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Zehntes Kapitel.

Als Bendring in der Wohnung der Frau Herlet anlangte, erkannte er an der bestürzten Miene des ihm öffnenden Mädchens, daß er bereits zu spät kam. Er verlor keine Zeit mit unnützen Fragen, kehrte um und beorderte die wartende Droschke nach dem Gebäude der Kriminalpolizei.

Er überlegte unterwegs, daß er keine Macht gehabt haben würde, die Verhaftung zu verhindern, daß er aber das Opfer des beklagenswerten Irrtums hätte vorbereiten und zu ruhiger Fassung hätte mahnen können. Auch auf der Kriminalpolizei konnte er seine Aufgabe nicht darin sehen, die Verhaftung rückgängig zu machen, sondern lediglich darin, der Verhafteten möglichste Schonung zu erwirken. Soweit dies aber geschehen konnte, wollte er seinen Einfluß mit Wärme geltend machen.

Der Leiter der Kriminalpolizei, Geheimer Regierungsrat von Wüllchau, war ihm persönlich bekannt. Er ließ sich bei ihm melden und wurde sofort vorgelassen.

»Herr Rechtsanwalt, was verschafft mir die Ehre?«

Der Beamte war aufgestanden und ihm höflich entgegengetreten.

»Eine dringende Frage, Herr Geheimrat! Ist aus Kiel ein Haftbefehl gegen Frau Rose Herlet, Bellevuestraße, eingegangen und vollstreckt worden?«

»Ja, Herr Doktor. Der Befehl ist von gestern datiert. Er lief heute in den ersten Stunden des Vormittags ein, und die Frau Herlet wurde, als sie von einer Ausfahrt nach Hause kam, in ihrer Wohnung von einem Beamten erwartet und abgeführt.«

»Schändlich!« brauste Bendring auf. »Verzeihen Sie, Herr Geheimrat, es ist ja selbstverständlich, daß Ihre Behörde nichts zu thun hatte, als der ergangenen Anweisung nachzukommen. Aber es scheint mir – ich kenne die schmählich Beschuldigte – gar kein Zweifel möglich, daß die Dame nichts als das Opfer eines unseligen Irrtums geworden ist. Sie ist verhaftet wegen Mordverdachts, nicht wahr?«

»Allerdings.«

»Der Mord soll begangen sein an meiner Braut! Sie werden sich ja vielleicht entsinnen, daß meine arme Verlobte am Plöner See meuchlings erschossen wurde –«

Der Geheimrat nickte zustimmend.

»Der Thäter soll diese Frau Herlet sein! Ich gebe meiner Ueberzeugung Ausdruck, daß die Justiz einen groben Fehlgriff gethan, daß sie total vorbeigegriffen hat, und ich bedaure, daß sich keine Möglichkeit bietet, sofort Remedur eintreten zu lassen. Als meine Pflicht habe ich aber erachtet, zu Ihnen zu eilen, Herr Geheimrat, und Sie zu bitten: lassen Sie die äußerste Milde walten, ordnen Sie die peinlichste Rücksichtnahme gegen die Verhaftete an!«

Geheimrat von Wüllchau setzte sich und wies auch für den Besucher auf einen Stuhl.

»Hm. Also ein ungewöhnlicher Fall,« bemerkte er nachdenklich. »Ich kenne Sie zu lange, Herr Rechtsanwalt, als daß ich in Ihre Ueberzeugung einen Zweifel setzen sollte, und ich darf Sie bitten, sich versichert zu halten, daß ich gern dazu beitragen werde, Ihren Wunsch zu erfüllen. Allerdings ist meine Macht beschränkt, da ja sehr bald die Ueberführung der Verhafteten an das zuständige Gericht, also nach Kiel, erfolgen wird und meine Befehle dann nicht mehr fruchten.«

»Ich weiß, ich weiß! Dennoch – Sie können hier eingreifen, und wenn es nur für Stunden wäre. Ich werde einen für alle Fälle ausreichenden Betrag für die Dame einzahlen, und zwar sofort, damit sie sich die erlaubten Erleichterungen in der Haft verschaffen und bei der Ueberführung im gesonderten Coupé reisen kann. Frau Herlet eine Mörderin! Sie würden selbst den Gedanken als absurd und nichtswürdig zurückweisen, wenn Sie die Dame kennen gelernt hätten wie ich – – nein, nicht doch – wenn Sie ihr nur begegnet wären, wenn Sie nur ein einzigesmal ihre stolze Art hätten sehen und vorurteilslos auf sich wirken lassen können. Es ist meine Hoffnung, daß der Beamte, der sich dieses Meisterstück einer irrigen Verfolgung geleistet hat, bald abgeführt werden wird, und es soll mir eine freudige Genugthuung sein, daran an meinem Teile mitzuwirken ...

Der Geheimrat wurde um eine Nuance zurückhaltender.

»Ich würde bedauern, Herr Rechtsanwalt, wenn Ihre Stimmung eine Richtung gegen den Beamten nehmen sollte, der in Erfüllung seines Berufes handelte.«

»Haben Sie meine Verstimmung herausgehört? Es wird mir in der That schwer, mich in die Handlungen dieses Herrn zu finden. Aber ich habe mich darüber wohl vorzeitig und am unrechten Orte ausgelassen; entschuldigen Sie das mit meiner Ueberzeugung, daß der Beamte einer Unschuldigen eine schwere Kränkung zugefügt hat – die schwerste, die es giebt!«

»Der Beruf des Kriminalbeamten ist nicht leicht, Herr Doktor.«

»Nein, gewiß nicht. Aber je schwerer er ist, umsomehr sollten sich die Herren auch gegenwärtig halten, welche Verantwortung sie mit der Beschuldigung eines Menschen auf sich laden, an dem bis dahin kein Makel war.«

Der Anwalt erhob sich, faßte den Geheimrat fest ins Auge und sagte kurz: »Ich wiederhole meine Bitte um Milde für die Verhaftete.«

Er verbeugte sich und ging.

In der Nähe des ›Prälaten‹ wurde er von einem Kollegen angerufen. Er folgte ihm in das bekannte Restaurant, nahm ein frugales Mittagsmahl zu sich und eilte nach dem Bureau.

Im Wartezimmer harrte eine Reihe von Personen.

Der Bureauvorsteher überbrachte eine Karte.

»Der Herr ist zuletzt gekommen, will aber Eile haben und nicht warten können.«

Der Anwalt liebte das Vordrängen nicht.

Er las die Karte.

»Ludolf Schirmer.«

Nichts weiter. Keine Adresse.

»Was wünscht er?« fragte Bendring stirnrunzelnd.

»Er will sich nicht auslassen, sondern Sie persönlich sprechen.«

»Schirmer – Ludolf Schirmer –?« murmelte Bendring nachdenkend. »Hm ... Ist der Mann nicht in den Wucherprozeß Schubaschin verwickelt? Spielt da eine recht saubere Rolle, wenn ich mich recht entsinne. Lassen Sie ihn eintreten – der wird vermutlich nicht lange aufhalten ...«

»Habe die Ehre!«

Der Mann schien sich zu fühlen. Er trat breit und wichtig auf.

»Womit kann ich dienen?« fragte der Anwalt.

»Ja, das ist 'ne Sache, Herr Doktor. Ich bin da in so 'ne dumme Geschichte hineingekommen und möchte Sie ersuchen, meine Verteidigung zu übernehmen.«

»Prozeß Schubaschin?« forschte Bendring.

»Na, Sie wissen's ja schon. Ja, ich wollte, ich hätte die Finger da herausgelassen. Weil ich nu aber mal in der Predulje drin bin, muß man sehen, wie man mit heiler Haut herauskommt. Ich habe nämlich den Vermittler für den Schubaschin gemacht – so in Treu und Glauben, so ohne mir was Schlimmes zu denken – gewissermaßen ein bißchen dumm, Herr Doktor. Na ja, ich sag's geradezu. Und da hat mich der Kerl, der Schubaschin, reingeritten. Eklig reingeritten! Ich hab' den Schwindel für baare Münze genommen und weitergetragen, und nu heißt es, ich hätte mit ihm unter einer Decke gesteckt –«

»Ich kenne den Schwindel,« fiel Bendring energisch ein. »Der würdige Schubaschin hat sich unter der Vorspiegelung, einen Geldmann hinter sich zu haben, von Darlehenssuchenden Wechsel geben lassen, diese, soweit es ging, versilbert und dann nichts mehr von sich hören lassen. Sie – haben ihm die Opfer zugeführt?«

»Na, Opfer, Herr Doktor – ich konnte doch nicht ahnen –«

»Hat der Schubaschin Ihnen Provision bezahlt?«

»Das ist natürlich. Man will doch leben.«

»Wieviel Prozent?«

»Bloß zehn, Herr Doktor – so ungefähr. Einmal ein Paar Reichsmeter mehr, mitunter weniger. Häufig sogar, ach, und in vielen Fällen: nischt, gar nischt. – Na, ich habe von Haus aus ein bißchen Moos und so unter der Hand – selbstverständlich, wenn die Leute sicher waren – mein Geschäftchen gemacht, ohne den Windhund, den–«

Der Rechtsanwalt ließ ihn nicht ausreden.

»Ich verstehe,« fiel er scharf ein, »bei sicheren Leuten Wucherer auf eigene Faust, bei bedenklichen der Vermittler, der auch den angeblichen Geldgeber noch auszunutzen verstand, wenn die Ausbeutung der Geldsuchenden unsicher schien. Ich danke für die mir zugedachte Ehre: derartige Prozesse führe ich nicht.«

»Lassen Sie mit sich reden, Herr Doktor. Will ich Ihre Bemühungen umsonst? Welchen Kostenvorschuß wollen Sie? Ich werde ihn sofort deponieren.«

»Halten Sie mich nicht auf; es warten noch Andere auf meinen Rat.«

»So? Also Sie wollen nicht? Kann mir auch recht sein. Ist mein Geld etwa Blei? – Pah, so finden wir einen anderen. Mahlzeit ...«

Die Verbeugung des Mannes mochte hochmütig und ironisch sein sollen, fiel aber etwas bedrückt und linkisch aus.

Ein zweiter Herr folgte, ein energisch dreinschauender Dreißiger.

»Herr Rechtsanwalt, ich habe in der Potsdamerstraße zwei möblierte Zimmer gemietet, auf ein Jahr. Der löbliche Hausdrache wollte mich schröpfen, und nachdem ich mir das mehrere Monate hatte gefallen lassen, habe ich mich jetzt zur Wehre gesetzt. Ausgemachte Miete: fünfzig Mark monatlich. Im zweiten Monate verlangte die Mamsell, die sich zuerst für eine Frau ausgab und dann als angehende ›Braut‹ entpuppte, sechzig Mark. Im dritten fünfundsiebenzig, im vierten neunzig, und jetzt will sie rund hundert schlucken, weil sie, wie sie sagt, doch vom Vermieten leben müsse. Ich bitte Sie, habe ich die Pflicht, den alten Drachen mit durchzufüttern? Ich habe die Unverschämtheit endlich abgelehnt. Und was that die? Kündigen that sie mir zum Elften, während ich auf ein ganzes Jahr fest gemietet habe. Ich wollte Sie bitten, die geehrte Dame auf Einhaltung der Vereinbarung zu verklagen.«

»Liegt Ihnen so viel an der Wohnung?«

»Nee. Aber mein Recht will ich haben.«

»Haben Sie die Vereinbarung schriftlich getroffen?«

»Schriftlich nicht.«

»Hatten Sie bei dem mündlichen Abschluß einen Zeugen?«

»Gott bewahre.«

»Lassen Sie die Klage bleiben. Die Vermieterin wird sich aufs Streiten legen, und Sie haben keine Beweise.«

»Muß sie denn nicht schwören?«

»Kann sein –«

»Na also! Sie kann's doch nicht bemeineiden ...«

»Nicht?« fragte Bendring ruhig. »Ich habe zu einer gewissen Sorte gewerbsmäßiger Ausbeuter weniger Vertrauen.«

»Das wäre! Also nur Kosten könnte ich haben? Nee, dann lieber nicht ...«

Eine heftig erregte Frau, die sich nach zwölfjähriger Ehe von ihrem Gatten scheiden lassen wollte, stellte die Geduld des Anwalts aus eine harte Probe. Erst nach langen, fruchtlosen Bemühungen konnte er die Dame, die über eine zu weit ausgedehnte ›Nächstenliebe‹ ihres Mannes vom Grunde ihres ehrlichen Herzens empört war, so weit beruhigen, daß sie eine nochmalige Ueberlegung des folgenschweren Schrittes zusagte.

»Ja,« schluchzte sie, »es wäre ja traurig, nach so langer Zeit, und wo wir Kinder haben, vier, Herr Rechtsanwalt, und so hübsche – Gott, wenn ich die verlassen sollte! Ich kann garnicht daran denken. Aber meinen Mann – ja, den werde ich Ihnen herschicken, da reden Sie dem auch zu, aber ordentlich ins Gewissen, von wegen seiner Schlechtigkeit – und unseren armen Würmern – und was die Leute sagen sollten – – –«

Die Sprechstunde dehnte sich über die angesetzte Zeit hinaus.

Als der letzte Ratsuchende gegangen war, nahm Bendring einen Briefbogen zur Hand und schrieb:

»An Frau Rose Herlet,
zu Händen des Untersuchungsrichters
Herrn Landgerichtsrat Vries, Kiel.

Gnädige, verehrte Frau! Die Nachricht von Ihrer Verhaftung hat mich mit tiefem Bedauern erfüllt, und wie Sie aus der Ferne zu mir kamen, um mich Ihrer Anteilnahme an meinem schweren Verluste zu versichern, so eile ich, Ihnen zu sagen, wie tief mir Ihr Leid zu Herzen geht und wie gern ich bereit bin, meine freundschaftlichen Gesinnungen für Sie in die That umzusetzen. Verfügen Sie über meine Zeit und meine Kraft! Ich lebe der unumstößlichen Ueberzeugung, daß nur eine unselige Verkettung von Mißverständnissen das Unheil heraufbeschworen haben kann und daß es allein der sachlichen Prüfung des zuständigen Richters bedürfen wird, den Irrtum alsbald aufzuhellen. Sollte gegen alles Erwarten die Entscheidung aber auf sich warten lassen, sollte es gar zur Verhandlung gegen Sie kommen, so möge Ihnen in den schweren Stunden unverdienter Prüfung der Gedanke einigen Trost geben, daß die, die Sie kennen, froh überzeugt zu Ihnen halten, allen voran in unveränderter Freundschaft und Verehrung

Ihr Fritz Bendring.«

Er richtete zugleich ein Schreiben an den Untersuchungsrichter:

»Sehr geehrter Herr! Den in der Anlage mitfolgenden Brief an Frau Rose Herlet bitte ich nach Einsichtnahme an die inhaftierte Adressatin gefälligst aushändigen zu lassen.

Ich beehre mich, Ihnen gegenüber zu wiederholen, daß ich von der völligen Schuldlosigkeit der Frau Herlet überzeugt und bereit bin, in jeder gewünschten Weise für die Dame einzutreten. Sollte in der durch Sie geführten Voruntersuchung die Aufklärung und damit in Verbindung die Enthaftung nicht in aller Kürze erfolgen, das Gericht vielmehr die Eröffnung des Hauptverfahrens zum Beschluß erheben, so erbiete ich mich, auf den Wunsch der Angeschuldigten deren Verteidigung zu führen. Ich ermächtige und bitte Sie, diese Zusage der Frau Herlet bekanntzugeben, sobald sie einen darauf gerichteten Wunsch auszusprechen beliebt.

Da ich in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgerichte auch als Zeuge zu vernehmen und während dieser Zeit gezwungen sein würde, die Verteidigung auszusetzen, würde ich einen Kieler Kollegen ersuchen, während der kurzen Unterbrechung an meine Stelle zu treten.

Ich bitte Sie, mich telegraphisch in Kenntnis zu setzen, wenn die Untersuchung eingestellt oder von der Angeschuldigten mein Beistand verlangt werden sollte. Ich darf wohl auch erwarten, daß Sie die Angeschuldigte auf den Paragraphen 137 der Strafprozeßordnung aufmerksam machen, nach dem sie sich des Beistandes eines Verteidigers in jeder Lage des Verfahrens bedienen kann.

Zur Erlangung der aus Paragraph 116 St.-P.-O. gestatteten Bequemlichkeiten während der Haft habe ich den Betrag von eintausend Mark für die Angeschuldigte eingezahlt und stehe im Bedarfsfalle mit jeder weiteren Summe zur Verfügung.

Genehmigen Sie die Versicherung meiner Hochachtung.

Rechtsanwalt Dr. Bendring.«


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