Albert Ruppersberg
Geschichte der Gemeinde und Bürgermeisterei Dudweiler
Albert Ruppersberg

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2. Besitzverhältnisse im Mittelalter.

Der Name Dudweiler begegnet uns zum ersten Male in einer Urkunde des Jahres 977, durch welche Kaiser Otto II. in Diedenhofen dem Nonnenkloster St. Peter in Metz seine Besitzungen bestätigte, unter denen die Kirche in Malstatt (Madalstat) und die Kapelle in Duodonisvillare aufgeführt werden. Diese Bestätigung wurde im Jahre 993 von Kaiser Otto III. wiederholt. Die Kapelle war, wie aus einer Urkunde König Otto I. v. J. 960 hervorgeht, erst kurz vorher erbaut worden.Jungk, Regesten Nr. 29, 31 u. 33. Wer die Kapelle erbaut hat, wird nicht berichtet. Wie kamen nun die Nonnen von St. Peter zu diesem Besitz in Dudweiler? Die Antwort ist nicht leicht. Wir wissen, daß der Bau von Kirchen im frühen Mittelalter von den Grundherren ausging, die damit das Recht des Patronats, d. h. der Besetzung der Pfarrstelle und der Erhebung des Zehnten erwarben. Diese Kirchen nennt man Eigenkirchen.Der Name eines solchen weltlichen Kirchengründers ist uns noch in dem Ortsnamen Wiebelskirchen erhalten, der von einer Kirche des Wibaldus herzuleiten ist. Wibaldus ist kein Heiligenname; sonst müßte es ja auch St. Wiebelskirchen heißen.

»Die zahlreichen Eigenkirchen, die nach und nach das Zehntrecht erlangt hatten, warfen für ihre Herren eine ganz außerordentlich hohe Rente ab, die mit zunehmender Bevölkerung sich fortwährend steigerte. Die Kirchengründung war vielleicht die vorteilhafteste Kapitalanlage des früheren Mittelalters, weshalb denn auch unzählige Kirchen ebensowohl aus Spekulation wie aus Frömmigkeit gebaut wurden.«Ulrich Stutz, Die Eigenkirche. Berlin 1895, S. 43.

Die Übertragung von Kirchenpatronaten an Klöster war in dieser Zeit die sicherste Art einer Schenkung und allgemein üblich. Es ist wohl anzunehmen, daß die Kapelle in Dudweiler 13 von einem weltlichen Herrn erbaut und von diesem vielleicht auf die Fürbitte seiner Frau, die den Nonnen von St. Peter sich freundlich erweisen wollte, diesem Kloster geschenkt worden war. Unsere Gegend gehörte ja zu dem Bistum Metz. Arnualdus, ein Bischof von Metz, hatte im Anfang des 7. Jahrhunderts die erste Kirche in St. Arnual gebaut. Der Bischof Adventius von Metz gründete um das Jahr 870 das Kloster Neumünster und beschenkte es mit der Martinskirche in Linxweiler; ein späterer Bischof vermehrte die Einkünfte dieses Klosters durch die Kirche in Illingen, die Kapelle in Schiffweiler, drei Höfe in Eschringen und den neunten Teil der Weinernte von Briedel a. d. Mosel. Ein dritter Bischof fügte Landbesitz bei Wiebelskirchen hinzu.Regesten Nr. 17, 20 und 36. Während die Bischöfe mit Vorliebe klösterliche Niederlassungen gründeten, erbauten weltliche Herren Kirchen, deren Patronat und Zehnten sie später an Klöster verschenkten, wie die Grafen von Saarbrücken ihr Familienkloster Wadgassen mit solchen Schenkungen reichlich bedacht haben.Geschichte der Grafschaft Saarbrücken I. 115. So sind die Nonnen von St. Peter in Metz in den Besitz der Kapelle in Dudweiler gekommen. Mit diesem Besitz ist es wohl ebenso gegangen wie mit der Kirche von Malstatt. Um sein Eigentum gegen rechtswidrige Eingriffe zu schützen, wählte das Kloster den benachbarten Grafen von Saarbrücken, der zugleich der größte Grundbesitzer der Gegend war, zu seinem Schirmvogt und übertrug ihm einen Teil der Kirchengüter als Vogteigut, und mit diesem begabten die Grafen ihre Lehnsleute. Die Einkünfte der Kirchen bestanden besonders in dem Zehnten, von dem ein Drittel dem Priester und zwei Drittel dem Patron zufielen. Da dieser Zehnt aber hauptsächlich in Frucht bestand, so war er bei der Entfernung unserer Gegend von Metz und bei den damaligen mangelhaften Verkehrsverhältnissen schwer zu verwerten. Die Jungfrauen von St. Peter haben deshalb den Zehnten von Malstatt schon früh an den Grafen von Saarbrücken verpachtet und im 16. Jahrhundert ihm verkauft. Den Zehnten von Dudweiler hat der Graf von Saarbrücken vielleicht schon bald käuflich erworben; jedenfalls hören wir von den Nonnen von St. Peter in Dudweiler nichts mehr, wohl aber von dem Grafen von Saarbrücken und seinen 14 Lehnsleuten. So war um das Jahr 1200 Folmar Abegheis mit Gütern in Dudweiler belehnt, ferner nacheinander die Herren von Kirkel, von Alben, von Altdorf genannt Wollschläger, von Eiweiler, von Kellenbach, von Forbach, von Bebelsheim und Kern von Siersberg. Die Lehen vererbten sich gewöhnlich durch Verwandtschaft oder Heirat von einer Familie auf die andere. Die erste genauere Nachricht stammt aus dem Jahre 1316. Der Graf von Saarbrücken besaß damals eine Mühle in Dudweiler, die verpachtet war. Als Pacht mußte der Müller jährlich drei Malter Weizen, die Hälfte eines Schweines, das 12 Metzer Schillinge wert war, und acht Kapaunen liefern. Mit diesen Naturalien hatte der Graf seinen Lehnsmann Reiner Rodebosch aus dem ritterlichen Geschlecht der Herren von Saarbrücken belehnt. Als sich nun damals dessen Tochter Katharina mit dem Ritter Konrad RepperAn diese Familie erinnern noch die Flurnamen Reppers Feld und Reppers Gärten in Dudweiler und der Reppersberg in Saarbrücken. vermählte, erhielt sie unter anderem diese Einkünfte aus der Dudweiler Mühle als Mitgift.Regesten Nr. 989. Im Jahre 1348 erweiterten die Edelknechte Eberhard und Johann Repper, vermutlich die Söhne Konrad Reppers, diesen Besitz, indem sie von Simond und Friedrich, den Söhnen des Ritters Rodebosch, deren gräfliches Lehngut in Dudweiler, bestehend in Leuten, Zinsen, Schaften und Beden,Schaft ist eine gewöhnlich zweimal im Jahre erhobene Abgabe an Korn oder Geld, Bede eine außergewöhnliche Abgabe. für 100 Pfund Metzer Pfennige käuflich erwarben. Die Frau des Konrad Repper, Mathilde von Saarbrücken, besaß auch einen Hof in Dudweiler, den sie im Jahre 1369 der Kirche von St. Arnual, in der sie begraben zu werden wünschte, zu einer ewigen Seelenmesse schenkte.Regesten Nr. 1774. Dies war vermutlich der später sogenannte Wittumhof, der dem Pfarrer von Dudweiler zugewiesen war. (S. u. Kirche.) Im Jahre 1346 verschrieben die Ritter Johann von Saarbrücken und sein Bruder Mersilis 5 Schillinge Metzer Pfennige, die aus Dudweiler einkamen, dem Kloster Wadgassen zu einer Seelenmesse. Das Recht des Wiederkaufs für 6½ Pfund Metzer 15 Pfennige übertrugen sie dem Hennekin von Malstatt und seiner Frau Hildegard, ihrer Schwester.Regesten Nr. 1451.

Wie mannigfaltiger Art die Rechte und Einkünfte der Saarbrücker Lehnsleute in Dudweiler waren, ergibt sich aus einer Urkunde vom Jahre 1435, durch welche Nikolaus von Yweiler (Eiweiler), Sohn des Heinrich von Yweiler, und seine Tochter Else, Ehefrau des Nikolaus von Kellenbach, von der Gräfin Elisabeth von Saarbrücken belehnt wurden mit dem Gut, das Heinrich von Yweiler und seine Eltern in Dudweiler gehabt hatten, nämlich dem halben Zehnten, einem Viertel vom Kirchensatz (Patronat), drei Maltern Korn, 24 Schillingen vom Schaft, dem halben Meier-Schwein und 5 Kapaunen, die von 5 Hofstellen geliefert wurden. Es sind dies Abgaben, die der Graf als Kirchenpatron und Grundherr erhob. Der Meier, der bestimmte Einkünfte hatte, mußte dem Grafen jährlich ein Schwein liefern.

Der Adel jener Zeit war oft in wirtschaftlichen Nöten und mußte dann seine Güter verpfänden oder verkaufen. Davon zeugen einige Urkunden aus dem 15. Jahrhundert. Im Jahre 1420 verpfändeten Hensel Bretsch von BebelsheimBebelsheim liegt in der Pfalz. und seine Hausfrau Grete ihre Güter und Rechte zu Dudweiler mit Zustimmung des Grafen Philipp I. als des Lehnsherrn an Heinrich von Nassau. Im Jahre 1443 verpfändeten Gerhard Kern von SiersbergDie Siersburg, jetzt Ruine, liegt bei Saarlouis. und dessen Hausfrau Grete, die Witwe des Hensel Bretsch, ihren Anteil an Neunkirchen und Dudweiler um 160 Gulden an Niklas von Alzei. 1454 verkauften Gerhard Kern von Siersberg und sein Sohn Johann alle ihre Renten zu Saarbrücken, Dudweiler und Sulzbach an das Stift St. Arnual. Die kirchlichen Stiftungen waren im Mittelalter Geldleihhäuser und vertraten vielfach die Stelle der heutigen Banken.

Diese Geldnöte ihrer Lehnsleute benutzten die Grafen von Saarbrücken, um deren Güter und Rechte zurückzukaufen und ihr Gebiet abzurunden. So kaufte Graf Philipp II. im Jahre 1548 von Georg und Heinrich von Altdorf ihre Anteile und Rechte in Dudweiler, Sulzbach und Umgegend für 500 Gulden. 16

Die adeligen Lehen gingen auch in bürgerlichen Besitz über, da der verarmte Adel seine gesellschaftliche Stellung nicht mehr behaupten konnte. Eine Frau von Kellenbach betrieb sogar einen Kramhandel. Das Lehen des Klaus von Kellenbach in Dudweiler erhielt seine Schwester Elisabeth, die mit Hans Hügler verheiratet war. Von dieser ging es auf ihre Tochter Anna, Werner Pfads Frau, über, von dieser wieder auf ihre Tochter, deren Mann Georg Daniel Pfalz 1467 mit dem Kellenbachschen Besitz in Dudweiler belehnt wurde. Aus dieser Ehe stammten zwei Töchter; Anna Apollonia, die Ehefrau von Peter Betz, und Maria, des Pfarrers Johann Klein zu Reben Hausfrau. Ihre Mutter heiratete in zweiter Ehe Nikolaus Zwitzermüller. Dieser verkaufte im Jahre 1615 als Vormund seines Enkels Moritz Zwitzermüller das Kellenbachsche Lehen in Dudweiler für 400 Gulden an den Grafen Ludwig. Damit war wohl ganz Dudweiler in die Hände der Grafen übergegangen. 17

 


 


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