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Geschichte [Allgemeines]

Unser Vaterland war in früheren Zeiten nicht, wie jetzt, angebaut und bevölkert: wo wir jetzt die schönsten und lachendsten Fluren erblicken, wo jetzt prächtige Straßen den innern und äußern Verkehr erleichtern, dehnte sich ein ungeheurer, finsterer Wald aus, der Ardennerwald, nach welchem noch heute der nördliche Theil unsres Landes »die Ardennen« genannt wird: uns ist er viel bekannter unter dem Namen Oesling.

Grenzen.

Das Luxemburger Land grenzt gegen Norden an die belgische Provinz Luxemburg, gegen Osten an die Rheinprovinz, gegen Süden an Frankreich, und gegen Westen auch an die Provinz Luxemburg. Doch war dasselbe nicht immer so klein und unbedeutend, wie heute: seine Grenzen sind zu verschiedenen Zeiten häufigem Wechsel unterworfen gewesen, und wenn wir es in der Periode seiner größten Ausdehnung betrachten, so sehen wir, daß dieselben weit über die heutigen hinausgerückt waren. Aber im Laufe der Zeiten erlitt es manche Zerstückelung: so trennte der Frieden der Pyrenäen (1659) die Gebiete von Thionville, Montmedy, Ivoix, Dampvillers, und Marville von ihm ab; durch die Wiener Congreßakte (1815) kamen die Gegenden an der Kill und Prüm an Preußen; endlich fiel in Gemäßheit des Vertrags der 24 Artikel vom 15. November 1831 ein großer Theil des Landes mit 158,887 Einwohnern an das Königreich Belgien, und bildet die jetzige belgische Provinz Luxemburg, während das nunmehrige Großherzogthum auf den geringern Theil mit etwa 169,730 Einwohnern beschränkt wurde.

Bewohner. Ihre Religion, Sitten und Gebräuche.

Die ersten Bewohner unsres Landes waren, wie alle Völker germanischen Ursprungs, roh und kriegerisch. Ihre Hauptbeschäftigung waren Jagd und Krieg; den Ackerbau kannten sie noch nicht, und die wohlthätigen Lehren des Christenthums hatten ihre Sitten noch nicht gemildert: ihre Hauptgottheit scheint Diana oder der Mond gewesen zu sein. Aber bald sollten sie aus diesen Irrthümern befreit werden. Schon im ersten Jahrhundert nach Christus drangen eifrige Missionäre nach Gallien, und schlossen auch das Triererland, zu welchem unser Land gehörte, mit in ihren Wirkungskreis ein. So nahmen die Bewohner unsres Landes gleichzeitig mit den benachbarten Völkern das Christenthum an, und wurden in kurzer Zeit eifrige Anhänger desselben, so zwar, daß von jeher aufrichtige Frömmigkeit, unverbrüchliche Treue und unerschütterliche Anhänglichkeit an Gott, wie an ihrem Landesherrn, die schönsten und allgemein anerkannten Merkmale des Luxemburger Charakters bildeten. –

In späteren Zeiten, als nach langen und blutigen Kriegen Karl der Große die Sachsen zur Annahme des Christenthums bewogen, wanderten wahrscheinlich Völkerschaften dieses Stammes in unser Land ein, und vermischten sich mit den frühern Bewohnern, daher wir auch manche Aehnlichkeit vieler Wörter aus unsrer Sprache mit der alt-sächsischen finden.

Bald trennte sich die sämmtliche Bevölkerung in zwei Hauptstämme, die Wallonen und die Deutschen; letztere wohnen diesseits, die andern jenseits des Ardennergebirges, und nach ihnen wird oft das Land in zwei Viertel getheilt, das wallonische und das deutsche Viertel.

Eintheilung der Geschichte.

Die Eintheilung der Geschichte eines Landes in Perioden oder Zeitabschnitte ist von der größten Nothwendigkeit, um die Anschauung und Uebersicht des Ganzen zu erleichtern. Bei der Festsetzung derartiger Perioden oder Zeitabschnitte, berücksichtigt man solche Ereignisse, die irgend einen Einfluß auf die politische und geistige Lage des Volkes ausüben, und nach diesem Grundsatze theilen wir denn die Geschichte unsres Landes ein, wie folgt:

I) Periode. Von der Eroberung Galliens durch Julius Cäsar, bis zur Erwerbung des Schlosses Luxemburg durch Siegfried. Von 51 v. Ch.-963 n. Ch.

II) Von der Erwerbung des Schlosses Luxemburg durch Siegfried, bis zur Erhebung der Grafschaft Luxemburg zu einem Herzogthum. Von 963-1354.
       a) Von Siegfried bis zum Erlöschen der männlichen Linie unserer ersten Grafen, bis 1136.
       b) Vom Erlöschen der männlichen Linie unsrer ersten Grafen bis zur Erhebung unsrer Fürsten zu der Kaiserwürde, bis 1308.
       c) Von der Erhebung unsrer Fürsten zu der Kaiserwürde bis zur Erhebung der Grafschaft Luxemburg zu einem Herzogthum, bis 1354.

III) Von der Erhebung der Grafschaft Luxemburg zu einem Herzogthum bis zur Vereinigung desselben mit den burgundischen Staaten unter Philipp dem Guten. Von 1354-1444.

IV) Von der Vereinigung des Herzogthums Luxemburg mit den burgundischen Staaten, bis an die östreichisch-spanische Herrschaft unter Philipp dem Schönen. Von 1444-1503.

V) Von der östreichisch-spanischen Herrschaft bis zu dem Utrechter Frieden, oder zur östreichisch-deutschen Herrschaft. Von 1503-1714.

VI) Von der östreichisch-deutschen Herrschaft bis zur Vereinigung des Landes mit Frankreich. Von 1714-1795.

VII) Von der Vereinigung des Landes mit Frankreich, bis zur Erhebung desselben zu einem Großherzogthum, und seiner Einverleibung mit dem Königreiche der Niederlande unter Wilhelm I. Von 1795-1815.

VIII) Zeit der niederländischen Regierung bis zum Ausbruche der belgischen Revolution. Von 1815-1830.

IX) Vom Ausbruche der belgischen Revolution bis auf unsere Tage.


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