Karl Simrock
Die Schildbürger
Karl Simrock

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Siebenundzwanzigstes Kapitel

Wie die Schildbürger eine Bitte an den Kaiser thaten und derselben gewährt wurden.

Dieweil aber der Kaiser schon länger bei ihnen verblieben, als er sonst Willens gewesen und derwegen nun die Zeit kam, daß er wieder von ihnen scheiden und des Reichs Geschäfte verrichten sollte, fügte er ihnen Solches zu wissen, mit Anweisung, falls sie irgend Beschwerden hätten, ihm solche anzuzeigen, so wolle er so dazu thun, daß sie einen gnädigen Herrn an ihm hätten. Darüber freuten sich die Schildbürger nicht wenig und ließen ihm deßwegen durch ihren Schultheiß im Namen und von wegen der hochachtbaren Gemeinde ihr Begehren folgendermaßen vortragen:

In Anbetracht, daß sie vor einiger Zeit von fremdausländischen Fürsten und Herren viel und oftmals beschickt und von Haus abgefordert worden, hierüber aber an dem Ihrigen Versäumniß und großen Schaden erlitten hätten, indem ihnen (wie jener Schmied sagte) unterdessen kein Speck in ihrer Küche gewachsen: so habe sie obvermeldete Ursache veranlaßt und gezwungen (großem Ungemach zuvorzukommen und hochschädlichen Abgang ihrer Güter zu vermeiden), solche närrische Weise an sich zu nehmen, um zu versuchen, ob man sie so mit dem Abfordern verschonen und bei Haus und Hof lassen möchte. Und weil sie nun verspürten und befänden, daß ihnen Solches bisher ersprießlich und nützlich gewesen, so gedächten sie also fortzufahren, müßten aber, weil die Welt boshaftig sei, besorgen, daß sie an solchem ihrem Vorhaben möchten aufgehalten, verhindert, verlacht und ausgeätscht werden, wie denn heutigen Tages kein Narr sicher sei, daß ihn nicht jeder Narr für einen Narren halten wolle. Also gelange ihr Bitten und Begehren an den Junker Kaiser, solches ihr Vorhaben nicht nur zu genehmigen, sondern sie auch darüber zu befreien, daß sie von Jedermänniglich daran ungehindert, unbekümmert und ungevexiret sein sollten u.s.w.

Als der Kaiser solche ihre Bitte angehört und sie für ganz ziemlich erachtet, ertheilte er ihnen dessen gnädiglich Erlaubniß, versicherte sie auch noch darüber mit dazu gehörigen Sigillen und Briefen, deren Auszug hiernach folget.


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