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Heer im Staat

Die Stellung des Heeres im Staat und das Verhältnis von Volk zur Wehrmacht sind für das öffentliche Leben von oft entscheidender, stets bezeichnender Bedeutung gewesen, sind es heute und können es in verstärktem Maß morgen wieder sein. Bei historischer Betrachtung dieser Wechselbeziehungen würden wir auf Verschiedenheiten innerlicher und äußerer Art treffen, welche an Zahl nicht geringer sind als die der Staaten selbst. Wir wollen versuchen, das Bleibende in diesen Beziehungen zu finden und uns darüber klar zu werden, wie dieses Verhältnis zum Nutzen des Ganzen sein sollte. Damit möchte ich gern diese Darlegungen über die Fläche der Tagesfragen stellen und bitte mich von allen Schlagworten fern halten zu dürfen, auch von so lieb gewordenen wie »Volk in Waffen«, »Söldnertum«, »Entpolitisierung« usw. Ich sehe heute durchaus nicht »die Flammenzeichen rauchen«. Ich sehe aber noch den Rauch in vielen Köpfen und möchte helfen, ihn zu verjagen; denn unsere Zeit will klares Denken, klare Augen und klare Ziele. Ich fasse mein Thema in die zwei Fragen zusammen: Was verlange ich vom Heer? Was verlange ich für das Heer?

Werden wir uns zunächst über das Wesen des Heeres klar. Wollen wir uns nicht in weitläufige historische Betrachtungen verlieren, so können wir die Entwicklung des Heerwesens im wesentlichen in drei Epochen zusammenfassen, die natürlich bei den verschiedenen Völkern je nach der Rolle, die sie in der Geschichte gespielt haben, zeitlich ganz verschieden sind. Die erste Epoche ist die des streitbaren Volkes, die zweite die des Berufsheeres und die dritte wiederum die der Volksbewaffnung oder der allgemeinen Wehrpflicht. Das griechische Volk focht bei Salamis und in den Thermopylen, doch schon Alexanders Züge zeigen den Beginn des nationalen Berufsheeres. Roms Volksheere unterwerfen Italien, doch die Herrschaft der Welt erringen römische Berufssoldaten. Völker in Waffen brechen von Norden hinein in die Kultur des Mittelmeeres, doch der erste römische Kaiser deutscher Nation steht in Rom an der Spitze eines deutschen Berufsheeres. Von Osten branden durch Jahrhunderte Völker in Waffen gegen den Westen, den seine Ritterschaft, den seine organisierten Heere schützen.

Im Lauf kriegerischer Zeiten wird immer wieder der Bürger gezwungenermaßen zum Soldat; in Siebenbürgen zieht der Bauer gegen drohende Überfälle in seine Festungskirche, in Deutschland steigt der ehrsame Handwerker mit Schwert und Schild auf die Mauer, um seiner Stadt Freiheit, sein und der Seinen Leben zu schützen. Daneben erreicht das Berufssoldatentum im italienischen Condottierewesen, im deutschen Landsknechttum, im weltdurchfechtenden Schweizer seinen Höhepunkt. Im Dreißigjährigen Krieg sammeln noch die großen Namen Tilly, Wallenstein, Bernhard von Weimar Europas kriegslustige und vom Krieg lebende Soldatenschar um sich; aber schon erscheint in Deutschland das nationale Schwedenheer, dessen fast unbegreifliche Erfolge auch nach seines großen Königs Tod außer in seiner eingeborenen militärischen Tüchtigkeit in der Einheitlichkeit seiner Struktur liegen, weil es fühlt »wie ein Schwed« und »wie ein Protestant«.

Die Völker haben sich abgerungen und aus der Erschöpfung entstehen ganz natürlich im Lauf des 18. Jahrhunderts die Berufsheere. Noch gibt es in ihnen Elemente genug, und es sind oft die besten, die Soldaten aus Beruf und Neigung »gleichgültig unterm Doppeladler fechten wie unterm Löwen und den Lilien«; aber im wesentlichen gewinnen diese Heere doch nationalen Charakter. Wenn Frankreich auch noch viele Fremdenregimenter unterhält, England sich neben seinen heimischen Truppen für weitgreifende Unternehmungen ausländische kauft, so werden doch schon Heere wie das russische und preußische fast rein aus Landeskindern gebildet.

Nun tritt in diese Welt der Berufsheere ein durchaus neues Element, das des Verhältnisses zwischen Heer und Fürst. Das Land ist in diesen Zeiten in der Person des Monarchen verkörpert, der Staat ist, jedenfalls in äußeren Beziehungen, durchaus mit dem Herrscher eins. Dadurch entsteht ein ganz natürliches Zugehörigkeitsverhältnis des Heeres zur Person des Monarchen. Hier haben wir die Quelle der natürlichen, persönlichen Beziehungen zwischen Fürst und Heer zu suchen, die bis in unsere Tage lebendig fortwirken; so nennt sich z. B. seit den Tagen des 18. Jahrhunderts Englands modernste Artillerie noch immer The Royal Artillerie Corps. Dieser Zusammenhang zwischen Kriegsherr und seinen Soldaten ist in dieser Zeit begründet, nicht in der Zeit, aus der man nebelhafte Schlagworte wie Vasallentum und Gefolgschaft ableitet und in der des Reiches Vasallen sich ihre Gefolgschaft meist teuer abkaufen ließen, um dann nur allzu oft den in südlicher Ferne weilenden Kaiser doch zu verraten. Wie stark der monarchische den militärischen Gedanken beherrschte, sehen wir am besten an der »kaiserlichen« Armee dieser Tage, der österreichischen, deren vielsprachige und vielartige Teile bis in unsere Tage hinein »Der Kaiser« zusammenhielt. Es ist natürlich, daß in dieser Zeit der Zersplitterung, der Zeit der Kleinstaaten sich wie das Staatsgefühl selbst so auch das organische Leben der Heere ganz verschieden entwickelte, hier zur Soldatenspielerei, dort zum Beginn volkstümlicher Wehrmacht führt, volkstümlich in dem Sinn, daß das Volk anfängt, an dem fürstlichen Heer inneren Anteil zu nehmen. Bezeichnend für die Stellung des Königtums im Volk ist, daß Preußen über Leuthen jubelt, während man in Paris über die Niederlage des Herzogs von Soubise bei Roßbach Schadenfreude empfindet.

Die Ideen der französischen Revolution führen eine völlig neue Epoche der Kriegführung herbei. Ich sage bewußt die Ideen, nicht die Maßnahmen; denn an den Erfolgen der französischen Revolutionsheere ist nicht ihre Leistungsfähigkeit, auch nicht Unfähigkeit der gegnerischen Heere, sondern die Politik Schuld. Zur Tat führt die Ideen der Revolution Napoleon, weil er die Kraft einer Nation zur Vollstreckung eines hohen Willens und um große Ziele einsetzte. Daß seine Gegner das nicht verstanden haben, auch ohne revolutionäre eigene Gedanken und Maßnahmen gar nicht in der Lage waren, ihm entgegenzutreten, das erklärt Jena, Austerlitz, Moskau bis – ja bis Europa ihm gleiche revolutionäre Kräfte entgegenstellte; denn was ist Preußens Erhebung unter York, Stein, Arndt, Gneisenau, Scharnhorst schließlich anders als eine Revolution, freilich gelenkt »mit weiser Hand, zur rechten Zeit«? Tief grollend und in seinem Groll unwiderstehlich wahrt Rußland sein Russentum, selbst Österreichs kalte Staatskunst wird fast erwärmt durch seiner Völker Abwehrwillen, und Spaniens Nationalgefühl schlägt dem großen Eroberer die erste, nie sich schließende Wunde.

Der Kampf der Ideen war ausgefochten, und Stille legte sich über Europa.

Unter den fortwirkenden Gedanken der französischen Revolution blieb auch der der allgemeinen Wehrpflicht. In verschiedener Form und in verschiedenem Ausmaß setzte dieser Gedanke sich – sehen wir von England ab – allgemein in Europa durch. Unter dieser Idee haben wir den Weltkrieg durchgekämpft, und sie war stark genug, auch England, dann Amerika in ihren Bann zu ziehen. Sie herrscht noch und erstreckt sich heute über den Rahmen der waffenfähigen Männer hinaus auf die gesamte militärisch auszunutzende Kraft des Volkes.

So denkt man in Frankreich und, um die Folgen gleichen Denkens bei uns zu hindern, untersagte uns Versailles die allgemeine Wehrpflicht. Hier sei kurz der Zweifel angedeutet, der dem Soldaten kommt, der in Beweglichkeit, Schnelligkeit und Geist die Entscheidung sucht, ob für solche Entscheidung diese Massenheere noch brauchbar sind und ob nicht wieder Völker im Schützengraben enden werden. Dieser Gedanke führt uns vom Thema ab, das den Soldaten an sich in seinem Verhältnis zum Staat behandeln wollte, wobei wir es dahingestellt sein lassen, ob ihn allgemeine Dienstpflicht, ob freiwillige Pflichtübernahme zu dem machte, was er ist. Noch aber haben wir nach dieser langen, aber vielleicht nicht überflüssigen historischen Einleitung das Wesen des Heeres nicht ganz erfaßt; denn das Heer hat sein Eigenleben, d. h. es lebt unter ganz bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen.

Die Bereitwilligkeit zum Tod in Erfüllung der Berufspflicht ist das ernste Kennzeichen des Soldatentums. Auch in anderen Berufen kann die Einsetzung des Lebens bei Erfüllung der Pflicht gefordert werden, an jeden Mann kann die letzte Hingabe als ethische Pflicht außerhalb seines Berufes herantreten, in keinem anderen aber ist das Töten und damit das Bereitsein selbst zu sterben das eigentliche Wesen der Berufspflicht. Wenn wahre Kriegskunst die Vernichtung des Feindes anstrebt, so muß ihr Träger auch darauf gefaßt sein, selbst vernichtet zu werden. Diese Auffassung vom Wesen des Soldaten gibt die Berechtigung, von seinem Stand als von einem ganz besonderen zu sprechen. Es ist die Verantwortung für Leben und Tod, was ihm Eigenart, Ernst und Selbstbewußtsein verleiht, nicht nur die Verantwortung für das eigene Leben, das auch nicht leichten Herzens, sondern aus dem Gefühl der Pflicht heraus hingegeben werden darf, sondern damit zugleich für das Leben der Mitkämpfer und schließlich auch des Feindes, den zu töten nicht eigener freier Wille veranlaßt, sondern die Erkenntnis der Berufspflicht zwingt. Das Gefühl der Verantwortung für sich und andere ist eine der wesentlichsten Seiten des Soldatentums. Die Verantwortung für sich selbst fordert die größte innere und äußere Ausbildung für den Beruf, damit das letzte Opfer nicht umsonst gebracht wird. Die Verantwortung für die anderen führt uns zu der nächsten, nicht weniger wichtigen Forderung an den Soldaten.

Das Arbeitsfeld des Soldaten ist der Mensch, der Wissenschaft, Technik, Material beherrscht. Das Heer ist die Vereinigung vieler Menschen zum gleichen ernsten Zweck. Das ergibt für den Soldatenstand ein ganz besonderes Band, eine Zusammengehörigkeit, die wir Kameradschaft nennen. Unter diesem Begriff fassen wir viel und Verschiedenes zusammen. Gehen wir von der Verantwortung aus, so kommen wir zu der Forderung des »Einer für Alle«; denn jeder trägt in seiner Weise und an seiner Stelle die Mitverantwortung für das Ergehen, Können, Leisten, für das Leben des Anderen. Das ergibt für den Älteren, Führenden, den Vorgesetzten die Pflicht der Belehrung, Ausbildung und der Fürsorge für den Jüngeren, Lernenden, den Untergebenen die Pflicht bewußter, freiwilliger Unterordnung. Liebe und Vertrauen sind die beiden großen Komponenten der Kameradschaft.

Befehlen und Gehorchen sind die Kennzeichen des Heeres. Beides ist schwer. Mit je mehr Klugheit und Verständnis befohlen, mit je mehr Erkenntnis und Vertrauen gehorcht wird, um so leichter fällt beides. Die menschliche Natur verlangt zur Zusammenfassung Vieler zu einem Ziel den Zwang. So wird die Disziplin untrennbares Wesensteil des Heeres, deren Art und Grad recht eigentliche Wertmesser seiner Tüchtigkeit sind. Je freiwilliger die Disziplin ist, um so besser; aber nur Disziplin, die zur Gewohnheit und Selbstverständlichkeit geworden ist, besteht die Probe in der Stunde der Gefahr.

Das Gefühl der Zusammengehörigkeit und das Selbstgefühl führen dazu, dem auch nach außen Ausdruck zu geben. So entsteht die Berechtigung der Uniform als des Abzeichens eines besonderen Standes. Die Uniform erinnert an die Verantwortung des Soldaten, sie ist das äußere Zeichen innerer Kameradschaft, sie unterstützt und beweist die Disziplin.

Nun endlich stellen wir dieses so gewordene und so geartete Heer in den Staat.

Haben wir im Vorstehenden die Eigenart des Heeres entwickelt, so ist es notwendig, im Anschluß daran zu betonen, daß das Heer ein Teil des Volkes ist und sich als solchen Teil zu fühlen hat. Wir können uns heute nur Heere von rein nationalem Charakter denken, und alle Eigenschaften eines Volkes werden sich in denen seines Heeres abspiegeln. Wenn wir bei den hohen, ideellen Anforderungen, die wir an das Wesen eines Heeres stellten, auch für dieses Heer die Auswahl unter den Tüchtigsten des Landes mit Recht verlangen oder, wenn wir unter der allgemeinen Wehrpflicht von jedem Dienenden für die Zeit seines Dienstes im Heer eine Steigerung seines Verantwortungsgefühls und seines Manneswertes fordern, so ergibt doch der Charakter eines nationalen Heeres, daß aus allen Kreisen des Volkes ihm Kräfte zugeführt werden. Das ist für das Heer selbst ein Nutzen und eine Notwendigkeit, denn die in ihm gestellten Anforderungen sind so verschiedene, daß ihnen nur eine Zusammensetzung aus allen Schichten gerecht werden kann. Es ist im Heer Raum und Betätigung für die höchste geistige wie die höchste körperliche Leistungsfähigkeit. Treibt den Einen durch Geschlechter betätigte, ererbte Freude am Waffenhandwerk zum Heer, so möchte der Andere sein Können und Wissen gern in den unmittelbarsten Dienst am Staat stellen; den lockt der frische Einsatz von Manneskraft und Wert, den die Tätigkeit im Feld, den lockt die Kriegsmaschine und den Anderen das Pferd.

»Αύτός γάρ έφέλετει άνδρα σίδρος«

Das Eisen zieht den Mann an.

Eine solche Zusammensetzung und daraus folgend die innige Verbindung mit allen Volksschichten, das Mitleben von allen Schicksalen des Volkes bewahrt das Heer davor, eine Kaste zu werden, wo es ein Stand sein soll.

Nicht zum Staat im Staat soll das Heer werden, sondern im Staat dienend aufgehen und selbst zum reinsten Abbild des Staates werden.

Das Heer verkörpert, aus allen Stämmen und Ständen zusammengesetzt, sinnfällig die nationale Einheit des Staates und wird zu einer der stärksten Klammern des Staatsgebäudes. Es sichert nach außen den Bestand des Staates durch Bereitsein zur Abwehr eines Angriffs auf ihn und ist damit der Ausdruck des Staatswillens zur Selbstbehauptung. Im Streit der verschiedenen Interessen in der Welt verschafft das Heer dem Staat das Gewicht seines Wortes. Im Heer tritt sinnfällig die Pflicht des Einzelnen zur Einordnung in das Ganze, den Staat hervor und die Verantwortung des Einzelnen für das Ganze.

Im Innern verkörpert das Heer den Staatswillen und die Staatsmacht gegenüber allen staatsfeindlichen Bestrebungen und erfüllt damit die Aufgabe, dem Ganzen staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewähren.

Wie der Staat so ist auch das Heer nicht um seiner selbst willen da, sondern sie sind beide Formen, in denen sich der Wille eines Volkes zum Leben und Bestehen zeigt.

Aus diesem Verhältnis des Heeres zum Staat ergeben sich für beide Rechte und Pflichten.

Die erste Pflicht des Heeres gegenüber dem Staat liegt in dem Streben nach eigener größter Leistungsfähigkeit, in der Steigerung seines inneren und äußeren Wertes; denn damit steigert es zugleich Macht und Ansehen des Staates. Das Heer hat die Pflicht, sich in das Gesamtgetriebe des Staates einzufügen und sich dem Staatsinteresse unterzuordnen. Im gesunden Staatsorganismus verfügt die oberste Staatsleitung, ganz gleich wie ihre Form ist, in den durch Recht, Gesetz und Verfassung gezogenen Grenzen über alle Mittel des Staates, also auch über das Heer. Dieses wird, seiner Eigenart entsprechend, zum ersten Diener des Staates, von dem es ein Teil ist. Das Heer hat dafür das Recht, vom Staat zu fordern, daß sein Anteil am Leben und Wesen des Staates volle Berücksichtigung findet. Es ist dem Staat als Ganzen, der in seiner Leitung verkörpert ist, unterstellt, nicht einzelnen Teilen des Staatsorganismus nach- oder untergeordnet. Damit kommen wir zu den Pflichten des Staates gegen das Heer. Ihm ist volle Freiheit in seiner Entwicklung und in seinem Eigenleben zu geben, soweit sich diese in den Gesamtkörper einfügen lassen. In der inneren und äußeren Politik haben die vom Heer vertretenen militärischen Interessen volle Daseinsberechtigung neben den anderen Staatsnotwendigkeiten. Sie gegeneinander abzuwägen ist Aufgabe der obersten Staatsleitung. Bei richtiger Auffassung vom Wesen des Heeres, als dem reinsten und sinnfälligsten Abbild des Staates selbst, muß dieser erkennen, daß er im Heer sich selbst ehrt, daß mit dem Ansehen des Heeres das der Staatsautorität steht und fällt. Wenn vom Heer zu verlangen ist, daß es sich solcher Anerkennung würdig zeigt, so ist vom Staat zu erwarten, daß er dem Heer und seinen Vertretern die ihnen gebührende Stellung in der Öffentlichkeit sichert und sie gegen Angriffe schützt. Durchaus natürlich ist es, daß diese Wertschätzung sich auch in materieller Beziehung auswirken muß; denn ein Staat braucht nicht nur willige, sondern auch zufriedene Diener. Je höher Anforderung und Leistung, um so höher der Lohn; dies wirtschaftliche Gesetz ist auch bei dem Verhältnis zwischen Heer und Staat nicht auszuschalten. Gewiß dient der Soldat nicht um des Lohnes willen, aber unklug handelt der Staat, der nicht seinen treusten und wertvollsten Diener von den Sorgen des täglichen Lebens und mehr noch von der Sorge um die eigene und der Seinen Zukunft nach Möglichkeit freistellt.

Also – um auf meine Fragen im Eingang zurückzukommen –: Was verlange ich vom Heer? Staatsgesinnung. Was verlange ich vom Staat? Liebe zum Heer.

Und nun zum Schluß. Ich habe versucht, mein Thema rein politisch zu nehmen. In dem Sinn, in dem ich es verstehe, soll das Heer politisch sein, in dem Erfassen des Staatsgedankens. Doch ganz gewiß nicht parteipolitisch. »Hände weg vom Heer!« rufe ich allen Parteien zu. Das Heer dient dem Staat, nur dem Staat; denn es ist der Staat.


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