Jean Jaques Rousseau
Der Gesellschaftsvertrag
Jean Jaques Rousseau

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10. Kapitel

Vom Mißbrauche der Regierung und von ihrer Tendenz zum Verfall

Gerade wie der Wille des einzelnen unaufhörlich gegen den allgemeinen Willen ankämpft, liegt auch die Regierung im unaufhörlichen Kampfe gegen die Oberherrlichkeit. Je leidenschaftlicher dieser Kampf wird, desto mehr wird die Verfassung geschädigt, und da es hier keinen weiteren Standeswillen gibt, der im Widerstande gegen den Fürsten ihm die Spitze bieten könnte, so muß es früher oder später dahin kommen, daß der Fürst schließlich das Staatsoberhaupt unterdrückt und den Gesellschaftsvertrag bricht. Das ist der damit unzertrennlich verbundene Fehler, der von der Bildung des Staatskörpers an ihn unablässig zu zerstören strebt, wie Alter und Tod zuletzt den Körper des Menschen zerstören.

Allgemein sind es zwei Wege, auf denen eine Regierung entartet, und zwar Zusammenballung oder Auflösung des Staates.

Die Regierung ballt sich zusammen, wenn sie von einer großen Anzahl auf eine kleinere, das heißt von der Demokratie zur Aristokratie, und von der Aristokratie zum Königtum übergeht. Das beruht auf ihrer natürlichen Tendenz dazu.

Eigentlich Fußnote. Aus technischen Gründen in den Text gesetzt. Re. Das langsame Entstehen und die allmähliche Entwicklung der Republik Venedig in ihren Lagunen bieten ein bemerkenswertes Beispiel eines solchen Verlaufes dar, und es ist dabei höchst auffallend, daß die Venetianer seit länger als zwölfhundert Jahren noch immer auf der zweiten Stufe, die mit Serrar di Comiglio 1198 begann, zu stehen scheinen. Was die alten Herzoge anlangt, die man ihnen zum Vorwurfe macht, so ist, was auch das Squittinio della liberta Veneta sagen möge, klar nachgewiesen, daß sie nicht die Staatsoberhäupter gewesen sind.

Man wird nicht unterlassen, mir die römische Republik entgegenzuhalten, die eine völlig entgegengesetzte Entwicklung genommen, indem sie von der Monarchie zur Aristokratie und von der Aristokratie zur Demokratie übergegangen sei. Ich denke hierüber ganz anders.

Die erste Stiftung des Romulus war eine gemischte Regierung, die bald in Despotismus ausartete. Aus besonderen Ursachen ging der Staat vor der Zeit zugrunde, wie man ja auch ein Kind sterben sieht, ehe es erwachsen ist. Die Vertreibung der Tarquinier war der eigentliche Beginn der Republik. Allein sie gewann nicht sofort eine feste Gestalt, weil man das Patriziat nicht abschaffte und mithin das Werk nur halb tat. Sonach verblieb die Erbaristokratie, die schlechteste aller gesetzlichen Regierungsformen, und stand im unaufhörlichen Kampfe mit der Demokratie, so daß, wie Macchiavelli nachgewiesen hat, die noch lange unsichere und schwankende Regierungsform erst durch die Einsetzung der Volkstribunen einen festen Halt erhielt; nun erst gab es eine wahre Regierung und eine wirkliche Demokratie. Jetzt war das Volk nicht allein Staatsoberhaupt, sondern auch Obrigkeit und Richter; der Senat war nur eine untergeordnete Verwaltungsbehörde, um die Regierung zu mäßigen und zu vereinigen, und selbst die Konsuln hatten in Rom, wenn sie auch Patrizier, höchste Obrigkeiten und im Kriege unumschränkte Feldherren waren, doch nur den Vorsitz in den Volksversammlungen.

Von nun an konnte man wahrnehmen, wie bei der Regierung auch schon wieder ihr natürlicher Hang zur Aristokratie stark hervortrat. Da das Patriziat wie von selbst erlosch, befand sich die Aristokratie nicht mehr wie zu Venedig und Genua in der Gesamtheit der Patrizier, sondern im Körper des Senats, der aus Patriziern und Plebejern bestand, ja sogar im Stande der Tribunen, als diese anfingen, sich eine aktive Gewalt anzumaßen; denn Namen tun nichts zur Sache, und wenn das Volk erst Häupter hat, die anstatt seiner regieren, so ist dies immer eine Aristokratie, wie die Häupter auch genannt werden mögen.

Aus dem Mißbrauche der Aristokratie entstanden die Bürgerkriege und das Triumvirat. Sulla, Julius Cäsar und Augustus wurden in der Tat wirkliche Monarchen, und schließlich löste sich der Staat unter dem Despotismus des Tiberius auf. Die römische Geschichte widerlegt also meinen Grundsatz nicht, sondern bestätigt ihn vielmehr.

Ginge sie von der kleineren Zahl zur größeren zurück, so könnte man sagen, daß sie erschlaffte; aber dieser umgekehrte Übergang ist unmöglich.

In der Tat ändert die Regierung ihre Form nur, wenn die Abnutzung ihres Getriebes sie so geschwächt hat, daß sie sich in ihrer bisherigen nicht mehr zu erhalten vermag. Bei einer durch Ausdehnung herbeigeführten weiteren Schwächung müßte nun ihre Kraft völlig aufhören, und sie würde noch weniger bestehen können. Je nachdem das Getriebe nachgegeben hat, muß es also wieder instand gesetzt und in Gang gebracht werden, sonst müßte der Staat, den es erhält, in Trümmer sinken.

Die Auflösung des Staates kann auf zweierlei Art erfolgen.

Erstens, sobald der Fürst den Staat nicht mehr nach den Gesetzen verwaltet und sich die oberherrliche Gewalt anmaßt. Dann geht eine sehr auffallende Veränderung vor sich, indem sich nicht die Regierung, sondern der Staat zusammenzieht; damit meine ich: der große Staat löst sich auf, und es bildet sich in ihm ein neuer, der nur aus den Gliedern der Regierung besteht und für das ganze übrige Volk nichts als sein Herr und Tyrann ist. Reißt die Regierung in dieser Weise die Oberherrlichkeit an sich, so ist der Gesellschaftsvertrag gebrochen, und alle einfachen Staatsbürger, die von Rechts wegen in ihre natürliche Freiheit zurücktreten, gehorchen nur aus Zwang und nicht aus Pflicht.

Derselbe Fall findet statt, sobald die Glieder der Regierung die Macht, die sie nur in der Gesamtheit ausüben dürfen, einzeln an sich reißen; dies ist nicht minder eine Verletzung der Gesetze und ruft noch weit größere Verwirrung hervor. Nun hat man gleichsam ebenso viele Fürsten wie obrigkeitliche Personen, und der Staat, der in der gleichen Weise wie die Regierung geteilt ist, geht unter oder ändert seine Gestalt.

Löst der Staat sich auf, so wird ein Mißbrauch der Regierung, welcher Art auch immer, allgemein Anarchie genannt. Will man einen Unterschied aufstellen, so artet die Demokratie in Ochlokratie, die Aristokratie in Oligarchie aus; ich könnte noch hinzusetzen, das Königtum arte in Tyrannei aus, aber letzteres Wort ist doppelsinnig und verlangt erst eine Erklärung. Im gewöhnlichen Sinne ist ein Tyrann ein König, der gewalttätig und ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit und Gesetze regiert. Im engeren Sinne versteht man unter einem Tyrannen einen Privatmann, der sich die königliche Gewalt anmaßt, ohne ein Recht darauf zu besitzen. So faßten die Griechen das Wort Tyrann auf; sie legten es ohne Unterschied allen guten wie schlechten Fürsten bei, deren Gewalt nicht gesetzmäßig war.Omnes enim habentur et dicuntur tyranni, qui potestate utuntur in ea civitate, quae libertate usa est. (Com. Nep. in Milt., cap. VIII. Denn alle gelten als Tyrannen und heißen auch so, die in einem Staate die Macht besitzen, der die Freiheit besessen hat.) – Allerdings unterscheidet Aristoteles den Tyrannen vom Könige, indem er sagt, daß ersterer für seinen eigenen Vorteil und letzterer nur für das Wohlergehen seiner Untertanen regiere; aber nicht allein haben alle griechischen Verfasser das Wort Tyrann in einem anderen Sinne gebraucht, wie sich namentlich aus Xenophons Hiero ersehen läßt, sondern es würde auch aus der Unterscheidung des Aristoteles folgen, daß es seit Anfang der Welt noch keinen einzigen König gegeben hätte. Mithin sind Tyrann und Usurpator völlig synonyme Wörter.

Um verschiedene Begriffe auch verschieden auszudrücken, nenne ich den Usurpator der königlichen Gewalt einen Tyrannen und den Usurpator der oberherrlichen Gewalt einen Despoten. Tyrann ist also, wer sich den Gesetzen zuwider die Gewalt anmaßt, um nach den Gesetzen zu regieren; Despot, wer sich über die Gesetze selbst hinwegsetzt. Folglich braucht ein Tyrann nicht Despot zu sein, während der Despot stets Tyrann ist.


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