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Zehntes Kapitel

Steuben fühlte das Unerquickliche und Unvortheilhafte seiner Lage aufs Tiefste; allein er hatte zugleich Einsicht genug, sich in die Umstände zu schicken. In Philadelphia angekommen, ließ er daher, als sich der Congreß seinen Wünschen durchaus nicht willfährig zeigte, sein Gesuch um ein reguläres Commando in der Armee fallen, und beschränkte sich daraus, einen neuen Plan zur dauernden Einrichtung des Inspektionswesens auszuarbeiten und dem Congreß vorzulegen.

Die Schwierigkeit in Betreff Neuville's ward leicht beseitigt. Der Congreß stimmte Washington's Ansicht bei, daß »nur ein Haupt da sein dürfe,« Washingtons Writings VI. 20. und erklärte sich für Steuben's Superiorität im Range. Neuville, der sich durch diese Entscheidung verletzt glaubte, nahm in Folge dessen seinen Abschied und kehrte noch im nämlichen Jahre nach Frankreich zurück.

Es schien Anfangs, als ob der Congreß die General-Inspektion im Einklang mit Steuben's Wünschen zum Besten der Armee hätte reguliren wollen. »Gleich nach meiner Ankunft dahier« – schreibt er im August 1778 an Washington Department of State M. S. Papers in Washington, Vol. XXV., p. 306. – »beliebte es dem Congresse, ein Comite zur Anhörung meiner Vorschläge zu ernennen. Dies Comite, welches aus dem General Reed, den Herren Boudinot und Chase besteht, trat am Samstag den 8. d. zum ersten Male zusammen. Inzwischen arbeite ich einen Plan über das Inspektionswesen aus. Mein Streben geht dahin, daß derselbe auf Principien gegründet werden soll, die nicht allein Ew. Excellenz und der Armee genehm sind, sondern auch alle wesentlichen Pflichten des Amtes umfassen. Bei Abfassung dieses Planes werde ich mit Hintansetzung aller persönlichen Wünsche nur das Beste der Armee im Auge haben und die Pflichten des General-Inspektors klar und deutlich vorzeichnen, nicht für mich, sondern für irgend eine Person, die der Congreß für diesen Posten bestimmen möge. Nachdem der Plan vom Congreß gebilligt ist, werde ich darauf bestehen, daß derselbe vor der endgültigen Ratification Ew. Excellenz zur Begutachtung eingeschickt werde, und ich bitte Sie, mein verehrter General, daß Sie ohne Rücksicht auf mich die Ihnen passend scheinenden Bemerkungen darüber machen mögen.«

In seinem Memorial über das Inspektionswesen vom 7. August 1778 Steuben's Manuscript-Papiere (Mann in Utica). sagt Steuben:

»Es ist absolut nothwendig, daß die Amtspflichten eines General-Inspektors in Zukunft bestimmt gefaßt werden. Zu diesem Ende scheint es nothwendig, zu erwägen:

1) Welche Motive veranlaßten die Staaten zur Einführung einer Inspektion bei der Armee:

2) In welcher Weise kann diese Inspektion im Einklang mit dem Geiste des Landes und der Verfassung der Armee errichtet werden?

Die absolute Nothwendigkeit der Uniformität in einer Armee ist so wohlbekannt, daß sie keiner Begründung mehr bedarf. Um sie zu bewirken, würde ein militärischer Codex, so gut er auch abgefaßt sein möchte, allein nicht hinreichen. Die darin niedergelegten Regeln würden auf verschiedene Weise ausgelegt und ausgeführt werden, Zwistigkeiten entstehen und Uniformität niemals erreicht werden. Deshalb ist es nothwendig, daß Jemand angestellt werde, um die Ausführung jener Regeln zu überwachen und dieses ist die Hauptpflicht des General-Inspektors.

Der Commandeur einer Armee vermag es nicht, die Details der verschiedenen Departements in so genauer Weise zu controlliren. Das Amt eines General-Inspektors sollte einem intelligenten Stabsoffizier übertragen werden, der mit dem Manoeuvriren der Truppen theoretisch und praktisch vertraut ist und die Zusammensetzung der verschiedenen Armeecorps, ihre verschiedenen Branchen, sowie die nothwendige Equipirung der Truppen genau kennt, da Alles dieses zu seinem Geschäftskreise gehören muß. Ein ordentliches System in allen diesen Sachen, wie Bekleidung, Bewaffnung und Auszahlung der Truppen ist unbedingt nothwendig. Wenn ein oder mehrere Regimenter besser gekleidet sind als der Rest, so entsteht Unzufriedenheit, Murren und häufig Revolte in einer Armee. Alles dies kann durch einen General-Inspektor verhütet werden, da es dessen Pflicht ist, jene Dinge zu berücksichtigen.

Disziplin und Ordnung sollte ebenfalls so gleichmäßig in einer Armee sein wie Exerzitien und Manoeuvres. Ein einziges in der Disziplin laxes Regiment kann eine ganze Armee in Unordnung bringen. Dies zu verhüten ist ebenfalls die Pflicht des General-Inspektors.

Gleichmäßigkeit im Felddienst und in der Bildung der Truppen sind nicht allein notwendige, sondern unerläßliche Dinge, und diese Gleichmäßigkeit sollte durch den General-Inspektor eingeführt und auch wohl erhalten werden.

Es fragt sich nun, wie die Inspektion eingerichtet werden soll?

In einem freien Lande, wo sich die Truppen der verschiedenen Provinzen als Alliirte zur Vertheidigung derselben Sache betrachten, kann weder das französische, noch das preußische Arrangement ohne Abänderung angenommen werden. In Preußen ist der General-Inspektor der Commissair des Königs. Von diesem empfängt er seine Befehle und ist nur ihm verantwortlich. In Frankreich ist er Commissär des Kriegsministers, dessen Befehle er empfängt und vollzieht; aber in Amerika, wo wir weder König noch Minister haben, entsteht die Frage, von wem soll der General-Inspektor seine Befehle empfangen und wem ist er für deren Ausführung verantwortlich?

Der Congreß hat einen Kriegsrath eingesetzt und ich denke mir, daß der General-Inspektor unter der unmittelbaren Controlle dieses Rathes, der selbst dem Congreß verantwortlich ist, stehen, daß der General-Inspektor dem Kriegsrath und jeder Oberst dem General-Inspektor verantwortlich sein sollte. Dergestalt wird er der Commissair der Staaten sein, und so gestellt ist jedes Regiment und Corps, sowie jeder einzelne Offizier verpflichtet, ihm über Alles, was zu seinem Departement gehört, Rechenschaft abzulegen.

Auf die etwaige Frage, wie weit sich der General-Inspektor dem Obergeneral zu fügen hat, antworte ich, gerade so weit als der General der Artillerie, der General-Quartiermeister und die übrigen Generale. Sollte ihn daher selbst der Kriegsrath zu Aenderungen bevollmächtigt haben, so soll er ohne Zustimmung des Obergenerals zu ihrer Einführung nicht ermächtigt sein, und falls Letzterer gegen irgend eine Forderung oder vorzunehmende Aenderung des General-Inspektors Einwürfe macht, so soll die Ausführung bis auf weiteren Befehl des Congresses suspendirt bleiben. Indessen hat in der Armee Niemand außer dem Obergeneral ein Recht, dem General-Inspektor Befehle bezüglich seines Departements zu geben. Der militärische Rang in der Armee darf mit seiner Stellung als Inspektor nicht verwechselt werden.

Aus verschiedenen Gründen ist es wünschenswerth, daß kein Fremder mit dem Posten des General-Inspektors betraut werde, sondern daß derselbe stets in den Händen eines eingeborenen Stabsoffiziers sei. Hält es jedoch der Congreß für zweckmäßig, einen Ausländer damit zu betrauen, so schlage ich vor, daß ihm ein Brigade-General beigegeben werde, welcher mit ihm gemeinschaftlich handle und sich mit den Pflichten und Einrichtungen des Departements bekannt mache, um dereinst selbst General-Inspektor werden zu können.

In der von mir pro tempore getroffenen Einrichtung waren mir vier Oberstlieutenants als Unter-Inspektoren angestellt. Ich schlage vor, daß man diese Zahl für die Infanterie beibehalte; aber ich wünsche, daß sie, statt den verschiedenen Armee-Divisionen zugetheilt zu werden, die Inspektion der Truppen der verschiedenen Staaten übernehmen, d. h. daß jeder von ihnen die Truppen von drei oder vier Staaten unter seiner Inspektion habe. Ein Oberst würde auch für die Cavallerie und ein anderer für die leichten Truppen nothwendig sein: Alle aber müßten ihre Instruktionen bezüglich der Disziplin, Ordnung und des Exerzitiums von dem General-Inspektor empfangen.

Die Anstellung der Brigade-Inspektoren hat meinen Wünschen nicht ganz entsprochen. Ich verlangte einen Major aus jeder Brigade; statt dessen gab man mir eine große Anzahl Capitaine, sowie einige Majors und sogar einige Obersten. Obwohl alle diese Offiziere tüchtig waren und sich um den Fortschritt, welchen unsere Armee im Manövriren machte, große Verdienste erworben haben, so halte ich doch dafür, daß diese Funktion mit der der Brigade-Majors verbunden werde, wenn der Congreß es für zweckmäßig erachtet, sich in dieser Beziehung nach dem zu richten, was der Marschall Broglio im letzten Kriege in Frankreich that. Er verordnete nämlich, daß einer der ältesten Majors von jeder Brigade zum Brigade-Major ernannt werde. Sein Geschäft würde sein, die Berichte, Listen etc. von allen Bataillons seiner Brigade zu sammeln; er hätte die Details zu controlliren und die Bildung der Wachen, Detachements etc. zu leiten; alle Befehle müßten an ihn adressirt werden und er hätte sie den Brigadiers und Obersten, sowie durch seine Adjutanten allen Offizieren seiner Brigade mitzutheilen. Er hätte die Feldpolizei, die Disziplin und Dienstordnung zu überwachen, sowie stets im Lager zu sein, während seine Befehle durch die Bataillons-Adjutanten ausgeführt werden müßten. Er müßte, mit der alleinigen Ausnahme, daß er Truppen gegen den Feind zu führen hätte, vom Dienste in der Linie frei sein.

Dann aber würde es nöthig werden, daß der Brigade-Major einen Adjutanten mit dem Range und Solde eines Premier-Lieutenants, sowie zwei Pferde, einen Bedienten und doppelte Rationen für Mann und Pferd hätte, und unter dem unmittelbaren Befehle seines Brigade-Generals stände.

Der Rang des General-Inspektors und der mit ihm verbundenen Offiziere, sollte ein für alle Mal vom Congreß festgestellt werden. Ich denke, daß je wichtiger seine Funktionen sind, er desto mehr zu einem respektabeln Range berechtigt sein sollte. In Frankreich und Preußen sind die General-Inspektoren die ältesten General-Lieutenants; sie übernehmen außer ihren speziellen Amtspflichten der Reihe nach das Commando und genießen die Prärogative, zu denen sie ihr Amt berechtigt; und ich zweifle, ob irgend ein Offizier im Dienst das Amt eines General-Inspektors übernehmen würde, wenn er dadurch das Commando in der Linie verlöre und somit aller Gelegenheit, sich gegen den Feind auszuzeichnen, beraubt würde.

Die als Unter-Inspektoren angestellten Obersten behalten ihr Commando und ihren Rang in der Linie bei, sind jedoch, wenn sie als Inspektoren handeln, nicht nach ihrem wirklichen Range, sondern nach den Funktionen, die sie als Staats-Inspektoren zu verrichten haben, zu betrachten, und ermächtigt, alle auf ihr Departement bezüglichen Untersuchungen anzustellen. So darf kein Oberst etwas dagegen haben, wenn ein jüngerer Mann als er sein Regiment inspizirt: da nicht der Oberst, sondern der Inspektor das Geschäft verrichtet. In der Ausübung seiner Pflicht als Inspektor ist er der Repräsentant der Staaten und muß als solcher ohne Rücksicht auf seinen Rang in der Armee geachtet werben. In Frankreich müssen die Regiments-Obersten ihre Regimenter nicht allein durch General-Inspektoren, sondern sogar durch Kriegs-Commissäre, die nicht einmal einen militärischen Rang in der Armee bekleiden, inspiziren lassen. In Preußen werden ganze Garnisonen von untergeordneten Offizieren inspicirt.

Kein Inspektor darf sein eigenes Regiment inspiciren.

Nachdem das Inspektions-Departement dergestalt eingerichtet und vom Congreß genehmigt ist, muß untersucht werden, in welcher Weise der General-Inspektor, der ihm beigegebene General-Offizier und die Sub-Inspektoren ihre Funktionen zu verrichten haben. Der Congreß hat bereits einige Beschlüsse gefaßt, welche dem General-Inspektor als Instruktionen dienen können, aber unsere Verhältnisse erfordern, daß jenen Instruktionen und Pflichten der Inspektoren, wie sie in ausländischen Diensten vorgeschrieben sind, noch einige von der größten Wichtigkeit hinzugefügt werden:

1) In ausländischen Heeren sind die Regimenter schon gebildet, und brauchen nur vollzählig gehalten zu werden; während im Gegentheil in unserer Armee der größte Theil derselben noch nicht gebildet oder noch nicht complet ist.

2) In ausländischen Heeren bestehen bereits Militär-Gesetze, auf die gestützt der Inspektor beurtheilt, ob die Truppen in Ordnung sind oder nicht; bei uns hingegen soll das Gesetzbuch erst abgefaßt werden, und ist es des General-Inspektors Pflicht, es abzufassen und dem Congreß zur Prüfung und Billigung vorzulegen.

3) Im Auslande hält der General-Inspektor die Truppen vollständig in Bekleidung und Ausrüstung, während in unserer Armee verschiedene Regimenter noch gar nicht vollständig equipirt sind.

Unter diesen wichtigen Punkten erscheint mir die Bildung der Regimenter am wesentlichsten. Einige unserer Regimenter sind beinahe vollzählig, andere nur halb und noch andere kaum zum achten Theile: hierin liegt die Ursache zur größten Unordnung in der Verwaltung, sowie in dem Manövriren und im Dienste überhaupt.

Es ist darum nothwendig, daß der General-Inspektor damit beginne, jedes Regiment genau zu revidiren und dann seinen Inspektionsbericht sowohl an den Oberbefehlshaber als auch an den Kriegsrath sende. Bei dieser Revision hat der General-Inspektor zu untersuchen, 1) die Zahl und den Zustand der Mannschaft eines jeden Regimentes, 2) die Waffen, 3) die Bekleidung und 4) die Zelte und die übrige Feldequipage. Jeder Oberst ist verpflichtet, dem General-Inspektor genauen Bericht über alle diese Angelegenheiten zu erstatten. Dieser sendet später seinen Bericht an den Kriegsrath und giebt gleichzeitig den verschiedenen Departements die Anweisung, daß jedes Regiment mit dem, was es nöthig hat, versehen werde.

Ich habe bereits angedeutet, daß es zweckmäßig sein würde, die Oberst-Inspektoren den Truppen der Staaten zuzutheilen, wobei ich's ebenfalls für angemessen erachte, daß sich dieselben mit den Gesetzgebungen derjenigen Staaten, deren Truppen sie zugetheilt sind, in Correspondenz setzen, sowohl behufs der Rekrutirung der Regimenter als auch behufs der Anschaffung der nöthigen Waffen und Equipage.

Bei der ersten Revision hat sich der General-Inspektor genau über den Effektivbestand eines jeden Regiments zu unterrichten und dann jeden Einzelnen zu examiniren, damit er erfahre, ob die Regimentsliste auch richtig ist; dabei muß er die Bewaffnung, Ausrüstung und Munition eines jeden Soldaten untersuchen. Er muß selbst ein Formular für alle erforderlichen Listen anfertigen und, wenn er Fehler in der Administration, Disziplin oder sonst einem Zweige des Dienstes findet, muß er dem Obergeneral eine Beschwerde einreichen und Mittel zur Abhülfe vorschlagen.

Der General-Inspektor muß mit einer Sammlung sämmtlicher bisherigen militärischen Regulative versehen werden, damit er ihnen die ihm nöthig scheinenden Zusätze beifüge und sie in gehörige Ordnung bringe; hierauf hat er dieselben der Prüfung und Billigung des Kriegsrathes oder anderer vom Congreß angestellter Personen zu unterwerfen, und können sie dann erst als militärischer Codex gedruckt werden. Der General-Inspektor hat mit den unter seinem Befehle stehenden Offizieren das Werk herauszugeben und beim Beginne der nächsten Campagne muß ein Theil der Regulative gedruckt und unter die Offiziere der Armee vertheilt werden.

Die Einübung und Manövrirung der Truppen wird gleichfalls unter der Leitung des General-Inspektors geschehen; alle neuen Manövers werden durch ihn eingeführt und die alten nach den bestehenden Grundsätzen ausgeführt. Zur Auftechterhaltung der so nöthigen Uniformität werden die Oberst-Inspektoren täglich eine Brigade in ihrer Gegenwart exerziren lassen, nachdem sie dieselbe in zwei oder mehrere Bataillone getheilt haben. Das unter ihrer Leitung stehende Exerziren und Manövriren werden sie durch die Obersten der betreffenden Regimenter ausführen lassen, wenn auch diese Obersten älter sind als sie. In solchen Fällen sind die Oberst-Inspektoren als Inspektoren und nicht als Obersten zu respektiren. Wenn der Inspektor nicht da ist, so hat der Brigadier, oder in dessen Abwesenheit der älteste Oberst das Exerziren und Manövriren zu leiten und kann je nach Umständen und Terrain Abwechselung eintreten lassen, ohne jedoch an den Prinzipien der Ausführung etwas zu ändern.

Soll ein Manöver mit mehreren Brigaden ausgeführt werden, so hat der Inspektor seinen Plan dem Oberbefehlshaber vorzulegen. Die Brigaden und Bataillone, welche das Manövriren ausführen sollen, müssen durch eine General-Ordre bestimmt werden und ihre Instruktionen von dem General-Inspektor empfangen.

Soll im Felde oder in der Garnison eine Wachtparade abgehalten werden, so muß der Inspektor zwei Evolutionen vornehmen lassen: – der General-Adjutant oder Platz-Major hat zu diesem Zwecke die Truppen zu sammeln, bevor sie auf Wache ziehen, und dann nimmt das Exerzitium auf Befehl des Inspektors seinen Anfang. Sobald die Trommeln den Generalmarsch schlagen, übergiebt der Inspektor das Commando dem General des Tages, wenn im Felde, und dem Platz-Commandanten, wenn in der Garnison.

Dies sind nach meiner Ansicht die Funktionen, welche ein General-Inspektor in Amerika auszuüben hat. Ich lege sie dem Urtheil des achtbaren Congresses vor und werde mit Stolz dessen Entscheidung zur meinigen machen.«

Die endgültige Ratifikation des Steuben'schen Planes wurde indessen abermals verschoben, und erst im Februar 1779 wieder aufgenommen.

Steuben war kaum zwei Wochen in Philadelphia, als die Nachricht eintraf, daß die Französische Flotte unter dem Grafen d'Estaing zur Aufgebung ihres Angriffs auf Rhode Island gezwungen worden sei und daß General Sullivan sich in Folge dessen in einer bedenklichen Lage befinde. Der Congreß, welcher diese Nachricht am Abend des 28. August empfangen hatte, beschloß sogleich, »daß der Baron Steuben ersucht werden solle, ohne Verzug nach Rhode Island aufzubrechen, um dem General Sullivan und dessen Armee seinen Rath und Beistand zu leihen.« Journals of Congress (Dunlaps edition) IV. 502. Auf Grund dieses Beschlusses machte sich Steuben schon am nächsten Morgen vor Tagesanbruch auf.

Obwohl der Auftrag des Congresses eine schmeichelhafte Anerkennung für Steuben's militärische Talente war, so scheint es doch in der That nur ein Mittel gewesen zu sein, um sich seines dringenden Verlangens nach rascher Entscheidung über das Inspektionswesen zu entledigen.

Am dritten Tage nach seiner Abreise von Philadelphia traf Steuben in Whiteplains, dem Hauptquartier des Generals Washington, ein. Hier erfuhr er durch Letzteren, daß General Sullivan seinen Rückzug bereits bewerkstelligt habe, und sich zu Providence in Sicherheit befinde. Er beschloß deshalb mit Washington's Zustimmung, nicht weiter zu gehen, es sei denn, daß der Feind gegen Sullivan's Corps zu operiren beabsichtige. Da dieses nicht geschah, so übersandte Steuben dem General Sullivan die Beschlüsse des Congresses mit einer Angabe der Gründe, welche ihn zur Zeit verhinderten, sich ihm zur Verfügung zu stellen.

Gegen Ende September zog sich die Armee von Whiteplains nach Fredricksburg und von da in die Winterquartiere in den Hochlanden am Hudson zurück.

Auf den Wunsch des Obergenerals exerzirte Steuben hier die Truppen und wies zugleich seine Subinspektoren an, mit den Brigaden nach den von ihm festgestellten Regulativen zu manövriren. Mit Spannung wartete er inzwischen darauf, daß der Congreß den von ihm ausgearbeiteten Inspektionsplan adoptire. Obgleich sich mehrere hervorragende Repräsentanten und selbst der Präsident lebhaft für die Durchsetzung desselben interessirten, so ließ ihn der Congreß, der sonstige Geschäfte für wichtiger und dringender erachtete, dennoch von einem Tage zum andern liegen.

»Ich denke, Sie dürfen sich glücklich schätzen,« – schreibt Henry Laurens, der Präsident des Congresses mit 17. September 1778 an Steuben Steuben's M.-P. Bd. I. – »daß Sie nicht bis Rhode Island gekommen sind, da Ihre Mission auf alle Fälle eine unangenehme gewesen sein würde.

Nachdem der Obergeneral den Comitebericht über das Inspektorat, mit seinen Zusätzen und Bemerkungen versehen, an den Congreß zurückgeschickt hat, ist das Ganze an's Comite zurückgewiesen und wird wahrscheinlich bald darüber berichtet werden; jedoch läßt sich bei der Ueberfülle von Geschäften unmöglich angeben, wann die schließlich? Berathung und Entscheidung erfolgen wird.«

»Ich hoffe,« – schreibt Richard Peters am 16. September 1778 an Steuben Ebendaselbst. – »daß Ihre Thätigkeit im Felde gegenwärtig eine angenehmere ist, als früher. Es liegt klar am Tage, daß unsere Armee noch mehr der Disziplin bedarf, wenn sie sich gleich in dieser Hinsicht schon erstaunlich verbessert hat. Es ist daher bei der Gelehrigkeit und Fähigkeit der Leute sehr zu bedauern, daß dem weiteren Fortschreiten Hindernisse in den Weg gelegt werden. So lange Sie hier sind, möchte ich wünschen, daß man von Ihrer Bereitwilligkeit, unserem Lande zu dienen, den ausgedehntesten Gebrauch machte, und es wäre mir lieb, die Inspektion in voller Kraft zu sehen. Je größer die Disziplin, um so eher werden wir den Feind bemeistern und Frieden haben: letzterer aber ist mir vor allen Dingen, außer meiner Freiheit und der Unabhängigkeit meines Vaterlandes, das Wünschenswertheste. Wenn Ihre militärische Thätigkeit ein Ende hat, so werden sie sich unter uns niederlassen und die erquickende Ruhe genießen, die dem jetzigen Sturme folgen wird. A propos, wir wollen und müssen die Bermuden erobern und Sie sollen dort Gouverneur werden.«

Der Oberst-Lieutenant Ternant, Steuben's bisheriger Gehülfe, welcher am 25. September zum Truppen-Inspektor von Süd-Carolina und Georgia ernannt worden war, und bis zum Ende jenes Monats in Philadelphia verweilte, stand im täglichen Verkehr mit dem Kriegsrathe und rechnete bestimmt auf die endliche Billigung und Annahme des Steubenschen Planes. »Obgleich,« schrieb er, Ebendaselbst. »der Plan noch nicht sanktionirt ist, so nimmt er doch die Aufmerksamkeit des Congresses in Anspruch, und ich darf Sie versichern, daß die endliche Annahme trotz aller Opposition bevorsteht, um so mehr, als der Congreß den revidirten Plan vom General Washington so eben erhalten hat.«

Gleichwohl konnte der Congreß zu keinem Beschluß gelangen und wies endlich, nachdem Monate vergangen waren, die ganze Frage an das Comite zurück. Steuben fügte sich, so gut es ging, in diese Lage der Dinge und schrieb am 4. Oktober 1778 von Quakerhill an Washington: Ebendaselbst Bd. IV.

»Der Congreß hätte meinen Plan in keine besseren Hände als die des Arrangements-Comites legen können, besonders da ein so verdienstvoller Mann wie Sie, für den ich die größte Hochachtung hege, Vorsitzer desselben ist. Es ist ein fataler Umstand, daß dieses Comite so zersprengt ist: denn dadurch verzögert sich eine Maßregel, welche für die Armee äußerst nothwendig ist und als Basis aller vorzunehmenden Einrichtungen angesehen werden muß, – ich meine die Herstellung unserer Regimenter auf die gleiche Zahl. Wird dies vernachlässigt, so sehe ich keine Möglichkeit, wie jemals gute Ordnung, sei es nun in der Verwaltung, dem Dienst, dem Exerzitium oder Manöver eingeführt werden kann. Da ich der Armee jetzt von keinem Nutzen bin, so wäre es vielleicht nöthiger, daß ich mich in der Nähe des Arrangements-Comite's befände, allein, da mich die Erfahrung lehrt, daß angebotene Dienste nicht immer erwünscht kommen, so werde ich mit achtungsvollem Schweigen die die Art meiner Thätigkeit bestimmenden Befehle des Congresses erwarten.«

Indessen verstrich der October und November, ohne daß etwas geschehen wäre. Da verlor Steuben die Geduld und begab sich, nachdem die Armee die Winterquartiere bezogen hatte, selbst nach Philadelphia. Der Obergeneral billigte seine Reise um so mehr, als Steuben zur vorläufigen Erzielung der Uniformität die betreffenden Regulative einstweilen zu einem Codex umarbeiten wollte, bei welcher Arbeit ihm der Kriegsrath von Nutzen sein konnte. Sein Plan ging dahin, die Instruktionen, welche er bisher stets ex tempore hatte geben und mehr den Umständen als seinem System hatte anpassen müssen, zu ordnen, diesen die unumgänglich nöthigen Zusätze beizufügen und sie dann in ein Ganzes zusammenzufassen. In Philadelphia angekommen, ließ er keine Gelegenheit vorbeigehen, den Congreß an die endliche Feststellung seiner Amtsfunktionen zu mahnen. Er hatte jedoch wenig Erfolg. Die Motive, welche hieran Schuld waren, sind unschwer zu errathen. Theilweise deutet sie Steuben in dem folgenden Briefe an, welchen er am 28. November 1778 an den Präsidenten des Congresses richtete: Ebendaselbst Bd. XI.

» – – – – Gleichzeitig lege ich ihm (dem Congreß) den Plan vor, welchen ich in dem mir anvertrauten Departement zu verfolgen gedenke und welchen ich, falls er gebilligt wird, mit der strengsten Genauigkeit ausführen werde. Ew. Excellenz dürfen sich darauf verlassen, daß ich jedes mir sich entgegenstellende Hinderniß überwinden werde. Ich will gern Gesundheit, Rang und Stellung, jede äußere Auszeichnung aufgeben und opfern, sobald es nur dem Dienste zu Gute kommt. Ich bin auf das Schicksal vorbereitet, welches Fremden zu widerfahren pflegt: in manchen Staaten, in mancher Armee habe ich's bereits kennen gelernt. Der Neid machte sich in dem Augenblick geltend, als sich einiger Fortschritt bei unsern Truppen zeigte; mein einziger Verdruß dabei war der, daß meine Aufgabe dadurch unterbrochen wurde. Den Mäkeleien und Bemerkungen schenkte ich nicht die mindeste Aufmerksamkeit: es ist viel leichter zu kritisiren als auszuführen, zudem waren jene Bemerkungen meiner Berücksichtigung nicht werth.

Ich gebe gern zu, daß das Wenige, was ich bisher gethan habe, im Wesentlichen so einfach war, daß es fast jeder Major hätte ausführen können. Gleichwohl fand ich, daß trotz der vielen ausländischen Offiziere von Verdienst, die lange vor mir hier ankamen, es mir überlassen geblieben war. Doch sei dem wie ihm wolle, – die militärischen Talente, welche ich besitzen mag, sind, verbunden mit redlichem Eifer, dem Dienste dieses Landes gewidmet und ich glaube, daß ich nicht mehr anbieten kann.«

Der Brief, welchen Steuben um diese Zeit an Washington schreibt, zeigt einerseits die Ungewißheit und die nur schwache Hoffnung, welche er für die endliche Regelung des Inspektionswesens hegte, während er andererseits für die Unentschiedenheit des Congresses in dieser Angelegenheit Zeugniß ablegt.

»Bei meiner Ankunft in dieser Stadt,« – sagt er d. d. Philadelphia 6. Dezember 1778 – Ebendaselbst. »übergab ich dem Herrn Präsidenten Laurens den Brief von Ew. Exzellenz nebst einem andern von ...?, worin dem Congreß der Zweck meiner Anwesenheit mitgeteilt wurde. Später bat ich mir brieflich Auskunft darüber aus, an wen ich mich wegen der nöthigen Information über meinen Plan zu wenden hätte. Auf diese Briefe habe ich keine andere Antwort erhalten als einen Beschluß, wonach der Kriegsrath angewiesen wird, mir jede nöthige Auskunft zu geben. Bis jetzt bin ich nun noch nicht im Stande gewesen, mir Einsicht in den Plan zu verschaffen, welchen ein früheres Comite vorgelegt hat und wozu Ew. Exzellenz Bemerkungen gemacht haben. Was ich vom Herrn Präsident Reed, dem Vorsitzer jenes Comite's erfahren habe, besteht darin, daß jener Plan, obwohl auf den meinigen gegründet, doch wesentlich von ihm verschieden und daß darin dem General-Inspektor eine ausgedehntere Autorität, als ich sie vorgeschlagen, zugemessen sei. Sobald ich mir jenen Plan verschafft haben werde, will ich sehen, worin wir von einander abweichen. Doch, wie dem auch sei, so wiederhole ich, daß ich ohne die geringste Abweichung mit allen Bemerkungen, welche Ew. Exzellenz zu machen beliebt haben, übereinstimmen werde. Ich werde mich bestreben, Ew. Exzellenz und die ganze Armee davon zu überzeugen, daß ich fern von allen persönlichen Zwecken mich in meiner Thätigkeit nur durch das bestimmen lasse, was ich für den Dienst am förderlichsten halte. Der unter meinen Befehlen stehende amerikanische Soldat ist zugleich ein Mitglied der Republik, welcher ich diene. Wenn jeder Offizier und Soldat mich in diesem Lichte betrachten wollte, so würden, wie mir scheint, sich keine Hindernisse in meinen Weg stellen. Was mein Verhältniß zu Ew. Exzellenz betrifft, so bitte ich wiederholt darum, daß sie mich als ein Werkzeug in ihrer Hand zum besten der unter ihrem Befehle stehenden Armee betrachten wollen.«

»Ich hatte vor wenigen Tagen die Ehre,« – antwortet Washington am 19. Dezember 1778 – Washington's Writings VI. 147. »Ihren Brief vom 6. Dezember zu empfangen. Ich bin Ihnen für Ihre schmeichelhaften Versicherungen sehr verbunden und bitte Sie dagegen zu glauben, daß wenn die Einrichtung, an deren Spitze Sie gestellt worden sind, jemals auf einen Ihnen und der Armee gegenseitig genehmen Fuß gestellt werden kann, wohin alle von mir ausgegangenen Maßregeln zielen, ich glücklich sein werde, Ihnen jede in meiner Macht liegende Unterstützung zur Erleichterung ihrer Arbeiten angedeihen zu lassen. Ich werde hierbei sowohl die persönliche Achtung, welche ich gegen sie hege, als die Hebung und Verbesserung der Armee im Auge haben. Letztere wird, davon bin ich überzeugt, durch eine volle Bethätigung Ihrer Talente, Ihrer Erfahrungen und Ihres Eifers, von denen Sie schon die glänzendsten Beweise geliefert haben, auf eine höhere Stufe gehoben werden.«

»Es thut mir leid,« – fügt Alexander Hamilton, Washington's Adjutant, hinzu – »daß ihre Geschäfte nicht so rasch vorwärts schreiten, wie wir es Alle wünschen; aber ich hoffe, sie werden bald zu einem befriedigenden Ende gelangen. Ich wünsche, daß sie in der Lage sein mögen, sich nützlich und angenehm zu beschäftigen und unsrem Militärwesen jene Ordnung und Vollendung zu geben, die ihm sicherlich gebricht.«

Trotz der guten Wünsche von Washington, Hamilton, Laurens und Andern verstrich der größte Theil des Winters, ehe der Congreß Steuben's Plan und Ansichten adoptirte. Am 18. Februar 1779 zog der Congreß den Bericht des Comites in Erwägung, welches aus den Herren Smith, Ellery, Ellsworth, Paca und J. Adams unter dem Beirath des Ober-Befehlshabers bestand, und nahm alsdann den folgenden Plan für das Departement des General-Inspektors an: Alexander Hamilton's Works I. 72.

» Beschlossen, daß ein General-Inspektor für die Armeen der Vereinigten Staaten mit dem Range eines General-Majors ernannt und in allen zukünftigen Fällen aus den Reihen der General-Majore gewählt werde;

daß die Pflicht des General-Inspektors vornehmlich darin bestehen soll, ein System von Regeln für das Exercitium der Truppen in der Handhabung der Waffen und im Manövriren, für den Dienst der Wachen und Detachements und für die Pflichten im Feld und in der Garnison aufzustellen; daß der General-Inspektor und seine Assistenten die Truppen zu solchen Zeiten und an solchen Plätzen revidiren und zu diesem Zwecke solche Berichte empfangen sollen, wie es der Oberbefehlshaber oder der Commandeur eines Detachements anordnet; bei diesen Revisionen soll er oder sollen sie die Zahl und den Zustand der Mannschaft, ihre Disziplin und ihr Exerzitium, sowie den Zustand der Waffen, der Bekleidung und Zubehör inspiziren, so genau wie möglich beachtend, was seit der letzten Revision von diesen Artikeln verloren oder verdorben ist, um über alles dieses nebst den Fehlern und Mängeln an den Oberbefehlshaber oder den Commandeur eines Detachements und an den Kriegsrath zu berichten;

daß alle neuen Manövers durch den General-Inspektor eingeführt und alle alten nach den bestehenden Grundsätzen unter seiner Leitung ausgeführt werden; doch soll er in Bezug auf sein Departement keine Regulative, außer in folgender Weise einführen und ausüben: Alle Regulative müssen einer endgültigen Prüfung und Billigung des Congresses unterworfen werden. Verlangt es aber der Dienst, so mögen von Zeit zu Zeit temporäre durch den General-Inspektor mit Bewilligung des Ober-Befehlshabers eingeführt werden. Diese Regulative sind der Armee durch den General-Adjutanten mitzutheilen und in möglichster Eile an den Kriegsrath zu übersenden, damit dieser sie dem Congreß zur Verwerfung, Aenderung, Verbesserung oder Bestätigung, wie es ihm angemessen erscheinen mag, einhändige;

daß soviel Unter-Inspektoren ernannt werden sollen, als der Oberbefehlshaber oder der Commandeur eines Detachements unter Erwägung der Stärke und Lage der Armee von Zeit zu Zeit für nothwendig erachten und daß dieselben aus den Reihen der Oberst-Lieutenants genommen und ihre Instruktionen betreffs des Departements von dem General-Inspektor zu empfangen haben;

daß jeder Brigade ein Brigade-Inspektor, welcher einer von den Majoren der Brigade sein soll, beigegeben und daß das Amt des Brigade-Inspektors in Zukunft mit dem des Brigade-Majors verbunden werde. Er soll eine Liste über die Bataillone seiner Brigade führen, die Details regeln und die Bildung aller Wachen, Detachements etc. seiner Brigade leiten. Er soll die Armeebefehle empfangen und sie den Brigade- und Regiments-Commandeurs und durch die Adjutanten allen Offizieren der Brigade mittheilen. Er hat, soweit es seine Brigade betrifft, die Feldpolizei, die Disziplin und die Dienstordnung zu überwachen. In der Schlacht hat er nach den Befehlen des Brigadiers oder commandirenden Offiziers in der Ausführung der nothwendigen Brigade-Manöver Beistand zu leisten; in der Linie hat er keinen Dienst zu thun;

daß alle Offiziere des Inspektorats, welche in der Linie angestellt sind, ihre Rechte auf Commando, Rang und Arancement gerade so behalten sollen, als hätten sie das Inspektionsamt nicht übernommen. Aber da die Pflichten dieses Departements ihre Zeit hinlänglich in Anspruch nehmen, so sollen sie von der Ausübung ihrer betreffenden Commandos entbunden sein, außer bei besonderen Gelegenheiten, wenn der Oberbefehlshaber oder der commandirende Offizier eines Detachements es für nöthig erachtet, sie mit einem Commando zu betrauen. Sie sollen von allen gewöhnlichen Pflichten im Felde und in der Garnison frei sein, damit sie sich denen des Inspektors um so sorgfältiger widmen können, und in der Schlacht sollen sie bei der Ausübung der Feld-Manöver Beistand leisten;

daß der General-Inspektor, so weit es sich auf die Inspektion der Armee bezieht, nur den Befehlen des Congresses, des Kriegsraths und des Ober-Commandeurs unterworfen sein soll; während die Unter-Inspektoren gemäß den oben festgestellten Grundsätzen ihren betreffenden Divisions- und Brigade-Commandeurs unterworfen sein sollen;

daß dem General-Inspektor in Betracht der außerordentlichen Ausgaben, welche die Ausübung seiner Amtspflichten mit sich bringt, außer dem bisherigen Sold und den Rationen eines General-Majors vierundachtzig Dollars per Monat bewilligt werden.«

Wir theilen hier schließlich, ehe wir uns von den Ereignissen des Jahres 1778 trennen, Steuben's Ansichten über das Resultat des letzten Feldzuges mit, wie er sie in einem zu Ende des Jahres an James Lowell, den Vorsitzer des Comites für auswärtige Angelegenheiten, geschriebenen Briefe auseinandersetzte. Steuben's M.-P. Bd. XIII.

»Wenn ich die beiden Briefe, welche ich von Ihnen zu empfangen die Ehre hatte, unbeantwortet ließ, so geschah es weil ich Sie nicht mit einer Korrespondenz behelligen wollte, die weniger interessant ist, als die Angelegenheiten, womit Sie zu thun haben. Alles, was ich Ihnen, mein theurer Herr, über die Inspektion sagen kann, ist, daß ich achtungsvoll auf die Entscheidung des Congresses in dieser Sache warten werde. Als ich um Erlassung verschiedener Anordnungen, welche ich für das Wohl der Armee nothwendig hielt, einkam, erfüllte ich eine sich von selbst verstehende Pflicht. Sollten diese Anordnungen nicht getroffen werden, so habe ich wenigstens mein Herz erleichtert und werde in den Augen jedes verständigen Militärs gerechtfertigt dastehen. Lassen wir indessen diese Angelegenheit auf sich beruhen und sehen wir uns einen Augenblick den wirklichen Stand unserer Kriegsoperationen an.

In Rhode Island sind wir glücklicherweise einer ernsten Gefahr entgangen. Der Feind kann sich nicht des geringsten Vortheils weder über die alliirte Flotte, noch über unsere Armee rühmen. Ein Umsetzen des Windes hat ihn begünstigt und das Fehlschlagen unseres Planes verursacht. Da wir aber billigerweise selbst unseren Feinden Gerechtigkeit wiederfahren lassen müssen, so dürfen wir nicht unterlassen zu gestehen, daß die Engländer und der Wind uns zwei wichtige Unternehmungen verfehlen ließen, nämlich die auf den Delaware, weil die französische Flotte ein wenig zu spät kam, und die auf Rhode Island. Wenn wir, als ich unter dem König von Preußen im Felde stand, nur zwei solche Streiche in einer Campagne verfehlt hätten, so würden wir das eine glückliche Campagne genannt haben. Hier sind wir jetzt in der Defensive, einer Art Kriegführung, die außerordentlich schwierig und oftmals gefährlich ist. Wir haben zwei gleich wichtige Dinge zu erreichen: wir müssen uns den Besitz des North River (Hudson) sichern und unsere Hauptmacht in die Nähe von Boston bringen. Im Fall der Feind eine Operation unternimmt, sind diese beiden Ziele sehr weit von einander entfernt. Unsere Landmacht muß, so wie sie ist, bereit sein, auf der Rechten oder Linken, wo immer der Feind uns angreifen mag, Widerstand zu leisten. Was wird nun aus jener unglücklichen Provinz Jersey werden, welche thatsächlich mit feindlicher Verwüstung durch Feuer und Schwert bedroht ist? Lord Cornwallis ist daselbst bereits mit einem Heere von wahrscheinlich 6000 Mann eingerückt. Wird Lord Stirling im Stande sein, solch einer Macht mit seinen drei Brigaden zu widerstehen, deren Stärke ich nicht angeben will, Ihnen einen Verdruß zu ersparen? Sie werden mir vielleicht einwerfen, ›die Miliz von New Jersey‹ sei da. Aber ist diese Miliz noch von demselben Geiste beseelt wie damals, als Amerika noch keine reguläre Armee hatte? Wenn wir nun diesen drei Brigaden zwei weitere von Providence zugesellen, so sagen Sie mir, welche Macht uns dann noch auf dieser Seite des Flusses bleibt? Lassen Sie sich nicht durch die Listen unserer Regimenter und Brigaden täuschen, ziehen Sie getrost ein Drittheil Leute ab, die aus Mangel an Kleidung oder Schuhwerk in der gegenwärtigen Jahreszeit, wo die Nächte schon kalt und feucht sind, nicht einen einzigen Marsch zu machen vermögen. Ich fürchte mich nicht, Ihnen, wie unangenehm es auch ist, die Wahrheit zu sagen; im Gegentheil erachte ich's für meine Pflicht, Ihnen den wirklichen Zustand unserer Armee darzulegen. Ich bitte Sie, mein Herr, die Landmacht, welche der Feind auf diesem Continent besitzt, genau in Betracht zu ziehen; sehen Sie sich ihre Zahl, Nahrung, Kleidung, Bewaffnung, Ordnung und Disziplin an und dann ermessen Sie, wie tief wir in allen diesen Beziehungen unter ihr stehen, dann beantworten Sie nur die Frage, ob unser Spiel nicht ein sehr gewagtes ist? Wie lange wird unser Land fortfahren, sein Schicksal auf den Erfolg eines einzigen Tages zu setzen? Wie viel mehr Millionen hat die Verwüstung Jersey's verschlungen, als es den Staaten gekostet haben würde, die Regimenter nach dem vom Congreß angenommenen Plane zu completiren, in welchem Falle wir eine Armee von 40,000 Mann gehabt haben würden? Hätten wir diese Macht, nein, hätten wir nur 30,000 Mann gehabt, würde es der Feind dann jemals gewagt haben, auch nur mit einem Fuße sich aus der Insel New-York zu wagen? Eine zu zahlreiche Armee ist kostspielig, aber eine zu geringe ist gefährlich. Im Jahre 1776 hatte General Washington den Ruhm, sich an der Spitze einer Armee von 18,000 Mann zu behaupten. Ich hoffe aufrichtig, daß er diesen Ruhm nicht ein zweites Mal haben möge. Wenn man in diesen Dingen nicht gar zu träge gewesen wäre, so würde der Krieg wahrscheinlich schon jetzt sein Ende erreicht haben. Um den Frieden auf einer festen und ehrenvollen Basis zu sichern, ist es klug, alle Mittel zur Fortsetzung des Krieges zu verdoppeln.

Dies ist das System, welches ich für unsere gegenwärtige Lage für angemessen erachte. Wenn übrigens unsere Regimenter nicht completirt und in numerischer Hinsicht auf gleichen Fuß gestellt werden, so kann in der Administration und Disziplin der Armee keine Ordnung und Gleichförmigkeit eingeführt werden ... In Folge der schlechten Disziplin wird der Piquet-Dienst der Patrouillen in unserer Armee gänzlich vernachlässigt. Unsere Cavallerie ist ohne Anführer, da kein einziger Offizier dieser Waffengattung den Dienst versteht; daß sie tapfer sind, daran zweifle ich nicht, aber Tapferkeit allein macht noch nicht den Offizier aus.

Ist das nicht eine lange Jeremiade über den Zustand unserer Armee? Wenn ich indessen die Dinge beschrieben hätte, wie sie wirklich sind, so würde die Wahrheit die Wahrscheinlichkeit übertreffen. Seien Sie versichert, mein Herr, daß ich nur Ihnen diese vertraulichen Mitteilungen zu machen wage. Ich weiß sehr wohl, daß es unter den gegenwärtigen Umständen nothwendig ist, heiter drein zu schauen, wenn man auch noch so trübe gestimmt ist. Ich wünsche aufs Aufrichtigste die Wohlfahrt dieses Landes und ihre Sicherstellung ist die einzige Ursache meiner Besorgniß.«


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