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Fünftes Kapitel
Bürgerin und Bäuerin

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Vornehme Bürgerin des 16. Jahrhunderts

Die Entwicklung des deutschen Städtewesens nahm diesen Gang: Zuerst bildeten nur die Abkömmlinge der ersten städtischen Ansiedler, der königlichen Ministerialen oder bischöflichen Vasallen, die ritterbürtigen Altburger Das Wort Burger oder Bürger wurde zuerst im 4. Jahrhundert durch den gotischen Bischof Ulfila (Wölfle), dessen Bibelübersetzung das älteste germanische Schriftdenkmal ist, in unsere Sprache eingeführt, indem er das griechische πολιτης mit Baurgja, d. i. der sich Bergende, Geborgene, übersetzt. Das Wort Stadt wurde erst durch den St. Galler Mönch Notker Labeo, † 1022, aufgebracht. (D. Verf.) oder Burgensen die städtische Gemeinde oder Burgerschaft. Sie hießen Stadtjunker oder, von ihrer ritterlichen Waffe, der Gleve (Lanze), Glevener oder schlechtweg »Geschlechter«, d. i. adeligen Geschlechtern Entsprossene; erst viel später wurde der altrömische Name Patrizier auf sie übertragen. Die übrigen Stadtbewohner, gleichviel ob sie von gemeinfreien Bauern oder hörigen Ackerknechten und Handwerkern stammten, waren anfangs den Altburgern zinspflichtig, hatten keine politischen Rechte und hießen Schutzburger oder auch Pfahlburger, weil sie außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt wohnten, oder im Gegensatze zu den Glevenern Spießburger, weil sie als Waffe den Spieß führten. Die Städtebewohnerschaft teilte sich demnach in Adel und Volk. Im Vorschritt der Zeit gewann es aber das Volk über den Adel, und zwar weil die Wehrfähigkeit der Städte, was Wucht und Massenhaftigkeit betraf, auf den Korporationen oder Zünften oder Gilden der Handwerker beruhte. Die Zünfte erkämpften nach und nach nicht allein die Zulassung zum Bürgerrecht, zur Mitnutznießung des Gemeindevermögens und zur teilweisen Amtsfähigkeit, sondern weitaus in den meisten Städten wurde an die Stelle des Geschlechterregiments das Zunftregiment gesetzt oder, mit anderen Worten, die aristokratische Verfassung, die sich nur in sehr wenigen Städten, wie z. B. in Nürnberg, bis zum Untergange des deutschen Reiches erhielt, in eine demokratische verwandelt. Erst damit gelangten die deutschen Städte zu jener gewerblichen, kaufmännischen und politischen Vollkraft, die sich in den großen Städtebündnissen manifestierte, und die zu kennzeichnen man nur das Wort Hansa zu nennen braucht. Statt der von Scherr angegebenen Quellen, meist für Laien kaum beschaffbar und viel zu gelehrt-weitschweifig, sei außer auf Steinhausen auf das eingehende, sehr anregend geschriebene 43. Bändchen der Sammlung »Aus Natur und Geisteswelt« von B. Heil, Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter, 2. Aufl. Leipzig 1906 hingewiesen. (D. Hrsg.)

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Michael Ostendorfer, Judith (etwa 1530)
Museum in Köln a. Rh.

Allein die politische Gleichstellung der Stadtbürger war weit entfernt, zugleich auch eine soziale oder, genauer gesprochen, eine gesellige herbeizuführen, und das ganze Mittelalter hindurch hielten sich die patrizischen Kreise von den plebejischen streng geschieden. Beide Gesellschaftskreise hatten ihre eigenen Trink- und Tanzstuben, und die adelige Ausschließlichkeit erstreckte sich sogar bis auf die Räume der Kirchen, in deren Mittelschiffen hölzerne Zellen aufgeschlagen waren, in die sich die Geschlechterfrauen beim Gottesdienst einschlossen, während ihre nichtadeligen Mitbürgerinnen auf offenen Bänken saßen. Allerdings hatten auch die Frauen und Töchter der Handwerker ihren Anteil an den mittelalterlichen Festfreuden, welche die deutschen Städte so häufig mit buntem Gewühl und lustigem Gelärm erfüllten. Auch sie hatten ihre »Familienanlässe«, ihre Hochzeiten, ihre Wallfahrten, ihre Tänze und Fastnachtslustbarkeiten; aber für gewöhnlich waren sie doch, mit häuslichen Arbeiten und Sorgen beladen, in den krummen, finsteren Städtegassen, in die engen, dunklen Häuser eingeschlossen. Nur die Unkenntnis hat sie für bequem ausgeben können, wenn man erwägt, daß noch im 13. Jahrhundert das Baumaterial für gewöhnliche Bürgerhäuser aus Holz, Lehm und Stroh bestand, daß erst sehr allmählich Bruch- und Backsteine an deren Stelle traten, daß die Häuser nur wenige Fenster hatten, die statt mit Glas mit Papier oder Tuch bezogen waren – noch im 15. Jahrhundert hatten selbst die Rathäuser in vielen Städten nur Tuchfenster – und daß Rauchfänge und Heizapparate nur sehr langsam aus ihren primitiven Formen zu solchen sich entwickelten, wie sie heutzutage keiner Tagelöhnerwohnung fehlen.

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Das ländliche Fest

Der Reichtum der Geschlechter und ihre höhere Bildung ermöglichte und verlangte es freilich, daß die patrizischen Wohnungen (»Höfe«, »Gesäße«) nach Möglichkeit bequem und schön eingerichtet wurden; aber doch gelangten auch die adeligen Stadthäuser erst im späteren Mittelalter zu jenem stattlichen äußeren Ansehen und jener zierlichen und prächtigen inneren Einrichtung, auf die der Landadel mit neidischen Augen blickte. Jahrhunderte haben daran gearbeitet, Nürnberg zu jenem Schatzkästchen mittelalterlicher Architektur zu machen, als das wir diese Stadt noch heute bewundern, und erst im 14. und mehr noch im 15. und 16. Jahrhundert entstanden in Augsburg, Ulm, Frankfurt, Mainz, Köln und anderen deutschen Städten jene stolzen Patrizierhöfe, die der Handelsreichtum ihrer Bewohner mit kostbarem Getäfel und zierlicher Tapezerei, mit reichem Mobiliar, farbenbunten Teppichen und kostspieligen Kunstgegenständen, mit bemalten Glasfenstern und mit »Tresuren« ausschmückte, die von einer Fülle silberner und goldener Geschirre funkelten. In diesen Stadthäusern begann nach den furchtbaren physischen und moralischen Heimsuchungen, von denen Deutschland im 13. und 14. Jahrhundert betroffen wurde, dem Interregnum, der Pest (»der große Sterbent« oder der »schwarze Tod«), den Geißlerfahrten und Judenschlächtereien, ein verschwenderisch-üppiges Leben sich zu entfalten, das mit dem an den Fürstenhöfen wetteiferte oder dieses wohl gar überbot. »Darnach,« sagt die Limburger Chronik, »da das Sterben, die Geißelfahrt und Judenschlacht ein Ende hatten, da hub die Welt wieder an zu leben und fröhlich zu sein.« Die Limburger Chronik, eingeleitet von Otto H. Brandt, Jena 1922. (D. Hrsg.)

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Die junge Mutter
Aus einer Bilderhandschrift des »Wilhelm von Oranse« in Wien

Dieses fröhliche Stadtleben war schon zur angegebenen Zeit und noch früher nicht ohne eine starke Beimischung von Überspannung und Überfeinerung. Die ritterlichen Bräuche spielten da häufig in eine Phantasterei hinüber, die der eines Ulrich von Lichtenstein wenig nachgab. So stoßen wir in der Geschichte von Magdeburg auf ein wunderliches Turnier, das die Geschlechter dieser Stadt im Jahre 1229 veranstalteten, und wobei alle theatralischen Mittel aufgeboten wurden, über die die Zeit zu verfügen hatte. Das Seltsamste dieser Veranstaltung war, daß zum Turnierpreis ein schönes Mädchen bestimmt wurde, wahrscheinlich ein »lichtes Fröwlein«, d. i. eine fahrende Dirne Max Bauer, Dirne, a. a. O. S. 100 f. (D. Hrsg.). Um diesen Preis mühten sich die Magdeburger, Goslarer, Hildesheimer, Braunschweiger und Quedlinburger Patrizier im Speergesteche, und ein alter Kaufherr aus Goslar gewann die Schöne. An Zeitvertreib fehlte es den Städterinnen überhaupt viel weniger als den adeligen Damen auf dem Lande. Täglich gab es etwas zu schauen, zu hören, zu lachen, denn das ganze Volk der »Fahrenden«, d. h. alle die Spielleute, Gaukler, Marktschreier suchten und fanden in den Städten ihre reichste Weide. Auch waren die Stadtjunker keineswegs weniger galant als die Landjunker, im Gegenteil! Sie gaben sich alle erdenkliche Mühe, Mädchen und Frauen gegenüber ihre Höfischkeit im vollsten Glanze zu zeigen. Hatten sie ihren Schönen bei Hochzeiten, Geschlechtertänzen, bei Schlittenfahrten und Fastnachtsmummereien gedient, so zogen sie nachts noch »mit einer Lautten« vor die Kammerfenster der Angebeteten, um ihnen galante Serenaden zu bringen Aus einer von Bernhard Rohrbach, einem Mitglied der berühmten adeligen Stubengenossenschaft zum Limburg in Frankfurt a. M., verfaßten Handschrift des 15. Jahrhunderts hat Römer-Büchner in der Zeitschrift für die Kulturgeschichte 1856, S. 62, so ein Ständchen mitgeteilt. Wir erfahren daraus, welche gemütlichen und leiblichen Vorzüge ein Frankfurter von damals an seinem Liebchen preiswürdig fand; denn das Ständchen sagt von der angesungenen Jungfrau:
»Sie ist gar ohne Argelist,
An Zucht und Ehren ihr nit gebrist;
Sie ist auch aller Tugend voll,
Was sie tut, das ziembt ihr wohl.
Sie ist so tugendhaft und fein
Und leucht recht als der Sonnenschein;
Sie gleicht auch wohl dem hellen Tag,
Kein Mensch ihr Lob schön preisen mag.
Sie hat ein rosenfarben Mund,
Zwei Wängelein fein zu aller Stund;
Sie hat ein schönes goldfarb Haar,
Zwei Äugelein lauter und klar.
Ihr Zähn' sind weiß als Helfenbein,
Ihr Brüstlein die sind rund und klein,
Ihre Seiten die sind dünn und lang,
Ihre Händlein schmal und dazu blank,
Ihre Füßlein schlecht und nit zu breit, –
Der Ehren Kron sie billich treit.« (D. Verf.)
. Dann die zahllosen kirchlichen Feste, wieviel Nahrung mußten sie der weiblichen Schaulust bieten, wieviel Gelegenheit gaben sie modischen Stadtdamen, sich im besten Staate sehen und bewundern zu lassen! Hatte doch die Kirche dafür gesorgt, den ganzen Kultus sinnlich anziehend, ja künstlerisch zu gestalten, und wußte sie doch sogar das Vergnügen der Menschen an theatralischen Darstellungen in den kirchlichen Schauspielen, in den aus der altchristlichen Liturgie herausgebildeten »Mysterien«, zu einem Kultakt zu machen Manchmal gestalteten sich diese kirchlichen Schauspiele, die insbesondere zur Weihnachts- und Osterzeit aufgeführt wurden und jetzt noch in dem »Passionsspiel« von Oberammergau in Bayern fortleben, durch ihre sehr lange Dauer auch zu einer Art Bußakt, mit dem dann ein förmlicher Ablaß verknüpft war. So wurde in England während der Regierung Heinrichs IV. ein Mysterium von der Weltschöpfung und dem Weltende in Chester aufgeführt, das volle acht Tage spielte, und wobei den Zuschauern, die dem frommen Spiele vom Anfang bis zum Ende anwohnen würden, ein tausendjähriger Ablaß zugesichert wurde. Noch mehr vertrug in Frankreich ein frommes Publikum im 15. und 16. Jahrhundert; denn wir erfahren von Mysterienaktionen zu Valenciennes und Bourges, die 25, ja sogar 40 Tage währten. Bemerkenswert ist, daß, wie in Spanien, so auch in Deutschland die Mysterien eine Haltung bewahrten, die den religiösen Gegenständen, die sie behandelten, angemessen war, während die italischen und französischen Mysterien häufig in einen obszönen und mitunter geradezu gotteslästerlichen Ton verfielen. In Italien mußte Papst Innozenz III. schon im Jahre 1210 die Beteiligung der Geistlichen an den ausgearteten Mysterienspielen, sowie deren Aufführung in den Kirchen untersagen. Auch in unseren deutschen Mysterien geht es nicht ganz ohne mittelalterliche Naivitäten und Plumpheiten ab; aber meines Wissens ist noch keines aufgefunden worden, das auch nur entfernt so freche Situationen und Auslassungen enthielte, wie manche der französischen. In einem von diesen hilft die Jungfrau Maria einer von ihrem Beichtvater schwangeren Äbtissin aus der Patsche, beraubt dann ein vorwitziges Weibsbild ihrer Hände, die sich überzeugen wollten, ob die Mutter Gottes wirklich eine Jungfrau sei, und reicht ferner einem Bischof Milch aus ihren eigenen Brüsten. In einem andern französischen Mysterium wird die heilige Barbara an den Beinen aufgehangen und bleibt in dieser anstössigen Stellung zum Ergötzen des Publikums eine gute Weile hängen. In einem dritten schläft Gott der Vater droben im Himmel auf seinem Thron, während drunten auf der Erde Christus am Kreuze stirbt. Ein Engel weckt den Schlafenden mit den Worten: »Pére éternel, vous avez tort et devriez avoir vergogne. Votre fils bien aimé est mort et vous dormez comme un ivrogne. Gottvater: Il est mort? Engel: D'homme de bien. Gottvater: Diable m'emporte, qui en savais rien!« Gebrüder Parfaiet, Histoire du théâtre François (1745 fg.), I. 227. Beauchamps, Recherches sur les théâtres de France (1735), I. 235. Man müßte die Vorführung solcher Szenen für durchaus unglaublich halten, wüßte man nicht, daß in demselben Frankreich, wo derartiges gezeigt wurde, die Kirche es duldete, daß bei den Narren- und Eselsfesten ihre Altäre und Kulthandlungen aufs schnödeste verunehrt und travestiert wurden. (D. Verf.). Wenn vollends ein so munterer Herr und entschiedener Frauenverehrer, wie Kaiser Sigismund einer war, in einer Stadt des Reiches einsprach, da ging es außerordentlich hoch und hellauf her und trieben die schönen Städterinnen mit der kaiserlichen Majestät so ausgelassene Scherze, daß selbst die mutwilligsten Damen unserer heutigen steifleinenen Gesellschaftskreise schon vor dem bloßen Gedanken daran zurückschrecken würden. In Wahrheit, die Unbefangenheit unserer Ahnmütter war groß. Als Sigismund im Jahre 1414 in Straßburg Hoflager hielt, brach eines Morgens »zur Primenzeit« eine Bande munterer Damen in das kaiserliche Quartier, um den noch schlafenden Kaiser herauszuholen. Sie ließen ihm nur Zeit, einen Mantel umzuwerfen, und zogen den Barfüßigen mit sich fort. So tanzte er mit ihnen durch die Gassen, und als der singende, tanzende, lärmende Zug in die Kobergasse gekommen, kauften die Frauen dem lustigen Reichsoberhaupt ein paar Schuhe »umb 7 Kreuzer« und zogen ihm diese an. Und »massen der König ein weiser schimpflicher (gutgelaunter, humoristischer) Herr, hat er zugelassen, wie die Weiber mit ihm gehandelt, kam zum Hohenstege, tanzte und fügte sich wieder in seine Herberg und rugte. Hernach am Freytag und Samstag da was gross Kurzweil von Hoffieren und Tantzen in Straßburg Lehmanns Speierische Chronik S. 797. (D. Verf.)«.

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Reigentanz. Fresko im Schloß Runkelstein in Tirol
Dr. F. Stoedtner, Berlin

Weniger harmlos ist folgende Würzburger Novelle, die uns Meister Konrad von Würzburg, der vielseitigste, fruchtbarste und zierlichste Poet der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, erzählt hat. In der guten Stadt Würzburg lebte eine Fügerin (vuegerinne, Kupplerin), die manche stille, aber wenig ehrenhafte Hochzeit schuf und fügte. Eines Tages, da es ihr an Brot und Beschäftigung mangelte, ging sie zur Messe, um sich nach Kundschaft umzusehen. (Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, daß im frommen Mittelalter auch in Deutschland die Kirchen häufig dazu dienen mußten, wozu sie in Italien, Spanien und Frankreich noch jetzt dienen, zur Einfädelung von Liebeshändeln nämlich.) Einer der Chorherren am Münster, der Domprobst Heinrich von Rothenstein, ging durch den Dom, und die Fügerin machte sich alsbald an ihn, ihm ins Ohr wispernd: »Es entbietet Euch Freundschaft, Huld und Gruß eine schöne Frau, die ihre Sinne und ihr Herz Euch zugewandt hat.« Dem geistlichen Herrn deuchte das mächtig gut. Er griff in seinen Geldsäckel, gab der »lieben Mutter«, wie er die Kupplerin nannte, eine Handvoll Münze und bat sie, das Weitere zu besorgen. Als er weggegangen, sah die Fügerin ein »schön minniglich Weib« in die Kirche kommen, und alsbald trat sie dieses an, der Schönen vertrauend, der »tugendlichste« Mann wäre von ihrer Minne todwund, und nur sie könnte ihn heilen. Die Frau wurde rot, sagte aber doch mit Lachen, die Fügerin solle ihr nach beendigter Messe mehr sagen. Sofort ging die Kupplerin und kaufte einen seidenen Gürtel, den sie der aus der Messe kommenden Frau als angebliches Geschenk des Minners anbot. Die Schöne nahm das Geschenk und erklärte ihre Bereitwilligkeit, nachmittags in dem Häuschen der Fügerin zum Stelldichein mit ihrem Liebhaber zu erscheinen. Sie kaum auch wirklich, angetan mit einem »behaglichen Kleid«. Die Fügerin eilte, den Domprobst herbeizuholen, allein unglücklicherweise war dieser durch ein dringliches Geschäft zu erscheinen verhindert. In dieser Verlegenheit begegnete die Kupplerin einem stattlichen Mann von etwa 30 Jahren, der ihr alsbald zum Stellvertreter des Domprobstes ganz passend schien. »Was gebt Ihr mir, wenn ich Euch zum Genuß eines schönen Weibes helfe?« redete sie ihn an, und der Angesprochene versprach ihr guten Lohn, folgte ihr auch sogleich, das Liebesabenteuer zu bestehen. Die im Häuschen der Fügerin harrende Schöne erkannte jedoch in dem Daherkommenden mit Schrecken ihren eigenen Mann, faßte sich aber schnell und überfiel den Eintretenden mit Scheltreden über seine Treulosigkeit und mit Backenstreichen, nach welcher Krisis das leichtfertige Ehepaar sich versöhnte. Hagen, Gesamtabenteuer I. 193 fg. Das Gewerbe der Kuppelei scheint sehr in Flor gestanden zu haben, obgleich man überwiesene Kupplerinnen (»drivende meghede, de andere vrouwen verschündet«) da und dort, z. B. in Braunschweig, lebendig begrub. (D. Verf.)

Wie hier ein Domprobst, so spielen in den Sittenschilderungen unserer mittelalterlichen Dichter die Geistlichen und Mönche überhaupt eine vortretende Rolle, und es konnte auch gar nicht ausbleiben, daß zu einer Zeit, wo die Städte von geistlichen Zölibatären ordentlich wimmelten Dieser Ausdruck erscheint gewiß nicht übertrieben, wenn man erwägt, daß die Pest des schwarzen Todes im Minoritenorden allein 124 434 Mönche wegraffte. (D. Verf.), ein großer Teil der herrschenden Zuchtlosigkeit auf ihre Rechnung kam. Mitunter wurden die minnesüchtigen Kuttenträger freilich garstig abgeführt. So z. B. in der Erzählung von den drei Mönchen zu Kolmar, wo zuerst ein Predigermönch, dann ein Barfüßermönch, endlich ein Augustinermönch eine beichtende Frau im Beichtstuhle zum Ehebruch verführen will, aber alle drei an der Tugend der Schönen schmählich scheitern. Ein sehr schönes Zeugnis von bürgerlicher Frauentreue bringt auch die Erzählung »Von den ledîgen wiben«, wo eine züchtige Kaufmannsfrau durch ihre bescheidene Tugend den leichtsinnigen Eheherrn aus den Schlingen habsüchtiger Buhlerinnen losmacht und zu seiner Pflicht zurückführt.

Wenn ein Kenner des deutschen Stadtlebens im Mittelalter, der von romantischen Neigungen keineswegs ganz frei ist, sich gedrungen fühlt zu sagen, daß man sich gegen die völlig haltlose Annahme eines züchtigen oder gar sentimentalen Mittelalters fortwährend verwahren müsse Roth von Schreckenstein, Das Patriziat in den deutschen Städten S. 86. (D. Verf.) – Vielleicht ist es hier am Platze hervorzuheben, daß es heute keinem Menschen mehr einfällt, an die Romantik »der guten alten Zeit« jenseits der Biedermeierepoche zu glauben. Sie war eine recht böse Zeit und je tiefer wir hinabsteigen, wird sie finsterer, schlimmer und unerträglicher für einen Menschen der Gegenwart. (D. Hrsg.), so bieten unsere mittelalterlichen Städtegeschichten zahllose Motive zu einer Verwahrung dieser Art. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts entwarf Aeneas Silvius Piccolomini, nachmals Papst Pius II., eine Beschreibung von Wien, in der die glänzenden Farben so wenig gespart sind, daß man stark versucht ist, manches von dem, was der Italiener über die Pracht der genannten Städte beibringt, für Übertreibung einer südlichen Einbildungskraft zu halten. Wie die aufgesetzten Lichter mögen dann auch die Schlagschatten in diesem Gemälde zu grell sein. Aber im ganzen trägt Piccolominis Schilderung der Wiener Sitten von damals doch den Charakter der Wahrheit, und zwar mehr noch als in dem lateinischen Original in der treuherzigen Ausdrucksweise der deutschen Übersetzung, die Albrecht von Bonstetten um 1490 gefertigt hat. Wir treten da mitten in eine in voller Zersetzung begriffene Gesellschaft. Schier alle Bürger, heißt es, halten Weinhäuser und Tavernen, laden gute Trinker und »lichte Fröwlein« (Freudenmädchen) herein und geben ihnen umsonst zu essen, damit sie desto mehr trinken mögen. Das Volk ist ganz dem Bauch ergeben und vertut am Sonntag, was es die Woche über erworben hat. Öffentlicher Dirnen gibt es eine große Zahl, aber auch die wenigsten Ehefrauen sind mit einem Manne zufrieden. Die Edelleute machen daher häufige Besuche in Bürgerhäusern, wo dann der Hausherr Wein aufträgt und beiseite geht, um den Gast mit der Hausfrau allein zu lassen. Viele Mädchen nehmen Männer ohne Vorwissen ihrer Väter, und die Witwen warten den Verlauf des Trauerjahres nicht ab, um sich wieder zu verheiraten. Reiche Kaufleute, wenn sie alt geworden, nehmen blutjunge Mädchen zur Ehe, die dann, bald zu Witwen geworden, ihre Hausknechte heiraten, junge Kerle, mit denen sie zuvor »den Brauch des Ehebruchs oft gehept hand«. Man sagt auch, daß viele Frauen ihre Männer, deren sie überdrüssig, mittels Giftes aus dem Wege räumen. Ganz offenkundig aber ist, daß Bürger, welche sich herausnehmen, in den vertrauten Umgang ihrer Frauen und Töchter mit den Edelleuten störend einzugreifen, von diesen ohne weiteres umgebracht werden. Das ist gewiß kein schmeichelhaftes Sittenbild. Allein anderwärts ging es geradeso oder wenigstens nicht viel besser zu, wie denn im Mittelalter rücksichtlich fleischlicher Ausschreitungen eine unverhältnismäßig laxere Ansicht gang und gäbe war als heutzutage, wenigstens in den bürgerlichen Kreisen. Es konnte auch der deutsche Norden dem deutschen Süden durchaus nichts vorwerfen: Völlerei und zügellose Geschlechtslust grassierten in den norddeutschen Städten gerade wie in den süddeutschen. So huldigten um 1476 zu Lübeck die patrizischen Damen der Mode, sehr dicht gewobene Gesichtsschleier zu tragen, und sie wußten wohl, warum. Denn unter dem Schutze solcher Schleier vermochten sie unerkannt abends in die Weinkeller zu gehen, um an diesen Stätten der Prostitution Matrosenorgien mitzufeiern. Becker, Geschichte der Stadt Lübeck, I. 281.* Ähnliche Ausschreitungen bürgerlicher Messalinen wurden auch aus anderen deutschen Städten, z. B. Frankfurt a. M., gemeldet. (D. Verf.)

Dem Laster tritt das Verbrechen nach wie der Ursache die Wirkung. Welche verbrecherischen Folgen die geschlechtlichen Ausschweifungen im Mittelalter hatten, läßt schon die angelegentliche Fürsorge erraten, womit die Strafjustiz Vorkehrungen dagegen zu treffen suchte. Wenn die Grausamkeit der Strafrechtspflege jemals eine Förderin der Sittlichkeit sein könnte, so hätte sie das zu jener Zeit sein müssen. Sie war es aber keineswegs, wie die fortwährende Erneuerung und Verschärfung der Strafansätze für an und von Frauen begangene Verbrechen klärlich dartut. An Jungfrauen oder Frauen verübte Notzucht, »Noth«, »Nothnumft«, wurde mit dem Tode bestraft; in einigen Städten, wie z. B. in Augsburg selbst dann, wenn öffentliche Dirnen die Opfer solcher Brutalität waren. Die gewöhnliche Hinrichtungsweise des Notzüchtigers war die Enthauptung. »Wer ain Junkfrawen oder ander Frawen nothzogt, dem sol man den Hals abschlahn«, sagt das Salzburger Stadtrecht von 1420. Allein an manchen Orten, wie in Hessen und Schwaben, wurde der Verbrecher, falls die Geschändete eine Jungfrau gewesen, lebendig begraben, und zwar so, daß dem in die Grube Gestoßenen ein spitzer Pfahl auf die Brust gesetzt und durch das Herz getrieben ward, nachdem die Genotzüchtigte den ersten Schlag darauf getan hatte. Um jedoch den Verbrecher der Strafe zu überliefern, durfte das Opfer nicht schamhaft mit der Anzeige zögern. Das altbayerische Recht bestimmte: »Es soll ein ehlich Frau, die genothzogt wird, wenn sie aus seinen (des Täters) Händen und aus seiner Gewalt kommt, mit zerbrochenem Leib, flatterndem Haar und zerrissenem Gebänd zuhand hingehend laufen, das Gericht suchen und ihr Laster (d. h. ihr Unglück, ihre Schmach) weinend und schreiend klagen.« Das Melrichstadter Weistum schrieb vor: »Wo Eine genothzucht wird, so soll sie laufen mit gesträubtem Haar, ihren Schleier an der Hand tragend, allermänniglich wer ihr begegnet um Hilfe anschreien über den Täter; schweigt sie aber diesmal still, soll sie hinfür auch stillschweigen.« Ähnlich, andere Statute, oft mit für moderne Ohren zu derben Einzelheiten.

Die im Ehebruch Ergriffenen wurden enthauptet, manchen Ortsrechten zufolge aber auch lebendig mitsammen begraben.

Auf Blutschande stand Einziehung des Vermögens, auf Bigamie die Todesstrafe. Kindermörderinnen wurden enthauptet oder »gesackt«, d. h. in einen Sack vernäht und so ins Wasser geworfen, wie denn das Ertränken überhaupt eine gangbare Hinrichtungsart für Frauen war. Mitunter wurde diese noch dadurch verschärft, daß man Nattern und andere Tiere zu der Verurteilten in den Sack tat, eine Barbarei, die da und dort bis ins 18. Jahrhundert hinein aufrechterhalten wurde. Noch im Jahre 1734 ward in Sachsen eine Kindsmörderin ertränkt, zu der man einen Hund, eine Katze und eine Schlange in den Sack getan.

Das häufig vorkommende Aussetzen von Kindern machte den mittelalterlichen Magistraten vor Einrichtung der Findelhäuser – Nürnberg hatte schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts ein solches, in Mailand war aber bereits im Jahre 787 eines gestiftet worden – viel zu schaffen. In Basel muß dieses Verbrechen während des 14. Jahrhunderts häufig vorgekommen sein, denn der Rat schritt zu der Strafandrohung, daß die Aussetzerinnen von Kindern in den Rhein geworfen werden sollten.

Neben ihrer Härte zeigte die Strafjustiz des Mittelalters zuweilen auch einen rohen Humor auf. So, wenn böse Weiber, die ihre Männer geschlagen hatten, rücklings auf einen Esel gesetzt und in einer Prozession, bei der es sicherlich an Scherzen nicht fehlte, die nicht zu den feinsten gehörten, durch den ganzen Ort geführt wurden. In St. Goar am Rhein bestand dieser alte Brauch bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts.

Von dieser Ausbeugung in das Gebiet der Strafrechtspflege kehren wir auf das ansprechendere städtischer »Fröhlichkeiten« zurück, wo wir gegen das Ende des Mittelalters hin einen Reichtum und Aufwand entfaltet sehen, der nicht selten in Prahlerei und Prasserei ausschlug und auf die Sitten einen schlimmen Einfluß übte. Wohl kann und muß angenommen werden, daß selbst jetzt noch eine große Anzahl auch der reicheren Stadtfrauen ihre Befriedigung darin fand, rechte Hausfrauen vorzustellen, und daß sie ihre Zeit darauf verwandten, die Kinder zu pflegen und zu erziehen, für Küche und Keller zu sorgen und mit den Mägden zu spinnen und zu weben; allein viele Patrizierinnen hatten doch schon die Stellung einer emsigen Hauswirtin mit der einer vergnügungssüchtigen Modedame vertauscht. Es mußte so kommen, wenn sogar Handwerker, die das Glück begünstigt hatte, in den Städten auf fürstlichem Fuße lebten und ihren Töchtern Hochzeiten ausrichteten wie im Jahre 1493 jener Augsburger Bäckermeister Veit Gundlinger.

Die Braut hatte ein blaues Seidenkleid an, dessen einzelne Stücke mittels schmaler Tressen zusammengenäht waren; darüber ein Oberkleid, dessen Saum eine breite Goldspange bildete. Eine zweite schwere Goldspange diente ihr als Gürtel, und ihre Armbänder waren mit Edelsteinen besetzt. Sie trug Schuhe, die reich mit Silber »beblecht« waren. Der Chronist vergißt auch nicht, der aus Goldfäden gewirkten Strumpfbänder zu erwähnen. Kurz, die schöne Bäckerstochter war an ihrem Ehrentage so prächtig herausgeputzt, daß »die Leut' uff der Gassen am Anblick des köstlichen Brütleins sich nit ersättigen konnten«. Nach geschehener Trauung speisten die Hochzeitsgäste an 60 Tafeln, und zwar so, daß an je einem Tisch zwölf Junggesellen und Ehemänner, Mädchen und Frauen zusammensaßen, woraus erhellt, daß der früher berührte »höfische« Brauch, Herren und Damen abgesondert speisen zu lassen, wenigstens in den Städten zu dieser Zeit schon völlig beseitigt war. Die Hochzeit währte acht Tage lang, und wenn man bedenkt, daß zur Speisung seiner Gäste Meister Gundlinger 20 Ochsen, 30 Hirsche, 40 Zicklein, 46 Kälber, 95 Schweine, 25 Pfauen, 1006 Gänse, 515 Wildvögel, 15 000 Fische und Krebse angeschafft und verbraucht hat, so wird man es erklärlich finden, daß schon am siebenten Tage des Festes von den 270 Gästen viele »wie todt hinfielen«, weil sie einer solchen Gastfreiheit allzu viel Ehre erwiesen hatten. So erzählt Goethes Schwager Vulpius im ersten Band seiner »Kuriositäten«.

Feiner und zierlicher ging es zu jener Zeit bei den patrizischen Hochzeiten in Frankfurt a. M. her. Wenn die Verlobung eines Paares im Kreise der Familie stattgehabt, schenkte der Bräutigam seiner Braut einen Ring und ein Paar goldener Armspangen, wogegen sie ihn mit einem »stattlich verneheten Fatznetlein« (Taschentuch) begabte. Am Hochzeitstage gingen die Brautleute, von ihren Verwandten und Freunden beiderlei Geschlechts in feierlichem Zuge begleitet, zum Münster, Spielleute mit Geigen und Lauten, Pfeifen, Trompeten und Pauken vorauf. Waren Bräutigam und Braut Junggesell und Jungfrau, schritten sie beim Kirchgange zwischen ledigen Ehrengespielen und Ehrengespielinnen einher. Witwer und Witwe hatten verheiratete Personen zu Ehrengeleitern und zogen »ganz still und ohne einige Musika« nach der Kirche. Nach beendigtem Festmahl, das »nit länger als drei Stunden verzoge«, fügte sich jedermann zum Tanz und »dorfften über fünf Paar nit dantzen, wegen der langen Schleif oder Schweif, so die Frauwen an den Röcken trugen, etlich Ehlen lang« – eine Mode, die, beiläufig bemerkt, schon im 13. Jahrhundert einen Prediger zu der Äußerung veranlaßt hatte, dieser »Pfauenschweif sei der Tanzplatz der Teufelchen, und Gott würde, falls die Frauen solcher Schwänze bedurft hätten, sie wohl mit etwas der Art versehen haben«. Cäsarius von Heisterbach spricht seinerseits von einer Mainzerin, die pomphaft und pfauenbunt (»pompatice et ad similitudinem pavonis variis ornamentis picta«) zur Kirche ging. Auf ihrer übermäßig langen Schleppe (»cauda vestimentorum, quam habebat post se longissimam«) sah man, wie der gute Mönch ernsthaft hinzufügt, »eine Menge von Teufelchen tanzen«.

Wann es dunkel geworden, wurde der Fackelzug gehalten, und zwar so, daß ein Junggesell mit einer brennenden Fackel dem Vortänzer voranschritt und ein zweiter Fackelträger den Reihen beschloß. Um Mitternacht wurde die Braut nach Hause geleitet, wo dann für das Geleite noch ein »Collatz von allerhand Schleckwerk« aufgestellt ward, und zwar zeigte dabei das Gebäck und Zuckerwerk allerlei »Heirat-Figuren«, also nicht eben die züchtigsten. Endlich wurde die Braut zu dem harrenden Bräutigam in die Brautkammer geführt. Frauen entkleideten sie, Jungfrauen zogen ihr die Schuhe aus, und nachdem eine Decke das Paar beschlagen hatte, entfernten sich die Gäste.

Treten wir aus den städtischen Kreisen in die ländlichen hinüber, um auch aus dem mittelalterlichen Frauenleben der Dörfler einige charakteristische Züge beizubringen, so muß zuvörderst der Unterschied zwischen den freien und unfreien Bauernschaften hervorgehoben werden. Die Erniedrigung, in der die hörigen Bauern und demnach auch ihre Frauen und Töchter ihr Dasein verbrachten, wurde schon mehrfach berührt. Hier ist also nur noch zu betonen, daß es nicht an urkundlichen Nachrichten fehlt, wie leibeigene Weiber im Mittelalter förmlich als Sklavinnen verkauft oder vertauscht worden sind. Als Beispiel stehe hier eine Urkunde vom Jahre 1333.

»Ich Konrad der Truchseß von Urach, Ritter, thue kundte und verjehe (erkläre) offenlichen an diesem Briefe allen den, die diesen Brief lesen, sehen oder hören lesen, daß ich den Ersamen geistlichen Herren den Abt und dem Konvent des Klosters zu Lorch hab geben die 2 Frawen Agnes und ihr Schwester Mahilt, Degan Reinbolts seligen Töchter und ihre Kindt, die davon kommen mögen, um 3 Pfund Heller, der ich gewährt von ihn bin, und das geb ich in diesen Brief, besiegelt mit myn Insiegel, das daran hanget. Dieser Brief ward geben, da man zalt von Christi Geburt 1333 Jahr.« So konnte man denn im Jahre 1333 zwei Weiber, samt ihrer etwaigen Nachkommenschaft, um einen Taler Pr. Crt, also um 3 Mark, kaufen.

Unter den Bauernschaften, die sich die Freiheit der Person und des Eigentums bewahrt hatten, finden wir, besonders im südlichen Deutschland, vor und nach den großen Trübsalen des 13. Jahrhunderts ein behagliches, ja üppiges Leben im Schwange gehen. Die Romantik war auch in die bäuerlichen Kreise eingegangen, vornehmlich in den österreichischen und bayerischen Gegenden. Wie absonderlich diese Verquickung bäuerischer Sitten mit höfisch-ritterlichen sich ausnahm, davon gibt die Erzählung von dem übermütigen Bauerssohn Helmbrecht, der statt dem Pfluge nachzugehen ein ritterlicher Räuber ward, ein höchst belebtes Bild. Wernher der Gärtner, Meier Helmbrecht. (Reclam) Leipzig. Ungleich besser als diese Übertragung ist die von Ludwig Fulda im Verlag von Otto Hendel, Halle a. S. (D. Hrsg.)

Nicht minder anschaulich malen uns die Lieder des bereits erwähnten Minnesängers Nithart von Reuenthal dieses süddeutsche Bauernleben, die Tänze und Gelage der »Törper«, bei denen dann schließlich die Nachäffung ritterlichen Gebarens in die saftigsten Prügeleien umzuspringen pflegt, die Putzsucht der jungen »Törperinnen«, die höfisch gekleidet mit Kränzen um das zierlich aufgebundene Haar, den modischen Handspiegel am Gürtel, Sonntags unter der Dorflinde erscheinen, um sich von Bauernburschen, die Schwerter an der Seite, Sporen an den Stiefeln und Federn auf den Hüten tragen, den Hof machen zu lassen.

Aber noch lieber von munteren Edelleuten mit weitem Gewissen und mit Augen, die die Reize bäuerischer Schönheiten sehr zu würdigen wußten. Denn alle diese zeitgenössischen Schilderungen sind keineswegs idyllische Gemälde à la Geßner. Von ländlicher Unschuld und Sitteneinfalt ist da wenig zu sehen, und es steht sehr stark zu vermuten, daß der dörfliche Minnedienst die in manchen Gegenden unseres Vaterlandes altherkömmlichen und noch jetzt bestehenden »Probenächte«, die die Bauernmädchen ihren Liebhabern gestatteten, durchaus nicht mehr in dem enthaltungsvollen Sinne nahm, in dem, sagt man, dieser Brauch in ältester Zeit genommen wurde Fr. Chr. Fischer. Die Probenächte der deutschen Bauernmädchen, wortgetreu nach der Ausgabe v. 1780, Stuttgart 1853. (D. Verf.). Und, wie gesagt, die Dörflerinnen griffen mit ihren Liebeswünschen gar gerne über die bäuerische Sphäre hinaus. Sie wollten Ritter haben, wenn nicht zu Männern, so doch zu Galanen. Man sehe nur die drastischen Zeichnungen, die Nithart von seinen Abenteuern mit dörflichen Schönen entworfen hat. »Was sagt Ihr mir von Bauern? Lieber ließ ich mich vermauern, als daß ich mich mit ihnen begnügte« – entgegnet da ein Mädchen, das die Mutter vor der Buhlerei mit Edelleuten warnt. Andern Ortes streiten sich eine Mutter und eine Tochter über dasselbe Thema. Jene meint, diese sei noch zu jung zum Minnen, da sie ja kaum 16 Jahre zählt. Darauf die Tochter: »Eia, Ihr habt ja Eure Jungfernschaft schon als Zwölfjährige verloren.« – »Nun, so minne meinetwegen.« – »Ja, das tat ich gern, aber Ihr fischt mir ja die Männer vor der Nase weg. Pfui, daß Euch der Teufel hole! Ihr habt ja einen Mann, was bedürft Ihr anderer?« – »Töchterlein, schweig still! Minne wenig oder viel, ich will nichts dazu sagen, und solltest du auch ein Kindlein wiegen müssen; aber sei du ebenfalls verschwiegen, wenn du mich der Minne nachgehen siehst.« Ein sehr bezeichnendes Übereinkommen, fürwahr! Die Frivolität in Liebessachen war augenscheinlich im Mittelalter kein Vorrecht der höheren Stände, sondern es hatten auch die bäuerlichen Kreise ihren vollgemessenen Anteil daran. Die mittelhochdeutsche Novellistik ist voll von Beispielen. Eines der ausdruckvollsten ist die Geschichte vom »Minnedurst«. Die Tochter eines Meiers hatte eine Liebschaft mit einem hübschen Bauerbursch, aber weil dieser arm ist, zwingt ihr Vater sie, einen anderen zu heiraten. Der Liebhaber befindet sich jedoch unter den Hochzeitsgästen, und die Braut verspricht ihm, sie wolle ihm und nicht dem aufgedrungenen Bräutigam den Genuß ihres Magdtums gewähren. Während dann der speisen- und weinvolle Bräutigam »als reht ein sluch« (gleich einem Schlauch) neben der Braut im Bette liegt, sagt sie ihm, sie hätte eine versalzene Bratwurst gegessen und dürstete davon so übermäßig, daß sie zum Brunnen hinabgehen müßte. Sie tut so, gewährt dem drunten ihrer harrenden Geliebten seine Wünsche und verhöhnt noch dazu während des Minnespiels ihren betrogenen Ehemann auf allerdings höchst komische Weise.

Eine Anschauung von der tiefen Zerrüttung bäuerischer Ehen bietet die Geschichte von der »Beichte«. Ein Bauer wohnt mit seiner Frau fernab vom Dorfe. Da sie am Palmsonntag der verschneiten Wege willen nicht zur österlichen Beichte in die Kirche gehen können, kommen sie überein, einander gegenseitig ihre Sünden zu bekennen. So beichtet denn die Frau, als im vorigen Jahr ihr junger Grundherr auf sie beide erzürnt gewesen, habe sie sich zu ihm gelegt, um ihn zu besänftigen; dann habe Heinrich, der Amtmann, zur Zeit als man das Korn schnitt, sie beredet, ihm zu Willen zu sein; ferner habe sie, als sie einmal Wasser holen ging, ihr Nachbar Kunz bei der Hand genommen und »meret mir min vröude ie, bis daz sin wil an mir ergie«; endlich, da sie eines Tages zur Mühle gegangen, sei ihr ein wohlgetaner Pfaffe in den Weg getreten und habe sie so beweglich gebeten, daß sie ihm in Gottesnamen auch zu Willen gewesen sei. Der Bauer zog die Sünderin auf seinen Schoß, gab ihr drei sanfte Püffe und verzieh ihr. Nun kam die Reihe an ihn, und er beichtete der Frau, daß er ihr nie untreu gewesen, ausgenommen ein einziges Mal. Da sei ihre Magd Adelheid im Hemd auf der Herdbank gelegen und sei ihm der stolze Leib der Dirne so minniglich vorgekommen, daß er seine Lust an ihr gebüßt habe. Wütend fährt die Frau auf, schilt den Mann, fährt ihm ins Haar und prügelt ihn mit dem Besenstiel tüchtig ab.

Wie die Bauern auch ihrerseits die Sünden ihrer Weiber straften und an deren Buhlen, besonders an den geistlichen, Rache nahmen, zeigt ergötzlich die Geschichte »Der geäffte Pfaffe«, der seine Minnediebstähle teuer zu sühnen hatte. Gesamtabenteuer, III. 97 fg. II. 353 fg., III. 149 fg. (D. Verf.)

Es ist uns von einer süddeutschen Bauernhochzeit eine Schilderung überliefert, »Von Metsen hochzit«, die aus dem 13. oder 14. Jahrhundert stammt und sich in jedem Zug als ein nach der Natur gezeichnetes Lebensbild ausweist. Den darin vorkommenden Namen nach zu schließen, muß sie in den Gegenden um den Bodensee herum stattgefunden haben, in Oberschwaben, im Algäu oder im Thurgau. Wir wollen, zum Abschluß des Kapitels, das sprechende Bild nachzeichnen.

Der junge Bärschi (Bartholomäus) hat die junge Metzi (Mechtild) lieb und sie ihn; aber sie will von ihm geehlicht sein, bevor sie sich minnen läßt. Bärschi entschließt sich also zur Heirat, und die Verlobung geht in Gegenwart der beiderseitigen Verwandten feierlich vor sich, oder vielmehr ganz geschäftsmäßig. Die Braut erhält als Mitgift drei Bienenstöcke, ein Pferd, eine Kuh, ein Kalb und einen Bock. Dagegen schenkt ihr der Bräutigam eine Juchart Flachland, zwei Schafe, einen Hahn mit 14 Hennen und ein Pfund Pfennige. Es wird dann beschlossen, daß die Hochzeit noch an demselben Abend stattfinden soll, und zwar ohne »schuoler und pfaffen«, d. h. ohne alle Mitwirkung der Kirche. Sofort werden alle Nachbarn mit ihren Frauen und Töchtern in das geräumige Haus Bärschis geladen und lassen sich das herumgereichte Weißbrot wohl schmecken. Für je vier Gäste wird dann ein Kübel voll Hirsebrei aufgetragen, und zugleich beginnt ein unmäßiges Trinken, »sy suffent und trunkent daz in die zung hunkent«. Auch der anwesende Spielmann muß über Durst trinken und pfeift dann zwischen hinein einen Schall. Jetzt werden Rüben mit Speck aufgestellt, und die Gäste langen so eifrig zu, daß ihnen Hände und Bärte vom Fette glänzen. Hierauf kommen Bratwürste und das »Brautmus« auf die Tische, und wir erfahren bei dieser Gelegenheit, daß es damals auch auf bäuerischen Tischen bereits Löffel gab. Denn nachdem die Gäste die Bratwürste verschlungen haben, brocken sie die »allergrößten Mocken« in das Brautmus und essen es mit Löffeln aus. Als die Schmauserei zu Ende, zeigen sich die Wirkungen des in Fülle genossenen Weines ländlich-schändlich. Die Gäste kennen einander nicht mehr, wissen nicht, ob es Tag oder Nacht, stoßen einander hin und her oder fallen besinnungslos hin. Die Braut wird nun dem Bräutigam zugeführt, wobei sie, wie es bäuerischer Brauch verlangte, ungebärdig tut, weint und laut: O weh, o weh! schreit. An der Schwelle der Brautkammer müssen wir freilich hinter unserem mit mittelalterlicher Unbefangenheit eintretenden Führer zurückbleiben. Nur soviel, es geht da drinnen in demselben Stile zu wie vorhin bei dem Hochzeitsschmaus (»das spil was hert und ruch« usw.). Am anderen Morgen bringt man dem jungen Ehepaar das Frühstück an das Bett und beglückwünscht es. Als Morgengabe schenkt der Bärschi seiner Metzi ein schönes großes Mutterschwein. Dann wird das Paar unter Trommelschlag und Pfeifenschall, im Geleite der »Törpel« (Dörfler), zur Kirche geführt und wird so der »Brutloff« (Brautlauf) in aller Form gehalten. In der Kirche findet die Trauung statt, also nach Vollziehung der Ehe, und hierauf geht der Zug zum Hause des Hochzeiters zurück, wo abermals geschmaust und gezecht wird, bis die »besten zwei Mannen« unter den Anwesenden sich zu beiden Seiten der Braut setzen, um in ihrem Namen die Hochzeitsgeschenke zu empfangen: einen Krug, einen Melkkübel, einen Sträl (Kamm), einen Gürtel, einen Spiegel, Leinwand, auch 30 Pfennig an barem Gelde. Der Vater der Braut bedankt sich im Namen seiner Tochter für die empfangenen Gaben und dann wird unter die Dorflinde zum Tanze gezogen, der zuletzt, damit ja der Bauernhochzeit keines ihrer »organischen« Elemente abgehe, mit einer allgemeinen Prügelei endigt.


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