Albert Ruppersberg
Geschichte der Gemeinde und Bürgermeisterei Dudweiler
Albert Ruppersberg

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21. Die Mühle zu Dudweiler.

Eine herrschaftliche Mühle in Dudweiler wird schon im Jahre 1316 urkundlich erwähnt. Der Müller mußte als Pacht jährlich 3 Malter Weizen, ein halbes Schwein und 8 Kapaunen liefern.Vergl. oben im Kapitel »Besitzverhältnisse im Mittelalter«. Mit diesen Einkünften belehnte der Graf einen seiner Lehnsleute. Von dieser herrschaftlichen Mühle sind uns erst aus dem 18. Jahrhundert wieder Nachrichten erhalten. Wir hören, daß der Erbbeständer Hans Peter Krämer ohne Leibeserben gestorben war.

Im Jahre 1751 verlieh die Rentkammer zu Saarbrücken die im Wiesengrund bei Dudweiler gelegene »nunmehro gnädigster Herrschaft als Eigen heimgefallene Erbbestands-Mahl- und Loh-Mühle samt den zwei dazu gehörigen Gärten dem Hans Nickel Finkler in einem 6jährigen Temporalbestand. Er sollte die Mahlgäste in der Molter nicht übernehmen, sondern sich mit der gewöhnlichen Molter begnügen und in allem andern sich so betragen und aufführen, wie es einem getreuen und arbeitsliebenden Müller zusteht und gebühret«. Die Herrschaft übernahm es, die Mühle wieder in Stand zu setzen, wies dem Müller zwei Wiesen in dem alten Schmelzweiher an und stellte ihn in Bezug auf Viehzucht und Brennholz dem vorigen Beständer gleich.

Der Müller wurde verpflichtet, auf Feuer und Licht wohl Acht zu geben; für selbstverschuldeten Brandschaden mußte er sein ganzes Vermögen zum Pfand setzen. Als Erbpacht entrichtete er 9 Malter Korn, ein Schwein von 130 Pfund Gewicht und 13 Gulden 15 Albus.

Dies Pachtverhältnis war jedoch nicht von langer Dauer. Bereits am 12. Februar 1753 verlieh Fürst Wilhelm Heinrich die Dudweiler Mühle dem Temporalbeständer der obersten Mühle in 167 St. Johann, Johannes Blaser, mit dem erwähnten Zubehör und 6 Morgen noch auszurodenden Ackerlandes, ferner zur Wiederherstellung der Mühle und des Wasserbettes 5 Stämme Schwellenholz und 4 Stämme Riegelholz gegen den Erbkaufschilling von 650 Rheinischen Gulden. Die Mühle sollte sich auf Blasers rechtmäßige Leibeserben absteigender Linie mit Ausschluß der Seitenverwandten vererben. Die jährliche Pachtsumme blieb dieselbe wie bei seinem Vorgänger, nur sollte das Mühlenschwein jetzt 150 Pfund schwer sein; dagegen brauchte der Müller nur 5 Malter Korn abzugeben, mußte aber einen herrschaftlichen Hund in der Mühle unterhalten.

Nach dem Tode des Johannes Blaser wurde die Mühle von seiner Witwe und seinen Kindern, deren Vormund der Bürger Johann Georg Dryander von St. Johann war, im Jahre 1765 für den Preis von 1500 Gulden an den Wiedertäufer Peter Zehr aus der Gegend von Dieuze verkauft, dessen Bruder die St. Johanner Obere Mühle besaß. Der Käufer gab zwei neue französische Louisd'or = 22 Gulden als Trinkgeld in den Kauf. Als Laudemium (Antrittsgeld) mußte er 15 Gulden 5 Albus 6 Pfg., als Taxe 26 Albus 2 Pfg., für den Stempel 15 Albus und an das Armenhaus 3 Gulden 17 Albus bezahlen.

Im Jahre 1772 kaufte Johannes Müller von Dudweiler die Mühle für 3250 Gulden und erhielt den Erbleihbrief für sich und seine ehelichen Nachkommen. Das Laudemium betrug diesmal 65 Gulden, die Taxe 13 Gulden 16 Albus 2 Pfg., der Stempel 6 Gulden und die Steuer für das Armenhaus 4 Gulden 5 Albus 4 Pfg. Der Erbleihbrief galt jetzt nicht mehr wie früher für 20 Jahre, sondern mußte bei jedem Sterbefall sowohl des Erbleihgebers wie des Erbleihnehmers und bei jeder Veräußerung erneuert werden. 168

 


 


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