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D. Hexenwahn und Geschlechtsleben

Eine Studie über das Geschlechtsleben der Hysterischen kann nicht Verirrungen unbeachtet lassen, die zumeist unmittelbare Folgewirkungen des Geschlechtslebens Hysterischer waren und zu den verhängnisvollsten Wirkungen in der Menschheitsgeschichte führten. Religiöse Anschauungen hatten sexuelle Gelüste verpönt, die Fleischeslust zur Sünde gestempelt und den Weg des Heils in der Ertötung aller sinnlichen Regungen gesucht. Bis zur Sinnlosigkeit ging hier das Christentum, indem es die geschlechtliche Reinheit als die wichtigste aller Tugenden erklärte, und der größte Teil aller kirchlichen Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Geschlechtslose wurde das Sittliche, der geschlechtslose Mensch, der vom Himmel bestimmte, der Asket – als Mönch oder Nonne oder Säulenheiliger – besorgte die Geschäfte des Herrn. Dunkle Evangelienworte stellten Menschen, die sich »um des Himmelreichs willen verschnitten haben«, also unfähig zum Geschlechtsgenuß sich machten, über den gewöhnlichen Sterblichen Theodor Kappstein, Die Liebe als Wurzel der christlichen Religion. Sonntagsbeilage der Vossischen Zeitung, 3. Mai 1914.. So ward das Christentum der größte Feind der sinnlichen Leidenschaft, und im Gegensatz zu den Schönheitsgürteln der Griechen und Römer trugen die christlichen Heiligen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche Leidenschaft töten sollten. Während man im klassischen Altertum in der Fortpflanzung nichts anderes sah als eine natürliche und bedeutungsvolle Hingabe, der die Menschheit ihre Existenz, ihre Erhaltung und Vermehrung zu danken hat; während man von geschlechtlichen Dingen mit der ehrlichen, ruhigen und edlen Naivität sprach wie von Staatsangelegenheiten, von Kunst und Wissenschaft und den Sorgen des täglichen Lebens, kam mit dem Christentum jener heuchlerische und menschenfeindliche Geist auf, der in den Freuden der Welt etwas Sündhaftes erblickte und insbesondere der Liebe zwischen Mann und Frau den Stempel der Niedrigkeit aufdrückte.

»So wurde der Geschlechtstrieb, dem wir nicht nur die Erhaltung unserer Art, sondern, wie wir seit Darwin wissen, auch die Veredlung aller Rassen der Pflanzen und Tiere verdanken, geächtet und verbannt; und in den Sumpf und in die Wildnis getrieben, führte er Jahrhunderte hindurch ein verachtetes Dasein. Die Folge war, daß er wirklich entartete und zu unnatürlichen Verirrungen getrieben wurde: – denn nach der Lehre der Kirche war der Begattungstrieb die Folge vom Sündenfall des ersten Menschen, die Ehe war etwas Unreines, und die Frau – die Eva, gerade wie bei den Griechen die Pandora – war die Urheberin alles Übels« Müller-Lyer, Phasen der Liebe. Langen, München, S. 59..

Diese ungesunde und häßliche Anschauung spiegelte sich schon in den Schriften der Kirchenväter, die die Jungfräulichkeit als das höchste Ideal, die Ehe als eine bloße Konzession an die menschliche Schwäche darstellten. Im Mittelalter ging der Haß und die Verachtung gegen die Frau noch weiter. Während die alten Germanen in der Frau »etwas Weihevolles und Heiliges« gesehen hatten, wie Tacitus sagt, wurde ihren mittelalterlichen Nachkommen der Wahn beigebracht, daß sie der Sitz des Teuflischen wären; und Tausende von »Hexen« mußten diese Verirrung durch den Tod auf dem Scheiterhaufen büßen. Kohler Archiv f. Strafrecht und Strafprozesse. Bd. 66, Heft 1, Berlin 1918. nennt die Hexenverfolgung eine »schauerliche, welthistorische Menschheitstragödie«, deren letzte Zuckungen in der »Ordonnance von Louis Quatorze« (1682), im »Kodex Bavaricus« von 1751, und in einer Verfügung Maria Theresias – § 7 der »Theresiana« – sich zeigen. »Nur wenige, nur sehr wenige überstanden wie durch ein Wunder alle die Qualen und wurden dann, wenn nicht ›neue Indizien‹; hinzukamen, welche die Wiederholung der ganzen Prozedur heischten, nach einiger Zeit als Krüppel an Leib und Geist aus der Kerkerhöhle entlassen, um über die ›Religion der Liebe‹; nachzudenken«, sagt Johannes Scherr (Geschichte deutscher Kultur und Sitte). Man hielt es für möglich, daß Menschen durch Beobachtung gewisser Formeln mit den Geistern in nähere Verbindung treten und durch Satans Hilfe sich selbst zeitliche Vorteile, im Verfolg ihres Hasses anderen Verderben bereiten könnten. Dieser Wahn beherrschte einen großen Teil des Volkes. Wie stark er die Hirne umnebelte, besagt die Tatsache, daß Lucä in seinen »Schlesischen Denkwürdigkeiten« von Hexen und Unholden erzählt, die um diese Zeit in ganzen Scharen aufs schrecklichste schwärmten. Doch nicht allein »des allerabscheulichsten Lasters der verfluchten Zauberey« wurden die Hexen beschuldigt, wie es im Originalhexenurteil heißt, sondern auch der »mit ihrem teufflischen Geiste leichtfertig und unmenschlicher Weise öffters fleischlichen Vermischung«. Nur ein unverrückbar alle Welt, nicht nur die Richter, beherrschender Wahn konnte den Glauben an Hexen und Zauberer so unerschütterlich machen, nur ein solcher Wahn konnte alle Welt von der Wohltat überzeugen, »solch Ungeziefer aus der Welt zu vertilgen«. Dem ganzen Hexentreiben lag, wie Kohler als zweifellos ansieht, ein pathologischer Zustand zugrunde, der weite Kreise der Gesellschaft vergiftet hatte – Erkrankungen der Volksseele, die in Anschauungen wurzelten, welche aus dem alten Heidentum stammten, und darum in ganz bestimmten Typen wiederkehren, so der Gedanke von dem Reiten auf Tieren und von den Teufelsfesten, die sich zu wüsten Orgien gestalteten. Offenbar wurde die Phantasie, namentlich von Frauen, durch legendarische Erzählungen satanischer Art immer mehr erhitzt, so daß sie schließlich zu fixen Einbildungen gelangten; und dazu traten naturwidrige sexuelle Gelüste, die sich in wüsten Träumen äußerten. Wie leicht die Massenpsyche jener Zeit solch wahnhafte, mehr oder weniger sexuell gefärbte Vorstellungen entstehen ließ, lehrt die Häufigkeit ihres epidemischen Anwachsens. Das Phänomen der psychischen Epidemien des Mittelalters, wie es in den Kinderkreuzzügen, der Tanzwut nach der großen Pestepidemie des XIV. Jahrhunderts, den Klosterepidemien des XVI. und XVII. Jahrhunderts auftrat, bei denen die Nonnen scharenweise vom Teufel besessen wurden, bleibt einzigartig, und Jaspers betont mit Recht, daß unsere Zeit ihm nichts völlig Entsprechendes an die Seite zu setzen scheint l. c. S. 301.. Er betont aber auch, daß alle diese Epidemien sich nach einzelnen dabei beschriebenen Symptomen als im Wesen übereinstimmend mit hysterischen Erscheinungen identifizieren, die je nach dem Milieu und den Anschauungen ihre wechselnden Inhalte hatten l. c. S. 302.. Die Spuren des Aberglaubens, daß Geister existieren, die, ohne den Naturgesetzen unterworfen zu sein, in die Schicksale der Menschen eingreifen, bald fördernd, bald schädigend, läßt sich bis in die älteste Zeit verfolgen. Schon in den Schriften der Akkader, eines nach Lenormand turanischen Volksstammes, der die Keilschrift erfand, findet sich als Religionssystem eine sehr ausgebildete Lehre von personifizierten Naturkräften Otto Snell, Hexenprozesse und Geistesstörung. J. F. Lehmann, München 1891.. Wenn aber die angeklagten Hexen selbst sich größtenteils für Hexen erklärten, sich übernatürliche Kräfte beimaßen, auch mit fester Zuversicht vom Teufel, dem sie sich geweiht und mit ihrem eigenen Blut verschrieben hatten, Hilfe erwarteten, so kann wohl eine überwertige, machtvolle Wahnidee das Verhalten erklären; näher liegt aber die Vermutung, daß die Tortur solch Geständnis erpreßte, pflegte doch der Scharfrichter mit allen erdenklichen Marterwerkzeugen so lange zu examinieren und die Methodik zu steigern, daß ein »peinliches Geständnis« immer erfolgen mußte.

»In den meisten Hexenprozessen«, sagt Snell Snell, S. 106., »ist es ganz deutlich zu beweisen, daß sich die Angeklagten für unschuldig hielten und nur durch die Folter zum Geständnis der Teilnahme an dem Teufelskultus gebracht wurden. Auch in jenen Prozessen, in denen nicht ausdrücklich erwähnt wird, daß von dem Angeklagten das Geständnis durch die Folter erpreßt wurde, darf man noch die Halluzinationen zur Erklärung heranziehen; und selbst wenn ausdrücklich angegeben wird, daß die Angeklagte freiwillig gestanden, ist es noch unwahrscheinlich, daß es sich um Geistesstörung handelt, falls die Anklage auf Grund von Denunziationen erfolgt war, denn der Begriff des freiwilligen Bekenntnisses wurde von den Hexenrichtern sehr weit gefaßt.«

Die Juristen hielten an den Bestimmungen über die Malefizien fest und wandten sie mit barbarischer Strenge gegen Hexen an. Nur aus der Entwicklung der Hexenidee kann man erkennen, daß der vielgeschmähte ›Hexenhammer‹; (malleus maleficarum) nur der Schlußstein eines Baues ist, an dem viele Jahrhunderte gearbeitet haben. Die Gelehrten, zuerst die Kirchenväter, hatten sattsame Gelegenheit gehabt, sich mit der Person des Versuchers zu befassen. Den Predigern war der Böse ein stets willkommenes, immer neu variiertes Thema für die Predigt. Ich nenne nur den Dominikaner Johann Nider (gestorben 1483), der in seiner »Erklärung des Dekalogs« Preceptorium divinae legis. eingehend den Aberglauben und die Hexerei behandelte (Kap. 9-11); ich nenne den Tübinger Pfarrer und Universitätsprofessor Martin Plantsch, der 1505 anläßlich der Verbrennung einer Hexe eine Reihe von Predigten über das Hexenwesen hielt Opusculum de sagis maleficis. Martini Plantsch, Concionataris Tubigensis, Phorce 1507.; ich nenne den Straßburger Domprediger Geiler von Kaisersberg, der in einer Reihe von Predigten, die er 1508 während der Fastenzeit im Straßburger Münster hielt, seine Ansichten über das Hexenwesen niederlegte Die Emeis. Straßburg 1516.. Geiler huldigte noch als Kind seiner Zeit einem krassen Hexenglauben, wenn er auch das Luftfahren der Weiber als »des Teufels Gespenst« erklärte. Es ist aber recht interessant, daß er die Empfindung der Hexen, »daß sie hin und her fahren und bleiben doch an einer Statt«, dahin bezeichnete: »Aber sie wähnen, sie fahren«, also als Sinnestäuschung erkannte. Doch er ist überzeugt, daß diese Sinnestäuschung dem Teufel zu Dank sei.

»Denn der Teufel kann ihnen einen Splendor also in den Kopf machen, und eine Phantasei, daß sie nicht anders wähnen, denn sie fahren allenthalben und wähnen, sie gehen bei einander und bei andern Frauen und tanzen und springen und essen. Und das kann er allermeist denen tun, die da mit ihm zu schaffen haben, ihm verpflichtet sind.«

Geiler glaubt diese Wahnvorstellung des Luftfahrens als restierende, überaus lebhafte, in den Wachzustand übergegangene Traumvorstellung zu erkennen, welche die Natur hervorzubringen vermag und noch besser der »böse Geist«. Er illustriert das durch ein Exempel, das er Nider entnahm:

»Da war eine Frau, die sagte, wie sie zu nachten also umführe. Der Prediger kam zu ihr und strafte sie darum; sie sollte davon stehen, denn sie führe nimmer und würde betrogen. Sie sprach, wollt Ihr es nicht glauben, so will ich es Euch zeigen. Er sprach, ja, er wollte es sehen. Da es Nacht ward, da sie fahren wollte, da rief sie ihm; da sie fahren wollte, da legte sie eine Mulde auf die Bank, da man Teig inmacht in den Dörfern, und besonders auf dem Lande backt jedermann selber. Da sie in der Mulde also saß und sich salbte mit dem Öl und sprach die Worte, die sie sprechen sollte, da entschlief sie also sitzend; da wähnte sie, sie führe, und hatte solche Freude inwendig, daß sie fechtete mit Händen und Füßen und focht also fest, daß die Mulde über die Bank abfiel, und lag sie unter der Mulde und schlug sich ein Loch in den Kopf.«

Nach moderner Auffassung würde man eine Autohypnose mit lebhaften deliranten Traumvorstellungen annehmen, unter denen auch die sexuellen nicht fehlten. Immerhin blieb der klarsichtige Gelehrte Geiler von der Idee beherrscht, daß der Teufel im Spiel wäre, nur glaubte Geiler nicht die tatsächliche Verwirklichungsmöglichkeit teuflischer Ideen.

Die Unempfindlichkeit – »wen man etwan eine solche Frau will verbrennen und pfetzt sie mit glühenden Zangen, daß sie es nicht empfinde« – scheint Geiler schon als hypnotische Wirkung erkannt zu haben. Wenigstens läßt sich der Satz:

»Man kann einen solchen harten Schlaf in einen Menschen bringen, daß er nicht empfinde, was man ihm antut«,

nur als hypnotische Prozedur auffassen. Solche Unempfindlichkeit glaubt Geiler auch bei denen vorhanden, die »Sankt Veltins Siechtag« (Fallsucht) haben. »Wenn sie den Siechtag leiden, so empfinden sie nicht, was man ihnen antut.« Aber er ist und bleibt überzeugt, daß das wohl die Natur kann, doch »gar viel mehr der böse Geist«.

Selbst Martin Luther, der die Hauptsachen in den Erzählungen von den Teufelsbündnissen ins Reich der Phantasie verwies, glaubte an die Möglichkeit solches Bundes. Er glaubte, daß Hexen Leute blind und lahm oder sonstwie krank machen, ja sogar töten könnten und will das »öfters mit eigenen Augen gesehen« haben. Er hielt die Hexen für fähig, Ungewitter hervorzubringen, die Früchte auf dem Felde zu verderben, das Vieh zu töten, auch sich fleischlich mit dem Teufel zu vermischen und sich von ihm schwängern zu lassen, wobei der Teufel entweder Inkubus oder Sukkubus sein kann. Er will »ihrer viele gehört haben, die ihre eigenen Erlebnisse erzählt haben«, er will auch einige teufelsähnliche Kinder gesehen haben. Diese waren »entweder vom Teufel entstellt, nicht aber von ihm gezeugt, oder aber wahre Teufel, die Fleisch angenommen haben, entweder nur scheinbares oder anderswoher gestohlenes«. Er hielt eben arme, blödsinnige Kinder für Wechselbälge und wünschte, daß sie einfach ertränkt würden Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Weimar 1883.. Eine Besessene, die sich vor ihm wälzte, behandelte er mit Fußtritten, um dem Teufel recht deutlich seine Verachtung auszudrücken. Seine Resultate mit dieser Behandlung sollen besser gewesen sein, als die der Exorzisten Roskoff, Geschichte des Teufels. Bd. 2, S. 388, Leipzig 1869..

Bei solcher Denkweise selbst der aufgeklärtesten Menschen konnte 1487 der Hexenhammer entstehen Sprenger und Institoris. Barsdorf, Berlin 1906. Deutsche Übertragung von I. W. R. Schmidt., in dem nach Haubers Urteil

»Bosheit, Tumheit, Unbarmhertzigkeit, Heucheley, Arglistigkeit, Unreinigkeit, Fabelhafftigkeit, leeres Geschwätze und falsche Schlüsse«

sich vereinigten.

Kohler findet Übrigens, daß der malleus maleficarum viel zu sehr verlästert wird; daß er den Aberglauben jener Zeit ins Aschgraue trieb, wird man nicht gerade verwunderlich finden, wenn man sieht, wie man damals überhaupt dachte. Einer der größten Juristen, Bodinus, verfaßte 1579 das schreckliche Buch »Dämomania«, das den Hexenhammer weit hinter sich läßt, und in dem er sich in Anklagen über die Verderblichkeit der Hexen nicht genug tun kann. Darunter figuriert auch der Vorwurf des geschlechtlichen Umgangs mit dem Teufel. Wehe, wer den Hexenglauben zu bekämpfen, und das Hexenwesen auf Wahnideen zurückzuführen versuchte, wie Weier (1563). Bodinus bekämpfte ihn in einem eigenen Schmäh- und Schandkapitel, und ihm folgte später Carpzow, der Weier als diabolus bezeichnete, der »ex omnibus, ordinibus et condicione qualibet ministros habet fideles qui regnum suum tuentur«. Und dieser Weier hat nicht einmal die Existenzmöglichkeit des Teufels geleugnet, nur mit bewundernswürdigem psychischen Scharfblick behauptet, daß es sich um durch satanischen Einfluß herbeigeführte geistige Zerrüttung und krankhafte Stimmung handle, »denen gleich, wenn ein Mensch sich in ein Tier oder eine Sache verwandelt wähnt«. Eine neuzeitige Entwicklung kündete erst der Vorstoß von Thomasius (Reiche) in seinen »Theses inauguralis de crimine magiae« im Jahre 1701 an, der verkündet, daß dieses Crimen ad fabulas pertinere Josef Kohler, Bodinus und die Hexen Verfolgung. Archiv f. Strafrecht und Strafprozesse. Bd. 66. Heft 1, Berlin 1918..

Wie fest der Glaube an Bündnisse mit dem Satan wurzelte, beweist die Tatsache, daß Benedikt Carpzow, der sächsische Gesetzgeber genannt (gestorben 1666), dem man nachsagt, 20 000 Hexenurteile unterzeichnet zu haben, die Leugnung des Teufelsbündnisses und der Existenz von Hexen kriminell bestraft wissen wollte, und der Jenaer Professor Johann Heinrich Pott veröffentlichte 1689 seine Schrift über die Verbindung der Hexen mit dem Teufel. Noch 1713 vertrat die Tübinger Fakultät den Standpunkt von Bodinus.

Der Besessenheitsglaube, der in den Hexenprozessen eine große Rolle spielte, ist übrigens auch jetzt noch nicht ganz geschwunden. Noch 1834 glauben Kerner und Eschenmayer, wie Kräpelin sagt, » getäuscht durch die Krankheitsäußerungen hysterischer Frauenzimmer, Störungen durch körperliche Leiden und solche durch Besessenheit auseinanderhalten zu müssen«. Kerner gibt sogar die besonderen Kennzeichen des Besessenseins gegenüber dem Irresein genau an und empfiehlt als einziges Heilmittel für jenes erstere das geistige Wort und den Namen Jesu. Kräpelin hat noch »bis in die letzten Jahre immer wieder gelegentlich Fälle erlebt, in denen Geisteskranke zunächst mit Weihwasser und Teufelsbeschwörungen behandelt worden waren, bevor sie der Anstalt zugeführt wurden«. Im protestantischen Deutschland gab es nicht weniger, sondern eher mehr Hexenprozesse als im katholischen. Noch 1782 wurde im protestantischen Glarus eine Hexe abgeurteilt Hergenröther, Handbuch der allgemeinen Kirchengeschichte. 5. Aufl. Herdersche Buchhdlg., Freiburg 1917, Bd. 4, S. 111..

Verbrennungen hatten nicht den Sinn wie unsere heutigen Todesstrafen, daß man nämlich einen besonders schweren Verbrecher zu beseitigen beabsichtigte, sondern man hatte die Absicht, die Seele, wenn möglich, zu retten, und das glaubte man durch einen martervollen Tod gewissermaßen zur Läuterung erreichen zu können. Der Aberglaube war immer stärker geworden und hatte immer abenteuerlichere Formen angenommen. Da Stern- und Zeichendeuter, wie Wahrsager sich an den Höfen der Großen, wie in den Hütten der Landbewohner fanden, da durch die Kreuzzüge der Glaube an die wunderbare Kraft edler Steine, die Magie, Astronomie, Alchimie und Nekromantie blühten, kann es nicht wundernehmen, daß die Meinung immer mehr Boden gewann, Menschen könnten mit bösen Geistern in Verbindung treten und mit ihrem Beistande Außerordentliches und Übernatürliches ausführen. So sprach man von Teufelsbünden, von Buhlschaften mit den Dämonen, von Hexen und Hexenmeistern. Die Konzilien wiederholten oft das Verbot der Magie und aller Art von Aberglauben. Alexander IV. hatte den Inquisitoren untersagt, sich auf die Bestrafung der wegen Zauberei Angeklagten einzulassen. Wie felsenfest aber der Glaube an die Existenz des Teufels und seine vielgestaltigen Verkehrsmöglichkeiten mit den Erdenmenschen saß, lehrt der Hexenhammer, lehrt auch ein Einblick in die Aktendarstellungen von Hexenprozessen. Der Hexenhammer behandelt in drei Bänden fein säuberlich alle Beziehungsmöglichkeiten der Dämonen zu den Erdenmenschen, und wie ernsthaft werden hier alle die Einwirkungsmöglichkeiten der Hexen erörtert! Jede einzelne ihrer verruchten Handlungen, selbst die Art, wie sie die Zeugungskraft zu hemmen pflegen, wie sie den männlichen Geschlechtsteil weghexen, wird plastisch geschildert und die Möglichkeit von Heilmitteln erörtert. Im Jahre 1863 veröffentlicht ein Mann die Akten zweier Hexenprozesse, die im Jahre 1688 bei dem Hochfürstlichen Amte Ballenstedt geführt wurden Huch, Quedlinburg 1863.. »Zur mehreren Verherrlichung dieser sublimen Weisheit« übergibt der Verfasser sein Büchlein der Öffentlichkeit in einer Zeit, »wo Wupperthaler Kirchengesangsbücher, wo Katechismen emittiert werden, die den Beweis des teuflischen Daseins fast auf jeder Seite führen und dem erwachenden Kindergeist sich einprägen sollen«. Als Lieblingsbeschäftigung des Teufels wird hier die Unzucht bezeichnet. Der Teufel entwickelt hierbei auch Geschmack, da er mit den Alten nichts zu tun haben will und sich am liebsten an die Jungen hält.

Also im Jahre des Heils 1688 erkrankte ein zehnjähriges Richtertöchterlein in Reinstedt mit kataleptischen Attacken. Es wird anfallsweise

»ganz steif und starr, die Hände so weit es gekonnt von einander gestreckt, die Augen im Kopf sehr groß gemacht und stets verkehrt, auch heftige Herzensstöße«.

Der behandelnde Arzt schildert anschaulich, wie sie mit dem Zeigefinger sich in der Hand segnete, auch zuweilen tat, als schrieb sie sich mit dem Finger in der Hand.

»Bald erhub sie den Bauch, welcher dann im Augenblick vielgestalt intumescirte, als wenn er aufgeblasen würde und wie eine gespannte Trommel hart zuzufühlen war, welches aber nur wenige Minuten währte und bald wieder natürlich wurde. Bald danach schwang sie sich mit dem ganzen Leibe fast ellenhoch über den Boden auf, bald fiel sie wieder nieder, bald wieder in die Höhe, bald wieder nieder, und solches mit unglaublicher Geschicklichkeit etliche Male hintereinander. Darauf Stille, sagte, sie hätte geschlafen, bedauerte kläglich, daß sie von dem Apfel, den ihr ein Weib gegeben, gegessen hatte. Pause. Dann warf sie sich wieder mit dem Leib in die Höhe, schlug sich heftig mit den Händen auf die Brust, fing an mit den Füßen zu trampeln; bald machte sie den ganzen Leib vorwärts als einen Bogen krumm, bald machte sie auf den Seiten als hinterwärts eine gleiche Prozedur, bald wälzte sie sich schlangenweise auf beiden Seiten sehr geschwind im Bett herum.«

Also eine denkbar plastische Schilderung einer hysterischen Attacke mit arc de cercle und andern erstaunlichen Dingen. Was Wunder, daß auch allerhand Seltsamkeiten mit unterliefen! Der Vater des Kindes will beobachtet haben, daß etwas wie eine Haselnuß groß aus der Nase kam,

»das, wie sie es angesehen, s. v. wie exkremente gestunken habe.«

Der Apotheker erachtete es für eine böse und unnatürliche Krankheit, die Stadtknechtin für einen Starrjammer, und deren Schwägerin, die Hexe Margarethe Kirchberg, nannte es

»behext, und der es so getan, wäre wert, daß er mit glühenden Zangen zerrissen würde«.

Da nun der Arzt

»keine natürliche causa, sive externa, sive interna«

erforschen konnte, auch

»keinen crassus error contra regulas diaeteticas erweisen, da ferner die Zufälle so gar ungewöhnlich«;

da weiter die von ihm

»nur ein Mal verordneten, jedoch sonst in hoc morborum genere sic satis generosa remedia nichts verfanget, sondern vielmehr den Zustand zu verschlimmern scheinen, und sonsten die von einer Frau angebrachte gottlose Art, die Patientin zu hantiren, die Sache sehr suspekt mache; und dann, daß solche und dergleichen Art Konvulsionen übernatürlicher Weise introduzirt wurden, wie Erfahrung gegeben, so halte dafür, daß Erzählter der Patientin assertus pro supernaturali, und sie also pro maleficio detenta könne gehalten werden«.

Und die hochw. Fakultät von Helmstedt erklärte das Mägdelein für bezaubert. Und die Hallenser Schoppen erkannten darauf, daß der Scharfrichter die Hexe, die das Unheil angerichtet,

»mit Fleiß durchsuchen müsse, ob sich etwa ein Merkmal eines Verbundes mit dem Teufel bei ihr finde, und ihr solches alsdann auszuschneiden«.

Diese »scharfe Frage« mit freundlichen Torturmitteln verquickt, brachte die Hexe zum Geständnis,

»daß sie Jesum verläugnet, mit dem buhlenden Teufel Unzucht getrieben, doch nur ein Mal«,

denn sie wäre ihm zu alt gewesen.

Wie sehr in diesem Wahn vom Bunde mit dem Teufel das Geschlechtliche dominierte, lehrt die Tatsache, daß eine Hauptbedingung die fleischliche Vermischung mit dem Teufel war. Zu dem Zweck produzierte sich der Teufel meistens in Gestalt einer anderen menschlichen Person, und dieser verkappte Mann befriedigte dann seine Lüste. Die aus solcher Unzucht entsprossenen Kinder, die den Satan zum Vater hatten, waren natürlich schon bei der Entstehung zum Feuertode verdammt. Sogar ihre übrigen Kinder mußten dem Teufel geweiht werden, und auch diese wurden dann ohne Barmherzigkeit verbrannt. Die Zusammenkünfte arteten in Fressen, Saufen, Tanzen und fleischliche Vermischungen

»mit denen anwesenden höllischen Geistern«

aus.

Nach dem Hexenhammer Bd. 2, S. 67. sah man auf dem Felde oder im Walde Hexen liegen, Unflätereien begehen, und die Inkubi waren für die Umgebung unsichtbar.

»Bisweilen vor den sichtlichen Augen der Gatten die Sukkubi, die sie jedoch nicht für Dämonen, sondern für Männer hielten, mit ihren Weibern solches verübten, und während sie nach Waffen griffen und sie durchbohren wollten, verschwand der Dämon, indem er sich unsichtbar machte.«

Eine seltsame Ausdeutung, die hier wahnhafte Verblendung sich leistet! Entweder Unzuchtsakte mit einem für die Umgebung unsichtbaren oder mit einem wirklichen Manne, der sich dann als Dämon entpuppte. Nicht verwunderlich, daß die Herren Ehegatten, wenn sie ihre vermeintlichen Nebenbuhler mutig angriffen und durchbohrten, sich von einem Blendwerk genarrt sahen, und dazu noch Spott und Schelte ihrer Weiber,

»die manchmal selbst verwundet wurden,«

ertragen mußten,

»ob sie denn keine Augen hätten, oder von Dämonen besessen wären.«

Daß hier Trugwahrnehmungen mitspielen konnten, weiß auch schon der Hexenhammer, denn er betont,

»daß bisweilen manche Frauen nicht vom Inkubus beunruhigt werden, nur glauben, sie würden so beunruhigt, und zwar geschieht dies vorzüglich den Frauen und nicht den Männern, da sie auch sonst furchtsam und für die Vorstellung wundersamer Bilder empfänglich sind« Bd. 2, S. 205..

Jedenfalls geriet so jede halluzinierende Geisteskranke in Gefahr, des Teufelsumganges geziehen und verfolgt zu werden.

Wenn auch diese Gefahr in der Neuzeit nicht mehr bestand, die Gefahr, für besessen erklärt, als »kakodämonisch-magnetische Erscheinung« betrachtet zu werden, bestand fort. Noch 1834 schwört Justinus Kerner Geschichten Besessener neuerer Zeit, Beobachtungen aus dem Gebiete kakodämonisch-magnetischer Erscheinungen nebst Reflexionen von C. A. Eschenmayer über Besessenseyn und Zauber. G. Braun, Karlsruhe 1834. auf die »mehreren Kennzeichen eines wahren Besessenen«, wie sie Hoffmann überlieferte. Der »erschreckliche Ton der Stimmen, bewundernswürdigen und ungewöhnlichen Bewegungen des Körpers; auch wunderbare Konvulsionen, die sich plötzlich und ohne vorangegangene Krankheit einstellen; Gotteslästerung, Verdrehung des göttlichen Wortes, obszöne Reden; Wissen verborgener Dinge und besonders zukünftiger; Wissen fremder Sprachen; Erbrechen von sonderbaren Dingen wie z. B. Haaren, Kieselsteinen usw., die mit ungeheurer Auftreibung des Bauches aus dem Munde geworfen werden«. Nach diesen grotesken Merkmalen der Besessenheit muß jede Hysterika, besonders im Anfall und im deliranten Zustand, als besessen erscheinen, ergriffen von »einem ganz fremden, in all seinem Sprechen und Tun durchaus anderem teuflischen Geist«, der den »Sitz ihrer Seele« einnimmt und ihre verschiedene Verrichtung ganz im Sinne der Hölle besorgt, »bis dieser Dämon gleichsam von dem Schutzgeist des Individuums niedergedrückt, eine Zeit lang wieder gebunden wird, jedoch immer wieder über ihn obsiegt, und durch keine leybliche Arzenei, sondern einzig durch das geistige Wort und vor allem durch den Namen Jesu ganz und für immer aus den Geplagten weicht«. Man lese Kerners Geschichte des Mädchens von Urlach. Auch bei ihr Konvulsionen hysterischen Gepräges, auch bei ihr wahnhafte Umdeutung sexueller Lustgefühle!

»Sie saß gerade auf der Bank und strickte. Man hörte von ihr nichts, als daß sie in Unmacht fiel und nur noch die Worte herausbrachte: ›Der Schwarze‹;. Mehrere Stunden lang lag sie bewußtlos da, und diese Anfälle wiederholten sich noch den ganzen anderen Tag hindurch. Sie schlug nach allem, was sich ihr näherte, mit dem linken Arm und dem linken Fuß; besonders wurde dieses Wüthen der linken Seite heftig, wenn man die Bibel gegen dieselbe brachte.«

Dieses hysterische Mägdelein prophezeit, daß ihr der weiße Geist erschienen und geweissagt habe, »es werde nun wohl dahin kommen, daß der Schwarze sich ihres Leibes voll bemächtige« ... »Und der schwarze Geist erschien, bemächtigte sich sogleich ihres ganzen Innern, ging in sie selbst hinein und sprach nun aus ihr mit dämonischer Rede S. 35.. »Sie fühlt, wie er ihr mit fünf Fingern einer kalten Hand in den Nacken greift und mit diesem Griff in sie hineinfährt. Mit diesem verschwindet ihre Besinnung ... und hält sie »Reden, eines verruchten Dämons würdig, Dinge, die gar nicht in diesem ganz rechtschaffenen Mädchen liegen«, verwünscht den Erlöser, beschimpft sich selbst als Sau. Alles das tut sie in einem Anfall, den Kerner plastisch schildert. Kerner ist fest überzeugt, daß dieser Zustand nichts mit Epilepsie zu tun habe, schon weil das Mädchen »gleich nach dem heftigsten Krampf frisch und gesund, kräftig, tätig, heiter« war, weil sie aus dem Anfall erwachte, »als hätte sie von erbaulichen Liedern geträumt, die sie in einer Kirche singen zu hören glaubte, während doch der schwarze Dämon durch ihren Mund mit fremdartiger Stimme die schändlichsten Blasphemien ausstieß«. Gewiß, nicht mit Epilepsie zu verwechseln, doch mit Hysterie, denn »das linke eiskalte Bein flog vier volle Stunden hindurch mit unglaublicher Gewalt auf und nieder, es fand sich weder Geifer vor dem Mund, noch eingeschlagene Daumen an den Händen«. Und wie suggestibel war das Mädchen im Anfall! »War auch einmal der Daumen der linken Hand eingeschlagen, so reichte ein Wort hin, um ihn in seine natürliche Lage zu bringen.«

Ganz ähnlich lauten die anderen Geschichten der Besessenen Kerners. Und was schlußfolgert Kerners Mitarbeiter, Eschenmayer, aus all den Geschichten?

»Besitzung ist diejenige Wirkung der Unnatur, in welcher einer oder mehrere unreine Geister durch irgend eine Vermittlung in einen Menschenleib eindringen, sich der Sinnen-, Bewegungs- und größtenteils auch der Sprachwerkzeuge bemächtigen, die Macht der Seele auf dieselbe sistieren und in kürzeren oder längeren Paroxismen sich in fremden Tönen, Worten, Gebärden und Bewegungen, meistens spöttischer, ruchloser und gewaltsamer Art vernehmen lassen S. 136.

Nach Ansicht sämtlicher sog. Sachverständigen, die im Zeitalter des Hexenglaubens sich über den sexuellen Verkehr der Hexen mit dem Teufel zu äußern hatten, übertrug sich der Gestank des Teufels auf die Opfer seiner Lust.

Wieviel Hysterische unter den unglücklichen Opfern dieser Verblendung waren, beweist schon die folgende Angabe aus einem Bericht von Edelstadt Das Hexenwesen im Fürstentum Neiße, österr. und preuß. Anteiles von Schlesien, dann im Gesenke Mährens im XVII. Jahrh. nach Originalquellen von H... d. R... Hennings, Neiße und Leipzig 1836..

»Jede besonders, hernach auf einen Stuhl gesetzt, angeschraubt, gesegnet und verbrennt. Manche sitzen zu dreyen, vier und auch mehr Stunden in der höchsten Marter und fühlen nichts. Wenn man ihr aber einen Trank macht, eingibt und ihren bösen Geist vertreibt, fühlts die Pein.«

Ein besonderer Satz des Hexenglaubens war ja die Unempfindlichkeit der Hexen. Der Teufel konnte selbst Mittel, wie das heiße Eisen, unwirksam machen, indem er die Hexen insensibiles in doloribus machte.

»Wenn nicht göttlicher Zwang durch einen heiligen Engel mitwirkt, daß die Hexenkunst des Teufels weicht, sie so unempfindlich gegen manche Sehmerzen gemacht wird, daß sie sich eher gliederweise zerreißen läßt, als etwas von der Wahrheit gesteht«,

heißt es im Hexenhammer Bd. 3, S. 82.. Daß die Hexen durch die Hilfe der Dämonen vor Verletzungen bei einer solchen Probe bewahrt werden, fand man nicht wunderbar,

»da, wie die Naturforscher lehren, der Saft eines gewissen Krautes, wenn die Hände damit eingesalbt werden, sie vor Verbrennung bewahren kann«.

Die Dämonen kannten die Kräfte der Kräuter und helfen den Missetätern, mit denen sie intim verkehren. Deshalb sind diese auch durch solche Probe nicht zu reinigen, sondern schon, wenn sie diese Probe wünschen, als verdächtige Hexen erkannt.

Empfindungslosigkeit oder das Einschlafen der Hexen während der Folter kam mit und ohne Krämpfe vor. Um nun dem Teufel das Handwerk zu erschweren, denn nur er konnte seine Anhänger gegen die Schmerzen feien, – gegen dieses maleficium taciturnitatis, – wurden die Haare vom ganzen Körper entfernt, da man vermutete, daß zwischen ihnen Zaubermittel versteckt sein können. Auch schon vereinzelte unempfindliche oder nicht blutende Hautstellen galten als Zeichen der Zauberei, als Teufelsstigma. Bekam aber die arme Hysterische lang andauernde Anfälle von Bewußtlosigkeit und entsprechender Empfindungslosigkeit, so hatte eben der Teufel die Seele zum Hexensabbat geführt, während der Körper wie leblos zurückblieb.

Wenn man weiß, wie unempfindlich Geisteskranke sein können, selbst bei den abenteuerlichsten Selbstverletzungen, wenn man der analgetischen Zonen der Hysterischen gedenkt, andererseits hört, daß die wegen Zauberei in vier Jahrhunderten Hingerichteten nach Millionen zählen, muß man zahlreiche Geisteskranke und vor allem Hysterische unter diesen unglücklichen Opfern vermuten. Snell hält allerdings die Empfindungslosigkeit auf der Folter durch die Annahme von Geisteskrankheit und Hysterie nicht für zweifellos richtig. Es könne stets der Einwurf gemacht werden, daß auch die Furcht vor dem Schicksal, das sie durch ein Geständnis über sich brachten, die Hexen allen Qualen zum Trotz schweigen ließ. Mir erscheint es aber eine so ungeheure Willenskraft zu erfordern, um solche Tortur zu ertragen, daß ich ein Schweigen aus Trotz für kaum durchführbar halte. Die detaillierte Prozeßdarstellung spricht auch mehr für Hysterie.

Wenn in der ganzen trübseligen Zeit des Hexenwahns Frauen viel häufiger der Hexerei geziehen wurden, so werden dafür mannigfache Gründe angeführt. Das Einbildungsvermögen, wärmer und empfänglicher als das des Mannes, neigt stärker zum Geheimnisvollen, Phantastischen, Mystischen und wird oft durch krankhafte Anlage gesteigert. Die Zauberei lockt die Phantasie und größere Nervenreizbarkeit der Frau an. Andere machten die »aus Geringschätzung und Furcht gemischte aszetisch-scholastische Auffassung« des Weibes in der mittelalterlichen Kirche verantwortlich. Dem im Zölibat lebenden Kleriker erschien die Verführung in der Gestalt des Weibes. Die Verführung war aber zugleich der Teufel. So flössen die Begriffe Weib und Teufel ineinander. Wieder andere machen den Hexenhammer dafür verantwortlich, daß man weit mehr Frauen des Hexentreibens anschuldigte. Endlich erklärt Paulus für zweifellos, daß

»die Hexen schon nach der heidnischen Vorstellung weit überwiegend Weiber sind«.

Deshalb lehnt es Paulus ab, daß die Zuspitzung des Hexenwesens auf das weibliche Geschlecht von weiberfeindlichen Mönchen ausginge, er bestreitet aber nicht, daß vom XII. Jahrhundert der Hexenbegriff neue Elemente in sich aufnahm, nämlich die Gerüchte von teuflischen Bündnissen und Zusammenkünften. Wenn diese Entwicklung auch nicht von Theologen ausging, so wurde sie doch von ihnen gefördert. Die Frauen sollten wegen ihrer geistigen Inferiorität und ihres größeren Hanges zur Fleischeslust und zu anderen Lüsten häufiger zur Zauberei kommen. Paul Grillandus meint sogar auf Grund seiner eigenen richterlichen Erfahrungen bei Hexenprozessen, daß die Frau gern Hexerei treibe,

»um besser ihre Fleischeslust befriedigen zu können.«

Den stärkeren Hang zur Fleischeslust bei den Frauen betonen auch Alfons v. Castro, der spanische Inquisitor Simancas und Arnold Albertinus, der Wormser Pfarrer Konrad Distel.

Wir sehen also in einer nach Jahrhunderten zählenden Zeitspanne – in fünf Jahrhunderten – die Völker bis in ihre obersten Geistesvertreter von dem Irrwahn erfüllt, daß der Teufel existiere, mit den Menschen Bündnisse schließe und sexuelle Gelüste betätige. Der Dämonenglaube, der selbst in die erhabensten religiösen Glaubensverkündigungen immer wieder seinen Weg fand, wurde der beständige Ausgangspunkt für die Deutung der Psychosen und der paroxystischen Hysterie. Die »Besessenen« waren eben zum weitaus größten Teile Hysterische. Der Dämon, sei es nun einer der vom Weltbeginn an dem Teufel dienstbaren Geister oder eine der Hölle verfallene Seele eines Verstorbenen, fährt in den Menschen hinein, zeigt auch eine besondere Vorliebe für die erotischen Weiber. Diese Idee mußte gerade bei Hysterischen den denkbar geeignetsten Boden finden. Im phantastisch arbeitenden Hysterikergehirn fand sie die günstigsten Vorbedingungen zu weiterer Ausgestaltung, wurde sie durch regellos aufschießende, nur verdrängte Sexualvorstellungen reich genährt, in bestimmte Richtung gedrängt und vielgestaltig verarbeitet. Wo sie aber geäußert wurde, fand sie Gläubige, denn hysterische Phänomene erschienen stets durch die Seltsamkeit ihrer Äußerungsformen geheimnisvoll, mystisch. Hatte aber der Gedanke von der Möglichkeit fleischlicher Beziehungen mit dem Teufel in der Masse Wurzel geschlagen, so mußte sie überwertig, unverrückbar werden und zur Ausdeutung aller erdenklichen Handlungen führen.

Noch im Jahre 1749 wurde die 69jährige Superiorin des Klosters Unterzell bei Würzburg von dem Propste ihres Klosters, ihrem persönlichen Feinde, auf Denunziation einiger jungen Nonnen verhaftet. Die Nönnchen klagten über nächtliche Besuche von Unholden, gegen die sie sich mit ihren Geißeln gewehrt haben wollten und behaupteten, die Spuren dieses Kampfes im Angesicht der Renata zu sehen. »Die letzte deutsche Hexe, Maria Renata Singer von Mossau« nennen sie »die Klöster der Christenheit« Karafiat, Brünn und Leipzig. und fügen erläuternd hinzu: »Schon früher hatte der Beichtvater dieses Klosters eine junge hysterische Nonne als besessen behandelt, mit häufigen Beschwörungen geplagt, ihre Phantasie und die ihrer leichtgläubigen und reizbaren Schwestern exaltiert und das Kloster mit solchen Symptomen der Hysterie angefüllt, daß es Aufsehen erregte, und der unberufene Exorzist zur Verantwortung gezogen wurde« S. 369.. Der Berichterstatter hält es für glaubwürdig, daß die Nonnen nachts beunruhigt wurden, »wenn auch von andern Unholden, als sie angaben«. Weil nun eine Chorjungfrau, ein Beichtkind des Propstes, aussagte, sie wäre nachts von der Renata gestört worden, wurde diese verhaftet. Da die arme Alte gar nicht weiß, weshalb man so mit ihr umging, auch nicht ahnt, daß man einen Hexenprozeß gegen sie anspinnt, auch nichts von Hexerei wissen wollte, macht man ihr durch 25 Hiebe mit einer geweihten Karbatsche Mut zum Gestehen, und sie bekennt nun, jetzt ohne weiteren Zwang, alles, was man von ihr wissen will.«

»Sie sei eine Hexe, ins Hexenbuch eingeschrieben, trage zwei braune Flecken als Hexenzeichen am Rücken, sei zu den Hexenversammlungen ausgefahren, sei schon als Kind von 6-7 Jahren vom Teufel verführt worden, habe ihren Namen Maria, den die Hölle haßt, abgelegt und sich Emma genannt, bei den nächtlichen Hexenzusammenkünften eine der ersten Rollen gespielt, die Hostie verunehrt, Gott und Maria abgeschworen, lebendige Mäuse gemacht, sich mit einer redenden Katze unterhalten, den Propst und andere zu schädigen getrachtet oder verzaubert und sechs ihrer Mitschwestern mit dem Teufel besessen.«

Noch fünf Monate nach der Verbrennung der Renata erschien das Kloster der aus geistlichen Räten und Professoren bestehenden Kommission, welche die bezauberten Schwestern des Klosters zu verhören hatten, so allgemein angesteckt, daß nichts helfen konnte als die Auswanderung der Nonnen. Der Fürstbischof selbst erließ 1749 an sämtlichen Klerus eine Verordnung:

»Man mag zur Abwendung der jammernswürdigen teuflischen Nachstellungen, welchen das jungfräuliche Kloster U. in so hohem Grade ausgesetzt sei, durch unausgesetztes eifriges Gebet, geistige Bußübungen und gute Werke die Barmherzigkeit Gottes erflehen.«

Aber all das Beten und Weihen fruchtete nichts. Nach der Wiederkehr der Schwestern in das neugeweihte Kloster spukte noch mehrere Jahre lang der Teufel in ihren Köpfen und Betten.

Wo der Dämonenglaube mit der seuchenartigen Massenausbreitung der Hysterie zusammentraf, wirkte er am unheilvollsten und führte zu fürchterlichen Hexenverfolgungen. Jaspers wirft die interessante Frage auf: »Warum gab es in einzelnen – durchaus nicht in allen – früheren Zeiten solche Epidemien, warum gibt es sie heute nicht mehr?« Wohl gibt es solche Epidemien, sagt er, wenn auch in kleinstem Maßstabe, auch heute noch, sie können sich aber nicht ausdehnen, werden vielmehr im Keime erstickt, weil »ihnen nicht die Anschauung und Erwartung der Menge, die gläubige Hingabe oder abergläubische Furcht entgegenkommt. So gibt es wohl kleine Kreise von Spiritisten, in denen sich hysterische Phänomene verbreiten, aber das größere Publikum hat zur Zeit nur Lächeln und rationalistische Überlegenheit für solchen ›Aberglauben‹;.« Wir dürfen annehmen, – oder jedenfalls können wir das Gegenteil noch weniger beweisen, – daß die Fähigkeit der Menschen zu solch hysterischen Manifestationen vielleicht nach der Rasse, aber nicht nach Zeiten verschieden sind, daß vielmehr nur die besondere Zeit durch die ihr eigentümlichen Erlebnisse »Glaubensanschauungen und die dadurch angefachten Triebe und Zwecke, diese sonst in breitester Ausdehnung ruhenden Mechanismen in Bewegung setzt, die so ein von gewissen Kulturkreisen benutztes Werkzeug werden, während sie sonst nichts als krankhaft gewertete und isoliert bleibende Phänomene sind l. c. S. 302.

Damit trifft Jaspers den Kern der Frage. Die Mechanismen zur Entstehung gleichartiger Vorgänge wie in verflossenen Jahrhunderten bestehen in breitester Ausdehnung, doch sie ruhen, und nur eine besondere Zeit kann sie in Bewegung setzen. Die Massenpsyche ist aber zu widerstandsfähig trotz aller Suggestibilität, die ihr auch heutzutage eigen, – trotz nicht verkennbarer massenhysterischer Qualitäten, – um eine epidemische Ausbreitung zu gestatten.

Daß die »Besessenheit« ansteckte, fiel allen Beobachtern auf, und selbst der für seine Zeit besonders vorurteilsfreie Weier, der aber doch nicht an den Grundlehren der Besessenheit zu rütteln wagte, erklärte es für erforderlich, die »Besessenen« von den Gesunden zu trennen, wenn sie sich an demselben Orte, besonders in Nonnenklöstern vorfänden. Auch sollten die jungen Nonnen vor dem Anblick der Besessenen bewahrt werden, »damit sie nicht erschrecken und etwas Böses erben«. Eine wohlweise Maßregel, die für die scharfsinnige Beobachtungsgabe Weiers spricht, denn nur wenn er das Wesen der psychischen Infektion, den Drang Hysterischer zur Nachahmung kannte, konnte er diese Anordnung treffen. Wie nötig solche Anordnung war, geht auch aus der Tatsache hervor, daß Snell von »unzähligen Beispielen« spricht, welche sich für die epidemische Verbreitung der Besessenheit anführen lassen.

Weier gelang es auch, den Betrug eines 10jährigen Mädchens zu entlarven, das behauptete, seit einem Jahre keine Nahrung zu sich zu nehmen und keine Entleerung zu haben. Weier erkannte schon die krankhaften Grundbedingungen dieses Verhaltens, denn er verwendete sich warm für das Mädchen und dessen Eltern, daß sie straflos blieben, und sorgte für eine bessere Erziehung des Kindes »Von den falschen und erdichteten Fasten.«.

Die Art, wie Weier das hysterische Mädchen behandelte, nennt Snell so milde und wohlwollend und doch so energisch, daß sie noch heute jedem Psychiater als Vorbild dienen könnte.

Von der Ansteckung oder dem Nachahmungsdrang hysterischer Phänomene liefern die Massenepidemien der Tanzwut ein anschauliches Bild. Es ist heutzutage eine derartige psychische Eignung und Einstellung ganzer Volksmassen kaum faßbar, die stundenlang, in wilder bacchantischer Raserei auf Straßen und in Kirchen tanzten, bis sie erschöpft umsanken. Wie sehr sexuelle Regungen mitgesprochen haben mögen, lehrt die Tatsache, daß viele sich »auf die unsittlichste Weise« entblößten, sich unter Heulen und Beißen Haar ausrissen. »Brachte sie die unbefriedigte innere Glut zum Wahnsinn, so beschloß der Selbstmord das ihnen verhaßte Leben ... » Hecker, Die großen Volkskrankheiten des Mittelalters.« Enslin Berlin. 1865..« Ferner die am Schlusse des krampfhaften Tobens sich einstellende Trommelsucht, also doch wohl ein Meteorismus hystericus, zu dessen Heilung der Unterleib mit Tüchern zusammengeschnürt wurde. Oft half man aber noch kunstloser mit Faustschlägen und Fußtritten gegen den Unterleib.


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