Leopold von Ranke
Über die Epochen der neueren Geschichte
Leopold von Ranke

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Siebenter Vortrag

Werfen wir, teilweise antizipierend, einen Blick auf die großen Gegensätze, die heutzutage die Welt bewegen, so finden wir deren Keime schon in den damaligen Zeiten gelegt. Auf der einen Seite sahen wir das zentralisierte römische Reich mit seiner Staatsidee an der Spitze, mit seiner Beamtenhierarchie, die trotz ihres Glanzes dem Willen eines einzigen untertan war, mit seinem Klerus, dessen Macht eine mehr geistliche, und der in weltlicher Beziehung den Kaisern unterworfen war. Auf der andern Seite erblicken wir das germanische Königtum mit seinem Prinzip der Erblichkeit, beschränkt übrigens durch eine Menge gegenüberstehender persönlicher Berechtigungen; wir sehen das germanische Gefolgschaftswesen im schroffsten Gegensatze zu der strengen Untertanenpflicht der gewissermaßen zu Verwaltungsobjekten gewordenen römischen Provinzialen, wir sehen ein sehr starkes aristokratisches Moment, welches sowohl unter den Laien, als unter dem Klerus sich nach und nach zu immer größerer Bedeutung erhebt. Diese scharfen Gegensätze wirken noch heutzutage mit der größten Gewalt fort, und sind in der neuesten Zeit in offenen Kampf miteinander geraten. Die Tendenz unserer Zeit geht dahin, jenes germanische persönliche Prinzip wegzuschaffen und den absoluten Staat, der sich durch sich selbst bewegt, wiederherzustellen, worin einerseits etwas dem römischen Staat Analoges, dem germanischen Widerstrebendes liegt, andererseits aber auch der Ursprung des republikanischen Elementes zu suchen ist; denn auch dieses tendiert dahin, alles Persönliche aus dem Staate wegzuschaffen. Das germanische Königtum steht zwischen den beiden Gegensätzen, denn es hat sich sowohl mit der römischen Idee über Verfassung und Verwaltung, als mit dem persönlichen Elemente alliiert. In dem großen Kampf der Gegensätze, in welchem die Fürsten mehr ein Interesse daran haben, das germanische Prinzip zu vertreten, liegt die Aufgabe des modernen Königtums darin, über beiden Gegensätzen zu stehen und bald dem einen, bald dem andern Rechnung zu tragen. Würde die neue Staatsidee in Deutschland vollkommen Herr werden, so würde von persönlichen Berechtigungen nichts mehr übrigbleiben, und es wäre von da ab nur mehr ein Schritt zur Republik und später zum Kommunismus. Wenn aber auf der andern Seite der germanische Staatsgedanke sich zu weit entwickeln würde, so daß die persönlichen Rechte alles wären, so würden die öffentlichen Dinge Gemeingut der Privaten, und der Staat würde ganz zur Privatsache werden.Die Stärke Englands beruht meines Erachtens auf diesen beiden Gegensätzen; das Königtum ist zwar dort schwach, aber eine Aristokratie, kräftiger als irgendeine der Welt, hält dem universalen Prinzip, das im Unterhaus und der Presse beruht, das Gleichgewicht. Darin also weiche ich von der gewöhnlichen Ansicht ab, daß die einen sich auf die Seite des Staates, die andern auf die Seite der Kirche, wieder andere auf die Seite der persönlichen Berechtigungen stellen, während ich behaupte, daß alle diese Elemente notwendig sind, daß auf dem Gegensatz des Besonderen und Allgemeinen die ganze europäische Geschichte beruht, und daß die Kirche ein Drittes ist, welches zwischen den persönlichen Berechtigungen und den allgemeinen Tendenzen des Staates in der Mitte stehend, sich für sich selbst entwickelt.

Fragt man, nach welcher Seite hin die Kirche mehr gravitiert, so ist die Antwort, daß sie in früheren Zeiten sich mehr auf die Seite der persönlichen Berechtigungen gestellt hat, obwohl der Papst eine allgemeine Idee repräsentierte, daß sie aber gegenwärtig eine Tendenz nach der allgemeinen Staatsidee hin entwickelt, ohne ihrer Natur nach damit zu koinzidieren, da die kirchliche Idee etwas Besonderes, für sich Bestehendes ist. Ich muß bekennen, daß ein natürlicher Gegensatz zwischen Staat und Kirche besteht, der nie zu heben ist; denn würde der Staat die vollkommene Herrschaft erlangen, so würde er alles in seinem Umkreis vollenden müssen; es würde eine Staatskirche entstehen. Der Fürst aber, der das Allgemeine des Landes repräsentiert, soll, ohne die Gegensätze hervorzurufen, sich ihrer bedienen.


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