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II.
Das ungeborene Geschlecht und die Frauenarbeit.

Es giebt wenige Momente im Leben der Gegenwart, in denen der Dualismus zwischen Theorie und Praxis stärker und unbewusster hervortritt, als in der Frauensache. Von den Vorkämpferinnen derselben sind viele christlich gesinnt, und diese protestieren mit Empörung gegen den Gedanken, dass sie irgendwie Teil an jener Befreiung der Persönlichkeit haben könnten, die »Freiheit für alle Kräfte und Mächte der Persönlichkeit« einschliessen würde. Individualismus und Selbstbehauptung sind für sie niedrige Worte mit sündiger Bedeutung! Dass die Frauenemanzipation thatsächlich die grösste egoistische Bewegung des neunzehnten Jahrhunderts ist – ja, die eingreifendste Bethätigung der Selbstbehauptung, die die Geschichte noch gesehen – davon haben sie keine Ahnung! Die Befreiung der Kräfte und der Persönlichkeit der Frau hat sich ihnen nie anders dargestellt als in der Form eines idealen Gerechtigkeitskampfes, eines edlen Sieges!

Und das ist sie auch im Innersten gewesen, wie alle andere Selbstbehauptung, deren Ziel die Anerkennung des Rechts der menschlichen Persönlichkeit auf volle Kraftentwickelung in selbstverantwortlicher Freiheit gewesen ist. Aber sowie jede andere solche Selbstbehauptung des Individuums, der Klasse oder der Rasse leicht in unberechtigten Egoismus umschlägt, so ist dies auch mit der Befreiung der Frau der Fall gewesen.

Die grosse, tief ernste Frauenemanzipation hat im Laufe der Zeiten einen neuen Namen bekommen, die Frauensache. Die Aenderung des Sprachgebrauchs schliesst auch eine Aenderung des Gedankenganges in sich. Von einer wirklichen Emanzipationsbewegung – d. h. einer Befreiung der gebundenen Kräfte der Frau, ihrer gehemmten Persönlichkeit – ist die Bewegung eine »Sache« geworden, d. h. eine Gesellschaftseinrichtung mit ihren Beamtinnen, eine Kirchenlehre mit ihren Dogmen! Gewiss hört man in Rede und Schrift noch immer, dass die Frauensache im Hinblick auf das Glück und die Entwickelung der ganzen Menschheit betrieben wird. Aber in Wirklichkeit ist die Frauenfrage, seit sie zur »Sache« wurde, ein Selbstzweck gewesen, und ihre Verfechter haben mehr und mehr den Blick für ihren Zusammenhang mit anderen grossen Zeitfragen verloren. Die bürgerlichen Rechte und die Arbeitsgebiete der Frau zu erweitern – in beiden Fällen hatte man eigentlich die Frau der oberen Klassen im Auge – dies ist das an und für sich berechtigte Ziel gewesen. Aber in dem Streben nach diesem haben sich die Strebenden immer abweisender dem ersten und höchsten aller Rechte gegenüber gestellt, dem Rechte der weiblichen Persönlichkeit, ihre eigenen Gedanken zu denken, ihre eigenen Wege zu verfolgen, auch wenn diese Gedanken und diese Wege andere Bahnen einschlagen, als die der Frauenrechtlerinnen. Während diese einerseits weit davon entfernt sind, der einzelnen Frau ihre berechtigte Freiheit zuzugestehen, sind sie andererseits blind gegen die Folgen der Selbstbehauptung des ganzen weiblichen Geschlechts in einer immer mehr nach aussen gekehrten Arbeit gewesen; blind gegen deren tief eingreifende Wirkungen auf die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen, auf das Dasein des Mannes und der Familie, auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit!

Einen gegen die Frau ungerechten Gesetzesparagraphen abzuschaffen, hundert Frauen auf ein Arbeitsgebiet zu lenken, auf dem früher nur zehn gewirkt haben, eine auf ein solches, auf dem früher keine thätig war – das sind die Meilensteine auf der Fortschrittslinie der Frauensache gewesen, einer Linie, die man ohne Rücksicht auf die weiblichen Anlagen, die weibliche Physis, die umgebenden Verhältnisse verfolgt hat.

Der Ausruf einer Frauenrechtlerin – als eine andere Frau Schlachter geworden war – »gehe hin und thue ein Gleiches!« und eine amerikanische junge Dame, die als Scharfrichter wirkt, sind in dieser Beziehung bezeichnende Phänomene!

Dass die Frauenemanzipation thatsächlich aufgehört hat, eine Seele und Herz erweiternde Befreiung zu sein, und nun ganz amtlich, geschäftsmässig, dogmatisch betrieben wird, ohne Empfindung für die pulsierende Mannigfaltigkeit des Lebens; dass sie ein egoistischer Selbstzweck geworden ist – das hat es bewirkt, dass ich, so wie andere meiner Generation und noch mehrere der jetzt jungen Generation bald von der Frauensache Abstand nahmen, obgleich wir alle die Befreiung der Frau lebhaft wünschten und noch wünschen. Mehr und mehr hat es sich bei den Verfechtern der Frauensache wie bei anderen »Sachen«-Menschen gezeigt: »dass das Ziel, das wir erjagen, schliesslich ein durchgehendes Pferd vor unserem Wagen wird«. Und wie blind die Fanatiker der Frauensache an anderen Aufgaben der Zeit vorbeigestürmt sind, das kann man am besten ermessen, wenn man ihre Stellung zu der grössten Frage der Zeit, der sozialen, betrachtet.

Der Frauenkongress in London (1899) war in dieser Hinsicht bezeichnend, sowohl für den Abfall von den frauenrechtlerischen Dogmen wie für die Behauptung derselben. In letzterer Hinsicht waren die Ausführungen der Finnländerin Alexandra Gripenberg gegen die Schutzgesetzgebung für Frauen die typischsten. Sie nannte diese Gesetzgebung einen Abkömmling des alten Satzes, dass die Frau Privilegien haben solle, nicht Rechte; dass die Frauen geschützt werden sollen, anstatt sich selbst zu schützen; dass man sie als den kostbarsten Besitz des Volkes betrachte, anstatt als einen Teil des Volkes selbst. Und nachdem sie betont hatte, dass die erwachsene Frau dasselbe Recht haben müsse wie der erwachsene Mann, sich selbst zu schützen, fragt sie, mit welchem Recht man die Frau hindern wolle, zu arbeiten, weil sie verheiratet sei oder Kinder habe? Die Schutzgesetzgebung treibe die Frau aus Fabriken und Werkstätten fort, und weit davon entfernt, dass diese Gesetzgebung die Unterstützung der Frau verdiene, solle diese im Gegenteil auf gleiche Schutzmassregeln für Frauen und Männer dringen, auf Fachunterricht und erweiterte Arbeitsgebiete für Frauen.

Diese ganze Argumentationsserie ist ganz folgerichtig von dem Ausgangspunkte Fräulein Gripenbergs und ihrer Gesinnungsgenossen: nämlich dem, dass eine Einschränkung der Frauenarbeit »einem der vornehmsten Prinzipien unserer Zeit, der Selbstbestimmung des Individuums«, widerstreite, die das Recht für die erwachsene Frau wie für den Mann bedinge, seine eigene Arbeit zu wählen, sowie dass Privilegien auf Grund des Geschlechtes des Weibes nur hinderten, dass die Frau vor dem Gesetz dem Manne gleichgestellt würde.

Aber diese ganze Art zu argumentieren ruht auf dem sophistischen Gedanken, der die ganze Frauensache verrenkt hat, nämlich dass man die Frau von der Begrenzung der Natur befreien könne. Und sie ruht auf dem anderen sophistischen Gedanken, mit dem die kapitalistische Gesellschaft jeder Forderung einer Schutzgesetzgebung, sei es für Männer, Frauen oder Kinder, begegnet ist: nämlich dass eine solche Gesetzgebung ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Individuums sei!

 

Jeder sozial geweckte Mensch sieht jedoch ein, dass dieses »Selbstbestimmungsrecht« des Individuums in einer auf Grossindustrie aufgebauten Gesellschaft vor der Wirklichkeit die hohlste Phrase ist, und doppelt hohl, wenn es sich um die Frau handelt!

 

Noch habe ich keine Frau verlangen hören, dass die Frau die Militärpflicht als Aequivalent für gleiche bürgerliche Rechte wie der Mann erfüllen solle. Aber das wäre doch die Konsequenz des oben angeführten Argumentes: dass die Frau auf Grund ihres Geschlechtes keinerlei Privilegien erhalten dürfe. Das grösste Privilegium, das sich in einer modernen Gesellschaft denken lässt, ist wohl gerade das, von den Unannehmlichkeiten und dem Zeitverluste der militärischen Ausbildung verschont zu bleiben, von der Gefahr und den Schrecken eines Krieges! Und dass die Frau nicht absolut ausser stande zum Kriegsdienst ist, das haben die Frauen mehrere Male – besonders jetzt bei den Buren – gezeigt. Wenn also die Frauenrechtlerinnen vor dieser äussersten Konsequenz ihrer Sätze zurückschrecken und die mütterlichen Funktionen als triftigen Grund für das Privilegium einer Befreiung vom Kriegsdienst anführen, auch wenn die Frau einmal dieselben bürgerlichen Rechte erhält, die der Mann jetzt geniesst, dann sind sie in hohem Masse inkonsequent. Hingegen erklären andere Frauen mit voller Konsequenz, dass auf einem anderen Schlachtfeld, einem noch verheerenderen – dem der Grossindustrie – dieselben mütterlichen Funktionen auch gewisse Privilegien für die Frau erheischen, sowie diese Funktionen andererseits zur Folge haben müssen, dass sie sich gewissen Einschränkungen ihres individuellen Selbstbestimmungsrechts unterwirft, nämlich in jenen Fällen, wo sie die von der Natur gezogene Grenze nicht überschreiten kann, ohne dem Rechte eines anderen Eintrag zu thun.

Und dieser andere ist das mögliche Kind.

Es liegt in dem individuellen Rechtsgebiet des Weibes wie des Mannes, die Ehe nicht zu wollen, oder sie ohne die Elternschaft zu wollen. Um von der letzeren abzustehen, kann man ebenso oft tief altruistische wie tief egoistische Gründe haben. Es liegt in dem individuellen Rechtsgebiet des Weibes wie des Mannes, dem auszuweichen, was man als hinderlich für die individuelle Entwickelung oder Bewegungsfreiheit betrachtet, und so die Liebe oder die Mutterschaft zu entbehren, wenn man eine von beiden oder beide aus diesem Gesichtspunkte betrachtet. Es ist das volle Recht der Frau, sich in »das dritte Geschlecht« verwandeln zu lassen – in das Geschlecht der Arbeitsbiene, der geschlechtslosen Ameise – falls sie darin ihr höchstes Glück findet!

Als ich vor einigen Jahren in der Frauenfrage auftrat, In »Missbrauchte Frauenkraft«. war ich noch naiv genug, die Mütterlichkeit für das Zentrale in dem Wesen der meisten Frauen zu halten. In der Diskussion über diese Frage habe ich gefunden, dass die notgedrungene Frauenarbeit, der von der Befreiung der Kraft angestachelte weibliche Ehrgeiz, das von vielen anderen Einflüssen des Zeitgeistes modifizierte weibliche Seelenleben bis auf weiteres die mütterlichen Instinkte in den Hintergrund gedrängt hat – eine Gefahr, gegen die zu warnen ich damals noch nicht für zu spät hielt. Es giebt Frauen, bei denen das erotische Gefühl wirklich ganz und gar verkümmert ist; andere, die bei dem modernen Manne nicht die seelenvolle und tiefe erotische Uebereinstimmung finden, die sie mit vollem Rechte wünschen; noch zahlreichere, die die Liebe wollen, aber nicht die Mutterschaft wünschen, ja sie sogar fürchten. Eine berühmte deutsche Schriftstellerin hat in einem ihrer letzten Bücher »Frau Bürgelin und ihre Söhne« von Gabriele Reuter. von dieser Furcht gesprochen, von »dieser fortwährend wachen, aufgeregten, sich zur Wehr setzenden Angst vor der Mutterschaft, welche heute so viele strebende und schaffende Frauen erfasst hat. Eine Angst, ein Abscheu, der so stark, so lebenleitend in ihnen geworden ist, dass man fast an einen dunklen, perversen Instinkt glauben möchte, der doch, wie alle widernatürlichen Instinkte, durch grausame Notwendigkeiten empfangen und geboren und durch sie mächtig geworden ist. Als sage diesen Frauen ein Geheimes in den innersten Gründen ihrer Natur, indem sie dem Geschlechte ihren Tribut zahlen, würden sie jene Kraft, Helle und Schärfe des Geistes verlieren, durch die sie sich über ihr Geschlecht erhoben haben. Und vielleicht hat eine bestimmte Art von Frauen Recht mit dieser Furcht.«

Ich bin ebenso überzeugt wie die deutsche Schriftstellerin, dass jedes auftretende Phänomen – der Krankheit wie der Gesundheit – eine notwendige Folge aus gegebenen Ursachen ist. Und ich bin viel überzeugter als nur je die Frauenrechtlerinnen, dass es in das Gebiet der menschlichen Freiheit fällt, seine eigene Art der Entwickelung, des Glücks, des Untergangs zu wählen. Es fällt mir nicht ein, ein weiteres Wort an die Frauen zu richten, die die Mutterschaft nicht wünschen.

Ja, es würde sehr unheilvoll sein, wenn diese Frauen, die nie von Zärtlichkeit erbebt sind, wenn sie eine weiche Kinderhand in der ihren fühlten, die sich nie gesehnt haben, sich ganz einem anderen Wesen hinzugeben, Mütter würden! Ihre Kinder würden beklagenswerter sein als sie selbst!

Solche Frauen giebt es jetzt viele, und ihrer dürften bis auf weiteres immer mehr werden. Bei einigen von diesen ist aber doch der Mutterinstinkt nicht tot, sondern nur unbewusst. Die modernen psychisch analysierenden, physisch und psychisch verfeinerten Frauen werden oft von der Roheit, dem Unverständnis oder den Anforderungen der männlichen Natur zurückgestossen. Das ganze erotische Moment in dem Wesen dieser Frauen welkt wie eine nie aufgeblühte Knospe. Und in der Schwärmerei für eine Aufgabe oder eine Freundin finden sie einen Ausdruck für die Hingebung, deren eigentliche Ziele sie leugnen oder übersehen, etwas, das sich doch schliesslich oft auf tragische Weise rächt.

Wovon ich also jetzt spreche, ist nur das, dass jedes Weib, das noch nicht aufgehört hat, die Mutterschaft zu wünschen, schon als Mädchen und noch mehr als Frau Pflichten gegen das ungeborene Geschlecht hat, denen es sich nicht ohne rücksichtslosen Egoismus entziehen kann. Dieser Egoismus ist oft eine Erscheinungsform des grossen Triebs, der neben dem Arterhaltungstrieb das Dasein beherrscht: des Selbsterhaltungstriebs. Aber gerade das sollte diesen notgedrungenen Egoismus der modernen Arbeiterin jenen furchtbar erscheinen lassen, die sich mit der Befreiung der Frau befassen!

Denn von der »Freiheit« der Frau zu sprechen, von ihrer individuellen Selbstbestimmung, wenn sie wie ein Packtier arbeitet, um das Existenzminimum zu erreichen, das sie vom Hungertode trennt, und unter Verhältnissen, in denen die freie Arbeitsabmachung für die Frau wie für den Mann ein leeres Wort ist – das ist, milde gesagt, Gedankenlosigkeit. Ich kann mit einem Beispiel die Folgen der »Freiheit« beleuchten.

Während in England die Frau an der Fabrikation des Bleiweiss arbeitete, wurden 77 Frauen an einer Fabrik untersucht, und es stellte sich heraus, dass in der Zeit, die die Untersuchung umfasste, unter ihnen 21 Totgeburten vorgekommen waren, 90 Fehlgeburten, und ausserdem waren 40 Säuglinge an von der Vergiftung der Mutter hervorgerufenen Konvulsionen gestorben. Im Alter von 18-23 Jahren litt die Physis der Frauen am meisten unter diesem Berufe, der ausserdem Lahmheit, Blindheit u. a. im Gefolge hat.

Ein englischer Arzt hat erklärt, dass langjährige, genaue Untersuchungen ihn davon überzeugt haben, dass die ungeheure Säuglingssterblichkeit in den Fabrikdistrikten in erster Linie darauf beruht, dass das Kind einige Wochen nach der Geburt der Pflege der Mutter beraubt wird, die es durch mindestens sechs Monate braucht, weil die Muttermilch nicht voll durch künstliche Mittel ersetzt werden kann, am allerwenigsten, wenn diese, wie hier, ohne peinliche Sorgfalt gebraucht werden. In gewissen textilen Manufakturdistrikten, z. B. in Nottingham, wo Spitzen erzeugt werden – und wo man gerade über das Gesetz geklagt hat, das die Arbeit der Frau einschränkte – sterben von tausend Kindern zweihundert; die Sterblichkeit in den Fabrikstädten zeigt sich vier- bis fünfmal grösser als in der ländlichen Umgebung. Und doch ist der Tod der Kinder relativ das Beste: noch trauriger ist es, dass die überlebenden für immer geschwächt werden, teilweise durch den Mangel der mütterlichen Pflege in zartem Lebensalter.

In Schlesien, wo Kinder und ganz junge Mädchen in der Glasindustrie verwendet werden, hat diese Arbeit ihren Knochenbau so verkrümmt, dass sie, wenn sie Mütter werden, die schwersten Entbindungen haben. Sie bilden in dieser Beziehung das beste Studienmaterial der Obstetrik, und die Aerzte wallfahrten nach Schlesien, um aus demselben zu lernen!

Noch bevor die Frau erwachsen oder mündig ist und sich nach der Ansicht der Frauenrechtlerinnen »selbst schützen kann«, ist sie so zu Grunde gerichtet worden. Und wenn man einwendet, dass das eben Angeführte zu dem Gebiet des Kinderschutzes, nicht des Frauenschutzes gehört, so ist die Antwort leicht: Kinderschutz und Frauenschutz stehen in einer derartigen Wechselwirkung, dass sie nicht zu trennen sind! Diese verkümmerten Mütter gebären ihrerseits wieder Kinder, die schon seit ihrer Geburt verkümmert sind, und mit geschwächter Widerstandskraft die Arbeitslast tragen oder ihre Schwäche auf die Nachkommenschaft fortpflanzen. Ursache und Wirkung greifen hier so unauflöslich in einander, dass sie nicht gerecht zwischen Kinderarbeit und Frauenarbeit verteilt werden können.

Auch die Frauenrechtlerinnen dürften zugeben, dass die Grenze ihres Rechtsgebiets da aufhört, wo das Recht eines anderen beginnt. Es fällt ihnen nicht ein, dass das »individuelle Selbstbestimmungsrecht« der Frau dahin gehen solle, dass eine Frau beispielsweise für eine Gartenanlage ein Stück des nachbarlichen Grundes oder für eine industrielle Anlage einen Teil seiner Wasserkraft unterschlagen dürfe.

Aber sehen sie denn nicht ein, dass der Frau dieselbe Grenze ihrer individuellen Freiheit in dem Rechte jenes anderen begegnet, der das mögliche Kind ist, das Kind, dessen Eigentumsrecht, die Lebenskraft, sie nicht das Recht hat, im vorhinein zu belasten?

Eine Frau, die aus dem einen oder anderen grossen oder kleinen Motiv für immer von der Ehe absteht, hat das volle Recht, sich durch Arbeit zu Grunde zu richten, falls sie dann nicht als arbeitsuntauglich anderen zur Last fällt.

Aber die Frau, die sich die Mutterschaft als eine Möglichkeit denkt, oder die Frau, für die sie schon eine Hoffnung ist, die darf nicht durch schrankenlose freiwillige oder willenlos notgedrungene Arbeit die Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten der ungeborenen Generation preisgeben, sodass sie dann schwache, kränkliche, physisch verkümmerte und später vernachlässigte Kinder zur Welt bringt.

Es kommt den dogmatischen Frauenrechtlerinnen nicht in den Sinn, dass ihre Reden von der »individuellen Freiheit« der Frau, sich selbst zu schützen, ihre Behauptung, dass ihrer Selbstbestimmung kein Eintrag zu geschehen brauche, aus dem Grunde, weil sie verheiratet oder Mutter sei – die empörendste Misshandlung nicht nur der Kinder, sondern auch der Frauen selbst bedeutet; denn jede Forderung der Gleichheit, wo die Natur Ungleichheit geschaffen, wird zur Misshandlung des schwächeren Teils! Gleichheit ist nicht Gerechtigkeit – sie ist im Gegenteil nicht selten die blutigste Ungerechtigkeit!

Bei dem Frauenkongress in London war Mrs. Sidney Webb eine warme Verfechterin der Schutzgesetzgebung, einer Ansicht, die ihre Stütze in persönlicher Erfahrung und gründlichen Studien hatte, die sie hundertmal massgebender in der Frage machten als irgend eine der gegen den Schutz Auftretenden! Schon unter ihrem Mädchennamen Beatrice Potter machte sich nämlich Mrs. Webb durch Aufsätze über soziale Fragen bemerkbar und arbeitete über sechs Wochen in einer Fabrik, um die Verhältnisse der Arbeiterinnen persönlich kennen zu lernen. Sie hat einen Abschnitt in Charles Booths grosser Arbeit Life and Labour in London ausgearbeitet, und ausser einer Menge kleinerer Aufsätze hat sie gemeinsam mit ihrem Manne die berühmten, auf umfassende Untersuchungen gegründeten Arbeiten The History of Trade Unionism und Industrial Democracy geschrieben. Sie ist ausserdem Vortragende an der neuen national-ökonomischen Fakultät der Universität London.

Aber es ist bezeichnend für die Dogmatik der Frauensache, dass, während ihre Führerinnen sich stets in allgemeinen Redewendungen über all das Merkwürdige verbreiten, das die Frauen schon gethan, und all das viele, das sie noch thun werden – es niemand Ungeneigteren als die Frauenrechtlerinnen giebt, wenn es sich darum handelt, wirklich bedeutende weibliche Leistungen für den Kulturverlauf anzuerkennen! Nur was kollektiv von und in ihrem eigenen Korps oder in ihrem eigenen Korpsgeist gemacht wird, wird von ihnen gutgeheissen, während sie jede noch so bedeutende weibliche Leistung bekämpfen, herabsetzen oder totschweigen, wenn sie nicht zu ihrem eigenen Feldzugsplan passt oder ihren eigenen Disziplinarverordnungen folgt!

Die guten Gründe Mrs. Webbs und anderer Rednerinnen machten daher keinen Eindruck auf die Gruppe von Frauenrechtlerinnen, die in Bezug auf die Frauenarbeit auf dem veralteten Standpunkt des Individualismus stehen, unberührt von dem sozialen Solidaritätsgefühl, das die Lösung der neuen Zeit ist. Aber glücklicherweise hängt die Schutzgesetzgebung nicht von dieser Art von Frauenrechtlerinnen ab! Von der Arbeiterbewegung, von den in derselben wirkenden Frauen und Männern aller Klassen wird sie schliesslich durchgesetzt werden.

Die Bewegung für den Normalarbeitstag schreitet durch die Erfahrung, dass man dank der grösseren Intensität der Arbeit in einer kürzeren Zeit ebensoviel ausrichten kann wie in der längeren, nun von Sieg zu Sieg. Sie hatte zuerst die Arbeit der Kinder und der Halberwachsenen im Auge. Ich habe bei einer früheren Gelegenheit Bei der Maifeier 1894, als ich über die Frau und den Normalarbeitstag sprach. darauf hingewiesen, dass es die Wirkungen der Fabrikarbeit auf die Gesundheit der Frauen selbst sowie auf die von ihnen geborenen Kinder waren, die veranlassten, dass man – zuerst in England, und dann in anderen europäischen Ländern – anfing, die Notwendigkeit einer Normalarbeitszeit auch für Frauen einzusehen. Die Forderung war und ist dreifach: eine Maximalarbeitszeit für die Arbeit der Frau; Einschränkung oder am besten Aufhebung der Nachtarbeit der Frau, zuweilen auch ihrer Arbeit in den Gruben und gewissen anderen gesundheitsgefährlichen Betrieben; schliesslich Schutz der Wöchnerin. Und man hat in den meisten europäischen Ländern jetzt die Maximalarbeitszeit auf 8-11 Stunden festgesetzt; die Nachtarbeit, Bergwerksarbeit und Ueberarbeit ist entweder verboten oder bedeutend eingeschränkt, und eine Ruhezeit von 3 bis 8 Wochen für die Wöchnerin festgesetzt.

Für die Frau noch mehr als für den Mann müssten alle Gesichtspunkte eine achtstündige Arbeitszeit zu der höchsten machen. Der Achtstundentag bedeutet nicht nur für die Frau wie für den Mann die Möglichkeit, das Leben mit bewahrter Gesundheit und mit Zeit zu veredelnden Vergnügungen geniessen zu können; sondern für die verheiratete Frau ist er überdies die unumgängliche Voraussetzung, um Ordnung und Behagen im Hause zu schaffen, ihre Kinder physisch pflegen und sie, in gewissem Masse, erziehen zu können. Für die Frau ist der Normalarbeitstag auch deshalb nötiger als für den Mann, weil auf ihr überdies noch die Arbeit des Haushaltes lastet. Die Gefahren der Nachtarbeit wie der Arbeit in den Gruben sind sowohl aus dem Gesichtspunkte der Gesundheit wie der Sittlichkeit so offensichtlich, dass kein weiterer Grund in diesem Falle zur Verteidigung der Schutzgesetzgebung angeführt zu werden braucht. Wer sich wenigstens einen Begriff von der Einwirkung der Grubenarbeit auf die Frauen machen will, muss Zolas Germinal lesen.

Es werden übrigens nicht nur die theoretischen Frauenrechtsprinzipien gegen die Schutzgesetzgebung ins Treffen geführt. Von sozialistischer sowohl wie von frauenrechtlerischer Seite hört man verschiedene berechtigtere Einwände. Vor allem den, dass das Schutzgesetz noch mehr Frauen arbeitslos machen wird, die, um ihren Unterhalt zu finden, genötigt sein werden, der Prostitution zu verfallen. Aber man vergisst, dass ganz dasselbe eine Folge der niedrigen Löhne in den verschiedenen Berufszweigen ist, und dass diese niedrigen Löhne wieder eine Folge des reichlichen Angebotes arbeitender Frauen sind! Ganz kürzlich kam z. B. aus einer schwedischen Fabrikstadt die Angabe, dass dort in einer einzigen Fabrik 80 Arbeiterinnen bei der Polizei eingetragen seien! Das ist schon einer der unzähligen Beweise dafür, dass man die jetzigen Bedingungen der Arbeit, nicht die Schutzgesetze – deren letzte Folgen verbesserte Arbeitsbedingungen sein werden – bekämpfen soll! –

Hindert man, heisst es weiter, die Frauen, in den Fabriken zu arbeiten, so kehrt man zu der noch aufreibenderen und gesundheitsgefährlicheren Hausindustrie zurück. Auf diesen Einwand kann man nicht nur mit Frau Wettstein-Adelts Erfahrung entgegnen, sondern auch mit dem englischen Gesetzesvorschlag von 1899 zur Regulierung der Heimarbeit, nach dem jeder Arbeitgeber für die hygienischen Verhältnisse des Ortes, an dem die Arbeit ausgeführt würde, verantwortlich sein sollte, und ausserdem die Anzahl der Arbeiter, die Grösse des Raumes und dergleichen genau bestimmt werden müsste. Ein Vorschlag, der sich in der rechten Richtung bewegt, um die Frage zu lösen, wie die Erwerbsarbeit der verheirateten Frau ins Haus zu verlegen wäre.

Hindert man durch Schutzgesetze die Frauen, zu arbeiten, heisst es weiter, so können sie ihre Kinder nicht versorgen, sondern diese kommen anstatt dessen in die Fabrik. Die Hilfe in dem letzteren Falle ist überaus einfach: absolutes Verbot aller Kinderarbeit unter 15 Jahren! Hindert man die Frau durch Schutzgesetze, alle Anforderungen eines Berufszweiges zu erfüllen, so wird, heisst es weiter, die Folge die, »dass nicht die Frauen in dem Beruf geschützt werden, sondern dass der Beruf gegen die Frauen schützt«. Hier ist die Abhilfe schwerer, aber gewiss nicht unmöglich, wenn nur der zehnte Teil der Kraft, die jetzt in den Dienst der Agitation für die »freien« Arbeitsrechte der Frau gestellt wird, zu ihrer Ausbildung für Arbeitsgebiete, die sich für sie eignen, verwendet würde. Aber selbst wenn das nicht geschieht, bringt die Schutzgesetzgebung ihr eigenes Korrektiv mit sich. Zuerst wird immer geklagt, dass der Beruf durch die Schutzgesetzgebung untergehen müsse; aber neue Methoden und Maschinen werden erfunden, die die billige, lebende Kraft ersetzen. So klagen oft die Geschützten selbst, dass sie ökonomisch unter dem Schutz leiden, aber eine längere Erfahrung zeigt ihnen, wie durch die Wechselwirkung, die nun zwischen allen Faktoren der Produktion stattfindet, die vorübergehenden Missverhältnisse ausgeglichen werden. Das unfehlbare Mittel, die durch die Schutzgesetze verursachte Arbeitslosigkeit der Frauen zu hindern, liegt jedoch in den schon jetzt in Arbeiterprogrammen hervortretenden Forderungen eines »Rechts auf Arbeit für die Arbeitslosen« und eines gewissen Minimallohns für alle Arbeit. Dies, neben dem Normalarbeitstag – worin die Nachtruhe und die Sonntagsruhe einbegriffen ist – den verschiedenen Schutzgesetzen, der Unfall- und Altersversicherung, sind die Hauptmomente für die schliessliche Lösung der Arbeiterfrage für Frauen wie für Männer. Bis diese Ziele erreicht sind, gilt noch immer für die Frau wie für den Mann Ruskins Urteilspruch über den modernen Industrialismus, der das wahrhaft Menschliche im Menschen tötet. »Wir fabrizieren,« sagt er, »alles, ausser wirklichen Menschen; wir bleichen Baumwollstoffe, härten und veredeln Stahl, raffinieren Zucker, formen Porzellan und drucken Bücher. Aber einen einzigen lebendigen Geist zu raffinieren, zu reformieren und zu veredeln, das fällt niemals in unsere Profitberechnungen!«

Die Frauen der Arbeitsklasse müssen jedoch so wie die Männer bis auf weiteres die Leiden leiden, die Gefahren tragen, sich dem Zwang unterwerfen, den die Solidarität in dem grossen Kampfe mit sich bringt. Diese Bedingungen sind die einzigen, durch die Frauen wie Männer sich erheben werden, teils durch eigenen Zusammenschluss, teils durch die Ausdehnung des immer mehr anerkannten Grundsatzes: dass die Gesellschaft gesetzgebend die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitglieder zu bestimmen habe, mit dem Ziele, durch menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen ein gesünderes, stärkeres und schöneres Geschlecht heranzubilden.

Alles greift in einander in dem ewigen Kreislauf. –

Die unorganisierte, mittelmässige und darum schlecht entlohnte Arbeit der Frau verringert die Arbeitslöhne und Arbeitsgelegenheiten der Männer; die Fabriksarbeit macht die Frau untauglich zur Führung eines Haushaltes, untauglich zu ihren mütterlichen Pflichten. In dem Gerassel, der Hitze und der Gejagtheit der Fabriken werden die Nerven und mit ihnen die feineren Gefühle aufgerieben. Die Frau verliert nicht nur die rechte Hand, sondern auch das rechte Herz für das Familienleben. Die untauglichen Frauen erschweren dem Manne das Heiraten, und mit dem Cölibat steigt seine Sterblichkeit. Die niedrigen Löhne – oder Zeiten der Arbeitslosigkeit – bedingen schlechte Wohnungen und Kleider, und schlechte Ernährung; die abgeplagte oder untaugliche Frau ist nicht im stande, Gutes aus dem Geringen zuzubereiten, das der Mann möglicherweise verdient. Aus all dem resultieren Trunksucht und Krankheiten. Durch diese und andere Ursachen, zugleich mit den schon dargelegten, entartet die Bevölkerung der Fabrikdistrikte, in der republikanischen Schweiz nicht weniger als in dem absolutistischen Russland!

* * *

Es ist allerdings wahrscheinlich, dass eine Arbeitseinschränkung in manchen Fällen recht fühlbar werden kann, sowohl für die alleinstehende Frau wie für die Familie. Auch die Einschränkung der Kinderarbeit kann sich ja im Anfang unangenehm fühlbar machen. Aber all das ist vorübergehendes Uebel, für das man das Korrektiv findet, sobald man erst klar gesehen hat, in welcher Richtung der Fortschritt des Ganzen sich bewegt! Dieser Fortschritt wählt gewöhnlich die Zickzacklinie. Was darüber entscheidet, ob eine zeitweilige Freiheitsbegrenzung den Fortschritt fördert oder nicht, ist, ob man, wenn sich der Blick von den Individuen oder kleinen Gruppen zum grossen Ganzen wendet, findet, dass dieses gewinnt, – dass in Zukunft die Freiheit und das Glück aller durch diese vorübergehende Freiheitseinschränkung erhöht werden wird.

Ist es in anderen Lebensverhältnissen eine gerechte Regel, dass, wer sich ins Spiel begiebt, das Spiel ertragen muss, so findet diese Regel keine Anwendung auf jenes sehr grausame Spiel, das man das Leben nennt, und in das wir uns nicht mit unserem Willen begeben. Die Kinder haben das Recht, nicht für die Fehler und Irrtümer ihrer Eltern leiden zu müssen. Wie dieses Leiden in jedem Falle der Disharmonie in einer Ehe am besten vermieden werden kann, das zu entscheiden ist die Privatsache der einzelnen Individuen. Wie ich schon dargelegt habe, wird die Veränderung der Sitten in Bezug auf die Art, das Alter und die Motive der Eheschliessung der sicherste, langsam zunehmende Schutz der Kinder sein. Durch eine ernstere Auffassung seiner Aufgabe als eines Geschlechtswesens wird es als ein Verbrechen betrachtet werden, wenn das junge Weib seine Person freiwillig misshandelt, sei es durch Uebertreibung im Studieren oder im Sport, durch Schnüren oder Näscherei von Süssigkeiten, durch Rauchen oder andere stimulierende Mittel, durch Nachtwachen oder schrankenloses Arbeiten und all die tausend anderen Unverbesserlichkeiten, mit denen diese oft so einnehmenden Thörinnen sich an der Vorsehung der Natur versündigen – bis diese ein für allemal die Geduld mit ihnen verliert!

 

Von den Gesellschaftsgesetzen aber muss man fordern, dass sie die unfreiwilligen Verbrechen der Wehrlosen gegen ihre weibliche Natur hindern.

 

Das ist die grosse Frauenbefreiungsarbeit, neben der alles andere relativ unwichtig ist. Dadurch, dass sie das nicht einsehen, werden die gegenwärtigen Repräsentanten der Frauensache reaktionär gegen die Entwickelung; während sie selbst mit diesem Wort alle diejenigen bezeichnen, die betonen: dass der einzige Weg, auf dem die Frauenfrage in ihrer Gesamtheit gelöst werden kann, die soziale Umgestaltung ist, in der die Schutzgesetzgebung ein mitwirkendes Moment bildet!

Meine Denkweise und die vieler anderer schliesst nicht in sich, dass »die Frau das kostbarste Eigentum des Volkes ist«, sondern dass die Mutter der kostbarste Teil des Volkes ist, so kostbar, dass die Gesellschaft ihr eigenes höchstes Wohl fördert, wenn sie die mütterlichen Funktionen schützt. Und diese sind mit der Geburt oder mit dem Nähren des Kindes nicht abgeschlossen, sondern sie dauern während der Erziehung fort. Ich glaube, dass in der neuen Gesellschaft, wo alle, Frauen wie Männer – aber nicht Kinder, nicht Kranke und nicht Greise – genötigt sein werden, zu arbeiten, man die Funktionen der Mutter als so wichtig für das Ganze betrachten wird, dass jede Mutter – unter gewissen Bedingungen, gewisser Kontrolle, für gewisse Zeit und eine gewisse Anzahl Kinder – von der Gesellschaft einen Erziehungsbeitrag erhält, der sie während der Zeit, in der die Kinder ganz ihre Pflege brauchen, von äusserer Arbeit für den Lebensunterhalt befreit. Natürlich braucht das nicht auszuschliessen, dass die Mutter, die sich aus dem einen oder anderen Grunde der Pflege und Erziehung der Kinder nicht widmen will oder kann, durch ihre eigene Erwerbsarbeit sich eine Stellvertreterin in der Pflege verschaffen kann. Aber für die Mehrzahl der Frauen wäre der angedeutete Vorschlag zweifellos die glückliche Lösung vieler, jetzt scheinbar unlöslicher Probleme. Ich glaube nämlich nicht, dass die Entwicklung das alte Ideal des Vaters als Familienversorgers beibehalten wird; ich hoffe vielmehr, dass die neue Auffassung jedes Individuums als seines eigenen Versorgers immer mehr Boden gewinnen wird. Der Vater wird dann wirklich auch im tieferen Sinne des Wortes Erzieher werden können, wenn die Nahrungssorgen für die Familie ihn nicht mehr zu Boden drücken. Die Frau wird dann als Familienmutter nicht in die Abhängigkeit vom Manne geraten, was sie als erniedrigend empfindet, wenn sie sich als Mädchen selbst ihren Unterhalt verdient hat. Man dürfte zu dieser neuen Form des Matriarchats zurückkehren, wenn man angefangen hat, die Sorge für die neue Generation als die grosse Aufgabe zu betrachten, die die Mutter für die Gesellschaft ausführt, und während deren Ausführung die Gesellschaft ihre Existenz sichern muss. In den meisten Fällen bekommt man von der ausserhalb des Hauses arbeitenden verheirateten Frau die Antwort: dass ihr Glück darin bestehen würde, in Ruhe die Kinder pflegen und das Haus führen zu können, aber mit einem Einkommen, das sie vom Mann unabhängig machte! Eine schwedische Abendzeitung – das besondere Organ der Frauensache – stellte vor ein paar Jahren über die Erwerbsarbeit der verheirateten Frau eine Enquête an, bei der die Antworten, wahrscheinlich gegen das Erwarten der Zeitung, beinahe einstimmig darauf hinwiesen, welche Gefahren für die Kinder und das häusliche Behagen die Aussenarbeit der Frau mit sich bringe. Eine unparteiische Untersuchung der Ursachen der Verwilderung der Jugend würde gewiss zeigen, dass das in mehreren Ländern stark zunehmende Verbrechertum unter der Jugend teils deren frühe Erwerbsarbeit zur Ursache hat, teils die frühe Heimatlosigkeit, die die Folge davon ist, dass die Mutter ausser dem Hause arbeitet.

 

Wenn man überhaupt der Ansicht ist, dass Kinder noch immer zur Welt kommen sollen, und dass ein Heim in der Regel die besten Möglichkeiten bietet, sie in den ersten Lebensjahren aufzuziehen – dann muss man grübelnd vor den jetzigen Konsequenzen der nach aussen gekehrten Frauenarbeit halt machen. Nachdem man nachgedacht hat, sagt man sich selbst, dass jetzt nichts notwendiger ist, als solche Kulturpläne, solche sozialen Organisationspläne zu finden, die die Mutter den Kindern und dem Heim wiedergeben.

 

Alles, was die Wohlthätigkeit leistet, um die Schäden des Auflösungsprozesses der Grossindustrie zu heilen, ist im grossen Ganzen vergeudete Kraft. Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderausspeisungen. Kinderspitäler, Ferienkolonien – sie können mit all ihren schönen Bestrebungen nicht ein Hundertstel der Lebenskräfte ersetzen, die der neuen Generation mittelbar oder unmittelbar durch die Frauenarbeit ausser dem Hause geraubt werden.

Es giebt ja allerdings Menschen, die erwarten, dass das häusliche Leben von kollektiven Anstalten für Kinderpflege, für Mahlzeiten u. s. w. abgelöst werden wird. Ich glaube wohl auch, dass ebenso wie das Brauen, Backen, Schlachten, Lichtziehen und Kleidermachen mehr und mehr vom Hause wegverlegt worden ist, vieles von der Arbeit, die noch jetzt den grössten Teil der häuslichen Thätigkeit bildet – z. B. Kochen, Waschen, Kleiderausbessern, Reinmachen u. s. w. – schliesslich auch kollektiv ausgeführt werden wird, mit Hilfe von Elektrizität und Maschinen. Aber ich hoffe, dass die Neigung des Menschen zur Individualisierung die Tendenz zu unpersönlicher, einförmiger Massenwirkung in Bezug auf all das besiegen wird, was in tieferer Weise die innersten Lebensverhältnisse und die privaten Lebensgewohnheiten berührt; dass ein reiches Familienleben auch fürderhin als Grundbedingung echter Lebensfreude und persönlicher Entwickelung betrachtet werden wird. Auch wenn die Frauen von den barbarischen Ueberbleibseln der jetzigen Haushaltungsweise – ein Marktkorb, ein Küchenherd, eine Scheuerbürste in jedem Hause – befreit sein werden und die Elektrizität überall Wärme und Licht spenden wird, werden sie doch genötigt sein, ein gewisses Mass von Arbeit zu verrichten, das trotz der vervollkommnetsten Apparate und kooperativen Methoden nicht vermieden werden kann, wenn man nicht das Heim durch die Kaserne ersetzen will. Und da der Brauch, Hausdiener zu halten, bald aufhören dürfte, weil solche wahrscheinlich nicht mehr zu bekommen sein werden, werden alle Frauen zur Hausarbeit gezwungen oder auf den Ausweg angewiesen sein, den man schon in Amerika gefunden hat, wo Bureaux häusliche Hilfe für gewisse Zeit gegen ein gewisses Entgelt vermitteln. Auch in London besteht jetzt ein Fachverein für Aushilfefrauen, die für den Beruf ausgebildet werden und dann unter festgesetzten Bedingungen arbeiten. Auf dem Lande wird man bald nicht nur die Frauen, sondern auch die Töchter für die landwirtschaftliche Arbeit brauchen, wenn man keine Dienstleute mehr bekommen kann. Dies wird ein natürliches Korrektiv gegen jenes Drängen nach äusseren Arbeitsgebieten sein, das die Töchter in hellen Haufen vom Hause weggeführt hat, Haufen, die dann die Städte überfüllt haben.

Wenn man schliesslich den nationalökonomischen Verlust erwägt, der dadurch stattfindet, dass Frauen nach 5-10jähriger Ausbildung ihre Arbeiten oder Studien der Ehe wegen abbrechen, dann muss man wohl einsehen, dass die moderne Frauenarbeit Folgen gehabt hat, die bald eine grosse Abrechnung mit derselben erzwingen müssen! Aus dem Gesichtspunkt der Frau selbst, aus dem der Kinder, dem der Männer und schliesslich dem der Produktion muss man volle Klarheit darüber fordern, dass die Gesellschaft entweder die Arbeitsbedingung der Frau verändern oder Zeuge der fortschreitenden Auflösung des häuslichen Lebens sein muss; entweder muss die Gesellschaft die Arbeits- und Lebensbedingungen aller umwandeln, oder sie wird die Degeneration des Geschlechtes sehen!

Alle Philanthropie – und in keiner Zeit ist diese grösser gewesen als in der unserigen – ist nichts anderes als wohlriechendes Räucherwerk, am Ausfluss einer Kloake entzündet. Das Rauchopfer macht die Luft für die Vorübergehenden erträglicher, hindert aber die Infektionsstoffe der Kloake nicht, ihre Wirkung zu thun.

Der Egoismus, der Selbsterhaltungstrieb wird vielleicht schliesslich die Führer der Gesellschaft zwingen, ihr Handeln nach sozialen Gesichtspunkten einzurichten. Erst dann kann die Frauenfrage wirklich eine Menschheitsfrage werden; erst dann werden ihre Verfechter vielleicht einsehen, dass der Frau selbst nichts dauernd Gutes zu teil wird, wenn sie unter Bedingungen arbeitet, die den Männern und den Kindern schaden; dass man in dieser Hinsicht mit vollem Rechte gegen die Forderungen der weiblichen Individualität das alte Wort richten kann: das höchste Recht wird zum höchsten Unrecht. Die Gerechtigkeit besteht nicht darin, dass die Frau unter Bedingungen arbeiten darf, die sie und die Generation physisch zu Grunde richten, sondern darin, dass sie im übrigen die Möglichkeit hat, ihre Wahlfreiheit zu gebrauchen und zu lernen, sie gut zu gebrauchen. Die Gerechtigkeit besteht darin, dass unzählige Frauen geschützt werden, die sich bis auf weiteres nicht selbst gegen den Missbrauch zu schützen vermögen, den der Kapitalismus mit ihren Kräften treibt.

Es ist ein lehrreicher Zug aus der Geschichte des Klassenkampfes – oder der Frauensache – dass, nachdem die Frauen zuerst die Männer auf gewissen Gebieten hinausgedrängt haben, nun die unverheirateten Frauen suchen, die verheirateten vom Arbeitsmarkte zu verdrängen! In Amerika, wo alles rascher geht, hat sich schon unter den unverheirateten Frauen eine Vereinigung zu diesem Zweck gebildet. Diese und ähnliche Erscheinungen gehören zu der freien Konkurrenz, dieser sogenannten Blüte »des vornehmsten Gedankens unserer Zeit, des Rechtes des Individuums auf Selbstbestimmung!« Und vielleicht werden erst, wenn der Krieg der Frauen gegen die Frauen ordentlich in Gang gekommen ist, die Frauenrechtlerinnen einsehen, dass das Problem der Frauenarbeit komplizierter ist, als sie geahnt, so lange sie es, wie bis jetzt, nur aus dem Gesichtspunkte des Rechts der Frau auf Selbstversorgung betrachtet haben. Sie werden dann möglicherweise verstehen, dass der Individualismus, losgelöst vom Solidaritätsgefühl, zum sozialen Kampfe führt, Klasse gegen Klasse, Geschlecht gegen Geschlecht, Ledige gegen Verheiratete, Junge gegen Alte, und dass die Frau nur im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Ganzen zu ihrem vollen Rechte in der Gesellschaft gelangen kann, ohne dass das Recht anderer dadurch verletzt wird!

 

Je früher die Frauenrechtlerinnen dies einsehen, desto besser. Anstatt die Schutzgesetzgebung zu bekämpfen, sollten sie sie hervorrufen; anstatt mit Unwillen Fachvereine und Streiks zu betrachten, sollten sie den Arbeiterinnen helfen, die ersteren zu organisieren und die letzteren zu unterstützen, wo sie berechtigt sind.

 

Unser Jahrhundert, das der Frau neue Arbeitsgebiete eröffnet hat, hat dadurch, dass es sie in den Konkurrenzkampf hineinzwang, das Leben sehr hart für sie gemacht. Als Gattinnen, als verheiratete oder unverheiratete Mütter, als geschiedene Frauen, als Witwen tragen die Frauen oft nicht nur ihre eigene Last, sondern die eines Familienversorgers, indem sie für einen kranken oder trunksüchtigen Mann oder Kinder oder Geschwister oder alte Eltern zu arbeiten haben. Diese Frauen – mögen sie zu den Arbeiterinnen mit dem Hirn oder mit der Hand gehören – quälen sich teils um ihren Lebensunterhalt, teils mit häuslichen Verrichtungen ab. Wenn der Mann einigermassen ausgeruht vom Hause zur Arbeit geht, geht die Frau oft schon ermüdet und kommt vielleicht zur Nachtarbeit im Hause zurück. Dass sie sowohl die körperliche Gesundheit wie das seelische Gleichgewicht verliert, dessen ihre Kinder bedürfen, ist sonnenklar. Es ist erstaunlich, wie viele arbeitende Frauen trotzdem noch die Energie haben, für ihre geistige Befreiung durch Lesen und Denken thätig zu sein. Sie sehen bald ein, diese Frauen, dass ein Beruf oft nicht gleichbedeutend mit Befreiung ist, dass er im besten Fall nur ein Mittel dazu sein kann. Die physische Arbeiterin ist in dieser Beziehung nicht am schlimmsten daran, obgleich allerdings auch sie bis zu einem Verdienstminimum von 4-5 Kronen wöchentlich herabsinken kann. In England soll der Durchschnittslohn 6-7 Schilling wöchentlich sein, oft für 80 Arbeitsstunden; in Deutschland 6-9 Mark und – als Ergänzungsverdienst wird auf die Strasse hingewiesen! In Oesterreich 6-8 Kronen, aber in der toten Saison oft nichts. Die Kontoristin, Telephonistin, Post- und Telegraphenbeamtin, das Ladenmädchen, die Kellnerin in öffentlichen Lokalen, sowie das Dienstmädchen in Privathäusern, all diese, die oft stehend das Publikum bedienen müssen, denen ausserdem nicht selten Nachtruhe und Sonntagsruhe vorenthalten wird – sie sind thatsächlich die ärgsten Arbeitssklavinnen. Und diese Sklavinnen können sich oft bei einem 15-16stündigen Arbeitstag nur 3-4, höchstens 7-800 Kronen im Jahre verdienen! Wer kann sich wundern, wenn die eine oder andere sich jene Erhöhung der Einkünfte verschafft, auf die zuweilen vom Arbeitsgeber gerechnet wird, wenn er gegen niedrigen Lohn schöne Mädchen in seinem Geschäft anstellt! Wer kann etwas anderes erwarten, als dass diese in Läden, Telephon-, Post- und Telegraphenämtern Abgequälten oft hysterisch, ja geisteskrank oder zu Selbstmörderinnen werden?

 

Gegen alle dies Missverhältnisse sind die Frauenrechtlerinnen nicht blind. Sie fordern ja gleiche Löhne für Frauen und Männer und legen, manchmal mit Recht, manchmal mit Unrecht, dar, dass die Arbeit der Frau zu niedrig bezahlt wird. Aber sie sehen nicht ein, dass sie selbst zu dem Uebel beigetragen haben, indem sie die Frauen beständig auf alle erdenklichen Gebiete hetzen, wodurch diese überfüllt werden, was wiederum die niedrige Entlohnung veranlasst. Es ist eben mehr von nöten, als den Frauen Arbeitsgebiete zu eröffnen, wenn ihnen nicht die Lebenskraft ausgesaugt werden soll, wenn sie nicht vorzeitig ihre Jugendfrische und Reiz, ihre Entwickelungs- und Glücksmöglichkeiten als Menschen, als Frauen und Mütter verlieren sollen!

 

Die Freiheit immer mehr verloren zu haben – das ist, im grossen gesehen, das traurige Resultat der sogenannten Befreiung der Frau in unserem Jahrhundert, wenn man weiter sieht, als auf einige tausend Frauen der oberen Klassen in gut bezahlten Stellungen! Gegen die frauenrechtlerische Bewertung der äusseren Thätigkeit der Frau habe ich darum schon durch Jahrzehnte in meinem Innern denselben Einwand gerichtet, den Feuerbach mit den Worten formulierte: »Die Mittelmässigkeit wägt immer richtig, nur ihre Wage ist falsch!«

* * *

Wohin wir auch blicken mögen – nach Europa oder nach Amerika – überall finden wir neue Missverhältnisse als Folge der neuen Verhältnisse, die durch die Befreiung der weiblichen Arbeitskraft eingetreten sind, durch die Entwickelung der Grossindustrie, die Umgestaltung der Heimarbeit und die sich immer mehr ausbreitende weibliche Anschauungsweise, dass »das Cölibat die Aristokratie der Zukunft ist« – um eine hervorragende Frauenrechtlerin zu zitieren!

Thöricht wäre jedoch der, der eine Aenderung der Missverhältnisse durch eine Reaktion wünschte, die der Frau wieder irgend eine wesentliche Freiheit in Bezug auf ihre Arbeitswahl und ihre Lebenspläne rauben würde.

Die Fortschrittslinie strebt einer neuen Gesellschaft zu, wo alle genötigt sein werden, zu arbeiten, und alle Arbeit finden werden, wo alle massig arbeiten werden, unter gesunden Verhältnissen, gegen hinlänglichen Lohn. Da wird nicht die unverheiratete oder die verheiratete Frau bei einer aufreibenden Erwerbsarbeit die Kräfte verlieren, die sie für die Mutterschaft braucht. Und wenn diese eintritt, wird sie wahrscheinlich in den meisten Fällen mit Freude die Möglichkeit begrüssen, die ihr die Gesellschaft dann bieten wird, nämlich als Mutter und Erzieherin für diese zu arbeiten.

Noch sind wir weit von einer solchen Gesellschaft entfernt. Aber bei jeder sozialen Massregel gilt es, wie gesagt, zu prüfen, ob sie uns von diesem Ideal entfernt oder uns ihm näher bringt; ob sie die Entwickelung des Gedankens fördert oder hemmt, der schliesslich alles umwandeln wird, des Gedankens, dass die Produktion um der Menschen willen da ist, nicht wie jetzt die Menschen um der Produktion willen; dass die Arbeit um der Freiheit willen da ist, nicht wie jetzt die Freiheit um der Arbeit willen!

Als ich – in Missbrauchte Frauenkraft – versuchte, die Frauen zu einer Prüfung der Konsequenzen derselben zu veranlassen, da war meine These diese: wir müssen in unseren Kulturplänen davon ausgehen, dass die Mutterschaft etwas Wesentliches für die Natur der Frau und die Art, wie sie diesen Beruf erfüllt, von Wert für die Gesellschaft ist; und wir müssen auf Grund dessen die Verhältnisse ändern, die der Frau immer mehr das mütterliche Glück und den Kindern die mütterliche Pflege rauben. Oder wir müssen davon ausgehen, dass die Mutterschaft nicht wesentlich ist – und dann mag alles fortgehen, wie es geht. Dann wird die nach aussen gerichtete Arbeit – mit ihrer Befriedigung der Schaffensfreude, des Ehrgeizes, der Gewinnsucht, der Genusssucht, der Unabhängigkeit – immer mehr das Ziel werden, nach dem die Frauen ihre Lebenspläne entwerfen, ihre Lebensgewohnheiten modifizieren, ihre Gefühle umbilden. Der naive Glaube, dass jede Frau ihrer Natur folgt, wenn sie nur die Freiheit dazu hat, zeigt eine völlige Unkenntnis der Psychologie wie der Geschichte. Ein erstrebenswertes Ideal, eine herrschende Zeitansicht vergewaltigt die Natur, was z. B. das im 18. Jahrhundert oder in der mittelalterlichen Askese verkümmerte Mütterlichkeitsgefühl am besten zeigt. Und von einem neuen Ideal werden nun zahllose Frauen von dem nach innen gekehrten Leben zu dem nach aussen gewendeten getrieben.

Ich will die wirkliche Freiheit der Frau, das heisst, dass sie ihrer Natur folgen können soll, mag diese nun die des Ausnahmeweibes oder die der gewöhnlichen Frau sein. Aber die Meinung, die die Frauenrechtlerinnen über die Natur, über die Ziele der Alltags-Frau verbreiten, vergewaltigt die wirkliche Natur der meisten Frauen!

Es ist eines der vielen wunderlichen Zeichen der Zeit, dass, während Frauen das Recht der Frau und ihren Willen verkünden, ungehemmt von Familienbanden zu arbeiten und zu schaffen, Männer – z. B. Ibsen in Wenn wir Toten erwachen – zeigen, dass der grosse Sündenfall des Lebens die Verletzung des Gesetzes der Liebe ist, und dass auch der Mann dadurch nicht nur seine Persönlichkeit, sondern auch seine Schaffenskraft verringert!

Man kann hoffen, dass, wenn die Männer sich so der früheren Auffassung der Frauen von der Liebe nähern, die Frau hingegen anfängt, die Erotik als eine kleine Episode im Leben neben der eigentlichen Lebensaufgabe zu betrachten – eine Episode, der sie die Färbung des sensuellen oder sentimentalen oder psychologischen oder sportsmässigen Flirts giebt, eine Episode, die sie als ein Spiel behandelt, in das sie leicht hinein- und aus dem sie leicht hinausschlüpft – dass dann aus dieser neuen Begegnung von Extremen neue, jetzt ungeahnte Leiden entstehen werden, durch die endlich für die so »befreite« Frau die ewigen Gesetze ihres eigenen Wesens offenbar werden, die Gesetze, von denen sie sich nicht befreien kann, ohne unterzugehen.

Nicht einmal das leiseste Hindernis will ich jedoch einer einzigen alleinstehenden Frau bereiten, frei ihren eigenen Weg zu gehen, mag er sie auch zu den ungewöhnlichsten Arbeitsgebieten und Lebensversuchen führen! Aber ich will – um der Frauen selbst, um der Kinder, um der Gesellschaft willen – dass Frauen wie Männer ernst die gegenwärtige Sachlage durchdenken und einsehen, dass man in nächster Zeit eines von beiden wählen muss: entweder eine derartige Umgestaltung der Denk- und Arbeitsweise der jetzigen Gesellschaft, dass die Mehrzahl der Frauen der Mutterschaft wiedergegeben wird; oder die Auflösung des Heims und seine Ersetzung durch allgemeine Anstalten. Ein Drittes giebt es nicht.

* * *

Es bedurfte ohne Zweifel der ganzen egoistischen Selbstbehauptung der Frau, all ihres Individualisierungsstrebens, sowie ihrer zeitweiligen Lostrennung vom Heim und von der Familie, ihrer selbständigen Erwerbsarbeit, um dem Manne und der Gesellschaft die Gewissheit einzuprägen: dass die Frau nicht nur ein Geschlechtswesen ist, nicht nur die auf den Mann, das Haus und die Familie Angewiesene – wie diese auch beschaffen sein mögen! Erst so konnte die Frau ihre Aufgabe als Gattin und Mutter wirklich frei wählen; erst so konnte sie das Recht erringen, auf dem Gebiete des Hauses und der Familie als dem Mann geistig ebenbürtig betrachtet zu werden, als das in seiner Art ebenso vollkommene Menschenwesen!

Aber sehen wir doch ein, dass diesem Abschnitt des Frauenegoismus nun ein neuer folgen muss, in dem das Solidaritätsgefühl mit dem Geschlechte erwacht und die Frau einsieht, dass sie diesem am besten ihre befreite und entwickelte menschliche Persönlichkeit durch die Verwirklichung ihrer besonderen weiblichen Bestimmungen zuführen kann. Reichstage und Presse, Gemeindevertretungen und Regierungen, Friedens- und Arbeiterkongresse, Wissenschaft und Litteratur – all dies wird weiter mit äusserst geringem Resultat arbeiten, ehe nicht die Frauen begreifen, dass die Gesellschaftsumgestaltung mit dem noch ungeborenen Kinde beginnt, mit den Bedingungen für dessen Entstehung, für dessen physische und psychische Erziehung; dass die neuen Instinkte, die neuen Gefühle, die neuen Begriffe, die neuen Gedanken, die Mütter und Väter in das Fleisch und Blut ihrer Kinder übergehen lassen, das Dasein umgestalten werden; dass erst, nachdem Generation um Generation ein neues seelisches Erdreich entstanden ist, die grösseren Gedanken wachsen können, durch die das Leben sich erneuen wird!

Bis dahin werden die vieltausendjährigen Missbräuche, die politische Ungerechtigkeit, der ökonomische Kampf, all die gesellschaftszerfressenden Missverhältnisse Generation für Generation wiederholt werden, von denselben Menschen, wenn auch in anderen Formen. Denker werden immer neue Ideen finden, Gelehrte neue Methoden und Systeme, Künstler neue Schönheitswerte. Aber im grossen Ganzen wird alles gleich bleiben. Erst wenn die Frau der Botschaft lauscht, die das Leben ihr kündet – dass durch sie die Erlösung kommen wird – erst dann fängt das Antlitz der Erde an, sich zu erneuen! Alle Festreden von »der hohen Aufgabe der Mutter« und »dem grossen Beruf der Erziehung« sind und bleiben blosse Phrasen, bis man einsieht, dass es von der physiologischen und psychologischen Umgestaltung der Menschennatur abhängt, ob die Humanität und die Kultur einstmals die Tierheit besiegen werden.

Aber diese Umgestaltung erfordert eine so absolut neue Auffassung des Berufes der Mutter, eine so ungeheuere Kraftanspannung, eine so unablässige Inspiration, dass diejenigen, welche glauben, dass sie daneben auch andere Werke von Wert produzieren können, niemals versucht haben können, zu erziehen! Der vieltausendjährige Schlendrian – seine Jungen zu schneuzen, zu streicheln und zu schlagen – ist nicht Erziehung. Es bedarf ungeheuerer Kräfte, um einem einzigen Kinde gerecht zu werden. Das bedeutet durchaus nicht, dem Kinde jede seiner Stunden zu geben. Aber es bedeutet, dass unsere Seele von dem Kinde erfüllt sei, so wie der Mann der Wissenschaft von seinen Forschungen, der Künstler von seinem Werk erfüllt ist: es in Gedanken mit sich zu haben, wenn man in seinem Hause sitzt oder über den Weg geht, wenn man sich niederlegt oder wenn man aufsteht! Das, viel mehr, als die Stunden, die man den Kindern unmittelbar widmet, ist das Absorbierende, das, was bewirkt, dass eine ernste Mutter immer mit geteilter Seele, mit zersplitterter Kraft zu einer äusseren Thätigkeit kommen muss. Darum kann die Mutter, wenn sie ihren wesentlichen Teil den Kindern geben will, gesellschaftlichen Aufgaben nur ihre gelegentliche Thätigkeit widmen; und darum sollte sie während der wichtigsten Erziehungsjahre gänzlich von Erwerbsarbeit befreit sein.

 

Ich habe nie, weder in den oberen, noch in den unteren Klassen, irgend eine Mutter, die zu Erwerbsarbeit gezwungen oder durch ihre Begabung zu künstlerischer Produktion veranlasst war, gehört, die nicht unter der Unmöglichkeit gelitten hätte, zugleich den Kindern in der Zeit ihres Heranwachsens zu genügen.

 

Frau Adele Gerhard und Fräulein Helene Simon haben unter dem Titel Mutterschaft und Geistige Arbeit eine sehr interessante Enquête veröffentlicht, in der ich meine dort mitgeteilte Beobachtung bestätigt fand: dass eine Mutter, die selbst Erzieherin sein und daneben einen Beruf oder eine andere damit vergleichbare öffentliche Thätigkeit ausüben will, nach keiner Hinsicht ein Ganzes giebt, sondern mit geteilter Seele eine mittelgute Erziehung und eine mittelgute Arbeit zu stande bringt. Dies gestehen alle diejenigen wirklich aufrichtigen Mütter zu, die sich ein hohes Ziel für ihre Arbeit und für ihre Erziehung gesetzt haben. Sind sie hingegen in der einen oder in beiden Beziehungen Dilettantinnen, dann geht es ja so halbwegs, die beiden getrennten Thätigkeitsgebiete zu vereinigen.

 

Man erwidert von frauenrechtlerischer Seite – auf diese meine Meinungen – dass die Mutterschaft durch eine naturgemässe Lebensweise unendlich erleichtert werden könne und sich sehr wohl mit der Arbeit vereinen lasse; dass die Kinder bald der Obhut der Mütter entwüchsen, und dass diese sich dann wieder ganz ihrer Arbeit widmen könnten; dass ausserdem die Mutterschaft keine unbedingte Pflicht sei; dass man das volle Recht habe, in dieser Beziehung verschiedene individuelle Forderungen zu stellen; die eine wünscht, Mutter zu werden, die andere nicht; die eine verheiratet sich mit der Hoffnung, Mutter zu werden, die andere mit dem Vorsatz, es nicht zu werden; die dritte verheiratet sich überhaupt nicht. Jeder Versuch, in einer Frage zu generalisieren, in der die individuelle Freiheit alles Recht hat, sich geltend zu machen, ist, meint man, Reaktion. Volle Freiheit für die Frau, in wie ausserhalb der Ehe ihre Arbeit zu wählen und fortzuführen, volle Freiheit, die Mutterschaft zu wählen oder sie zu entbehren: das sei der Weg zur Befreiung der Frau, das die Linie des Fortschritts. Diese zu verfolgen, werde sie überdies durch die soziale Entwickelung gezwungen, die die Erwerbsarbeit der Frau zu einer Notwendigkeit gemacht habe. Sowie die weibliche Haushaltungsarbeit in Industriearbeit umgewandelt sei, würden auch die Mutterpflichten der Frau kollektiv erfüllt werden, und die Schwierigkeiten, auf die die sogenannten Reaktionäre der Frauenfrage ihre Forderungen stützten, würden also künftighin bloss mehr in Ausnahmsfällen vorkommen.

Ich habe gegenüber diesen Argumenten schon im vorstehenden betont, dass ich voll das Recht des weiblichen Individuums anerkenne, seinen eigenen Weg zu gehen, sein eigenes Glück oder Unglück zu wählen, und dass ich immer von dem Frauengeschlecht in seiner Gesamtheit, von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit gesprochen habe.

Aus diesem allgemeinen, nicht aus dem individuellen Gesichtspunkt suche ich die Frauen zu überzeugen, dass es sich an den Individuen, an der Nation, an der Rasse schliesslich rächt, wenn die Frauen allmählich die innerste Lebenskraft ihres physischen und psychischen Wesens, die Kraft der Mütterlichkeit zerstören.

Aber nicht die Frau, wie sie in dieser Stunde geht und steht, taugt zur Mutter! Sie taugt erst dazu, nachdem sie sich selbst für die Mutterschaft und den Mann für die Vaterschaft erzogen hat! Dann können beide zusammen beginnen, das neue Geschlecht zu erziehen, das einmal die Gesellschaft bilden wird, in der der vollendete Mensch – der »Uebermensch« – von einer noch fernen Morgenröte bestrahlt werden wird!

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