Otto Gildemeister
Essays - Erster Band
Otto Gildemeister

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Christliches und Unchristliches

(1891)

In meinem letzten Artikel habe ich den Vertretern unserer nach Alleinherrschaft in der Kirche strebenden Orthodoxie an einem Beispiel den Widerspruch nachgewiesen, in den sie mit ihren eigenen Grundlehren gerät, wenn sie auf der einen Seite dem Christentum jede Entwicklungsmöglichkeit abspricht, es ganz und gar an den überlieferten Buchstaben der neutestamentlichen Schriften bindet, und andererseits gewisse sozialpolitische Einrichtungen des Staats, in specie die neuerdings beliebten Zwangsversicherungen, als praktisches Christentum anerkennt. Ich habe nachgewiesen, daß weder der Buchstabe, noch der Geist der Schrift Zwangseinrichtungen dieser Art fordert, weit eher sie auszuschließen scheint, und daß man, um sie von christlichem Standpunkte zu rechtfertigen oder gar als geboten zu bezeichnen, notwendig damit anfangen muß, die unbedingte und ausschließliche Gültigkeit des kanonischen Textes fallen zu lassen und einzuräumen, daß mit den Wandlungen der menschlichen Kultur und ihrer Bedürfnisse auch die Auffassung der Religion und ihrer Vorschriften sich ändert, erweitert und umgestaltet. Das aber ist es eben, was die Orthodoxie um keinen Preis zugeben will.

Mir für meine Person scheint die Beweisführung unwiderleglich, und wenn ich etwas daran aussetzen sollte, so wäre es nur dies, daß sie sich auf ein zu enges Gebiet beschränkt. Der von ihr gerügte Widerspruch zwischen der orthodoxen Doktrin und dem Verhalten der orthodoxen Personen in ihrem Verhältnis zu den weltlichen Dingen beruht nicht auf vereinzelten Inkonsequenzen, wie sie überall vorkommen, wo Menschen handelnd auftreten, sondern die gesamte Existenz der kirchlichen Partei, die sich an die Stelle der Kirche drängen möchte, ist mit jenem Widerspruch behaftet.

Das Kriminalrecht kennt »den Versuch mit untauglichen Mitteln«, der z. B. dann vorlag, wenn jemand einen Menschen mittels Hexerei ums Leben bringen wollte. Die protestantische Orthodoxie kann man eines Versuches dieser Art bezichtigen. Sie strebt nach einem ausschließlichen Kirchenregimente mit staatsähnlichen Machtattributen und mittelbar nach einem maßgebenden Einfluß auf den Staat selbst, auf dessen Gesetzgebung, Polizei und Unterrichtswesen. Sie gebraucht als Waffe, um dieses Ziel zu erreichen, den Buchstaben der heiligen Schrift, ein völlig untaugliches Mittel, insofern dieser Buchstabe (von dem Geiste gar nicht zu reden) allen menschlichen Organisationen der Macht, der moralischen sowohl wie der materiellen, entweder gleichgültig oder feindlich gegenübersteht. Dies hat die römische Kirche, die mit der protestantischen Orthodoxie den Willen zur Macht gemein hat, sehr wohl erkannt, indem sie sich mit einer von der heiligen Schrift unabhängigen Waffe, mit dem Rüstzeuge ihrer eigenen Unfehlbarkeit ausstattete. Sie hat sich dadurch namentlich das Mittel verschafft, mit den Verhältnissen und den Bedürfnissen des Staates sich in Einklang zu setzen, ohne die Religion zu kompromittieren; jedem starren Bibeltexte vermag sie ein geschmeidiges, priesterliches Theorem entgegenzustellen, und sie kann in einem Atem das, was sie in der Doktrin verdammt, in der Praxis gut heißen. Der protestantischen Hierarchie, die an der ausschließlichen Autorität des Buchstabens festhält, bleibt, wenn der Buchstabe ihren politischen Plänen im Wege steht, nichts anderes übrig als ihn zu ignorieren.

Und das geschieht denn auch in ausgiebigstem Maße. Wo das Ignorieren nicht mit theologischer Anmaßung Hand in Hand geht, ist es verzeihlich genug, und man muß sogar einräumen, daß es von jeher, solange es protestantische Kirchen gegeben hat, Brauch gewesen ist. Die Leute haben sich gesagt, daß, wenn man sich genau nach den Vorschriften des Evangeliums richten wollte, die Welt keine vierundzwanzig Stunden zusammenhalten würde. Oder sie haben es auch wohl nur instinktmäßig gefühlt und in dem Gefühle fünf gerade sein lassen. Bei aller Gläubigkeit ist die Menschheit fortgefahren, mit rastlosem Eifer Geld zu erwerben, das irdische Leben zu genießen, den Kampf ums Dasein zu kämpfen, Kriege zu führen, zu prozessieren, zu duellieren, zu disputieren und zu exkommunizieren, als ob nie eine Bergpredigt gepredigt, niemals geboten worden wäre, den Reichtum zu verschmähen, den Feind zu lieben, das Unrecht zu leiden, das Unkraut nicht auszuraufen. Je erhabener die Predigt klang, um so leichter fand der gemeine Verstand sich mit dem Gedanken ab, daß man es nicht so genau zu nehmen brauche, daß der Bürgers- und Bauersmann und vollends der Edelmann genug tue, wenn er die zehn Gebote, und auch die noch mit einigen Einschränkungen, halte, und daß man das Evangelium zwar Sonntags in der Kirche andächtig anzuhören, an den Werktagen aber seinen Geschäften nachzugehen habe. Fielding läßt einen Gastwirt, dem der Pfarrer einen Bibelspruch zur Nachachtung beim Bierzapfen zitiert, antworten: »Die Bibel außerhalb der Kirche ist Blasphemie.« Das ist wohl reichlich kraß ausgedrückt, aber etwas abgemildert ist diese Art praktischen Christentums immer sehr weit verbreitet gewesen. Den Katholiken hatte die Klugheit ihrer Kirche die Sache bequem gemacht. Die Laien wurden mit Ansprüchen, die dem natürlichen Menschen allzu hart erscheinen und die ihn an der Vermehrung des Nationalreichtums gehindert hätten, verschont, und für die Erfüllung der spezifisch christlichen Gebote wurde eine kleine auserwählte Schar organisiert, deren Heiligkeit dem Volke zur Verehrung, aber nicht zur Nachahmung vorgehalten wurde. Protestanten, denen es Ernst war mit einer völligen Hingebung an die Vorschriften des Evangeliums, mußten auf eigene Hand sich von der argen Welt abzusondern suchen, als »die Stillen im Lande« und in allerlei frommen Gesellschaften neben der Landeskirche, wobei sie zwar vor Nachahmung ebenso sicher waren wie die strengsten Mönchsorden, statt der Verehrung aber meistens den Spott des Volkes auf sich zogen. Zur Entschuldigung des protestantischen Volks ist übrigens anzuführen, daß sehr häufig die »gottseligen« Kreise es verstanden, das Ansammeln himmlischer und irdischer Schätze miteinander zu verbinden. Quäker, Herrnhuter, Mennoniten haben sich meistenteils in recht guten Vermögensumständen befunden, und dasselbe gilt von den meisten Sekten in Amerika, die auf strenge Schriftgemäßheit ihres Lebenswandels Anspruch machen.

In neueren Zeiten sind denjenigen protestantischen Christen, denen der augenfällige Widerspruch zwischen der Lehre und dem Leben einige Unruhe verursachte, die geschichtsphilosophischen Theorien zu Hilfe gekommen, die mit mehr oder weniger Erfolg eine Versöhnung zwischen den »wesentlichen« Ideen des Christentums und den gebieterischen Anforderungen der bürgerlichen Gesellschaft versucht haben. Die Wahrheiten der Religion werden geschieden in »ewige« und in solche, die nur relative Gültigkeit, für ein gewisses Land, einen gewissen Zeitabschnitt und gewisse Kulturzustände haben oder hatten. Diese letzteren sind dem Wandel, der Entwicklung unterworfen; sie müssen sich, wenn Staat und Gesellschaft sich umgestalten, dem anpassen, entweder völlig zurücktreten oder sich Einschränkungen, Modifikationen gefallen lassen. Was frühere Jahrhunderte naiv und instinktiv als Praxis geübt haben, wird nun als vernunftgemäß, historisch notwendig, folglich gerechtfertigt, zum System, zur »Weltanschauung« erhoben. Dadurch wird den zahlreichen Menschen, die weder mit der Welt noch mit der Kirche brechen wollen, das Leben erleichtert und dem Protestantismus etwas von der Anschmiegungsfähigkeit der katholischen Kirche verliehen. Die Argumente, deren sich die moderne Weltanschauung bedient, sind äußerst mannigfaltig, aber sie gehen alle von einer und derselben Überzeugung aus, daß nämlich Staat und Gesellschaft fortbestehen müssen und auf dem Boden des ursprünglichen Christentums nicht fortbestehen können.

Daß der letzte Satz schwer anzufechten ist, lehrt der oberflächliche Blick auf die Wirklichkeit, die uns umgibt. Wohin wir schauen, sehen wir Einrichtungen, Tätigkeiten, ohne die unsere Staaten und Gesellschaften schlechterdings nicht bestehen könnten, und die doch beseitigt, mindestens vernachlässigt werden müßten, wenn wir alle die heiligen Texte von der Wertlosigkeit der irdischen Dinge, der Macht, des Reichtums, des Wohllebens, des Wissens als buchstäblich zu befolgende Normen betrachteten. Ich rede hier nicht von den üppigen Unkrautfeldern, die auf dem Boden der vom Staate geschützten Zivilisation gedeihen und die vielleicht einem strengen puritanischen Regimente weichen würden, ohne daß dadurch die Existenz des modernen Staats in Gefahr geriete; sondern ich meine die Grundbedingungen, mit denen Staat und Gesellschaft stehen und fallen. Die Macht einer Nation, durch die sie sich anderen gegenüber behauptet, die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung, die Wohlfahrtsanstalten, lauter Dinge, die wir um keinen Preis missen wollen, erheischen einen Aufwand materieller Mittel, der nicht möglich wäre, wenn nicht der Erwerb irdischer Güter Gegenstand rastlosen und selbst leidenschaftlichen Strebens der Bürger wäre. Sie erheischen zunächst eine stete Sorge, eine eifrige Hingebung, wenigstens einer großen Anzahl, für und an die irdischen Interessen der Gemeinschaft und eine Pflege der Gesinnungen, ohne die auf solche Hingebung und solchen Eifer nicht zu rechnen ist. Erwerbstrieb also, Sorge um die Zukunft, Ehrgeiz, soldatischer Geist, Eigenschaften, die der evangelischen Weltverachtung fern liegen, müssen von der Regierung des Staats in erster Linie gefordert und gefördert werden. Nicht nur Glanz und Ansehen des stolzesten Herrschers würden erbleichen, sondern er selbst und sein Volk würden aus der Reihe der Lebendigen verschwinden, wenn seine Untertanen sich gottergeben mit der notdürftigsten Kleidung und Nahrung des heutigen Tages begnügten, nicht dem Übel widerstrebten, Unrecht und Beleidigung ruhig über sich ergehen ließen und all ihr Denken und Mühen nur »dem einen, was not tut« zuwendeten. Nicht das mindeste wäre dagegen zu sagen, wenn die kirchliche Partei, die für sich das echte evangelische Christentum zu monopolisieren beansprucht, darauf erwiderte: »An der Herrlichkeit dieser Welt ist uns nichts gelegen; kann sie nicht bestehen ohne Sünde, so mag sie in ihrer Sünde dahinfahren.« Aber die Erwiderung lautet bekanntlich ganz anders. Die Partei, die auf der einen Seite Unterwerfung unter den Buchstaben der Schrift fordert, behauptet auf der andern Seite, die festeste Stütze des Staats, zumal des monarchischen, zu sein und begehrt unter diesem Titel für sich allein, unter Ausschließung aller anderen Richtungen, die Ämter der Kirche, die Lehrstühle der Hochschulen und die geistliche Führung des Schulwesens.

Solchen Widerspruch zwischen Prinzip und Praxis zu verteidigen, ist in unserer kritischen Zeit schwieriger als in den Tagen des heiligen Augustin oder selbst in dem Jahrhundert der Reformatoren. Die Kirchenväter und Reformatoren haben den Gegensatz zwischen christlichem und weltlichem Wesen wohl erkannt und ihn für das praktische Leben möglichst abzumildern sich bemüht. Die kühnen Deutungen, die manchmal phantastischen Argumente, deren sie sich bedienten, hatten Erfolg, weil die Menschen, zu denen sie redeten, an solche Methoden des Beweises gewöhnt waren und nichts inniger wünschten, als daß ihnen die Möglichkeit, ihre Seelen zu retten, ohne die volle Last des Kreuzes auf sich zu nehmen, von den großen Autoritäten verbürgt werde. Heutzutage verlangt man eine von aller vorgefaßten Meinung unabhängige Prüfung der Akten und verwirft Auslegungen, die nicht mit dem einfachen Sinn der Texte in Einklang stehen.

Man mag nun den Einfluß der christlichen Religion, wie er in der Geschichte sich darstellt, ihre unmittelbaren und ihre mittelbaren Früchte für die Gesittung und auch für das Staatsleben, so hoch anschlagen wie man will, immer wird man anerkennen müssen, daß die schriftlichen Urkunden, auf deren Alleingeltung die Orthodoxie sich beruft, von einem auf das ewige Leben gerichteten Inhalte so erfüllt sind, daß in ihnen für irgend ein lebhaftes Interesse am irdischen Staate kein Raum sich findet. Sie sind im eigentlichen Wortsinne himmelweit davon entfernt, eine Anleitung für den guten Bürger, was wir unter gutem Bürger verstehen, zu geben. Das Äußerste ist, daß sie Ungehorsam und Auflehnung gegen die Staatsgewalt verbieten. Abgesehen davon, behandeln sie alles Staatliche mit Geringschätzung, wenn nicht mit stillschweigender Feindseligkeit. Von begeisterter Wirksamkeit für das öffentliche Wohl, von Vaterlandsliebe, von opferbereiter Königstreue wissen sie uns nichts zu sagen. Von dem Heiland berichten sie, daß er jeden Versuch, ihm ein Urteil über irdische Angelegenheiten abzulocken, entschieden ablehnt. »Mein Reich ist nicht von dieser Welt.« – »Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist,« in welchem vielzitierten Spruche mir weniger eine Ermahnung zur Treue gegen den römischen Herrscher als die Erklärung zu liegen scheint: mit Politik habe ich nichts zu schaffen. Einer aus dem Volke, so heißt es bei Lucas (Kap. 12, V. 13 ff.), sprach zu Jesus: »Meister, sage zu meinem Bruder, daß er mit mir das Erbe teile.« Er aber sprach zu ihm: »Mensch, wer hat mich zum Richter oder Erbschlichter über euch gesetzt?« Auch das Zivilrecht liegt außerhalb seiner Beachtung; die Güter, die zu schützen es bestimmt ist, sind ihm gleichgültig; er lehrt nicht, wie man sie bewahrt und verwaltet, sondern wie man sie verachtet und wegwirft. Die Jünger, die sich nach den Worten des Meisters richten, werden der Staatsgewalt keine Schwierigkeiten bereiten, sie werden nie Widerstand leisten, nie ein Verbrechen begehen, allen vorgeschriebenen Ordnungen sich gehorsam fügen, aber sie werden nicht dazu beitragen, Macht und Glanz und Kultur des Staates zu mehren. Diese irdischen Machthaber akzeptieren sehr gern die Vorteile, die ihnen die evangelische Lehre bietet, aber sie würden wenig einverstanden sein, wenn die Gesamtheit oder nur ein namhafter Teil des Volkes die praktischen Konsequenzen der Lehre ziehen und lediglich passiv sich an den Staatsaufgaben beteiligen wollte. Die Gefahr, daß dies geschehen möchte, ist nie sehr groß gewesen; die Natur des Menschen ist immer mächtig genug gewesen, sie in enge Grenzen zu bannen, aber jedesmal, wenn in Perioden großer religiöser Erregung weitere Kreise Neigung gezeigt haben, in vollem Ernste dem Welttreiben den Rücken zu kehren, sind die Machthaber solchen Bewegungen mit Entschiedenheit, oft mit erbarmungsloser Strenge entgegengetreten, und die herrschenden Kirchen haben es an ihrer Unterstützung dann nicht fehlen lassen.

Die klassische Schriftstelle für die Definition der Christenpflicht dem Staate gegenüber ist das 13. Kapitel des Römerbriefs »Jedermann sei untertan der Obrigkeit« und wie die Worte weiter lauten. Auf diesen Text stützen sich alle Theorien, die ein göttliches Recht der Könige behaupten und den Völkern jedes Recht des Widerstandes gegen Gewalt und Mißherrschaft absprechen. Wäre dies der Sinn der Stelle, so ist es klar, daß die Entwicklung der Menschheit während der folgenden achtzehn Jahrhunderte bis auf den heutigen Zustand sich im Widerspruch gegen die göttliche Vorsehung vollzogen hat. Das ist schwer zu glauben, wenn man den heutigen Zustand, so mangelhaft er ist, mit dem des römischen Reichs unter Kaiser Nero vergleicht. Wer aber unbefangen den Römerbrief liest, wird vielleicht mit mir in den Worten des Apostels lediglich eine Ausführung desselben Gedankens finden, den Christus mit dem Gebote: »Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist« ausdrückte. Nur die Begründung des Gebots ist hinzugefügt, daß jede staatliche Ordnung als etwas anzusehen sei, das dem göttlichen Willen entspreche, namentlich im Hinblick auf die Pflege des Strafrechts, die den Übeltätern wehrt und den ruhigen Bürger schützt. Den frommen Leuten in Rom, an die der Brief gerichtet war, mochte wohl der Zweifel auftauchen, ob man zugleich Gott und dem Kaiser Nero gehorsam sein könne, und sie darüber zu beruhigen, bedurfte es mehr als des lakonischen Worts, mit dem Christus den Pharisäern den Zinsgroschen zurückgab. Darum wurden die Zweifler belehrt, daß jede Obrigkeit, sie sei welche sie wolle, von Gott sei, daß sie Gottes Dienerin sei zum Besten der Guten, und daß sie das Schwert nicht umsonst trage, sondern als eine »Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut«, daher es recht sei, ihr Abgaben zu zahlen und ihr Untertan zu sein »aus Not, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.« Eine Theorie der Legitimität, der göttlichen Einsetzung einer bestimmten Regierungsform oder gar des damals glorreich regierenden Kaisers Nero ist in dem Texte so wenig enthalten, daß er vielmehr die Anerkennung jeder tatsächlichen Gewalt, auch der usurpatorischen, auch der fremdherrlichen, auch der revolutionären zu gestatten, ja zu fordern scheint, ganz im Einklange mit jener Gleichgültigkeit gegen irdische Interessen, die aus hundert anderen Schriftstellen spricht. Luther hat offenbar die Sache so aufgefaßt. Er übersetzt die griechischen Worte ἐξουσιαις ὑπερεχουσαις die die Vulgata einfach mit potestas sublimioribus wiedergibt, »Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat.« Der Christ soll sich nicht um den Rechtstitel der Regierung kümmern, sondern die vorhandene Ordnung, wie er sie vorfindet, als eine höhere Schickung hinnehmen, nicht anders als er auch der Ordnung der Natur einfach sich zu unterwerfen hat. Ihm muß es schon dankenswert erscheinen, wenn die Machthaber ihn in Ruhe lassen und nicht hindern, seines Glaubens zu leben; in diesem Sinne allein soll er Fürbitte tun für den König und alle Obrigkeit, »auf daß wir ein geruhliches und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit« (I. Timotheus, Kap. 2, V. 2). Innerhalb der Gemeinde, die auf freiwilligem Anschlusse beruht, fordert der Apostel strenge Zucht des äußeren Wandels, aber zu reformatorischer Tätigkeit im Staatsverbande fordert er nicht allein nicht auf, sondern er weist sie von sich: »Was gehen mich die draußen an, daß ich sie sollte richten? Gott wird sie richten. Tut ihr (die Gemeinde) von euch selbst hinaus, wer böse ist« (I. Korinther, Kap. 5, V. 11-13). Wie fern diesem ganz nach oben gerichteten Blicke die Ziele moderner Zivilisation liegen, wird am deutlichsten, wenn man sieht, wie Paulus die staatlichen Institutionen der Sklaverei und der Vielweiberei behandelt. Den Sklavenbesitzern schärft er zwar Milde und Freundlichkeit ein, aber mit besonderem Nachdruck eifert er gegen diejenigen, die im Namen der christlichen Brüderlichkeit die Knechte gegen ihre Herren aufsäßig machen möchten. »Solche,« sagte er, »bleiben nicht bei den heilsamen Worten unseres Herrn Jesu Christi,« und wenn die Sklaven ihnen folgen wollten, würde »die Lehre verlästert werden« (I. Timotheus, Kap. 6, V. 1-3). Er meint, daß ein Sklave, wenn sich ihm der Weg dazu bietet, seine Freilassung erwirken sollte, aber erheblichen Wert legt er darauf nicht; denn im Herrn ist auch der Knecht ein Freier (I. Korinther, Kap. 7, V. 21, 22). Was die Vielweiberei betrifft, so erklärt er sie in der ersten Epistel an Timotheus (Kap. 3, V. 2 und 12) für unvereinbar mit dem bischöflichen Amt und mit dem Diakonat, woraus folgt, daß er sie im übrigen nicht beanstandet.

Goethe hat zu der Stelle des Römerbriefes, wo die Obrigkeit als Gottes Dienerin, der man um des Gewissens willen zu gehorchen habe, hingestellt wird, die Bemerkung gemacht, daß Paulus damit »eine ungeheure Kultur ausspreche, die wohl auf keinem früheren Wege als dem christlichen zu erreichen gewesen sei.« Ich muß gestehen, daß ich diesen Ausspruch, dem weiter keine Erläuterung folgt, nicht verstehe. Der Gedanke, daß die Machthaber Stellvertreter Gottes seien, lag den asiatischen Despotien ebensowenig fern wie den Republiken Griechenlands und Italiens der Gedanke, daß das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staate ein Pietäts- und ein religiöses Verhältnis sei. Ohne Zweifel bedeuten die Worte Gott und Gewissen im Munde des Apostels mehr und Tieferes als in der hellenischen und römischen Volksanschauung, aber in Rom und Hellas forderte die Gewissenspflicht von dem Bürger eine viel weitergehende Hingebung an den Staat, als die apostolische Regel es tut. Dort ist der Staat beinahe alles, hier wird ihm nur das Notdürftigste eingeräumt. Sollte Goethe darin, in der Zurückdrängung des Bürgersinnes auf stille Unterwerfung, den ungeheuren Kulturfortschritt gefunden haben? Das ist natürlich ausgeschlossen.

Ohne mich mit der Lösung dieses Rätsels weiter abzumühen, glaube ich den Schluß aus vorstehenden Betrachtungen dahin ziehen zu dürfen, daß es ein vergebliches Bemühen ist, unseren Staat, den europäischen, den deutschen, den preußischen Staat, so wie er in der Geschichte und in der Wirklichkeit gegeben ist, aufrecht zu erhalten und ihm gleichzeitig die Aufgabe zu stellen, die neutestamentliche Lehre, die ganze, die unverfälschte, die in den Urkunden enthaltene, als einzige und ausschließliche Norm anzuerkennen und zu befolgen. Jede Kirche, die im Ernste den Versuch machte, ihm diese Norm aufzuzwingen, würde der Staat als seine Feindin behandeln, und unsere staatskirchlichen Parteien, die angeblich auf dem Boden der Schrift stehen, angeblich alle Kompromisse abweisen, würden sehr bald diese Erfahrung machen, wenn sie ernstlich Anstalt machten, die Konsequenzen ihrer Theorie zu ziehen. Fühlen sie sich tatsächlich innerhalb des Staates sicher und behaglich, so verdanken sie es nur dem Umstände, daß die Machthaber ihnen jenen Ernst keinen Augenblick zutrauen. Die Machthaber dulden ohne große Selbstüberwindung eine Theologie, die nur den Dogmen gegenüber sich starr und intransigent verhält, in der Anwendung der Texte auf das Staatsleben aber sich geschmeidig zeigt, die praktisch brauchbaren lebhaft betonend, die übrigen klug in den Hintergrund schiebend.


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