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Elftes Kapitel

Wir haben im vorhergehenden Kapitel gesehen, daß einer der Hauptzwecke Steuben's während seines Aufenthalts in Philadelphia im Winter 1778-1779 darin bestand, ein Exerzir- und Dienst-Reglement für die amerikanische Armee zu entwerfen. Zu diesem Behufe wählte er sich den Oberst Fleury und den Capitain Walker als Assistenten, den Capitain de l'Enfant als Planzeichner und den Herrn Duponceau als Sekretär. Er begann sein Werk mit den Regulativen für die Infanterie. Bei der Ausführung leiteten ihn folgende Grundsätze: erstens sollte keine Vorliebe für irgend ein europäisches Werk dieser Art seine Arbeit beeinflussen, sondern nur das Gute aus denselben entnommen, das Schlechte und Nutzlose aber weggelassen werden; zweitens sollte so viel wie möglich Kürze und Klarheit angestrebt und nur über die wesentlichsten Dinge gehandelt werden; drittens sollte sein Buch in vier Theile zerfallen und zwar im ersten vom Dienste der Infanterie im Felde, im zweiten vom Dienste in der Garnison und auf der Parade, im dritten vom Dienste der Kavallerie und im vierten vom Dienste der leichten Truppen die Rede sein. Während des Winters beabsichtigte er nur die Vollendung des ersten Theiles. In der That sind die übrigen aus Mangel an Zeit und an Mitteln niemals vollendet worden, ausgenommen der über die Kavallerie, welcher im Manuscript fertig und zum Druck vorbereitet ward, jedoch verloren gegangen zu sein scheint.

Diese » Regulative für die Ordnung und Disziplin der Truppen der Vereinigten Staaten« Der Englische Titel dieses Reglements lautet: » Regulations for the Order and Discipline of the Troops of the United States.« Es blieb bis auf die neueste Zeit in Kraft, wo es durch das Reglement des Generals Winfield Scott verdrängt wurde und diente zugleich fast allen Milizen der Einzelstaaten als Leitfaden. bestehen aus fünf und zwanzig Kapiteln. Sie stützen sich in ihren Grundzügen auf die preußischen Reglements; sind indessen aus dem Kopf niedergeschrieben und auf das Nothwendigste und Wichtigste beschränkt. Auf die amerikanischen sehr rohen militärischen Zustände berechnet, halten sie sich selbstredend fern von aller preußischen Pedanterie. Wir theilen hier unter Weglassung der technischen Details die bedeutendsten Stellen von größerer organisatorischer Wichtigkeit mit.

Das erste Kapitel handelt von den Waffen und der Ausrüstung der Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten und verlangt durchgängige Gleichförmigkeit. Das zweite detaillirt die Gegenstände, womit die Offiziere und Unteroffiziere vertraut sein sollen.

Die Offiziere und Unteroffiziere eines jeden Regiments müssen mit der Handhabung der Waffen, dem Laden, Feuern und Marschiren vollständig bekannt sein, um ihre Soldaten darin nöthigenfalls unterrichten zu können; imgleichen müssen sie die Abzeichen, die Disziplin und Polizei der Truppen und Alles, was sonst zum Dienst gehört, kennen. Der Regiments-Commandeur muß für die General-Instruktionen des Regiments verantwortlich sein und die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, wenn er's für zweckmäßig hält, exerziren lassen.

Das dritte Kapitel verbreitet sich über die Bildung einer Compagnie:

dieselbe soll in zwei Gliedern, die einen Schritt von einander entfernt sind, formirt werden; die größten Leute sollen im hintern Gliede stehen, die kleinsten aber im Centrum jedes Gliedes.

Das vierte Kapitel bezieht sich auf die Bildung eines Regiments.

Ein Regiment muß aus acht Compagnieen bestehen. Zur Erleichterung beim Manövriren soll jedes Regiment, das aus mehr als 160 Rotten besteht, zu zwei Bataillonen formirt werden, mit einem Zwischenräume von zwanzig Schritten und einer Fahne im Centrum jedes Bataillons. Wenn ein Regiment auf 160 Rotten reduzirt ist, so muß es zu einem Bataillone formirt werden und beide Fahnen im Centrum haben. Jedes Bataillon, ob es aus einem ganzen oder nur halben Regimente besteht, muß in vier Divisionen oder acht Pelotons getheilt werden; kein Peloton darf aus weniger als zehn Rotten bestehen, so daß ein Regiment, welches weniger als achtzig Rotten hat, kein Bataillon bilden kann, sondern mit einem andern verbunden oder als Detachement verwendet werden muß. – Wenn die leichte Compagnie beim Regimente ist, so muß sie bei der Parade zwanzig Schritt auf der Rechten formirt werden, darf aber nicht am Exerzitium des Bataillons Theil nehmen, sondern muß für sich selbst exerziren; bei der leichten Infanterie aber müssen vier Compagnieen ein Bataillon bilden und letzteres hat ebenso wie das Linien-Bataillon zu exerziren.

Das fünfte Kapitel spricht von der Instruktion der Rekruten.

Der commandirende Offizier jeder Compagnie ist mit der Instruktion seiner Rekruten beauftragt: und da dieser Dienst nicht nur Erfahrung, sondern auch Geduld und Ruhe verlangt, die nicht jeder Offizier besitzt, so muß er einen Offizier, Sergeanten und einen oder zwei Corporäle seiner Compagnie aussuchen, welche unter Zustimmung des Obersten sich diesem Geschäfte besonders unterziehen; im Falle aber viele Rekruten zugleich ankommen, so muß jeder Offizier ohne Unterschied diesen Dienst verrichten. Die Rekruten müssen einzeln vorgenommen und zuerst darin unterwiesen werden, wie sie ihre Uniformstücke anzulegen und wie sie sich ordentlich zu halten haben.

Hierauf folgen Vorschriften über die Haltung des Soldaten 1) ohne Waffen, 2) unter Waffen, und endlich kommt die Handhabung der Waffen.

Wenn die Rekruten die vorigen Exerzitien so lange durchgemacht haben, bis sie fest darin sind, dann müssen sie mit ihrer Compagnie exerziren.

Das sechste Kapitel, welches in fünf Abtheilungen zerfällt, redet von den Exerzitien der Compagnieen. Die erste betrifft das Oeffnen der Glieder, die zweite das Feuern, die dritte das Marschiren, die vierte das Schwenken, die fünfte das Abbrechen und Formiren im schrägen Schritt.

Zwei oder mehrere Compagnieen mögen zum gemeinsamen Exerzitium vereint werden, nachdem sie einzeln tüchtig eingeschult sind, aber nicht früher; denn je größer die Zahl, um so mehr hat der Soldat aufzupassen und um so schwieriger wird das Instruiren.

Das siebente Kapitel umfaßt das Exerzitium eines Bataillons; das achte die Richtungspunkte; das neunte die Details des Formiren und Entwickelns und die Art und Weise die Front zu verändern: dieses besteht aus zehn Artikeln, von denen der letzte ›über das Wechseln der Front einer Linie‹ folgendermaßen schließt:

Wenn es nöthig ist, die Front einer Linie, die aus mehr als einer Brigade besteht, zu wechseln, so ist die einfachste und sicherste Methode, geschlossene Colonnen zu formiren, sie entweder brigaden- oder bataillonsweise nach der bestimmten Richtung marschiren und deployiren zu lassen.

Das zehnte Kapitel spricht in fünf Artikeln von dem Marsch der Colonnen; wir geben hier die ersten beiden Artikel; sie lauten:

Der Marsch der Colonnen ist eine so häufige und zugleich so wichtige Operation, daß derselbe als ein wesentlicher Artikel in der Instruktion für die Offiziere wie für die Mannschaft angesehen werden muß. Artikel I. Der Marsch einer offenen Colonne. Colonne! Marsch! Die ganze Colonne muß stets zu gleicher Zeit den Marsch beginnen und halten, wobei nur der commandirende Offizier zu befehlen hat. Nach den ersten zwanzig Schritten sollte er commandiren: Gewehr in Arm! wo dann die Leute leichter, jedoch in stets geschlossenen Gliedern marschiren mögen. Ehe die Colonne hält, soll er commandiren: Gewehr an! Colonne, halt! Rechts richtet Euch! Beim Marschiren in offener Colonne wird der commandirende Offizier oft das Bataillon rechts oder links einschwenken lassen, um zu sehen, ob die Offiziere die gehörige Entfernung zwischen den Pelotons aufrecht erhalten haben.

Artikel II. Ueber Colonnen, welche die Richtung ihres Marsches ändern. Hat eine Colonne die Richtung ihres Marsches zu ändern, so darf das an der Spitze marschirende Peloton nicht gedreht, sondern muß geschwenkt werden, je nach der Tiefe der Colonne, damit die andern Pelotons folgen können. Eine offene Colonne ändert ihre Marschrichtung, indem das erste Peloton schwenkt und die anderen nachfolgen: hierbei müssen die die Pelotons commandirenden Offiziere genau darauf achten, daß ihre Pelotons auf demselben Fleck schwenken, wo das erste Peloton seine Schwenkung machte, zu welchem Zwecke ein Sergeant auf dem Pivot der Schwenkung postirt sein sollte.

Artikel 3. handelt von der Passage einer Colonne durch ein Defilé; Art. 4. von einer auf einer Ebene marschirenden Colonne, die einem Kavallerie-Angriff ausgesetzt ist; Art. 5. von dem Flankenmarsch einer Colonne.

Das elfte Kapitel: Ueber den Marsch in der Linie, ist in neun Artikel getheilt, von denen die drei ersten die wichtigsten sind. –

Artikel I. Der Front-Marsch. Bei diesem Commando avancirt der Fähnrich mit seiner Standarte um sechs Schritt; worauf der ihn deckende Sergeant seinen Platz einnimmt. Die ganze Mannschaft hat sich dann zu richten. Der Bataillons-Commandeur stellt sich hierauf zwei Schritt vor den Fähnrich und bezeichnet ihm einen Gegenstand, nach dem er sich bei dem Marsch nach vorwärts zu richten hat. – Marsch! – Der Fahnenträger muß nun genau aufpassen, daß er auf den ihm von dem Obersten gegebenen Gegenstand gerade los marschirt; zu welchem Zwecke er sich ein näher liegendes Objekt merken kann. Wenn viele Bataillone in der Linie marschiren, so müssen sich die Fähnriche nach dem Fähnrich des Centrums richten; sind ihrer nur zwei da, so richten sie sich gegenseitig. Sie müssen sich in Acht nehmen, daß sie nicht über das Bataillon, nach dem sie sich zu richten haben, hinaus marschiren, da man viel leichter avanciren als zurückfallen kann. Sollte ein Bataillon durch irgend eine Ursache behindert sein, mit den übrigen in der Linie zu marschiren, so muß der Fähnrich jenes Bataillons seine Fahne senken, zum Zeichen für die anderen Bataillone (welche sonst halten möchten, um sich zu richten), daß sie dieser Bewegung nicht folgen; die Fahne muß wieder aufgerichtet werden, wenn das Bataillon auf seinem Platz in der Linie angekommen ist. Jeder Bataillons-Commandeur hat darauf zu sehen, daß seine Leute sich richten und ihre Glieder geschlossen halten, und daß die richtige Entfernung rechts und links von ihm inne gehalten wird. Findet er, daß er dem einen oder dem andern zu nahe ist, so muß er commandiren:

Halb Rechts!
Halb Links!

worauf das Bataillon in schräger Richtung marschirt, bis es seine Richtung wieder gewonnen hat. Auf das alsdann erfolgende Commando: Vorwärts! marschirt das Bataillon gerate aus und der Fähnrich faßt ein neues Richtungsobjekt in's Auge. Wenn sich die Distanz um zwei bis drei Schritt vergrößert oder verringert, so befiehlt der commandirende Offizier dem Fähnrich, die Fahne ein wenig zu senken und so fort zu marschiren; das Bataillon hat sich danach zu richten. Die Offiziere, welche die Pelotons commandiren, müssen diese stets im Auge haben, etwaige Fehler sofort verbessern, sich stets nach dem Centrum richten und mit der Fahne gleichen Schritt halten. Die hinteren Offiziere müssen auf das zweite Glied achten, jeden Fehler mit leiser Stimme, und mit so wenig Geräusch wie möglich verbessern. Die auf dem Flügel der Richtseite marschirenden Soldaten dürfen nicht über diese hinaus kommen, ihren Nebenmann nicht belästigen, müssen dem Druck des Centrums nachgeben und dem der Flügel Widerstand leisten; sie müssen ihr Auge stets auf die Fahne gerichtet halten, wobei sie ihren Kopf, je nach der Distanz, mehr oder weniger zu drehen haben. Bataillon! Halt! Die ganze Mannschaft hält auf dem Vorderfuß und zieht den Hinterfuß an. Rechts richt't Euch! Die ganze Mannschaft richtet sich rechts und die Fähnriche treten in ihre Glieder zurück.

Artikel II. Vom Bayonnet-Angriff. Wenn die Linie marschirt und sich dem Feinde naht, commandirt der Offizier: Marsch! Marsch! worauf sich die ganze Mannschaft in Geschwindschritt setzt. Fällt's Bayonnet! die Linie fällt's Bayonnet und beschleunigt ihren Schritt; die Trommeln wirbeln den langen Wirbel und die Offiziere und Soldaten müssen sich streng nach dem Centrum gerichtet und ihre Glieder weder zu geschlossen, noch zu offen halten. Bataillon! ...! das Bataillon mäßigt seinen Schritt und nimmts Gewehr über. Halt! Rechts richt't Euch! Das Bataillon macht Halt und richtet sich rechts.

Art. III. Art und Weise, wie man ein Hinderniß vor der Fronte zu umgehen hat. – Wenn sich einer Division, einem Peloton oder einer Anzahl von Rotten ein Hinderniß in den Weg stellt, so commandirt der das Peloton ec. befehligende Offizier: Abgebrochen! worauf die behinderten Rotten eine Wendung machen und sich an die rechts oder links von ihnen marschirenden Pelotons anschließen. Sind die Pelotons auf den Flügeln behindert, so schreiten sie nach innen und folgen in derselben Weise. Je nachdem das Terrain es erlaubt, marschiren die Glieder nach ihren Plätzen in der Fronte, richten sich und nehmen den Schritt nach der Fahne.

Artikel IV. Pelotonweise Passage durch ein Defilé in der Fronte.

Artikel V. Gliederweise Passage durch ein Defilé in der Fronte.

Artikel VI. Rückzugsmarsch.

Artikel VII. Pelotonweise Passage durch ein Defilé auf dem Rückzuge.

Artikel VIII. Gliederweise Passage durch ein Defilé auf dem Rückzuge.

Artikel IX. Art und Weise, sich in Schlachtlinie (treffenweise) zurückzuziehen.

Das zwölfte Kapitel: Ueber die Disposition der Feldgeschütze, welche den Brigaden zugetheilt sind, geben wir wörtlich:

Die zu den verschiedenen Brigaden gehörenden Feldgeschütze müssen stets auf der Rechten bleiben, wofern nicht der General-Quartiermeister es für passend hält, sie auf einem vorteilhaften Terrain in der Fronte aufzustellen. Wenn die Armee nach rechts marschirt, so müssen die Feldstücke an der Spitze ihrer resp. Brigaden bleiben; wenn sie nach links marschirt, so folgen sie hinten nach, es sei denn, daß Umstände den General zu einer anderen Disposition veranlaßten. Ob sie aber in der Fronte, im Centrum oder hinter ihren Brigaden sind, so müssen sie stets zwischen den Bataillonen und zwischen den Pelotons sein. Beim Manövriren müssen sie ebenfalls ihren Brigaden folgen und die Manöver und Evolutionen mitmachen; wobei zu beachten, daß wenn eine geschlossene Colonne formirt ist, sie stets nach der Flanke sich bewegen, welche der Seite, wo die Brigade deployirt, entgegengesetzt ist; beim Deployiren der Colonne folgen sie der ersten Division ihrer Brigade und nehmen, wenn diese Halt macht und sich formirt, sogleich ihren Platz auf der Rechten.

Das dreizehnte Kapitel: Vom Feuern, beginnt also:

Wenn die Truppen mit Platz-Patronen exerziren, so müssen die Offiziere die Waffen und Patrontaschen genau inspiziren und alle scharfen Patronen wegnehmen. Der Anfang des Generalmarsches ist das Signal zum Einhalten des Feuerns; die Offiziere und Unteroffiziere haben darauf zu sehen, daß ihre Pelotons einhalten, und so rasch wie möglich laden und schultern. Der commandirende Offizier wird das Signal so lange fortsetzen lassen, bis er sieht, daß die Leute geladen und geschultert haben.

Hierauf wird in vier Artikeln gehandelt 1) von dem Feuern der Bataillone; 2) vom Feuern bei Divisionen und Pelotons; 3) vom Feuern im Avanciren und 4) vom Feuern im Retiriren.

Die Kapitel vierzehn bis achtzehn enthalten die Vorschriften über den Marsch einer Armee oder eines Corps, über die Bagage auf dem Marsch, über die Abstechung eines Lagers und die Beziehung desselben, sowie über die Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit im Lager. – Wir teilen hier das ganze vierzehnte Kapitel mit, um zu zeigen, mit welcher Genauigkeit die kleinsten Details des Dienstes angedeutet sind.

Die größte Aufmerksamkeit der Offiziere ist zu allen Zeiten, vornehmlich aber auf dem Marsch nötig. Da die Soldaten hier nicht geschlossen in Reih und Glied zu marschieren brauchen, so geraten sie leicht durcheinander, sind dann, wenn sie plötzlich angegriffen werden, nicht im Stande sich in Schlachtordnung zu stellen und kommen in die größte Verwirrung. Nachdem der Marschbefehl für eine Armee erteilt ist, wird der General-Adjutant die Feldoffiziere für die Vor- und Nachhut bestimmen und den Brigade-Majors befehlen, daß sie ihre resp. Quoten an Offiziere und Truppe für die Vorhut in Bereitschaft setzen. Diese, welche den Wachtdienst im neuen Lager zu versehen hat, bekommt von jeder Kompanie einen Pionier unter Führung eines Sergeanten zugeteilt und muß Abends zuvor beordert werden. – Beim Generalmarsch haben die Truppen sofort ihre Zelte abzubrechen und die Wagen zu beladen, welche letztern dann in die der Bagage angewiesene Linie zu stellen sind. Gleichzeitig müssen sich bei diesem Signale alle Wachen der Generale, der Stabsoffiziere und der Comissäre zu ihren resp. Regimentern zurückbegeben. Beim Signal zum Sammeln eilen die Truppen und formieren sich an ihren Aufstellungsplätzen in Bataillone. Die beorderten Wachen müssen darauf unter Führung der Brigade-Majors oder Adjutanten du jour nach dem für die Vorhut bestimmten Platze gebracht werden, wo die dazu beorderten Feld-Offiziere sie in Bataillone, oder andere Körper je nach ihrer Stärke zu formieren und sie dann regelmäßig in Divisionen und Pelotons abzuteilen haben. Der Commander der Avantgarde muß dafür sorgen, daß er einen Führer bei sich habe und sich zugleich über die Marschroute gehörig unterrichtet haben. – Zur selben Zeit müssen sich die Lagerwachen nach dem Rendezvous-Platz der Nachhut zurückziehen und sich dort in gleicher Weise formieren. – Gleichzeitig haben sich auch die Quartiermeister und Pioniere jedes Bataillons auf dem Platze der Vorhut zu versammeln, wo ein Deputirter des General-Quartiermeisters sie in Pelotons formiren muß, und zwar in der Ordnung, wie ihre resp. Bataillone in der Colonne auf einander folgen. Jedes Detachement steht unter der Führung seines Quartiermeisters, welcher für die Einhaltung der vorgeschriebenen Marschordnung verantwortlich ist; ferner führen die Brigade-Quartiermeister ihre Brigaden und sind für deren Verhalten verantwortlich.

Beim Signal zum Marschiren schwenkt die ganze Mannschaft in Pelotons oder Sektionen, je nachdem der Befehl lautet, ab und beginnt zu marschiren.

Die Vorhut marschirt je nach ihrer Stärke in gewisser Entfernung vom Gros, ihr geht eine Patrouille voran, welche, wenn man an ein Defilé, Gehölz etc. kommt, erst zu rekognosziren hat, damit ein Ueberfall vermieden werde.

Die Pioniere haben hinter der Vorhut herzu marschiren und müssen die Straße wegsam machen, damit die Colonne so wenig wie möglich abzuschwenken braucht.

Die Vorhut muß außer einer Patrouille in der Fronte noch Seitentrupps haben, die von einer Flügelrotte aus jedem Peloton gebildet und von einem Offizier oder Unteroffizier commandirt sind; sie hat sich auf hundert Schritt von der Flanke fern zu halten und muß mit der Spitze der Vorhut auf gleicher Linie sein.

Sind Seitentrupps auf beiden Seiten nöthig, so müssen dieselben von einer andern Flügelrotte in erwähnter Weise gebildet werden; da dieser Dienst ermüdend ist, so sollten die Leute jede Stunde abgelöst werden. Die gleichen Flankenwachen müssen von jedem Bataillon der Colonne gebildet werden.

Zur größeren Bequemlichkeit der Soldaten müssen die Glieder während des Marsches um die halbe Distanz entfernter von einander sein, als sonst.

Wenn die Colonne auf ein Defilé oder irgend ein Hinderniß stößt, so muß der commandirende Offizier halten, bis die Colonne es passirt hat, dafür sorgend, daß in so großer Ordnung und so rasch wie möglich marschirt wird. Wenn eine Colonne durchmarschirt ist, so befiehlt er der Fronte zu halten, bis die ganze Mannschaft passirt ist und sich formirt hat, worauf dann der Marsch weiter geht.

Wenn eine Colonne eine Straße kreuzt, die zum Feinde führt, so müssen sich die Flankenwachen des ersten Bataillons auf der Straße aufstellen und halten, bis die Wachen des nächsten Bataillons kommen, die dann dasselbe zu thun haben; die übrigen verfahren ebenso, bis die ganze Colonne passirt ist.

Wenn der Commandeur es für passend erachtet, Halt zu machen, so müssen die Vor- und Nachhut gleich beim Halten der Colonne eine Kette von Schildwachen bilden, um die Soldaten vom Herumschweifen abzuhalten; und alle nothwendigen Artikel wie Holz, Wasser etc. müssen gleichwie im Lager durch Detachements herbeigeschafft werden.

Beim Schlagen des großen Wirbels hat sich die ganze Mannschaft zu formiren und den Marsch fortzusetzen.

Auf dem Marsche dürfen keine Befehle durch Rufen ertheilt, sondern müssen durch Adjutanten von Regiment zu Regiment gesandt werden. Die Signale zum Halten, schneller und langsamer Marschiren sind durch die Trommel zu geben. (Siehe Kap. XXI.)

Der Commandeur der Vorhut hat, nachdem ihm der General-Quartiermeister oder dessen Stellvertreter den Lagerplatz angegeben, dahin voranzueilen und denselben zu rekognosziren; und bei der Ankunft seiner Vorhut muß er sogleich seine Wachen und Posten ausstellen, wie im Kapitel XXII. vorgeschrieben. –

Marsch mit Sektionen zu Vieren!

Da die Straßen häufig zu schmal für die Fronte eines Pelotons sind und die Truppen durch fortwährendes Abbrechen ermüdet werden, so mögen, um dies da, wo die Straße nicht durchgehends breit genug ist, zu verhüten, die Bataillone auf folgende Weise in Sektionen getheilt werden:

Jedes Peloton ist in Sektionen von vier Rotten zu theilen; bleiben drei Rotten übrig, so bilden sie eine Sektion; bleiben zwei oder weniger, so bilden sie ein Glied. Bei dem Commando: » In Sektionen zu Vieren, Rechts schwenkt! Marsch!« wird zu Vieren abgeschwenkt und marschirt, wobei das zweite Glied jeder Sektion sich zwei Schritt weit vom ersten entfernt hält. Die commandirenden Offiziere der Pelotons halten sich auf der Linken ihrer ersten Sektion; wird aber links abgeschwenkt, so halten sie sich auf der Rechten. Die Schließenden fallen auf den Flanken ein. – Die Offiziere müssen genau darauf achten, daß die Distanz von zwei Schritt, und nicht mehr, zwischen den Reihen eingehalten wird.

Bei dem Commando: Halt! ... hält das erste Glied einer jeden Sektion und das zweite schließt auf den vorschriftsmäßigen Abstand auf, worauf durch rechts oder links Einschwenken die Linie formirt wird, oder wenn der commandirende Offizier es für gut hält, so kann er die Sektionen zu Pelotons aufmarschiren lassen. Wenn eine Colonne auf dem Marsche schon in Pelotons getheilt ist und die Straße zu eng und unbequem ist, um in dieser Ordnung weiter zu marschiren, so mag sie sich in Sektionen von vier umgestalten und zwar in folgender Weise:

Der commandirende Offizier befiehlt: Aufgepaßt zum Abbrechen in Sektionen von vier!

Hierauf zählen die Peloton-Commandeure die Leute ab, ohne Halt zu machen. Bei dem Commando: »In Sektionen zu Vieren abgebrochen!« marschiren die Sektionen des rechten Flügels der Pelotons schräg links heraus, und die auf dem linken Flügel folgen ihnen, bis sie alle durch einander gedeckt sind. Beim Vormarschiren öffnen sie die Glieder wieder. Wenn die Zahl der Sektionen in einem Peloton ungerade ist, so marschirt die in der Mitte gerade vorwärts. Die erste marschirt halb links und die dritte halb rechts heraus, um die Colonne zu formiren.

Das neunzehnte Kapitel handelt vom Verlesen der Namen; das zwanzigste von der Inspektion der Leute, ihrer Bekleidung, Bewaffnung, Munition und Zubehör.

Je häufiger, heißt es darin, die Soldaten von ihren Offizieren inspizirt werden, desto besser; aus diesem Grunde müssen sie jeden Morgen beim Appell die Kleidung ihrer Leute mustern, danach sehend, ob sie heil und sauber; ferner, ob Hände und Gesicht rein gewaschen, das Haar gekämmt und alle übrigen zu ihrer Ausrüstung gehörigen Artikel in Ordnung sind. Diejenigen, welche sich wiederholter Nachlässigkeit in einzelnen dieser Punkte schuldig machen, müssen eingesteckt und bestraft werden. Die Feldoffiziere, welche hierauf zu achten haben, müssen die Compagnieen, bei denen Nachlässigkeiten vorkommen, öffentlich tadeln, diejenigen aber, welche sich durch Ordnung und Sauberkeit auszeichnen, beloben. – Täglich müssen die commandirenden Compagnie-Offiziere die Waffen und die Munition ihrer Leute untersuchen und darauf halten, daß sie rein und in guter Ordnung sind. (Siehe weiter Kap. XXIII.)

Die Unteroffiziere haben danach zu sehen, daß sich die Leute täglich, und wenn nöthig, häufiger noch die Hände und das Gesicht waschen, sowohl aus Gesundheitsrücksichten, als auch um sauber auf der Parade zu erscheinen. Wenn ein Fluß in der Nähe und die Jahreszeit günstig ist, so sollen sich die Leute so oft wie möglich baden; der Bataillons-Commandeur muß sie in kleinen Abtheilungen unter der Aufsicht eines Unteroffiziers gehen lassen; jedoch darf er unter keiner Bedingung gestatten, daß sie gleich nach einem Marsche, ohne genügende vorherige Abkühlung, baden.

Jeden Samstag Morgen müssen die Capitaine eine General-Inspektion ihrer Compagnieen vornehmen, die einem Jeden gehörigen Artikel untersuchen und nachsehen, ob die Quantität derselben mit der Specification im Compagnie-Buch übereinstimmt, und ob jeder Artikel dem gehört, der ihn vorzeigt. Zu diesen, Zwecke und zur Entdeckung von Diebstahl sollten die Sachen eines Jeden gezeichnet sein; fehlt etwas, so muß streng untersucht werden, wohin es gekommen, und ergiebt es sich, daß es verloren, versetzt, verkauft oder vertauscht ist, so muß der Uebertreter streng bestraft werden.

Damit die Leute nicht in ungehöriger Weise beschwert und ermüdet werden, dürfen die Capitaine ihnen nicht erlauben, Sachen zu tragen, die entweder nutzlos oder unnöthig sind.

Das ein und zwanzigste Kapitel handelt von den verschiedenen Trommel-Signalen

Das zwei und zwanzigste Kapitel verbreitet sich über die Details des Wachtdienstes und zerfällt in sechs Artikel: 1) von den verschiedenen Wachen und ihren Zwecken; 2) von der großen Parade; 3) von der Ablösung der Wachen und Posten; 4) Instruktionen für die wachthabenden Offiziere; 5) Methode, die große Runde zu machen; 6) Honneurs, welche die Wachen den General-Offizieren und Anderen zu machen haben.

Das drei und zwanzigste Kapitel spricht von den Waffen und der Munition, nebst Anweisung sie in gutem Stande zu erhalten, – ein für die revolutionäre Armee höchst wichtiger Gegenstand. Wir theilen dasselbe wörtlich mit:

Die Instandhaltung der Waffen und der Munition erfordert die größte Aufmerksamkeit. In Bezug hierauf sind die Regiments-Commandeure für ihr Regiment, die Capitaine für ihre resp. Compagnieen verantwortlich.

Der Offizier einer Compagnie muß jeden Morgen beim Verlesen der Leute genau nach dem Zustande ihrer Waffen, Munition und Zubehör sehen; und wenn ein Soldat etwas verkauft oder durch Nachlässigkeit verloren oder beschädigt hat, so muß er eingesteckt und bestraft werden, und es sind ihm, wie weiter unten angegeben, Abzüge von seiner Löhnung zu machen: zu diesem Zwecke müssen die betreffenden Offiziere dem Regiments-Chef die Namen der Delinquenten, sowie den Verlust oder Schaden an Waffen, Munition und Zubehör angeben; worauf der Regiments-Chef nach gehöriger Prüfung den Gehaltsabzug in folgender Weise anzuordnen hat:

Für 1 Gewehr 16 Dollars
" 1 Bayonnet 16 "
" 1 Ladestock 1 "
" 1 Patrontasche 1 "
" 1 Bandelier 1 "
" 1 Scheide 2/3 "
" 1 Patrone 1/6 "
" 1 Feuerstein 1/20 "
" 1 Krätzer 1/4 "
" 1 Schraubenzieher 1/12 "

Für Beschädigung der Waffen, Munition und Zubehör werden die Reparaturkosten durch den Brigade-Condukteur, oder bei einem detachirten Corps durch eine vom Commandeur zu bestimmende Person abgeschätzt und in Abzug gebracht, vorausgesetzt, daß solche Abzüge nicht mehr als den halben Monatssold des Delinquenten betragen.

Es ist sehr wesentlich, daß die Munition stets complet gehalten wird; deshalb muß, so oft es nöthig ist, von jeder Compagnie ein Bericht über die Zahl der fehlenden Patronen an den Quartiermeister erstattet werden, damit dieser einen Regiments-Bericht ausfertige, der vom Regiments- und Brigade-Chef unterzeichnet wird, und es darf keine Zeit versäumt werden, um das Fehlende zu ersetzen. Ebenso muß Alles, was an Waffen und Zubehör fehlt, ohne Zeitverlust angeschafft werden.

Alles, was an Waffen, Munition und Zubehör zum Dienst unbrauchbar ist, muß sorgfältig aufgehoben und vom Compagnie-Chef an den Regiments-Quartiermeister geschickt werden, damit dieser es dem Brigade-Condukteur zusende, wobei ein Jeder von ihnen sich einen Empfangschein geben zu lassen hat. In derselben Weise müssen Waffen, Munition und Zubehör der Kranken in Acht genommen werden. Ehe die Patrontaschen in die Waffenkisten gelegt werden, sind die Patronen heraus zu nehmen, um Verluste und Unfälle zu vermeiden.

Für jede Brigade soll ein Condukteur ernannt werden, der unter seiner unmittelbaren Leitung eine transportable Schmiede mit fünf bis sechs Waffenschmieden, sowie einen Munitionswagen, und einen Wagen mit einer Waffenkiste für jedes Bataillon haben muß; jede Waffenkiste muß fünf und zwanzig Waffen fassen können, um die zu reparirenden, Kranken oder Beurlaubten gehörenden Waffen nebst Zubehör aufzunehmen. Beträgt die Zahl der von einem Bataillon abgelieferten Waffen mehr als oben angegeben, so muß der Ueberschuß an den Commissair der Militair-Vorräthe abgeliefert werden.

Der Brigade-Condukteur soll nur auf Befehl des Brigade-Chefs Munition verabfolgen: Waffen und Zubehör eines jeden Bataillons aber darf er auf Befehl des Bataillons-Chefs annehmen und ausliefern.

Der Munitionswagen soll zwanzig tausend Patronen enthalten, und damit diese Zahl complet bleibe, soll sich der Condukteur bei eintretendem Mangel an den Feld-Commissair oder einen seiner Deputirten wenden, um entweder Ersatz oder das nothwendige Material zu erhalten; im letzteren Falle hat er sich vom Brigade-Major Leute zu erbitten, welche unter seiner Leitung Patronen anfertigen, der Brigade-Major aber hat für diese Arbeit die tüchtigsten Soldaten auszusuchen.

Die Unteroffiziere einer jeden Compagnie werden mit Krätzern versehen und jeden Mittag beim Verlesen der Compagnien müssen die vom Dienst kommenden Soldaten ihre Gewehre bringen und die Ladung herausnehmen lassen; der erste Sergeant hat Pulver und Blei in Empfang zu nehmen und dem Quartiermeister abzuliefern.

Das vier und zwanzigste Kapitel bezieht sich auf die Behandlung der Kranken.

Das fünf und zwanzigste und letzte Kapitel handelt von den ›Revuen‹ in zwei Artikeln, nämlich von den Parade-Revuen und den Inspektions-Revuen. Ersterer beginnt also:

Wenn ein Bataillon die Revue zu passiren hat, so muß es sich in folgender Weise aufstellen:

Die Glieder müssen um vier Schritt von einander entfernt sein, die Fahnenträger vier Schritt vor dem Centrum stehen; der Oberst zwölf Schritt vor der Fahne, der Major vor dem rechten Flügel des Bataillons in einer Linie mir den anderen Offizieren; der Adjutant hinter dem Centrum; die commandirenden Offiziere der Pelotons acht Schritt vor ihren Intervallen; die übrigen Offiziere auf derselben Linie, gleich getheilt in der Fronte ihrer Pelotons; die die Offiziere deckenden Sergeanten nehmen ihre Plätze in der vordersten Reihe ihrer Pelotons ein; die übrigen Unteroffiziere, welche im Hinteren Gliede stehen, treten um vier Schritt zurück; die Trommler und Pfeifer sind auf den Flügeln des Bataillons gleich getheilt und richten sich nach dem vorderen Gliede.

Diesen Regulativen sind Instruktionen für die verschiedenen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten beigefügt, nämlich für den Regiments-Commandeur, den Major, den Quartiermeister, den Capitain und den Lieutenant, ferner für den Fähnrich, den Sergeant-Major, den Sergeant-Quartiermeister, den ersten Sergeanten der Compagnie, die übrigen Sergeanten, und für die Corporäle und gemeinen Soldaten. – Um zu zeigen, in welchem Geiste diese Instruktionen abgefaßt sind, theilen wir die für den Capitain und für den gemeinen Soldaten mit:

Ein Capitain kann nicht zu sorgsam über seine Compagnie wachen. Er muß die größte Aufmerksamkeit auf die Gesundheit seiner Leute, auf ihre Waffen nebst Zubehör, Munition, Kleidungsstücke und die übrigen nothwendigen Sachen verwenden. – Sein erstes Bestreben sollte dahin gehen, die Liebe seiner Leute zu gewinnen, indem er sie mit aller möglichen Freundlichkeit und Humanität behandelt, ihren Klagen Gehör giebt und, wenn gegründet, ihnen abhilft. Er sollte den Namen und Charakter eines Jeden in seiner Compagnie kennen. Er sollte die Kranken häufig besuchen, freundlich zu ihnen reden, danach sehen, daß ihnen Medizin und Nahrungsmittel in gehöriger Weise gereicht würden und außerdem sollte er ihnen, soweit es ihm möglich, sonstige Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten verschaffen. Die Anhänglichkeit, welche durch solch eine Aufmerksamkeit auf die Kranken und verwundeten entsteht, ist unbeschreiblich groß, abgesehen davon, daß dadurch das Leben manches tüchtigen Mannes erhalten wird.

Er muß seine Compagnie in vier Abtheilungen sondern und jede unter einen Unteroffizier stellen, welcher für die Bekleidung und das Betragen der Leute verantwortlich ist. – Bei den täglichen und wöchentlichen Inspektionen seiner Leute muß er sehr genau sein, und Alles was fehlt sogleich ersetzen lassen; entdeckt er eine Unordnung in der Kleidung oder Aufführung eines Soldaten, so muß er nicht allein ihn, sondern auch den Unteroffizier der betreffenden Abtheilung strafen.

Er muß mit scharfem Auge über das Betragen der Unteroffiziere wachen, sie zur strengsten Erfüllung ihrer Pflicht anhalten und jedes mögliche Mittel anwenden, um die gehörige Subordination der Soldaten gegen sie aufrecht zu halten: weshalb er die Unteroffiziere niemals in Gegenwart der Gemeinen tadeln, sondern stets mit gehöriger Achtung behandeln muß.

Er muß für Alles, was die Gesundheit der Leute befördert, die größte Sorge tragen und sie anhalten, sich und ihre Sachen in größter Reinlichkeit und Ordnung zu halten. Er darf niemals gestatten, daß ein mit einem ansteckenden Uebel behafteter Mann in der Compagnie bleibe, sondern er hat ihn sofort in's Hospital oder an einen andern Ort, der für Aufnahme solcher Kranken bestimmt ist, zu schaffen, um ein Umsichgreifen der Krankheit zu verhüten. Und wenn Jemand krank, oder sonst zum Dienst untauglich oder abwesend ist, so muß er danach sehen, daß seine Waffen nebst Zubehör gehörig in Acht genommen werden, wie es die Regulative vorschreiben.

Er muß ein Buch halten, worin der Name und die Beschreibung eines jeden Unteroffiziers und Gemeinen seiner Compagnie eingetragen sein soll, mit Angabe seines Geschäfts oder Gewerbes, seines Geburtsorts und gewöhnlichen Wohnsitzes, ferner, wo, wann und unter welchen Bedingungen er eingereiht ist; endlich müssen darin alle Entlassungen, Beurlaubungen, Copien aller Berichte, sowie Alles, was der Compagnie zustößt, eingetragen werden. Er muß ein Conto über alle Waffen nebst Zubehör, Munition, Kleidung, sonstige nothwendige Sachen und Feld-Equipage halten, damit er beim Inspiziren das etwa Fehlende leicht entdeckt.

Wenn eine Compagnie nach einem Marsche im Quartier ankommt, so muß er sie nicht eher entlassen, bis die Wachen ausgestellt und, wenn im Cantonnement, bis die Billets vertheilt sind, in welchem Falle sie so nahe wie möglich bei einander bleiben müssen; er hat zugleich seiner Mannschaft strenge zu verbieten, die Einwohner zu plagen, und er hat jedes derartige Vergehen bestrafen zu lassen. – Er hat ihnen mitzutheilen, wann der Appell ist und wann die Provisionen geholt werden, wo der Alarmposten und um welche Stunde auf Morgen aufgebrochen wird.

Wenn die Compagnie an einem Orte Halt macht, so muß er, ehe weiter marschirt wird, Inspektion halten, ihre Tornister untersuchen, und danach sehen, daß sie nichts als was erlaubt ist, mitnehmen, da es sehr wesentlich für den Soldaten ist, sich nicht mit unnöthiger Bagage zu beschweren.

Instruktionen für den gemeinen Soldaten.

Nachdem der Rekrut die nöthigen Sachen empfangen hat, sollte er zuerst lernen, sich militärisch zu halten; dann seinen Tornister ordentlich zu packen, um ihn mit Leichtigkeit tragen zu können, ferner wie er Offiziere, die ihm begegnen, zu salutiren, und wie er seine Waffen zu reinigen, sein Leinzeug zu waschen und sein Essen zu kochen hat. Er sollte sich gleich daran gewöhnen, sich in der Nacht anzuziehen, und zu diesem Zwecke seine Effekten so im Tornister geordnet haben, daß er Alles im Augenblick findet, damit er im Falle eines Alarms sich mit größter Schnelligkeit auf die Parade zu begeben im Stande ist.

Wenn er marschiren lernt, muß er sich die größte Mühe geben, sich einen festen gleichmäßigen Schritt anzueignen, und sich in seinen Mußestunden fleißig darin üben. Er muß sich daran gewöhnen, unter den Waffen stets ernst zu sein, auf die Befehle seiner Offiziere zu achten, sich fortwährend in der Handhabung des Gewehrs üben, um Leichtigkeit in den Bewegungen zu erlangen. Auch hat er sich mit den üblichen Signalen der Trommel bekannt zu machen und ihnen sofort Folge zu leisten.

Wenn in Reih und Glied, hat er sich mit dem Namen seines rechten und linken Nebenmannes und dem des Flügelmannes bekannt zu machen, damit er im Falle einer Trennung im Stande ist, gleich seinen Platz wieder zu finden. Er muß seinen Flügelmann decken und die gehörige Richtung und Haltung beobachten, was er zu thun vermag, wenn er eben die Brust des dritten Mannes von sich sehen kann. Sobald er der Compagnie eingereiht ist, muß er sich nicht mehr als Rekrut, sondern als Soldat betrachten; und wenn er unter Waffen beordert wird, muß er wohl gekleidet erscheinen, Waffen und Zubehör reinlich und ordentlich, den Tornister, die Decke etc. in Bereitschaft halten, um sie auf Befehl sogleich auf den Rücken zu werfen.

Wird er auf Wache commandirt, so muß er so sauber wie möglich erscheinen, alle seine Effekten bei sich haben und, wenn er auf Posten, muß er sie auf dem Rücken tragen. Er hat von der Schildwache, welche er ablöst, die Ordres zu empfangen und wenn er vor dem Wachthause postirt ist, so muß er den Corporal von Allem, was in der Nähe vorgeht, benachrichtigen und darf Niemanden einlassen, bis er ihn examinirt hat; wird er in einiger Entfernung von der Wache postirt, so hat er sich, ehe er abzieht, vom Corporal die Befehle erklären zu lassen, muß von ihm erfahren, welcher Posten zwischen ihm und der Wache am nächsten ist, für den Fall daß er sich zurückziehen oder etwas mittheilen müßte, endlich muß er sich informiren, was er im Fall eines Alarms, oder wenn in einem Orte, im Fall einer Feuersbrunst oder Ruhestörung zu thun hat. Er wird nie mehr als zwanzig Schritt von seinem Posten gehen; und an einem entlegenen Platze oder in der Nacht, Niemanden näher als zehn Schritt an sich heran kommen lassen. – Ein Posten darf nie auf seine Waffen gelehnt ruhen, sondern muß stets auf- und abgehen. Er muß sich durch Keinen als seinen Corporal ablösen lassen; in der Nacht Jeden scharf anrufen und diejenigen, welche die Parole nicht kennen, anhalten; und wenn Einer auf den dritten Ruf nicht antwortet, oder nachdem er angehalten ist, zu entfliehen versucht, so darf er auf ihn feuern.

Bei einer Patrouille muß er das strikteste Schweigen beobachten und darf mit seinen Waffen nicht das mindeste Geräusch machen.

Im Gefecht muß er den Befehlen seiner Offiziere die größte Aufmerksamkeit schenken, gut zielen und nicht in's Blaue feuern; dabei hat er sich streng in Reih und Glied zu halten, nach der Seite, wohin er sich richtet, sich zu neigen und seine Kameraden zur Erfüllung ihrer Pflicht zu mahnen.

Wird er zum Marsch beordert, so darf er sich nicht mit unnöthiger Bagage beschweren; er muß leicht, und ohne seine Reihe zu verlassen, marschiren; er sollte so selten wie möglich trinken und niemals anhalten, außer wenn ihn die Nothwendigkeit zwingt; in diesem Falle hat er den Commandeur seines Pelotons um Erlaubniß zu fragen.

Ist er im Lager oder Quartier angekommen, so muß er seine Waffen reinigen, sein Bett machen, die ihm nöthigen Artikel holen, darf nichts ohne Erlaubniß nehmen noch irgend welche Exzesse begehen.

Auf dem Marsche muß er stets für den Fall des Regens einen Pfropfen auf der Mündung seines Gewehres haben, wo er dann das Bayonnet abnehmen darf.

Selten wohl kam ein Werk in solcher Weise wie dieses zu Stande. Jedes Kapitel wurde zuerst deutsch entworfen, dann in schlechtes Französisch übersetzt; hierauf durch Fleury in gute französische Form gebracht, darauf durch Duponceau wiederum in schlechtes Englisch übersetzt, endlich durch Capitain Walker in gutes Englisch umgearbeitet. Als dieses Alles geschehen war, verstand Steuben wegen seiner Unkenntniß der englischen Sprache selbst nichts mehr davon. Seine Gehülfen rechtfertigten das Vertrauen, welches er in sie setzte, so daß die Arbeit trotz aller Unterbrechungen sehr bald zu einem glücklichen Ende gedieh.

»Die Schwierigkeiten,« – sagt North – »mit denen er (Steuben) bei der Ausführung des Werkes zu kämpfen hatte, waren in der That groß. Die Buchläden waren damals noch nicht mit militärischen Büchern angefüllt. Alles, was er niederschrieb, entnahm er den Erinnerungen aus seiner preußischen Dienstzeit; dieses mußte in's Englische übersetzt werden und es geschah von Solchen, die nicht mit militärischen Evolutionen und nur wenig mit militärischen Ausdrücken bekannt waren. Die Platten mußten skizzirt und wieder skizzirt werden, ehe der Graveur Hand anlegen konnte, – der Graveur, das Papier, die Typen und der Drucker waren nur mit Mühe aufzutreiben. Nur diejenigen, welche in jenen düstern Tagen der Armuth und Theuerung aller Artikel lebten, können sich eine annähernde Vorstellung von dem Mangel machen, der uns umgab. Das › blaue Buch‹ erschien endlich und wurde studirt und nächst der Bibel in der höchsten Achtung gehalten.«

Als das Werk vollendet war, zeichnete de l'Enfant die Pläne, während das Manuskript dem Obergeneral zugesandt wurde. Letzterer schrieb am 26. Februar 1779 darüber an Steuben Folgendes: Washingtons Writings VI. 176 u. 193. »Beigeschlossen übersende ich Ihnen meine Bemerkungen über den ersten Theil Ihres Manuscripts. Der Rest wird folgen, sobald andere Geschäfte von gleicher Wichtigkeit es mir erlauben. Die bündige Kürze Ihres Werkes, gegründet auf Ihr Hauptprinzip, alles Ueberflüssige zu verwerfen, gefällt mir sehr, obwohl es vielleicht bei einem Lehrbuche nicht unzweckmäßig wäre, wenn man mehr in's Detail einginge.« – Am 11. März, als Washington die Fortsetzung des Werkes mit einigen Noten begleitet an Steuben zurückschickte, schrieb er: »Es gewährt mir großes Vergnügen zu erfahren, daß der Druck des Werkes so rasch fortschreitet. Der Titel › Regulative für die Infanterie der Vereinigten Staaten‹ wird, denke ich, genügend sein. In einem Briefe an den Congreß habe ich meine Billigung über das Werk ausgesprochen. An ihm ist es jetzt, dasselbe endgültig zu sanktioniren und es mit einem ihm angemessen erscheinenden Befehle einzuleiten. Da die schöne Jahreszeit heranrückt, so werden Sie, wie ich mir schmeichle, in Kurzem die den Autoren so selten zu Theil werdende Genugthuung haben, Ihre Lehren auf die Praxis angewandt zu sehen, und hoffe ich, daß ihr Erfolg dem Werthe Ihres Werkes gleichkommen wird.«

Auf diese Briefe antwortete Steuben am 17. März 1779: Department of State M. S. Papers in Darlington, Vol. XXX. 301. »Die von Ew. Exzellenz erfolgte Billigung der von mir eingereichten Regulative giebt mir die größte Hoffnung, daß dieselben ohne Schwierigkeiten eingeführt und der Armee willkommen sein werden. Ermuthigt durch diese Hoffnung werde ich sie sofort dem Congreß zur Sanktion vorlegen.

Ueberzeugt von der Nothwendigkeit, daß diese Regulative so bald wie möglich einzuführen sind, werde ich, darauf können sich Ew. Exzellenz verlassen, so viel es mir möglich ist, auf dieses Ziel hinarbeiten. Das Graviren der Platten und die Korrektur der Druckbogen wird mich, wie ich fürchte, bis Mitte April aufhalten; da aber die Jahreszeit schon früher militärische Uebungen gestatten wird, so wird es, denke ich, nothwendig sein, daß man die Truppen vorläufig nach den festgestellten Prinzipien einexerzire. Wenn Ew. Exzellenz damit zufrieden, so werde ich den Oberst Fleury, welcher mir bei der Abfassung der Regulative zur Seite stand, zu Ihnen senden, damit er Ihre darauf bezüglichen Befehle entgegen nehme. Er kann eine Copie des nothwendigen Theiles der Regulative mitbringen, und jeder Adjutant mag sich eine Abschrift davon nehmen, damit die Truppen sogleich beginnen können. Ich werde die Ehre haben, Ew. Exzellenz Modelle der verschiedenen, in den Regulativen erwähnten Werkzeuge zu übersenden, welche, wenn's möglich ist, angeschafft werden sollten.«

Der Congreß billigte Steuben's Werk unverzüglich und ohne Aenderung und befahl den Druck von 3000 Exemplaren, wie aus den Resolutionen vom 29. März 1779 hervorgeht, welche lauten: Journals of Congress V. 122.

»Ein vom 25. datirter Brief des Baron Steuben, begleitet von einem System von Regulativen für die Infanterie der Vereinigten Staaten, wurde verlesen; ferner ein Brief vom Kriegsrath, wonach der General-Inspektor, Baron Steuben, ein Exerzir- und Disziplinar-System für die Infanterie der Vereinigten Staaten aufgestellt hat, welches vom Obergeneral geprüft, und nach Hinzufügung seiner Bemerkungen und Zusätze als höchst vorteilhaft für die Vereinigten Staaten erklärt worden ist; weshalb der Kriegsrath bittet, »daß es die Sanktion des Congresses empfange und der Presse übergeben werde.« Der Congreß beschloß hierauf, daß die folgende Ordre den erwähnten »Regulativen für die Ordnung und Disziplin der Truppen der Vereinigten Staaten« vorgesetzt werden solle:

Da es der Congreß für höchst wichtig erachtet, daß gewisse unabänderliche Regeln für die Ordnung und Disziplin der Truppen, besonders zur Einführung von Gleichförmigkeit in der Formirung, dem Manövriren und dem Felddienst, festgestellt werden:

Befohlen, daß die folgenden Regulative von allen Truppen der Vereinigten Staaten beobachtet werden und daß sämmtliche Offiziere dahin sehen sollen, daß dieselben mit möglichster Genauigkeit befolgt werden;

Befohlen, daß der Kriegsrath so viele Exemplare davon drucken lassen soll, als er für den Gebrauch der Truppen nöthig findet.«

In Folge unvorhergesehener Schwierigkeiten verzögerte sich indessen der Druck um einige Monate, so daß das Buch erst im Juni fertig wurde und vertheilt werden konnte. Steuben's Geduld wurde dadurch auf eine schwere Probe gestellt. Er schrieb dem Kriegsrathe die Schuld dieser Verzögerung zu und sandte einen Brief um den andern an dessen Mitglieder, die ihn endlich in humoristischer Weise über die Ursachen des Aufschubs aufklärten. Da die Briefe von Timathy, Pickering und Richard Peters gleichzeitig manches interessante Material über den damaligen Stand der Dinge und über den Mangel an Arbeitskraft in Philadelphia enthalten, so theilen wir hier einige Stellen aus denselben mit.

»Wir dachten,« – schreibt Pickering am 19. Juni 1779 an Steuben, Steuben's M.-P. Band I. – »Ihnen mehr Exemplare der Regulative zu übersenden, da uns der Buchbinder Hoffnung darauf machte; jedoch konnte er nicht genug Arbeiter bekommen. In Amerika ist die Ausführung einer Arbeit nicht so leicht wie in Europa. Bei dem gegenwärtigen Mangel an ›Händen‹ kann man sich nicht auf seine Leute verlassen: heute sind sie bei Einem und morgen schon befinden sie sich, in der Hoffnung ihr Glück zu machen, am Bord eines Kaperschiffes. Die Regulative haben mir wirklich viel Last gemacht; aber ich habe mit Freude ausgeharrt, da ich dachte, daß sie meinem Vaterlande äußerst nützlich sein würden.

Ich bedaure außerordentlich, daß die Veröffentlichung so langsam von statten geht; aber es war wirklich schwierig, die Arbeit mit der gewünschten Eile vollendet zu erhalten. Die Platten waren zuerst nur sehr mittelmäßig gravirt, und da Normann sie obendrein sehr schlecht abgezogen hatte, so waren viele derselben ganz unbrauchbar. Zudem blieben viele Fehler und Unvollkommenheiten unverbessert, weshalb wir über sechshundert Abdrücke wegwerfen mußten ... Der einzige Kupferdrucker, den wir außer Normann finden konnten, arbeitete zur selben Zeit für das Schatzamt. Er ist ein tüchtiger Arbeiter und macht seine Sache so gut wie's eben geht ... Wir haben zwar nur einen Buchbinder angestellt; er ist aber der beste Arbeiter in der Stadt und wird die Bücher so schnell binden wie die Pläne fertig werden ... Ich bin nun überzeugt, daß Sie jetzt den Kriegsrath nicht mehr für so nachlässig halten werden, wie Sie es in Ihrem letzten Briefe durchblicken ließen.

Sollte ich wieder ein Mal Zeichen der äußersten Ungeduld und sogar des Unwillens bei dem General-Inspektor entdecken, so werde ich sie seinem Drange, Ordnung und Disziplin in der Armee einzuführen, und seinem Eifer, die Unabhängigkeit Amerika's zu sichern, beimessen.«

Peters macht sich in einem Briefe vom selben Datum in heiterster Weise über Steuben's üblen Humor lustig und läßt ihm im scherzhaften Tone manchen nicht unverdienten Seitenhieb zu Theil werden.

»Ich bin mit Ihrem Briefe beehrt worden,« – sagt Peters, Ebendaselbst. – »und ersehe aus demselben mit Bedauern, daß die Luft und die Bewegung, welche Sie seit Ihrer Abreise von Philadelphia gehabt haben und die doch im Allgemeinen einen sehr heilsamen Einfluß auf biliöse Uebel ausüben sollen, jene unwillige und gereizte Stimmung, mit der Sie hier in der Stadt behaftet waren, nicht gehoben haben. Ich hoffe indessen zuversichtlich, daß die Zeit mit ihrer milden Hand ein Heilmittel spenden wird, welches die Reizbarkeit Ihres Nervensystems beseitigt. Wenn dieser glückliche Tag kommt, dann wird, deß bin ich gewiß, jene fieberhafte Erregtheit, die Sie zum Tadel veranlaßte, wo kein Grund dazu vorhanden war, Ihre Ruhe nicht länger stören, noch das Zartgefühl Ihrer Freunde verletzen. Oberst Pickering sagt mir, er werde Ihnen die Schwierigkeiten darlegen, mit denen wir beim Anfertigen der Bücher zu kämpfen hatten. Im Uebrigen bitte ich Sie alles Ernstes, daß Sie irgend eine scheinbare Unaufmerksamkeit gegen Sie oder Ihre Offiziere nicht als eine absichtliche Vernachlässigung aufnehmen mögen.

Wir würden unsere eigenen Gefühle verletzen, wenn wir persönliche Mißachtung gegen Sie bewiesen, auch würden wir nach meiner Meinung gegen unsere öffentliche Stellung fehlen, wenn wir Sie nicht mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln bei den wichtigen Geschäften Ihres Departements unterstützten. Wirkliche Hindernisse standen uns bei unseren und Ihren Wünschen im Wege und wie gering jene auch demjenigen erscheinen mögen, welcher in Ländern lebte, wo Arbeiter und Materialien in Hülle und Fülle vorhanden sind, so waren sie für uns doch nicht unbedeutend und was noch schlimmer ist, nicht ungewöhnlich. Diese Schwierigkeiten werden im gegenwärtigen Kriege fortdauern, und da wir sie nicht besiegen können, so müssen wir uns bemühen, sie zu ertragen.

Es giebt einen thatkräftigen Muth, der den Soldaten im Felde auszeichnet; gleichfalls aber giebt es eine geduldige Stärke, welche wir fern von unmittelbarer persönlicher Gefahr oft zu üben Gelegenheit haben.

Es that mir leid, daß Zimmerleute, Schneider, Schmiede, Wagenmacher und jetzt eben ein verdammter Buchbinder, der beiläufig gesagt gar nicht sehr zu tadeln ist, Sie zur Ausübung einer Tugend zwingt, welche mir bei großen Gelegenheiten bethätigt werden sollte.

Ich konnte mich des Lächelns nicht enthalten, als Sie erwähnten, daß Sie Duponceau, einen so gutmüthigen Menschen und dazu einen Fremden zurückgelassen hätten, sich mit solchen superklugen und hochnäsigen Leuten wie unsere Handwerker sind, zu befassen und den Arbeitsmann (denn Arbeitsleute konnten wir nicht bekommen) anzutreiben. Er nützt so wenig als wenn Sie ihn geheißen hätten, eine Sonnenfinsterniß ohne Teleskop zu beobachten. Sie sagen mir, ich sollte einen Unterschied zwischen dem Baron Steuben und dem General-Inspektor machen: Ich werde einen andern Unterschied machen und zwar zwischen dem nicht unterrichteten Baron Steuben und dem mit den Thatsachen und Schwierigkeiten bekannten Baron Steuben. Einen dritten Unterschied will ich ferner machen und der ist zwischen dem Baron Steuben, wenn er bei gutem Humor und demselben Herrn, wenn er ärgerlich und verdrießlich ist. Sie sehen, wie bereitwillig ich Ihre Befehle befolge.«

Zum Beweise, wie groß der Mangel an den nothwendigsten Materialien in Philadelphia, der damals größten Stadt in den Vereinigten Staaten war, möge hier erwähnt werden, daß zwei Exemplare der Regulative, für welche Steuben einen Pracht-Einband befohlen hatte, da er sie dem General Washington und dem französischen Gesandten schenken wollte, nicht fertig gemacht werden konnten, weil der Buchbinder in der ganzen Stadt kein Blattgold aufzutreiben vermochte.

Am 5. April 1779 beschloß der Congreß in Anerkennung des Werthes von Steuben's Werk, Journals of Congress V. 137. – »daß der General-Inspektor, Baron Steuben durch den Präsidenten benachrichtigt werden solle, der Congreß hege eine hohe Meinung von seinem Verdienste, welches er in verschiedenen Fällen, besonders aber in dem von ihm verfaßten und dem Congreß überreichten System der militärischen Ordnung und Disziplin, an den Tag gelegt habe.«

Eben so waren die Gouverneure der verschiedenen Staaten und die Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen, denen Steuben Exemplare seiner Regulative zur Einführung bei der Miliz zugesandt hatte, höchst erfreut über Steuben's Werk, da es endlich einem allgemein gefühlten Bedürfnisse abgeholfen habe. Wir theilen nur einen der darauf bezüglichen Briefe mit, weil dieser von allgemeinerem Interesse ist.

»Ich bin Ihnen sehr verbunden« – schreibt Steuben's Manuscript-Papiere Band I. Gouverneur William Livingston von New-Jersey d. d. Trenton, 22. Mai 1779 – »für Ihr freundliches Anerbieten, Ihre militärischen Regulative bei unserer Miliz einzuführen. Die Vortheile, welche die Ausführung Ihres Vorschlages haben wird, müssen dem schwächsten Verstande einleuchten. Unsere Miliz besteht aus Leuten, die zu den besten Soldaten der Welt gemacht werden können, – und, wenn nach Ihrem Plane disziplinirt, würde sie gewiß die beste und natürlichste Vertheidigung eines republikanischen Staates gegen feindliche Angriffe abgeben. Es wird indessen einige Schwierigkeiten haben, ein vom Ackerbau lebendes Volk dahin zu bringen, daß es einen beträchtlichen Theil seiner Zeit militärischen Uebungen widme. Aber da der Staat gerade daran ist, ein Milizen-Corps zu seiner eigenen Verteidigung zu errichten, so möchte sich die vorgeschlagene Disziplin bei diesem leicht einführen lassen; und nachdem sich die Offiziere dieselbe angeeignet haben, können diese sie allmählig durch den ganzen Staat verbreiten. Sobald dieses Corps ausgehoben ist, werde ich mir die Freiheit nehmen, Sie zu bitten, daß Sie den Obergeneral veranlassen, daß er mir einen Offizier schicke, der nach Ihren Regeln zu unterrichten und die nöthigen Erklärungen zu geben im Stande ist. Aus einer Stelle in Ihrem Briefe, mein Herr, möchte ich schließen, daß Sie demselben ein Exemplar Ihrer Regulative beigefügt haben; war dieses der Fall, so hatte ich nicht das Vergnügen es zu empfangen.

Die außerordentlichen Vortheile, welche unsre Armee durch Ihre Geschicklichkeit und Ihren Eifer in Beförderung der Disziplin erlangt hat, werden ohne Zweifel von jedem wahren Amerikaner anerkannt werden, von Niemandem aber mit mehr Wärme und Eifer als von Ihrem u. s. w.«

Der französische Gesandte, Herr Gèrard, welchem Steuben Exemplare der Regulative für den Fürsten von Montbarry und den Grafen Vergennes Ebendaselbst. geschickt hatte, antwortete am 16. Juli 1779, daß er diese Herren bei Uebersendung der Bücher zugleich von Steuben's Erfolgen, deren er schon früher in schmeichelhafter Weise erwähnt habe, benachrichtigen wolle.

Nachdem Steuben sein Werk vollendet hatte, beschloß er zur Hauptarmee zu gehen, welche damals zu Boundbrook und Middlebrook im Winterquartiere war. Da er aber während der ganzen Campagne und sogar vom Beginn seiner Dienstzeit an keinen Gehalt empfangen, hatte, außer etwa dann und wann auf Abschlag eine Kleinigkeit in Papiergeld, so konnte er jetzt die zum Felddienst nöthigen Anschaffungen nicht machen, da er nicht einmal seinem Bedienten länger aus eigener Tasche zu zahlen, noch die notwendigsten täglichen Ausgaben zu decken vermochte. Der Winter in Philadelphia hatte ihm trotz äußerster Sparsamkeit viel gekostet. Es schien sich Niemand darum zu kümmern, wie und wovon Steuben existirte.

Ehe er Philadelphia verließ, beantragte er eine Entschädigung für die Offiziere, welche ihm bei seiner Arbeit assistirt hatten; er verlangte 1000 Dollar für Oberst Fleury; 800 Dollar für Capitain Walker; 600 Dollar für Capitain de l'Enfant und 400 Dollar für Herrn Duponceau, welche Summen sämmtlich gewährt wurden. Er richtete dieses Gesuch an den Kriegsrath. Dieser fühlte, wie ungerecht es wäre, wenn man Steuben für seine eigenen Ausgaben nicht entschädigen würde, und er beschloß, obgleich jener für sich selbst nichts verlangte, doch, dem Congreß in dieser Hinsicht Vorstellungen zu machen.

»Ich kann mich nicht enthalten,« – sagt Steuben – Ebendaselbst (Sprague). »hier eine Anecdote mitzutheilen, welche mir später eben so großen Spaß gemacht hat, als sie mich anfangs ärgerte und verdroß. Obgleich der Kriegsrath nur aus Peters und Pickernig bestand, so war doch stets ein Kongreßmitglied dabei und nahm an ihren Verhandlungen Theil. Zu der in Rede stehenden Zeit füllte Herr Root von Connecticut diesen Platz aus.

Ich kam eines Tages in's Kriegsamt, als man gerade darüber berieth, wie man mich für die während der Abfassung meines Werkes gehabten Aufgaben entschädigen sollte. Herr Root fragte mich, wie viel Exemplare davon gedruckt worden wären. Ich sagte: ›etwa dreitausend.‹ ›Wie viel,‹ fragte er weiter, ›werden Sie für die Offiziere der Armee verlangen?‹ ›Ungefähr achtzehnhundert,‹ war meine Antwort. ›Nun,‹ sagte Herr Root, ›da bleiben also gegen 1200 übrig. Das Buch wird guten Absatz finden; übrigens,‹ – fuhr er nach einer Pause, während er halblaut vor sich hin calculirt hatte, fort, – ›Sie könnten ja den Rest selbst verkaufen; das würde Ihre Ausgaben in der Stadt decken.‹ Wenn ich nicht gesehen hätte, wie Herr Peters bei diesem Vorschlage mit dem Kopf schüttelte und erröthete, so würde ich dem Herrn Root gewiß derb meine Meinung gesagt haben. Eine Zeitlang äußerte ich kein Wort; endlich stand ich auf und sagte dem Herrn Root, daß ich über seinen Vorschlag um so mehr erstaunen müßte, als ich keine Wiedererstattung meiner Auslagen vom öffentlichen Schatze verlangt habe. Der Kriegsrath berichtete nachher dem Congreß hierüber und dieser beschloß, daß außer der für meine Offiziere verlangten Summe an mich 4000 Dollar ausgezahlt werden sollten, welcher Betrag später von meinem Gehalt abgezogen wurde.«

So erlangte Steuben endlich die Mittel zu den Anschaffungen für die nächste Campagne und eilte unverzüglich zur Armee.


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