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Fünftes Kapitel: Über die Bedeutung des Gefechts

Nachdem wir im vorigen Kapitel das Gefecht in seiner absoluten Gestalt betrachtet haben, gleichsam als das verkleinerte Bild des ganzen Krieges, wenden wir uns zu den Verhältnissen, in denen es als Teil eines größeren Ganzen mit den anderen Teilen steht. Zuerst fragen wir nach der näheren Bedeutung, welche ein Gefecht haben kann.

Da der Krieg nichts ist als gegenseitige Vernichtung, so scheint das Natürlichste in der Vorstellung und vielleicht auch in der Realität zu sein, daß sich alle Kräfte jeder Partei in einem großen Volumen vereinigen und alle Erfolge in einem großen Stoß dieser Massen. - Diese Vorstellung hat gewiß viel Wahres, und es scheint im ganzen sehr heilsam zu sein, wenn man an ihr festhält und deswegen die kleinen Gefechte anfangs nur wie notwendigen Abgang, gleichsam wie Hobelspäne, ansieht. Indessen ist doch die Sache niemals so einfach abzutun.

Daß die Vervielfältigung der Gefechte aus der Teilung der Streitkräfte entsteht, ergibt sich von selbst, und die näheren Zwecke der einzelnen Gefechte werden daher mit der Teilung der Streitkräfte zur Sprache kommen. Aber diese Zwecke, und mit ihnen die ganze Masse der Gefechte, lassen sich überhaupt in gewisse Klassen bringen, und es wird zur Klarheit unserer Betrachtungen beitragen, diese jetzt kennenzulernen.

Vernichtung der feindlichen Streitkräfte ist freilich der Zweck aller Gefechte, allein es können sich daran auch andere Zwecke knüpfen, und diese auch sogar vorherrschend werden; wir müssen also den Fall unterscheiden, wo die Vernichtung der feindlichen Streitkraft die Hauptsache, und den, wo sie mehr das Mittel ist. Außer der Vernichtung der feindlichen Streitkraft können der Besitz eines Ortes und der Besitz eines Gegenstandes noch die allgemeinen Bestimmungen sein, die ein Gefecht haben kann, und zwar entweder eine davon allein, oder mehrere zusammen, in welchem Fall doch gewöhnlich eine die Hauptbestimmung bleibt. Die beiden Hauptformen des Krieges, Angriff und Verteidigung, von denen wir bald reden werden, modifizieren nun die erste dieser Bestimmungen nicht, allerdings aber die beiden anderen, und es würde also ein Tableau, welches wir uns davon machen wollten, so aussehen:

Offensives Gefecht Defensives Gefecht

1. Vernichtung der feindlichen 1. Vernichtung der feindlichen Streitkräfte. Streitkräfte.

2. Eroberung eines Ortes. 2. Verteidigung eines Ortes.

3. Eroberung eines Gegenstandes. 3. Verteidigung eines Gegenstandes.

Indessen scheinen diese Bestimmungen den Umfang des Gebietes nicht genau auszumessen, wenn wir uns an Rekognoszierungen und Demonstrationen erinnern, bei welchen offenbar keiner jener drei Gegenstände Zweck des Gefechts ist. Wirklich muß uns dies vermögen, noch eine vierte Klasse zuzulassen. Genau betrachtet, werden zwar bei Rekognoszierungen, wo sich der Feind uns zeigen, bei Alarmierungen, wo er sich ermüden, bei Demonstrationen, wo er einen Punkt nicht verlassen oder auf einen anderen sich wenden soll, alle diese Zwecke nur mittelbar und unter Vorspiegelung eines der drei oben angegebenen, gewöhnlich des zweiten erreicht, denn der Feind, der rekognoszieren will, muß sich anstellen, als wolle er uns wirklich angreifen und schlagen oder vertreiben usw. Allein diese Vorspiegelung ist nicht der wahre Zweck, und nur nach diesem haben wir hier gefragt; wir müssen also zu jenen drei Zwecken des Angreifenden noch den vierten, nämlich den gesellen, den Gegner zu einer falschen Maßregel zu verleiten, oder mit anderen Worten: ein Scheingefecht zu liefern. Daß sich dieser Zweck nur offensiv denken läßt, liegt in der Natur der Sache.

Auf der anderen Seite müssen wir bemerken, daß die Verteidigung eines Ortes von doppelter Art sein kann, entweder absolut, wenn man den Punkt überhaupt nicht aufgeben darf, oder relativ, wenn man ihn nur eine Zeitlang braucht. Dies letztere kommt bei den Gefechten der Vorposten und Arrieregarden unaufhörlich vor.

Daß die Natur dieser verschiedenen Bestimmungen des Gefechts auf die Einrichtung desselben einen wesentlichen Einfluß habe, ist wohl an sich klar. Anders wird man verfahren, wenn man einen feindlichen Posten bloß von seinem Platze verdrängen, als wenn man ihn total schlagen will; anders, wenn man einen Ort um jeden Preis verteidigen, als wenn man den Feind nur einige Zeit aufhalten soll; im ersteren Fall kümmert man sich wenig um den Rückzug, im letzteren ist dieser die Hauptsache usw.

Aber diese Betrachtungen gehören in die Taktik und stehen hier bloß als Beispiel zur größeren Deutlichkeit. Was die Strategie über die verschiedenen Zwecke des Gefechts zu sagen hat, wird in den Kapiteln vorkommen, die diese Zwecke berühren. Hier nur ein paar allgemeine Bemerkungen.

Die erste: daß die Wichtigkeit der Zwecke ungefähr in der Ordnung abnimmt, wie sie oben stehen; sodann, daß der erste dieser Zwecke in der Hauptschlacht immer vorherrschen sollte; endlich, daß die beiden letzteren beim Defensivgefecht eigentlich solche sind, die keine Zinsen tragen; sie sind nämlich ganz negativ und können also nur mittelbar, indem sie irgend etwas anderes Positives erleichtern, nützlich werden. Es ist daher ein schlimmes Zeichen von der strategischen Lage, wenn Gefechte dieser Art zu häufig werden.


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