Leopold von Ranke
Über die Epochen der neueren Geschichte
Leopold von Ranke

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Dritter Vortrag

Es fragt sich nunmehr, was, nachdem das Reich der Römer in den ersten Jahrhunderten gegründet worden war, auf diesem von ihnen eingenommenen unermeßlichen Schauplatz zustande kam. Dies kann der Natur der Sache nach nicht mehr etwas nach außen hin, sondern nach innen Gehendes gewesen sein, da es nicht möglich ist, daß ein Reich sich unaufhörlich nach außen entwickle. Auch Rom fand also seine Grenze, und es trifft in gewisser Hinsicht mit der welthistorischen Tendenz, die man freilich erst hinterher erkennen kann, zusammen, daß die erobernde Kraft sich bloß nach dem Okzident ergoß. Wenn man sich wundert, daß die Römer nicht auch, wie Alexander der Große, nach Arabien und Indien gingen, sondern alle ihre Kräfte darauf verwendeten, Spanien, Gallien, Germanien, Dacien zu zivilisieren, so liegt der welthistorische Grund dieser Erscheinung darin, daß die zivilisierende Tendenz im Osten schon durchgeführt war, und der welthistorische Beruf Roms nur der war, von der Mitte der Welt aus, welche Rom eingenommen hatte, den Okzident zu zivilisieren. Dazu brauchten die Römer aber nichts weiter, als die bereits eroberten Elemente; die übrigen konnten sie ausschließen.

Die Produktionen, welche Rom zum Vorschein brachte, sind folgende: erstens eine allgemeine Weltliteratur – zweitens die Ausbildung des römischen Rechts zu einem allgemeinen Rechte – drittens die Bildung der monarchischen Verfassung und damit im Zusammenhang die Bildung einer durchgreifenden Verwaltung – viertens die Erhöhung der christlichen Kirche zur Herrschaft.

1. Gründung einer allgemeinen Weltliteratur

Das ganze römische Wesen hatte zwar einen griechischredenden und einen lateinischredenden Teil, die beiden vorausgehenden Literaturen aber hatten, obwohl die eine im Orient herrschte und die andre im Okzident herrschend wurde, doch gewissermaßen ein Hauptziel. Dieses sieht man unter anderm in der Historie mit der größten Bestimmtheit: sobald die Römer zur Weltherrschaft gelangten, hatten die Griechen keine höhere Idee, als das römische Gemeinwesen zu erfassen und zu beschreiben – Polybius, Dionys von Halicarnassus! – Diese Tendenz setzte sich auch in den folgenden Jahrhunderten fort, wie denn der Hauptgeschichtschreiber der Kaiserzeit, Dio Cassius, ein Grieche war. Die Römer haben zwar in ihrem Tacitus einen der größten Geschichtschreiber, welche je gelebt haben, aufzuweisen; allein dieser ergreift mehr die moralische Seite der Weltgeschichte und beschreibt die Inkonvenienzen, die durch das Prinzipal im römischen Staate hervortraten; aber das Universalhistorische in der Geschichte wurde mehr von den Griechen, als von den Römern erfaßt – so von Appian, von Plutarch, der die Römer als Persönlichkeiten zu begreifen suchte, indem es ihm darauf ankam, sie durch Vergleichung mit den Helden einer andern Nation zu welthistorischer Bedeutung und Würde zu erheben.

Es bildete sich also jene sonderbare Erscheinung einer Doppelliteratur, jene Literatur in zwei Sprachen, welche, obwohl beiderseits mit einer besondern Tendenz, doch in der Idee ganz identisch ist. Hienach fragt es sich: welches war der Erfolg dieser Literatur? Um die Frage zu beantworten, werfe ich einen kurzen Rückblick auf die klassische griechische Literatur. Die Produkte dieser Zeit entstanden wie Naturprodukte, jedes in eigentümlicher Weise auf eigentümlichem Boden; jeder Autor schrieb in seinem Dialekte, und die klassische Literatur von Athen z.B. ist in den Epochen des prägnantesten, ich möchte sagen, schroffsten Geistes entstanden. Diese Art von literarischer Produktion konnte nun später nicht mehr stattfinden. Die Dialekte schliffen sich ab, und anstatt des attischen kam der allgemeine Dialekt auf; es konnten jetzt auch Schriftsteller von der Größe, wie in der früheren Zeit nicht mehr entstehen. Die nunmehrigen Autoren der Griechen teilen nur das allgemein Wissenswerte mit, und ihnen gesellten sich die Römer bei. Da keine Reibung der Parteien mehr stattfand, so hörten selbstverständlich auch die großen Redner auf, und man schrieb Briefe, wie Plinius und andere.

Mit einem Wort: es wurde eine allgemeine Literatur gegründet, welche alle Zweige des Wissens umfassend, sich in beiden Sprachen bewegte, in der griechischen mit mehr Glück, in der lateinischen mit mehr Applikation.

2. Juristische Entwicklung

Hier muß man davon ausgehen, daß der eigentlich wissenschaftliche Genius der Römer juridischer Natur war. In keinem Zweige sind sie so originell gewesen, wie im bürgerlichen Rechte. Die anderen Nationen haben zwar hierin auch einiges geleistet, aber die Römer haben von Ursprung ihres Staates an die Begriffe des Rechts so scharf erfaßt und mit so großer Konsequenz ausgebildet, wie kein anderes Volk.

Ursprünglich wurde das Recht nur übertragen von einem Lehrer auf den andern, sowie als gültiges Recht auf dem Forum. Das römische Recht erhielt aber darum eine so bedeutende Ausbildung, nachdem das römische Reich mächtig geworden war, weil da den großen Juristen, die in den Juristenschulen von den Kaisern herangezogen wurden, in ihren Aussprüchen Gesetzeskraft beigelegt wurde, so daß Theorie und Praxis sich niemals enger vereinigten, als während der römischen Kaiserzeit. Darum finden wir in einer Epoche, die sonst in andern Literaturzweigen wenig fruchtbar war, jene Reihe der größten Juristen, aus deren Aussprüchen im 6. Jahrhundert die Pandekten und Institutionen zusammengesetzt wurden, wie Gajus, Ulpian, PapinianUnter Kaiser Justninia (527-565) entstanden folgende, später als corpus iuris civilis zusammengefaßte Rechtsbücher: I. Der codex Jusitinianeus, der Gesetze und Verordnungen (Konstitutionen) der früheren römischen Kaiser enthielt, 2. eine Sammlung von Aussprüchen, Erklärungen und Entscheidungen früherer Rechtsgelehrter (Pandekten, Digesten genannt), 3. ein wissenschaftliches Lehrbuch des Rechts (Institutionen). Gajus (110 bis 182) war der Verfasser eines berühmten Lehrbuchs des Rechts, Ulpian (gestorben 228) und Papinian (gestorben 212) Rechtsgelehrte, deren Arbeit für die Zusammenfassung des römischen Rechtes von Bedeutung war. usw.

Das erste Moment bei der Entwicklung des Rechts war das, daß Männer von juridischem Genius die ursprünglich römischen Rechtsideen ausbildeten; das zweite, daß die regelmäßig ausgebildeten Rechtsideen durch die Kaiser Gesetzeskraft erhielten, wodurch dieses Recht, wie es die Konstitutionen enthielten, zugleich einen wissenschaftlichen Inhalt bekam. Das dritte, für die Menschheit höchst wichtige Moment war, daß das römische Recht infolge seiner wissenschaftlichen Entwicklung das Partikuläre, was ihm noch anklebte, abstreifte und eine hohe allgemeine Bedeutung dadurch gewann. Auf diese Weise entstand nun das ius gentiumDas ius gentium ist dasjenige römische Recht, das allmählich zu dem allgemeinen, für alle Glieder des römischen Reichs geltenden Recht wurde. in diesem Sinne, nämlich als das römische Recht, welches applikabel gemacht worden war. Ew. Majestät sehen hieraus, welche Wichtigkeit es hat, daß ein richtig entwickeltes Recht von Partikularitäten freigemacht werde, welche dessen Anwendung auf andre Nationen stören, wie es bei dem römischen Rechte der Fall gewesen war. Man kann behaupten, daß das römische Recht die größte Produktion des römischen Reiches überhaupt war.

3. Gründung der monarchischen Verfassung und einer durchgreifenden Verwaltung

In dem Kampfe zwischen Augustus und Antonius, der vielleicht ein Kampf zwischen dem okzidentalen und orientalen Prinzip war, blieb zwar Augustus Sieger und kumulierte darauf die wichtigsten republikanischen Würden in seiner Person; allein er hätte niemals daran denken können, sich König zu nennen, und erfand den Titel Augustus, das ist: der Verehrungswürdige. Mit einem Wort: es kam eine Differenz zutage zwischen der Persönlichkeit des Fürsten und den republikanischen Bestrebungen, die eigentlich noch immer konstitutionell waren. Daher rührte es auch, daß viele Kaiser, abgesehen von ihrer unwürdigen Persönlichkeit, in eine schiefe Stellung gerieten und eine so wunderliche Rolle spielten; denn wiewohl sie eine unumschränkte Gewalt in Anspruch nahmen, so erschienen sie in den Augen der alten Geschlechter und insbesondere der Senatoren immerhin nur als große Oberhäupter, welche in dem Bürgerkriege faktisch die Oberhand erhalten hatten. Der erste, der eine gewisse Festigkeit in den PrinzipalDas ältere römische Kaisertum wird Prinzipat genannt, weil Augustus 27 v. Chr. die höchste Gewalt als princeps (civium – Führer der Bürger) übernommen hatte. Die republikanischen Formen blieben bis Diokletian (284-305) bestehen. brachte, war Vespasian, aus der Familie der Flavier. Als dieser gesiegt hatte, ließ er sich von dem Senate in der berühmten lex regia, gewisse Rechte dekretieren, namentlich das, für sich allein Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen zu dürfen, ohne die Mitwirkung des Senats.

Dessenungeachtet traten später wieder die alten Reibungen und Gewalttätigkeiten hervor. Der Senat gelangte wieder zur Herrschaft und ernannte den Nerva zum Kaiser, wie denn auch die nachfolgenden Kaiser durch Adoption von dem regierenden ernannt und unter Zustimmung des Senats eingesetzt wurden, so die Antonine. Im 3. Jahrhundert hingegen brach jene Epoche der gräßlichsten Verwirrung über das Reich herein, welche man auch die Zeit der dreißig Tyrannen nennt, und während welcher bereits die Barbaren mit Macht in das römische Reich eindrangen. In dieser Zeit der Bedrängnis, da einerseits die Grenzen des Reiches eines mächtigen Schutzes bedurften, andrerseits jede Armee denjenigen, der an ihrer Spitze stand, als Kaiser durchzusetzen suchte, erfand Diocletian einen Ausweg, um sowohl den Trotz der Armeen zu brechen, als auch dem Bedürfnis einer kräftigen Verteidigung des Staats zu genügen. Er aggregierte einige Männer als Augusti oder als Cäsares, welche bei ungeteilter Gewalt mit ihm zugleich die Regierung führten, so daß der eine da, der andre dort die höchste Autorität repräsentierte, die in ihm als oberstem Kaiser konzentriert blieb.

Aus dieser Kombination ging Konstantin hervor, welcher im 4. Jahrhundert die Alleinherrschaft auf Grund der Diocletianischen Institutionen vollständig durchführte, was ihm übrigens ebensowenig wie andern Generälen der Kaiserzeit gelungen wäre, wenn er nicht die Reform der Verfassungszustände in die Hand genommen und sich nicht alsogleich mit dem Christentum in Verbindung gesetzt hätte. Vor allem galt es, das Übergewicht der Armeen vollständig zu bewältigen und den Umtrieben der aristokratischen Parteien ein Ziel zu setzen. Das wichtigste, was Konstantin zu diesem Zwecke einführte, war die Trennung der Zivil- und Militärgewalt, deren Vereinigung in einer Hand bisher den Provinzialbeamten eine so unermeßliche Macht beigelegt hatte. Dadurch wurde die ganze Population in den Städten ruhiger, und die Aristokratie bewegte sich mehr in lokalen, und darum weniger gefährlichen Parteiungen. Ferner teilte Konstantin das ganze Reich in Diözesen und die Diözesen in Provinzen und führte eine förmliche Hierarchie der Titel und Würden ein, von denen manche noch bis auf den heutigen Tag bestehen; der Corregidor in Spanien ist z.B. der alte Corrector provinciae.Der Statthalter der Provinz. – Eine andere Bezeichnung für die Provinzstatthalter war praesides provinciarum – Defensores sind Anwälte, die für die einzelnen Korporationen eingesetzt wurden und ihre Angehörigen gegen die Willkür der Bürokratie schützen sollten. Sie übten zugleich eine Reihe Verwaltungsrechte aus (Beurkundungen, Steuererhebungen u.ä.). In diesen Verwaltungssprengeln richtete Konstantin eine absolute Verwaltung ein, in welche er, nur um die Population nicht geradezu den Übergriffen der Praesides provinciarium preiszugeben, das Institut der Defensores einreihte, Anklänge an frühere provinzialische Institutionen, die zu keiner Zeit ganz verschwunden waren. Zu diesen Zentralisationsbestrebungen gesellten sich noch andre Reformen, z.B. die Heranziehung des bisher exemten Italiens zu dem ingens malum tributorum,Das bisher von der »Steueraufbringung« »ausgenommene« Italien wird jetzt dazu verpflichtet. Nur in der Stadt Rom blieb die Steuerfreiheit bestehen. die Aufhebung des Unterschiedes zwischen den Civitates;Landesteile. die Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf sämtliche Provinzen schon durch Caracalla usw.

Auf diese Weise wurde das römische Reich zu einer noch nicht dagewesenen großen Einheit verbunden, deren Bedeutung dann erst recht hervortritt, wenn man sie mit der Masse der unabhängigen Nationalitäten vergleicht, welche früher bestanden hatten. Also auch hier begegnet man in großartiger Weise, wie bei der Literatur und dem Rechte, der Erscheinung, daß aus dem Partikulären sich allmählich etwas Allgemeines entwickelt. An der Spitze dieser Einheit stand der Prinzeps,Siehe die Anm. S.160. dessen Erblichkeit, wenn sie auch nicht geradezu ausgeschlossen war, doch nicht als herkömmlich betrachtet wurde.

Fragt man am Schlusse dieser Betrachtung, ob der Orient auf die Bildung der Monarchie Einfluß hatte, so läßt sich zwar nicht verkennen, daß einige Attribute derselben, z.B. das Diadem, von dort herstammen; aber der Kern dieser Institution ging aus der Macht der Verhältnisse und dem Bedürfnisse des Landes hervor.

4. Gründung der Weltreligion

Nachdem im ersten Jahrhundert die römische Eroberung vollzogen worden war, im 2. Jahrhundert die Weltliteratur sich entwickelt, im 3. Jahrhundert die Ausbildung des römischen Rechtes und zu Ende des 3. und 4. Jahrhundert die Ausbildung der Monarchie in einigermaßen haltbarer Form stattgefunden hatte, so trat nun auch die Begründung einer Weltreligion als die größte in die Reihe der welthistorischen Produktionen ein.

Konstantin basierte seine Würde: erstens auf seinen Sieg und die Waffen, zweitens auf die Reform der Verwaltung, drittens auf die Religion. Die welthistorische Frage ist aber die: worauf beruht es, daß das Christentum im römischen Reich begründet werden konnte, und hat das römische Reich seiner Natur nach etwas hiezu beigetragen?

Man kann sagen, daß das römische Reich die Idee des Christentums, weltlich gefaßt, im höchsten Grade gefördert hat. Es mußte zuerst ein großer Völkerkomplex entstanden sein, der eine gewisse Einheit hatte, in welchem die Idee der Weltreligion sich Bahn brechen konnte; solange die Völker nebeneinander als verschiedene Individualitäten mit verschiedenen Religionen bestanden, waren nur nationale Gottheiten möglich. Meine Idee von Kirche und Staat ist die, daß der Staat zuerst vorhanden sein muß, und danach die Kirche erscheint. Der Staat macht die Kirche möglich, und dies zeigt sich bei der Erscheinung der Kirche im römischen Staat im höchsten Grade; ohne denselben wäre die christliche Religion schwerlich auf der Erde eingeführt worden.

Gehen wir um einen Schritt weiter, so würde die Einführung des Christentums, wäre nicht die orientalische Welt bereits gräzisiert gewesen, auf die größten Schwierigkeiten gestoßen sein. Hätte nicht eine allgemeine Sprache und Literatur damals existiert, so hätte die Religion nicht eine so allgemeine Wirksamkeit haben können. Gesetzt den Fall, das Christentum hätte durchaus in dem syrischen Idiom, welches Christus sprach, verkündet werden müssen, so wäre es den Menschen als etwas ganz Nationales und Absonderliches erschienen; in der Weltsprache mitgeteilt, wurde es den Menschen, wurde es der übrigen Bildung analog.

Außer diesen Momenten der politischen und literarischen Einheit lag aber noch etwas im römischen Wesen, was die Ausbreitung der Weltreligion unendlich gefördert hat. Dadurch, daß die Römer alle nationalen Gottheiten der ihnen bekannten Völker nach Rom transportierten und dort verehrten, wurde diesen Götzen gleichsam der Boden unter den Füßen weggezogen. Die Verehrung der Isis z.B. hatte nur in Ägypten ihre große Bedeutung, in Rom hatte sie gar keinen Sinn. Durch die Aufnahme fremder Götter verlor das nationale Prinzip seinen Wert; und eine Idee, welche durch sich selbst Geltung hat und deren Durchführung in den Dingen selbst präpariert ist, konnte um so leichter die verschiedenen Kulte überwältigen, als sie ihre ursprüngliche Bedeutung verloren hatten.

Dazu kam noch folgendes, kaum minderwichtiges Moment: die Römer hatten von Anfang an sowohl in religiöser als moralischer Beziehung einen eigentümlichen Geist, eine größere Fülle strenger moralischer Begriffe, als irgendein Volk der Welt. Man denke z.B. an die hohe Vorstellung, welche die Römer von der Ehe hatten, so daß Jahrhunderte vorübergingen, bis die erste Ehescheidung eintrat; man denke an das häusliche Leben der Römer, an das Institut der väterlichen Gewalt usw. Diese stärkere Repräsentation moralischer Tendenzen wirkte auch später in den Zeiten der größten Entsittlichung noch fort. Ein ferneres entscheidendes Moment ist der unaufhörliche Widerstreit der reineren religiösen Anschauungen der Römer und des semitischen Götzendienstes. Dieser zeigte sich schon im Kampfe gegen die Karthager, deren menschenopfernden Kultus die Römer stets verschmähten. Selbst der sonst ganz anrüchige Kaiser Claudius verbot ausdrücklich die Menschenopfer. Diese und noch andre Vorkommnisse weisen daraufhin, daß die Römer höhere Begriffe vom Werte des Menschen hatten, als andre Völker. Also auch in dieser Beziehung trafen die römischen, wenn auch immerhin noch unvollkommenen Vorstellungen mit den christlichen zusammen.

Die weitere Frage ist nun die: welchen Wert gewann das Christentum in seiner ersten Ausbreitung, welche Eigentümlichkeiten waren es, die das Christentum fähig machten, stärker zu werden, als alle andern Religionen?

In den ersten Jahrhunderten suchten noch orientalische Götzendienste und Glaubensvorstellungen überall in das Christentum einzudringen; ich erinnere an die Manichäer, deren Glaubenssätze bis nach Afrika und Indien sich verbreiteten u.a.m. Hätten diese Sekten die Oberhand gewonnen, welche das Christentum zu orientalisieren suchten, so wäre auch aus letzterem nichts andres geworden, als eine dieser orientalischen Religionen. Das Christentum fand aber eine andre Verbindung, mit deren Hilfe es sich diesen Einflüssen widersetzte, nämlich die mit der römischen und griechischen Philosophie. Die Weltweisen, ja zuweilen auch die Dichter dieser beiden Nationen hatten von jeher in einer gewissen Opposition gegen den Götzendienst gestanden, und so wurde es auch dem Christentum nicht schwer, sich an diese Philosophen anzulehnen, wohingegen auch viele der christlichen Märtyrer den Heiden als Philosophen erschienen, insofern sie von vielen Dingen abstrahierten, an denen andre festhielten (Justinus).

Das Hauptmoment, welches dem Christentum zustatten kam, ist wissenschaftlicher und dialektischer Natur. Während der Götzendienst mehr oder minder in die größten Abenteuerlichkeiten und Phantasmagorien ausgeartet war, besaßen die wissenschaftlichen und religiösen Begriffe des Christentums, abgesehen von dem unergründlichen Mysterium, auf dem es basiert, vielmehr die Eigenschaft, nach den verschiedensten Seiten hin erörtert werden zu können. Man erkannte bald, daß das Christentum mit den größten Produktionen des menschlichen Geistes zusammentraf, und diese Erkenntnis war einer der mächtigsten Hebel bei der Verbreitung der Weltreligion. Diese Verbindung des Christentums mit der antiken Kultur, die Ehe der zwei Prinzipien, die einander widerstehen und doch unaufhörlich verbunden waren, sie ist es, die der Sache eigentlich ihre Weltbedeutung gegeben hat.

Ganz unabhängig von Interessen, die irgendein Potentat wie Konstantin verfochten haben mag, hat die Weltstellung des römischen Reiches, die eigentümliche Richtung des römischen Geistes in religiöser und moralischer Beziehung und die einheitliche Verfassung in Verbindung mit der allgemeinen Literatur zusammengewirkt, um dem Christentum das Übergewicht über alle andern Religionen zu geben.


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