Jean Jaques Rousseau
Der Gesellschaftsvertrag
Jean Jaques Rousseau

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8. Kapitel

Von der bürgerlichen Religion

Im Anfange hatten die Menschen keine anderen Könige als die Götter und keine andere Regierung als die theokratische. Noch Caligula vertrat diese Ansicht, und sie war richtig. Es bedarf einer langwierigen Umwandlung der Gefühle und Begriffe, ehe man sich entschließen kann, seinesgleichen als Herrn anzunehmen und sich einzureden, daß man sich dabei Wohlbefinden werde.

Schon daraus allein, daß man Gott an die Spitze jeder politischen Gesellschaft stellte, folgte, daß es ebenso viele Götter wie Völker gab. Zwei einander fremde und fast immer feindselig gesinnte Völker konnten nicht auf die Dauer einen und denselben Herrn anerkennen; zwei Heere, die sich eine Schlacht liefern, sind außerstande, demselben Feldherrn zu gehorchen. So ging aus der Scheidung der Völker die Vielgötterei hervor und aus dieser wieder die religiöse und bürgerliche Unduldsamkeit, die, wie ich später nachweisen werde, ihrem Wesen nach identisch sind.

Der Wahn der Griechen, bei den barbarischen Völkern ihre eigenen Götter wiederzufinden, war die Folge jenes anderen Wahnes, den sie hegten, daß sie sich als die natürlichen Oberherren dieser Völker betrachteten. Eine höchst lächerliche Lehre ist es aber, wenn man in unseren Tagen die Identität der Götter bei den verschiedenen Nationen behaupten will; als ob Moloch, Saturn und Kronos der gleiche Gott sein könnten! als ob der Baal der Phönizier, der Zeus der Griechen und der Jupiter der Lateiner dasselbe Wesen wären! als ob eingebildete Wesen, die verschiedene Namen führen, irgend etwas unter sich gemeinsam haben könnten!

Wenn man fragt, weshalb im Heidentume, wo jeder Staat seinen eigenen Kultus und seine eigenen Götter hatte, doch keine Religionskriege vorkamen, so erwidere ich, daß dies gerade daher kam, weil jeder Staat ebensogut seinen eigenen Kultus wie seine eigene Regierungsform hatte und folglich zwischen seinen Göttern und seinen Gesetzen keinen Unterschied machte. Der politische Krieg wurde auch auf dem religiösen Gebiete ausgefochten und den Göttern ihre Machtsphäre gleichsam nach den Grenzen der Völker bestimmt. Der Gott des einen Volkes hatte kein Recht über die anderen Völker. Die Götter der Heiden waren keine eifrigen Götter; sie teilten die Herrschaft der Welt unter sich; selbst Moses und das hebräische Volk gaben sich bisweilen dieser Vorstellung hin, indem sie vom Gotte Israels sprachen. Sie betrachteten die Götter der Kanaaniter allerdings als nichtig, denn ihnen galten diese Völker für geächtet, dem Untergange geweiht und dazu bestimmt, von ihnen verdrängt zu werden; aber man sehe, wie sie von den Gottheiten der Nachbarvölker sprechen, die anzugreifen ihnen verboten war. »Du sollst die einnehmen«, sagte Jephta zu den Ammonitern, »die kein Gott Chamos vertriebe, und uns lassen einnehmen alle, die der Herr, unser Gott, vor uns vertrieben hat.« Darin lag meines Erachtens eine völlig anerkannte Gleichheit zwischen den Rechten des Chamos und denen des Gottes Israels.

Als jedoch die Juden, nachdem sie von den babylonischen und später von den syrischen Königen unterworfen worden waren, mit größter Hartnäckigkeit keinen anderen Gott als den ihrigen anerkennen wollten, wurde diese Weigerung für eine Empörung gegen den Sieger angesehen und zog ihnen die in ihrer Geschichte aufbewahrten Verfolgungen zu, von denen sich vor dem Christentum kein zweites Beispiel findet.

Da also jede Religion einzig und allein an die Gesetze des Staates, der sie vorschrieb, gebunden war, so gab es keinen andern Weg zur Bekehrung eines Volkes als seine Unterwerfung und keine anderen Glaubensboten als die Eroberer. Da die Verpflichtung zur Glaubensänderung ein Gebot für die Besiegten war, so mußte man also erst den Sieg davongetragen haben, ehe davon die Rede sein konnte. Nicht die Menschen kämpften für die Götter, sondern die Götter stritten wie im Homer für die Menschen; jeder betete zu dem seinigen um den Sieg und bezahlte denselben durch neue Altäre. Ehe die Römer einen Ort einnahmen, forderten sie dessen Götter auf, ihn zu verlassen; und als sie den Tarentinern ihre erzürnten Götter ließen, so geschah es, weil sie diese Götter für den ihrigen unterworfen und ihnen zu huldigen gezwungen hielten. Sie ließen den Besiegten ihre Götter, wie sie ihnen ihre Gesetze ließen. Eine Krone für den Jupiter Capitolinus war oft der einzige Tribut, den sie ihnen auflegten.

Da die Römer schließlich außer ihrer Herrschaft auch noch ihren Kultus und ihre Götter weithin verbreitet und oft selbst die Götter der Besiegten angenommen hatten, indem sie den einen wie den anderen das Bürgerrecht bewilligten, so befanden sich die Völker dieses unermeßlichen Reiches unmerklich im Besitze einer Unzahl von Göttern und Kulten, die fast überall einander gleich waren. Auf diese Weise wurde endlich das Heidentum auf der ganzen bekannten Erde eine einheitliche Religion.

Unter solchen Umständen gründete Jesus ein geistiges Reich auf Erden, das durch die Trennung des theologischen Systems vom politischen die Einheit des Staates aufhob und jene inneren Spaltungen hervorrief, die nie aufgehört haben, die christlichen Völker zu beunruhigen. Da der neue Gedanke von einem überirdischen Reich niemals in die Köpfe von Heiden eingehen konnte, so sahen sie die Christen immer als echte Empörer an, die unter einer erheuchelten Unterwürfigkeit nur auf den Augenblick warteten, sich unabhängig und zu Gebietern zu machen und die Gewalt, die sie in ihrer Schwäche scheinbar achteten, auf geschickte Weise an sich zu reißen. Dies war die Ursache der Christenverfolgungen.

Was die Heiden befürchtet hatten, geschah. Alles bekam damals ein anderes Gesicht; die demütigen Christen führten plötzlich eine andere Sprache, und das vorgeblich überirdische Reich sah man sich in kurzer Zeit unter einem sichtbaren Oberhaupte in das despotischste Reich dieser Welt verwandeln.

Da es jedoch noch immer ein Staatsoberhaupt und bürgerliche Gesetze gab, so ging aus dieser zwiefachen Gewalt ein unaufhörlicher Konflikt hervor, der in den christlichen Staaten jede gesunde Staatsverfassung unmöglich machte; und nie hat man letzten Endes darüber klar werden können, ob man dem Herrn oder dem Priester zu gehorchen verpflichtet war.

Mehrere Völker sowohl in Europa wie in den angrenzenden Ländern bemühten sich allerdings, das alte System aufrechtzuerhalten oder wieder einzuführen, allein ohne Erfolg; der Geist des Christentums trug überall den Sieg davon. Der geheiligte Kultus bewahrte oder gewann doch wenigstens seine Unabhängigkeit vom Staatsoberhaupte immer bald wieder und stand nie in der so notwendigen Verbindung mit dem Staatskörper. Mohammed hatte hierin einen sehr scharfen Blick, er gab seinem politischen System einen festen Zusammenhang, und solange sich die Form seiner Regierung unter seinen Nachfolgern, den Kalifen, erhielt, war diese Regierung eine einheitliche und in dieser Beziehung gute. Nachdem aber die Araber üppig, gelehrt, gebildet, weichlich und feige geworden waren, wurden sie von Barbaren unterjocht, und nun ging die Trennung der beiden Gewalten von neuem vor sich. Obgleich sie bei den Mohammedanern weniger zutage tritt als bei den Christen, so ist sie trotzdem auch bei ihnen vorhanden, namentlich in der Sekte des Ali; es gibt Staaten, wie Persien, wo sie sich unaufhörlich fühlbar macht.

In Europa machten sich die Könige von England zu Oberhäuptern der Kirche, und die Zaren folgten ihrem Beispiel; aber durch Annahme dieses Titels traten sie keineswegs als Herren, sondern eher als Diener der Kirche auf; sie erlangten nicht das Recht, Änderungen in ihr vorzunehmen, sondern nur die Gewalt, sie zu schützen; in kirchlichen Angelegenheiten sind sie nicht die Gesetzgeber, sondern nur Fürsten. Überall, wo die Geistlichkeit einen festen KörperMan muß wohl beachten, daß die Geistlichkeit nicht sowohl durch förmliche Versammlungen, wie sie in Frankreich üblich sind, in einen Körper vereinigt wird, als vielmehr durch die Gemeinschaft der Kirche. Die Gemeinschaft und die Ausstoßung aus derselben sind der Gesellschaftsvertrag der Geistlichkeit, ein Vertrag, vermittels dessen sie stets die Beherrscherin der Könige und Völker sein wird. Alle Geistlichen, die derselben Gemeinschaft angehören, sind Mitbürger, auch wenn sie an den entgegengesetztesten Enden der Welt lebten. Dieses Mittel ist ein Meisterstück der Politik. Unter den heidnischen Priestern gab es nichts Ähnliches; auch bildeten sie nie eine geistliche Körperschaft. bildet, ist sie Herrin und Gesetzgeberin auf ihrem Gebiete. Es gibt folglich in England und Rußland wie sonst überall zwei Gewalten und zwei Staatsoberhäupter.

Unter allen christlichen Schriftstellern ist der Philosoph Hobbes der einzige, der sowohl das Übel wie das Heilmittel richtig erkannte und sich den Vorschlag zu machen getraute, die beiden Köpfe des Adlers wieder zu vereinigen und alles zur politischen Einheit zurückzuführen, ohne die es dem Staate wie der Regierung immer an einer guten Verfassung fehlen wird. Er hat aber einsehen müssen, daß sich der herrschsüchtige Geist des Christentums mit seinem Systeme nicht in Einklang bringen ließ und der Vorteil des Priesters stets den des Staates überwiegen würde. Nicht sowohl das Abscheuliche und Verkehrte in Hobbes' Politik, sondern das Gute und Wahre in ihr hat sie verhaßt gemacht.Man sehe unter anderem in einem Briefe von Grotius an seinen Bruder vom 11. April 1643, was jener Gelehrte in dem Werke »De cive« billigt und was er tadelt. Zur Nachsicht geneigt, scheint er allerdings dem Verfasser das Gute um des Bösen willen zu verzeihen, aber so gnädig ist nicht jedermann.

Ich glaube, daß man bei einer Entwicklung der geschichtlichen Tatsachen von diesem Gesichtspunkte aus die entgegengesetzten Ansichten Bayles und Warburtons leicht zu widerlegen imstande wäre. Jener behauptet, daß dem Staatskörper keine Religion vorteilhaft sei, während dieser in dem Christentume die festeste Stütze desselben erblickt. Gegen Bayle könnte man den Beweis führen, daß noch nie ein Staat gegründet wurde, dem die Religion nicht als Grundlage diente, und gegen Warburton, daß die christliche Sittenlehre einer kräftigen Staatsverfassung im Grunde genommen mehr nachteilig als nützlich ist. Um mich vollends verständlich zu machen, ist es nötig, daß ich die allzu unbestimmten Begriffe von Religion, soweit sie meinen Gegenstand berühren, etwas genauer definiere.

In ihrer Beziehung zur Gesellschaft betrachtet, die entweder eine allgemeine oder eine private ist, läßt sich auch die Religion in zwei Gattungen teilen, und zwar in die Religion des Menschen und in die des Staatsbürgers. Die erste, die sich von Tempeln, Altären und kirchlichen Gebräuchen frei erhält und sich einzig und allein auf die innere Verehrung des höchsten Gottes und die ewigen Pflichten der Moral beschränkt, ist die reine, einfache Religion des Evangeliums, der wahre Gottesglaube, und könnte das göttliche Naturrecht genannt werden. Die andere, die auf ein einziges Land beschränkt ist, gibt diesem seine besonderen Götter und Schutzpatrone. Sie hat ihre Glaubenssätze, ihre Gebräuche und ihren gesetzlich vorgeschriebenen äußeren Gottesdienst. Mit Ausnahme des Volkes allein, das sich zu ihr bekennt, gilt ihr jedes andere für ungläubig, fremd und barbarisch; sie dehnt die Pflichten und Rechte des Menschen nur so weit aus, wie ihre Altäre reichen. So waren sämtliche Religionen der ältesten Völker, die man auch das staatsbürgerliche oder das positive göttliche Recht nennen kann.

Dazu tritt eine dritte, noch seltsamere Religionsweise, die dadurch, daß sie den Menschen zwei Gesetzgebungen, zwei Oberhäupter und zwei Vaterländer gibt, sie widersprechenden Gesetzen unterwirft und es ihnen unmöglich macht, gleichzeitig fromme und gute Staatsbürger zu sein. Zu dieser Klasse gehört die Religion der Lamas und der Japanesen sowie der Katholizismus. Man kann letzteren Priesterreligion nennen. Aus ihm geht ein gemischtes, jeder Gesellschaft widerstreitendes Recht hervor, das sich mit keinem bestimmten Namen bezeichnen läßt.

Vom politischen Standpunkt aus betrachtet haben alle diese drei Religionsarten ihre Fehler. Die dritte ist so offenbar schlecht, daß ein besonderer Beweis davon reine Zeitverschwendung wäre. Alles, was die gesellschaftliche Einheit zerreißt, ist wertlos; alle Einrichtungen, die den Menschen mit sich selbst in Widerspruch setzen, taugen nichts.

Die zweite hat das Gute, daß sie neben der Gottesverehrung die Liebe zu den Gesetzen pflegt; indem sie das Vaterland zum Gegenstande der Verehrung macht, gibt sie den Bürgern die Lehre, daß jeder dem Vaterlande geleistete Dienst zugleich ein dem Schutzgotte dargebrachter ist. Es ist eine Art Theokratie, in der man keinen andern Hohenpriester als den Fürsten und keine anderen Priester als die Obrigkeiten haben darf. Der Tod für das Vaterland ist nun ein Märtyrertod, die Gesetzesübertretung eine Entheiligung, und die öffentliche Verwünschung eines Schuldigen die Herabrufung des Ingrimmes der Götter auf sein Haupt: sacer esto! (Er sei verflucht!)

Ihr Schlechtes liegt jedoch darin, daß sie auf Irrtum und Lüge gegründet ist und folglich die Menschen irreleitet, zum Aberglauben verführt und die wahre Gottesverehrung in ein nichtiges Zeremonienwesen verdirbt. Schlecht ist sie ferner, wenn sie ausschließend und tyrannisch wird und das Volk in dem Grade blutdürstig und unduldsam macht, daß es nur noch Mord und Totschlag atmet und durch Ausrottung aller, die nicht an seine Götter glauben, ein heiliges Werk zu tun glaubt. Dadurch wird ein solches Volk in einen natürlichen Kriegszustand mit allen anderen versetzt, der seiner eigenen Sicherheit höchst gefährlich ist.

Mithin bleibt nur noch die Religion des Menschen oder das Christentum übrig, nicht das jetzige, sondern das des Evangeliums, das davon wesentlich verschieden ist. Durch diese heilige, erhabene, wahre Religion erkennen sich die Menschen, die alle Kinder eines und desselben Gottes sind, als Brüder an, und das Band, das sie vereint, löst sich nicht einmal im Tode.

Da diese Religion jedoch mit dem politischen Körper in gar keiner Beziehung steht, so läßt sie den Gesetzen lediglich die Kraft, die sie aus sich selbst ziehen, ohne ihnen irgendeine neue zu verleihen, und dadurch bleibt eines der wichtigsten Bande jeder besonderen Gesellschaftsform ohne Wirkung. Noch mehr: sie fesselt die Herzen der Bürger nicht an den Staat, sondern wendet sie vielmehr von ihm wie von allen anderen irdischen Dingen ab. Ich kenne nichts, was dem gesellschaftlichen Geiste mehr widerstreitet.

Man sagt uns, daß ein Volk von wahren Christen die vollkommenste Gesellschaft sein würde, die sich denken ließe. Bei dieser Annahme sehe ich nur eine große Schwierigkeit: nach meinem Erachten würde eine Gesellschaft von wahren Christen keine Gesellschaft von Menschen mehr sein.

Ich behaupte sogar, daß eine derartige Gesellschaft trotz aller ihrer Vollkommenheit weder die stärkste noch die dauerhafteste sein würde. Infolge ihrer Vollkommenheit würde ihr das innere Band fehlen; ihre Vollkommenheit selbst würde ihren Untergang herbeiführen.

Jeder würde seine Pflicht erfüllen; das Volk würde den Gesetzen gehorchen, die Oberhäupter würden gerecht und maßvoll, die Beamten sittenrein und unbestechlich sein. Die Soldaten würden den Tod verachten; es gäbe weder Eitelkeit noch Luxus. Das ist alles höchst vortrefflich, aber sehen wir uns weiter um.

Das Christentum ist eine durchaus geistige Religion, die sich einzig und allein mit himmlischen Dingen beschäftigt; die Heimat des Christen ist nicht von dieser Welt. Er erfüllt seine Pflicht, das ist wahr, aber er tut es mit einer tiefen Gleichgültigkeit gegen den guten oder bösen Ausgang seiner Bestrebungen. Sobald er sich keinen Vorwurf zu machen braucht, so kümmert es ihn wenig, ob hienieden alles gut oder übel geht. Befindet sich der Staat in blühendem Zustande, so hat er kaum den Mut, die allgemeine Glückseligkeit zu genießen; er ist besorgt, auf den Ruhm seines Landes stolz zu werden; geht der Staat zugrunde, so segnet er die Hand Gottes, die schwer auf seinem Volke lastet.

Damit eine solche Gesellschaft in Frieden lebte und ihre Eintracht sich erhielte, müßten sämtliche Bürger ohne Ausnahme gleichgute Christen sein; fände sich indessen unglücklicherweise unter ihnen auch nur ein einziger Ehrgeiziger, ein einziger Heuchler, etwa ein Catilina oder ein Cromwell, so täte er sich gewiß leicht mit seinen frommen Landsleuten. Die christliche Liebe gestattet nicht, sofort Böses von seinem Nächsten zu denken. Sobald er durch irgendeine List die Kunst entdeckt hat, sie hinter das Licht zu führen und einen Teil der Staatsgewalt an sich zu reißen, so hat er seine Würde gesetzmäßig erlangt. Gott will, daß man ihn achte. Nun ist er eine Macht, und Gott will, daß man ihm gehorche. Mißbraucht sie der Träger einer solchen Gewalt, so ist er die Geißel, mit der Gott seine Kinder züchtigt. Man würde sich ein Gewissen daraus machen, den Usurpator zu verjagen; man müßte die öffentliche Ruhe stören, Gewalt anwenden und Blut vergießen, was mit der christlichen Sanftmut schlecht vereinbar ist. Und von dem allem abgesehen: was liegt auch wohl daran, ob man in diesem Jammertale ein freier Mann oder ein Sklave ist? Die Hauptsache ist, ins Himmelreich zu kommen, und dazu ist Entsagung nur ein Mittel mehr.

Entsteht irgendein auswärtiger Krieg, so ziehen die Staatsbürger furchtlos in den Kampf; keiner denkt an Flucht; sie tun ihre Schuldigkeit, aber ohne Leidenschaft für den Sieg; sie verstehen besser zu sterben als zu siegen. Was kommt darauf an, ob sie siegen oder besiegt werden? Weiß die Vorsehung nicht besser als sie, was ihnen not tut? Stelle man sich nun vor, mit welchem Erfolge sich ein stolzer ungestümer und leidenschaftlicher Feind ihren Stoizismus zu Nutzen machen kann! Stellt ihnen jene mutigen Völker gegenüber, die glühende Ruhmbegier und Vaterlandsliebe verzehrt, denkt euch eure christliche Republik im feindlichen Zusammentreffen mit Sparta oder Rom, und die frommen Christen sind geschlagen, vernichtet und zerstreut, ehe sie nur Zeit hätten, zur Besinnung zu kommen, oder sie verdanken ihre Rettung nur der Verachtung, die sie ihrem Feind einflößen. Meines Bedünkens legten die Soldaten des Fabius einen schönen Eid ab; sie schwuren nicht, zu sterben oder zu siegen, sondern als Sieger heimzukehren, und hielten ihren Schwur. Nie hätten Christen einen solchen Eid abgelegt; sie hätten gefürchtet, Gott zu versuchen.

Ich irre mich indessen, wenn ich von einer christlichen Republik rede, jedes dieser beiden Worte schließt das andere aus. Das Christentum predigt nur Knechtschaft und Unterwürfigkeit. Sein Geist ist der Tyrannei zu günstig, als daß sie nicht immer suchen sollte, daraus Gewinn zu ziehen. Die aufrichtigen Christen sind dazu geschaffen, Sklaven zu sein, sie wissen es auch und beunruhigen sich darüber kaum, da dieses kurze Erdenleben einen zu geringen Wert in ihren Augen hat.

Die christlichen Soldaten sollen vortrefflich sein. Ich leugne es; man möge mir erst solche ausgezeichnete Truppen zeigen, denn ich für meine Person kenne wenigstens keine. Man wird mir die Kreuzzüge nennen. Ohne die Tapferkeit der Kreuzfahrer in Abrede zu stellen, will ich nur bemerken, daß sie nicht Christen, sondern vielmehr Soldaten der Priester, Bürger der Kirche waren; sie schlugen sich für deren geistiges Reich, das sie, man weiß nicht wie, in ein weltliches umgewandelt hatten. Recht betrachtet, war es ein Rückfall ins Heidentum; da das Evangelium keine Nationalreligion stiftete, so ist unter Christen jeder heilige Krieg unmöglich.

Unter den heidnischen Kaisern waren die christlichen Soldaten tapfer; alle christlichen Schriftsteller versichern es, und ich glaube es gern; es war ein Wetteifer der Ehre gegen die heidnischen Truppen. Sobald die Kaiser Christen geworden waren, hörte dieser Wetteifer auf, und als erst das Kreuz den Adler verdrängt hatte, war es mit der römischen Tapferkeit für immer zu Ende.

Lassen wir jedoch die politischen Betrachtungen beiseite und kommen wir auf das Recht zurück, um die Grundsätze in einer so wichtigen Angelegenheit festzustellen. Das Recht, das der Gesellschaftsvertrag dem Staatsoberhaupte über die Untertanen gibt, erstreckt sich, wie gesagt, nicht über die Grenzen des Gemeinwohles hinaus.»In der Republik«, sagt der Marquis d'Argenson, »ist jeder in dem, was dem andern nicht schadet, vollkommen frei.« Dies ist ein für allemal die Grenze; man kann sie nicht genauer ziehen. Ich konnte mich nicht des Vergnügens erwehren, dieses Manuskript bisweilen anzuführen, obgleich es dem Publikum unbekannt ist, um dem Andenken eines berühmten und hochgeachteten Mannes, der sich noch als Minister ein echtes Bürgerherz und richtige und gesunde Anschauungen über die Regierung seines Landes bewahrte, Ehre zu erweisen. Die Untertanen sind dem Staatsoberhaupte mithin nur insoweit Rechenschaft über ihre Ansichten schuldig, als sich dieselben auf das Gemeinwesen beziehen. Für den Staat ist es allerdings von großer Wichtigkeit, daß sich ein jeder Bürger zu einer Religion bekennt, die ihn seine Pflichten liebgewinnen läßt. Die Glaubenssätze dieser Religion gehen dagegen den Staat und dessen Glieder nur insofern etwas an, als sie die Moral und die Pflichten betreffen, die der Gläubige gegen andere zu erfüllen hat. Sonst kann jeder glauben, was er will, ohne daß dem Staatsoberhaupte das Recht zusteht, sich danach zu erkundigen, denn da er in der andern Welt keine Befugnis hat, so braucht er sich um das Los seiner Untertanen in dem zukünftigen Leben nicht zu kümmern, wenn sie nur in dem irdischen gute Bürger sind.

Es gibt demnach ein rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, und die Festsetzung seiner Artikel ist lediglich Sache des Staatsoberhauptes. Es handelt sich hierbei also nicht eigentlich um Religionslehren, sondern um allgemeine Ansichten, ohne deren Befolgung man weder ein guter Bürger noch ein treuer Untertan sein kann.Als Cäsar bei der Verteidigung des Catilina den Satz von der Sterblichkeit der Seele aufzustellen suchte, verloren Cato und Cicero zu seiner Widerlegung die Zeit nicht mit philosophischen Erörterungen, sondern begnügten sich, den Nachweis zu liefern, daß Cäsar als schlechter Bürger spreche und eine dem Staate verderbliche Lehre aufstelle. In der Tat hatte der römische Senat auch nur hierüber und nicht über eine theologische Streitfrage zu entscheiden. Ohne jemand zwingen zu können, sie zu glauben, darf der Staat jeden, der sie nicht glaubt, verbannen, zwar nicht als einen Gottlosen, wohl aber als einen, der den Gesellschaftsvertrag verletzt, der unfähig ist, Gesetze und Gerechtigkeit aufrichtig zu lieben und im Notfalle sein Leben seiner Pflicht zu opfern. Sobald sich jemand nach öffentlicher Anerkennung dieser bürgerlichen Glaubensartikel doch als Ungläubiger aufführt, verdient er den Tod; er hat das größte aller Verbrechen begangen, er hat vor den Gesetzen falsch geschworen.

Die Dogmen der bürgerlichen Religion müssen einfach, gering an Zahl und bestimmt ausgedrückt sein und keiner Auslegungen und Erklärungen bedürfen. Das Dasein einer allmächtigen, weisen, wohltätigen Gottheit, einer alles umfassenden Vorsehung; ein zukünftiges Leben, die Belohnung der Gerechten und Bestrafung der Gottlosen, die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrages und der Gesetze, das sind die positiven Glaubenssätze. Was die negativen anlangt, so beschränke ich sie auf einen einzigen, die Unduldsamkeit. Sie ist eine Eigentümlichkeit der von uns verworfenen Religionsformen.

Wer die bürgerliche und kirchliche Unduldsamkeit voneinander unterscheidet, irrt sich meiner Ansicht nach. Beide sind unzertrennlich. Es ist unmöglich, mit Leuten, die man für verdammt hält, in Frieden zu leben; sie lieben hieße Gott hassen, der sie bestraft. Es bleibt keine andere Wahl, als sie zu bekehren oder zu peinigen. Überall, wo kirchliche Unduldsamkeit herrscht, muß sie notwendigerweise auf die bürgerlichen Verhältnisse Einfluß ausüben«,Die Ehe hat zum Beispiel, als ein bürgerlicher Akt, auch bürgerliche Folgen, ohne die die Gesellschaft unmöglich bestehen kann. Nehmen wir nun an, daß es der Geistlichkeit gelänge, sich allein das Recht zur Abschließung des Ehevertrages anzueignen, ein Recht, das sie in jeder unduldsamen Religion sicherlich an sich reißen wird, liegt es dann nicht auf der Hand, daß sie durch rechtzeitige Geltendmachung der kirchlichen Gewalt die des Fürsten vollkommen aufheben wird, da ihm nur so viele Untertanen bleiben werden, als ihm die Geistlichkeit freiwillig läßt? Allein dazu befugt, die Leute zur Verehelichung zuzulassen oder von ihr auszuschließen, je nachdem sie dieser oder jener Glaubensrichtung folgen, dieses oder jenes Bekenntnis annehmen oder verwerfen, und je nachdem sie ihr mehr oder weniger ergeben sind, wird dann nicht sicherlich die Geistlichkeit, sobald sie nur klug und beharrlich verfährt, allein über Erbschaften, Ämter, Staatsbürger, ja über den Staat selber entscheiden, der bei einer Zusammensetzung aus lauter Bastarden gar nicht bestehen könnte? Allein, wird man mir einwenden, dann wird man doch dagegen als einen groben Mißbrauch Verwahrung einlegen, gerichtliche Schritte tun, Beschlüsse fassen, das weltliche Einkommen der Geistlichkeit mit Beschlag belegen. Wie jämmerlich! Besitzt die Geistlichkeit wenn auch nicht gerade Mut, so doch nur gesunden Menschenverstand, so wird sie alles seinen Weg gehen lassen, wird ruhig Verwahrung einlegen, gerichtliche Schritte tun, Beschlüsse fassen, das weltliche Einkommen mit Beschlag belegen lassen, und wird schließlich doch die Herrschaft in der Hand behalten. Es ist meines Bedünkens kein großes Opfer, wenn man einen Teil hingibt, sobald man sicher ist, das Ganze als Beute zu erhalten. und sobald sie den gewonnen hat, ist das Staatsoberhaupt nicht mehr Staatsoberhaupt, nicht einmal im Weltlichen; von dem Augenblick an sind die Priester die wahren Herren, und die Könige nur noch ihre Diener.

In der Gegenwart, wo es keine ausschließliche Nationalreligion mehr gibt noch geben kann, muß man alle Religionen dulden, die die anderen dulden, sobald ihre Dogmen den staatsbürgerlichen Pflichten nicht widerstreiten. Wer sich aber zu sagen erdreistet: außer der Kirche gibt es kein Heil, der muß aus dem Staate verwiesen werden, wofern nicht der Staat die Kirche, und der Fürst der Hohepriester wäre. Ein solches Dogma steht nur mit einer theokratischen Verfassung im Einklang; in jeder andern ist es verderblich. Der Grund, aus dem Heinrich IV. zur katholischen Kirche übergetreten sein soll, müßte jeden anständigen Mann und namentlich jeden denkenden Fürsten zum Austritt aus ihr bestimmen.


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