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Vorrede zur ersten Auflage

Eine Geschichte der Hexenprozesse gehört unter die längst ausgesprochenen Bedürfnisse. Ihre Notwendigkeit ist nicht nur in verschiedenen Zeiten von Thomasius Semler, Jean Paul, Jarcke und andern anerkannt worden, sondern es hat auch nicht an vielfachen Bestrebungen zu ihrer Herstellung gefehlt. Ein reicher Stoff liegt bereits in den Sammelwerken von Reiche, Hauber, Reichard und Horst aufgehäuft und mehrt sich fortwährend durch schätzbare Lokalbeiträge, die bald einzeln, bald in historischen und kriminalistischen Zeitschriften erscheinen. Zudem sind in Deutschland Schwager, Horst und Scholtz, in England Walter Scott, in Holland Scheltema, in Frankreich Garinet mit pragmatischen Bearbeitungen des Gegenstandes hervorgetreten.

Dem Bedürfnisse ist indessen noch nicht abgeholfen. Die Gegenwart will das Ganze im Zusammenhange begreifen; man hat ihr jedoch selbst die äußere Erscheinung meist nur fragmentarisch vorgeführt und läßt den Schlüssel zum Verständnisse vergeblich suchen. Wo auf den Hexenprozeß die Rede kommt, durchkreuzen sich die widersprechendsten, oft sehr wunderliche Ansichten, ja selbst hinsichtlich der einfachen Tatsachen werden noch täglich die irrigsten Voraussetzungen laut. Unter den oben genannten Geschichtsschreibern hat Scholtz unstreitig mit historischem Geiste gearbeitet; seine Schrift ist jedoch zu sehr Skizze, um alle Partien ins nötige Licht zu stellen. Horsts Dämonomagie enthält im einzelnen Dankenswertes, es fehlt aber an Überblick und Zusammenhang. Durch die spätere Herausgabe seiner Zauberbibliothek hat er selbst die Notwendigkeit einer »Revision des Hexenprozesses« anerkannt. Schwagers unvollendetes Werk leidet an Einseitigkeit und handgreiflichen Verstößen. Walter Scott und Scheltema sind ohne Quellenstudium und voll von Unrichtigkeiten; jenem galt es mehr um eine anziehende Unterhaltung, diesem mehr um die Verherrlichung des holländischen Volkes als um die Erforschung der Wahrheit. Garinet beschränkt sich auf sein Vaterland. Im allgemeinen läßt sich behaupten, daß man in einem nach Raum und Zeit viel zu enge gezogenen Kreise sich bewegte, als daß eine freie Übersicht des Ganzen hätte gewonnen werden können. Der Hexenprozeß ist nicht eine nationale, sondern eine christenheitliche Erscheinung; soll er begriffen werden, so darf seine Darstellung weder auf ein einzelnes Volk sich beschränken noch mit demjenigen Zeitpunkte beginnen, wo er als etwas schon Fertiges hervortritt.

Durch eine zufällige Veranlassung zur näheren Beachtung des Gegenstandes hingeführt, habe ich mich bald von der Notwendigkeit einer neuen Bearbeitung überzeugt gesehen; es zog mich an, die eigene Kraft daran zu versuchen, und so entstand die Schrift, die ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe.

Wurden die hierbei zu besiegenden Schwierigkeiten gleich anfangs nicht gering angeschlagen, so haben sie sich im Verlaufe der Arbeit noch größer dargestellt. Es war hier nicht nur eine lange Reihe von Jahrhunderten und Völkern zu durchforschen, sondern dies mußte auch in den verschiedensten Richtungen geschehen. Die Erscheinungen des Zauberglaubens sind nicht etwas Isoliertes: sie stehen nicht bloß mit dem allgemeinen Stande der Bildung in stetem Zusammenhange, sondern verzweigen sich auch in zahlreichen Berührungen mit der Kirchengeschichte, der Geschichte des Strafrechts, der Medizin und Naturforschung, – Fächern, in denen der Verfasser zum Teil Laie ist und nur mit Mühe die nötigen Aufschlüsse sich verschaffen konnte. Eine umfassende Lektüre hat oftmals nur dazu gedient, um einen einzelnen Umstand sicherzustellen oder für die weitere Forschung den richtigen Standpunkt zu gewinnen, ohne eine einzige Zeile Text zu liefern. Zudem ist die Literatur des eigentlichen Zauber- und Hexenwesens eine sehr reichhaltige und der Weg durch das endlose Gewirre der dogmatischen, polemischen und praktischen Werke oft ebenso dunkel wie ermüdend. Historische Quellenschriften standen für Deutschland viele, für das Ausland wenigere zu Gebot; es mußte darum für das letztere öfters zu Nachrichten aus zweiter Hand gegriffen und ihre Glaubwürdigkeit einer nicht immer leichten Prüfung unterzogen werden. Möge darum der billige Beurteiler die aus der Sache hervorgegangenen Unvollkommenheiten dieser Schrift mit Nachsicht aufnehmen.

Eine Gesamtgeschichte des magischen Aberglaubens, so daß auch die sogenannten geheimen Wissenschaften eingeschlossen wären, gehört nicht in den Plan dieser Schrift. Sie behandelt, der obigen Ankündigung zufolge, nur den Hexenprozeß oder, mit andern Worten, den Zauberglauben, insofern er ein Strafverfahren zur Folge hatte, und hat darum alles dasjenige, aber auch nur dasjenige in ihr Gebiet zu ziehen, was dazu führt, denselben ins rechte Licht zu stellen. Lediglich in dem ausgesprochenen Zwecke findet der Gang, den wir durch Völker, Zeitalter und Stoffe zu nehmen haben, seine Richtung wie seine Ausdehnung und Beschränkung vorgezeichnet. Der Leser erwarte auch weder psychologische Deduktionen über die letzten Gründe des Zauberglaubens überhaupt noch Exkurse über das mögliche naturwissenschaftliche oder das mythologische Fundament einzelner Zauberideen, welche wir in letzter Instanz bis zum griechischen oder römischen Altertum zurückführen werden. Wie der Grieche zu dem Glauben kam, daß ein Mensch sich in Wolfsgestalt verwandeln könne, warum er sich die Erforschung der Zukunft aus dem Munde eines Toten möglich dachte, worauf der Römer seine Vorstellung von den herzaufzehrenden Strigen gründete, ob bei den Philtren neben dem Zeremoniell zuweilen auch arzneilich wirkende Substanzen angewendet wurden, und welche es sein mochten usw., – dies alles wird uns um so weniger aufhalten dürfen, als Erörterungen darüber teils Bekanntes wiederholen, teils auf ganz unsicherem Boden sich herumtreiben, teils endlich, was hier die Hauptsache ist, für unseren Zweck nur von untergeordnetem Belange sein würden. Wir werden, anstatt zu deuten und zu mutmaßen, solche Vorstellungen, wo und wie sie uns zuerst begegnen, ganz einfach als Tatsachen nehmen und dafür ihre Fortbildung, ihre Verpflanzung, ihre Verschmelzung mit Verwandtem und ihre praktische Bedeutung, soweit es mit historischer Gewißheit oder Wahrscheinlichkeit geschehen kann, desto fleißiger verfolgen.

Was die Form anbelangt, so ergab es sich von selbst, daß eine Schrift, welche teils Unsicheres feststellen, teils Ergebnisse zur Anschauung bringen sollte, halb Forschung, halb Darstellung werden mußte. Ferner waren, weil von Epoche zu Epoche, von Volk zu Volk gleichsam ein Kassensturz des umlaufenden Ideenkapitals nötig schien, häufigere Wiederholungen nicht zu vermeiden. Um wenigstens der wörtlichen Wiederholung zu entgehen, zugleich um einen treueren Abdruck der Zeit zu geben, sind an geeigneten Orten die Stellen der betreffenden Schriftsteller bald unverkürzt, bald im Auszuge eingereiht worden. Kürze und Ausführlichkeit der Darstellung überhaupt schien je nach der Stellung der einzelnen Teile zum Ganzen abgemessen werden zu müssen.

In Auffassung und Urteil habe ich nach Unbefangenheit, Bestimmtheit und Mäßigung gestrebt. Ich habe aber nicht über mich vermocht, mit dem Aberglauben zu liebäugeln und die Barbarei mit der Barbarei zu rechtfertigen. Wohl mag der einzelne nicht verdammt werden, wenn er mit seinem Volke irrt; aber ein vorhergehendes Zeitalter der Besonnenheit vermag einem nachfolgenden der Unvernunft das Urteil zu sprechen, und ein einziger Weiser unter einem ganzen Volk von Toren liefert den Beweis, daß die Torheit keine absolute »welthistorische Berechtigung« auf die Beherrschung der ganzen Generation hat. Wäre es nur Torheit allein! Es sind aber auch schmutzige Motive, welche die Torheit gängeln und ausbeuten. Für diese ist auch das finsterste Zeitalter verantwortlich. Möge man mir daher nicht den Vorwurf machen, als ob ich mich nicht genug in die Vergangenheit versetze. Ich habe es getan für die Erkennung und Erklärung des Faktischen; was das Urteil anbelangt, so habe ich immer lieber die einzelnen, fast in jedem Menschenalter hervortretenden Bekämpfer des Unwesens gelobt als dessen Panierträger samt ihrem Trosse mit der Zeitgemäßheit ihres Treibens entschuldigt.

Darmstadt, den 1. Mai 1843.

Dr. W. G. Soldan.


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