebe in dir erzeugt, ist das einfache Anschauung eines Wesens, welches dem Geschlecht angehört, für das du geboren bist, sobald es mit derjenigen Körperblüthe ausgestattet ist, die deiner Liebesempfänglichkeit oder Liebesbedürftigkeit entspricht.

Weder Freundschaft, noch die Willenskraft, noch ein Genuß, noch irgend sonst etwas, sondern dies allein ist dasjenige, was Liebe erzeugt. Dieses aber erzeugt Liebe stets, und zwar mit der unbedingten Nothwendigkeit eines Naturgesetzes. Denn nicht die Körper allein, auch die Seelen stehn unter der unbedingten, unter der absoluten Herrschaft von Naturgesetzen. Die die Seelen beherrschenden Naturgesetze aufzuheben ist die Willenskraft vollkommen ohnmächtig. Sie selber steht unter deren Herrschaft. Eine vorhandene Gluth der Liebe kann die Willenskraft daher nicht umwandeln in Gleichgültigkeit oder in Horror, ebensowenig Gleichgültigkeit oder Horror in die Gluth der Liebe.

Das aufgestellte Naturgesetz fordert zur Erweckung der Liebe Empfänglichkeit für das Individuum und, als Vorbedingung, Empfänglichkeit für das Geschlecht. Wer also einmal für Weiber geboren ist, kann für einen jungen Mann absolut nur Freundschaft empfinden; und nie kann diese – und wäre sie noch so innig und wäre der Jüngling schön wie Antinous – übergehn in Liebe.

Von alle dem, wodurch Liebe bedingt ist, ist Freundschaft vollkommen unabhängig. Liebe muß, in Conscquenz obigen Naturgesetzes, mit schwindender Körperblüthe schwinden oder einer sogenannten leidenschaftslosen Liebe weichen, die aber Liebe nicht mehr ist. »Die Leidenschaft schwindet, die Liebe muß bleiben« ist nur Poesie. Freundschaft dagegen fühlst du auch noch dem häßlichsten und welksten gegenüber. Sie dauert bis in's höchste Alter. Nach einem ferneren Naturgesetz muß Liebe aber auch dann schwinden, wenn sie einen bestimmten Kreislauf durchlaufen hat, den die Natur ihr vorschrieb, mag ihr Gegenstand von seiner Blüthe auch noch nicht verloren haben. Daher sagt man: feurige Liebe sei flüchtig, oder: sie schwinde mit bloßer Zeitdauer. – Auch gegen das Schwinden der Liebe ist die Willenskraft ohnmächtig.

Nur feurige Liebe ist wirklich Liebe. Andre Liebe giebt es nicht. Dieses Feuer, der Freundschaft ist es fremd. Freundschaft kennt es nicht, dieses Zittern, dieses Herzklopfen, diese unsagbare Unruhe, welche Anblick und Nähe eines Wesens in uns weckt, das gerade in der für unser Inneres zutreffenden Körperblüthe prangt.

§ 80. Bemerkenswerth ist es übrigens, wie die Gegner des Angeborenseins schrittweise zurückweichen. Zuerst: vereinzelte bewußte Empörung gegen die Natur. Dann: dauernder Seelenzustand, aber Folge eines frühzeitigen urnischen Genusses. Endlich: unbewußtes Uebergehen von Freundschaft in Liebe im Jünglingsalter. Aus dem vorgetragenen aber folgt, daß, wer urnische Liebe beobachten will, noch weiter zurückzugehen hat, als bis zum ersten Jünglingsalter, weiter und immer weiter rückwärts, um endlich zu ihrem wirklichen Ursprung zu gelangen: zunächst nämlich bis etwa zum 10. Lebensjahre hinab, zu den ersten Vorboten der Mannbarkeit, sodann bis zu den frühesten Phasen des weiblichen Habitus, welcher gerade in der Kindheit schon so entschieden hervortritt, und zwar hier bis in das allerzarteste Lebensalter zurück, d. i. aber bis in eine Periode, welche aller Hypothesen von »frühzeitigem Genuß« oder »Freundschaftsumwandlung« wahrhaft spottet. Und so gelangt der prüfende denn also auch auf diesem Wege der reinen Beobachtung schließlich zwangsweise bis in jene Periode des Daseins, welche der Geburt vorhergeht, in die Periode der Erschaffung des einzelnen Menschen und der Keimlegungen, d. i. – zu meiner Theorie.

XIV. Unterscheidungsmerkmale zwischen Urning und uranisirtem Mann und umgekehrt zwischen Mann und virilisirtem Urning.

Inclusa § 7 0. Ava spei § 01. Oben § 40.

§ 81. Der Ursprung des Uranismus ist Angeborensein, der der Uranisirung Weibermangel, Gewöhnung oder Selbstzwang.

Diesem Unterschiede im Ursprung entspricht nun auch der Unterschied in der Erscheinung.

1) Uranisirung ist nie dauernder Seelenzustand. Der uranisirte Mann, der Uraniaster, ist und bleibt Mann. Seine Mannesnatur ist nur zeitweilig in de» Hintergrund gedrängt. Seine männliche Liebesempfänglichkeit für Weiber hört nie auf. Nie empfindet er vor geschlechtlicher Berührung mit weiblichem Körper den urnischen Horror. Bei jeder sich darbietenden Gelegenheit bricht in ihm vielmehr die Weiberliebe wieder hervor. So z. B. in dem von Canler angeführten Falle. So geschah es auch bei den uranisirten Soldaten der französischen Fremdenlegion, als sie aus den einsamen Lagern der Wüste nach der Stadt Algier zurückkehrten, wo sie Weiberumgang fanden.

2) Beim gebornen Urning findest du einem jungen Manne gegenüber die wahre Leidenschaft der geschlechtlichen Liebe, sei es schwärmerisch innige Sehnsucht, sei es feurige Gluth der Sinnlichkeit. Stets ist, was den Urning treibt, wahre Geschlechtsliebe. Der junge Mann wird von ihm in Wahrheit geliebt. Einen Geliebten hat der Urning.

Beim Uraniaster findest du einem jungen Manne gegenüber von alle dem nichts. Einen Geliebten hat er nicht, mag er so ihn auch nennen. Lieben kann er ihn ja nicht. Was ihn zu einem jungen Manne hintreibt, ist nicht Liebessehnsucht zu demselben, nicht der überwältigende Zauber, den dessen Anblick auf ihn ausübt. So könnte nur ein weibliches Wesen ihn anziehn, ein männliches nie. Nur seine eigne Geschlechtsbedürftigkeit vielmehr treibt ihn zu demselben hin, welche mindestens einen Nothbehelf der Befriedigung begehrt. Was ihn treibt, ist nicht das »du,« überhaupt kein Wesen außer dem »ich,« .sondern eben das »ich.« Das ist der directe Gegensatz zum Urning, wie zu jedem liebenden. Ein Wesen außer ihm, der schöne Jüngling, ist's, was den Urning treibt und reizt.

3) Der Uraniaster genießt daher, ohne den, an dem er genießt, zu lieben. Sein Genuß besteht in nichts andrem, als in der Befriedigung. Seinem Genüsse fehlt die Einsaugung der magnetischen Ausströmung, die aus dem Körper des andren Theils ausgeht, da nur ein liebender fähig ist, diese Ausströmung zu empfinden. Ihm fehlt der Genuß einer wohlthuenden Berührung, das Empfinden eines wohlthätigen lebenden Körpers.

4) Das Einsaugen jener unsichtbaren Kraft, jenes Empfinden eines wohlthätigen lebenden Körpers, erreicht im Urning seinen Gipfelpunct in der Berührung der männlichen Theile am Körper des andren Theils. Gerade diese Theile üben überhaupt den höchsten Sinnenreiz auf ihn aus. (Formatrix §§ 9.–16.) Dem Uraniaster dagegen sind dieselben völlig gleichgültig. Sie lassen ihn völlig kalt. (Vgl. hier besonders Form. § 16.)

In dieser Zeichnung des Uraniasters wird der Leser vermuthlich genau dasjenige finden, was er gewohnt war im Urning zu suchen. So dachte man sich ihn, während er gerade in den wesentlichsten Merkmalen von dem gezeichneten Bilde sich unterscheidet.

Die Unterscheidungsmerkmale zwischen geborenem Mann und virilisirtem Urning sind in allen 4 Puncten umgekehrt genau dieselben.

§ 82. Aus dem vorgetragenen folgt:

Für die Frage, ob ein Individuum Urning sei? ist es unwesentlich, ob dasselbe urnisch oder nichturnisch genießt. Entscheidend sind dagegen folgende 4 Stücke:

  1. Fühlt er zu männlichen Wesen, und nur zu solchen, leidenschaftliche Liebessehnsucht, sei es schwärmerisch-zarte, sei es feurig-sinnliche?
  2. Fühlt er vor geschlechtlicher Berührung mit Weibern Horror? Dieser Horror ist, wie es scheint, nicht stets anzutreffen. (Oben § 35. 36.) Wo er aber vorhanden ist, da ist er entscheidend.
  3. Empfindet er in der Berührung mit einem blühenden männlichen Körper eine wohlthuende magnetische Ausströmung?
  4. Findet der Reiz der Anziehung seinen Gipfelpunct in dessen männlichen Theilen?

Wo du diese Stücke findest oder auch nur eines von ihnen, da findest du wahre Geschlechtsliebe und darum auch Natur, unverfälschte angeborne Natur. Keine Selbstüberwindung, und wenn auch um Gold und Smaragde, keine Gewöhnung, kein Weibermangel vermag je auch nur ein einziges von diesen 4 Stücken hervorzuzaubern.

(Diese Stücke waren auch oben für mich entscheidend bei der Classificirung einzelner unter die Urninge, z. B. Martials, weil ich bei ihm nämlich zwar auch nichturnisches Genießen, wahre Liebessehnsucht aber nur zu Jünglingen fand.)

XV. Gegensatz in der Art des geschlechtlichen Begehrens im Mannling und int Weibling.

Oben § 23.

§ 83. Die Art des geschlechtlichen Begehrens ist im Mannling männlich, weiblich im Weibling. (S. oben § 14. a. u. b.)

Männliche Art des geschlechtlichen Begehrens ist das Begehren der männlichen Natur, den geliebten Körper zu durchdringen. Anmerk. d. Herausgebers: Männliche Art ... zu durchdringen: fehlt in der Neuausgabe von 1898.... mit dem geliebten Körper sich zu durchdringen ...: fehlt in der Ausgabe von 1898. Diesem activischen Begehren begegnen wir in vollkommen gleicher Maße beim Mannlings-Urning wie beim Manne.

Weibliche Art des geschlechtlichen Begehrens ist das Begehren der weiblichen Natur, vom geliebten Körper durchdrungen werden. Anmerk. d. Herausgebers: Weibliche Art ... durchdrungen zu werden: fehlt in der Ausgabe von 1898. Diesem passivischen Begehren begegnen wir beim Weiblings-Urning genau so wie beim Weibe. Schon ältere Schriftsteller haben das passivische Begehren des Weiblings ausdrücklich »prurigo« Anmerk. d. Herausgebers: prurigo – Geilheit. genannt, ganz wie das des Weibes, und es ganz richtig zu den Symptomen dessen gezählt, was sie νούσος δήλεια nannten. (Oben § 15.) Rosenbaum, Geschichte der ... nebst Untersuchungen über ..... νούσος δήλεια ... 1845.

§ 84. Dies Begehren, mit dem geliebten Körper sich zu durchdringen, ist nun bei Mann wie Weib unbestritten ein vor dem Sittengesetz gerechtfertigtes, weil es nämlich in der Natur begründet ist. Ohne diese Grundlage wäre es sicher auch hier ein seiner Schamwidrigkeit wegen verwerfliches. Ganz ebenso ist dasselbe aber auch bei Mannling wie Weibling in der Natur begründet: und darum auch bei ihnen ein vor dem Sittengesetz gerechtfertigtes.

Dieses Begehren ist ein allen Geschlechtsgattungen des Menschen gemeinsames, ein rein menschliches.

Bei der einen Geschlechtsgattung, bei den Urningen, dabei von Sünde und Laster zu reden, ist daher einfach Willkür. Sympathien und Antipathien freilich verleiten gar unvermerkt zu einem Messen mit zweierlei Maß.

(Durch das vorgetragene wird sich ergänzen: einestheils die naturwissenschaftliche Darstellung über des Urnings geschlechtliches Begehren in Formatrix §§ 8.-12. §§ 107.-112., Form. §§ 107-112 versteht unter activem und passivem Begehren übrigens nur die Richtung auf actives oder passives Verhalten gegen den geliebten Körper im allgemeinen, durchaus nicht speciell das Begehren zu durchdringen oder durchdrungen zu werden. Dasselbe gilt von § 35. 36. Note 34 oben. andrentheils die Beweisführung der Rechtfertigung der Modalität, oben in §§ 50.-57. Die thatsächliche Genügsamkeit, welche bei den Urningen vorherrscht, (oben Note 38) und das erwähnte, bei mir und andren herrschende, persönliche Mißfallen thun der Principienfrage natürlich keinen Abbruch.)

Das vorgetragene ist, deucht mir, einfach und klar, ich möchte sagen: für Freund und Feind gleich unerbittlich klar. Berechtigt ist die Natur, wie sie ist, das Sein der Naturwesen: und auch die Natur fordert gleiches Recht für alle.

XVI. Zur Lehre vom Hinübergreifen der einen Geschlechtskraft in die Sphäre der andren. Des Uranismus zwei Naturwunder. Giebt es bestimmte körperliche Unterscheidungsmerkmale zwischen Urning und Mann?

Oben §§ 10-24.

§ 85. Unzweifelhaft scheint mir zu sein, daß in einer ganzen Classe von Urningen des Körpers männliche Geschlechtskraft in das reine Gebiet der Seele Gestalt gebend oder überformend hinübergreift, weil nämlich des Mannlings Seele, ihrem weibl. Geschlecht widersprechend, in drei Stücken entschieden männliches Gepräge trägt: Gemüthsart, Art der Liebessehnsucht (zu Jünglingen von mädchenhaftem Aeußern), und Art des geschlechtlichen Begehrens (oben § 83); während des Weiblings Seele, ihrem weiblichen Geschlecht gemäß, in eben diesen drei Stücken ebenso entschieden weiblich ausgeprägt ist.

Weniger sicher erscheint es mir: ob in gleicher Maße auch die umgekehrte Erscheinung vorkomme? d. i. ob die weibliche Geschlechtskraft der Seele ebenso wirksam hinübergreife in das reine Gebiet des Körpers? Weiblicher Ausdruck der Gesichtszüge im Zustande der Bewegung, weibliche Gebärden, Körperbewegungen und Manieren sind mir hiefür nämlich nicht entscheidend, weil es noch nicht feststeht, ob sie auf körperlichen oder seelischen Ursachen beruhen, ob auf weiblicher Bauart der Muskeln und Gelenke oder etwa auf Ausdrücken der Seele. Entscheiden würden nur unzweifelhaftkörperliche Stücke, welche weibliches Gepräge trügen. Zwar kommen nun in der That auch solche Stücke vor. Doch ist es mir einmal zweifelhaft, ob in solcher Ausdehnung und Regelmäßigkeit, wie jene umgekehrte Erscheinung zeigt, oder ob nur in vereinzelten Fällen. Und ferner sind Erscheinungen, deren Vorkommen man zunächst vermuthen sollte, z. B. Bartlosigkeit, breiter Bau der Hüften, mir wenigstens noch nicht vorgekommen.

§ 86. Zu dem, was der Art vorkommt, gehören folgende von mir beobachtete Beispiele:

a) nicht selten mädchenhafter Teint, mädchenhafte Gesichtsfarbe, b) hie und da weiblich zart gebaute Hand (Form. § 41.),

c) hie mit da mädchenhafter Ausdruck der Gesichtszüge im Zustande der Ruhe, z. B. im Schlaf oder auf der Photographie.

d) Dem Weibling, Form. § 42. c. erwähnt, schlägt die Stimme oft gänzlich um in die weibliche; was doch auf besondren Körperbau schließen läßt. Der Bau seiner Luftröhre ist leider nicht constatirt.

e) In München begegnete ich einem etwa 32jäbrigen Urning von vorwiegend weiblicher Erscheinung, die mir ein starker Bartwuchs virilisirte. (Eine der § 15 erwähnten »Comtessen«.) Ihm ist die Luftröhre, soweit äußerlich sichtlich, durchaus weiblich gebaut. Vom sog. Adamsapfel ist, wenigstens äußerlich, keine Spur vorhanden. Ein Abweichen der Stimme von der gewöhnlichen männlichen war mir dagegen nicht bemerkbar. Er selber sagt:

»Bis zum 18. Jahre hatte ich eine sehr schöne Mezzosopranstimme und sang oft und gern. Dann trat die Mutation ein, sehr schwierig, länger als 2 Jahre dauernd; wonach die Stimme beim Sprechen zwar tief, aber etwas belegt ward, die Singstimme ganz ausblieb. Allein sang ich seitdem oft »in der Fistel«; was mich indeß anstrengt. Um Ersatz zu haben, übte ich mich im »Pfeifen«, was mir früher unmöglich war. Die Hebung gelang vollkommen. Nur einen durchdringenden Pfiff bringe ich nicht hervor. Das können nur echte Männer. Auch ich kann es nicht. Form. § 42. Dieses scharfe Pfeifen ist mir indeß so gellend, daß es mir oft auf der Straße den Ruf auspreßte: »Ach, meine Nerven!«

§ 87. Ich habe die Frage nur angeregt. Als eine offene überlasse ich sie weiterer Forschung.

Sollte es indeß wirklich Weiblinge geben, deren Körper von weiblicher Gestaltung oder Ueberformung durchaus nichts an sich trüge: so würde in ihnen allerdings vorhanden sein, was mir, als ich § 12 niederschrieb, nie vorzukommen schien, nämlich eine Scheidung der beiden Gegenkräfte nach der reinen Gränzlinie ihrer Sphären, ohne alles hinübergreifen der einen in die Sphäre der andren. Also: alles körperliche männlich, alles seelische (Gemüthsart, Art der Liebessehnsucht und Art des geschlechtlichen Begehrens) weiblich. Ich bin in der Thal geneigt, diese Scheidung bei den Weiblingen als vorkommend anzunehmen und zwar sogar als Regel.

Nur der Mannling würde danach stets das Hinübergreifen zeigen, der Weidling nur ausnahmsweise. Des Körpers Geschlechtskraft wäre eine bedeutend stärkere, als die der Seele, befähigter sowohl dem Hinübergreifen der andren Widerstand entgegenzusetzen, als selber hinüberzugreifen. Der Geschlechtskraft der Seele würde es höchstens gelingen, ihre eigne Sphäre zu behaupten und nach allen Richtungen zu durchdringen: – Weiblinge ohne körperliche Weiblichkeit. Ein Hinübergreifen in das Gebiet des Körpers würde ihr nur ausnahmsweise gelingen: – Weiblinge mit körperlicher Weiblichkeit. Dagegen würde sie sich von der vordringenden Geschlechtskraft des Körpers gar oft auf ihrem eignen Gebiete widerstandslos zurückgedrängt sehen: – Mannlinge. Der Kampf würde überhaupt nur ausnahmsweise auf dem Gebiet des Körpers geführt werden, regelmäßig nur auf dem der Seele. Die Zwischenurninge wäre» danach das Ergebniß eines unentschiednen Kampfes, welcher ebenfalls nicht auf beiden Gebieten geführt wäre, sondern lediglich auf dem der Seele. Wenigstens nur diejenigen unter ihnen wären das Ergebniß eines auf beiden Gebieten geführten, welche nicht nur Stücke seelischer Männlichkeit an sich tragen, sondern auch körperlicher Weiblichkeit.

§ 88. Auf dem Gebiet des Uranismus stehn wir also vor 2 Naturwundern, welche unter einander nicht analog sind. Im Weibling neben des Körpers männlichem Geschlecht und männlichem Habitus weibliches Geschlecht und weiblicher Habitus der Seele, nämlich weiblicher Liebestrieb, weibliche Neigungen und weibliches Seelenleben aller Art. Im Mannling ein weiblicher Liebestrieb (d. i. weibliches Geschlecht der Seele), dem in der Art der Liebessehnsucht und des geschlechtlichen Begehrens vollkommen männliches Gepräge aufgedrückt ist. Ich weiß nicht, ob nicht letzteres das staunenswerthere ist.

§ 89. Ein Nichturning, der meine obige Theorie vom Hinübergreifen las, macht mich aufmerksam, in der Absicht, sie zu unterstützen, daß wir einem Hinübergreifen einzelner Naturkräfte in benachbarte Sphären auch auf andren Gebieten der Natur begegnen. Er führt indeß nur an, nach Darwin, daß die Verschiedenheiten der Gattungen und der Individuen im Thierreich und Pflanzenreich unmerklich ineinandergreifen und ineinander übergehen. In der That begegnen wir dem Hinübergreifen hundertfach, wennschon speciell unter gegenüberstehenden körperlichen und Seelenkräften ein Beispiel davon mir zur Zeit nicht bekannt ist. So greift die Natur der Fische gestaltgebend hinüber in die der Säugethiere. Delphin und Walfisch sind gleichsam Säugethier und Fisch in Einem Körper, nämlich Säugethier in Fischgestalt. (Inclusa § 11. a. Note.) Die Natur der Blätter greift gestaltgebend und sogar Farbe gebend hinüber in die der Zweige. Die Zweige des cactus alatus tragen Form und Farbe eines Blattes. Also Zweig in Blattgestalt. Ja, die der Pflanzen und sogar der Pflanzenblüthen greift gestaltgebend hinüber in die der Thiere. Die See-Anemone, ein wahrhaft staunenswerthes Gebilde der Schöpferin Natur, steht fest im Boden des Meers wie eine Pflanze und gleicht täuschend einer blühenden wirklichen Anemone mit Blüthenblättern, Kelch und Staubfäden. Dennoch ist sie Thier: Thier in Blumengestalt! Die scheinbare Blüthe ist ihr Kopf, die Staubfäden ihre Fangarme, der Kelch ihr Rachen, durch den sie kleinere Geschöpfe verschlingt! Aehnlich die See-Nelke. Uebrigens wird auch wieder innerhalb dieser einzelnen Doppelnaturen ohne Zweifel jenes Hinübergreifen der Naturkräfte vorkommen. Im Leben des Wallfisches wird die Naturkraft der Fischnatur gestaltgebend hinübergreifen in die Säugethiersphäre und umgekehrt.

§ 90. Im vorgetragenen liegt zugleich die Erwiederung auf die Meinung des (§ 45, IX. genannten) Dr. Langheinz in Darmstadt. Derselbe sagt:

»Exacte Forschungen müssen angestellt werden an Urningen und an Nichturningen über mögliche und wahrscheinlich vorhandene anatomische Unterscheidungen körperlicher Bestandtheile, um, hierauf gegründet, einen unzweifelhaften körperlichen Unterschied in der Natur beider behaupten zu können.«

Vergeblich wird man sie suchen, diese bestimmten, bei allen Urningen sich wiederholenden, körperlichen Unterscheidungsmerkmale, bestimmte Abweichungen des Urningskörpers vom Manneskörper, etwa in der Richtung zum Weibeskörper hin. Solch körperliche Abweichungen werden stets nur vereinzelt, unter einander völlig variirend, und überhaupt auch beim Weibling nur ausnahmsweise vorkommen, beim Mannling nie. Sodann ist dies festzuhalten: alles weibliche, was sich findet in des Urnings Körpersphäre, ist ja nur die Wirkung eines Hinübergreifens der weiblichen Geschlechtskraft der Seele hinein in die Sphäre des an sich vollkommen männlich organisirten Körpers (welches Hinübergreifen beim Mannling ja eben nicht stattgefunden hat). Die männliche Körperbildung wird aber durch jenes Hinübergreifen schwerlich jemals in irgend einem Stück in eine organisch-weibliche umgeformt werden, niemals mehr annehmen als eine weibliche Färbung, Ueberformung. Und auch diese bloße Ueberformung scheint, wie gesagt, niemals regelmäßig vorzukommen, nicht einmal bei den Weiblingen.

§ 91. Diese Erscheinungen vereinzelter körperlicher Weiblichkeit oder Weibähnlichkeit lassen sich übrigens vielleicht noch besser auf ganz andrem Wege erklären, als durch ein Gestalt gebendes oder überformendes Hinübergreifen der weiblichen Seelenkraft. Man könnte sie nämlich ebenso gut direct zurückführen auf lebendig gebliebene Reste der ursprünglichen Körperanlage des Menschen, welche (im Embryo) ja ebensowohl weibliche als männliche Bestandtheile aufweist. Sie wären also Stücke dieser Körperanlage, welche der unterdrückenden Hand der umformenden Natur (oben § 3) entgangen sind oder ihr Widerstand geleistet haben, Urninge mit Stücken körperlicher Weiblichkeit würden demzufolge, ihrer Erscheinung nach wie ihrer Entstehung nach, den Uebergang bilden vom reinen Urning zum Urnings-Zwitter (oben § 9).

Ein directer Zusammenhang freilich zwischen diesen lebendig gebliebenen Resten körperlicher Weiblichkeit und der weiblichen Seelenkraft scheint dennoch obzuwalten, weil wir Stücke körperlicher Weiblichkeit beim echten Mannling und beim Manne nicht finden, sondern nur da, wo a) die Geschlechtskraft der Seele eine weibliche ist (mithin nicht beim Manne) und wo b) diese weibliche Kraft der Seele außerdem auch eine starke und lebenskräftige ist (mithin nur beim Weibling, nicht beim Mannling). Bei lebenskräftiger weiblicher Seelenkraft scheinen also jene Stücke der ursprünglichen körperlichen Weiblichkeit der Unterdrückung wirksameren Widerstand zu leisten. Auch nach dieser Erklärungsart wäre also dennoch ein Hinüberwirken der weiblichen Geschlechtskraft der Seele anzunehmen, wenn auch nur ein unterstützendes, nicht ein selbstständig wirkendes und selbstthätig gestaltgebendes.

Die umgekehrte Erscheinung dagegen, des Mannlings seelische Männlichkeit oder Mannähnlichkeit, halte ich in der That für die Wirkung jenes gestaltgebenden Hinübergreifens männlicher Körperkraft, nämlich eines Hinübergreifens, welches, selbstthätig, dem weibl. Liebestriebe Gestalt verlieh, u. nicht etwa für Reste ursprünglicher seelischer Männlichkeit: weil nämlich die Seele, abweichend vom Körper, ursprünglich-männliche Bestandtheile überhaupt nicht aufzuweisen hat, ebensowenig wie ursprünglich-weibliche, ursprünglich vielmehr einfach geschlechtslos ist. – Der Forschung ist noch ein weites Feld geöffnet.

§ 92. Dies war niedergeschrieben (genau so, wie vorsteht, ohne irgend eine nachträglich damit vorgenommene Aenderung), als ich auf betr. Anfrage die beiden folgenden sehr wichtigen Mittheilungen erhielt.

» London, 31. März 1868.« (Verfasser Zwischenurning; hat mit hunderten von Urningen verkehrt, in Deutschland, England, Frankreich, Italien.) »Dies völlig frauenhafte haben ich und viele andre an Urningen häufig beobachtet, nicht nur im Zustande des Wachens, sondern auch des Schlafs. Völlig weibliche Gesichtszüge, mädchenhafter Teint, frauenhaft zierliche Gliedmassen, ja Mangel allen Bartes: alles dies habe ich wiederholt gefunden, vereint oder vereinzelt. Ich fand es sogar bei solchen, die eher für Mannlinge als für Weiblinge zu halten waren. Bei Weiblingen natürlich weit häufiger.«

» Wien, 9. Apr. 1868.« (Verfasser – oben § 76 - Weibling; hat ebenfalls, in Wien, mit außerordentlich viel Urningen verkehrt.) »Ob ich rein körperliche Weiblichkeit bei Urningen gefunden habe? Ja; d. h. bei Weiblingen, z. Th. auch bei Zwischenurningen; während die Mannlinge in ihrem ganzen Aeußern steh von den Dioningen (d. i. den eigentlichen Männern) gar nicht unterscheiden. Während z. B. des Weiblings Körper mehr weich und zierlich gebaut ist, ist der des Mannlings meist kräftig und robust. Während bei jenem der Gesichtsausdruck meist weiblich sanft ist, fand ich schon Mannlinge, die wahrhaft martialisch aussahen. Ueber die Weiblinge also, bezieh, auch die Zwischenurninge, melde ich Ihnen hier folgendes und zwar auf Grund eigener, oft angestellter, aufmerksamer Beobachtung.

»Die Formen des ganzen Körperbaus sind meist runder, als bei Dioningen, das Fleisch der Muskeln weich, die Haut blendend weiß und haarlos, z. B. an der Brust, an gewissen anderen Stellen schwächer behaart, als wenigstens in der Regel bei Dioningen. Bei blondhaarigen wird dies stets zutreffen.

Besonders oft fand ich die Brustwarzen weit größer, als bei Dioningen, die Brust rechts und links überhaupt voller, runder und fleischiger. Beim Baden erregen wir damit gar oft der Dioninge Staunen. Hier in Wien giebt es einige mit wahrhaft prachtvollen förmlichen »Brüsten.«

Auch das Fehlen des Adamsapfels kommt vor, freilich nur selten, so z. B. bei zweien hier in Wien. Wenn diese in Damenkleidern Bälle besuchen, gehen sie decolletirt, da sie ganz wie Weiber gebaut sind. Auch haben sie einen ebenso schönen runden Arm.

Die Hand fand ich bei den meisten Weiblingen noch immer klein, zart gebaut und schön geformt.

Der Teint ist meist schöner, gleichsam durchsichtig, und farbiger, rosiger. als bei Dioningen. Doch habe ich einen derartig schonen Teint hie und da auch bei Dioningen angetroffen. Ich nie. –

Bart; schwacher ist sehr häufig; sogar gänzliches Fehlen kommt vor, freilich selten, so z. B. bei einem U. hier in Wien.

Weibliche Stimme; sehr häufig, wie auch daß die meisten Weiblinge Sopran singen, einige sogar meisterhaft.

Ein Hauptmerkmal ist der Gang. »Vultu incessuque« Anmerk. d. Herausgebers: Juvenal 2, 47: H. C. Schnur übersetzt: (die) Schwulen halten zusammen wie Pech und Schwefel. erkennt die Urninge schon Juvenal. Die meisten gehn einher wie Weiber in deren Haltung, machen kleine, wenig fest auftretende Schritte etc. Auch zeigen sie dabei oft, wie diese, unwillkürlich ein eigenthümliches Drehen und Wenden der Kreuzpartie. Letzteres ist schon mehrfach beobachtet.

Am meisten jedoch verräth uns das Auge. Sein Ausdruck und seine Bewegungen sind ganz und gar weiblich: dieser sanfte, bei allen möglichen Gelegenheiten schmachtende, dann wieder coquettirende Blick, das Liebäugeln, das Auf- und Nieder-blicken etc. Vgl. Kaiser Heliogabalus' Augenverdrehen: Incl. § 112.

Fast ebenso verrätherisch sind die Bewegungen der Hände. Der Weibling spricht gern mit Affectation und coquettirt und affectirt dabei mit den Händen. Namentlich weiblich ist auch die Art, wie er die Hand zum Gruß darreicht. Selbst bei Mannlingen fand ich meist weibliche Handbewegung. An der Handbewegung habe ich schon in manchem den U. erkannt, ohne daß ich mich dabei getäuscht hätte.

Einer warf einst die Bemerkung hin: »Es ist, als wären wir alle in einem Mädchenpensionat erzogen.«

So weit der Wiener. Bezeichnend ist, daß er unvermerkt hinübergleitet von der rein körperlichen Sphäre in eine solche, welche vielleicht ebensowohl Ausdruck der Seelenstimmung sein kann, z. B. Ausdruck des Auges, Gang und Handbewegung. Wohl eilt neuer Beweis, wie eng doch beides zusammengehört. – Ich meines Ortes habe außerdem beobachtet, daß Urninge, wenn sie sich räuspern, den Schleim nicht kurz und kräftig auswerfen, wie der Mann, sondern wie das Weib langsam und zögernd.

Ganz ähnlich lauten die Zeugnisse der Classiker, z. B. das schon berührte Epigramm des entschiedenen Mannlings Martial an den ebenso ausgeprägten Weibling Carmenion (10. 65.), worin er es sich verbittet, von diesem »Bruder« angeredet zu werden:

Cum te municipem Corinthiorum
Jaetes:
Cur »frater« tibi dicor ex Iberis
Et Celtis genitus?
An vultu similes videmur esse?
Tu fiexa nitidus coma vagaris:
Hispanis ego contumax capillis.
Laevis pumice tu quotidiano:
Hirsutus ego cruribus gonisque.
Os blaesum tibi debilisque lingua:
Nobis sibila fortius loquuntur.
Quare desine, me vocare fratrem:
Ne te, Carmenion, vocem sororem!

»Da du dich rühmst, Bürger Corinth's zu sein, warum nennst du mich, den Celtiberier, »Bruder«? Sind wir an Mienen einander ähnlich? Du wandelst einher geputzt mit gekrümmtem Haar (durch wickeln oder brennen in Locken gelegt), ich mit hispanischem, das gegen Haarkünsteleien sich sträubt. Du bist glatt durch tägliches Bimssteinschaben, ich an Schenkeln und Wangen rauhhaarig. Dein Mund lispelt und matt ist deine Zunge, ich rede kräftiger, wenn ich flüstre.« (Bei diesen Worten ist natürlich eine scherzhafte Uebertreibung in Abzug zu bringen.) »Drum hör auf, mich Bruder zu nennen, damit ich dich nicht »Schwester« nenne!«

Hienach möchte denn das wirkliche Hinübergreifen der seelischen Kraft in die Sphäre des Körpers doch keineswegs so selten sein, als ich oben annahm. Jedenfalls sind wir hienach befugt, auch von einem dritten Naturwunder zu reden, analog dem obigen zweiten: männlicher Körper, dem äußerlich ein vollkommen weibliches Gepräge aufgedrückt ist. Dieses Bild würde der eigentliche Weibling darbieten. Wie beim Mannling die Weiblichkeit der Seele in ihrem Gedeihen behindert wird durch den männlichen Körper: so doch wohl des Körpers Männlichkeit beim Weibling durch die weibliche Seele. Beides zugleich bei den Zwischenurningen.

XVII. Uranismus in einzelnen Familien.

§ 93. Den in »Inclusa« für meine Theorie aufgeführten Gründen sei hier eine auffallende Erscheinung angereiht, welche nur in einem Angeborensein des Uranismus ihre Erklärung finden möchte und darum ebenfalls auf dieses Angebarensein einen Schluß gestatten wird.

In einzelnen Familien sehen wir den Uranismus in verschiednen Personen, mitunter sogar zahlreich, sich wiederholen. Solcher Familien konnte eine große Zahl nachgewiesen werden.

Namentlich kommt es vor, daß Brüder Urninge sind, 2, ja 3, und zwar auch getrennt von einander ausgewachsene. In andren Fällen sind es Vettern oder entferntere Blutsverwandte, die kaum von Namen einander kennen. So überraschte z. B. mich 1865 die Kunde, daß der frühere Pfarrer S. zu Sanct Albani in Göttingen, mein entfernter Vetter, U. sei. – Unter diesen Familien nennt man sogar ein deutsches Königshaus.

XVIII. Uranismus in der Thier- und Pflanzen-Welt.

§ 94. Ein Mitglied der anthropological socicty of London macht mich aufmerksam auf bereits gemachte merkwürdige Beobachtungen über Uranismus unter einzelnen Vögelarten und sogar in der Pflanzenwelt. Unter letzterem scheint verstanden zu sein ein besonderes Verhalten der Staubfäden und Staubbeutel, also der männlichen Geschlechtstheile, oder vielleicht sogar der männlichen Pflanzenindividuen bei jenen Gattungen, welche nur entweder aus männlichen oder aus weiblichen Individuen bestehn. Bei frei schwimmenden Wasserpflanzen dieser Gattungen, z. B. Valisneria, wäre also etwa eine Annäherung männlicher zu männlichen Pflanzenindividuen zu beobachten. Jener schreibt:

» London, 13. Apr. 1868. Der Aufsatz des bekannten Darwin über diese Erscheinung bei Pflanzen findet sich in den ersten Bänden des Journals der Linnéan society of London, der über dieselbe bei Vögeln in den Schriften Andersons. Was man aus diesen und andren Beobachtungen nachweisen sollte, ist:

daß der Uranismus sich als ein Naturgesetz durch das ganze Thier- und Pflanzenreich hindurchzieht. Dies nachzuweisen halte ich nicht für schwierig, schon allein mit dem Material, das man bis jetzt besitzt.«

Ein merkwürdiges Beispiel von Uranismus beim Repphahn unten § 107. Mein nichturnischer Freund (s. § 89) schreibt am 20. Apr. 1868: »Nicht nur bei Vögeln, auch bei höher entwickelten Thieren, Quadrupeden und besonders Quadrumanen« (Affen) »lassen sich Spuren des Uranismus nachweisen, mitunter recht deutliche.«

XIX. Embryo-Theorie eines englischen Naturforschers.

§ 95. Ebenderselbe (Dr. B. unweit Darmstadt) macht mir Mittheilung von einer Hypothese, welche mit meiner Embryo-Theorie zur Hälfte völlig übereinstimmt. In »Vestiges of the natural history of creation« (1854), einem in England berühmt gewordenen Werke, sagt der ungenannte Verfasser:

»Es ist jetzt eine vollständig erwiesene Thatsache, daß das Geschlecht nur eine Sache der Entwicklung ist. Auf einer bestimmten Stufe des embryonischen Processes sind alle lebenden Wesen weiblich. Nur eine gewisse Anzahl von ihnen rückt später zur Männlichkeit vor. Es ergiebt sich daraus, daß zwischen Mann und Weib wahre Unterschiede nicht bestehn, daß jene, welche man annimmt, sämmtlich vielmehr nur scheinbare sind.«

Diese Hypothese würde für das Angeborensein des Uranismus genau ebenso zutreffend sein, wie meine eigne. Urninge, Urninginnen und Zwitter würden nämlich sämmtlich – in verschiedner Maße – nur theilweise zur Männlichkeit vorrücken, theilweise dagegen weiblich bleiben.

§ 96. So blendend dies Ergebniß der Hypothese ist, so muß ich doch sie selbst, zur Hälfte wenigstens, verwerfen. Ich verwerfe den Satz: »auf einer bestimmten Stufe des Daseins sind alle Wesen weiblich.« Ihn widerlegt die einfache Thatsache, daß das specifische Merkmal der Männlichkeit, das membrum virile, ja bereits im Ur-Embryo vorhanden ist. Dasselbe bildet sich ja nicht etwa erst mit der Unterdrückung von Körperhöhle und Uterus, nicht etwa erst mit dem Vorrücken des Körpers zur Männlichkeit. Auch Karl Vogt hat die Hypothese bestritten. In welcher Richtung, ist mir freilich noch nicht bekannt. (K. Vogt: Entwicklung des thierischen Organisationsplans.) Der Engländer stützt sich auf Beobachtungen an den Bienen.

Die übrigen Sätze stimmen mit meiner Theorie dagegen fast vollkommen überein. Ich sage so:

»Das Geschlecht ist nur eine Sache der Entwicklung. Auf einer bestimmten Stufe des embryonischen Daseins sind alle lebenden Wesen der Säugethierwelt etc. Zwittergeschöpfe. Eine gewisse Zahl von ihnen rückt später zur Männlichkeit vor. eine andere zur Weiblichkeit, eine dritte zum Uranismus. Es ergiebt sich daraus, daß zwischen diesen verschiednen Geschlechtern primäre Unterschiede nicht bestehn, daß die vorhandnen sämmtlich vielmehr nur secundaire sind. Wahre Unterschiede indeß sind doch vorhanden.«

XX. Mittheilungen aus dem Leben von naturwissenschaftlicher Bedeutung aus dem Gebiet des Uranismus.

Aus London, Wien, Berlin, Sachsen, Schweiz, Ungarn, Böhmen.

Zwischenbemerkung. Die früher von mir gebrauchte Benennung für den weibliebenden, wahren Mann » Dioning« – als Gegensatz zu Urning – wird hiedurch wiederhergestellt; »dionisch« – dem Dioning eigen.

Nachstehende Mittheilungen gebe ich in aller Ausführlichkeit, um den Uranismus, direct aus dem wirklichen Leben herausgegriffen, ohne alle Zuthat von Theorie, dem Leser lebendig vor Augen zu führen; namentlich jenem, dem er bisher völlig fremd geblieben war. – Forschern bin ich bereit, dieselben sämmtlich in den Originalbriefen vorzulegen.

§ 97. Züge des weiblichen Habitus. (Oben § 15.) Aus London schreibt mir am 12. Jan. 1868 mein schon erwähnter deutscher Berichterstatter:

»Vor etwa 8 Tagen gab Viola« (junger englischer Urning der distinguirteren Kreise) »mir zu Ehren eine Urnings-Soiree. Von 20 anwesenden waren 4 wahrhaft prachtvoll als Damen costümirt. Jeder hätte geschworen, wirkliche Frauenzimmer vor sich zu sehn. Die eine erschien in ponceaurothem Sammet mit langer Schleppe, die andere in schwarzem Moiré die 3. in weißer Seide mit Spitzen, grün garnirt, die 4. in leuchtendem weißem Atlas mit rosa; 3 davon decolletirt, alle 4 Blumen in den Haaren. Die eine trug sogar echten Diamantschmuck. Diesen hatte ihr ihr Liebhaber geschenkt, mit dem sie im letzten Sommer lange in Paris war. In Paris erschien sie mit ihm stets als Dame und erregte aller Leute Aufmerksamkeit durch ihre unglaubliche Schönheit. Es ist aber auch ein entzückender Junge! Seine Schönheit übertrifft wirklich alles glaubliche. Erst auf 12 Uhr Nachts war geladen; um 1 Uhr ward soupirt, bis früh 7 Uhr getanzt.«

Derselbe Brief giebt mir überraschenden Aufschluß über die oben erwähnte Verhandlung vor dem Polizeirichter Mr. Knox gegen »Kate Smith«, die »Mary Ann«, d. i. Henry Maltravers, wegen ungebührlichen Benehmens auf offener Straße.

(Der betr. Vorfall ereignete sich im Sommer 1867. Seine obige Erwähnung ist dem »Sun« entnommen. Auch »Standard« hatte ihn erzählt. »Maltravers« ist übrigens mir fingirter Name.) § 1. – § 72. dieser Schrift hatte ich am 4. Jan, meinem Berichterstatter zugesandt. Er schreibt also am 12.:

»Gerade als ich soeben die Druckschrift durchgelesen hatte, kamen Abends 6 Urninge zu uns (zu Viola und mir), darunter, was ich aber nicht wußte, jene beiden »Mary Anns«, deren der »Sun« erwähnt: »Henry Maltravers« und Adamantius, die schon erwähnte Schönheit mit dem Diamantschmuck. Beiden ist Viola nämlich genau befreundet. Uebrigens ist auch Maltravers ein reizender Junge. In jener Gerichtsverhandlung nennt ihn der Zeuge Mickleborough »a fair and effeminate young man.« – Der Ausdruck »Mary Ann« ist übrigens nur in beschränktem Kreise üblich. Die Frauenzimmer des démimonde, die sich geputzt auf den Promenaden umhertreiben, die Obstweiber und ähnliche Individuen rufen: »a Mary Ann!« wenn sie sehn, wie die bemalten und ebenfalls geputzten jungen Urninge umhercoquettieren, indem deren Neigungen ihnen nicht fremd sind. Ich erzählte natürlich von dem Buch über Uranismus, das ich soeben aus Deutschland bekommen, und erbot mich, einige Stellen daraus, ex tempore in's Englische übersetzt, vorzulesen. Ich übersetze also ohne allen Argwohn den § 15, in welchem die Stelle aus dem »Sun« vorkommt. Dessen compromittirender Artikel war allen anwesenden wohl bekannt. Ich komme an die Stelle. Viola stutzt. Die andern sind vor Erstaunen sprachlos. Man glaubt, ich improvisire. Doch die Schrift ging von Hand zu Hand: man sah, es war gedruckt.

Viola, der schuldige, der das Blatt Ihnen gesandt, verhielt sich still wie das Grab! Maltravers war glücklicherweise outrageusement geschminkt; weßhalb sein Erröthen nicht sichtbar ward!«

Ein ander Mal schreibt er: »Maltravers traf ich in Brüssel wieder. Wir gingen in's Theater, wo er durch Schönheit und weibisches Wesen derart auffiel, daß man ihn für eine als Herr verkleidete Dame hielt.«

Am 22. März: »Neulich gegen Abend machten Maltravers und Pallienus« (eines andren U. fingirter Name) »uns (Viola und mir), zum Entsetzen des Dienstpersonals und zu unsrem Erstaunen, einen Besuch in schwarz-sammetnen Damenkleidern. Am selben Abend spät erschienen sie in dieser Toilette öffentlich in einem der frequentesten Cafés, welches besonders von Urningen aus sehr guter Familie besucht wird, zum Horreur der anwesenden Bekannten. Mr. Knox hatte die Zeugen auch inguirirt: »ob Maltravers in weiblicher Kleidung ausgehe?« »Nein« war die Antwort! Zuvor hatten sie den Abend im Theater zugebracht. Dort ließen sie sich in den Zwischenpausen von unbekannten Herren, als junge Damen, den Hof machen und – denken Sie Sich –, wie Personen des démi-monde, mit Confituren und Eis tractiren!

»Im »Standard« vom 28. Jan. 1868 las ich von der Verhaftung eines 16jährigen Burschen in Weiberkleidern; was hier übrigens gar nichts seltenes ist. Dieser, Henry Bowen, hatte auf der Vauxhall-Brücke durch seltsames Benehmen (als ob er auf Selbstmord sinne) der vorübergehenden Aufmerksamkeit auf sich gezogen, schließlich jedoch selber gerufen: »Laßt mich allein; ich bin kein Weib, ich bin ein Mann.«

»Auf einem öffentlichen Maskenball sollen neulich gegen 50 Urninge als Damen erschienen sein. Auf einem costümirten Privatball von Urningen im Febr. d. J., an dem Viola und ich theilnahmen, erschienen 12–15 als Dame, theilweise in der reizendsten und kostbarsten Toilette. Pallienus hätte auf jedem andern Balle unter jungen Damen den Preis der Schönheit davongetragen. Er war geradezu entzückend. Kurz darauf war abermals ein urnischer Costümball, an dem wir indeß nicht theilnahmen. Hier soll die Pracht der weiblichen Toiletten noch größer gewesen sein. Was für ein Leben sie führen, die hiesigen Urninge, ist fast unglaublich. Paris wird weit übertroffen. Dabei giebt es unter ihnen ungemein viel verheirathete.

»Auf dem Costümball im Feb. wurde ein Bräutigam mit seiner Braut von einem Geistlichen mit aller Ceremonie getraut. Braut, Bräutigam und Geistlicher: 3 Urninge. Braut und Bräutigam waren indeß wirklich ein liebendes Paar. Er im Frack; sie in weißem Atlaskleid, mit Schleier, in den Haaren den bräutlichen Orangeblüthenkranz. Nach dem Souper erschien sie plötzlich costümirt als Bergschotte, und zwar lediglich um für ihren Liebhaber mehr reizerweckendes zu haben, da dieser sich doch mehr zu einem ordentlichen Burschen hingezogen fühlte, als zu einer Dame.« (Unter dem Liebhaber hat man sich also nicht gerade einen extremen Mannling zu denken. Einen solchen würde die Weibertracht schwerlich abgestoßen haben. In einem folgenden Briefe wird dies ausdrücklich bestätigt. »Der Bräutigam war durchaus nicht das, was Sie Mannling nennen.«)

Aus dem Brief vom 12. Jan. 1838 theile ich noch dieses mit: »Das urnische Leben in London ist über jede Vorstellung. In einem luxuriösen café chantant, das hauptsächlich von 11–1 Uhr Nachts stark besucht ist, sind ganze Tische nur von Urningen occupirt. In der City besteht ein Clubb junger Kaufleute, in den ich 2mal als Gast eingeführt ward. Hier ist Uranismus so stark vertreten, daß er die Regel bildet, daß man, wie in Deutschland einen Urning, hier einen Dioning sich heimlich mit dem Finger zeigt!« – In England ist, um den Uranismus auszurotten, Urningsliebe jetzt gesetzlich mit 15 Jahr schweren Kerkers, etwa Zuchthaus, bedroht! Alle Natur spottet der Barbarei!

§ 98. Mein Berliner Correspondent schreibt: » Berlin, 23. Feb. 1868. Vor wenig Tagen erzählte mir die Gräfin« (dies ist noch eine fernere Comtesse, s. oben § 15), »8 Tage zuvor habe ein hier anwesender reicher polnischer Graf (Urn.) in einem Restaurant einen costümirten Urningsball gegeben. Anwesend waren 10 ausgesucht schöne Soldaten, Dioninge. Von den Urn. erschienen 6 in Damentracht.« »Der Ball nahm übrigens ein ziemlich klägliches Ende. Die jugendschönen Söhne des Mars wurden allmälig angetrunken; worauf sie, anstatt mit den »Damen« zu tanzen, mit den Musikanten in Streit geriethen und mit denselben sogar handgemein wurden. Einer unter ihnen glaubte sich von einem der Musensöhne beleidigt. – Den Oberkellner machte eine der Damen aufmerksam, er möge sich nicht wundern über das ungewöhnliche des Balles; es sei nur ein Fastnachtsscherz. Allein er erwiederte: »Hat nichts zu bedeuten. So etwas ist mir ganz gut bekannt. Dazu bin ich viel zu vernünftig.« Das Wort »vernünftig« hat hier eine Pointe; es ist doppelsinnig. Unter Urn. heißt es nämlich gerade »urnisch.«

§ 99. Mein Wiener Correspondent schreibt: » Wien, 6. Nov. 1867. Phantastische Gestalten kommen hie und da zum Vorschein, wenn unsre Urn. die ihnen so widerwärtige Männerkleidung mit weiblichem Geschmack ausstaffiren und dann zur Schau tragen. Einige Exemplare dieser Art hier in Wien leisten großes. Die »Comtesse« z. B. trägt Schuhe mit Goldfranzen. Die »Gouvernante« trägt Mäntel aus Sammet, gar seltsamen Schnittes (nämlich halb Damenmäntel), mit allerlei poetischem Laubgewinde verziert.«

Derselbe, etwa 28jährig, schreibt ferner: » Wien, 9. Apr. 1868. Als ich 17 Jahr alt war, hatte ich einen 20jähr. Freund, gleich mir entschiedner Weibling. Stundenlang halfen wir beide meinen Schwestern beim Putzmachen. Da wir guten Geschmack bewiesen für Damentoiletten, so waren wir willkommen. Wenn nun die fertigen Kleider so recht schön und duftig dalagen, konnten wir uns nicht enthalten zu bitten, sie anprobiren zu dürfen; was zur allgemeinen Belustigung denn auch geschah. Ich wußte mich aber in den zarten Gewändern besser zu benehmen, als man erwartet hatte. Ich wußte die Schleppe so majestätisch zu werfen und Fächer oder Sonnenschirm so graziös zu tragen, daß meine Mutter oft bedauerte, daß ich nicht ihre Tochter geworden.

»Aber die Lust erwachte, auch einmal auf der Straße uns in Damenkleidern zu zeigen und der Männer Blicke auf uns zu ziehn. Wir beschlossen also eine Lustpartie in das » Universum,« und zwar in Begleitung unsrer beiden damaligen Liebhaber, diese natürlich in Herrentracht. Die Kleider dazu mußten wir uns aber erst aus den Schränken unsrer Schwestern heimlich verschaffen. Wir sannen auf List. Wir wußten es also dahin zu bringen, daß eine alte Tante Aeltern und Schwestern für den Sonntag zum Cafe einlud. Die Kammerzofe zogen wir in's Vertrauen. Lächelnd versprach sie, uns reizend zu frisiren. Der Sonntag kam. Als die Schwestern gar so langsam Toilette machten, riefen wir ein über das andere Mal: »Nun, die Tante laßt ihr ja lange warten! Die wird hübsch brummen!« und bekamen natürlich zur Antwort: »Ei, welche Aufmerksamkeit für die Tante!« Endlich waren sie fort! und wir konnten ungestört im Hause wirthschaften. Alle Thüren schlossen wir zu, alle Garderobekästen auf. Kleider, Schuh, Bänder, Shawls, alles stöberten wir durcheinander, bis wir das schönste uns ausgewählt. Ach, welche Lust, uns damit zu putzen! Welche Freude, als die Zofe über unsern Anzug schließlich ganz entzückt war! Jetzt hörten wir im Hofe den Wagen rollen. Unsere Anbeter kamen, uns abzuholen. Sie waren ganz erstaunt über unser brillantes Exterieur, noch mehr aber über den Anstand und die Grandezza, mit welcher wir die Kleider trugen. Wie 2 stolze Prinzessinnen stiegen wir in den Wagen. Wir kamen an. Der Wagen hielt. Die Musik rauschte uns entgegen. Wie klopfte uns heimlich das Herz, als die Herren uns musterten und lorgnettirten! Wie Rehe sprangen wir aus dem Wagen. Am Arm unserer Herren durchschritten wir stolz die Reihen. Unser Erscheinen im Saal machte Aufsehn. (Unsre Toiletten waren nämlich für das Universum eigentlich viel zu elegant!) Wir nahmen Platz. Da näherte sich mir ein strammer schöner Mann und sagte mit bittendem Blick: »Darf ich bitten, mein Fräulein?« Kaum hatte uns ein Tänzer losgelassen, so waren gleich 2 oder 3 andere da, die unser harrten. Wir schwelgten in Wonne. Inzwischen hatten wir unsere beiden Herren gänzlich verloren. Wir fanden indeß 2 recht flotte Tänzer, die uns zum Souper einluden, was wir ihrer Schönheit wegen auch mit wahrem Entzücken annahmen.« (Fortsetzung dieser Scene im folgenden §).

»Hinfort besuchten wir oft, in prachtvoller Toilette, die elegantesten Bälle, ohne je als Männer erkannt zu werden. Bald aber zogen wir jene Tanzlokale vor, wo wir die sog. »feschen Kerls« trafen. (»Fesch«, d. i. schmuck und lustig, ohne dabei vornehm zu sein.) Diese behandelten uns nicht minder liebenswürdig. Dort erregten wir oft ungeheures Aufsehen wegen unsers herausfordernden Benehmens. Einst war in einer Vorstadt ein Fiakerball; und unter den Wiener Fiakern giebt's schmucke, fesche Bursche! Der Fiaker hält auch etwas darauf, dann »a feschs Madl« bei Tisch zu haben. Als Tänzerinnen erscheinen meist die »Wäschermadeln«, lächerlich aufgeputzt, aber zum Theil wirkliche Schönheiten. Wir zogen also zuerst 4–6 Reifröcke an, so daß wir dastanden wie eine Linzer Kredl und man bis auf die Waden hinaufsah, von denen coquette rothe Bänder herabfielen. Der rothgeblümte Wäscherrock ward übergeworfen, eine Sammetjacke angezogen, die Taille zu umschließen, das Haar in Zacken auf die Stirn geklebt, ein schreiend orangegelbes Seidentuch um den Kopf gewunden, das Gesicht –- nun das Gesicht – weiß und roth geschminkt: und fertig war die Wäscherin, zum Malen schön! Ein Shawl ward umgeworfen und nun ging's auf den Fiakerball. Wir traten also ein: 2 Wäschermädchen ohne Begleiter! Die Weiberwelt musterte uns mit boshaften Blicken. Die Bursche aber brachen in allgemeine Bewunderung aus. Von allen Tischen standen einige auf und traten näher, um die zwei hübschen kecken »Godeln« zu sehn; indeß wir an einem Tisch Platz nahmen. Man staunte uns an wie Wunderthiere. Das Weibervolk freilich war auf uns geradezu erbittert. Wir kümmerten uns nicht darum. Noch wagte keiner mit uns zu tanzen. Da setzten sich 2 elegante (wirkliche) Herren an unsern Tisch und begannen mit uns zu plaudern. (Auch solche erscheinen nämlich gern auf dieser Art von Bällen, mehr als Zuschauer.) Das verdroß die Bursche. Ein kecker, schöner, schwarzäugiger Bursch im Sammetrock näherte sich uns. Freundlich sagte er zu mir:

»Na, gelbg'schnepfts Schatzerl, ist's gefällig?«

(gelber Schnepf: das gelbe Kopftuch oder dessen Zipfel.) Ich stand auf, schüttelte meine Röcke und legte mich in seine Arme. Ich bemerkte, wie an den Tischen sich alles erhob. Man spielte eine Mazurkapolka, in der damals noch erst wenige geübt waren. Kaum hatten wir durch den Saal getanzt, so erscholl lautes Bravo und ein wahrer Sturm des Beifalls, wie im Theater. Nun war das Eis gebrochen. Die Bursche flogen uns zu. Wir blieben Siegerinnen. Die Mädchen knirschten vor Wuth. Und ein Geplauder führten wir, wie es kecker nicht gedacht werden kann. Als nach Mitternacht wir Wäscherinnen mit den Fiakerburschen nun gar zur Cither zu jodeln begannen in hellem Sopran und Alt, da war des Jubels kein Ende. Die Kerls küßten uns nach Herzenslust, tractirten uns fürstlich und waren glücklich, wenn wir uns ihnen auf den Schooß setzten. Einer wollte mir einen prächtigen Shawl kaufen – ........, ein andrer trug mir eine ernste Liebschaft an. Jetzt begreife ich gar nicht mehr, wie wir damals so ausgelassen verwegen sein konnten. Als z. B. Bursche und Herren dichtgeschaart uns umstanden, riefen wir ein Mal über's andre: »Na, wer von den Freiern zahlt den Champagner?«; worauf sich Bursche und Herren um die »Ehre« fast rauften. Wir waren so recht in unsrem Element! – Auch in diesen Regionen haben wir unsre Streifzüge oft wiederholt, und nicht nur wir beiden, sondern sehr viele andre von den Schwestern ebenfalls.«

Diese Berichte beweisen doch nicht nur eine innere Weiblichkeit, nämlich die Sucht Weiberkleider zu tragen, sondern, da Männer so vollständig getäuscht werden konnten, offenbar auch eine äußerliche, nämlich das vollkommen weibliche des äußeren Habitus. Einem Dioning wäre eine so vollständige Täuschung sicher nie gelungen. Wie mancher D. aber in Wien – und nicht allein dort – mag schon mit einem holden Mädchen getanzt zu haben glauben, während, was er in den Armen hielt, ein holder Urning war! – In dem allen finde ich aber eine Bestätigung meines schon früher ausgestellten Satzes (Form. § 115): »Die Extreme in der Geschlechtsfärbung liegen bei den Urningen so weit auseinander, wie die beiden äußeren Extreme, wenn man Männer und Weiber zusammenfaßt.«

§ 100. Temporäre Uranisirung. Ich habe hier eine Erscheinung zu melden, von der ich bis dahin keine Ahnung gehabt habe, und die mir im ersten Augenblick schwer glaublich erschien. Die Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit meines Wiener Correspondenten leistet für die Wahrheit indeß Bürgschaft. Die Wahrheit wird außerdem noch durch andre Erscheinungen unterstützt, deren Bedeutung mir erst jetzt klar ward. Ich muß dabei von der Freiheit Gebrauch machen, die die Wissenschaft fordert: auch geschlechtliche Dinge wenigstens anzudeuten. Mein Wiener Correspondent fährt fort:

»Die beiden liebenswürdigen Herren, die uns im »Universum« zum Souper einluden, hielten uns offenbar für Damen des démi-monde. Unser Gespräch mit ihnen ward immer zutraulicher, und wir waren schon recht coquet, als sie uns einluden, mit ihnen in's Hotel zu fahren. Jetzt freilich gebrauchten wir alle möglichen Ausflüchte: allein es half nichts; wir mußten in den Wagen steigen. Fast ohnmächtig vor Schreck kamen wir im Hotel an. Jetzt mußten wir ja entlarvt werden! Wir waren Betrüger und mit den empfindlichsten Gefühlen hatten wir unser Spiel getrieben. Als wir mit den Herren in's Zimmer traten, fing meine Genossin an zu weinen; ich warf mich auf die Knie! Flehend bat ich um Verzeihung für unsern üblen Scherz; wir seien nicht Mädchen! Ich bat, uns fortzulassen. Betroffen sahn sie einander an. Endlich erklärten sie rundweg: es sei ihnen jetzt ganz einerlei, wir müßten bleiben! – und – wir durchträumten eine schöne Nacht – und kamen Morgens mit zerrissenen Kleidern nach Haus, wo natürlich eine wahre Scene unser harrte.« – Die anfängliche Zuneigung machte also in Folge der Entlarvung nicht einem Widerwillen Platz. »Von unsren Streifzügen kehrten wir nie unbegleitet heim. Und die Hauptsache war, daß, wenn die Bursche zuletzt die Täuschung merkten, sie sich gar nichts daraus machten und sich dennoch mit uns amüsirten.«

Nach der Enttäuschung also anstatt Widerwillens temporaire Uranisirung. Dagegen:

a) Einen Freund von mir, D., lockte eines Abends eine sehr jugendliche, weiblich gekleidete Gestalt in eine Gartenlaube. Als hier die gleiche Entlarvung erfolgte, trat Widerwille ein, von Uranisirung keine Spur. Dies aus des Dionings Munde.

b) Ebenso trat umgekehrt bei mir vollkommene Kälte ein, keine Spur von Virilisirung, als die hübsche Burschengestalt in der Tänzerbude zu Mainz (Inclusa § 82) sich als Mädchen entlarvte.

c) Widerwille, sogar in sehr heftigem Grade, statt der erhofften Virilisirung, auch bei dem Urn. Erich v. Sanomir, dessen glühende Leidenschaft zu dem jugendschönen Leonor und arge Enttäuschung anziehend geschildert wird in: »Drei seltsame Erinnerungen, von Graf Em. Stadion;« Bochnia, W. Pisz, 1868. 64 S.

Andrerseits kenne ich zwei Fälle temporairer Uranisirung, welche beide sogar ohne alle Weiber-Verkleidung eintraten, die Möglichkeit obiger Fälle also um so leichter erklären.

a) Einen jungen schönen U. hat in Berlin einst Nachts ein entschiedner D. auf der Straße verfolgt und zu geschlechtlichen Zwecken mit sich in seine Wohnung genommen. Seine Leidenschaft hat mehrere Stunden gewährt und ist dann plötzlich einer Art von Kälte und Widerwillen gewichen. So hat der U. später mir erzählt.

b) Den andren Fall erzählt ein U. durchaus zuverlässig so: »Ich war etwa 26 Jahr alt, als ich zu H. im Zimmer meines Hotels Nachmittags einen etwa 23j. Husaren, unzweifelhaften D., geschlechtlich liebkosend berührte; was er nur widerstrebend gewährte. Er verließ mich, um einen Tanzsaal aufzusuchen. Gegen Mitternacht erscheint er ganz unerwartet wieder vor dem Hotel, schellt, verlangt Einlaß und fordert auf mein Zimmer geführt zu werden. Dort wirft er sich auf mein Bett über mich hin mit Leidenschaft; »er habe kein Mädchen bekommen können.« Sein heftiges Benehmen war dabei keineswegs liebevoll, eher furchterregend. Uebrigens verlangte er nichts als die Umarmung Brust an Brust.«

Aehnliche, stärkere Fälle sind mir mehrfach bekannt, die sich darum nicht wohl wiedergeben lassen. – Ein Paar deutsche Soldaten der ehemaligen Schweizerregimenter in Neapel, Dioninge, haben dort einst aus bloßer Neugier ein urnisches Freudenhaus besucht. So hat mir ein dritter von ihnen später erzählt.

In den obigen Wiener Fällen wird außer der Weibertracht aber auch noch der verkleideten entschiedner Weiblingshabitus mitgewirkt haben, der vor der Entlarvung so zwanglos und so wirksam hervorgetreten war und nach derselben doch zurückbleiben mußte. Darunter namentlich auch die körperlichen Stücke der Weiblichkeit, die weichen mädchenhaften Formen etc.

– Unklar ist mir ein Fall, den ich hier anhänge, den mir mein Londoner Correspondent am 11. April 1868 mittheilt. »Des schönen mädchenhaften Adamantius schon erwähnter Liebhaber ist ein stattlicher, sehr auffälliger, immens reicher und auch freigebiger Herr, der vor Adamantius nur mit Weibern Umgang pflog, seitdem aber gänzlich in das Genre der Weiblinge hineingerathen ist, d. h. der echten Weiblinge, die durch und durch Weib sind und sich bemalen.« Ich bin nämlich zweifelhaft: ob hier Uranisirung vorliege? und zwar dann doch mehr als bloß temporaire, oder ob conjunctiver Uranodionäismus? oder endlich ob ursprünglich reiner Uranismus, und zwar mit Mannlingsrichtung, dann Verdrängung desselben durch Virilisirung, endlich aber Wiederhervortreten der ursprünglichen Richtung? Im Hinblick auf die Wiener Fälle halte ich die Uranisirung nicht für unwahrscheinlich. Uranisirung durch Gewöhnung. Bemerkenswerth ist jedenfalls die Bestätigung meiner Schluß-Notiz zu § 40: die vollständigste Mannlings-Art.

§ 101. Urningszwitter. Bericht aus dem § 97 erwähnten Briefe.

»London, 31. März 1868. Es giebt hier einen höchst merkwürdigen Urning. Er ist verheirathet, und zwar sehr glücklich; Vater von 2 wohlgebildeten Mädchen. Ich sah ihn oft. Sein geschlechtliches Begehren ist vorwiegend passiv; Habitus jedoch fast ganz männlich. Membrum virile normal entwickelt. Unter demselben finden sich deutliche Spuren einer weiblichen Körperöffnung. Er sucht diese Abnormität natürlich thunlichst zu verheimlichen. Ein Urning, der dieselbe dennoch einst erblickte, empfand Entsetzen. Ich habe dies aus des letzteren eigenem Munde.«

Dieser sog. Urning ist ohne Zweifel ganz ebenso gebaut, wie die 3 früher von mir erwähnten Urningszwitter (z. B. oben § 43.). Bemerkenswerth ist einmal, daß er, gleich dem Berliner Urningszwitter, von den Urningen als einer der ihrigen betrachtet wird, und ferner, daß er in Männertracht aufwuchs, und daher als Mann figurirt, wie er denn ja auch als Gatte verheirathet ist: während der Münstersche in Weibertracht aufwuchs und als Gattin verheirathet war.

§ 102. Reiner Uranismus. Am 24. März 1868 schreibt mir ein 32j. Ungar, deutscher Abkunft, im Oedenburger Comitat, der lebenslang nie mit Urningen in Berührung gekommen war: »Von frühester Jugend an war bei mir der Trieb auf das männliche Geschlecht gerichtet. Vor geschlechtlicher Berührung mit Weibern empfand ich stets unbezwingbaren Horror. Ziemlich oft habe ich vergebliche Versuche gemacht. Im § 82 bezeichnete ich diesen Horror als entscheidendes Merkmal unverfälschter angeborner urnischer Natur. Zu gleicher Ueberzeugung sind bereits Dioninge gelangt. Einer jener achtungswerthen Männer der Wissenschaft, welche unter allen Umständen nach Wahrheit forschen, der Privatgelehrte Wolf zu Darmstadt, hat vorurtheilsfrei meine Theorie geprüft und mit andren besprochen. Er schreibt mir:
     »Darmstadt, 17. Feb. 1868. ... Ein anwesender Nichtmediziner entwickelte eine bei weitem faßlichere Ansicht. Er sagte: »wenn der Jüngling nach erreichter Mannbarkeit vor dem weibl. Geschlecht unzweifelhaft Horror bekundet, so ist man gezwungen, diesen Horror als angeboren zu betrachten. Indeß stelle man denselben auf die Probe. Vermag der Jüngling einem Mädchen gegenüber ihn nicht zu bewältigen, so ist an der Natürlichkeit dieses Widerwillens nicht zu zweifeln; des Horrors Natürlichkeit und Berechtigung ist erwiesen.«« (Eine solche Probe halte ich freilich für sehr überflüssig.)
Nur bei geschlechtlicher Berührung eines männlichen Körpers habe ich den vollen Genuß. Der Nächtlichkeitstraum zeigt mir, von frühester Jugend an, nur männliche Gestalten.« Am 17. März schrieb er: »O wäre ich früher über den Uranismus belehrt worden! 17 Jahre lang litt ich namenlos. Oft schädigte ich meine Gesundheit.« (Die ganz natürliche Folge der einem geschlechtlichen Wesen aufgezwängten Entsagung!) Und am 10. März, als er sich zuerst an mich wandte: »Ihre Schriften haben mir meinen Seelenfrieden zurückgegeben.«

§ 103. Ein damals 29j. Urning, in der preußischen Provinz Sachsen, schreibt mir am 18. Oct. 1867: »Ich bin glücklicher Gatte einer Frau, die mich leidenschaftlich liebt, und Vater eines reizenden 3jährigen Mädchens. Was ich für sie fühle, ist – Freundschaft. Die Verhältnisse, nicht Liebesdrang, schlossen die Ehe. Beim Anblick eines hübschen jungen Mannes dagegen gerathe ich in jene leidenschaftliche Aufregung, welche die wahre geschlechtliche ist; so daß ich seit meinen Jünglingsjahren stets den heißesten Wunsch hegte, daß man sich doch auch mit Männern verheirathen könnte. Auch obiger Trauungsceremonie liegt offenbar der gleiche tiefe Zug zum Grunde, lieber Ehe zwischen Urning und Dioning oder Urning und Urning vgl. unten § 111, oben § 58, a. und Note 40. So schmachte ich nun vergebens nach den Männern, die ich im Herzen heimlich liebe. O daß ich alles unterdrücken muß! Niemand darf davon ja etwas ahnen.« Am 21. Feb. 1868 schreibt er: »Doch bedenken Sie nur, daß ich ja niemanden habe, den ich lieben kann. Ich bin darauf angewiesen, mich allein zu befriedigen. Das männliche Ideal meiner Liebe habe ich dabei nur in Gedanken vor mir.« O du mitleidswerther! Das also ist das Glück der uns so oft und so dringend angerathenen Ehe! Wäre dieser früher belehrt gewesen über sich selbst, wer weiß, ob er jetzt daläge auf seiner Folterbank.

§ 104. Meinem Züricher Freunde, den ich oben (§ 30) unter die disjunctiven Uranodioninge classificire, war ich vor dem Erscheinen meiner Hefte, 1864, unbekannt. In der vorhergehenden Zeit, 1862, kannte er, damals 19 Jahr alt, einen etwa 23jährigen reinen Urning, ebenfalls Schweizer, den ich Vinea nennen will. Als 16jähriger Gymnasiast auf dem katholischen Gymnasium zu Engelberg bei Aarau hatte Vinea einen 14jähr. Mitschüler, aus Offenburg in Baden, innig und heftig, aber unglücklich, geliebt. Ueber diesen beklagenswerthen Vinea schrieb mein Freund am 22. Aug. 1862 in sein Tagebuch folgende bemerkenswerthen Worte:

»Als seine Leidensschule über ihn hinbrach, da wankte er. Welchen Ursprung hatten diese Leiden? Ihr Grundstein war eine mißglückte reine und keusche Liebe zu einem schönen Knaben. Dieser hat seine Freundschaft zuletzt verschmäht. Diese Liebe machte ihn unglücklich. Von dieser Neigung konnte er nicht lassen. Hinzu kam ein herzloses Benehmen der Pfaffen« (d. i. der geistlichen Lehrer), »die seiner Liebe Schranken setzen wollten. Aus Verdrieß sank er tiefer und tiefer, ward Atheist, dann wieder Gotteslästerer, um es mit einem Wort zu sagen, wahnwitzig.

»Heute las ich sein Engelberger Tagebuch, aus dem ich hier folgende 2 Stellen abschreibe:

»»Ich war in hohem Grade schwärmerisch und bin es noch. Für ein Ideal würde ich Blut und Leben einsetzen,«« und:

»»Unter uns befand sich ein Student,«« d. i. Schüler, »»wie ich noch keinen sah; dabei talentvoll und unschuldig. Die ersten Worte hatte ich kaum mit ihm gewechselt: so liebte ich ihn. Er war schön, wirklich schön. Seine Unschuld ließ mich ihn anbeten. ...... Ich fühlte den Druck seiner Hand, den Athem seines Mundes. Ich schwelgte im Anblick seiner herrlichen Züge. Electrisch zuckte ich zusammen, wenn durch Zufall sein Körper den meinigen berührte.««

»Es ist merkwürdig«, setzt mein Freund hinzu, »daß schöne Formen, und namentlich sehr häufig die von Knaben, von solcher Wirkung auf das Gemüth sind. Und warum können gerade schöne Knaben manchen mehr bezaubern, als schöne Jungfrauen?«

§ 105. Disjunctiver Uranodionäismus. Ueber diese äußerst seltsame urnische Varietät (oben § 29 fgde.) bringe ich hier werthvolle Einzelheiten. Mein Freund in Böhmen, 26j. czechischen Bluts, hochgeborner Familie entsprossen, schreibt mir am 25. Oct. 1867 in deutscher Sprache:

»Seit den Tagen meiner frühen Jugend mußte ich mich allein tragen mit den so süßen Geheimnissen. Wie oft war mir so wehe um's Herz, war mir so bange: und doch durfte ich mich niemandem anvertrauen. Ich empfinde meine höchste, reinste Lust im Anschauen holder Knabenzüge. Geschlechtliche Berührung mit einem jungen Manne dagegen flößt mir Schauder ein. Ich begreife gar nicht, wie man nur auf die bloße Idee dazu verfallen kann. Dennoch zieht mich ein Etwas mit unbeschreiblicher Gewalt hin zu schönen blühenden Knaben, weit mehr als zu Mädchen: obgleich ich auch diese lieben, d. i. geschlechtlich lieben, kann. Für Mädchen habe ich mitunter auch geschwärmt, doch lange nicht so innig, so zart sie geliebt, wie einen Knaben. Mädchen, die ich geliebt, sind mir mit der Zeit gleichgültig geworden. Ihrer habe ich selten später gedacht, und dann nie mit besondrem Interesse. Knaben dagegen, die ich liebte, sind mir unvergeßlich. Die Damen finden mich hübsch, und ich habe – Schande für das schöne Geschlecht – manchen Liebesbrief erhalten, ohne daß ich Anlaß hiezu gegeben hätte. Eine junge Frau hat sich unlängst gegen meine Schwester geäußert: »Dieser junge Mann gefällt der, einer andren jener, Ihr Bruder aber allen. Und doch kümmert ihn das wenig.« Ich tanzte noch nie, und zum Heirathen habe ich nicht die geringste Lust.« (Von einer Liebe zum weiblichen Geschlecht scheint da doch wohl nichts wesentliches übrig zu bleiben, als die Seite der Sinnlichkeit.) »Das einzige, was meine Illusion stört, ist, wenn der schöne Knabe älter wird und sich bei ihm der Bart entwickelt; dann wird meine Leidenschaft nüchterner. – Daß mein Hang ein natürlicher ist, dafür ist mir der Umstand Bürge, daß er nicht abnimmt. Hier finde ich den einzigen Unterschied von meinem Freunde in Zürich. Des Zürchers zarte Sehnsucht zu schönen Jünglingen oder Knaben, die ihn früher oft melancholisch stimmte, ja zu Zeiten förmlich unglücklich machte, hat, wie er schreibt, in den letzten 2–3 Jahren wesentlich nachgelassen. Damit hängt vielleicht zusammen, was er mir am 18. Feb. 1868 über seine Träume schreibt: »Meine Traumbilder sind stets weiblich. Früher kam es vor, daß ich schöne Knaben sah: stets ohne alle Spur von Sinnlichkeit. Dies ist indeß schon lange her.« – Dem Czechen zeigt der Nächtlichkeitstraum ebenfalls nur weibliche Gestalten. »Mitunter, schreibt er mir am 25. Nov. 1867, träumt mir wohl von meinem Liebling; aber höchstens daß ich dann seine Lippen küße. Von geschlechtlicher Aufregung ist dabei nie eine Spur.« Uebrigens reizen mich nur ganz junge, zarte, schüchterne, mädchenhafte Knaben, nicht kräftige, robuste, und zwar nur sittsame, reinen Herzens. – Wie gern möchte ich oft den schönen Knaben an mein Herz drücken, seine reinen Augen mit heißen Küssen bedecken: und doch darf ich es nicht!«

Eine traurige, aber wunderliebliche Erzählung aus seinem 17. Lebensjahre, von seiner Liebe zu einem Mitschüler, welcher Urning war, wird im nächsten Heft erscheinen, in Nemus sacrum.

Am 29. Nov. 1867 schreibt er mir: »Welch ein Trost ist es mir, mein lieber, theurer Freund, mit Dir, meinem einzigen Vertrauten, von meinen Geheimnissen plaudern zu dürfen. Wüßtest du, wie ich mich meinem Karl gegenüber fast kindisch benehme, du würdest, doch nein, du würdest nicht lachen. Jüngst erblickte ich in seinem Hut ein Haar von seinem schönen Apollokopfe: ich stahl's weg und bewahre es wie ein Heiligthum. Und was habe ich des guten Kindes wegen nicht bereits gelitten! – Er ist ganz, lächle nicht über den Vergleich, wie aus Wachs oder aus Zucker! Und seine guten Engelsaugen solltest du einmal schauen! Ich sah Rafael's Madonna mit den lieblichen Engelsköpfen, und ihres tiefen Eindrucks auf mein Gemüth bin ich mir noch jetzt bewußt: aber ich weiß auch, daß Karl's Augen ungleich reiner und seelenvoller sind!«

XXI. Nachtrag. Weiblicher Habitus bei den Griechen. Uranismus im Thierreich.

§ 106. Jene 4 jungen Engländer (§ 97) trugen Blumen in den Haaren. Die Liebhaberei, sich mit Blumen zu schmücken, ist unter Urningen, nicht bloß eigentlichen Weiblingen, so allgemein, daß man den U. schon daran leicht erkennt. Als 12j. Knabe flocht ich blaue Kornblumenkränze und gefiel mir sehr darin, sie mir auf den Kopf zu setzen. Mancher erwachsene kann es nicht lassen, wenigstens im Knopfloch ein Röslein zu tragen. Und nun gar die eigentlichen Weiblinge. Interessant ist es, diese Erscheinung auch bei den Griechen wahrzunehmen. Athenäus (15, 32.) hat uns ein Bruchstück aufbewahrt aus dem verloren gegangenen Lustspiel des Cratinus »ύι μαλδαχοί« (d. i. gerade »die Weiblinge«), in welcher die Weiblinge ähnlich bitter persiflirt werden, wie z. B. bei Martial. [ Μαλδαχοί oder μαλαχοί], die »sanften«, gewöhnlich übersetzt »effeminati«, wurden nämlich eben diese genannt. Auch im neuen Testament werden unter μαλαχοί Weiblingsurninge verstanden. In Rom heißen sie ebenso: molles. So meint Juvenal, ebenfalls ihr bitterer Gegner: gegen sie lasse sich nichts ausrichten; denn »Magna inter molles concordia!« Bei Cratinus also sagt ein »sanfter«, und auch hier ist die Uebertreibung in der That effectvoll:

»Ich kränze mein Haupt mit Blumen aller Art: mit Lilien, Rosen,
Veilchen, mit der Anemone frühlingentsproßnen Kelchen, mit Crocusblüthen,
Iris, Helichrysuszweigen, Crinnum, Cosmosandalum, Sifymbrium, Serpyllum,
Denanthe, Hemerocallis, Authryscum, Melilotus und Cytisus!«

Als Diogenes einst einen zu Pferd sah mit glatt rasirtem Kinn, gesalbt (parfümirt), und dem entsprechend gekleidet, gab er ihm einen nicht wiederzugebenden Namen, der aber kundgibt, daß er in ihm sogleich den Weiblingsurning erkannte. Zu einem andern mit glatt rasirtem Kinn sagte er:

»Hast du denn die Natur anzuklagen, daß sie dich zum Manne machte und nicht zum Weibe?« (Athenäus 13, 18.)

Es rasirten sich nämlich keinesweges alle, sondern, wie es scheint, eben nur Urn., denen das ihnen gemachte Geschenk der Natur, der Bart, innerlich zuwider war. Auch bei dem mehrerwähnten jüdischen Weibling Blank finden wir den Drang, seinen Bart zu zerstören (Incl. § 18.). Von diesen Urn. wird die Natur in der That bitter angeklagt, daß sie ihnen nicht weiblichen Körper gab, sondern männlichen, in dem sie sich unbehaglich fühlen wie eine rechte Hand in einem linken Handschuh. (Incl. § 105 fgde.)

Hier will aus Athenäus (13, 15.) Anmerk. d. Herausgebers: Athenäus 13, 15: man soll die Seele, nicht die Körper lieben. Alcibiades als Schüler (S. 43):

Gesetze, die die Natur selbst erlassen hat, (können) nicht gegen sie gerichtet sein ... Eine Handlung ist natürlich, wenn die Natur dazu antreibt.

(Aus dem Vorwort, S. 9):

Die Befürchtungen Friedrichs II. für die Armee waren nicht unberechtigt und auch das französische Heer scheint der Armee des oncle Henri nacheifern zu wollen. In einer Sitzung des französischen Senats ... hat der Marquis de Boissy ohne Umschweif seinen Kummer über die Zunahme »arabischer Sitten« in den französischen Regimentern ausgedrückt.

Alcibiades als Schüler (S. 50):

Das Rebhuhn kämpft mit den Männchen seines Stammes und der Besiegte muß dem Sieger willfahren und seine Wünsche befriedigen. Aber er weiß, daß gegen ihn nur die Waffen der Liebe gebraucht werden, und daß er höchstens vor Wollust umkommen wird.
noch anfügen, daß auch die Stoiker (nicht nur Plato, oben § 79) lehrten:

Δεί μή των σωμάτων, άλλά τής ψυχής, έραν.

§ 107. Soeben während des Drucks, am 22. April 1868, wird mir zugesandt: » Alcibiade, enfant à l’école; traduit de l’italien de Ferrante Pallavicini; Amsterdam chez P. Marteau; 1866.« XV und 128 Seiten. (Das italiänische Original erschien anonym 1652. Ob es in Beziehung steht zu der 1743 erwähnten Vertheidigung des Uranismns? Ara spei § 39.) Daraus sei angeführt:

a) (Vgl. meinen obigen Nachweis, daß urnische Liebesübung nicht naturwidrig sei, §§ 50–57. 83. 84.) S. 36. Worte des Verfassers:

»Les lois, dictées par la nature elle même, ne peuvent pas être contre la nature. Un acte est naturel, quand la nature y pousse

b) (Vgl. meine Mittheilung über Uranismus oder Uranisirung im österreichischen Heere § 40.) S. XI. Worte des französischen Uebersetzers:

»Les appréhensions sur l’armée prussienne« (des vorigen Jahrhunderts; starke Uebertreibung) »seraient de mise aujourd’hui sur l'armée française. Dans la dernière session du sénat le marquis de Boissy a, sans ambages, exprimé ses craintes sur l’invasion des moeurs arabes dans nos régiments.«

c) (Vgl. Uranismus im Thierreich § 94). S. 45. Worte des Verfassers. Hier werden zunächst angeführt Erscheinungen bei Löwen, Hunden und Hähnen, die aber offenbar nur Uranisirung sind (deren Vorkommen unter den Hunden auch ich ja oben § 40 schon andeutete). Dann folgt eine sehr bemerkenswerthe Notiz, in der ich allerdings reinen Uranismus erblicke, und zwar urnischen Genuß, erreicht auf dem Wege der Gewaltthat:

»Le perdreau« (das Männchen des Repphuhns) »a guerre avec les mâles de son espèce, pour arriver à la conquête du tribut d’amour. Le vaincu se soumet au caprice du vainqueur et satisfait ses désirs. L’autre n’emploie contre lui que les armes d’amour, et ne le fait pas mourir.«

XXII. Rechtfertigung urnischer Liebe in Griechenland u. Rom.

§ 108. Man rechtfertigte sie kurz, einfach und naturgemäß mit der natürlichen Anziehungskraft männlicher Jugendschönheit für das urnische Herz.

Bei Lucian trägt Priapus Verlangen nach dem jungen schönen Bacchus. Apollo sagt:

»Priapus verdient wahrlich Verzeihung, wenn er nach einem so schönen sich sehnt, wie du, o Bacchus, bist.« (Göttergespräche 23.)

Zeus selber, der König der Götter, war »verheiratheter Urning« (eigentlich Uranodioning), und Juno war mit ihm keineswegs »glücklich verheirathet.« Als die eifersüchtige ihm aber mit scharfer Zunge seine Neigung zu Ganymedes vorwirft, erwiedert er ganz gelassen:

»Was ist denn arges dabei, wenn ich beim Trinken einen so schönen Jüngling küsse? Würde ich dir seinen Kuß nur einmal gestatten, du würdest mich nicht mehr tadeln, daß ich den süßen Trank, den er mir darreicht, minder hoch halte, als diesen Genuß.« (Göttergespr. 5.)

So rechtfertigt sich Martial gegen den Publius Aser (9.26):

Dantem vina tuum quoties aspeximus Hyllum,
        Lumine nos, Afer, turbidiore notas.
Quod, rogo, quod scelus est, pulchrum spectare ministrum?
        Aspicimus lunam, sidera, templa, Deos!
Avertam vultus? tanquam mihi pocula Gorgo
        Porgeret, ac oculos oraque nostra tegam?

»So oft ich deinen Hyllus anschaue, wenn er mir den Becher reicht, durchbohrt mich dein Blick. Was ist's denn aber für ein Verbrechen, einen schönen Schenk anzublicken? Soll ich vielleicht den Blick abwenden? Der Gorgo schrecklicher Medusenblick verwandelt den getroffenen in Stein. Soll ich also mich abwenden, wenn Hyllus naht, als käme die Gorgo, mir den Becher zu reichen, und Augen und Gesicht bedecken?«

Und ein ander Mal (10. 98):

Perdet te pudor hic! Habere, Publi,
Mores non licet hos et hos ministros! Anmerk. d. Herausgebers: Martial, Epigramm 10, 98, 12 ändert Ulrichs zu: ... solche Grausamkeit und solche Soldaten!

»Wenn du solche Schenke hast, so ist's, bei Gott, nicht erlaubt, solche Grausamkeit zu üben!« Noch schärfer wahrlich könnte man heute das englische Parlament der Grausamkeit zeihen, welches urn. Liebesübung mit 15j. Kerker bedroht und daneben – im Budget Gelder bewilligt für die life guards und horse guards der Königin, Antinousgestalten, deren verlockender Anblick für urnische Augen vielleicht noch qualvoller ist, als der jener römischen Schenke es war!
     Perdet te pudor hic! Habere, Britannia,
     Severitatem non licet hanc et hos praetorianos!
»Ein Anblick für Götter!« rief entzückt ein deutscher U., der sie in London zum ersten Male erblickte.

XXIII. Ehe zwischen Urning und Weib. Prinz Friedrich von Württemberg als Gatte. Urnisches Liebesbündniß.

Oben § 38.

§ 109. Nach den Ehen Hadrian's und Praslin's erwähne ich der des Prinzen Friedrich von Württemberg mit Maria Caroline, Prinzessin von Braunschweig. Dieser Prinz Friedrich war der nachmalige König Friedrich I. von Württemberg. Die »Neue Würzburger Zeitung« vom 6. März 1868, Feuilleton, sagt über die Prinzessin folgendes:

»Sie hatte ein räthselhaft trauriges Schicksal. Als ihr brutaler und unnatürlichen Lastern hingegebener Gatte noch Gouverneur von Finnland war, soll sie sich vor ihm gerettet haben unter den Schutz der russischen Kaiserin und durch diese dem widerwärtigen Gatten mit Gewalt entzogen worden sein. In einem russischen Kloster ist sie, nach dieser Version, gestorben. In Württemberg selbst dagegen bringt man sie in Verbindung mit einer geheimnißvolleren Geschichte: »Der Scharfrichter zu Straßburg ward einst mit Gewalt aus seinem Hause entführt und nach mehreren Tagereisen mit verbundenen Augen in ein unterirdisches Gemach gebracht, wo man ihn zwang, einer schönen Frau den Kopf abzuschlagen.« Diese Geschichte gehört jedoch einer früheren Zeit an: sie müßte sich denn hier wiederholt haben. Thatsache ist, daß die liebenswürdige Prinzessin spurlos verschwand; und trotz aller Anstrengung, ihre Geschichte aufzuhellen, ist ihr Lebensende, wie man versichert, bis auf den heutigen Tag in tiefes Dunkel gehüllt.«

Die Andeutungen der 2ten Version scheinen doch fast unglaublich. Jedenfalls wird die Ehe eine höchst unglückliche gewesen sein.

Da kann es denn auch wohl nicht auffallen, daß der urnische Gemahl von der Gattin und von einem Dioning, der sichtlich deren Partei nimmt, »brutal« genannt wird. Andre nennen ihn energisch, eine »reiche Individualität«, und sein Schicksal tragisch. Daß er U. war, ist bekannt.

»Er stand im Widerspruch mit seiner Zeit, der er nicht angehörte. Durch Danecker's Hand ließ er den Eros aus Marmor bilden. Den Vandalen aber ist dies Bildwerk ein Stein und ein Spott! Seine Zeit war ihm eine verlorne und er verloren seiner Zeit, ja sich selber – ohne seine Schuld!«

So urtheilt Hösli über ihn. (»Eros. Die Männerliebe« u. s. w. Band I. Glarus, 1836; S. 296.)

§ 110. Ueber Ehe zwischen Urning und Weib sagt Hösli (a. a. O. S. 269):

»Es ist ein Frevel, wenn unsre Geistlichen im Tempel des Herrn, im Namen Gottes, Wesen zu unausweichlichem Verderben zusammenschmieden, die sich ihrer Natur gemäß ewig abstoßen. Ueber diesen Theil der Menschennatur hätten unsre Gelehrten längst schon Licht suchen und verbreiten sollen. Dann läge über diesem Gegenstände nicht noch solche Finsterniß.«

Diese Ehe, geschlossen vor gewonnener Kenntniß von der eignen Natur, nannte ich eine »Ehe ehe«. Man sollte über ihr rufen: »wehe, wehe!«

Auch Tibull (1.9.) erzählt von einer unglückl. Urningsehe. Die »Gatten« waren gegenseitig einander treulos.

Ein ferneres Beispiel berichtet man mir aus England, über das ich mir aber Schweigen auferlege, da beide Gatten – er berühmter Romanschriftsteller – leben. Sie leben getrennt.

Solche als Gatten zusammengeschmiedete Wesen: wie so manche unter ihnen haben die Kette wieder zerrissen, an der ihre Herzen wund geworden waren, und fliehn jetzt jede Gemeinschaft!

Und woher stammt die Unzahl dieser falschen Ehen? Daher, ich wiederhole es, daß das herrschende System in unseliger Verblendung nicht nur den Uranismus selbst, nein, schon die bloße Kenntniß von ihm, hinter Schloß und Riegel legte, daß es den Urningen die Kenntniß des eigenen Ich, der eignen Natur und Naturbestimmung raubte!

Und, frage ich, liegt dies Umhüllungssystem denn im Interesse der Dioninge? der Aeltern, die ihre Töchter doch nicht unglücklich machen wollen? Um das Interesse der Aeltern am Uranismus, freilich ganz einseitig dionisch behandelt, dreht sich: »Monsieur Auguste, roman inédit, par Méry Paris (etwa) 1860. Mery hat hier den Urnsm. überraschend scharf erkannt, fast durchweg gehässig gezeichnet, hie und da mit einem Anflug von Gerechtigkeitsgefühl beurtheilt. Das Angeborensein wird anerkannt, der Horror vor weiblicher Berührung durchaus richtig geschildert. Auguste's, eines U., Liebessehnsucht wird vom D. Octave mit empörender Grausamkeit verschmäht. Da Octave für ein Mädchen schwärmt, so kühlt Auguste seine Rache, indem er, seinem Horror Gewalt anthuend, bei des Mädchens Vater um deren Hand anhält. Sie wird bewilligt. Mit Schaudern zwingt er sich, die Braut am Arm zu führen. Seinem Usm. kommt der künftige Schwiegervater erst sehr spät auf die Spur. Einzelne Partien des Buchs sind wahrhaft glänzend.

§ 111. Urningsehe und urnisches Liebesbündniß. Sittliche Berechtigungen. Die Ehe zwischen U. und Weib kann ich übrigens doch auch dann nicht verdammen, wenn das Weib den U. wahrhaft liebt und er, seiner Natur und seiner Bestimmung sich bewußt, dennoch bereit ist, dieser Liebe sein Liebesleben zu opfern. »Auch dann nicht«: d. i. auch außer dem Falle von Note 27: Vernunftehe behuf Nachkommenschaftserzeugung. Diese Vernunftehen waren auch in Griechenland und Rom häufig. Vgl. die merkwürdige Aeußerung des Callicratides: Ara Spei S. XXII. XXIII.Doch müßte diese Ehe lösbar sein, damit der U. nicht lebenslang seiner Bestimmung entzogen bliebe. Nur einen Theil seines Liebeslebens darf er einem Weibe opfern.

Dieses Opfer wäre das Seitenstück zu der von mir schon in Ara spei gepriesenen freien Hingabe des Dionings an einen U. zum urnischen Liebesbündniß. (Gleich lösbar wie die Urningsehe.) Oben §§ 49. 52. ist nachgewiesen, daß ein geliebter junger Dioning den Zwecken der Natur gerade entspricht, und darum weder naturwidrig, noch gegen seine Menschenwürde handelt, wenn er dem U., der ihn wahrhaft liebt, Liebe gewährt. Hieraus aber folgt weiter, daß sein Gewähren auch vor dem Sittengesetz gerechtfertigt dasteht – in gleicher Maße, wie wenn ein geliebtes, nicht wiederliebendes Weib dem D. Liebe gewährt oder ein D. dem liebenden Weibe – : nämlich im treuen Liebesbündniß. Vgl. Ara spei §§ 41.-64. §§ 114.–120. »Aber es mangelt an sanctionirender Form.« Sittlich gerechtfertigtes kann dieser Mangel auch dem Liebe gewährenden jungen D. nicht zu etwas unsittlichem machen: weil diese Form hier überhaupt noch fehlt, er dieses Fehlen nicht verschuldet hat, das Recht der Natur aber älter ist, als alle von erschaffenen Wesen gestifteten Formen. Auch ihm ist es Menschenrecht, nach diesem Recht der Natur zu leben und ihren Zwecken zu dienen. Für die zwischen ihm und seinem Verlobten unmögliche Ehe muß daher das auf Treue gegründete Liebesbündniß stellvertretende Kraft haben. Dieses nicht sanctionirte urnische Bündniß steht jener nicht sanctionirten dionischen Noth-Ehe sittlich gleich, welche Dioning und Mädchen auf wüster Insel schließen, wo es keinen Priester giebt. Diese Nothehe ist nach protestantischer Lehre sittlich gerechtfertigt. Der U. und sein Geliebter befinden sich permanent auf wüster Insel. (Ara spei §§ 6. 51. 53. Note 28.)

Dies ist meine Ueberzeugung. Man widerlege. Einige halten es für gottwohlgefällig, an den Naturwesen möglichst vieles prüfungslos für sündhaft zu erklären. Mit diesen discutire ich nicht.

Anfänge einer sanctionirenden Form zeigten sich, wie schon erwähnt, im alten Rom, und zeigen sich heute wieder im christlichen Epirus (Ara spei S. XXIII.). Förmlich priesterlich eingesegnete urnische Liebesbündnisse bestehen seit Jahrhunderten, wie man mir mittheilt, zahlreich und ganz der Sitte gemäß, auf den Sandwichsinseln und anderen Inseln der Südsee. Der junge Geliebte heißt »Mayo.« Mit dem Verlobten theilt er Tisch und Bett. Sie sind unzertrennlich. Zuvor aber gehn sie zum Priester und die Einsegnung wird feierlich ertheilt. Ms Quelle wird mir genannt: Dumont d’Urville, Reise in die Südsee und zum Südpol.

XXIV. Wer gab euch das Recht?

§ 112. Warum doch ward uns Liebesglück verheißen? so schmeichlerisch süß, so leis und lind durch innere Stimme, als mit erwachender Reife das erste Frühlingswehn ungeahnter Gefühle das junge Herz durchzog! Warum doch ward uns Liebesglück gelogen?

Auch mir hat die Natur in's Herz geflüstert:

»Für alle schuf ich die Liebe. Auch dir in den Busen legte ich ihren Keim. Denn siehe, ich bin allgütig.«

Und was Natur versprach, das Schicksal ist bereit es zu erfüllen. Auf Herzens-Erhörung zu hoffen, ist uns nicht leerer Wahn.

Das Sittengesetz endlich fordert nur sittliche Zügelung. Dem Recht der Natur tritt es nicht in den Weg.

Natur also verspricht, Schicksal gewährt, Sittengesetz erlaubt: euer Haß zertritt! Wer gab euch ein Recht, uns zu betrügen um unser Recht von Gottes Gnaden?

§ 113. Der Urning liebt! liebt mit aller Kraft einer feurigen Seele: heute mit derselben Gluth und Innigkeit, wie einst die Urninge Griechenlands und Roms.

Wohl kennt ihr sie, diese lautredenden Stimmen entschwundner glücklicherer Jahrhunderte, obschon ihr geflissentlich sie nicht kennen wollt, welche von dieser Liebe so wahr und so ergreifend, so wonnetrunken, Zeugniß ablegen.

Ω παί παρδένιον βλέπων,
Διζημαι σε, σύ δ' ού χλύεις
Ούχ είδώς, οτι τής έμής
Ψυχής ήνιοχευεις!

sagt Anacreons Sehnsucht zu seinem Bathyllus. (Athenäus 13,17.)

»O Knabe, der du jungfräulich blickst,
Ich rufe dich und du hörst mich nicht;
Du weißt nicht, wie du gewaltiglich
Meine Seele beherrschest!«

»Im Geliebten erblickt er den einzigen Arzt für all seine Leiden,« sagt Plato im »Phädrus.«

Theocrit an seinen Geliebten (idyll. 12,1.2.):

Ηλυδες, ω φίλε χούρε, τριτά σύν ωθχτί χαί αω,
Ηλυδες. Οί δέ ποφοίντες έν αματι γηράσχοθσίν!

»Gekommen bist du, o lieber Jüngling, nach dritter Nacht und Morgenröthe. Du bist gekommen! Doch, wer Sehnsucht nährt, glaubt schon in Einem Tage [vergeblichen Harrens] ein Greis zu werden.«

Virgil an Alexis:

Huc ades, o formose puer!
Jam sol crescentes decedens duplicat umbras;
Me tarnen urit amor!

»O komm zu mir, du schöner Knabe! Schon verdoppelt die wachsenden Schatten die scheidende Sonne; mich aber verzehrt die Liebe!«

Calpurnius Siculus: Eclogendichter des 3. Jahrhunderts; Ecloge 11.

Quisquis amat pueros, ferro praecordia duret!
Nil properet, discatque diu patienter amare;
Perferat et fastus. Tum demum gaudia sumet,
Si modo sollicitos »sollicitos amores« steht lediglich für »sollicitum amorem«; weil nämlich ein Vocal, in aliquis, folgt. aliquis Deus audit amores.

»Rühren Knaben Dein Herz, so sollst du mit Eisen es gürten! Nichts übereile; erlerne geduldig lange zu lieben, Auch viel Stolz zu ertragen. So wirst einst Freude du schmecken, Und dir ein gütiger Gott die verlangende Liebe erhören.«

Petronius:

Qualis nox erat illa, Di Deaeque!
Quam mollis torus! Haesimus jacentes
Et transfudimus hinc et hinc labellis
Errantes animas. Valete, curae
Mortales; ego sic perire coepi!

(Deutsche Uebersetzung von Heinse: wiedergegeben Formatrix § 122.)

Und Hafis, der Perser des 14. Jahrhunderts unsrer Zeitrechnung: Ara spei § 153 fgde. über die daumersche Uebersetzung.

(Ghasel.)

Zarteres, als dein Wangenroth,
Holder Knabe, giebt es nicht.
Weicheres, als ein Ruhepfühl
Hier im Moose, giebt es nicht,

Glühende Küsse, scheust du sie?
Wag es, ohne Zwang zu sein.
Süßeres, als mit dir, o Lieb,
Ein Gekose, giebt es nicht!

Der Uranide liebt. Sie schließen den Bund. Es wird ihm gewährt – freiwillig gewährt's der geliebte! –, der Liebe Seligkeit zu schmecken, in vollen Zügen! Mächtig winkt die Natur: er folgt! Sie fordert ihren Tribut: er zollt ihn! Sie begehrt, ihr zu opfern: er bringt das Opfer dar! Zum ersten Mal hat er empfunden, was es heißt in des Wortes sehnsüchtigster Bedeutung:

»ein Mensch sein,«

und daß es auch hienieden ein Paradies giebt, ja ein Paradies über allen Paradiesen, einen Himmel über allen Himmeln. Und jetzt weiß er es, wo allein auf Erden die Seligkeit wohnt, nämlich einzig an des geliebten Brust.

»Als Mensch hab ich bislang gefühlt: du gabst mir Nectar zu trinken!« Wie einem Gott!

Wie fühlt er seine Seele erhoben, wie sie geadelt: durch die Liebe! Alle Selbstsucht schmilzt ihm dahin, wie auf Alpenfelsen der Schnee an der Sonne des aufgehenden Morgens. Denn siehe, sie zergeht an der aufthauenden Kraft der Liebe. Zum ersten Mal fühlt er sich für einen Menschen wahrhaft opferfreudig und opfermuthig, nämlich für den theuren seines Herzens. Auch von unserer Liebe gilt:

»Die Liebe suchet nicht das ihre. Die Liebe ist nicht falsch. Sie glaubet alles, sie hoffet alles, sie duldet alles.«

Von nun an schlägt sein Herz reiner, uneigennütziger auch für all seine Mitmenschen, versöhnt mit aller Trübsal und Mühsal des eignen Daseins und mit der ganzen Welt. So spricht der Urning zum geliebten:

Ich schaue dich wie Himmelsgrüße an,
Als meinen Stern, auf den ich baue,
Ein heilig Licht, dem ich vertraue;
Ich finde ja durch dich die rechte Bahn!

Und dieses alles, diesen Lenz des Entzückens, diesen knospenden Mai mit seinen tausend Blüthen, dieses reiche, volle Werk aus den Händen der Natur:

ihr wagt es, mit frevelnder Hand es zu zerstören? mit frevelndem Fuß diese Knospen grausam zu zertreten?

Wer, frage ich, giebt euch das Recht dazu?

Ihr wagt es, den liebenden in den Kerker zu werfen oder ihn zu hetzen wie ein geängstetes Reh von einer Zufluchtsstätte zur andren, daß er nicht finde, wo er sein Haupt hinlege?

Und das alles um seiner Liebe willen?

XXV. Das Bremer Urtheil vom 20. December 1867. 3 Buchstaben und 2 Ziffern. »Liegt Bremen im Kaukasus?« Leuchtthurmslicht.

»Die Ungerechtigkeit, die das Herz rechtschaffener Männer am tiefsten verletzt, ist jene, welche durch das Gesetz und unter gerichtlichen Formen geschieht.«

Berryer im gesetzgebenden Körper am 14» Febr. 1868.

§ 114. Der Hauptangeklagte (s. oben § 69.), der Urning Feldtmann, ist verurtheilt, und zwar ausdrücklich »wegen des Verbrechens der widernatürlichen Unzucht.« Freilich ist das Gericht von seiner Praxis, auf Zuchthaus zu erkennen, zum 1. Mal abgewichen. Es verurtheilte ihn nur zu einjährigem einfachem Gefängniß; was man, wie man mir schreibt, ganz und gar nicht erwartet hatte. Von den 3 jungen Dioningen wurden Seib und Beugnot wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit freigesprochen, Gruner dagegen zu 4wöchigem Gefängniß verurtheilt.

Den Richtern und Geschwornen dieses Falles, sowie dem Staatsanwalt und dem Vertheidiger, (ebenso auch sämmtlichen Richtern Bremens und sämmtlichen Senatoren) waren, als Manuskript gedruckt, die ersten 72 §§ dieser Schrift, mit meiner Namensunterschrift versehen, mehrere Tage zuvor zugegangen. Dennoch ist in der ganzen 2tägigen Verhandlung, wie auch im Urtheil, mit keiner Silbe die Frage angeregt worden, welche ja gerade die Cardinalfrage des Falles ist: »ob die vorliegenden Aeußerungen mannmännlicher Liebe, als einer von der Natur eingepflanzten Neigung, unter den Begriff der Widernatürlichkeit fallen oder nicht?« Diese Frage nicht urgirt zu haben, scheint mir vom Vertheidiger, Herrn Dr. Mohr, wahrhaft unverantwortlich!

Als Thatbestand wird im Urtheil angegeben: Befriedigung durch gegenseitige Berührung ohne Eindringen in den Körper des andren Theils. »Auch dies sei indeß ein criminell strafbares Delict, insbesondere auch nach der gemeinrechtlichen Praxis.« Hiefür wird nun unglücklicherweise citirt Goltdammer (Archiv für preuß. Strafrecht Band XI. von 1863, S. 425–432), welcher aber gerade berichtet, wie das Berliner Obertribunal das directe Gegentheil des breiteren ausführt: daß nämlich jede Aeußerung mannmännlicher Liebe, die nicht auf Eindringen gerichtet ist, sowohl nach preußischem Gesetz als nach gemeinrechtlicher Praxis straffrei sei! (Mit seinen Citaten hat das Bremer Urtheil überhaupt wenig Glück; s. unten.)

»Bei Ausmessung der Strafe komme in Betracht: Feldtmann habe die jungen Männer auf eine die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit gefährdende Weise zu jenen Berührungshandlungen verführt.« Die jungen Männer waren 19 Jahr alt! Mein Gott, wer straft denn jemanden, der auf eine die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit gefährdende Weise 19jährige Mädchen verführt? Daß von strafbarer »Verführung« nur bei unerwachsenen die Rede sein kann, wird im ganzen civilisirten Europa anerkannt, nur in Bremen nicht. In Bremen wird man nach solchen Prinzipien vermuthlich also auch ein Mädchen bestrafen, welches einen 50jährigen Mann »auf eine die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit gefährdende Weise« verführt?

»Die Strafe sei auch für jene einfachen Berührungshandlungen nach bremischer Praxis eigentlich Zuchthaus.« (O bremische Praxis!) »Bei dem Fortschreiten der Praxis zu einer milderen Behandlung der Unzuchtsverbrechen, wie auch im Hinblick auf neuere Gesetzgebungen, welche nur Gefängniß statuiren, sei indeß von Zuchthaus abzusehen.« (Daß Frankreich, Bayern und der österreich. Strafgesetzentwurf von 1867 die Bestrafung ganz abschaffen, wird also völlig ignorirt!)

§ 115. 3 Buchstaben und 2 Ziffern des Urtheils sind übrigens von wahrhaft culturgeschichtlicher Bedeutung! Dies Bremer Strafurtheil des 19. Jahrhunderts, vom 20. Dec. 1867, stützt sich nämlich – kaum sollte man seinen Augen trauen! – ausdrücklich auf folgende 3 Gesetze:

1) auf die peinliche Halsgerichtsordnung,

2) auf causa 32, quaestio 7, caput 13.14. X., d. i. auf die religiöse Spruchsammlung des Mönchs Gratian, welcher einst, vor langen Jahrhunderten, der Papst Gesetzeskraft verlieh. Beide Stellen, Cap. 13. u. 14., sind Aussprüche eines der Kirchenväter, des heil. Augustinus. Beide folgen dem vulgären Irrthum, urnische Liebe sei naturwidrig. Sie citiren den Römerbrief (s. oben § 58, c.), nehmen also an, der U. habe die Natur verlassen. Lediglich vom religiösen Standpunct ausgehend, schreiben sie nun vor (wohl mehr dem Gesetzgeber als dem Richter): urn. Liebe stets und überall zu bestrafen.« (Auch bei diesem Citat ist das Urtheil nicht von besondrem Glück begleitet. Der Herr Concipient desselben versetzt die beiden Stellen, welche doch im Decret Gratians Anmerk. d. Herausgebers: Gratian (12. Jh.): das sog. Decretum Gratiani ist eine Zusammenfassung des Kirchenrechts (die angeführten Augustinus-Zitate in der Edition von E. Friedberg, Corpus Iuris Canonici, Band 1: Decretum Gratiani [1879] Sp. 1143). enthalten sind, unter die Decretalen Gregor IX.! Darf man schüchtern fragen, ob er sich dieselben wohl zuvor auch angesehen habe?)

3) auf 3 Buchstaben und 2 Ziffern, nämlich:

»nov. 77.«

Ah, Justinian's Novelle 771 Anmerk. d. Herausgebers: Justinian, Novellen 77 und 141: siehe zu II. Inclusa S. 40 und 42. Finde ich dich denn wieder? naivsten Aberglaubens mitleidwerthes Kind! und zwar aufgeführt als geltendes Gesetz in einem Strafurtheil der civilisirten Welt, um mit dir zu rechtfertigen die Einkerkerung eines Menschen, der dem Rechte seiner Natur folgte? Dieses Verfahren sollst du rechtfertigen, du?

Meine früheren Leser werden sich meines Staunens nicht wundern. Auch sie werden einer alten Freundin begegnen. Die Novelle ist ja keine andre, als jene barbarische Proclamation vom Jahr 538 nach Chr. Geb. (nicht etwa 1538!), in Inclusa § 62 von mir beleuchtet, in der der römische Kaiser Justinian, geleitet von Beweggründen abenteuerlichster Art, für die Stadt Constantinopel eine allgemeine polizeiliche und criminelle Hetzjagd auf die Urninge anordnet. Und welches waren diese rührenden Beweggründe? Nun, der Kaiser sagt wörtlich:

»Injungimus istis, abstinere ab hujusmodi luxuriis, ne propter hos impios actus civitates pereant cum habitatoribus. Docemur enim divinis scripturis: propter hos actus clvitates periisse cum hominibus.... Propter talia enim delicta et fames et terrae motus fiunt et pestilentiae.«

Also: »Wir schärfen ihnen ein, abzulassen von solchen Lüsten, damit nicht wegen dieser Gottlosigkeiten die Städte untergehn mit ihren Bewohnern. Denn die heilige Schrift belehrt uns: Städte seien wegen derselben untergegangen sammt den Menschen.... Denn wegen dieser Verbrechen entsteht Hungersnoth, Erdbeben und Pestilenz.« Dann ordnet er die Hetzjagd an: »ne et civitas et respublica laedatur,« »damit weder die Stadt Constantinopel noch auch das römische Reich Schaden erleide«, d. i. damit weder Hungersnoth, Erdbeben oder Pestilenz im Reiche entstehe, noch auch die prächtige Stadt Constantinopel gleich Sodom und Gomorrha in einen Salzsee versinke!

Die unschuldigen Asphalt- und Naphtha-Quellen der Ufer des todten Meeres in Palästina sind bekanntlich fortwährend Selbstentzündungen ausgesetzt. Justinian aber glaubt ja aufrichtigen Ernstes sie zurückführen zu müssen auf den vielgenannten Uranismus der Einwohner der berühmten beiden Schwesterstädte, welche dort angeblich einst untergegangen sind! In Novelle 141. (6 Jahr später) sagt er nämlich:

»Justum Deus supplicium his, qui olim in Sodomis habitabant, propter hunc furorem intulit, ut in hunc usque diem ea terra igni conflagret inextinguibili.«

»Ueber Sodom's einstige Bewohner hat Gott für diese Raserei ein gerechtes Gericht verhängt, so daß jenes Land bis auf diesen Tag von unauslöschlichem Feuer brennt« ; welches nach bekannter Erzählung ja sogar vom Himmel herab (!) gefallen sein soll.

Nun, Justinian, du darfst zufrieden sein. In einer deiner Novellen schmeichelst du dir, daß die Tzaner, irgend eine kleine barbarische Nation im Kaukasus, eines deiner Strafgesetze adoptirt haben: irre ich nicht, gerade eben diese Novelle 77. Wie aber darfst du erst jetzt jubeln unter den Schatten am Acheron, daß außer den barbarischen Tzanern auch noch die barbarischen – o Gott, ich wollte ja sagen die hochgesitteten – Bremer Recht sprechen nach deinem Erdbeben- und Pestilenz-Verhütungs-Edict vom Jahre 538? Als diese Kunde im Reich der Schatten einlief, soll der überglückliche Justinian sich an den Ueberbringer gewendet haben mit den Worten:

»Die Bremer? Freund, gieb Kunde von dem Völkchen mir;
»Sprich, welche Schlucht des Kaukasus bewohnen sie?«

Einem »criminalistisch-humoristischen Witzblatte« böte sich die köstliche Gelegenheit: sogar die ostpreußische Hungersnoth und die Rinderpest, ja die Coincidenz der Salzfluth-verschlungenen Insel Tortola, mit Feldtmanns justinianischer Verurtheilung in Zusammenhang zu bringen. Ihm böte sich die Gelegenheit, kühn zu behaupten:

»Auf Grund ihrer ehrwürdigen »Praxis« und zufolge der berühmten naturwissenschaftlichen Auctorität Justinians habe die gute Stadt Bremen nicht umhin gekonnt, in der Rinderpest, sowie in Ostpreußens und Tortola's Geschick, eine allerneueste Auflage der Strafe Sodom's und Gomorrha's für urnische Liebe zu wittern. Rasch habe man daher den armen Feldmann in den Kerker geworfen, um von Bremens glücklichem Gebiet ostpreußische Noth und Rinderpest abzuhalten, sowie aus Furcht, gleichfalls von einem Salzsee verschlungen zu werden oder gar von dem unauslöschlichen Feuer eines brennenden Schwefelpfuhls!«

Und wie seltsam! Während das katholische Oesterreich sein Strafgesetz ausdrücklich gründet auf die Forschungen der Wissenschaft (oben § 70): fährt das protestantische Bremen fort, ganz sorglos Menschen einzukerkern nach den Pech- und Schwefel-Gesetzen einer fanatischen vormittelalterlichen Hyperorthodoxie! Ist das würdig unsers Jahrhunderts?

Drei Richter waren so unglücklich, auf Grund der »Bremer Praxis« in der Lage zu sein, im 19. Jahrhundert Menschen verurtheilen zu müssen nach einem mit Ammenmärchen motivirten Gesetz, waren in der Lage, einem Urtheil, das auf solch ein Gesetz sich beruft, ihre Unterschrift nicht verweigern zu dürfen. Vielleicht ist es von Interesse, ihre Namen kennen zu lernen. Es waren die Herren Migault, Boisselier und Heineken.

§ 116. Seine Verteidigung schloß Feldtmann, mir gewordner Mittheilung zufolge, mit den vortrefflichen Worten:

»So gut Sie, meine Richter, das Recht haben, das Weib zu lieben, so gut habe ich das Recht, den Mann zu lieben. Beide haben wir dieses Recht von Gott. Weigern Sie dem die Anerkennung, so vergreifen Sie sich an Gottes Gerechtigkeit, der in meine Brust den Trieb der Liebe legte, wie in die Ihre. Mich zu verdammen haben Sie die Macht: das Recht dazu muß ich Ihnen bestreiten!«

Damit hatte er vollständig gesagt, was zu sagen war: und nach Gottes Gerechtigkeit, d. i. nach dem Recht der Natur, mußte er freigesprochen werden. Was soll man aber sagen zur »Bremer Praxis«, welche bei dieser Sprache des Rechts kalt und taub bleibt und erbarmungslos verurtheilt?

Aber freilich nicht den Richter, nein, den Gesetzgeber klage ich an. Ich klage ihn an: daß er dieser »Bremer Praxis« noch nicht ein Ende gemacht! Er allein trägt für Feldtmanns gefühllose Verurtheilung die Verantwortung!

§ 117. Doch auch eines Lichtpuncts zu erwähnen, fordert von mir die Billigkeit. Auch dem fungirenden Staatsanwalt, Herrn Dr. Pauli, hatte ich die Druckschrift zugesandt. Er hat für die Gerechtigkeit unsrer Sache überraschendes Verständniß gezeigt. Er, ja gerade er, hat die Rechtmäßigkeit dieser Bestrafung vor dem Recht der Natur mindestens als zweifelhaft anerkannt. In seinem Anklage-Plaidoyer sagte er, der officielle Ankläger:

»Der Angeklagte nennt es Barbarei, daß er überhaupt angeklagt ist. Von seinem Standpunct aus mag er Recht haben. Andre Staaten haben hier die Bestrafung abgeschafft.« (Er also glaubte diese Abschaffungen doch nicht ignoriren zu sollen.) »Bis dies in Bremen geschehen sein wird, muß ich von meinem Standpunct aus das Gesetz vertreten.«

Der Staatsanwalt hat bekanntlich das bestehende Gesetz zu vertreten, nicht weil es dem höheren Recht entspricht, an welches Feldtmann appellirt hatte, sondern weil es besteht. Herr Pauli giebt mithin zu:

»daß diese Anklage Barbarei sei, mag vom Standpunct des höheren Rechts richtig sein.«

Hat man über Uranismus aus officiellem Munde ein solches Wort je vernommen? Was Staatsanwälte, Gerichtsärzte, Professoren etc. bisher über denselben sprachen, liegt des breiteren gedruckt vor! Vgl. in Schrift VI., »Gladius furens«, Anhang II., die staatsanwaltschaftliche Ausführung v. Apr. 1863. Vgl. ferner Feuerbach, Mittermaier, Henke, Klose, Tardieu, Virchow etc. etc., ja selbst Casper. Und jetzt, jetzt endlich, aus solchem Munde, ein erstes Wort des Verständnisses, ein Wort der fühlenden Gerechtigkeit! Fürwahr, wir segelten auf einsamem Meere in zerbrechlichem Fahrzeug durch Sturmesgeheul in finstrer Nacht. Da plötzlich am Horizonte, Rettung verkündend, taucht uns das Licht eines Leuchtthurms auf!

Dieses Wort des Bremer Staatsanwalts ist der erste Triumph der Theorie, der Forschung erste Frucht. Es ist eine Knospe der Freiheit.

Darum aber ist der Sieg, den das System, den die Bremer Praxis über Feldmanns Selbstvertheidigung davontrug, nur ein Pyrrhussieg! ein Sieg, bei dem dem Sieger der Dolch im Genick steckt, ein Sieg, von dem er sich sagen muß: »An seinen Wiederholungen werde ich verbluten.«

Der Boden, auf dem das herrschende Verfolgungssystem aufgebaut war, scheint also gegen unterwühlende Vernunftgründe doch nicht ganz Stand zu halten, hie und da vielmehr schon jetzt den Einsturz zu drohen: – für uns eine beredte Aufforderung, rüstig am Werke zu bleiben, bis daß der Sturz geschah.

Der eigentlich stützende Boden ist dem System in der That bereits unter den Füßen fortgezogen, wenn man auf dionischer Seite offen bekennt:

»Die Bestrafung mag allerdings nicht zu rechtfertigen sein,« wenn erst die officiellen Verfolger selber über der Verfolgung den Stab brechen!

Denn, wohlzubeachten, den thatsächlich wirklich stützenden Boden einer Bestrafung bildet nicht der Bestand eines Bestrafung verfügenden Gesetzes, sondern die öffentliche Ueberzeugung, daß die Bestrafung gerechtfertigt sei, die Ueberzeugung, daß Dieb, Fälscher, Zauberer, Urning Strafe verdiene. Sobald diese Ueberzeugung nachhaltig erschüttert wird, darf man sicher sein, daß von Stund an die Bestrafung nur noch ein schwindsüchtiges Dasein fristet. Die Pulsader, aus der sie ihr Leben sog, ist im Verbluten. Ihre Augenblicke sind gezählt. Das System wird morsch: über Nacht kann der Sturz geschehn. Als die Ueberzeugung, die Hexe und der Ketzer verdiene Strafe, erst erschüttert ward bei Anklägern und Richtern: da war's um diese Strafen schon geschehn. –

Von diesem wohlthuenden Verständniß des Uranismus scheint freilich der genannte Richter Migault, der jenem Schwurgericht präsidirte, noch weit entfernt zu sein. In einer Pause sagte Feldtmann zu ihm:

»Ich will hoffen, das Gesetz werde anerkennen, was die Wissenschaft festgestellt hat;«

und erhielt kalt zur Antwort:

»Der Mensch muß seine Leidenschaften unterdrücken.«

Herr Migault! wären Sie als Urn. geboren, nicht als Dioning, was würden Sie sagen zu der Zumuthung: Herz und Natur lebenslang um ihre Rechte zu betrügen? Sie sind verheirathet: Sie also haben Herz und Natur nicht betrogen! Die Wage der Gerechtigkeit trägt ihre Schalen gleich! –

So dürfen wir denn festen Schritts vor den Gesetzgeber hintreten mit der categorischen Forderung:

» Wir fordern unser Recht. Es ist nun genug gesagt und geschrieben. Wir wollen nicht länger verfolgt sein

Ob man erwiedern wird: »ihr werdet nicht gefragt?« O nein! Wir wurden nicht gefragt und nicht gehört. Wir werden euch, uns zu hören, zwingen!

§ 118. 4 Bemerkungen.

1) Oben constatirte ich, in welcher Maße Bremen in der Verfolgung der Urninge sich hervorgethan. Dem feldtmann'schen Urtheil zufolge bin ich dabei hinter den wirklichen Verdiensten dieser Stadt noch weit zurückgeblieben! Dieser wahren Fundgrube von Stoff entnehme ich nämlich, daß Bremen seit 1837 folgende Urninge eingekerkert hat: 1) 1837 Lange und Genossen, 2) 1843 Bode, 3) 1852 Möhle, 4) 1861 Schierenbeck, 5) 1864 Alexa und dessen dionischen Geliebten Weber (oben erwähnt), 6) jetzt wieder, 1867, Feldtmann und dessen dionischen Geliebten Gruner. Es treten noch hinzu die Untersuchungen, welche ohne Verurtheilung endeten, weil es entweder an Beweisen mangelte oder der U. durch Selbstmord seine Freiheit errang.

2) Hier füge ich die niederschmetternde Nachricht hinzu, daß im Nov. 1867 zu Minden der dortige Kaufmann T. wegen angeblicher Naturwidrigkeit verhaftet und am 11. Febr. 1868 vom dortigen Schwurgerichtshof zu 5 Jahr Zuchthaus verurtheilt worden ist! Nähere Nachricht fehlt. Die Blätter, welche Verhaftung und Verurtheilung erzählten, haben sich daran geweidet, daß dies einem Pietisten begegnete. So spöttelte die »Berliner Börsenzeitung«: »In unsrer andachtslosen Zeit nimmt die Verfolgung der Frommen« (!) »immer schroffere Formen an.« Wie naiv! Als ob es nicht unter allen Seelen Urninge gäbe. Und wie zweischneidig ist dieser Spott! Womit wird sie denn höhnen, wenn man einmal der ihrigen einen als U. verhaften wird?

3) Der feldtmannschen Criminaluntersuchung ging als Vorspiel eine Rupferei vorauf, eine mißlungene, ein kleines Seitenstück zu den von den Chanteurs verübten, die ich in Gladius furens (Anh. VI.) geschildert. Nur mit dem Unterschiede, daß dieser Rupfer selber Urning und Feldtmann's Vertrauter war!!! Ja, im Verlauf der feldtmann'schen Untersuchung ward er selber complicirt! Der Name dieses Ehrenmannes ist Karl Wilhelm Otto Filsinger. Er ist 19 Jahre alt, Schauspieler, aus Preußen. Er fordert von Feldtmann 50 Thaler zur Abreise von Bremen, auf der nämlich Feldtmann bestand wegen seines Benehmens gegen ihn, erhält diese, reist aber nicht, sondern verlangt jetzt noch fernere 80 Thaler! Als diese nicht erfolgen, schreibt er an einen Freund Feldtmanns: »Feldtmann soll noch an mich denken.« Als auch hierauf kein Geld erfolgt, läuft dann bei der Behörde eine anonyme, detaillirte Denunciation ein! – Die Wuth, welche hienach in urnischen Kreisen gegen diesen Filsinger herrscht, kennt keine Grenzen. Ich habe für diese Angaben meine Beweismittel.

4) Einzelne der erwähnten, nach Bremen gesandten Druckschriften fanden den Weg in's größere Publicum und daselbst mehr Verständniß, als ich erwartet hatte. Man schreibt mir darüber:

»Bremen, 21. Dec. 1867. Ihre Druckschrift hat im Bremer Publicum einen wahren Aufruhr hervorgebracht. Jedermann spricht davon. Es geht das Gerücht, von Würzburg seien 4000 Stück einer Schutzschrift hiehergesandt. Jedermann sucht von den wirklich gesandten eines zu erhaschen. Es wird verliehen und wieder verliehen. ... Richter, Geschworne und Staatsanwalt scheinen von der Sache denn doch einen andren Begriff bekommen zu haben. Ja, sogar das Publicum. Hörte ich doch schon die Aeußerung:

»Nur die drei jungen Leute müßten eigentlich bestraft werden, nicht Feldtmann. Bei ihnen ist die Sache ja naturwidrig, bei Feldtmann naturgemäß.«

Bezeugt dies nicht den Beginn eines Umschwungs der öffentlichen Meinung?« Dies schreibt noch dazu ein Dioning.

Jene Aeußerung bekundet in der That viel Verständniß. Doch verweise ich auf §§ 49. 52. 109. und meine, daß auch die 3 jungen Leute nicht zu bestrafen seien.

XXVI. Selbstmorde. Morde.

Fragment.

(Aus einem aus Berlin mir eingesandten Gedichte auf den Selbstmord eines Urnings.)

Für jede Thräne, welche hier
Benetzte deine blaßen Wangen,
Werd' ich vor Gott einst Rechenschaft
Von den verfolgenden verlangen.

Dann werd' ich dich, Du todter Freund,
Hin vor des Richters Antlitz tragen
Und sprechen: »Herr, auch er war dein;
Doch diese haben ihn erschlagen!«

Und wie ich, werden tausend nah'n
Mit theuren Leichen, blutgeröthet;
Und wie ich, werden tausend schrei'n:
»Herr, diese sind's, die sie getödtet!«

§ 119. In den früheren Heften (s. Vindicta §§ 8–10.) erwähnte oder erzählte ich 5 Selbstmorde von Urn. aus neuerer Zeit:

1. des darmstädtischen Hofmarschalls, Frankfurt etwa 1857,

2. des Pfarrers zu Ginheim bei Frankfurt a.M., etwa 1855,

3. des französischen Schriftstellers Germigny,

4. des französischen Abgeordneten Martin du Nord,

5. des jüdischen Handwerkers Blank, Dessau 1853, sowie

6. den Selbstmord eines von einem U. geliebten jungen Dionings,

eines kurhessischen Soldaten, Kassel etwa 1860 (Ara spei § 130.). Oben § 68 erzählte ich 7. den des Kaufmanns Mühlberg, Bremen 1866. Nach neuerer Mittheilung entleibte sich Mühlberg in seiner Wohnung, nicht im Gefängniß, nämlich als die gegen ihn, den erwähnten andren U. und die 3 Soldaten geführte Untersuchung für ihn eine üble Wendung nahm, so daß seine Verhaftung drohte. Er nahm Gift. Er war 55 Jahr alt. Die Zelle ist danach denn allerdings fleckenlos! – Der andere U., ebenfalls ein Bremer, und die 3 Soldaten wurden wegen mangelnden Beweises freigesprochen.

Man meldet mir folgenden Fall:

8. Magdeburg; 1856; Selbstmord. Ein junger Oeconom, U., etwa 22 Jahr alt, nahm eines Abends einen hübschen Artilleristen mit sich auf's Zimmer im Hotel. Andren Tags erschien dieser, eine Geldsumme fordernd, mit der Drohung, sonst der Polizei Anzeige zu machen. Jener konnte die Geldsumme nicht schaffen. Der Kanonier hat die Drohung durch einen Brief noch wiederholt. Als sie vergeblich war, führte er sie aus. Als Abends die Polizei Schritte that, begab jener sich auf den Wall, wo er sich erschoß.

§ 120. Auch die nachstehenden Morde setze ich, wenigstens indirect, auf Rechnung des Systems, da es rohe Wuth und Verachtung gegen den Uranismus lehrt und nährt. In der dionischen Liebe werden sie in dieser schreckenerregenden Ausdehnung nicht angetroffen; und ebensowenig in der urnischen des alten Griechenlands und Roms.

9. Tardieu erzählt den im vorigen Jahrzehnt in Paris geschehenen nächtlichen Mord eines älteren Urnings durch einen Soldaten, einen jungen kräftigen Lancier, den jener mit sich auf's Zimmer genommen hatte.

10. Den Mord des französischen Malers Allard (U.) durch den 19-j. Margheriti, Rom, 1864, erzählte ich in Formatrix.

11. Paris; 1857; Mord. Vor dem Altar stehend in der Notre-Dame, ward der 59-j. Erzbischof von Paris, Sibour, durch den jungen Priester Verger ermordet. Sibour war U., Verger D.; und die Gerichtsverhandlung gegen Verger ergab urnische Beweggründe.

Man meldet mir noch folgende 2 Fälle:

12. Mainz; um 1850; Mord. Ein 60-j. reicher Rentier, U., hatte einen etwa 26-j. kräftigen jungen Mann mit sich auf sein Zimmer genommen und ihn Nachts bei sich behalten. Es war dies ein berüchtigtes und schon mehrfach bestraftes Individuum; was jener vermuthlich nicht wußte. Nachts ermordete ihn dieser und zwar auf grausame Weise, nämlich mit etwa 20 Messerstichen, und bemächtigte sich hierauf erheblicher Summen und Kostbarkeiten. Er ward Mordes und Raubes angeklagt. Er behauptete, nur Nothwehr geübt zu haben, nämlich gegen einen gewaltsamen Angriff von Seite des Alten auf seine Schamhaftigkeit! Beim Mangel bestimmter Beweise ward er vom Mord freigesprochen, und nur wegen Raubes verurtheilt, zu 7 Jahren Zuchthaus.

13. Genf; 1867, Sommer; Mordversuch. Ein schöner, liebreizender junger Mann hielt sich in Genf auf, selber U., machte viele Bekanntschaften mit Urningen, scheute sich nicht, in deren Wohnungen mit denselben zu schlafen, war mit einem Wort Cinäde. Eines Abends lernte er auf der Bastei einen älteren U. kennen, führte ihn bis zum Zusammenfluß der Arve und Rhone, 10 Minuten von der Stadt, schlug ihn plötzlich auf den Kopf, entriß dem betäubten Uhr und Geld und stürzte ihn in den Strom. Dieser indeß erholte sich, hielt sich über dem Wasser, rief um Hülfe und ward gerettet. Jener floh, besuchte noch an demselben Abend rasch einen U. in der Stadt, dem er ein Stelldichein und eine Nacht versprochen hatte, und schlief bei ihm. Nach 3 Tagen ward er indeß verhaftet. Vor den Assisen behauptete er, gar nicht an Ort und Stelle gewesen zu sein, zu jener Zeit vielmehr bei jenem U. in der Stadt zugebracht zu haben. Vom verletzten indeß mit Bestimmtheit wiedererkannt, ward er zu 12 Jahr Zuchthaus verurtheilt. Er war, wie sich herausstellte, ein dem Bagno zu Toulon entsprungener, schwer verurtheilter Sträfling.

14. Bremen; 1865, Juli; Mord. Während des zweiten deutschen Bundesschießens zu Bremen fand man eines Morgens in der Nähe des Schießplatzes in einem mit Schlamm fast gefüllten Graben eine männliche Leiche. Sie steckte im Schlamm mit Kopf und Oberkörper, während die Beine hervorragten. Es war die Leiche eines verheiratheten Bremer Bürgers, Schneidermeisters, 40–50 Jahre alt, den man Abends vorher noch spät mit einem bestimmten jungen Manne hatte spazieren gehn sehen. Ich war damals in Bremen und las in einem Localblatt: der junge Mann habe von jenem viel Wohlthaten genossen; seine Thäterschaft sei daher durchaus unglaubwürdig; später: er sei verhaftet worden als des Mordes verdächtig; sodann: er sei wieder entlassen; worauf er nach Amerika gegangen; endlich: bereits früher habe er indeß einer Geliebten sich als den Mörder enthüllt; als er sie zurückgelassen, habe diese aus Rache ihn verrathen, jedoch zu spät. Erst im December 1867 schreibt mir nun jener D. aus Bremen: »der ermordete war U.; der Mörder war sein Geliebter! Das Motiv des Mordes ist noch unaufgeklärt.« (Warum nennt man mir des gemordeten Namen nicht?)

§ 121. 15. Bei Chateau-Thierry (Frankreich); 1867; Flucht vor Schande; Tod. Louis Deschamps, U., Schauspieler zu Metz, von Paris kommend, fuhr in der Nacht vom 11. zum 12. Sept. 1867 in einem Eisenbahnwaggon, in welchem sich, außer andren Reisenden, ihm gegenübersitzend, ein blühendschöner junger Mann befand, Laurent Horneck, Cuirassier des 10. Regiments, welcher nach beendeter Dienstzeit in die Heimath zurückkehrte. Deschamp, ganz überwältigt von des Soldaten Schönheit, von der verführerischen Nähe und dem Schleier der Nacht bethört, macht ihm Liebkosungen und unpassende Anträge. Nach einigen Wiederholungen erklärt Horneck: auf nächster Station werde er ihn verhaften lassen. Jener, dadurch auf den Tod geängstigt, öffnet unvermerkt die Thür: und während der Zug in vollem Lauf ist, stürzt er sich hinaus. Im Augenblick des Sprungs wird er zwar vom Cuirassier ergriffen, welcher aus einer Regung von Menschlichkeit den schrecklichen Sturz ihm doch ersparen will. Allein – der Cuirassier wird mit hinausgerissen! Beide stürzen auf das 2te Schienengeleis. Zwar sind sie durch den Sturz vielleicht nur ungefährlich verletzt. Doch wenig Minuten später eilt ein Güterzug heran auf dem Geleis, auf dem die unglücklichen liegen. Beide Opfer werden zermalmt! ... Französische Zeitungen brachten diese Nachricht. Mein Correspondent, der mir dieselben sendet, setzt hinzu: »Der Zug hat beide getödtet oder – gerettet! den einen von der Schande einer Veröffentlichung seines Excesses in der Liebe: den andren von den Foltern eines Bewußtseins, das ihm gesagt haben würde: du hast ein Menschenleben zerstört.« – (Das tragische Ereigniß schilderten die Blätter »l'écho de l’Aisne« etwa v. 15. Sept., »l’indépendance belge« etwa v. 18. Sept. und der Pariser »Figaro« v. 20., 21. u. 22. Sept. 1867.) – In Deschamps' Brieftasche fand man eine vollständige Correspondenz urnischen Inhalts. – »Figaro« nennt ihn »écrasé sur les rails vengeurs.« Anmerk. d. Herausgebers: écrasé: zermalmt auf den rächenden Schienen. Tolosa's »ultrices flammae«, welche 1554 für Muret Anmerk. d. Herausgebers: Muret: siehe zu II. Inclusa S. 37. angezündet wurden, scheint »Figaro« für ihn also förmlich zu vermissen, da er ja nach einem andren instrumentum mortis hascht, um es zum »Rächer« zu machen.

XXVII, Nachtrag zur naturwissenschaftlichen Theorie und zur socialen Frage.

§ 122. Modifizirte Weiblichkeit der Seele. Meine Theorie ist zusammengefaßt in den Worten: Anima muliebris virili corpore inclusa. Aber, wird man geltend machen, die thatsächliche Erscheinung, zu der sich der Liebestrieb in den Urningen entwickelt hat, weicht doch merkbar ab von der Erscheinung, in der die Liebe der Weiber uns entgegentritt. So namentlich, wenn man mit der Liebe der Weiber zusammenhält die Liebessehnsucht der Mannlinge zu sehr jungen mädchenhaften Jünglingen und der Mannlinge völlig activisches geschlechtliches Begehren. Diese Abweichung ist, ich gestehe es, groß. Könnte man mit ihr die Theorie stürzen? die Theorie, daß des Urnings Seele weiblichen Geschlechts sei? Nein! Dies kann man ebenso wenig, wie man es nicht bestreiten kann, daß der Körper mancher Weiblinge mit zartem Teint, weichen runden Formen, ohne Bart, mit weiblicher Stimme etc. (§ 92) trotzdem männlichen Geschlechts ist. Jene Abweichungen der urnischen Liebe von der der Weiber sind nämlich völlig erklärt durch den Unterschied, daß ja des Weibes Seele eben in einen weiblichen, die des U. aber in einen männlichen Körper eingeschlossen ist. Des urn. Liebestriebes Weiblichkeit ward durch den männlichen Körper oft stark beeinflußt und in ihrer Entwicklung gehemmt. Deßhalb muß dieser Liebestrieb so oft, mehr oder minder, unter männlichem Gewande erscheinen. Und andrerseits ist festzuhalten, daß des U. männlicher Körper ja eine weibliche Seele beherbergt und dadurch ebenfalls vielfach beeinflußt und in seiner rein männlichen Entwicklung gestört wird. Darum ist also des U. Seele oft, ja vielleicht in den meisten Fällen, nur

modifiziert weiblich, nämlich beim Mannling und bei den verschiedenen Zwischenurningen, und sein Körper oft nur modificirt männlich, bei den § 92 geschilderten Weiblingen, wohl auch bei manchen Zwischenurningen. Wie aber durch die Ausnahme die Regel, so wird durch diese Modification des Urnings wirkliche körperliche Männlichkeit, sowie seine wirkliche seelische Weiblichkeit, nur bestärkt und beglaubigt.

§ 123. Aufzufindendes Naturgesetz. Die Bestandtheile der Geschlechtsnatur der einzelnen Urn. sind, wie gezeigt, äußerst verschieden. Wir begegnen ja extremen Mannlingen, extremen Weiblingen und Zwischenurningen und zwar oft von der seltsamsten Mischung von männlich und weiblich. Für dieses scheinbare Chaos von Varietäten wird ein künftiger Forscher vermuthlich ein ganz bestimmtes Gesetz auffinden, nach welchem der Mischung scheinbare Willkühr zur Naturnothwendigkeil wird. Erforderlich wird dazu sein eine allseitige Beobachtung von Individuen, die den einzelnen Varietäten angehören, und freilich ein wenig Combinationsgabe. Für dies Gesetz wird man eine Formel finden müssen, ich möchte sagen ebenso genau wie jene Formeln, welche einst Keppler fand für die Gesetze der Bewegung der Planeten und Cometen: so daß man z. B. aus je 2 bekannten dieser Bestandtheile, dieser Elemente, ein noch nicht bekanntes 3tes wird finden können. Die Elemente der urn. Geschlechtsnatur stehn ganz unzweifelhaft sämmtlich zu einander in nothwendiger Wechselbeziehung. (Die Elemente der urn. Natur müssen, eben wegen der anima mullebris virili corpore inclusa, complicirter sein, als die der dionischen und der Weiber-Natur.) Bei entschiedner Männlichkeit der Gemüthsart und des geistigen Habitus z. B. wird auch die Art der Liebessehnsucht eine entschieden mannähnliche sein; d. h. sie wird gerichtet sein auf mädchenhafte Jünglinge, nicht auf Burschen oder drauci. Sollte dies einzelnen Falls gerade dennoch der Fall sein, so wird dafür ein ganz bestimmter Grund in der Natur des Individuums vorhanden sein, den eben die Forschung noch zu entdecken hat. Ebenso, wenn ein U. mit entschiednen Weiblingszügen zu mädchenhaften Jünglingen oder mädchenhaften Weiblingen sich hingezogen fühlt; wovon meine nächste Schrift, Darstellung historischer Urninge, ein Beispiel bringen wird im duc d’Orléans, Bruder Ludwig XIV. Das gesagte gilt von den Elementen insonderheit in ihren verschiednen Abstufungen. Je männlicher z. B. des U. Gemüthsart: desto mädchenhafter werden die Jünglinge sein, die auf ihn Anziehung ausüben. – Die hauptsächlichsten dieser Elemente dürften sein:

1. Gemüthsart und geistiger Habitus: ob männlich, ob weiblich?

2. Art der Liebessehnsucht. ob zu mädchenhaft-zarten Jünglingen, zu Burschen oder zu männlich-kräftigen drauci? ob zu jüngeren oder zu reiferen Gestalten?

3. Art des geschlechtl. Begehrens: ob männlich-aktivisch oder weiblich-passivisch?

4. körperlicher Habitus: ob männlich, ob weiblich?

Noch ein 5. Element dürfte hinzutreten, ein scheinbar ganz fremdes, der Muskelbau: ob kräftig, ob schwach? Ich habe nämlich ganz bestimmt beobachtet: je weniger kräftig des U. Muskelbau, desto kräftiger sind die Gestalten, die auf ihn Anziehung ausüben, und umgekehrt. – Bei Formulirung des Gesetzes wird übrigens zu unterscheiden sein zwischen sinnlicher und schwärmerischer Anziehung. Sinnliche Anziehung übt auf das urnische Herz mehr eine kräftig blühende Gestalt, schwärmerische mehr eine schon geformte und namentlich mit Antlitz- und Augen-Schönheit begabte.

§ 124. Nachtrag zu oben §§ 28. 34. Für die ausgeprägte Mannlingsart der conjunctiven Uranodioninge spricht bei Horaz noch entschiedner diese Stelle:

Nunc, gloriantis quamlibet mulierculam
Vincere mollitie,
Amor Lycisci me tenet. Anmerk. d. Herausgebers: Horaz, Epoden 11, 23 f.: Jetzt hält Lyciskus, dessen Reiz – er weiß es – keck
Jegliches Mädchen besiegt,
mit Liebesbanden mich umstrickt.
(Übersetzung W. Schöne)

Im conjunctiven Uranodioning scheint der Siebes trieb sich zwitterhaft entwickelt zu haben, was ich in Formatrix nannte: in unentschiedner Richtung. Für ihn subjektiv tritt daher ein, was die Vestiges (oben § 95) objektiv annahmen: Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind nicht vorhanden. Temporär scheint indeß, hinc inde, doch auch hier Horror vorhanden zu sein. (Vgl. Ara spei § 133, b.) Bis über diese Varietät näheres erforscht sein wird, wird man sich hiebei beruhigen müssen. Sie ist nicht so verbreitet, als sie scheint.

§ 125. Ein U. verließ 18½ J. alt das Gymnasium, wo er, etwa seit Jahresfrist, einen etwa 2 Jahr jüngeren Mitschüler mit heftiger Sehnsucht geliebt hatte, bisher aber ohne die leiseste Spur von Sinnlichkeit. Körperliche Berührungen beider wurden weder vermieden noch gesucht. Sie fanden kaum Statt, bis der Abschied im letzten Augenblick Kuß und kurze, aber innige, Umarmung herbeiführte; übrigens nicht im Zimmer, sondern an der Treppe. Da plötzlich, obgleich der U. auch jetzt nicht entfernt an Sinnlichkeit dachte, offenbarte sich bei ihm die schlummernde Natur von ihrer sinnlichen Seite, nämlich in einer Erection. Eine solche Wirkung hatte des Geliebten Nähe zuvor nie ausgeübt. – Ganz dasselbe berichtet v. Ramdohr »Venus Urania« (Th. II. S. 106.) von 2 jungen Studenten, die sich liebten, wegen Eifersucht einander gezürnt hatten und ihre Versöhnung durch eine heftige Umarmung besiegelten.

§ 126. Die Ehe zwischen U. und Weib halte ich, unter obigen Voraussetzungen (Note 27 und § 111), auch dann nicht für verwerflich, wenn der U. sie eingeht, um des Glücks der Familien-Liebe, der Familien-Treue, der Familien-Pflege, überhaupt um häuslichen Glücks theilhaft zu werden. – Welche inneren Kämpfe also, welche Conflicte, warten des Urnings! Denn von wem unter uns wird nicht eines Tages – oder auch qualvolle Jahrzehnte hindurch – die Frage Entscheidung begehren: häusliches Glück genießen und mit Schaudern ein Weib umarmen oder einsam dahinleben und einsam dahinsterben, aber seiner Natur getreu bleiben? Wie beneidenswerth seid doch ihr, ihr Dioninge! O fortunatos nimium, sua si bona norunt! Anmerk. d. Herausgebers: O fortunatos: Vergil, Georgica 2, 458: O glückselig über das Maß, wenn es nur seine Güter wollte kennen, (das Landvolk) (Übersetzung G. Herzog-Hauser).

Wird erst nach geschlossener Ehe ein Gatte sich darüber klar, U. zu sein, so sollte dies für ihn unbedingt Ehescheidungsgrund sein; ebenso für die Gattin die Entdeckung, einem U. die Hand gereicht zu haben.

Begreift man jetzt die Tragweite der Thatsache, daß es einen von der Natur eingepflanzten unausrottbaren urnischen Liebestrieb giebt?

XXVIII. Anerkennungen.

§ 127. Von »Memnon« Abth. I. wurden, als Manuskript gedruckt, wenige Exemplare auch an einzelne Privatpersonen versandt.

In Folge dessen ist in der anthropological society zu London über den Gegenstand bereits Vortrag gehalten und darüber discutirt worden. Auch hat diese Gelehrtengesellschaft dem Schriftchen die Ehre erwiesen, in ihrer Bibliothek ihm einen Platz einzuräumen; ebenso meinen 5 früheren Schriften.

(Auch die nachstehenden Briefe bin ich im Original vorzulegen bereit.)

§ 128. Ferner schreibt mir über »Memnon« I. der schon erwähnte vorurtheilsfreie Privatgelehrte Wolf zu Darmstadt, am 30. März 1868:

»Ein mir bekannter Staatsanwalt, dem ich Ihre neueste Schrift gab, äußert sich über dieselbe außerordentlich günstig.«

und am 10. Februar:

»Ich hege längst die Ueberzeugung, daß mannmännliche Liebe mit der Moral gar nichts zu schaffen hat und vom Strafgesetz nicht beunruhigt werden sollte.« (Vgl. in Glad. furens die hiemit übereinstimmenden Aussprüche anderer Dioninge: der Herren Feuerbach zu Stuttgart, Dr. Siedler zu Bremen etc.) »Es ist doch ein gar zu gefährliches Experiment, den Menschen von natürlichen Neigungen abbringen zu wollen, und nun gar auf dem Wege der Mißhandlung!«

und am 12. Februar:

»Ich glaube nicht, daß es einem Arzt gelingen würde, über die Natürlichkeit dieser Liebe etwas zu schreiben, was überzeugender wäre, als Ihre neueste Schrift.«

§ 129. Der Professor der Jurisprudenz Tewes zu Graz, Dioning, dem ich am 25. Apr. »Gladius furens« Bogen I. zugeschickt hatte, schreibt mir:

»Graz, 1. Mai 1868 ...... Also nur rüstig weiter auf deinem Wege, und Kopf oben! Doch an Muth fehlt es dir ja nicht. Laß sie nur rufen: »Kreuzige, kreuzige!« der Siegeskranz wird dir nicht ausbleiben; oder, wenn doch, so trägst du ihn mit stolzem Bewußtsein in deiner Brust.«

§ 130. Ein englischer Urning unweit Londons schreibt mir am 22. März 1868:

»Though J cannot in words express my gratitude, I am true, that, could J write with my heart instead of my hands, J should make you feel how gratiful J am, not only on my own account, but for the sake also of poor Fritz« (d. i. Feldtmann) »towards whom you have so nobly acted« etc. Anmerk. d. Herausgebers: Ich kann meine Dankbarkeit nicht in Worten ausdrücken, doch könnte ich mit dem Herzen statt mit der Hand schreiben, so wollte ich Sie fühlen lassen, wie dankbar ich bin, nicht nur was mich angeht, sondern auch was den armen Fritz betrifft, für den Sie so edel gestritten haben.

Ein andrer englischer Urning schreibt mir folgendes. (Uebrigens ist weder dieser noch der ebengenannte identisch mit den beiden obigen Persönlichkeiten: § 94 u. § 97.)

»Londres, 1. Janvier 1868. ..... Vous me permettrez de vous écrire quelques lignes pour vous exprimer la sympathie profonde que j’éprouve pour la tache que vous avez entreprise: l’émancipation d’une classe nombreuse et innocente d’un joug si cruel, des lois injustes et du mépris immérité. Vous méritez, monsieur, les rémercimens de tous vos confrères sexuels, surtous de ceux qui se cachent derrière la visière. Il me semble qu’il ne faut que de la capacité et du courage tels que les vôtres pour poser nettement – devant la raison publique de tous les pays – les suites logiques de votre appel à l’argumentation, du moins avec la persévérance et l’honorable hardiesse que vous n’avez pas eu peur de montrer« etc. Anmerk. d. Herausgebers: Der Brief ist bereits in Teil 1, S. XI angeführt.

§ 131. Der Professor der Medicin, Hofrath Dr. von Bamberger zu Würzburg, dem ich »Memnon« I. zugesandt hatte, schreibt mir:

»Würzburg, 26. Mai 1868. ...... Ich gestehe, daß die geistreiche Art, wie Sie das Thema behandelt haben, sehr geeignet ist, das wissenschaftliche Interesse dafür rege zu machen. Einer ernsten Discussion würden sich vielfache Anhaltspuncte darbieten. ...... Ihre Behauptung von der angebornen und in der individuellen Organisation begründeten Natur dieser Anomalie halte ich, wenigstens für eine gewisse Anzahl von Fällen, für richtig. Allein ......«

Folgen Einwendungen, längst widerlegte, wider des Uranismus sittliche Berechtigung. Laut wiederhole ich es: urnische Liebe ist, gleich der dionischen, gerechtfertigt vor dem Sittengesetz und berechtigt in der sittlichen Weltordnung. »Das Verhältniß der Individuen Eines Geschlechts darf nur das der Freundschaft sein. Geschlechtliche Beziehungen sind durch die Natur selbst ausgeschlossen u. daher, meinem Gefühle nach, unbedingt verwerflich.« So? aber U. und D. sind gar nicht Individuen Eines Geschlechts, und geschlechtliche Beziehungen zwischen beiden hat die Natur nicht ausgeschlossen, vielmehr gerade gewollt. Sonst hätte sie einfach keinen jungen Mann befähigt, in urnischen Herzen Liebesgluth zu entzünden, und keinem U. den Keim der Sehnsucht nach Jünglingen in's Herz gepflanzt. Nach Ihrem Gefühl verwerflich! Ja wohl: nicht aber nach dem unsrigen. Das ist, wenn auch unbewußt, die alte Anmaßung, daß der Dioninge subjektives Gefühl entscheiden solle. »...... Zur juristischen Beurtheilung bin ich nicht competent. Doch will ich gern zugeben, daß manche Fälle, eben wegen der Entschuldigung ursprünglicher Anlage, auf die mildeste Beurtheilung Anspruch haben.« Herr von Bamberger hält nämlich seltsamerweise den angebornen Usm. für selten, den »erst auf verwerfliche Weise erworbenen« dagegen für »außerordentlich häufig« (!) und zwar obgleich er einräumt, daß ihm »der Gegenstand bisher fern lag.« Ich habe ihm bereits erwiedert, daß jemand, der Jahre lang seine Studien dem Gegenstände widmete und dem ein reiches Material zu Gebote steht, doch wohl ein Recht habe, den hergebrachten Irrthümern und Verlästerungen gegenüber ein Wörtlein drein zu reden. Von Wichtigkeit ist hienach jedenfalls die Anerkennung des wissenschaftlichen Interesses und des Angeborenseins.

§ 132. Auf »Gladius furens« antwortet mit der Oberjustizrath a. D. Feuerbach zu Stuttgart am 24. Mai 1868:

»...... Ich bin ganz einverstanden mit Ihren Ausführungen hinsichtlich des von einem Theile des Juristentags Ihnen widerfahrenen Unrechts. ...... Ihre Ansichten über die nothwendige Verbesserung der Gesetzgebung theile ich vollkommen. In Württemberg ist dieselbe im wesentlichen mit Ihren Ansichten bereits im Einklang.« Dort herrscht das grollmann'sche Prinzip (glad. fur. S. 32), welches, sobald es den Usm. wirklich straft, ihm Gleichheit vor dem Gesetz mit dem Dionäismus doch nicht gewährt. »Bei der Frage: ist öffentliches Aergerniß erregt? besteht freilich auch hier noch der von Ihnen« (gl. fur. S. 27 u. 30) »in scharfsinniger Weise gerügte Uebelstand der Rechtsunsicherheit ....... Ich bin der sichern Ueberzeugung, daß Ihre Bemühungen für die Abänderung der Gesetzgebung auch dann nicht ohne Erfolg sein werden, wenn Sie mit Ihrem – so wohl begründeten – Antrage beim Juristentag nicht aufkommen sollten. ...... Wenn ich daher demselben auch nicht beitrete: in der Sache bin ich ganz Ihrer Ansicht. ...... Unter allen Arten von Furcht kenne ich Menschenfurcht am wenigsten. Daher dürfen Sie nicht besorgt sein, durch Anführung meiner mündlichen Aeußerung in München und einer Stelle aus meinem Briefe« (gl. fur. S. 9 u. 10.) »auch nur entfernt mich verletzt zu haben. Was ich sage und schreibe, vermag ich stets gegen jedermann zu vertreten.«

§ 133. Auf »Gladius furens« antwortet mir der Professor r. Otto Seyffer zu Stuttgart am 26. Mai 1868 (ohne von »Memnon« etwas gelesen zu haben):

»...... Die Gerechtigkeit fordert von uns, einer Sache, die von Ihnen mit so viel Geist und Freimuth geführt wird, unsre Theilnahme zu bezeugen. Ihre Schriften, die ich verschiedenen angesehenen Persönlichkeiten mittheilte, haben in mir und meinen Freunden der vollsten Ueberzeugung Raum gegeben, daß in diesem Punct der Strafgesetzgebung ein großer Irrthum vorhanden ist und daß, wenn man sich anders von alten Vorurtheilen losreißen kann, die von Ihnen geführte Sache siegreich durchdringen wird. ...... Die psychologische Seite der Frage ist mir klar. Neben Ihren Erörterungen sind mir dabei im Gedächtniß die Aussagen eines alten Mannes Ihresgleichen, der, längst gestorben, offen und unumwunden darüber sprach und sich ganz und gar auf Ihren Standpunct stellte: dazu geboren zu sein. ...... Ich möchte eher eine rein psychische Empfänglichkeit annehmen.« Mehr wird ja aber auch von uns gar nicht behauptet, als eine, freilich angeborne, eigenthümliche psychische Empfänglichkeit, welche der der eigentlichen Männer entgegengesetzt ist, daher eine weibliche sein muß: anima muliebris virili corpore inclusa. »Wie dem aber auch sei: ich bin davon zurückgekommen, darin etwas strafwürdiges oder unehrenhaftes zu finden. Man sagt: Verirrung. Doch diesem ist Verirrung, was jenem Nothwendigkeit des Lebensganges ist.«

XXIX. Sprechsaal.

§ 134. 1) Man schreibt mir aus London: »Wünschenswerth wäre die Gründung einer förmlichen Zeitschrift für die Interessen des Uranismus, Anmerk. d. Herausgebers: Zeitschrift für die Interessen des Uranismus: vgl. X. Prometheus als erstes Heft einer geplanten Zeitschrift Uranus. zunächst um Material anzuhäufen. Zum Theil könnte sie brieflich versandt werden.« Ich bin ganz einverstanden, habe schon 1866 eine Zeitschrift »Uranus« projectirt, und ersuche die Genossen um ihre Ansicht, sowie um weitere Vorschläge, wie der Plan in's Werk zu setzen.

2) Von mehreren Seiten wird bei mir angefragt: »ob in Oesterreich die Abschaffung der Bestrafung noch nicht in's Leben getreten sei?« Es ist eine sehr unerfreuliche Zögerung eingetreten! Das Suchen nach dem besten hindert dort die Einführung des guten. Der Gesetzentwurf mit jener Abschaffung ging noch vom Justizminister v. Komers aus. Der »parlamentarische« Justizminister Herbst scheint ihn superrevidiren zu wollen. Das wirkliche Inslebentreten des neuen Strafgesetzes hat er für das Jahr 1870 in Aussicht gestellt! Irgend einer Schulregel zu Liebe soll also die alte Hetzjagd gegen die Natur noch zwei lange Jahre fortgesetzt werden! Es ist unverzeihlich! Werfe man doch diese Barbarei sofort über Bord durch ein Specialgesetz! – Inzwischen wird, wenigstens in Wien, der Usm. zwar von Polizei und Staatsanwalt wenig oder gar nicht mehr beunruhigt. Gerechtigkeit aber fordern wir, nicht polizeiliche Gnade!

3) Am 20. Mai 1868 (am 28. Mai in modificirter Fassung wiederholt) richtete ich an die Deputation des deutschen Juristentags zu München meinen erneuten Antrag:

der Juristentag wolle sich für die Nothwendigkeit einer unverzüglichen Abschaffung der Bestrafung urnischer Liebesübung aussprechen,

motivirt durch:

1. die Nothwendigkeit, einer ohne Rechtsgrund bisher verfolgten Menschenclasse, welcher eine eigne Geschlechtsnatur unausrottbar angeboren ist, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen,

2. die Nothwendigkeit, eine Quelle von Selbstmorden zu schließen,

3. das Muster Oesterreichs, Bayerns und Frankreichs,

4. die anzustrebende Rechtseinheit Deutschlands.

Ich schrieb

darunter am 28. Mai:

»Ich appellire an das Gerechtigkeitsgefühl der Deputation, wenn ich bitte, daß sie nicht auch diesen Antrag wieder, wie vor dem Jahr den Ulrichs-Tewes'schen, werde unterdrücken wollen, und vertraue, daß sie nicht gerade die ernstesten und weittragendsten Gegenstände, an denen das ganze Lebensglück von tausenden hängt, dem Juristentage werde entziehen, denselben

nicht werde erniedrigen wollen zu einem unwürdigen und unmännlichen Dahinleben ohne Mark und Kraft!«

Kaum war dies abgesandt, so empfing ich einen Brief von einem jener gehetzten Opfer unter meinen Naturgenossen, welche um Erlösung flehen. Der Brief kam aus Preußen. Ein Gerichtsbote habe sich nach seiner Wohnung erkundigt.

O Gott im Himmel! war dies Jahr dumpfer Ruhe schon wieder zu viel der Gnade vom Schicksal?

So schreibt ein Ehrenmann. Es drängte mich, dies sogleich der Deputation mitzutheilen.

»O könnten Sie, schrieb ich dabei, all die erstickten Seufzer hören, die diese Verfolgung auspreßt! O könnten Sie hinabschaun in diesen Abgrund namenlosen Elends, von dessen Tiefe Sie keine Ahnung haben! Beweist Ihnen nicht auch dies wieder die dringende Nothwendigkeit, daß endlich einmal ein entschiedner Schritt geschehe? Ueberwinden Sie jene falsche Sittlichkeit, welche Ihnen vielleicht empfehlen wird, auch diesen Antrag wieder zu unterdrücken! Ich meine, Sie können nicht so ungerecht, nicht so grausam, nicht so erbarmungslos sein, unsere Bitte um Prüfung kalt und stumm zu ersticken! .... Und sind denn Namen von solchem Klang, wie die Bamberger, Makower, Feuerbach, Seyffer, Tewes etc. minderer Achtung werth als die Verfasser der Nov. 77 und der Carolina und die Namen Feuerbach (d. ält.), Henke, Tardten und Mittermaier, welche die Bestrafung gefordert haben ohne all und jede wissenschaftliche Prüfung und strotzend von Unwissenheit? ...... Meine »Provocation an den Juristentag«, mein »gladius furens«, ist am 14. Mai 1868 von der kön. preuß. Polizei zu Cassel unterdrückt worden. Wird der deutsche Juristentag sich auf den gleichen Standpunct stellen wollen, der jeden Aufschrei um Gerechtigkeit unterdrückt?«

Die Deputation bilden die Herren Kalb, Stenglein, Ruhwandl, Fäustle (München), Rizy, Berger (der jetzige Minister), Glaser, v. Keller (Wien), Wartensleben, Gneist, Makower (Berlin), Schwarze Dresden, v. Sternenfels Stuttgart, Plank Meppen in Hannover, Stößel Lörrach in Baden, Jhering Gießen, v. Groß Jena, Becker Oldenburg. Wie werden diese Herren entscheiden?

4) Zum feldtmann'schen Prozeß trage ich nach, daß F. den Gerichtsvorsitzenden Herrn Migault ersuchte, mich als 2. Vertheidiger zuzulassen, daß indeß Herr M. diese Bitte, welche zu gewähren er gesetzlich befugt war, mündlich abschlug: »nur nicht jenen Herrn, der mir die Druckschrift sandte.« In gl. fur. wies ich die Ungerechtigkeit nach, die darin liegt, daß die Gerichte, welche über urnische Liebesübung aburtheilen, ganz von Dioningen besetzt sind und nicht zur Hälfte von Urningen. Das aber setzt doch wohl allem die Krone auf, einem angeklagten U. einen Naturgenossen sogar zum Vertheidiger zu verweigern!

5) Zu § 118. 1. Schierenbeck ward am 11. Dec. 1867 (nicht 1861) zwar wegen Usm. zu 2 Jahr Zuchthaus verurtheilt. Doch gehört der Fall nicht in den Kreis meiner Erörterungen, da hier wirklich strafwürdige Handlungsweise vorlag. (3 Knaben hatte er verführt, die noch nicht im freien Besitz ihrer Vernunft waren: im Alter von 10, 11 und 13 Jahren.)

6) Verfolgungen. Hamburg; Berlin, Paris.

a) Aus Hamburg schreibt mir ein Nichtjurist von den polizeilichen Drangsalen denen dort die U. ausgesetzt seien, nämlich von polizeilichen Vorladungen auf bloßen Verdacht oder anonyme Denunciation; wie dann der Beamte den erscheinenden anzureden pflege, z. B.: »Nun, Ihnen sieht man es ja gleich an, was für ein Geschöpf Sie sind!«; von Aufforderungen, andre U. anzugeben; wie dann der vorgeladene 100 oder 150 Mark zahlen müsse (polizeilich?), bei fehlenden Mitteln aber 4, ja 8 Wochen eingesperrt gehalten werde (polizeilich?) in Einer Zelle mit allem möglichen Gesindel und unter fortwährenden Schmähungen von Seite der Aufseher. »Im Carneval 1868 wurden auf einem Maskenball 2 U. in Weiberanzug ohne jede Veranlassung(?), auf den bloßen Verdacht so zu sein, arretirt und andren Morgens im vollen Maskencostüm auf die Polizei geführt, wo sie jedoch vor der Vernehmung eine volle Stunde lang erst noch dem Gespötte dort verkehrender roher Menschen ausgesetzt waren, so daß der eine zuletzt ohnmächtig niederfiel. Man sperrte sie 4 Tage in Untersuchungshaft und ließ sie dann frei.« – So also springt man in Hamburg um mit der Ehre dessen, der im Verdacht steht »so zu sein«?

In Hamburg, wird mir neuestens anderweit mitgetheilt, spielt wieder eine Criminaluntersuchung wegen Usm. Als verwickelt in dieselbe nennt man mir die Schauspieler Temme und Baade. Haben eure Polizei- und Criminal-Beamten denn wirklich nichts nützlicheres zu thun, als die verhüllten Geschlechtsgeheimnisse einer Natur, die sie doch nicht verstehen, zu durchwühlen?

b) Aus Berlin meldet man mir: »Die Verfolgung der U. steht bei uns in voller Blüthe. In Spandau sitzt ein zu 6 Monat verurtheilter Officier. In Berlin schweben gegen verschiedne Civilpersonen polizeiliche Untersuchungen oder Nachforschungen, gegen einen Landwehrofficier eine Untersuchung seitens des Ehrengerichts.«

c) Aus Paris folgendes entsetzliche: »Etwa 1863 hat ein hiesiger U., Baron de Récum, glühend vor Eifersucht und Rache, die Raserei begangen, den Nebenbuhler und sogar den eignen Geliebten (!), einen vielumworbenen Gardesoldaten, geeigneten Orts namhaft zu machen. Die mittelbare Folge davon war, daß außerdem die Namen einer ganzen Reihe von Soldaten den Vorgesetzten bekannt wurden, welche mit Civilpersonen Liebesverhältnisse unterhielten. Die Commando's suchten, was ihnen im criminellen Wege das Gesetz abschnitt, durch Disciplinarmaßregelung zu ersetzen. Mehr als 200 Soldaten wurden nach Algier transferirt, und zwar noch dazu in die dortigen Strafcompagnien!« Unter dem dehnbaren Gummimantel der Disciplin wird dort also das durch's Gesetz abgeschaffte Wüthen gegen urn. Liebe vollständig wieder eingeführt! Verlangt dasselbe der Dienst? Mein Gott, wohin wird man denn jene Soldaten disciplinarisch transferiren, welche mit Frauenzimmern Verhältnisse unterhalten? und jene Officiere, die ihre filles entretenues halten? [Einen großen Theil dieser Grausamkeit hat wohl der bekannte Dr. Tardieu auf der Seele, dessen »attentats aux moeurs« zu derselben entschieden aufstacheln. Von Gift und Geifer triefend und von Irrthümern wimmelnd, ward dies tardieusche Buch (3. Aufl. Paris 1859), obgleich schon von Casper energisch bekämpft, in Frankreich dennoch Auctorität; und sogar ein Deutscher, der Medicinalrath Dr. Theile zu Weimar, beeilte sich 1860, durch eine deutsche Uebersetzung dieser Auctorität das Knie zu beugen.] Und all diese Verfolgungen und frühere ähnliche sind auch hier lediglich ohne Erfolg geblieben: weil wahre Natur ja aller Verfolgung spottet. Martern kann man sie wohl: ausrotten nimmer. Oder ist da Erfolg, wo ein Boissy (oben § 107) int Senat so von den französischen Regimentern reden kann? 1861 schreibt Gustave Brunet in der unten erwähnten dissertation sur l’Alcibiade (S. 77): le vice (natürlich vice!) c’est développé d’une façon effrayante. (Aber wovor denn erschrecken?) Die Vorrede zu der erwähnten Uebersetzung des italiänischen Alcibiades Anmerk. d. Herausgebers: Alcibiades als Schüler (Vorwort S. 12):
Aber niemals zuvor hat dieses Laster die Ausdehnung und die Heftigkeit gehabt wie in der modernen Gesellschaft. Heute kann man sagen, daß es sich demokratisiert hat. (S. 11): Man weiß davon schon seit mehreren Monaten und die Ursache, daß man erst heute davon spricht, liegt darin, daß die Folgen dieser Affäre eine gerichtliche Untersuchung in mehreren Truppenkorps nötig machten, und daß diese Untersuchung nicht so geheim gehalten werden konnte, wie es in ähnlichen Fällen sonst geschieht.
(S. XIV. XV.) sagt über den zu Paris herrschenden Usm. 1866: Jamais ce fléau (natürlich vice und fléau!) n’avait eu l’expansion et l’intensité qu’on lui voit dans la société moderne, où l’on peut dire qu’il s’est démocratisé. Eine Enquete der Pariser Polizei wegen Usm., die Folge einer affaire de la rue Marboeuf, 1864, dauerte mehrere Monate und hatte solche Dimensionen, qu’elle n’a pu être entourée du silence que la policse sait garder en pareil cas. Pariser und Provincialblätter sprachen davon, z. B. die petite revue v. 22. Oct. 1864 (in einem Artikel: Les échappés de Sodome) und: der progrès de Lyon. Betheiligt waren bei dieser Enquete (wie jener Artikel »les échappés« mittheilt) plusieurs corps de troupes! (Alcibiade, Uebersetzung, a. a. O. S. XII. – XV,) [Vorbehalt. Möglicherweise ist diese Mittheilung insofern irrig, als jene Transferirung in die Strafcompagnien vielleicht Folge war der affaire Marboeuf, nicht öer affaire Récum. Ganz genaue Nachrichten über solche Dinge sind aus Paris nur sehr schwer erhältlich.] – Und warum, frage ich, soll gerade der U. nicht frei um Liebe werben dürfen? Mit welchem Recht will man 2 Menschen hindern, und sei's auch Soldat und Civilist, mit Seele und Leib einander anzugehören und das Glück der Liebe zu empfinden, zu dem die Natur doch alle Wesen berufen hat?

7) Zu § 120; 14. Bremen, 1865, Mord. Der U. hieß Lindemann, sein Geliebter, der ihn ermordete, König. Die That war ohne Zweifel einfach Raubmord. König ward verhaftet, weil er im Besitz einer 100-Thaler-Banknote war, die L. am Abend vor jener Nacht bei sich geführt hatte. Dem Untersuchungsrichter hat er sein Liebesverhältniß zu L. ganz offen erzählt und behauptet, die Banknote habe derselbe als Beweis seiner großen Zuneigung ihm geschenkt. (Vergleiche, was er seiner Geliebten entdeckt hat. Geschenkt? Dann müßte er ihn also wohl gemordet haben aus Dankbarkeit!) »Sobald dies bestandene Liebesverhältniß bekannt ward,« so schreibt man mir, »konnten Sie hier überall hören: » Der Kerl hat Mannsleute geliebt: dem ist ganz Recht geschehen!«« Wenn irgend etwas, so beweist diese Volksäußerung die Verwerflichkeit eures Systems: eines Systems, welches bei der Verbreitung der Wissenschaften die Kenntniß urnischer Liebe hinter Schloß und Riegel hält, nur dem Haß Redefreiheit gewährt, auf diese Weise das Volk in seiner Unwissenheit erhält, durch fortgesetzte Criminaluntersuchungen aber der öffentlichen Wuth gerade so Recht giebt, wie einst ein ähnliches Verfolgungssystem der öffentlichen Wuth gegen Ketzer und Hexen. Was für Früchte es trägt, solch ein System, habt ihr in dieser Aeußerung vor Augen. Hätten eure Gelehrten über diesen Theil der Menschennatur nicht schon längst Licht suchen und verbreiten sollen? Disteln haben sie ausgesät! Kann man von Disteln aber Feigen lesen? In diesem Punct steht heute Bremen da, wo 1415 Constanz stand, dessen Pöbel den Ketzer Huß auf dem Scheiterhaufen beschimpfte. Den Pöbel von 1415 hatten, wie ihr ja so gern zu erwähnen pflegt, »die Pfaffen« erzogen: den von 1868 habt – ihr erzogen!

8) Am 28. Feb. 1865 that ich den letzten Federstrich an Ara spei. Am 12. Feb. 1866 erhielt ich, von Freundeshand aus der Schweiz mir zugesandt, Heinrich Hößli's »Eros; über die Männerliebe;« 1836 u. 1838. Das Schicksal hat es nicht gewollt, daß Hößli und ich einander noch die Hände reichten, die wir beide, von einander unabhängig, den gleichen Kampf begannen, die gleiche Herausforderung auf den Kampfplatz dem Jahrhundert zugerufen haben. Er ist nicht mehr. Doch die Sache, die er im Tode aufgeben mußte: schon haben ja meine schwachen Kräfte sie aufgenommen, und andre schaaren sich mit mir um die erhobene Fahne. Schon stehn wir mitten im Kampfe. Wohlan, ihr Brüder, vorwärts! Trotz aller Schwarze, Virchow und Migault!

»Es hängt keine Krone so fest und hoch:
»Der muthige Streiter erkämpft sie doch!«

Zwar tadle ich an Hößli's Werk, daß es ermüdend weitschweifig ist, es umfaßt 2 starke Bände, daß es etwas zu viel mit Phrasen und etwas zu wenig mit Gründen die Verfolger angreift, und daß all und jede Gliederung des Stoffes fehlt. Jedoch ist auch ihm, wie mir, das Angeborensein der Männerliebe das Fundament, auf das er ihre Berechtigung gründet. Freilich wird dies Fundament von ihm nur behauptet, nicht bewiesen. Wenigstens ist das kein Beweis, was er dafür anführt: urnische Liebesgedichte, griechische, römische, persische etc. Diese beweisen ja nur die gar nicht bestrittene Thatsache, daß Männerliebe existirt. Die ganze naturwissenschaftliche Seite des Gegenstandes, so namentlich die Muliebrität, wird nicht berührt. Einmal nur kann er nicht umhin, diesen Punct wenigstens zu streifen. Aber er fürchtet, von ihm in ein Labyrinth geführt zu werden ohne Ausweg. Band I. S. 296 citirt er den staunenswerth richtigen Satz der rabbinischen Seelenwanderungslehre (s. oben § 45, II): »Weibliche Seelen in männlichen Körpern stoßen sich ab mit Weibern.« Mißtrauisch aber macht er sich los von demselben mit den Worten: »Und das ist wahrlich nicht aus der Luft gegriffen. Doch war der kräftige König Friedrich von Württemberg nicht das, was wir unter einer weiblichen Seele verstehn.« (Vgl. oben § 122.) Dennoch ist das Buch reich an glänzenden Partien. Einige Proben gab ich in Gladius furens und oben. Erschütternd ist neben allem edlen Zorn das unendlich tiefe Gedrücktsein, das fast aus jedem Satz hervorleuchtet, und das noch gar fern ist von jener inneren Sicherheit, welche allein durch die Vorahnung der Freiheit verliehen wird. – Das Buch ist nur noch antiquarisch hie und da in der Schweiz zu haben. In Bern haben wir für unsre gemeinsame Bibliothek die letzten 8 dort vorhandnen Exemplare aufgekauft.

9) Am 28. Mai 1868 erhielt ich ein neueres, dennoch aber bereits noch seltner gewordnes Buch: Dissertation sur l’Alcibiade fanciullo a scola (vgl. oben § 107), traduite de l’italien de Baseggio et accompagnée de notes et d’une postface par un bibliophile franpais (Gustave Brunet, bibliothécaire de la ville de Bordeaux). Paris; J. Gay; 1861. Tiré à 254 exemplaires numérotés. 78 Seiten. Durch sehr gefällige persönliche Bemühung des Herrn Brunet gelang es uns, in Paris ein Exemplar dieses Büchleins, die Nr. 1, (zum Preise Von 9 Franks) zu erwerben. Wegen der von Herrn Bruner darin niedergelegten sorgfältigen historischen Studien ist dasselbe äußerst schätzbar als Quelle für meine nächste Schrift, Darstellung historischer Urninge.

10) Am 13. April 1868 erhielt ich aus London:

Don Leon, a poem by the late

Lord Byron, .... forming part of the private journal of his lordship, supposed to have been entirely destroyed by Thomas Moore. .... London, printed for the booksellers, 1866. 130 Seiten. Enthält eine Rechtfertigung urnischer Liebe. Erregte in London, ihres Verfassers wegen, enormes Aufsehn. Eine Probe davon unter den historischen Urn.

11) Das oben erwähnte Buch Alcibiade giebt sich aus als erschienen zu Amsterdam 1866 chez l’ancien Pierre Marteau. Unter dieser Adresse sandte ich dorthin einen Brief, der aber zurückkam mit der von 12 Briefträgern unterzeichneten Erklärung: Onbekend te Amsterdam. Der Leser des Buchs wird also getäuscht! Beim Durchblättern finde ich auch, daß es in der That einigen Grund hat Schlupfwinkel aufzusuchen. Mein Buch möchte nicht gern mit diesem an Einem Tage genannt werden. (Als Verleger nennt man mir jetzt Herrn P. M. in Brüssel.)

12) Die Darstellung historischer Urninge wird etwa 80 Namen enthalten aus Frankreich, Italien, Spanien, Rußland, Schweden, England, Schweiz und Deutschland, aus der Zeit von 1500–1868, mit den betr. Einzelheiten und mit historischen Belegen; unter andren folgende:

Heinrich III. König von Frankreich, Ludwig XIII. König von Frankreich, Philipp Herzog von Orleans, Graf von Vermandois (Sohn Ludwig XIV.), Muret (Gelehrter), Prinz Condé (Haupt der Hugenotten), Prinz Condé (Feldherr), Molière (wenigstens nach einer zeitgenössischen Angabe), Vendôme (Feldherr), Cambacérès, 2ter Consul, Sibour, Erzbischof v. Paris, ϯ 1857; Pietro Farnese, Herzog v. Parma, ϯ 1547, della Casa, Erzbischof v. Benevent, 6#1007; 1556, Bonfadio (Geschichtschreiber, wegen Usm. zu Genua verbrannt 1559), Pabst Julius III.; Gonsalvo de Cordova (span. Feldherr), Don Carlos (Sohn Philipp II., wenigstens wahrscheinlich); Peter I., Kaiser von Rußland (Uranodioning), Paul I., Kaiser von Rußland; Karl XII., König von Schweden, Gustav III., König von Schweden; Jacob I., König von England, Wilhelm III., König von England, William Shakspeare (Urning im Sinne zarter Liebessehnsucht, vielleicht disjunctiver Uranodioning), John Atherton, Bischof von Waterford (wegen Usm. zu Dublin hingerichtet 1640), Lord Byron (stark virilisirt, nach Art Martials, s. oben, oder conjunctiver Uranodioning); Theodor de Bèze (Reformator, Calvin's Nachfolger in Genf), Johannes v. Müller; ein Prinz von Braunschweig-Wolfenbüttel um 1700, Graf Zinzendorf (k. k. Gesandter zu Paris 1705), Winkelmann (bekannter Archäolog), Iffland, ausführliches historisches Material zur Beantwortung der Frage, ob Friedrich II., König von Preußen, und sein Bruder, Prinz Heinrich, Urninge waren, Friedrich I., König von Württemberg, Graf August von Platen-Hallermund (Dichter), Graf Kolowrat (k. k. Staatsminister, ϯ 1850), Graf Khevenhüller-Metsch (k. k. Feldmarschalllieutenant, ϯ 1867), Jellachich, Banus von Croatien (Uranodioning, vielleicht nur virilisirter U., ϯ 1856). Andre Namen, namentlich neuerer Zeit, ziehe ich vor erst gleichzeitig mit den beizubringenden Belegen zu nennen.

13) Die Gladius furens Note 12 erwähnten, seit dem 1. Nov. 1867 eingezahlten, Beiträge der Genossen zur Herausgabe von Gladiua furens und Memnon vertheilen sich, wie folgt:

Deutschland:

Bremen 43 = 75¼ fl.
Mecklenburg 2 " = 3½ fl.
Halberstadt 4 " = 7 fl.
Berlin (mein Berichterstatter) 3
ein andrer 20
ein 3ter 2
25 " = 43¾ fl.
München       4 fl
Würzburg 5 " = 8¾ fl.
Ein Hamburger in Wien Öst. W. 5 fl.       5 fl.
10 (sic) Wiener 12 fl. öst. W.       12 fl.
Ein Dioning bei Darmstadt       2 fl.

Ausland:

       
Ungarn 5 fl. öst. W. i. S.     = 5 5/6 fl.
Schweiz 1 fl.
ein Hamburger in der Schweiz 5
ein Deutscher in Basel 10 fl
    = 19¾ fl
Paris 10 , ein Mecklenburger in Paris 6 16 " = 28 fl.
London 5 Pfund Sterling,
ein zweiter daselbst 5 Pfund,
mein dortiger Berichterstatter 10 und 5 Pfund
    = 196¼ fl.
___________
Summe       411 1/12 fl.

Anmerk. d. Herausgebers: Der Bericht über die empfangenen Geldzahlungen fehlt in der Neuausgabe von 1898. Der große Betrag aus Bremen ist wohl ein Echo auf Ulrichs' und anderer Bemühungen, »Fritz« Feldtmann zu helfen (siehe S. 101 ff.).

In Aussicht gestellt sind noch Beiträge aus Stettin, London, Paris und Constantinopel.

Am 3. u. 5. Aug. 1848 ward meine academische Schrift »de pace Westphalica« von der Juristenfacultät zu Berlin des königl. Preises (goldne Medaille) für würdig erkannt, wegen eines Formfehlers jedoch statt dessen nur eine Geldsumme (50 [***]) honoris causa mir bewilligt. Diese anzunehmen lehnte ich damals ab. Gegenwärtig erblicke ich für sie eine würdige Verwendung. Ich habe sie daher am 12. Febr. 1868 acceptirt; worauf der kön. preuß. Cultusminister die Auszahlung verfügt hat. Nachdem sie am 19. März in meine Hände gelangt war, habe ich diese 50 [***] ausschließlich für Nemus sacrum bestimmt, die schon früher angekündigte Sammlung urnischer Poesien: ein Zweck, wie ich einen schöneren nicht kenne.

14)

Vinea ist todt! (oben § 104). Er starb vor etwa 2 Jahren. So schreibt man mir aus der Schweiz am 23. Mai 1868. Du vielgequälte Seele! Mir drängen sich dabei die Worte in die Erinnerung, denen ich als Knabe aus dem Munde meiner Mutter lauschte:

Das arme Herz, hienieden
Von manchem Gram gequält,
Es findet Ruh und Frieden
Nur wo es nicht mehr schlägt.

Have, pia anima. Sit tibi terra levis. – Er hieß Weingärtner. (Engelberg liegt übrigens im Canton Unterwalden, nicht bei Aarau.)

15) An Sidonius. Anmerk. d. Herausgebers: Sidonius war ein Mitgefangener von Ulrichs in der Festung Minden (1867).

             Sei mir gegrüßt!
    Wenn du noch athmest im rosigen Licht,
Wenn dies wandernde Wort je deinen Blicken begegnet,
Soll es Bote dir sein, daß dein ich nimmer vergesse.

Karl.

XXX. Schluß.

§ 135. Gott, Schöpfer! wie lange wirst du noch dulden, daß man deine Geschöpfe verfolge, wenn sie dem Zuge der Natur folgen, die du ihnen gabst? sie verfolge um der Natur willen, die du ihnen einpflanztest im Mutterschooß? sie verfolge um ihrer Liebe willen?

Offen, mit Nennung meines Namens, im Angesichte Deutschlands und Europa's, unter Anrufung der höchsten Quelle des Sittlichkeits- und Gerechtigkeits-Gesetzes, erhebe ich hiemit feierlich Protest im Namen des zertretenen Rechts der Natur gegen alle noch bestehenden Gesetze, kraft welcher angeborne Urningsliebe verfolgt wird, insonderheit gegen die noch bestehenden Gesetze Oesterreichs, Ungarns, Preußens, Sachsens, Badens, Hessen-Darmstadts, Bremens etc. und Englands.

Ich erhebe ferner Protest dagegen, daß man in Bremen den Urning Feldtmann, welcher nach dem Recht der Natur keinerlei Verbrechen begangen hat, als einen Verbrecher eingekerkert hält;

und desgl. daß man in Oesterreich den Pfarrer Hofer von Moos im Passeierthal in Tirol noch immer im Gefängniß schmachten läßt, welcher (s. Vindicta, S. XIX–XXI) am 3. Sept. 1864 vom k. k. Kreisgericht zu Botzen wegen urnischer Liebesübung zu neun Jahren schweren Kerkers verurtheilt ward!

Vater, vergieb ihnen: denn sie wissen nicht, was sie thun!

Vor ganz Europa protestire ich gegen solche Grausamkeit, eine Barbarei, welche, fürwahr! eine Schmach unsres Jahrhunderts ist! protestire mit meiner einsamen, zerbrechlichen und vielleicht Verfolgungen ausgesetzten Stimme.

Für angeborene Liebe von Rechtswegen bestraft! O du Menschen-Gerechtigkeit! wird dir die Röthe der Scham nicht in die Wangen steigen?

Ich aber baue auf eine unsichtbare, der du nur Spiegelbild sein sollst, auf jene starke, von der Hesiodus sagt:

»Denn die Gerechtigkeit ist des Zeus, des ewigen, Tochter,
Heilig dem Göttergeschlecht im Olymp. Wenn hier sie verletzt ward,
Steigt sie zum Vater hinauf, vor ihm den Frevel zu künden,
Anzuklagen das Unrecht der Könige: bis ihr gesühnt wird.«

(Εργα χαί ήμέραι, I, 252 scq.)

Ja, dich, olympische Gerechtigkeit, dich rufe ich an. Sei du mein Schild! Halte du mich mit deinem starken Arm!

»Eripe me populis et habenti nubila terrae!
Namque potes!« Anmerk. d. Herausgebers: Eripe me: Ulrichs wandelt Vergil, Aeneis 6, 365 f. ab: Entreiß mich den Völkern und der finsteren Erde, denn du vermagst es.

Ihr kennt das berühmte Wort, mit welchem, dem Geschick erliegend, der letzte der Christenverfolger von der Bühne trat. Sterbend rief Kaiser Julian aus:

»Nazarener, du hast gesiegt!«

Ihr Verfolger der Natur, ihr Gesetzgeber, und ihr, die ihr billigt und preiset Gesetze, welche angeborne Liebe zum Kerker verdammen und das geängstete Opfer zum Selbstmord treiben, höret mein Wort:

So wahr jene unsichtbare Gerechtigkeit waltet: so wahr wird der Tag kommen, an dem ihr ausrufen werdet:

»Verfolgte, ihr habt gesiegt!«

Ich ziehe meine Schwingen ein. Wohl mir; schon athm' ich Freiheit. Ich seh's wie fernes Alpenglühen. O Morgenroth! Zum Ohr erklingt's wie leise Siegeslieder. Und in öder Wüste tönt meine Stimme, wie Memnon's Säule, der Morgenröthe entgegen.

Würzburg, 4. Mai 1868.
Karl Heinrich Ulrichs.

 

Erläuterungen und Hinweise des Herausgebers wurden eingepflegt. Re.


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