Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Wissenschaft der Logik
Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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a. Der kategorische Schluß.

1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urtheil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen. – Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urtheil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluß für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluß der Inhärenz.

Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der erste Schluß der Nothwendigkeit, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch seine Substanz zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu seyn, daß sie nicht, wie in ihrem eigenthümlichen Verhältnisse, die Accidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seyns hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die Gattung, wie die Mitte näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit; – die Accidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die specifische Differenz ist, zusammengefaßt. – Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form für sich seyenden Bestehens zusammengefaßte Accidentalität. – Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urtheil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die specifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Princip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.

2. Dieser Schluß steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluß der Nothwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A. – Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen, nicht irgend eine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und ebenso das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das Specifische des Unterschiedes der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, daß das Subjekt nur durch irgend einen Medius Terminus mit irgend einer Qualität zusammen geschlossen wäre. – Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseyns; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte.

Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als an und für sich seyender Beziehung auf einander; es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur formelle Momente sind.

Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriffe, oder die Mitte.

3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dieß subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band, somit als Beziehung noch Nothwendigkeit; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität, nicht ebenso sehr als Negativität ihrer Extreme.

Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses, welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist, so vorhanden. Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne. Dieß ist unter seine Gattung als Mitte subsumirt; aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne; es ist daher zufällig, daß nur dieses Einzelne darunter als subsumirt gesetzt ist. – Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußeren Reflexion an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die Vergleichung mit andern, zufällig findet; vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigenthümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedenen Existenz von jenem. – Dasselbe Verhältniß findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dieß hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seyn gegen seine Mitte.

Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einer Seits Extreme in solchem Verhältniß zur Mitte, daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander gleichgültige Wirklichkeiten. Anderer Seits aber sind sie ebenso sehr als zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Nothwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.


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