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Meine Habilitation.

Da meine Habilitation eigentümlich verlief, auch den ehemaligen Brauch der akademischen Disputationen gut beleuchtet, so widme ich ihr ein eigenes Kapitel und erzähle ihre Geschichte vom Anfang bis zum betrübten Ende.

Virchow hatte seine Güte gegen mich mit seiner Verwendung bei Griesinger nicht erschöpft; nachdem sein Brief an den Tübinger Kliniker keinen Erfolg gehabt hatte und er bei meinem Abschiede von Würzburg erfuhr, daß ich fest entschlossen sei, mich in Heidelberg womöglich für pathologische Anatomie zu habilitieren, so empfahl er mich, abermals ohne mein Ersuchen, Hasse, Verstorben in Hannover am 15. Sept. 1902. der damals die Heidelberger innere Klinik leitete. Sobald ich mich in meinem neuen Wohnort häuslich eingerichtet hatte, machte ich ihm meinen Besuch. Er bewohnte ein reizendes Tuskulum oberhalb des heutigen Stadtgartens am Abhang des Gaisbergs, beschäftigt mit der Bearbeitung der Krankheiten des Nervensystems für Virchows encyklopädisches Handbuch der Pathologie und Therapie, unstreitig einer der ersten Kliniker Deutschlands, ebenso ausgezeichnet als Patholog, wie als pathologischer Anatom, und von seinen Schülern innig verehrt als Lehrer und väterlicher Freund der klinischen Jugend.

Hasse empfing mich freundlich, erklärte mir aber ohne Umschweife, daß ich bei meinem Vorhaben, pathologische Anatomie zu dozieren, auf seine Unterstützung nicht rechnen dürfe, er sei bereits an eine ältere Abmachung gebunden. Er hatte gut besuchte Kurse mit mikroskopischen, pathologisch-anatomischen Untersuchungen eingerichtet; dabei stand ihm Dr. Hoefle zur Seite, der Verfasser eines guten Buchs: Chemie und Mikroskopie am Krankenbette. Hoefle war ein alter Privatdozent, hatte sich schon 1844 habilitiert, außer medizinischen Vorlesungen auch botanische gehalten, eine Flora der Bodenseegegend geschrieben und war 1854 nach des Botanikers G. W. Bischofs Tode vergeblich um eine Professur für Botanik und Heilmittellehre eingekommen; er lebte in bescheidenen Verhältnissen und es wäre unrecht gehandelt gewesen, wenn man ihm die Vorteile entzogen hätte, die ihm aus seinem Verbande mit Hasse erwuchsen. Mir aber war es sofort klar, daß mir ohne die Unterstützung Hasses und ohne die anatomischen Hilfsmittel aus seiner Klinik der Boden für ein ersprießliches Dozieren des Faches fehle, dem ich mich am liebsten gewidmet hätte.

Zwar änderte sich ganz unerwartet diese Lage; der Unterleibstyphus trat wieder einmal mit erschreckender Heftigkeit in Heidelberg auf, das damals noch die heutigen hygienischen Sicherungsanstalten entbehrte, und raffte Hoefle weg, ehe das Wintersemester zu Ende ging. Dieses betrübende Ereignis änderte jedoch mein Verhältnis zu Hasse nicht. An Hoefles Stelle trat bei ihm Theodor von Dusch. Er hatte sich kurz vor mir in Heidelberg niedergelassen und am 25. März 1854 die Erlaubnis zu dozieren erhalten. Vorher hatte er in Mannheim praktiziert, auch wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. Sein Vater war der im Ruhestande befindliche badische Staatsminister A. von Dusch, ein fein gebildeter Staatsmann. Dieser hatte sich 1851 nach Heidelberg zurückgezogen und verkehrte mit dem gesellschaftlichen Kreise, dessen Mitglieder unter Anspielung auf den Kongreß in Gotha, den die preußenfreundlichen Bundesstaaten beschickt hatten, die Gothaer genannt wurden. Die Seele dieses Kreises war der Geschichtsforscher Häußer, unter anderen gehörten dazu der Pandektist Vangerow und Robert Bunsen, der Chemiker, ferner die beiden pensionierten Dorpater Professoren Blum und Friedländer, die sich in Heidelberg angesiedelt hatten, und die zwei politischen Berühmtheiten Heinrich von Gagern und Wilhelm Beseler, die nach ihren Mißerfolgen, des einen in der Paulskirche, des andern in den Elbherzogtümern, bessere Zeiten hier abwarteten; auch den Dr. Alexander Pagenstecher sen. aus Elberfeld darf ich nicht vergessen; er hatte seine ärztliche Praxis aufgegeben, um seinen Lebensabend da zu beschließen, wo er die fröhlichen Tage der Jugend genossen hatte. Die freundlichen Beziehungen, die auch Hasse zu diesem Kreise unterhielt, hatten ihm von Dusch schon vor meinem Eintreffen in Heidelberg gut empfohlen.

Unter solchen Umständen mußte ich auf die Erfüllung meiner anatomischen Träume verzichten und überlegen, welches andere Lehrfach ich wählen und der Fakultät als das in Aussicht genommene bezeichnen solle. Zwar riet mir Arnold, Henles Nachfolger für Anatomie und Physiologie seit 1852, ich solle mich nicht entmutigen lassen und bei meinem Vorhaben bleiben. Er stellte mir sogar die Arbeitsräume und Sammlungen, auch, soweit es sich machen lasse, die Leichen seiner Anstalt zur Verfügung, ich lehnte jedoch sein freundliches Anerbieten dankend ab, und hatte gute Gründe dafür. Wie durfte ich beim Wettbewerbe mit Hasse auf Zuhörer rechnen? Oder in Arnolds Anstalt mit der nötigen Sicherheit auf die erforderlichen Lehrmittel, namentlich an Leichen? Ein dritter Grund schien mir noch triftiger, als diese. Arnolds große anatomische Verdienste waren unbestritten, aber seine histologischen Anschauungen wichen stark ab von den herrschenden der Schwann'schen Schule, der meine Lehrer Henle und Virchow angehörten. Man behauptete, daß Arnold in diesen Dingen keinen Widerspruch ertrage, und ich fürchtete, bei seiner Reizbarkeit könnten aus Diskussionen darüber Kollisionen entstehen. Da war es besser, die Gelegenheit dazu, die beim Dozieren in seiner Anstalt unvermeidlich war, gleich von vornherein zu vermeiden.

Chelius, mein alter Lehrer, hatte mir sein früheres Wohlwollen bewahrt und erteilte mir einen Rat, der mir mehr einleuchtete: ich solle über Heilmittellehre lesen. Es fehle an einer tüchtigen Kraft dafür und er habe sehr bedauert, daß eine so hervorragende Autorität auf diesem Gebiete, wie Oesterlen, der sie in Heidelberg doziert habe, nicht länger ausgeharrt hätte; wäre er geblieben, so wäre ihm eine besondere Professur dafür nebst Dotation nicht entgangen. In der That hatte Oesterlen, der Verfasser des besten Lehrbuchs der Heilmittel jener Zeit, das von 1845–1867 sieben Auflagen erlebte, vier Jahre, von 1849–1853, als Privatdozent in Heidelberg verweilt, nachdem er vorher als Ordinarius die innere Klinik in Dorpat von 1846–1849 geleitet hatte. Ich versprach Chelius, seinem Rate zu folgen, hatte jedoch ein stilles Bedenken. Wenn die Fakultät auf Oesterlens Verbleiben einen so großen Wert gelegt hatte, warum sollte es ihr in dem langen Zeitraum von 4 Jahren, wo sie Oesterlen besaß, nicht gelungen sein, ihm eine Professur zu erwirken? Ich hielt es deshalb für geraten, lieber zwei Eisen als nur eines ins Feuer zu legen und nahm für mich neben der Heilmittellehre und der eng damit verknüpften Toxikologie auch gerichtliche Medizin und Psychiatrie als Lehrfächer in Aussicht. Die badische Regierung legte im Interesse der Rechtspflege ein großes Gewicht auf gerichtsärztlichen Unterricht und hatte zu dem Ende 1848 einen eigenen Lehrstuhl dafür in Heidelberg eingerichtet und den Physikus Schürmayer als Ordinarius der Fakultät damit betraut. Schürmayer hatte freilich seine Stelle schon nach Jahresfrist aufgegeben und sie war nicht wieder besetzt worden, aber sie ließ sich vielleicht eher erringen, als die für Heilmittellehre, hätte auch meiner Neigung besser entsprochen.

Es traf sich geschickt, daß gerade um jene Zeit die Stelle eines Assistenzarztes beim Physikate Heidelberg erledigt worden war. Es konnte mir eines Tags zur Empfehlung gereichen, wenn ich die gerichtliche Medizin auch praktisch ausgeübt hatte. Ich bewarb mich darum und erhielt sie am 30. April 1855.

Vor der Hand freilich glich ich dem thörichten Schützen, der das Fell des Bären verteilt, ehe er ihn erlegt hat. Vorerst mußte ich suchen, das Recht zum dozieren zu erlangen und vor allen Dingen meine Doktordissertation für die Würzburger Fakultät ausarbeiten. Darüber, mit Experimentieren, Studieren und namentlich mit Analysieren im chemischen Laboratorium, das ich bei Dr. Borntraeger belegt hatte, ging der Winter hin. Erst nachdem ich mein Diplom summa cum laude vorlegen konnte, war eine der Bedingungen erfüllt, unter denen ich zur Habilitation zugelassen wurde. Eine zweite überraschte mich. Weil ich mich der Doktorprüfung nicht in Heidelberg, sondern an einer andern Hochschule unterzogen hatte, mußte ich in einem Kolloquium den Nachweis guter Kenntnisse liefern, somit ein zweites Examen bestehen. Ich hätte es mir ersparen können, wenn ich mich vorher genauer erkundigt und in Heidelberg promoviert hätte. Dagegen erließ man mir eine besondere Habilitationsschrift, weil ich 1844 eine Preisfrage der Fakultät gelöst und meine Abhandlung über »die Farbenerscheinungen im Grunde des menschlichen Auges« 1845 als Druckschrift herausgegeben hatte. Nach überstandenem Kolloquium mußte ich eine Probevorlesung vor dem Kollegium der Fakultät über ein gegebenes Thema aus der Heilmittellehre halten, wozu ich mich unter Verschluß hatte vorbereiten dürfen. Schließlich hatte ich als letzte Aufgabe eine Anzahl medizinischer Thesen öffentlich zu verteidigen. Die Disputation durfte in deutscher Sprache abgehalten werden; unerwartet barg sie verräterische Klippen, woran ich in letzter Stunde fast gescheitert wäre.

Die aus der scholastischen Aera überkommenen Disputationen bei den Promotionen und Habilitationen der Fakultäten waren in den Augen von uns Jüngeren überlebter Zopf; die bei den Promotionen hat man allmählich ganz fallen lassen, die bei den Habilitationen richtiger durch öffentliche Probevorlesungen ersetzt. Noch aber bestanden sie zu recht und es blieb nichts übrig, als sich der gegebenen Vorschrift gehorsam zu fügen. In der Regel waren sie eitle Scheingefechte, Rede und Gegenrede vorher abgekartet, einige Freunde und Neugierige, denen die Sache noch fremd war, bildeten den Kranz der Zuhörer, die sog. corona.

Schon zweimal hatte ich Kollegen den Gefallen erwiesen, die Rolle des Opponenten zu übernehmen, ehe ich mich selbst den Gegnern stellen mußte. Zur angenehmen Ueberraschung der Zuhörer war es dabei etwas lebhafter als gewöhnlich zugegangen, aber die ganze corona setzte sich doch nur aus wenig mehr, als einem Dutzend meist junger Studenten zusammen. Als ich aber am 14.&nbsp;Juli 1855 selbst in der Arena auftreten mußte, hatte eine meiner Thesen, es war die achte, Wunder gethan. Angehörige aller Fakultäten waren herbeigeströmt, Studenten und Dozenten, auch nicht akademische Bewohner der Stadt, der größte Hörsaal des Universitätsgebäudes reichte nur eben hin, sie aufzunehmen. Die These hatte allgemeines Verwundern, auch einiges Kopfschütteln erregt, und den orthodoxen Ordinarius des Kirchenrats in heiligen Zorn über die medizinische Fakultät versetzt, dieweil sie einen solchen Skandal zulasse. Sie war hygienischer Natur, griff aber auch in die Rechtswissenschaft ein und in die Theologie, sie lautete: Die Ehe unter Verwandten ist aus sittlichen, nicht aus physiologischen Gründen verwerflich.

Meine Thesen waren verschiedenen Gebieten entnommen und kamen nur darin überein, daß sie sämtlich streitiger Natur waren. Ueber Axiome und exakte Lehrsätze läßt sich nicht disputieren, am besten taugen dazu kecke Hypothesen, herausfordernde Paradoxien und überraschende Behauptungen, die, nur teilweise richtig, doch einen festen Kern von Wahrheit enthalten. Zu den letzten gehörte meine achte These. Ich hatte sie nicht in den Tag hinein aufgestellt, sondern die Frage gründlich studiert bis zu Buffon zurück, der sie zuerst physiologisch angriff, und zu dem alten, grundgelehrten Joh. David Michaelis, der sie in seinem berühmten Werke über die Ehegesetze Mosis ausführlich erörtert hat. So war ich zu der heute herrschenden Ansicht gekommen, Das umfassendste Werk über die Ehe zwischen Blutsverwandten ist in holländischer Sprache geschrieben: N. P. van der Stok. Huwelijken tusschen Bloedverwanten, historisch-ethnographisch-kritisch beschowd en getoetst van de Wetten der Heredität. Zwei Teile. 'S Gravenhage, M. Nijhoff, 1888. Es verdiente eine Uebersetzung ins Deutsche daß die Ehe unter Blutsverwandten vom physiologischen Standpunkt aus nur auf Grund unserer Erfahrungen über die Vererbung krankhafter Anlagen und Bildungsfehler anfechtbar ist. Bei Blutsverwandten muß die Gefahr einer solchen Vererbung im ganzen größer sein, als bei Nichtverwandten, und die Anlage bei den Nachkommen noch stärker ausfallen, weil bei jenen die Wahrscheinlichkeit größer ist, daß die Nachkommenschaft die gleiche Anlage von beiden elterlichen Seiten her ererbt. Sind aber die Eltern ganz gesund und frei von jeder krankhaften Anlage, so fällt jene Gefahr weg. Das schlagendste Beispiel hiefür bietet die Geschichte des an Leib und Geist bevorzugten ptolemäischen Königsgeschlechtes; trotz fortgesetzter Geschwisterehe war sein letzter Sproß die gepriesenste Schönheit des Altertums, Kleopatra, und der gefährlichste Gegner des größten römischen Feldherrn, Julius Cäsars. Die krankhaften Anlagen liegen aber häufig tief versteckt im Organismus und darum wird auch der Physiologe das Eheverbot unter den nächsten Blutsverwandten gutheißen und vor nahen Verwandtenehen überhaupt warnen.

Ehe die Thesen am schwarzen Brette der Universität öffentlich angeschlagen werden durften, mußte die Fakultät sie approbiert haben. Bei der Vorlage meiner Thesen fand nur Hasse die besonders auffallende achte bedenklich für eine öffentliche Disputation, aber er mochte seine Meinung nicht aussprechen, weil die andern ihre Neugierde gestanden, wie ein so gewagter Satz sich verteidigen lasse. So nahm denn das Verhängnis seinen Lauf.

In der That begreife ich heute so wenig, als damals, nachdem das Unglück geschehen war, daß die Fakultät die These nicht strich, es wären der gewagten Behauptungen noch genug übrig geblieben. Die These eignete sich nicht einmal für eine öffentliche Vorlesung, die man doch auf das vorsichtigste vorbereiten kann, geschweige denn für eine öffentliche Disputation zwischen jungen Medizinern, denen vieles ganz unverfänglich und unbedenklich erscheint, was Juristen und Theologen abscheulich ist. Ueberdies waren diese jungen Mediziner noch wenig redegeübt, unerfahrene Kandidaten des Lehramts. Am wenigsten hätte man das Wagnis einer solchen heiklen Disputation in jener trüben Zeit zulassen sollen, wo die politische und kirchliche Reaktion allmächtig war, und gerade in Heidelberg kurz vorher freie Denker, einen Kuno Fischer und Jakob Moleschott, des Rechtes beraubt hatte, Vorlesungen zu halten. Erst im Verlauf der Disputation erkannte die Fakultät, in welche Gefahr sie durch ihren Mangel an Vorsicht geraten war.

Die Disputation nahm ihren Gang und war von Beginn an lebhaft. Die achte These wurde von einem jungen Dozenten angegriffen, mit dem ich vorher die Frage eingehend besprochen hatte. Da er mir aufgelegt zu Scherzen schien und ich die bedenkliche Natur meiner These nicht ganz verkannte, hatte ich ihn dringend gebeten, keine Witze zu machen und die Diskussion mit Ernst und Würde zu führen, aber sein angeborenes Naturell riß ihn hin. Gleich sein erstes Plänkeln bei Eröffnung des Gefechts wurde vom Publikum mit einer Salve heiteren Gelächters begrüßt. Er verlangte von mir zu wissen, ob ich es im Ernste für sittlich verwerflich halte, ein hübsches Bäschen vor den Traualtar zu führen. Sein glücklicher Erfolg verlockte ihn zu weiteren Scherzen, auch solchen spaßhaften Charakters. Ich selbst darf mir noch heute das Zeugnis geben, mit rein wissenschaftlichen Gründen und geziemendem Ernste meinen Satz verteidigt zu haben, führte aber viel zu breit Beweisgründe ins Feld, die ein geschickter Redner zurückgehalten hätte. Immerhin gaben mir einige ältere Juristen, ein Beamter und ein Professor, die der Disputation von Anfang bis zu Ende aufmerksam gefolgt waren, die bestimmte Versicherung, daß sie an meinen Aeußerungen nichts Anstößiges zu tadeln gefunden und mancherlei Neues und Anregendes nach Hause getragen hätten.

Nach beendigtem Schaugefecht zog sich die Fakultät in das Beratungszimmer zurück. Nach langem Warten wurde ich vorgelassen und mir das Urteil eröffnet. Schon aus den finsteren Mienen meiner Richter erriet ich Schlimmes. Der Dekan verkündete mir: zwar wolle die Fakultät meine Zulassung zu dem Lehrkörper der Universität beantragen, aber sie spreche mir und mehr noch meinen Opponenten ihre Mißbilligung aus über die frivole Art, womit wir die Disputation abgehalten hätten; sie werde dem Senat davon Mitteilung machen mit dem weiteren Antrag, mir und meinem Gegner einen Verweis zu erteilen. Vergeblich protestierte ich für meine Person sogleich mündlich gegen diese unverdiente Rüge und einige Tage nachher vor dem Prorektor, der sie mir im Namen des Senats erteilte. Auch schickte ich dem Senat einen schriftlichen Protest ein, worauf ich abermals vor den Prorektor, den Philologen Bähr, zitiert wurde. Er forderte mich auf, den Protest zurück- und den Verweis ruhig hinzunehmen. Bestände ich darauf, Rekurs beim Ministerium einzulegen, so handle ich unklug. Nach den mir bekannten Vorgängen in den letzten Jahren habe ich sicher zu erwarten, daß man mir das beantragte Recht zu dozieren verweigern werde. So möchte ich denn vernünftig handeln, der Verweis bleibe im Archiv des Senats begraben, wenn ich seinen Rat annehme. Ich werde begreifen, daß Fakultät und Senat den Vorgang ungern zur Kenntnis des Ministeriums brächten. Worauf ich den Rat des klugen, kleinen Mannes dankbar befolgte und von dem erlittenen Verweise keinen dauernden Schaden davontrug.

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