Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Wissenschaft der Logik
Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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a. Erste Figur des Schlusses.

E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab. – Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber, und sind in einem verschiedenen Dritten eins. Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie identisch; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit. Sie sind aber ebenso Extreme gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.

Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein inneres wäre, durch die Besonderheit in das Daseyn, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern in äußerem Zusammenhange steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein allgemeines, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Aeußerlichkeit in sich gegangen. – Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst oberflächlich vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist. – Uebrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das nothwendige und wesentliche Formverhältniß der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht unter dieser Form jede einzelne Bestimmung zugleich reicher ist. – Aristoteles hat sich mehr an das bloße Verhältniß der Inhärenz gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig zusammengeschlossen. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des gleichen Verhältnisses der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander. – Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältniß zurückführen lassen; es sind nicht verschiedene Arten von Figuren, die neben der ersten stehen, sondern einer Seits, insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.

E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem Besondern aber das Allgemeine; daher inhärirt dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: Daher, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der subjektiven Einsicht in das Verhältniß der beiden unmittelbaren Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare Urtheile oder Sätze ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die vermittelte Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: Daher oder Also ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist. Dieß Daher ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren Beziehung nur zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als bloßes Urtheil oder Satz ausgesprochen wird, deren wahrhafte Beziehung aber als der Terminus Medius gesetzt ist. – Also E ist A, daß dieß ein Urtheil ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist eben dieses, daß dieß nicht bloß ein Urtheil sey, d. h. nicht eine durch die bloße Kopula oder das leere: ist, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird, als aus drei Urtheilen bestehend, so ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt:

Alle Menschen sind sterblich,

Cajus ist ein Mensch,

Also ist er sterblich.

Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört; – dieß rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver Nothbehelf, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht unmittelbar erkennen könne. – Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme. – Dieß durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung, die im Urtheil noch Statt findet, das Objektive, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils. – Alle Dinge sind der Schluß, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganzes.

2. In dem unmittelbaren Verstandesschluß haben die Termini die Form von unmittelbaren Bestimmung; von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der qualitative Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch einzelne Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die Form, somit als Inhalt gesetzt ist. Das Einzelne ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die Besonderheit eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die Allgemeinheit wieder eine noch abstrakter, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern. – Da das Subjekt als ein unmittelbar bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche Mannigfaltigkeit. Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch jeden andern Medius Terminus aber schließt es sich mit einem andern Allgemeinen zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseyns. – Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt völlig zufällig und willkürlich, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die Uebergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus mag für sich ein Uebergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.

Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach zufällig, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den Widerspruch übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige Verschiedenheit ist, ist ebenso wesentlich Entgegensetzung. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind. – Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sey. – Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird, daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten, ebenso sehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt. – aus dem Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann; aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius Terminus gehalten worden. – Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird. Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann. – Die kantischen Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere.

– Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene abstrakte Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er nach der Form nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die abstrakte Einzelnheit das unmittelbare Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die Mitte ist die ebenso abstrakte Besonderheit, daher eine einzelne dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist das abstrakte Allgemeine. Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm dieser oder ein anderer Gegenstand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere.

3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander gleichgültige, sondern daß sie Formbestimmungen sind; insofern sind sie Beziehungen. Diese Beziehungen sind erstens die der Extreme auf die Mitte, – Beziehungen, welche unmittelbar sind; die propositiones praemissae, und zwar Theils die des Besondern auf das Allgemeine, propositio major; Theils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor . Zweitens ist die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden, welches die vermittelte ist, conclusio . Jene unmittelbaren Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urtheile überhaupt, und widersprechen der Natur des Schlusses, nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar unterschiedene Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i. leere zu nichts führende Tautologien.

Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber diese zwei neuen Schlüsse geben wieder zusammen vier Prämissen, welche vier neue Schlüsse erfordern; diese haben acht Prämissen, deren acht Schlüsse wieder für ihre sechzehn Prämissen sechzehn Schlüsse geben, und so fort in einer geometrischen Progression ins Unendliche.

Es thut sich hier also der Progreß ins Unendliche wieder hervor, der in der niedrigern Sphäre des Seyns früher vorkam, und der im Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervorthut, der Widerspruch eines qualitativen Seyns, und eines darüber hinausgehenden, unmächtigen Sollens vorhanden ist; der Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun ist die unmittelbare Beziehung oder das qualitative Urtheil die Grundlage, und die Vermittelung des Schlusses, das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels. – Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde. – Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die Formbestimmung eines Allgemeinen, und zu A die Formbestimmung eines Einzelnen, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die Vermittelung von B-A ist E vorhanden;

es muß daher die Vermittelung die Gestalt

B-E-A

erhalten. E-B zu vermitteln, ist A vorhanden; diese Vermittelung wird daher zum Schlusse:

E-A-B.

Diese Uebergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist erstlich die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem Inhalte, wie vorhin gezeigt worden, zufällig. Das unmittelbare Einzelne hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen Willkür, oder überhaupt in einem äußerlichen Umstande und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet; der Grund des Schlusses ist vielmehr das an ihr Aeußerliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das Einzelne.

In Ansehung der Form hat ebenso die Vermittelung zu ihrer Voraussetzung die Unmittelbarkeit der Beziehung; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Einzelne. – Näher ist durch den Schlußsatz das ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das Einzelne ist hierdurch als Allgemeines gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als Besonderes; es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind. – Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die einfache Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese Besonderheit entwickelt als die Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt. Aber noch ist das Allgemeine eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des Einzelnen; indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beider Extreme.


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