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XII. Hauptstück.
Paul Krüger zum vierten Male Staatspräsident.

 

1. Ergebnis der Wahl. W. Reitz Staatssekretär. J. C. Smuts Staatsprokureur.

Das Ergebnis der Neuwahl war für Freund und Feind eine Ueberraschung, denn obwohl Krügers Wahl sicher war, so hatte doch niemand ahnen können, daß er mit so erdrückender Uebermacht gewählt würde. Die amtlichen Ziffern waren:

Krüger 12 858 Stimmen
Schalk Burger 3 750 "
Joubert 2 001 "

Am 12. Mai 1898 leistete Krüger zum vierten Male den Eid als Staatspräsident. Bei dieser Gelegenheit hielt er eine fast dreistündige Rede, in der er seine religiösen und politischen Gedanken über die gegenwärtige Tage und die Aufgaben des Staates darlegte. Diese Rede, eigentlich eine Reihe von Ansprachen an die beiden Volksräte, den Ausführenden Rat, die Abgeordneten des Freistaates, das diplomatische Korps, die Bürger, die naturalisierten und frisch gekommenen Einwanderer, die Richter, seine beiden Mitbewerber, die Pfarrer, die Lehrer und die Jugend – wohl die längste Rede, die Präsident Krüger jemals gehalten hat, ist im Anhang abgedruckt. D. H.

Dr. Leyds. W. Reitz. J. C. Smuts.

In der Sitzung des Volksrates von 1898 wurde Dr. Leyds fast einstimmig als Staatssekretär wiedergewählt, aber kurz darnach zum außergewöhnlichen Gesandten der Republik in Europa ernannt. Als sein Nachfolger wurde zunächst Abraham Fischer gewählt, einer der tüchtigsten und scharfsinnigsten Staatsmänner von Südafrika, damals Mitglied im Ausführenden Rate des Oranjefreistaates. Ja er aber das Anerbieten ablehnte, so wurde der frühere Präsident des Oranjefreistaates W. Reitz, der kurz zuvor zum Richter in der Südafrikanischen Republik ernannt worden war, zu diesem Amte berufen, – eine glückliche Wahl, denn in Reitz sieht Freund und Feind einen der rechtschaffensten Männer, die jemals mit Politik zu thun hatten. Dazu kommt noch seine reiche Sachkenntnis infolge seiner politischen Vergangenheit. Gleichzeitig mit ihm wurde J. C. Smuts, ein Vertreter des jüngeren Afrikanergeschlechtes, zum Staatsprokureur ernannt. Er ist einer der tüchtigsten Rechtsgelehrten von Südafrika und vielseitig gebildet; sein einfaches Auftreten läßt in ihm nicht den Mann des eisernen Willens und der Entschiedenheit des Charakters vermuten, der er thatsächlich ist. Kaum 30 Jahre alt und ohne jede militärische Schulung ist er in den Krieg gezogen und in dessen letzter Periode einer der glänzendsten Generäle geworden, sodaß er zu seinem Staatsprokureursamte noch das eines Generalkommandants-Assistenten der Südafrikanischen Republik hinzubekam. Er wird in der zukünftigen Geschichte von Südafrika noch eine große Rolle spielen.

 

2. Konflikt mit dem Swasiekönig. Die »Bunufrage«.

Kurz nach der Vereidigung der Herren Reitz und Smuts wurde die Bunufrage brennend, und nun bekam Sir Alfred Milner die erste Gelegenheit, die Republik zu kränken und ihr den Fuß auf den Nacken zu setzen.

Die Bunufrage ist kurz die folgende: nach alter Gewohnheit hatte der Swasiekönig das Recht, jeden beliebigen seiner Unterthanen zu töten, wenn es ihm einfiel. Dieser Zustand wurde natürlich anders von dem Augenblicke an, als die Republik die Regierung von Swasieland übernahm. Im Beginn des Jahres 1898 ermordete aber Bunu einen seiner Indunas (Großen, Häuptlinge) mit Namen Umbaba Umbaba war ein besonderer Freund der Buren, während der junge Bunu in seinem Stolze ihre Schutzherrschaft mit Widerwillen ertrug und sich bei seinen vielen Trinkgelagen leicht aufreizen ließ. D. H. nebst einigen andern seiner Leute. Augenzeugen behaupteten, daß Bunu diesen Mord persönlich verübt habe. Als er aber von dem Staatsprokureur vor dem Landesgerichtshof in Bremersdorp zu erscheinen aufgefordert wurde, weigerte er sich erst, überhaupt zu kommen, und als er schließlich doch kam, brachte er ein starkes bewaffnetes Gefolge mit und nahm gegenüber Krogh, dem Spezialkommissar von Swasieland, eins drohende Haltung an. Krogh mußte infolgedessen die Sache ruhen lassen, und Bunu kehrte in seine Stadt zurück.

Die Regierung sah sich nun veranlaßt, eine bewaffnete Macht nach Swasieland zu senden, um Leben und Eigentum zu schützen und, wenn nötig, Bunu mit Gewalt zu zwingen, sich vor dem Gerichtshof zu verantworten. Inzwischen hatte es aber auch der Hohe Kommissar für richtig gefunden, sich mit der Sache zu befassen, wahrscheinlich in keiner anderen Absicht, als um die Regierung unnötig zu ärgern, vielleicht dachte er auch, daß die Bunufrage ihm Gelegenheit geben könnte, die Republik in einen Krieg mit England zu verwickeln. Er behauptete nämlich, die Regierung habe nicht das Recht, Bunu vor den Gerichtshof von Swasieland zu rufen. Das that er, trotzdem sich in der Swasieland-Konvention die Bestimmung fand, daß Kriminalfälle, die sich in Swasieland ergeben, von dem Gerichtshof in Bremersdorp abgeurteilt werden sollten. Als Bunu sah, daß die Regierung der Republik Ernst machte, floh er nach Zululand und stellte sich unter den Schutz der englischen Regierung. Um nicht Bunu's wegen in Schwierigkeiten zu kommen, mußte die Regierung der Südafrikanischen Republik mit dem Hohen Kommissar ein Abkommen treffen, worin bestimmt wurde, daß Bunu zurückkehren dürfe und ihm nur eine Geldstrafe auferlegt werden solle. Zugleich wurde der Swasieland-Konvention ein Anhang beigefügt, worin die Fälle genau umschrieben wurden, in welchen der Landesgerichtshof zuständig war.

 

3. Aufreizungen der South-African League (die »mißhandelten« Bastards, die »rohen« Polizeiagenten).

Schon während dieser Zeit und kurz nach der Beendigung der Bunu-Angelegenheit, nahmen die Engländer in- und außerhalb Südafrikas eine herausfordernde Haltung gegen die Regierung der Republik an. In Johannesburg war, zweifellos auf Anstiften von Rhodes, ein Zweigverein der » South-Afr. League« gegründet worden. Diese Liga that ihr Möglichstes, um die Republik in Schwierigkeiten mit England zu verwickeln. Kein Mittel war ihr zu niedrig oder zu gemein, um diesen Zweck zu erreichen. Als die Regierung einige Bastards, britische Untertanen, verhaften ließ, weil sie ohne Paß waren (den sie nach dem Paßgesetze bei sich führen mußten), entstand ein großer Krawall, und die Führer der Liga beriefen eine Versammlung nach dem Amphitheater in Johannesburg, um gegen die Handlungsweise der Republik Protest zu erheben. Den Bürgern kochte nun auch das Blut bei dem Verhalten dieser Rhodes-Einrichtung und sie kamen ebenfalls in großer Zahl zur Versammlung, wo alsbald ein Streit entstand, und die Demonstranten von den Bürgern mit Stöcken auseinander getrieben wurden. Daß dies Wasser auf die Mühle der Jingos war und vielleicht gerade das, was sie wünschten, ist leicht zu begreifen.

Die »rohen« Polizeiagenten.

Kurz darauf ereignete sich ein Fall, der noch mehr Aufregung verursachte und auf schändlich verkehrte Weise von der englischen Presse dargestellt wurde. Sogar Chamberlain schämte sich nicht, von dieser unrichtigen Darstellung Gebrauch zu machen, obgleich es ihm ein Leichtes gewesen wäre, die volle Wahrheit zu erfahren. Wie war die Sache? In der Nacht des 18. Dezember 1898 wurde ein gewisser Foster, ein britischer Unterthan, von einem anderen britischen Unterthan Namens Edgar, angegriffen und derart bearbeitet, daß er wie tot liegen blieb. Er wurde nach dem Krankenhaus transportiert und starb einige Tage später an den Folgen der Schläge, die ihm durch Edgar beigebracht waren. Edgar flüchtete hierauf nach seinem Zimmer, und auf das Rufen einiger Umstehenden eilten bald ein paar Polizeiagenten hinzu. Unter den Polizisten war einer mit Namen Jones, der Sohn eines vormaligen Kutschers der Königin von England welcher jedoch als Polizeiagent Bürger der Republik geworden war. Dieser Jones, im Glauben daß Foster tot wäre, verfolgte Edgar, um ihn auf seinem Zimmer wegen Mordes festzunehmen.

Da der Verbrecher auf frischer That ertappt war, hatte die Polizei nicht nur nach den Gesetzen der Republik, sondern auch nach denen ganz Südafrikas und selbst Englands das Recht, in sein Haus einzudringen, wenn nötig mit Gewalt, und den Schuldigen zu verhaften. Da Edgar die Thür verschlossen hatte und nicht öffnen wollte, brach Jones dieselbe auf, erhielt jedoch im selben Augenblick von Edgar einen gewaltigen Schlag mit einem Stück Eisen. Darauf erschoß Jones den Edgar. Obgleich ein jeder zugeben wird, daß der Diener des Gesetzes nicht mehr als seine Pflicht that, wurde er doch vom Staatsanwalt wegen Mordes verfolgt, um England jeden Grund zur Klage zu nehmen. Er wurde aber, wie zu erwarten war, vom Gerichtshofe freigesprochen. Wie wurde jedoch diese Sache von Chamberlain dargestellt? Auf folgende Weise: Polizisten wären des Nachts ohne Haftbefehl in das Haus eines Mannes gedrungen – und zwar auf die später als unwahr erwiesene Erklärung einer Person hin, daß jener Mann ein Verbrechen begangen hätte, – und hätten den Mann totgeschossen, weil er nach der Angabe der Polizeiagenten einen der Ihrigen mit einem Stock geschlagen. Kann Böswilligkeit noch ärger getrieben werden? Und sollte ein Minister sich nicht schämen, in einer offiziellen Depesche die Wahrheit so zu schänden?

 

.4. Die Krisis. Die Petitionen der »Uitlanders«. Konferenz in Bloemfontein. Vorschlag eines Schiedsgerichts. Reformen des angebotenen Stimmrechtsgesetzes. Der Streit um die Suzeränität. Das Eingreifen des Präsidenten Steijn.

Wir sind nun bis zu dem Zeitraum gelangt, welcher der vor der ernstlichen Krisis vorangeht. Es wurde inzwischen sowohl in Südafrika wie in England von den Engländern und der englischen Presse gegen die Republik gehetzt und geschrieen. Im Jahre zuvor war in der Kapkolonie eine Parlamentswahl, bei welcher die Afrikanerpartei den Sieg davon getragen hatte, und dies versetzte Rhodes und seine ganze Jingoclique in Wut. Statt sich auf seine Rolle als Gouverneur zu beschränken, zeigte sich Sir Alfred Milner in seinem wahren Licht und stellte sich offen an die Seite der Jingos in der Kapkolonie. Es war für jeden ersichtlich, daß eine Krise bevorstand, die, wenn sie nicht mit Vorsicht behandelt wurde, nur auf eine Katastrophe hinauslaufen konnte. Wo jedoch zwei Parteien sind, hilft es nichts, daß die eine entgegenkommend und nachgiebig ist, wenn die andere mit aller Gewalt die Dinge zum Aeußersten, hier also zum Krieg treibt. Daß die Regierung der Südafrikanischen Republik in den dem Kriege vorhergehenden Unterhandlungen entgegenkommend und nachgiebig war, ergibt sich wohl aus der Art, wie sie in dieser Zeit die Korrespondenz mit England führte.

Die Stimmrechtsfrage.

Es war die Stimmrechtsfrage, welche für Milner und Chamberlain den Vorwand bildete, die Republik in den Krieg zu stürzen. Darum sei hier zunächst die Thatsache konstatiert, daß Präsident Krüger bereits im Anfang des Jahres 1899 in Heidelberg und Rustenburg Zusammenkünfte mit den Bürgern hielt, um sie für seine Absicht, die für das Erlangen des vollen Stimmrechts nötige Wartezeit zunächst von 14 auf 9 Jahre herabzusetzen, zu gewinnen, und daß er von da auch nach Johannesburg gegangen war und dort in öffentlicher Versammlung gesagt hatte, er hoffe, den Termin von 9 Jahren später noch herabsetzen zu können. Diese Thatsache verdient besondere Erwähnung, weil sie vermutlich Chamberlain und Milner aufgeschreckt und so die Krisis beschleunigt haben. Fest entschlossen, wie sie waren, die Republik zum Krieg zu zwingen, sahen diese beiden Männer nun, daß sie keine Zeit mehr verlieren durften, nachdem Krüger selbst mit Reformen begonnen hatte, die ihnen später ihren Kriegsvorwand nehmen könnten. Sir Alfred Milner war in dieser Zeit in England und hatte seinen Aufenthalt dort sicherlich ausgenützt zu einer Verabredung mit Chamberlain, wie man es auslegen müsse, um das imperialistische Programm durchzuführen. Als er zurück kam, war die ganze Sache geregelt und abgesprochen.

Die Petitionen der »Uitlanders«.

Die Liga in Johannesburg eröffnete den Streit, indem sie die Königin von Britannien eine Petition einreichte, worin eine Menge von Beschwerden aufgezählt war, die man als britische Unterthanen gegen die Republik zu haben meinte, und eine Intervention der britischen Regierung erbeten worden war. Der stellvertretende britische »Agent« (d. h. Geschäftsträger D. H.) in Pretoria, Herr Fraser, weigerte sich, diese Petition in Empfang zu nehmen. Dafür klopfte ihm Minister Chamberlain, der gerade eine Gelegenheit suchte, sich mit den inneren Fragen der Republik zu beschäftigen, auf die Finger, so daß der eigentliche Geschäftsträger der britischen Krone in Pretoria, Conyngham Greene, der mit Milner zusammen in England gewesen war, bei einer späteren Gelegenheit wohl wußte, was er zu thun hatte. Inzwischen hatte auch Milner berichtet, daß eine antibritische Bewegung unter der Afrikanerbevölkerung von ganz Südafrika vorhanden sei – und das that er Notabene, nachdem er selbst zwei Jahre zuvor bei Gelegenheit des Jubiläums der Königin nach England telegraphiert hatte, daß die Afrikaner in der Kapkolonie sehr loyal gegen England gesinnt seien.

Eine zweite Petition wurde nun von der Liga ins Werk gesetzt und von 21 684 britischen Unterthanen unterzeichnet. Die Unterschriften waren durch Lug und Trug beisammen gebracht. Die Regierung der Republik bekam viele vereidigte Erklärungen, welche aussagten, daß eine Person so viel Namen unterschrieb, als sie gerade im Kopfe hatte. Ebenso wurden die Namen von Verstorbenen und Abwesenden auf die Listen gesetzt. Das ist um so begreiflicher, wenn man bedenkt, daß die Leute, welche mit den Listen herumgingen, nach der Zahl der Namen, die sie mitbrachten, bezahlt wurden. Ein paar Tage darauf liefen bei der Regierung in Pretoria Petitionen mit 23 000 Unterschriften ein, worin die Unterzeichner, Ausländer von allen Nationalitäten, erklärten, daß sie mit der Verwaltung des Landes zufrieden seien. Aber es kam Chamberlain nicht darauf an, eine echte Petition zu haben, wenn er nur eine Waffe in die Hand bekam, um damit die Republik anzugreifen, und diese Waffe verschaffte ihm die genannte Petition, die ihm von dem britischen Geschäftsträger Greene sofort zugesandt wurde.

Milner und Chamberlain greifen ein.

Inzwischen hatte Lord Milner im Anfang Mai eine Depesche nach England gesandt, die einem sensationslüsternen Journalisten alle Ehre machen würde. Er erklärte darin, England müsse einen kräftigen Beweis von seiner Absicht geben, sich nicht aus Südafrika verjagen zu lassen, so daß das Recht Englands, hier einzugreifen, mehr als gerechtfertigt sei, denn jetzt würden fortwährend Tausende von britischen Unterthanen in der Republik zur Stellung von Heloten herabgedrückt. Chamberlain sandte darauf eine Depesche, datiert vom 10. Mai 1899, worin er den Empfang der Petition an die Königin bestätigte, alle Beschwerden der Ausländer aufs neue aufzählte und Sir Alfred Milner vorschlug, eine Konferenz mit Krüger abzuhalten, um diese Dinge zu besprechen. Inzwischen hatte aber, ehe diese Depesche ankam, Präsident Steijn sowohl Krüger als Sir Alfred Milner denselben Vorschlag gemacht, geleitet von dem aufrichtigen Wunsche, den herrschenden Unruhen ein Ende zu machen. Präsident Krüger und Sir Alfred Milner nahmen die Einladung an, und so kam am 31. Mai 1899 die bekannte mehrtägige Konferenz von Bloemfontein zustande.

Die Konferenz in Bloemfontein.

Krüger war begleitet von den Mitgliedern des Ausführenden Rates Schalk Burger und A. D. Wolmarans und dem Staatsprokureur J. C. Smuts. Abraham Fischer, Mitglied vom Ausführenden Rat des Oranjefreistaates, bot sich dankenswerter Weise als Dolmetscher an. Diese Konferenz verlief im Sande. Sir Alfred Milner zeigte sofort, daß er nicht das geringste Verlangen hatte, zu einer Verständigung zu kommen. Er stellte die Forderung:

1. Verleihung des Stimmrechtes nach 5 Jahren.

2. Abänderung des Naturalisationseides.

3. Stärkere Vertretung der neuen Bürger im Volksrat.

Präsident Krüger bot nach mehrtägiger Beratung an:

1. Naturalisation nach 2 Jahren. Volles Stimmrecht nach weiteren 5 Jahren. (Also im ganzen 7 Jahre, an Stelle der die das Gesetz bisher vorsah.)

2. Stärkere Vertretung der Ausländer im Volksrat.

3. Naturalisationseid entsprechend dem des Oranjefreistaates.

Jedoch stellte er die Forderung, daß das Stimmrecht abhängig gemacht werde vom Besitz eines gewissen Vermögens und die Naturalisation von dem Nachweis, daß der Betreffende in seinem eigenen Lande Bürgerrechte besaß. Außerdem verlangte der Präsident, daß als Gegenleistung für die Konzessionen, die er mache, von der englischen Regierung das Prinzip der Erledigung von Streitigkeiten zwischen beiden Staaten durch ein Schiedsgericht angenommen werde. Milner erklärte jedoch diese Konzessionen für völlig ungenügend.

Die »Echtheit« der Petitionen.

Während dieser Konferenz wies Krüger Sir Alfred Milner auf die Masse von unechten Unterschriften, die sich auf der Petition an die Königin befanden, hin, worauf Milner antwortete: »Gut, wir können die Sache ja untersuchen«. Zugleich fragte er Krüger, ob nicht die bei der Regierung der Republik eingelaufene Petition auch falsche Unterschriften trüge. Krüger bestritt das entschieden und erklärte sich sofort bereit, eine Kommission zur Untersuchung über die Echtheit beider Petitionen einzusetzen. Er erklärte sich ferner bereit, der englischen Regierung das Recht zuzugestehen, in diese Kommission Engländer als Mitglieder zu ernennen. Nur dürfe nicht die Kommission von England eingesetzt und ihr ein offizieller Charakter verliehen werden, da dies den Anschein erwecken könnte, als ob die Republik unter der Suzeränität von England stände. Nun wollte Sir Alfred nichts mehr davon wissen und sagte: »Lassen wir die Sache ruhn.« Im übrigen blieb er auf seinen Forderungen, seinem, wie er es nannte, »irreduciblen Minimum« bestehen. Andere Beschwerden, die er noch habe und die auch blieben, selbst wenn die Stimmrechtsfrage erledigt sei, erklärte er, garnicht erst vorzubringen, so lange nicht die Stimmrechtsfrage in seinem Sinn erledigt sei.

An demselben Abend ließ Präsident Krüger Sir Alfred ersuchen, am folgenden Morgen nochmals zusammen zu kommen, um weiter zu beraten; Milner ließ jedoch wissen, daß er dies »für unnötig erachtete, und daß die Konferenz zu Ende wäre«. Sobald Krüger nach Pretoria zurückgekehrt war, schrieb der Staatssekretär der Südafrikanischen Republik einen Brief an den britischen Geschäftsträger betreffs des vorgeschlagenen Schiedsgerichts, dem gegenüber auch Milner eine anscheinend freundliche Haltung eingenommen hatte. Dieser Brief ist datiert vom 9. Juni 1899, und darin machte der Staatssekretär der Britischen Regierung folgenden Vorschlag:

Der Vorschlag eines Schiedsgerichtes.

I. Alle künftigen Uneinigkeiten zwischen den beiden Regierungen, die aus abweichenden Auslegungen der Londoner Konvention herrühren, sollen, unter Beobachtung von Absatz 3, zur Entscheidung an ein Schiedsgericht verwiesen werden. Uneinigkeiten von geringerer Bedeutung bleiben hiervon ausgeschlossen.

II. Das Schiedsgericht soll bestehen aus: einem durch die Regierung der Südafrikanischen Republik zu ernennenden Schiedsrichter, und einem, den Ihrer Majestät Regierung ernennt aus den Hauptrichtern der Südafrikanischen Republik, der Kapkolonie oder Natals. Diese beiden Schiedsrichter müssen sich einigen betreffs einer dritten Person als Vorsitzenden des Arbitragehofes. Diese Person darf weder Bürger noch Unterthan einer der beiden Regierungen sein. Wenn die beiden Schiedsrichter sich nicht betreffs der dritten Person einigen können, sollen die beiden Regierungen eine solche ernennen.

III. Die Erklärung, daß die betr. Frage einem Schiedsgericht unterworfen werden soll, soll in jedem einzelnen Falle durch beide Regierungen gemeinschaftlich abgegeben werden, damit jede derselben das Recht hat, Punkte, welche zu wichtig erscheinen, um der Arbitrage unterworfen zu werden, davon auszuschließen, vorausgesetzt, daß hierdurch das Prinzip der Arbitrage selbst nicht vereitelt wird.

IV. Der Arbitragehof soll selbst den Ort seiner Sitzungen bestimmen und handeln, wie es ihm gutdünkt betreffs der Verurteilung der Parteien in die Rosten, es sei denn, daß speziell andere Bestimmungen über diesen Punkt in der »Unterwerfungserklärung« (d. h. Erklärung, daß man sich in dem betreffenden Falle einem Schiedsgericht unterwerfen will) getroffen sind.

V. Die Geschäftsordnung des Arbitragehofes kann dieselbe sein wie diejenige des Instituts für internationales Recht, wie sie im Jahre 1895 im Haag festgesetzt ist, sofern sie nicht in Streit ist mit den voraufgehenden Artikeln oder durch beide Parteien in der »Unterwerfungserklärung« ausdrücklich anders geregelt ist.

VI. Um die Wirkung eines solchen Hofes zu erproben, wird das Uebereinkommen zunächst für 5 Jahre getroffen.

Der Brief endete mit dem Ausdruck der ernsten Hoffnung, Ihrer Maj. Regierung möge den Vorschlag annehmen, wodurch den fortwährenden Unruhen ein Ende gemacht werden würde, unter deren Südafrika zu leiden habe. Diese Vorschläge waren gerade so gemacht, um den Bedenken der britischen Regierung entgegenzukommen, die keinen ausländischen Arbitragehof und auf keinen Fall alle Fragen einem Schiedsgericht unterwerfen wollte. Inzwischen hatte der Präsident aus eigener Initiative im Volksrat einen Gesetzentwurf eingebracht, worin bestimmt wurde:

Die angebotenen Reformen des Stimmrechtsgesetzes. Die 7jährige Wartezeit mit Einschränkungen.

I. Ein siebenjähriger Aufenthalt im Lande zur Verleihung des Stimmrechts.

II. Die sofortige Verleihung des Stimmrechts an alle, die 9 Jahre im Lande gewohnt haben; Festsetzung, daß nur noch 5 Jahre erforderlich sein sollen für diejenigen, die bereits mindestens 2 Jahre im Lande sind. Damit hätte sich die Stimmrechtserweiterung in 2 »Schubs« vollzogen: jetzt durch Einbeziehung aller, die schon mindestens 9 Jahre im Lande gewesen waren, und innerhalb der nächsten 5 Jahre durch Einbeziehung aller, die jetzt mindestens 2 Jahre im Lande waren. Nach 5 Jahren wäre dann erst die unterschiedslose Zuteilung des Stimmrechtes nach 7jährigem Aufenthalt erfolgt. Damit waren für die Regierung wenigstens noch ein paar Jahre ungestörter Arbeit gesichert. D. H.

III. Alle erwachsenen Söhne von Ausländern, die in der Republik geboren sind, sollen sofort bei ihrer Mündigkeit stimmberechtigt sein.

IV. Vermehrung der Vertreter der Goldfelder in jedem Rat um 4 Mitglieder.

Das Gesetz wurde angenommen am 19. Juli. Inzwischen hatte das »Intelligence-Departement« des Kriegsministeriums in England bereits seine » military-Instruktionen« ausgefertigt mit der Anweisung, in welcher Weise der Krieg gegen die Republik zu führen sei. Zu gleicher Zeit (obgleich dies damals noch unbekannt war), hatte Lord Wolseley seine Pläne der englischen Regierung vorgelegt, wie beide Republiken eingenommen und erobert werden sollten.

Am 26. Juli antwortete der britische Geschäftsträger auf diese Vorschläge. In dieser Antwort ließ er wissen, daß Sir Alfred Milner den Vorschlag einstweilen der englischen Regierung nicht empfehlen könnte, da er fände, daß erst die Beschwerden der Ausländer beseitigt werden müßten. Ferner gab er auch noch zu verstehen, daß selbst dann das von Staatssekretär Reitz entworfene Schema für Ihrer Maj. Regierung nicht annehmbar wäre, da, um nur einen Punkt zu nennen, der Vorsitzende des Hofs nach diesem Schema kein Unterthan einer der arbitrierenden Parteien sein dürfte.

Inzwischen waren anfangs Juli die Afrikanerführer Hofmeyer und Heroldt von Kapstadt nach Bloemfontein und von da nach Pretoria gekommen, um die Regierung zu bewegen, das Stimmrechtsgesetz, wie es vor kurzem angenommen war, noch mehr zu vereinfachen, nämlich derart, daß die 7 Jahre rückwirkend sein sollten, sodaß jeder, der 7 Jahre oder länger in der Republik sei, unmittelbar das Stimmrecht erhalte; wer 6 Jahre im Land wäre, müßte dann nur noch ein Jahr warten um das Stimmrecht zu bekommen; wer 3 Jahr im Land wäre, noch 4 Jahre, u. s. w. Ihre Vorschläge fanden williges Gehör bei der Regierung und dem Volksrat, die um des lieben Friedens willen sich zu noch mehr Zugeständnissen verstanden. Am 18. Juli, nachdem es wahrscheinlich von den Herren Hofmeyer und Herholdt über das Resultat ihrer Sendung unterrichtet worden war, erließ das Kapsche Ministerium eine Note, in der es seine Ueberzeugung aussprach, daß, nach seiner Ansicht, nicht der mindeste Grund bestände für eine Einmischung Englands in die inneren Angelegenheiten der Republik. Am 20. Juli telegraphierte der sogenannte Ausländerrat nach England, daß er mit dem neuen Stimmrechtsgesetz (vom 19. Juli) nicht zufrieden wäre.

Der Streit um die Suzeränität beginnt aufs neue.

Am 27. Juli sandte Chamberlain eine Depesche, in der er die Geschehnisse seit der Konferenz aufzählte, ferner seine Behauptungen aufrecht erhielt, daß nicht nur der Buchstabe, sondern auch der Geist der Londoner Konvention von 1834 durch die Regierung der Republik fortwährend verletzt wäre und zugleich die Behauptung erneuerte, daß die Vorrede der Konvention von 1881 (Suzeränität) noch zu Recht bestände. Den vorgeschlagenen Arbitragehof lehnte er ab, legte jedoch nahe, daß bestimmte Punkte einer gewissen richterlichen Autorität unterworfen werden könnten. Am 1. August telegraphierte Chamberlain an den Hohen Kommissar, indem er vorschlug, England und die Republik sollten eine gemeinschaftliche Kommission ernennen, um das angenommene Stimmrechtgesetz zu revidieren und zu prüfen, ob dieses Gesetz den Ausländern eine genügende Vertretung gäbe, und wenn dies nicht der Fall, welche Zusätze oder Aenderungen nötig sein würden zur Erreichung dieses Zieles. Dieser Vorschlag Chamberlains war eine direkte Verletzung der Londoner Konvention von 1834, denn eine deutlichere Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik kann man sich fast nicht denken. Der Staatssekretär wies denn auch am 12. August Chamberlain darauf hin, daß nach der Konvention von 1881 die englische Regierung sich nicht zu bekümmern habe um die inneren Angelegenheiten der Republik, und drückte die Hoffnung aus, daß Chamberlain mit diesem Vorschlag keinen Einbruch in dies Recht beabsichtigte. Der Staatssekretär gab ferner der Meinung Ausdruck, daß das Ziel, welches Chamberlain sich mit der Einsetzung einer gemeinschaftlichen Kommission gesteckt habe, ebensogut erreicht werden könnte durch Fragen und Einziehung von Erkundigungen betreffs des Gesetzes. Ferner wies er Chamberlain darauf hin, daß man die Wirkung des Gesetzes nicht beobachten – es also auch nicht verurteilen und gleich wieder abändern – könne, solange es überhaupt noch nicht in Kraft getreten sei.

Die 7jährige bedingungslose Wartezeit.

Am 15. August hatte der Staatsgouverneur J. C. Smuts eine Unterredung mit dem britischen Geschäftsträger, worin er ihn fragte, ob Ihrer Maj. Regierung das Stimmrechtgesetz, wenn es eine 7jährige Wartezeit mit rückwirkender Kraft festsetze und die Sitze für die Ausländer im Volksrat vermehre, genügend finden und dann von der gemeinschaftlichen Kommission absehen würde. Herr Greene erwiderte, daß er nicht wüßte, ob Ihrer Maj. Regierung bereit sei, die Forderung fallen zu lassen, daß aber der Zustand sehr kritisch wäre; daß Ihrer Maj. Regierung den Ausländern Versprechungen gemacht hätte und darum sich verpflichtet fühlen würde, ihre Forderungen aufrecht zu erhalten, und falls nötig, Gewalt zu gebrauchen. Er fügte hinzu, der einzige Ausweg für die Südafrikanische Republik sei der, Milners in Bloemfontein gestellte Forderungen sofort anzunehmen. Am 19. August schrieb der Staatssekretär dem britischen Geschäftsträger einen Brief, worin er Ihrer Maj. Regierung die folgende Alternative stellte:

Die 5jährige uneingeschränkte Wartezeit.

I. Die Regierung der Südafrikanischen Republik ist bereit, dem Volksrat und dem Volke Stimmrechtgesetz mit 5jähriger Wartezeit und rückwirkender Kraft zu empfehlen, wie es von dem Hohen Kommissar in Bloemfontein vorgeschlagen wurde.

II. 8 neue Sitze im ersten Volksrat und falls nötig auch im zweiten Volksrat sollen der Bevölkerung der Witwatersrand-Goldfelder zugestanden werden, sodaß diese zusammen mit den bereits Sitz habenden Mitgliedern insgesamt über 10 von 36 Sitzen verfügen würden.

III. Die neuen Bürger sollen ebenso wie die alten berechtigt sein, an der Wahl für den Staatspräsidenten und den Generalkommandanten teilzunehmen.

IV. Die Regierung der Republik ist bereit, freundliche Ratschläge betreffs des Stimmrechtgesetzes von Seiten Ihrer Maj. Regierung in Erwägung zu ziehen.

V. Die Regierung der Südafrikanischen Republik nimmt dann an:

a. daß Ihrer Maj. Regierung zustimmen wird, daß die gegenwärtige Einmischung keinen Präzedenzfall für dergleichen zukünftige Handlungen bilden und in Zukunft keine Einmischung in innere Angelegenheiten der Republik stattfinden soll,

b. daß Ihrer Maj. Regierung nicht weiter auf die Behauptung der Suzeränität andringen und diesen Streitpunkt stillschweigend fallen lassen wird,

c. daß ein Schiedsgericht, von welchem fremde Elemente, abgesehen vom Oranjefreistaate, ausgeschlossen werden sollen, zugestanden wird, sobald das neue Stimmrechtsschema zum Gesetz erhoben worden ist.

VI. Sobald Ihrer Maj. Regierung diesen Vorschlag annimmt, wird die Regierung der Südafrikanischen Republik sofort den Volksrat ersuchen, sich zu vertagen, behufs Befragung des Volkes, sodaß das ganze Schema innerhalb ein paar Wochen Gesetzeskraft erlangt haben wird.

VII. Inzwischen kann die Form und Arbeit des vorgeschlagenen Arbitragehofes besprochen und vorläufig festgestellt werden, sodaß keine Zeit verloren zu gehen braucht und so schnell wie möglich dem gegenwärtigen unruhigen Zustand ein Ende gemacht wird.

Der Staatssekretär sagte zum Schluß, seine Regierung vertraue darauf, daß Ihrer Maj. Regierung die Sachlage auffasse, wie sie wirklich sei, nämlich so, daß die Regierung der Republik das bestehende Stimmrechtgesetz für redlich und billig für die neuen Ankömmlinge halte, und daß die Beweggründe, welche sie dazu geführt hätten, weiter zu gehen, nur dem starken verlangen zuzuschreiben seien, die Uneinigkeiten der beiden Regierungen zu beendigen, sowie ferner der gespannten Lage und dem unberechenbaren Schaden, der hierdurch Südafrika bereits erwachsen sei, ein Ende zu machen, und um einen Rassenkrieg zu vermeiden, von dessen Folgen sich Südafrika erst in vielen Jahren, vielleicht niemals erholen könnte. In Bezug auf genannte Punkte würde sie es in höchstem Grade zu schätzen wissen, falls Ihrer Maj. Regierung so schnell wie möglich diesen Vorschlag annehme oder verwerfe. Am 21. August schrieb der Staatssekretär dem britischen Geschäftsträger wieder einen Brief zur Verdeutlichung und Ergänzung des Briefes vom 19. August, in dem er zu verstehen giebt, daß die Vorschläge betreffs des Stimmrechts und der Vertretung (Vorschläge, auseinandergesetzt im Briefe vom 19. August) auf der Bedingung beruhen, daß Ihrer Maj. Regierung die Punkte, welche in Paragraph V des Schreibens vom 19. August dargelegt sind, annimmt, d. h.:

a) künftig in inneren Angelegenheiten der Republik nicht interveniert,

b) nicht weiter andringt auf die Behauptung des Bestehens der Suzeränität,

c) der Erledigung der Streitfragen durch ein Schiedsgericht zustimmt.

Diese Vorschläge wurden gemacht, nachdem der Staatsprokureur eine neue Unterredung mit Herrn Greene gehabt und dabei die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die britische Regierung bereit sein würde, diese Vorschläge anzunehmen; dadurch würde dann der Vorschlag der gemeinschaftlichen Untersuchungs-Kommission hinfällig werden. Am 25. August erklärten der sogenannte »Ausländerrat« und die Südafrikanische Liga, daß die Reformen des Stimmrechtgesetzes noch ungenügend seien, und forderten außerdem andere »Reformen«, wie z. B. Entwaffnung der Bürger und Schleifung der Festungswerke. Am 26. August hielt Chamberlain eine Rede bei Gelegenheit eines Gartenfestes, das er in seinem Heim »Highbury« gab, und sagte dabei u. a.: »Bei Herrn Krüger kommen die Reformen heraus wie Wasser aus einem Schwamm, und er begleitet seine Anerbieten entweder mit Bedingungen, die unannehmbar sind, oder er lehnt es ab, uns zu gestatten, eine Untersuchung nach der Art dieser Reformen anzustellen. Der Sand in der Sanduhr läuft ab; der Knoten muß gelöst werden, sonst werden wir genötigt sein, andere Wege einzuschlagen.«

Darauf sandte er eine Depesche vom 30. August, in der er u. a. zu verstehen gab, daß das vorgeschlagene Stimmrechtgesetz nicht beschwert werden dürfe durch lästige Bedingungen, und daß Ihrer Maj. Regierung nicht verstehen könne, warum die Regierung der Republik eine gemeinschaftliche Untersuchungs-Kommission ablehne. Seine Regierung werde nun ihrerseits eine Kommission ernennen, um das Gesetz zu prüfen, und dann die nötigen Vorschläge der Regierung der Republik zu unterbreiten; sie vertraue darauf, daß mehrere Bedingungen, wie die Abhängigmachung des Bürgerrechtes von der rechtzeitigen Registrierung, dem Verhalten im Staate u. s. w. bei dem neuen Gesetze noch in Wegfall kommen würden. In Bezug auf die Bedingungen, welche von der Regierung der Südafrikanischen Republik gestellt wurden, gab er zu verstehen, daß, was Intervention betreffe, Ihrer Maj. Regierung hoffe, daß es durch die Erfüllung der gemachten Versprechungen und die künftige gerechte Behandlung der Ausländer unnötig sein werde, sich mit den inneren Angelegenheiten der Republik zu befassen; daß sie jedoch nicht die Rechte, die ihr aus den Konventionen zustehen, abtreten könne die Konvention von 1881 war bekanntlich verfallen). Bezüglich der Suzeränität verwies Chamberlain auf eine frühere Depesche, in der er dabei geblieben war, daß die Suzeränität noch bestände. In Bezug auf das vorgeschlagene Schiedsgericht erklärte er seine Bereitwilligkeit, an Besprechungen betreffs Form und Wirkungskreis eines solchen Gerichtes, von dem jedoch Fremdlinge und fremde Einflüsse ausgeschlossen sein sollten, sich zu beteiligen. Er schlug ferner vor, daß eine neue Konferenz zwischen dem Präsidenten und dem Hohen Kommissar zu Kapstadt stattfinden solle, und schloß seinen Brief, indem er die Regierung der Südafrikanischen Republik daran erinnerte, daß es andere Beschwerden gäbe, die nicht mit dem verleihen politischer Rechte an die Ausländer geregelt werden könnten und noch nicht aus der Welt geschafft seien, welche auch nicht geeignet seien, einem Schiedsgericht unterworfen zu werden. Chamberlain behauptete später, daß er durch diese Depesche die Vorschläge der Regierung der Südafrikanischen Republik, wie sie oben auseinandergesetzt wurden, angenommen habe. Er ist aber wahrscheinlich der einzige Mensch auf der Welt, der seine Depesche auf diese Weise aufgefaßt hat; jeder unparteiische Beurteiler wird anderer Ansicht sein.

Milner beschleunigt die Krisis.

Am 31. August telegraphierte Milner an Chamberlain: »Die mir gemachten Vorstellungen laufen sämtlich auf das Wünschenswerte eines raschen und energischen Handelns hinaus. Britisch-Südafrika ist zu den äußersten Maßregeln bereit. Es wird sich hier eine starke Reaktion erheben gegen die Politik Ihrer Maj. Regierung, wenn die Sache in die Länge gezogen wird.« Als Antwort auf die Depesche Chamberlains vom 30. August schrieb der Staatssekretär am 2. September dem Britischen Geschäftsträger zu Pretoria, die Regierung der Südafrikanischen Republik habe mit tiefstem Bedauern vernommen, daß Ihrer Maj. Regierung die gemachten Vorschläge, wie sie in den Noten vom 18. und 19. August dargelegt sind, mit den daran geknüpften Bedingungen nicht annehmen könne, nachdem man doch infolge der offiziösen Besprechungen zu dem Glauben hätte gelangen müssen, daß die Vorschläge für Ihrer Maj. Regierung annehmbar sein würden. Demzufolge betrachte die Regierung der Südafrikanischen Republik ihren Vorschlag nun als aufgehoben. Was die einseitige Kommission anbetreffe, so sei die Regierung bereit, dem Volksrat Vorschläge vorzulegen, wenn es sich herausstellen sollte, daß das Gesetz hierdurch deutlicher gemacht und verbessert werden würde. Es scheine ihr jedoch, als ob die Ergebnisse einer einseitigen Kommission nicht von großem Wert sein könnten, besonders wenn eine Untersuchung angestellt werde, noch bevor das Gesetz in Wirkung sei.

Zu den Bemerkungen übergehend, die Herr Chamberlain zu den Bedingungen gemacht hatte, welche an die Vorschläge und die Note vom 19. August geknüpft waren, stellte der Staatssekretär fest:

a) Daß seine Regierung in Bezug auf Intervention nie verlangt oder gemeint habe, daß Ihrer Maj. Regierung irgend welches Recht preisgeben solle, welches Ihr gemäß der Londoner Konvention von oder nach allgemeinem internationalen Recht zum Schutze britischer Unterthanen zustehe.

b) Daß das behauptete Bestehen der Suzeränität schon so deutlich in der Depesche vom 16. April 1898 widerlegt worden sei, daß es unnötig sei, hier die Thatsachen und Gründe zu wiederholen, und daß die Regierung an ihrer in der Depesche dargelegten Auffassung festhalte. Bezüglich des vorgeschlagenen Schiedsgerichts sei die Regierung erfreut, zu sehen, daß Ihrer Maj. Regierung bereit sei in Unterhandlung zu treten über die Form und den Wirkungskreis solch eines Hofes. Es gehe jedoch nicht deutlich hervor, ob:

1. Ihrer Maj. Regierung damit einverstanden sei, daß auch die Bürger des Oranjefreistaats zu Mitgliedern eines solchen Hofes ernannt werden könnten.

2. Welche Punkte der Entscheidung eines solchen Hofes unterbreitet werden sollten.

3. Welche Punkte Ihrer Maj. Regierung nicht geeignet erachte zur Entscheidung durch den Hof. Ihrer Maj. Regierung sagte allerdings, daß solche Punkte vorhanden seien, sie führe dieselben aber nicht auf. Der Zweck, den die Regierung der Südafrikanischen Republik im Auge habe, nämlich zu einer endgültigen Regelung aller strittigen Punkte zu gelangen, würde durch eins so allgemeine Einschränkung vereitelt werden. Was die vorgeschlagene neue Konferenz anbetreffe, so wolle man weitere Mitteilungen Ihrer Maj. Regierung abwarten. Der Staatssekretär wies ferner darauf hin, daß die von seiner Regierung gemachten Vorschläge sehr liberal seien und noch weiter gingen als diejenigen, welche von Sir Alfred Milner zu Bloemfontein beantragt worden seien; daß die hieran geknüpften Bedingungen nicht erforderten, daß Ihrer Maj. Regierung auch nur eines ihrer aus der Londoner Konvention (1884) herrührenden Rechte preisgeben solle, und daß die Regierung der Republik darum nicht erwartet habe, ihre Vorschläge abgelehnt zu sehen, und die Hoffnung hege, daß doch noch eine Lösung der bestehenden Uneinigkeiten sich werde finden lassen. Um zu solch einer friedlichen Lösung zu gelangen, schloß der Staatssekretär, wolle seine Regierung die früher von Chamberlain vorgeschlagene gemeinschaftliche Kommission annehmen.

Am 12. September 1899 beantwortete Herr Greene im Namen der britischen Regierung die Depesche von Reitz vom 2. September und erklärte, Ihrer Maj. Regierung könne jetzt nicht mehr auf ihren früheren Vorschlag einer gemeinschaftlichen Kommission zurückkommen; dagegen sei die britische Regierung noch bereit, die Vorschläge ohne die Bedingungen anzunehmen, wenn sich bei der Prüfung durch eine gemeinschaftliche oder einseitige Kommission darthun ließe, daß das neue Schema nicht durch lästige Ausführungsbestimmungen beschwert sei, die dessen Wirkung wieder aufheben müßten. Auch nehme seine Regierung an, daß die neuen Mitglieder im Volksrat ihre eigene Sprache sprechen dürften. Er schloß seinen Brief, indem er auf eine baldige Antwort drang und zu verstehen gab, daß, falls die Antwort ungünstig oder unentschieden lauten sollte, Ihrer Maj. Regierung sich selber das Recht vorbehielte, den Zustand › de novo‹ in Erwägung zu ziehen und behufs einer endgültigen Regelung ihre eigenen Vorschläge zu machen. Hierauf antwortete der Staatssekretär am 15. September, daß es seiner Regierung leid thue, erkennen zu müssen, daß Ihrer Maj. Regierung von all' ihren früher gemachten Vorschlägen zurückträte und ganz neue an deren Stelle setze. Die in den Noten vom 19. und 21. August dargelegten Vorschläge der Südafrikanischen Republik seien in dem guten Glauben gemacht worden, daß sie Ihrer Maj. Regierung annehmbar erscheinen würden, und in diesen Glauben sei sie versetzt worden, durch die auf ausdrückliches Ersuchen dem Staatsprokureur gegenüber abgegebenen Erklärungen, die einer Versicherung gleichgestanden hätten. Die Regierung der Südafrikanischen Republik habe diese Vorschläge nur gemacht, um den fortwährenden Drohungen und der zweifellosen Gefahr für ihre Unabhängigkeit ein Ende zu setzen, die aus dem von Ihrer Maj. Regierung erhobenen Anspruch auf Suzeränität erwachse. Die Regierung der Südafrikanischen Republik wisse sehr gut, daß die Unabhängigkeit der Republik durch die von ihr selbst vorgeschlagenen einschreitenden Aenderungen gefährdet sei, diese Gefahr sei jedoch kleiner als die, welche aus den fortwährenden Einmischungen der britischen Regierung in die inneren Angelegenheiten der Republik und aus der Behauptung des Bestehens der Souveränität erwachse. Die Regierung könne deshalb nicht einsehen, aus welchen Gründen Ihrer Maj. Regierung jetzt verlangen wolle, daß die Vorschläge bestehen bleiben sollten ohne die daran geknüpften Bedingungen, während diese Vorschläge, gefährlich wie sie seien, nur gemacht worden seien im Zusammenhang mit den daran geknüpften Bedingungen, um eine größere Gefahr zu vermeiden. Was die Angelegenheit des Gebrauches ihrer eigenen Sprache durch die neu zu wählenden Mitglieder des Volksrates anbelange, so könne die Regierung hierauf nicht eingehen und bestreite, jemals so etwas versprochen zu haben. Der Staatssekretär drückte zum Schluß die Hoffnung aus, daß die britische Regierung ihren eigenen Vorschlag einer gemeinschaftlichen Kommission nun annehmen und so dem gespannten Verhältnis ein Ende machen werde.

Auf diesen Brief des Staatssekretärs erwiderte der britische Geschäftsträger am 25. September, daß die britische Regierung oft zu verstehen gegeben habe, sie wolle nicht die Unabhängigkeit der Südafrikanischen Republik stören ( NB. während sie dies fortwährend that) und habe sich keine Rechte der Einmischung angemaßt, mit Ausnahme derjenigen, welche ihr durch die Konventionen ( NB. es bestand nur eine solche!) zugestanden seien. Zum Schluß erklärte sie, daß es unnötig sei, auf der bisher geführten Grundlage weitere Verhandlungen zu führen, und daß Ihrer Maj. Regierung jetzt genötigt sei, den Zustand von neuem zu erwägen und ihre eigenen Vorschläge zur Regelung der Fragen, die durch die Handlungsweise der Republik entstanden seien, zu machen; Ihrer Maj. Regierung würde in einer späteren Depesche diese Vorschläge mitteilen. Inzwischen wurde gegen die Regierung der Südafrikanischen Republik folgende Drohung durch Herrn Hays Fisher, Mitglied der englischen Regierung, in einer öffentlichen Rede am 20. September 1899 ausgestoßen: »Die Sand-Uhr ist abgelaufen, die Regierung muß jetzt eine Macht senden, stark genug, um uns die Sicherheit zu geben, daß, wenn das endgültige Ultimatum erfolgt, die Buren zur Vernunft gebracht werden, sodaß wir nicht gezwungen sind, ihnen eine vernichtende Niederlage beizubringen und ihnen das Land zu nehmen, das ihnen so teuer ist.«

Mobilmachung.

Unterdessen hatte auch am 17. September sich der Staatssekretär bei dem Hohen Kommissar Auskunft betreffs der Ansammlung von Truppen an den Grenzen der Südafrikanischen Republik erbeten und der Hohe Kommissar erwidert, daß die Truppen dort wären zum Schutze britischer Interessen, und um vorbereitet zu sein »auf mögliche Ereignisse.«

Am 22. September wurde in England die Mobilmachung eines Armeekorps für Südafrika anbefohlen, und am 28. September wurde bekannt gemacht, daß der größte Teil dieses Armeekorps sofort nach Südafrika abreise. Die Regierung der Republik ließ daraufhin den größten Teil der Bürger einberufen, um an den Grenzen der Republik Stellung zu nehmen und auf einen plötzlichen Angriff von Seiten der Engländer vorbereitet zu sein. Am 20. September ersuchte der Staatssekretär den britischen Agenten um Mitteilung des Entschlusses der britischen Regierung (d. h. bezüglich der in der Depesche vom 12. September angekündigten »eigenen Vorschläge«). Hierauf antwortete Chamberlain am 2. Oktober, daß die Depesche Ihrer Maj. Regierung vorbereitet würde, daß es aber noch einige Zeit dauern werde, bevor dieselbe fertiggestellt sei. Hieraus ist deutlich ersichtlich, daß Chamberlain nur Zeit gewinnen wollte, um genügend Truppen in Südafrika zu haben, bevor er seine versprochene Depesche absende, welche nichts anders als ein Ultimatum sein sollte.

Das Eingreifen des Präsidenten Steijn.

Ehe es zu den letzten Schritten kam, hatte bereits Präsident Steijn vom Oranjefreistaat eingegriffen, um auch seinerseits alles zu versuchen, den Krieg zu vermeiden.

Am 19. September hatte der Hohe Kommissar dem Präsidenten Steijn telegraphiert, »daß eine Anzahl sonst in Kapstadt stationierter Truppen weiter nach oben gesandt werden solle, um die Verbindungslinie zwischen der Kolonie und dem britischen Gebiet im Norden zu schützen«, und daß, da ein Teil der Truppen an den Grenzen des Oranjefreistaates aufgestellt werden solle, er, der Hohe Kommissar dies vorher mitteile, um Mißverständnissen vorzubeugen. Er fügte hinzu, daß Ihrer Maj. Regierung noch hoffe, eine Lösung der Streitigkeiten zwischen ihr und der Südafrikanischen Republik zu finden, doch verlange die Regierung Ihrer Majestät, daß der Oranjefreistaat sich strikt neutral verhalte, falls diese Hoffnung vereitelt werden sollte. Präsident Steijn antwortete am selben Tage, daß er nicht einsehen könnte, inwiefern die entstandenen Streitpunkte die Anwendung von Gewalt zur Lösung derselben rechtfertigten. Mit Bezug auf die Spannung, welche in Südafrika herrsche, bedauere er das Aufstellen von Truppen an der Grenze des Oranjefreistaates, da die Bürger dies als eine Bedrohung ihres Staates ansehen würden. Wenn daraus ungewünschte Folgen hervorgehen sollten, würde die Verantwortlichkeit hierfür nicht die Regierung des Oranjefreistaates treffen. Der Präsident schloß sein Telegramm damit, daß er erklärte, es würde ihm sehr leid thun, falls die freundlichen Beziehungen, die immer zwischen England und dem Oranjefreistaat bestanden hätten, gestört werden sollten. Am 27. September faßte der Volksrat des Oranjefreistaates einen Beschluß, welcher ausdrückte, daß kein Grund zum Krieg bestehe, und daß ein solcher Krieg ein Krieg gegen die gesamte Bevölkerung Südafrikas sein würde; daß jedoch, was auch geschehen möge, der Oranjefreistaat seinen Verpflichtungen treu bleiben werde, welche aus dem politischen Bündnis mit der Südafrikanischen Republik hervorgingen. Zugleich wurde die Regierung beauftragt, ihr Möglichstes aufzubieten, eine friedliche Lösung der Uneinigkeiten herbeizuführen. Noch am selben Tage (27. September) sandte Präsident Steijn eine Depesche an den Hohen Kommissar, in der er an die Blut- und Freundschaftsbande, welche den Oranjefreistaat sowohl mit der Kapkolonie als auch der Südafrikanischen Republik verknüpften, aber auch an das weitere Band erinnerte, das die beiden Republiken politisch eine; daß es das stärkste Freundschaftsgefühl sowohl gegenüber Großbritannien als gegenüber der Republik gewesen sei, was ihn veranlaßt habe, die Konferenz zu Bloemfontein zwischen dem Hohen Kommissar und Präsident Krüger vorzuschlagen; daß es hauptsächlich dem Oranjefreistaat und anderen Freunden des Friedens zuzuschreiben sei, wenn die Südafrikanische Republik in so kurzer Zeit schon solche bedeutenden Reformen eingeführt habe, und daß der Oranjefreistaat dabei stets im Vertrauen auf die Erklärung gehandelt habe, daß das Verhalten Englands auf den Wunsch zurückzuführen sei, freundschaftliche Ratschläge zu erteilen, nicht aber Vorschriften in inneren Angelegenheiten der Republik zu machen. Nun aber, nachdem die Regierung der Republik, angespornt durch ein Gutachten des Oranjefreistaates, den Wünschen der Ausländer entgegenzukommen sich bemühe, sei die Haltung der Britischen Regierung aus der eines Ratgebers umgeschlagen in die der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik. Die vorgeschlagene gemeinschaftliche Untersuchungskommission beweise dies unumstößlich. Trotz dieser Aenderung im Verhalten der Britischen Regierung habe die Regierung des Oranjefreistaates doch der Südafrikanischen Republik geraten, dem Wunsch der Britischen Regierung nachzukommen Dieser Satz ist von besonderer Bedeutung, denn er zeigt, wie es kam, daß die Südafrikanische Republik plötzlich der früher von ihr bekämpften Einsetzung einer gemeinschaftlichen Kommission zustimmte. D. H., in der Hoffnung, daß dadurch eine Erneuerung der Unterhandlungen in freundschaftlicher Weise stattfinden würde. Groß sei deshalb die Verwunderung der Regierung des Oranjefreistaates gewesen, als sie vernommen habe, daß die Britische Regierung jetzt ihren eigenen Vorschlag verwerfe, wodurch die unglückliche Spannung sich nur zu erhöhen scheine. Die Regierung des Oranjefreistaates sei noch immer bereit, ihre Dienste anzubieten, um zu einer friedlichen Lösung der Streitigkeiten zu gelangen, sie fühle sich aber ebenso wie früher gelähmt durch:

a) Mangel der Kenntnis des Endziels und der Ausdehnung der Forderungen der Britischen Regierung, auf die zu dringen sie sich für berechtigt erachte.

b) Die Thatsache, daß die Britische Regierung trotz ihrer wiederholten Versicherungen, daß sie sich nicht mit den inneren Angelegenheiten der Republik zu befassen, noch dieselben zu stören wünsche, eine Politik verfolgt habe, die eine entgegengesetzte Schlußfolgerung gerechtfertigt erscheinen lasse. Als Beweis für seine Behauptung führt Präsident Steijn die Thatsache an, daß trotz der behaupteten freundschaftlichen Art der Unterhandlungen Ihrer Maj. Regierung fortwährend ihre Truppenmacht verstärke und große militärische Vorbereitungen treffe, die nichts anders bezwecken könnten als eine Politik der Gewalt. Der Präsident würde es daher, wie er fortfährt, sehr hoch zu schätzen wissen, wenn bis zum Empfang der angekündigten Depesche die weiteren Bewegungen und Vermehrungen der Truppen an den Grenzen der beiden Staaten eingestellt würden, und ferner eine diesbezügliche Erklärung abgegeben werde; ferner möchte er die wahre Art und Ausdehnung der Zugeständnisse kennen lernen, die Ihrer Maj. Regierung fordere, oder zu welcher sie sich berechtigt glaube, und wodurch eine friedliche Lösung der entstandenen Uneinigkeiten herbeigeführt werden könne.

Am 2. Oktober benachrichtigte Präsident Steijn den Hohen Kommissar, daß er, in Anbetracht des völligen Mangels seiner Grenzen an Schutz und in Anbetracht der herrschenden Unruhen sowie der fortdauernden Bewegung und Vermehrung der Truppen an den Grenzen des Oranjefreistaates, seine Bürger habe einberufen müssen, um ihr Verlangen, daß gehörige Vorsichtsmaßregeln zur Verteidigung der Grenzen getroffen würden, zufrieden zu stellen. Er fügte hinzu, daß er immer noch eine Antwort auf seine Depesche vom 27. September erwarte. Der Hohe Kommissar erwiderte darauf am folgenden Tage, er bedauere, daß der Präsident die Bürger einberufen habe, und, es müsse ihm bekannt sein, daß die Südafrikanische Republik eine große Waffenmacht an den Grenzen Natals zusammengezogen habe. Der Präsident antwortete am 3. Oktober, daß das Zusammenziehen der Bürger an der Grenze Natals durch die Südafrikanische Republik die natürliche Folge der fortwährenden Vermehrung und Vorschiebung britischer Truppen nach der Grenze Transvaals hin sei; er erwarte jedoch keinen Angriff der Südafrikanischen Republik, es müßten denn weitere Vorwärtsbewegungen britischer Truppen zu der Annahme führen, daß ein Angriff auf die Südafrikanische Republik bevorstünde. Er ersuchte ferner nochmals dringend um Beantwortung seiner Depesche vom 27. September.

Der Hohe Kommissar antwortete am gleichen Tage, daß die Bewegung und Zusammenziehung der britischen Truppen der Furcht der Einwohner in den offenen Distrikten zuzuschreiben sei, und daß dieselben in keinem Verhältnis ständen zu der Macht, welche die Regierung der Südafrikanischen Republik an den Grenzen Natals angesammelt habe. Der Präsident erwiderte, gleichfalls am 3. Oktober, daß die Furcht, welche die Einwohner der offenen Distrikte hegten, kein Grund sei zum Zusammenziehen britischer Truppen, und außerdem beständen keine Gründe zu solchen Bewegungen. Im Gegenteil, die militärischen Vorbereitungen in England sowie in Südafrika hätten nur dazu geführt, die Bestrebungen zur Erhaltung einer friedlichen Lösung zu erschweren. Dem bitteren feindseligen Ton und den Auslassungen sowohl verantwortlicher englischer Staatsmänner wie der englischen Presse in Südafrika und England, den fortdauernden gegen Transvaal gerichteten Drohungen, begleitet von stets vermehrten militärischen Vorbereitungen sowohl in England als im britischen Kaiserreich, welche offen als gegen Transvaal gerichtet erklärt würden, schreibe er das Mißlingen aller Anstrengungen, eine Lösung der bestehenden Schwierigkeiten herbeizuführen, zu. Er wünsche außerdem seiner Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß diejenigen, welche das militärische Element und somit die Politik der Drohung und der Intervention mit der That ins Leben gerufen hätten, die Verantwortung trügen, falls die Bemühungen, zu einer friedlichen Lösung zu gelangen, definitiv mißlängen. Er könne nicht anders als gestehen, daß in Anbetracht der britischen Handlungsweise die Regierung Transvaals ihres Verhaltens wegen nicht getadelt werden könne, besonders da er immer noch keine Antwort erhalten habe auf seine telegraphische Depesche vom 27. September, worin er u. a. die Bitte ausgesprochen habe, daß die Vermehrung und Bewegung der britischen Truppen eingestellt werden möchte, wodurch die Einberufung der Bürger der beiden Regierungen unnötig geworden wäre. Statt dessen sei der Truppentransport und die militärische Thätigkeit noch bedeutend vermehrt worden im Vergleich zu früher. Der Präsident könne nicht urteilen, ob die britischen Truppen an der Grenze der Südafrikanischen Republik im Verhältnis ständen zu der von der Republik aufgebotenen Macht, man müsse aber nicht vergessen, daß in der englischen Presse und anderwärts fortwährend die Behauptung aufgestellt würde, daß die Truppen, welche jetzt in Afrika seien, mehr als genügend seien für die undisziplinierten Streitkräfte der Republik. Ueberdies würden fortwährend mehr Truppen gesandt, was die Ansicht der Bürger der Republik rechtfertigte, daß England mit Gewalt eine Lösung der entstandenen Schwierigkeiten herbeiführen wolle. Der Präsident bot nochmals seine Dienste an, um eine friedliche Lösung zu finden.

Hierauf antwortete der Hohe Kommissar am 4. Oktober, daß die Behauptungen des Präsidenten leicht widerlegt werden könnten, daß er dies jedoch für unnötig erachte, da die britischen Truppen Verteidigungs-Stellungen weit innerhalb der Grenzen Natals einnähmen, während die Bürger dicht bei der Grenze ständen. Er verzweifele jedoch nicht am Frieden und sei der Ueberzeugung, daß jeder ehrliche Vorschlag, von wo er auch kommen möchte, von Ihrer Maj. Regierung in freundliche Erwägung gezogen werden würde. Am 3. Oktober antwortete der Präsident hierauf, daß er bereit sei, einen Vorschlag zu machen, daß dies jedoch der Südafrikanischen Republik gegenüber nicht recht wäre, wenn nicht Ihrer Maj. Regierung dem Transport und der Vermehrung der Truppen Einhalt thäte und den auf See befindlichen die Landung untersage, oder dieselben jedenfalls so weit wie möglich entfernt halte. Der Präsident möchte ferner bald erfahren, ob es Sr. Exzellenz möglich schiene, seinen Anschauungen gerecht zu werden; er (Präsident) würde dann von der Regierung der Südafrikanischen Republik eine Garantie erhalten, daß keine feindlichen Schritte gegenirgend welchen Teil des Gebietes Ihrer Maj. unternommen würden. Er werde ferner jeden redlichen Vorschlag unterstützen, wenn derselbe endgültigen Charakter trage und die Gewißheit eines dauernden Friedens in sich schließe.

Der Hohe Kommissar erwiderte am 6. Oktober 1899, er bedauere, daß der Präsident als eine der gestellten Bedingungen für weitere Unterhandlungen eine Zusicherung der britischen Regierung verlange, welche dieselbe in der Freiheit des Handelns in Bezug auf die Aufstellung britischer Truppen in britischem Gebiete hindere. Eine solche Zusicherung könne Ihrer Maj. Regierung unmöglich geben. Wenn jedoch der Präsident die Versicherung geben könne, daß während der Unterhandlungen keine Feindseligkeiten unternommen würden, so würde er (der Hohe Kommissar) bereit sein, Ihrer Maj. Regierung zu empfehlen, ein Gleiches zu thun. Steijn antwortete hierauf am selben Tage, daß es ihm unmöglich sei, die Südafrikanische Republik zu ersuchen, die Unterhandlungen weiter zu führen angesichts der Thatsache, daß von allen Teilen Ihrer Maj. Gebiet Truppen nach Südafrika strömten mit dem offenbaren Zweck, die Südafrikanische Republik zu zwingen, einige Bedingungen, die es Ihrer Maj. Regierung zu stellen gefallen habe, anzunehmen. Der Präsident fügte dem hinzu, daß der Schutz britischen Gebietes gegen einen möglichen Einfall auf andere Art bewerkstelligt werden könnte und er hierbei gern helfen würde, jedoch der Hauptpunkt, den die Südafrikanische Republik nur als feindliche That ansehen könnte, sei die fortdauernde Vermehrung britischer Truppen während der Unterhandlungen. Am 7. Oktober erhielt Präsident Steijn eine Antwort auf seine Depesche vom 27. September, in der die Britische Regierung zu verstehen gab, daß sie wiederholt ihre Anschauung betreffs der Angelegenheiten mit der Südafrikanischen Republik dargelegt habe und nicht glaube, daß ihre Haltung verkehrt verstanden werden könne. Wenn der Präsident des Oranjefreistaates jedoch Aufklärung verlange, wolle man sie ihm bezüglich der militärischen Vorbereitungen geben; sie seien nötig geworden, weil die Südafrikanische Republik in ein bewaffnetes Lager umgewandelt sei. Mit Bezug auf die Verwerfung der letzten Vorschläge durch die Regierung der Südafrikanischen Republik sei Ihrer Maj. Regierung jetzt damit beschäftigt, den Zustand von neuem in Erwägung zu ziehen, behalte hierbei jedoch die ernste Thatsache im Auge, daß beide Republiken jetzt im Kriegszustande seien. Am selben Tage (7. Oktober 1899) erschien in England eine Königliche Proklamation, die das Parlament einberief und die Reservetruppen einzog; zugleich wurde die Mobilmachung eines weiteren Armeekorps für Südafrika befohlen. Am 9. Oktober sandte Präsident Steijn noch ein Telegramm an den Hohen Kommissar, in dem er die Behauptung der englischen Regierung widerlegt, daß die Vermehrung der Truppen der Haltung der Südafrikanischen Republik zuzuschreiben sei, und nochmals auf die Zurückziehung der beiderseitigen Truppenmächte und auf eine damit verbundene Erklärung drängt, daß Ihrer Maj. Regierung die Vermehrung der Truppen aufhalten werde.

Wir haben jetzt den Verlauf der Unterhandlungen wiedergegeben und die Ereignisse beschrieben, genau wie sie sich zugetragen haben. Wer vorurteilslos die Verhältnisse prüft, dem wird klar sein, daß die britische Regierung und namentlich der Hohe Kommissar und Chamberlain ihr Bestes thaten, die Unterhandlungen zum Scheitern zu bringen und den Krieg hervorzurufen.

 

5. Das Ultimatum. Der Krieg.

Die Regierung der Südafrikanischen Republik erkannte deutlich, was die Britische Regierung bezweckte, und daß ein Zusammenstoß nicht zu vermeiden war, sondern die britische Regierung nur wartete mit der Uebersendung ihres Ultimatums, bis genügend britische Truppen in Südafrika angekommen sein würden, um die Republik von allen Seiten zu überfluten. Als sie einsah, daß ein Krieg unvermeidlich war und alle Konzessionen nichts nützten und ihre einzige Chance die war, die britische Regierung zu zwingen, ihre wahren Absichten zu zeigen, bevor alle britischen Truppen gelandet sein würden, nahm die Regierung der Südafrikanischen Republik ihre Zuflucht zur äußersten Maßregel und sandte am 9. Oktober dem britischen Agenten eine letzte Note, »das sogenannte Ultimatum«. Sie legte hier nochmals dar, daß England nicht das mindeste Recht habe, sich mit den inneren Angelegenheiten der Republik abzugeben; daß sie selbst trotzdem, um Schwierigkeiten zu verhüten, zugestimmt habe, in Unterhandlungen mit der britischen Regierung über das Stimmrecht zu treten – eine Frage, die ganz und gar innerhalb der Kompetenz der Regierung und des Volksrates der Republik falle, – wie statt friedlicher Besprechung die britische Regierung nach und nach zu Drohungen übergegangen ist; wie seit dem Abbrechen der Unterhandlungen von seiten der britischen Regierung die Republik stets auf den Empfang der angekündigten Vorschläge gewartet habe, welche die britische Regierung machen wollte, und wie in Hinsicht auf die britische Kriegsmacht an den Grenzen die Republik als eine Verteidigungsmaßregel die Bürger aufrufen mußte zur Verteidigung derselben; wie Ihrer Maj. Regierung ungesetzliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik ein Streit mit der Konvention von 1884 sei und die außerordentliche Verstärkung der Truppen an den Grenzen der Republik einen unerträglichen Zustand hervorgerufen habe, welchem die Regierung verpflichtet sei, sowohl im Interesse der Republik als Südafrikas so bald als möglich ein Ende zu machen, und darum mit dem größten Nachdruck Ihrer Maj. Regierung ersuchen müsse, zu folgenden Punkten ihre Zustimmung zu geben:

a) Daß alle streitigen Punkte durch die freundschaftliche Vermittlung eines Schiedsgerichtes oder durch andere freundschaftliche Mittel, über welche beide Regierungen sich verständigen können, geregelt werden sollen.

b) Daß die Truppen an den Grenzen der Republik zurückgezogen werden.

c) Daß alle Verstärkungen, die in Südafrika seit Juni angekommen, innerhalb einer ehrlichen, zwischen beiden Regierungen festzusetzenden Frist entfernt werden sollen, unter Bürgschaft seitens der Regierung der Südafrikanischen Republik, daß während der weiteren, innerhalb eines von beiden Regierungen näher festzusetzenden Zeitraumes stattfindender Unterhandlungen kein Angriff und keine Feindseligkeiten gegen irgend welchen Teil Ihrer Maj. Besitzungen von den Republiken unternommen werden. Wenn England dieser Bedingung zustimme, so werde die Regierung der Republik bereit sein, ihre bewaffneten Bürger von den Grenzen zurückzuziehen.

d) Daß Ihrer Maj. Truppen, welche jetzt auf der See sind, nicht in irgend einem Hafen Südafrikas gelandet werden sollen. – Die Depesche schloß mit dem Ersuchen an die Britische Regierung, vor 5 Uhr nachmittags am 11. Oktober eine Antwort zu geben – und mit dem Zusatz, daß, wenn keine genügende Antwort vor jenem Zeitpunkt eingetroffen sei, die Republik zu ihrem Bedauern gezwungen sein würde, die Handlungsweise Ihrer Maj. Regierung als eine formelle Kriegserklärung anzusehen und keine Verantwortung für die Folgen auf sich nehmen könne; ferner daß ebenso weitere Truppenbewegungen nach den Grenzen der Republik zu innerhalb obengenannten Zeitraumes ebenfalls als Kriegserklärung angesehen werden würden. Am 11. Oktober brachte Herr Greene die Antwort der Britischen Regierung, welche lautete, daß die von der Regierung der Südafrikanischen Republik gestellten Bedingungen der Art wären, daß es der Britischen Regierung unmöglich sei, dieselben zu besprechen. Er erbat sich zugleich seinen Paß, um das Land zu verlassen. Und so ist, trotz aller Zugeständnisse, aller Verträglichkeit und Nachgiebigkeit vonseiten der Republik der Krieg ausgebrochen. Der Volksrat, welcher noch Sitzung hatte, wurde schon vertagt, als es klar wurde, daß die Feindseligkeiten in Bälde ihren Anfang nehmen würden; und einstimmig hatte er ebenso wie der Volksrat des Oranjefreistaates erklärt, für sein Recht und seine Freiheit Gut und Blut wagen zu wollen, und beide haben dieses Gelöbnis in ihrer letzten Tagung inmitten der Kriegsunruhen wiederholt. Die Ansprachen Krügers beim Schluß des vereinigten Volksrates, sowie die beider Präsidenten bei der letzten Sitzung der Volksvertretungen von Transvaal und Freistaat sind im amtlichen Wortlaute als Anhang beigegeben. D. H.

 

6. Präsident Krüger während des Krieges. Friedensbemühungen. Abschied von Pretoria. Protest gegen die Annexion. Beurlaubung nach Europa.

Der Gang und die Wechselfälle des Krieges gehören nicht in diese »Erinnerungen«, denn der Präsident nahm an den Kämpfen nicht persönlich teil. Auf ihm lag eine andere Arbeit, die ihn Tag und Nacht thätig zu sein zwang. Alles erwartete von ihm Rat, Anweisungen und Trost. Eine Masse von Telegrammen, in denen er Bürgern und Offizieren Mut zusprach, Rat und Ermahnung erteilte, ging täglich an alle Kommandos hinaus. Die Morgenstunden von 8-12 und die Nachmittagsstunden von 2-4 oder 5 Uhr wurden durch diese Arbeit völlig in Beschlag genommen. Dann erst verließ der Präsident das Regierungsgebäude und legte sich gegen 8 Uhr schlafen, aber nur, um gegen 11 Uhr wieder aufzustehen und die eingelaufenen Telegramme zu erledigen. Um 2 Uhr in der Nacht stand er aufs neue auf, um die inzwischen eingekommenen Berichte durchzusehen, und dann wurde es oft 4 Uhr, bis er wieder zur Ruhe kam. In der späteren Zeit, als die verbündeten Truppen überall zurückgedrängt wurden, unterbrach er in der Regel dreimal, aber häufig auch viermal seinen Schlaf, um ohne Verzug die Telegramme erledigen zu können. Dankbar für jeden Erfolg ließ er nie den Mut sinken, wenn ihm Niederlagen gemeldet wurden. Unzählige Telegramme könnten es beweisen, wenn sie nicht in alle Winde zerstreut wären.

Nach dem Entsatze von Ladysmith ging Krüger persönlich nach Natal, um den Bürgern Mut zuzusprechen. In Glencoe in Natal, wo die Bürger aufs neue Stellung genommen hatten, wies er sie in einer längeren Ansprache auf die Notwendigkeit hin, im Streit nicht nachzulassen. Im gleichen Sinne sprach General Joubert nach ihm.

Kaum nach Pretoria zurückgekehrt, ging Krüger nach Bloemfontein und von da zu Wagen nach Poplar Grove am Modderflusse, um dort den Bürgern Mut zuzusprechen, aber so weit kam er nicht. Denn kaum bei General de Wet angekommen, mußte er sich wieder zurückziehen, da French mit seinen berittenen Truppen eine Umgehung ausgeführt hatte und dem Präsidenten leicht den Weg hätte abschneiden können. Bei seiner Ankunft wurde heftig gekämpft, denn der englische Oberbefehlshaber wußte von der Gegenwart des Präsidenten, und Krüger konnte sich gerade noch rechtzeitig zurückziehen; kaum war er an Modderriverpoort vorbei, so kam auch schon French mit seinen Reitern an. Hier warf sich ihm jedoch de la Rey entgegen, der gerade mit seinem Stabe angekommen war, und hielt ihn auf, bis das Lager und Kanonen in Sicherheit waren. Als der Präsident den Rückweg antrat, fielen die Bomben rings um ihn nieder, eine gerade hinter den Wagen, in dem er saß. Er mußte also nach Pretoria zurück, ging aber gleich darauf nach Kroonstad, um dort die Bürger zu ermutigen und einem allgemeinen Kriegsrat beizuwohnen. Bei dieser Gelegenheit erhielt der tiefbetrauerte Oberst Villebois Mareuil seine Ernennung zum General der Fremden-Legion. Kurz darauf traf den Präsidenten ein schwerer Schlag durch den Tod des Generals Joubert, der so viele Jahre mit ihm zusammengearbeitet hatte am Aufbau der Republik. Sein Tod wurde von dem ganzen Volke tief betrauert, und es ist kein Zweifel, daß der Hingang dieses aufrichtigen Patrioten auf seine Mitbürger eine entmutigende Wirkung hatte. Glücklicherweise hatte er noch vor seinem Tode einen Nachfolger bezeichnen können, nämlich den gegenwärtigen Generalkommandanten Louis Botha, der bewiesen hat, daß das Vertrauen, das der sterbende General in ihn gesetzt hatte, nicht unverdient war.

Friedensbemühungen.

Kurz vor der Einnahme von Bloemfontein beschlossen beide Regierungen, eine Deputation nach Europa abzuordnen, um Versuch zu machen, dort eine Intervention zu erlangen. Diese Deputation bestand aus dem Mitgliede des Ausführenden Rates des Oranjefreistaates, A. Fischer, der während des Krieges hervorragenden Anteil an den Verhandlungen gehabt hat als Abgeordneter für beide Republiken, dazu dem Herrn C. H. Wessels, Vorsitzenden des Volksrates des Oranjefreistaates als Abgeordneten dieses Staates, und A. D. Wolmarans, Mitglied des Ausführenden Rates der Südafrikanischen Republik als Abgeordneten dieses Staates, lauter Männer, in welche Regierung und Volk der beiden Republiken das größte Vertrauen setzten. Kurz zuvor nach der Uebergabe von Cronje hatten beide Regierungen eine Depesche an Lord Salisbury gesandt, worin sie erklärten, daß die Republiken bereit seien, sofort Frieden zu machen, wenn ihnen die Unabhängigkeit, das Einzige, wofür sie kämpften, zugestanden werde. Lord Salisbury hatte geantwortet, er könne diesem Vorschlage keine Folge geben, denn die Republiken dürften auch nicht eine Spur von Unabhängigkeit behalten – und das, nachdem er drei Monate zuvor in einer öffentlichen Rede versichert hatte, daß England weder Goldfelder noch Gebietsvermehrungen durch diesen Krieg suche.

Waren schon die bisherigen Tage mit allen ihren Anforderungen für den Präsidenten schwer gewesen, so wurden die folgenden noch viel schwerer. Als nach dem Entsatze von Mafeking die britischen Truppen von allen Seiten in die Republik hereinströmten, wurde es mit jedem Tage gewisser, daß er auf seine alten Tage Frau und Haus und alles, was ihm teuer war, werde verlassen und im Osten der Republik eine Zuflucht suchen müssen, um von da den Kampf von neuem zu beginnen. Daß ihm der Gedanke an diesen Abschied schwer auf dem Herzen lag, wird jedermann begreifen, zumal seine Gattin schon so alt und schwach war, daß er nicht daran denken konnte, sie mitzunehmen. Der Arzt hatte erklärt, eine solche Reise bedeute ihren Tod und doch mußte der Präsident als sicher annehmen, daß er sie in seinem Leben nicht wieder sehen werde. Und doch, dieser Tag des Auseinandergehens nach einer so langen und glücklichen Ehe kam immer näher und eine ungewisse Zukunft voll Gefahren und Entbehrungen stand vor der Thür. In dieser Gewißheit eröffnete der Präsident im Anfang Mai die alljährliche Volksratssitzung. Die Ansprachen, die er dabei hielt, geben wieder, was in seinem Herzen lebte: Festes vertrauen und Zuversicht auf eine glückliche Zukunft trotz aller gegenwärtigen Not. Diese Ansprache findet sich in ihrem amtlichen Wortlaut im Anhang. D. H. Viele der bekanntesten Gestalten aus dem öffentlichen Leben ruhten nun schon im Grabe, und ihre Sitze im Volksrat waren leer.

Abschied von Pretoria.

Lord Roberts war endlich vorgedrungen bis Johannesburg, und da man vernahm, daß sein Plan war, durch eine fliegende Kolonne die Delagoaeisenbahn östlich von Pretoria zu zerstören, so wurde beschlossen, daß der Präsident mit der Regierung Pretoria verlassen und den Sitz der Regierung nach dem Osten der Republik verlegen solle. Am letzten Tage seines Aufenthaltes in Pretoria, am 29. Mai empfing Krüger noch nachmittags, während man bereits mit den Aufladen seiner Sachen beschäftigt war, den amerikanischen Jungen Jimmy Smith, der ihm eine Adresse überbrachte, worin Tausende von Schuljungen aus Philadelphia als Kinder einer Stadt, die sich zuerst gegenüber Großbritannien für unabhängig erklärt habe, »einen Gruß der Sympathie dem Führer des Volkes sandten, das nun an der Reihe sei, seine Unabhängigkeit gegenüber derselben Nation zu verteidigen.« Auch eine Transvaalflagge überreichte der Junge, die in Amerika angefertigt war. Der Präsident dankte ihm und den amerikanischen Herren, die ihn begleitet hatten, und eine Stunde darauf, als es bereits dunkel war, fuhr er in Begleitung einiger Vertrauten nach Eerste Fabrieken, der ersten Station hinter Pretoria auf der Ostbahn. Von hier gings mit dem Eisenbahnzuge über Middelburg nach Machadodorp, wo vorläufig der Sitz der Regierung blieb. Der Präsident wohnte hier in seinem Eisenbahnsalonwagen, in dem ein Telegraphenapparat untergebracht war; die Arbeit war nicht weniger geworden als in Pretoria und fortwährend versandte er Telegramme, um die Bürger im Streite zu ermutigen. Die ersten Tage des Juni gehören zu den dunkelsten. Am 5. Juni nahm Lord Roberts Pretoria ein, und viele Bürger, entmutigt durch die letzten Ereignisse, schenkten den verführerischen Proklamationen, durch welche dieser Feldherr die Bürger von ihrer Treue und Pflicht gegen Land und Volk abwendig zu machen suchte, Gehör, legten die Waffen nieder und leisteten den Neutralitätseid. Der Präsident mahnte und warnte, denn sein Glaube an die Zukunft war immer noch unerschüttert. So erließ er am 7. Juni an alle Offiziere folgendes Telegramm:

»Sagt den Bürgern, daß es ihnen nichts helfen wird, wenn sie die Waffen niederlegen, da Lord Roberts eine Proklamation erlassen hat, er werde in Zukunft keine Bürger mehr gegen Eid freigeben, weil er erfahren habe, daß die Bürger trotz eines solchen Eides wieder auf ihn schießen; er hat außerdem beschlossen, alle männlichen über 12 Jahre alten Personen gefangen zu nehmen, seien sie bewaffnet oder nicht. Wenn sie gefangen genommen sind, werden sie nach St. Helena geschickt. Kinder sind also auch nicht mehr sicher. Wir haben darum beschlossen, zu kämpfen bis ans Ende. Seid getreu und streitet im Namen des Herrn, denn diejenigen, die flüchten und ihre Stellungen verlassen, oder vom Kommando weglaufen, flüchten direkt nach St. Helena.«

Und in längeren Telegrammen und Erlassen legte er auch die religiösen Gründe für sein hoffnungsvolles Ausharren dar. Einige dieser größeren Erlasse sind im Anhang abgedruckt. D. H.

Da Machadodorp einer der kältesten Plätze in Transvaal ist und der Präsident in dieser Zeit viel mit seinen kranken Augen zu thun hatte, so wurde auf Drängen der Bürger beschlossen, nach Waterval Onder, das, am Elandsflusse inmitten hoher Berge tief gelegen, im Winter ein sehr mildes Klima hat, umzuziehen. Hier bekam der Präsident eine kleine Wohnung, die notdürftig für ihn eingerichtet war, und wo er noch die zwei schönsten Monate seit seiner Abreise aus Pretoria zubrachte. Der Sitz der Regierung blieb aber in Machadodorp; dort blieben auch der Staatssekretär und die Mitglieder des Ausführenden Rates, die jeden Morgen zu den Sitzungen mit der Eisenbahn nach Waterval Onder kamen, um hier die laufenden Geschäfte zu erledigen. Von hier aus mußten die Bestimmungen und die Requisitionen, die Urlaubsbedingungen, die Verfügungen gegen säumige Bürger und Beamte, die Neuorganisation des Heeres geregelt und die nötigen Maßregeln gegenüber den Proklamationen des Feindes und ihren Folgen ergriffen werden. Gegen Ende August kam auch Präsident Steijn mit Gefolge hier an, um die Lage des Landes mit Präsident Krüger zu besprechen. Es war ungefähr zu derselben Zeit, wo Lord Roberts gemeinschaftlich mit General Sir Redvers Buller den energischen Angriff auf die Stellungen Bothas bei Dalmanutha machte. Der Erfolg ist bekannt. Nachdem die Bürger acht Tage lang mit Löwenmut gekämpft und alle Versuche des Feindes, durchzubrechen, vereitelt hatten, glückte es endlich doch Buller, einen schwachen, von 79 Mann der Johannesburgs Polizeitruppe besetzten Punkt zu nehmen und so zwischen die Stellungen unserer Leute einzudringen. Botha hatte ungefähr 4000 Mann und mußte eine Linie, die sich über mehr als 30 Kilometer ausstreckte, verteidigen. Roberts griff ihn an mit mehr als 50 000 Mann und einer Menge schwerer Geschütze. Aus dieser Schlacht war dem Generalkommandanten und den anderen Offizieren klar geworden, daß es der kleinen Anzahl von Bürgern nicht möglich war, den Feind zurückzuwerfen oder noch länger so zu bekämpfen, wie das bisher geschehen war, und daß es besser sei, den Präsidenten wegzuschicken, damit die Bewegungen der Kommandos freier würden. Zunächst ging man nach Nelspruit, einer Station der Delagoabahn, ungefähr halbwegs von Waterval Onder und der portugiesischen Grenze. Das Wegbringen all der Güter, Wagen, Karren, Pferde, Maulesel u. s. w. machte große Schwierigkeiten, aber die ausgezeichnete Weise, in welcher die Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft bisher allen Anforderungen Genüge geleistet hatte, bewährte sich auch hier. An dem Ort, der nun zum Regierungssitze gewählt war, angekommen, erhielt die Regierung die Proklamation von Lord Roberts, welche die Südafrikanische Republik annektierte. Sofort erließ der Präsident folgende Gegenproklamation: Eine Proklamation, durch welche die Bürger vor der Ablegung des Neutralitätseides gewarnt und diesem Eide, weil ungesetzlich, die Anerkennung versagt, war bereits am 21. Juni und eine weitere Proklamation, durch welche die Beamten, die dem Feinde Dienste leisteten, wegen Bruchs ihres Diensteides entlassen wurden, am 29. Juni erfolgt. Eine ähnliche Proklamation gegen die Annexion des Freistaates erließ der Präsident Steijn am 11. Juli. Sie ist im Anhang abgedruckt. D. H.

»Nachdem dem Volke der Südafrikanischen Republik und des Freistaates von Großbritannien im Monat Oktober 1899 ein ungerechter Krieg aufgedrungen worden und diese zwei kleinen Republiken den ungleichen Kampf gegen das mächtige britische Reich fast zehn Monate lang ausgehalten haben und noch aushalten; nachdem mir Mitteilung geworden ist, daß eine gewisse Proklamation, datiert vom 1. September 1900, von Lord Roberts, dem Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Kriegsmacht in Südafrika, erlassen worden ist, worin unter der Behauptung, die Südafrikanische Republik sei durch Ihrer Majestät Truppen erobert, die Südafrikanische Republik dem britischen Reiche annektiert wird, während die Kriegsmacht der Südafrikanischen Republik noch im Felde steht und die erwähnte Proklamation also im Widerspruch mit dem Völkerrecht ist;
und nachdem die Unabhängigkeit der Südafrikanischen Republik von fast allen zivilisierten Mächten anerkannt ist;
und da ich es für wünschenswert erachte, allen die es angeht, unverzüglich zur Erkenntnis zu bringen, daß die erwähnte Proklamation von Regierung und Volk der Südafrikanischen Republik nicht anerkannt wird:

So erkläre ich, S. J. P. Krüger, Staatspräsident der Südafrikanischen Republik, nach Beratung und mit Zustimmung des Ausführenden Rates, gemäß Artikel 147 seiner Protokolle vom 3. September namens des unabhängigen Volkes dieser Republik, hierdurch, daß die erwähnte Annexion nicht anerkannt, sondern hiermit für null und nichtig erklärt wird.

Das Volk der Südafrikanischen Republik ist und bleibt ein freies, unabhängiges Volk und weigert sich, sich der britischen Obrigkeit zu unterwerfen.

Also geschehen und gegeben von meiner Hand zu Nelspruit, Südafrikanische Republik, am 3. Tage des Monats September 1900.

S. J. P. Krüger.«

Unterdessen zeigte sich, daß die Hoffnung, das Vorrücken des Feindes in den Bergen zum Stehen zu bringen, bei seiner gewaltigen Uebermacht vergebens war, und als der Feind nun von allen Seiten auf Nelspruit vorrückte, mußte bezüglich des Präsidenten ein entscheidender Schritt gethan werden. Ein Rat, der sich aus den Mitgliedern der Regierungen von Transvaal und dem Oranjefreistaat und aus einer Anzahl von Offizieren, worunter auch der Generalkommandant war, zusammensetzte, beschloß, den Präsidenten nach Europa abzuordnen, um da zu sehen, was er noch für die Sache der Republiken thun könnte. In seiner Abwesenheit sollte der General und Vizepräsident S. W. Burger als stellvertretender Staatspräsident funktionieren. Eine Proklamation gab diesen Beschluß öffentlich bekannt und lautete:

»Da das hohe Lebensalter Z. H. Ed. des Staatspräsidenten es für Z. H. Ed. unmöglich macht, ferner den Kommandos zu folgen; und da der Ausführende Rat überzeugt ist, daß die hochgeschätzten Dienste Z. H. Ed. noch vorteilhaft verwendet werden können im Interesse für Land und Volk:
so beschließt der Ausführende Rat hiermit, Z. H. Ed. einen Urlaub nach Europa zu geben auf die Zeit von 6 Monaten, um da unsere Sache zu fördern. An seine Stelle tritt, gemäß den Gesetzen, Herr S. W. Burger, Vizepräsident.

S. W. Burger, Vizepräsident.
F. W. Reitz, Staatssekretär.

Regierungsbureau Nelspruit, 10. September 1900.«

War das Verlassen von Pretoria schon schwer für Krüger, so war das Verlassen seines Landes, dem er sein Leben geweiht hat, unter solchen traurigen Umständen doppelt schwer. Er sah es überschwemmt und erfüllt von dem Feinde, der in seinem Uebermute bereits erklärte, daß der Krieg aus sei und nur noch Guerillabanden das Land durchstreiften. Er mußte Abschied nehmen von den Männern, die ihm so viele Jahre zur Seite gestanden, und mußte sein Land und Volk, seine greise Gemahlin, Kinder und Freunde und die kleine Schar todesmutiger Kämpfer verlassen, die von allen Seiten eingeschlossen sich einen Weg bahnen mußten durch einen wüsten unbewohnten Strich nach dem Norden der Republik, um dort eine Reorganisation zustande zu bringen und den Streit auf's neue zu beginnen. Aber es blieb ihm nichts anderes übrig. Er mußte sich entweder dem Beschlusse fügen oder sich gefangen nehmen lassen. Bei seinem hohen Alter, bei dem er nicht mehr zu Pferde sitzen konnte, war es ihm unmöglich, sich den Kommandos weiter zu fügen. Es war ihm aber ein Trost, die Regierung in den Händen solch treuer Männer wie Schalk Burger, Reitz, Louis Botha, de la Rey zu lassen, und er wußte, welch' treue Stütze sie hatten in dem edlen Präsidenten Steijn. Am Abend des 10. September wurde Abschied genommen in Nelspruit und bei Krüger blieb nur das Gefolge, das ihm der Ausführende Rat zur Begleitung angewiesen hatte.

 

7. Auf der Reise nach Europa. In portugiesischer Gefangenschaft. Auf hoher See.

Am folgenden Tage – der Präsident hatte in Krokodilpoort übernachtet – begann die lange Pilgrimsreise nach Europa, eine Reise, deren Ablauf man damals weder vorhersehen noch vorhersagen konnte. Von Krokodilpoort an wurde die Reise im Eisenbahnwagen des Chefs der »Niederländischen Südafrikanischen Eisenbahn-Gesellschaft« fortgesetzt. In Hektorspruit wurde einige Stunden auf Präsident Steijn und einige andere Freunde, die dorthin gekommen waren, um Abschied zu nehmen, gewartet, und dann ging die Reise nach Laurenzo Marquez weiter an Komatipoort, der letzten Station in der Republik, vorbei nach der Grenzstation Resano-Garcia, wo der Direktor der portugiesischen Eisenbahn den Zug übernahm.

In portugiesischer Gefangenschaft.

In Laurenzo Marquez ließ man den Zug nicht in der Station halten, sondern auf ein Nebengeleise bringen, sodaß (es war schon dunkel) der Präsident unbemerkt nach der Wohnung des Generalkonsuls Pott kommen konnte. Es war seine Absicht, hier zu bleiben, bis er sich auf dem ersten Dampfer – das wäre der Dampfer »Herzog« von der Deutsch-Ostafrika-Linie gewesen – nach Europa einschiffen könne. Aber bereits am folgenden Tage kam der portugiesische Gouverneur und meldete, daß er den Auftrag habe, den Präsidenten als Gast der portugiesischen Regierung mit sich nach seiner Wohnung zu nehmen. Als der Präsident dagegen Bedenken äußerte, erklärte der Gouverneur, er habe überhaupt keine Wahl, sondern müsse sofort mitgehen, und wenn er nicht wolle, müsse er Gewalt gebrauchen. Diese Handlungsweise der portugiesischen Regierung ist unzweifelhaft dem Drucke zuzuschreiben, den die englische Regierung auf sie ausübte, denn der portugiesische Gouverneur regierte nur dem Namen nach, der wirkliche Gouverneur war der englische Konsul in der Delagoabai. Der Gouverneur Machado, der vielleicht seine unangenehme Aufgabe sehr ungern ausführte, behandelte den Präsidenten sehr freundlich, aber ließ ihn doch nirgends hingehen, ohne ihn zu begleiten, und auch von dem Gefolge des Präsidenten, das ebenfalls im Hause des Gouverneurs einquartiert war, konnte niemand den Fuß in die Stadt setzen, ohne von einem Adjutanten begleitet zu werden; aber auch dann noch durften sie mit niemand ein Gespräch führen. In den ersten Tagen hatte man den zwei Herren im Gefolge des Präsidenten ebenso wie einigen anderen Freunden wenigstens noch zugestanden, ihn zu besuchen, aber auch das wurde bald verboten und zwar, weil, wie erklärt wurde, der englische Konsul sich darüber beklagt habe. Dieser Zustand dauerte einige Wochen lang, während deren der Präsident thatsächlich ein Gefangener im Hause des Gouverneurs war. In die Zeit des Aufenthaltes im Hause des portugiesischen Gouverneurs fiel auch der 75. Geburtstag des Präsidenten. Wie ganz anders war es früher bei solchen Festtagen, wenn ganz Pretoria und viele Bürger von auswärts sich aufmachten, um ihre Glückwünsche darzubringen und ein Strom von Besuchern von morgens früh bis abends spät sich in der Richtung der Präsidentenwohnung dahin zog. Jetzt, von Land und Volk und von seiner Familie getrennt, durfte der Gefangene des portugiesischen Gouverneurs nicht einmal die Glückwünsche von Seiten der Bürger, die sich in der Delagoabai befanden, entgegen nehmen, nur von der Straße aus durften sie ihre Glückwünsche ihrem Präsidenten zurufen, was denn auch jeder Bürger, der sich dort befand, that. Der erste Lichtstrahl, der in diese Nacht der Trübsal fiel, war das Anerbieten der holländischen Königin, auf einem Kriegsschiffe den Präsidenten nach Europa zu holen – eine That, die von dem gesamten Burenvolke hoch anerkannt wird. Jetzt war doch wenigstens die Unsicherheit gehoben, ob die Reise überhaupt glücken werde. Da das Schiff aber weit von der Delagoabai entfernt war, konnte die Einschiffung erst am 21. Oktober erfolgen, und dann mußte die » Gelderland«, wo der Präsident äußerst freundlich und liebenswürdig von den Kommandanten und den Offizieren empfangen wurde, erst noch Kohlen einnehmen.

Auf hoher See.

Die Reise von der Delagoabai nach Dar-es-Salam, wo die »Gelderland« am Morgen des fünften Tages ankam, verlief sehr gut. Der Präsident hatte zwar anfangs zum ersten Male in seinem Leben etwas Seekrankheit, aber bald steckte er sein Pfeifchen wieder an, ein deutlicher Beweis, daß die Seekrankheit vorüber war. In Dar-es-Salam kamen einige deutsche Beamte an Bord der »Gelderland« und luden den Präsidenten zu einem Diner ein, das sie zu seinen Ehren geben wollten. Er aber ersuchte sie, um der traurigen Umstände seines Landes willen, von dieser Ehrung Abstand zu nehmen. Aehnlich war es in Djibutil am 2. November. Von hier aus ging die Reise nach Suez. Alle Schiffe, die an der »Gelderland« vorbeikamen, grüßten, und von einigen, die näher heranfuhren, jauchzten die Passagiere dem Präsidenten zu. Ein französisches Schiff verließ sogar seinen Kurs, um die »Gelderland« zu grüßen, allein die meisten englischen Schiffe – dicht bei Sardinien tauchten sogar ihrer fünf auf einmal auf – grüßten nicht. Von Suez wurde die Reise fortgesetzt nach Port Said, wo Kohlen eingenommen werden sollten, von hier bis Marseille war, abgesehen von den Zeitungskorrespondenten, die den Präsidenten – wenn auch vergeblich – zu interviewen suchten, die Reise besonders unangenehm. Es wütete ein Sturm, der die Wogen über dem Schiff zusammenschlagen ließ, und das Schiff stampfte und rollte, daß der Präsident wiederum die Seekrankheit bekam.

Am Ende der Reise lud der Kommandant der »Gelderland« den Präsidenten mit seinem Gefolge zu einem offiziellen Diner ein. Der Saal wurde mit holländischen und einer Transvaalflagge – dieselbe, welche amerikanische Schuljungen mit einer Adresse aus Philadelphia gesandt hatten – verziert. Infolge dieses schlechten Wetters langte das Schiff auch erst am 23. (statt am 22. November 1900) im Hafen von Marseille an.

 

8. Krüger in Europa. Ein Hoffnungsschimmer. Enttäuscht. Voll neuer Zuversicht.

Einige Tage vor der Ankunft des Präsidenten in Marseille hatten die Mitglieder der »Südafrikanischen Deputation« (Wolmarans fehlte, weil er krank war) mit Dr. Leyds und einer Anzahl anderer Herren sich nach Marseille begeben, um dort den Präsidenten zu empfangen. Professor Hamel von der Universität Groningen machte in ausgezeichneter Weise den Dolmetscher, vom Deck des Schiffes aus, wohin auch die Mitglieder der »Südafrikanischen Deputation« in einer Schaluppe kamen, sah man nichts als ein Gewoge von Menschen, die alle jubelten und mit ihren Taschentüchern Gruß zuwinkten. Selbst die Dampfer, die im Hafen vor Anker lagen, wimmelten von Menschen.

Mit herzlichem Danke für ihre Freundlichkeit und ihr Zuvorkommen schied der Präsident von dem Kommandanten des Schiffes und seinen Offizieren; er hat seine Reise auf der »Gelderland« noch stets in angenehmer Erinnerung.

Als er an's Land kam, jauchzten ihm Tausende in heller Begeisterung zu. Der Vorsitzende des »Komitees für die Unabhängigkeit der Buren«, das sich da gebildet hatte, begrüßte ihn und rief ihm als »Dolmetscher der Gefühle von ganz Marseille«, wie er sagte, ein herzliches Willkommen zu, wobei er meinte, die Begeisterung, die der Präsident sähe, werde ihm mehr als alle Worte sagen.

Der Präsident erklärte, daß er den Willkommengruß dankbar annehme, obwohl er bei der Trauer, in der sein Land sitze, nicht gekommen sei, um gefeiert zu werden. »Der Krieg in Südafrika« fuhr er fort, »hat die Grenze der Barbarei erreicht, ich habe gewiß in meinem Leben viel gegen barbarische Kaffernstämme gefochten, aber so barbarisch wie die Engländer, welche die Farmen verbrannten und die Frauen und Kinder ohne Nahrung oder Schutz in's Elend trieben, sind sie nicht. Ich hoffe, Gott wird das Burenvolk nicht verlassen. Wenn aber Transvaal und der Freistaat ihre Unabhängigkeit verlieren müssen, dann wird das erst geschehen, wenn beide Völker mit Frauen und Kindern vernichtet sind.« Auf dem Wege nach dem Hotel standen Tausende von Menschen, die dem Präsidenten fortwährend zujauchzten, und im Laufe des Nachmittags brachten verschiedene Deputationen ihren Willkommengruß.

Der prächtige Empfang war den in Marseille sich aufhaltenden Engländern ein Dorn in den Augen, und sie suchten den Zug zu stören, indem sie aus den Fenstern eines Hotels Kupfergeld unter die Leute warfen, um so Tumult hervorzurufen. Aber dieses Vorgehen hätte für sie beinahe ernste Folgen gehabt, da das Volk, über dieses Benehmen empört, das Hotel stürmte, so daß man polizeilichen Schutz erbitten mußte.

Unmittelbar nach seiner Ankunft hatte der Präsident ein Telegramm an Präsident Loubet gesandt, um ihn zu begrüßen und ihm seinen Dank auszusprechen für die Teilnahme seiner Regierung und seines Landes. Der Präfekt von Marseille machte namens des Präsidenten seine Aufwartung.

Am 24. November reiste Präsident Krüger im Extrazug nach Paris, überall unterwegs jubelnd begrüßt. Der Zug hielt an ein paar Stationen, wo überall große Menschenmengen versammelt waren und dem Präsidenten Blumen zur Begrüßung brachten. In Lyon mußte er aussteigen, um den Gruß der Menge entgegenzunehmen, und der Bürgermeister überreichte ihm als Andenken eine prächtige Medaille. In Dijon, wo man übernachtete, wurde der Weg nach dem Hotel unter dem Donner der Kanonen zurückgelegt.

Ein Hoffnungsschimmer.

Am folgenden Morgen ging die Reise nach Paris, wo am Bahnhof feierlicher Empfang stattfand und verschiedene Reden wurden. Auf die Ansprache des Vizepräsidenten des Pariser Stadtrates meinte Krüger, sobald er den Fuß auf Pariser Boden gesetzt habe, habe er neues Vertrauen geschöpft, denn das Wahrzeichen dieser Stadt – ein Schiff, das nie sinkt – rufe ihm zu, daß auch die Republiken nicht untergehen würden. Auf dem Weg zum Hotel standen unübersehbare Menschenmassen, die riefen, »Hoch Krüger, hoch das Schiedsgericht« und ohne Unterlaß Blumensträuße an seinen Wagen warfen. Vor dem Hotel rief ihn das Volk auf den Balkon, und drei- bis viermal täglich mußte der Präsident da erscheinen, ehe sich die Menschenscharen zerstreuten.

Um vier Uhr nachmittags empfing ihn Präsident Loubet offiziell im Elysée und ließ ihn durch eine Abteilung Kürassiere dahin geleiten, machte ihm auch gleich nach der Rückkehr ins Hotel einen Gegenbesuch.

Während des Aufenthaltes in Paris vom 26. November bis 1. Dezember wurden auch die Sehenswürdigkeiten besucht, der Eiffelturm, das Stadthaus, die Weltausstellung, wo der Präsident mit Rührung von den Inschriften Kenntnis nahm, die auf den Mauern des Transvaalpavillons angebracht waren und alle gute Wünsche für die Buren enthielten. Im Sitzungssaal des Rathauses, wo der ganze Stadtrat versammelt war, sprach der Vorsitzende die Bewunderung seines Volkes für den Heldenmut der Republiken aus und meinte, wenn die Regierungen schwiegen, müßten die Völker reden, und so würde doch ein Schiedsgericht zustande kommen.

Auch der Präsident des Conseil général hielt eine Ansprache. In seiner Erwiderung sagte der Präsident, wenn die Buren, die noch nicht geschlagen seien, sondern noch lange fechten würden, von dem Empfange hören könnten, der ihm in Frankreich zu teil geworden sei, so würden sie in der Entschlossenheit, im Streite auszuhalten, noch gestärkt werden. Im übrigen dankte er auch der Presse für ihre Aufklärung über die Art der englischen Kriegsführung und setzte hinzu: »Wenn man Berichterstatter direkt nach dem Kriegsschauplatze senden könnte, so würden sie erstaunt sein über die Grausamkeiten, die von England dort verübt wurden.« Nach dem Empfange einer Reihe von Deputationen verließ er unter sich stets gleich bleibender Volksbegeisterung und von den Behörden und privaten Vereinigungen ausgeleitet, am 1. Dezember Paris, um nach Köln zu fahren. Auf dem Wege bis zur französischen Grenze wiederholte sich das Schauspiel, das die Reise auf dem Wege von Marseille nach Paris gezeigt hatte. An jeder Station, die der Präsident berührte, wurde er von einer großen Volksmenge begrüßt, und ebenso war es in Belgien. Diese Begeisterung, die er in Frankreich sah, war ihm nicht nur eine Freude, sondern sie bestärkte ihn auch in der Hoffnung, daß seine Reise nicht vergeblich sein werde.

Enttäuscht.

Diese Hoffnung sollte aber sehr bald vernichtet werden. Am Abend desselben Tages erreichte man Köln, wo eine Begeisterung herrschte, wie sie vielleicht Köln noch nie gesehen hatte. Leider ereignete sich am Bahnhof ein Unglück, durch das einer der Zuschauer sein Leben verlor. Bei dem Menschengedränge fielen ein paar Leute durch eine Oeffnung auf dem Perron, wobei einer von ihnen sein Bein brach und an den Folgen starb. Wegen der großen Menschenmassen mußte der Präsident auf einem Umwege sein Hotel zu erreichen suchen. Hier empfing er kurz nach der Ankunft ein Telegramm von dem Deutschen Kaiser, das ihm meldete, daß ihn Seine Majestät jetzt nicht empfangen könne, da er auf die Jagd müsse. Es wurde dann beschlossen, nach dem Haag weiter zu reisen, jedoch empfing der Präsident, bevor er Köln verließ, noch eine Reihe von Deputationen, die ihm ihre Sympathie bezeugten. Auch die Frau des Mannes, der infolge des Unglückes am Bahnhofe gestorben war, empfing der Präsident und bezeugte ihr sein inniges Mitleid. Die Gelegenheit, den berühmten Kölner Dom zu sehen, ließ sich der Präsident auch nicht entgehen. Daß sich bei der Reise durch Deutschland und in Holland überall dieselbe leidenschaftliche Teilnahme an der Sache der Buren zeigte, wie in Köln, war für den Präsidenten ein Trost. Von Station zu Station erschienen die Vertreter der betreffenden Städte nebst Korporationen und Vereinigungen mit ihren Fahnen und Abzeichen.

Am Abend, als es bereits zu dämmern begann, langte der Zug im Haag an. Die Umgebung des Bahnhofes und alle Straßen bis zum Hotel, wo der Präsident absteigen wollte, waren dicht besetzt von einer unendlichen jubelnden Menschenmenge. Von der holländischen Grenze aus hatte der Präsident bereits ein Telegramm an die Königin gesandt, um ihr seine Huldigung zu bezeugen. Ihre Minister machten sofort nach seiner Ankunft im Hotel ihren Besuch, und am folgenden Tage ging er an den Hof, um der Königin seine Aufwartung zu machen, und sich bei ihr für das Schiff, das sie ihm so liebenswürdig gesandt hatte, zu bedanken. Von Ihr. Majestät empfing er später auch eine Einladung zur Tafel, und der Herzog-Gemahl machte ihm im Hotel einen Besuch. Nach kurzer Pause besuchte der Präsident Amsterdam, wo ein großer Empfang »im Palast für Volksfleiß« und ein feierlicher Gottesdienst in der großen Kirche stattfand. Wieder zurückgekehrt nach dem Haag, wo er ursprünglich nicht zu verweilen gedachte, da er wegen seiner Augenkrankheit möglichst bald einen Spezialarzt zu Rate ziehen mußte, wurde er hier ernstlich krank; wahrscheinlich hatte er sich eine Erkältung zugezogen, die bald in einen schweren Lungenkatarrh ausartete; sein Zustand flößte seiner Umgebung damals große Sorge ein. Nach seiner Wiederherstellung begab er sich nach Utrecht und blieb hier zweieinhalb Monate, während welcher Zeit er sich mit günstigem Erfolge einer Operation an beiden Augen unterzog, welche von Professor Snellen und seinem Leibarzte Dr. Heymans vorgenommen wurde. Von da zog er nach Hilversun, wo er mit seinem Gefolge in der Villa Tasa Tara acht Monate lang wohnte. Der Aufenthalt hier wurde nur unterbrochen durch einen mehrwöchentlichen Besuch bei A. D. W. Wolmarans in Scheveningen und durch den längst versprochenen Besuch einiger weiterer holländischer Städte. So kam der Präsident nach Rotterdam, wo er im Tiergarten zugleich ein Bäumchen besichtigte, das er im Jahre 1884 da gepflanzt hatte, und einen Ausflug auf der Maas unternahm, wozu ihm die Rhederei Fop Smit einen ihrer schönsten Dampfer, den »Lehmann« zur Verfügung gestellt hatte. Bei dieser Gelegenheit sah er mit Ehrfurcht auch die alte Kirche von Dordrecht, wo die Synode von 1818/19 versammelt war, deren Beschlüsse von so großem Einfluß waren auf die Kirche, der der Präsident angehört. So kam er auch aufs neue nach Kampen, dem Mecca der reformierten Kirche, das er bereits früher besucht hatte. In beiden Städten war der Empfang so herzlich, als er nur sein konnte. Kurz nach der Rückkehr nach Hilversun traf ihn der schwerste Schlag seines Lebens. Ein Kabelbericht meldete, daß seine Gemahlin gestorben sei. Tief betrübt, richtete er sich doch auf an dem Gedanken, daß die Trennung nur vorübergehend sei und nicht lange dauern werde. Und sein Glaube gab ihm auch die Kraft, einen Brief der Ermutigung und des Trostes an seine Tochter, Frau Malan, zu schreiben. Schließlich lud ihn Wolmarans nochmals ein paar Wochen zu sich nach Scheveningen ein, um ihn etwas von seinen Gedanken abzuleiten. Nach Hilversun zurückgekehrt, wohnte er da zurückgezogen für sich und soweit ihn die nötigen Beratungen nicht hinderten, ausschließlich mit dem Lesen seiner Bibel beschäftigt.

Voll neuer Zuversicht.

Im Beginn des Winters, am 10. Dezember 1901, siedelte er nach Utrecht in die Villa »Oranjelust« an der Maliebaan über. Hier war es, wo er die Nachricht von dem glänzenden Siege de la Rey's über Lord Methuen erhielt. Er war über diesen Sieg sehr erfreut, sagte aber, als jemand beim Vorlesen die Bemerkung machte, hoffentlich werde de la Rey Methuen gefangen halten: »Ich würde das nicht billigen, sondern hoffe, daß de la Rey ihn ohne Zögern in Freiheit setzt, denn wir Buren müssen bis ans Ende uns als Christen betragen, so unkultiviert die Engländer uns auch behandeln mögen.« Bei der Kunde, daß Methuen freigegeben sei, drückte er seine aufrichtige Freude aus. Auch eine Reihe anderer günstiger Nachrichten war damals aus der Heimat eingelaufen, sodaß der Zustand der Dinge zu den besten Hoffnungen berechtigte.

Im übrigen hatte er während des Krieges auf Anfragen vom Kriegsschauplatze geantwortet, daß sein Vertrauen noch ungebrochen sei, daß es aber völlig in der Hand der Führer im Felde liegen müsse, ob und wie sie unter dem Drange der Verhältnisse frühere Beschlüsse ändern wollten. Während der Friedensunterhandlungen hatte er auf alle Fragen, was er vom Frieden dächte, nur eine Antwort, nämlich die, es werde alles so kommen, wie Gott es haben wolle. Und als der Friedensschluß bekannt wurde, da hat er den Führern das Bibelwort: 2. Kor. 8. 3. gewidmet: »Und über Vermögen – das bezeuge ich – waren sie willig.«

Was ihn selbst angeht, so hat er erklärt, er werde auch angesichts der Thatsache, daß der Friede nicht so sei, wie ihn die Bürger gewünscht hätten, doch den Mut nicht sinken lassen. »Denn, so fuhr er fort, ganz abgesehen davon, daß nun dem Blutvergießen und den fürchterlichen Leiden des Volkes der beiden Republiken ein Ende gemacht ist, bin ich überzeugt, daß Gott die Seinen nicht verläßt, selbst wenn es oft so scheint. Darum ergebe ich mich in den Willen des Herrn. Ich weiß, er wird das bedrängte Volk nicht untergehen lassen. Er ist der Herr und hat alle Herzen in seiner Hand und lenkt sie, wie er will.«


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