Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Wissenschaft der Logik
Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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c. Das disjunktive Urtheil.

Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Aeußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urtheile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im ersten unmittelbar haben. Das disjunktive Urtheil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also erstens die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung, in einfacher Form, als das Subjekt; zweitens dieselbe aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Dieß ist die Nothwendigkeit des Begriffs, worin erstens die Dieselbigkeit beider Extreme einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; zweitens sind sie nach der Form der Begriffsbestimmungen unterschieden, so daß aber um jener Identität willen diese als bloße Form ist. Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen als das in sich Reflektirte gegen die unwesentliche Form, als Inhalt, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das eine Mal als die einfache Bestimmtheit der Gattung; das andere Mal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt, – auf welche Weise sie die Besonderheit der Arten, und deren Totalität, die Allgemeinheit der Gattung, ist. – Die Besonderheit in ihrer Entwickelung macht das Prädikat aus, weil sie insofern das Allgemeinere ist, als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts, aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält.

Diese Besonderung näher betrachtet, so macht vor's Erste die Gattung die substantielle Allgemeinheit der Arten aus; das Subjekt ist daher sowohl B als C; dieses sowohl als bezeichnet die positive Identität des Besondern mit dem Allgemeinen; dieß objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit. Die Arten zweitens schließen sich gegenseitig aus; A ist entweder B oder C; denn sie sind der bestimmte Unterschied der allgemeinen Sphäre. Dieß Entweder-Oder ist die negative Beziehung derselben. In dieser sind sie aber ebenso identisch als in jener; die Gattung ist ihre Einheit als bestimmter Besonderen. – Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit, wie in den Urtheilen des Daseyns, so wären die Arten auch nur als verschiedene und gegen einander gleichgültige zu nehmen; sie ist aber nicht jene äußere, nur durch Vergleichung und Weglassung entstandene Allgemeinheit, sondern ihre immanente und konkrete. – Ein empirisches disjunktives Urtheil ist ohne Nothwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u. s. f., weil die Arten B, C, D u. s. f. sich vorgefunden haben; es kann eigentlich kein Entweder-Oder dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die eine Art schließt zwar die andere aus, aber Entweder Oder schließt jede weitere aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab. Diese Totalität hat ihre Nothwendigkeit in der negativen Einheit des Objektiv-Allgemeinen, welches die Einzelnheit in sich aufgelöst, und als einfaches Princip des Unterschieds immanent in sich hat, wodurch die Arten bestimmt und bezogen sind. Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede an irgend einer Zufälligkeit, die ein äußerliches Princip, oder daher nicht ihr Princip, somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezogen. – Durch die Beziehung ihrer Bestimmtheit machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus. – Die sogenannten konträren und kontradiktorischen Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden; denn im disjunktiven Urtheile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, daß nämlich das Kontradiktorisch unterschieden ist. Konträr sind die Arten, insofern sie nur verschieden sind, nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur haben sie ein an- und fürsichseynendes Bestehen; kontradiktorisch, insofern sie sich ausschließen. Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im Entweder-Oder des disjunktiven Urtheils ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt, nach welcher jenes selbstständiges Bestehen als konkrete Allgemeinheit selbst auch das Princip der negativen Einheit ist, wodurch sie sich gegenseitig ausschließen.

Durch die so eben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats nach der negativen Einheit ist die Gattung im disjunktiven Urtheile als die nächste bestimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitäts-Unterschied von Mehr oder Weniger Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist. Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird, kann sie eigentlich kein disjunktives Urtheil bilden; denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sey, welche das Princip des Entweder-Oder ausmacht; die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer Bestimmtheit in den Arten dargestellt, und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben. In dem kategorischen Urtheile ist die Gattung zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt, daher nicht nothwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich. Indem aber die Gattung als konkrete wesentlich bestimmte Allgemeinheit ist, so ist sie als die einfache Bestimmtheit die Einheit von den Begriffs-Momenten, welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind, aber ihren realen Unterschied in den Arten haben. Die Gattung ist daher insofern die nächste einer Art, als diese ihre specifische Unterscheidung an der wesentlichen Bestimmtheit jener, und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung als Princip in der Natur der Gattung haben.

Die so eben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats nach der Seite des Bestimmtseyns überhaupt aus; eine Seite, die durch das hypothetische Urtheil gesetzt worden, dessen Nothwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener, daher wesentlich als negative Einheit ist. Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als einfache Bestimmtheit, im Prädikate als Totalität. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der Begriffsunterschied; die Totalität der Arten im Prädikat kann aber eben so kein anderer seyn. – Die Bestimmung der disjunktiven Glieder gegen einander ergiebt sich also hierdurch. Sie reducirt sich auf den Unterschied des Begriffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungirt, und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart. Uebrigens kommt die Art hier nur in Betracht nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der Gestalt, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige Realität getreten ist; diese fällt allerdings in dem einfachen Princip der Gattung weg; aber die wesentliche Unterscheidung muß Moment des Begriffs seyn. In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion gesetzt, dasjenige, was sich beim Begriff als seine an- und fürsichseyende Begriff, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat. – Weil er nun das Allgemeine, die positive ebenso sehr, wie die negative Totalität der Besondern ist, so ist er selbst eben dadurch auch unmittelbar eines seiner disjunktiven Glieder; das andere aber ist diese Allgemeinheit in ihre Besonderheit aufgelöst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, als Bestimmtheit; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt. – Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dieß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist. – Die Farbe ist entweder violet, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange, oder roth; – solcher Disjunktion ist ihre auch empirische Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen; sie ist von dieser Seite, für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn die Farbe als die konkrete Einheit von Hell und Dunkel begriffen worden, so hat diese Gattung die Bestimmtheit an ihr, welche das Princip ihrer Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muß die eine die schlechthin einfache Farbe seyn, welche den Gegensatz gleichschwebend und in ihre Intensität eingeschlossen und negirt enthält; ihr gegenüber muß der Gegensatz des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen, wozu, da es ein Natur-Phänomen betrifft, noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muß. – Vermischungen, wie Violet und Orange, und Gradunterschiede, wie Indigoblau und Hellblau, für Arten zu halten, kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben, das selbst für den Empirismus zu wenig Reflexion zeigt. – Was übrigens die Disjunktion, je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht, für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe, gehört nicht hierher auszuführen.

Das disjunktive Urtheil hat zunächst in seinem Prädikate die Glieder der Disjunktion; aber ebenso sehr ist es selbst disjungirt; sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion; sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber zugleich als identisch gesetzten Begriffs-Momente, als identisch à) in der objektiven Allgemeinheit, welche in dem Subjekte als die einfache Gattung, und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität der Begriffs-Momente ist, und ß) in der negativen Einheit, dem entwickelten Zusammenhange der Nothwendigkeit, nach welchem die einfache Bestimmtheit im Subjekte in den Unterschied der Arten auseinandergegangen, und eben darin deren wesentliche Beziehung und das mit sich selbst Identische ist.

Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum Urtheil des Begriffs erhoben.


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