Artur Landsberger
Das Blut
Artur Landsberger

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Zweiundzwanzigstes Kapitel.

In dem Prozeß gegen Kornelia traten als Zeugen Johannes van Gudry und Frau van Jörgens auf.

Da Kornelia weder bestritt, die Kellnerin Brigitte Madsen zu sein, noch in Abrede stellte, den Schmuck gestohlen zu haben, so nahm die Verhandlung kaum eine halbe Stunde in Anspruch.

Der gute Eindruck, den ihre freiwillige Stellung, ihr Geständnis und die offensichtliche Reue machten, wurde durch das Zeugnis der dicken Frieda, die sich als ihre Wirtin ausgab, mehr als aufgehoben.

»Ich habe,« so sagte diese Zeugin aus, »die Person aus purem Mitleid bei mir aufgenommen. Und wie hat sie's mir gedankt? Belogen und bestohlen hat sie mich! Und eines Nachts ist sie mit meinen besten Sachen auf und davon gegangen.«

Das Strafverfahren wurde, da Kornelia nicht widersprach, auch auf diesen Fall ausgedehnt, obgleich die Anzeige erst am Tage vor der mündlichen Verhandlung erfolgt war. Angeblich hatte Frieda im »Strammen Hund« von Brigittes Verhaftung erfahren und daraufhin auch ihren Fall anhängig gemacht.

Unter Tränen sagte sie aus: »Ich war dem Mädchen immer so gut! Und wenn sie mir das Hemd vom Leibe gerissen hätte – ich hätte sie nicht ins Unglück gestürzt und keine Anzeige erstattet.«

»Und warum haben sie es nun doch getan?« fragte der Richter.

»Weil ich bei einem Besuch im ›Strammen Hund‹ von der Geschichte hörte und mir sagte: Wenn die arme Brigitte denn doch schon dran glauben muß, dann macht es für sie nichts aus, wenn ich auch gleich meine Geschichte vorbringe. Ich bin eine arme Frau und komme so vielleicht wieder zu meinen Sachen. Aber ich von mir aus hätte nie den Anstoß gegeben.«

Und als der Richter ihr eröffnete, daß grade ihr Fall das Bild der Anklage zu Brigittes Ungunsten verrücke, daß sie sonst vielleicht mit einer bedingten Verurteilung davongekommen wäre, nun aber hohe Strafe zu erwarten habe, da schluchzte Frieda laut auf und sagte:

»Dann will ich nichts gesagt haben! Ich widerrufe!«

»Das gibt es nicht! Sie haben geschworen!«

»Arme Brigitte!« rief sie unter Tränen, »Aber ich verspreche dir, ich sage nichts weiter! Ich behalte alles für mich. Und wenn sie mich einsperren!«

»Sie müssen alles sagen!«

»Nein!« schrie sie und trampste mit dem Fuß auf. »Und wenn Sie mir die Zunge aus dem Munde reißen – sie bringen nichts mehr aus mir heraus. Ich stürze mein armes Brigittchen nicht ins Unglück!«

Mit dieser Taktik erreichte es Johannes, daß Kornelia zu neun Monaten verurteilt wurde – eine Zeit, die ihm für die Ausführung seiner Pläne genügte.

* * *


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