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Achtes Kapitel

Der Oberbefehlshaber erkannte und würdigte ebenfalls sehr bald die ungeheuren Vortheile, welche dem Heere aus den Anstrengungen seines zeitweiligen Inspektors erwuchsen. Er bot daher in freudiger Anerkennung dieser Dienste all' seinen Einfluß und seine Macht auf, um das von Steuben erstrebte Ziel zu fördern.

Derselbe begann seine militärischen Instruktionen in größerem Maßstabe am 24. März 1778 damit, daß er die Truppen die Anfangsgründe des Dienstes durchmachen ließ. Während eines ganzen Monats mußten sie Morgens und Abends exerziren und nach kaum fünf Wochen waren sie so weit, daß sie am 29. April schon größere Manöver ausführen konnten. Wir haben nicht nöthig, hier in die Einzelheiten dieses Unterrichts einzugehen, da sie mit den ein Jahr später festgestellten und veröffentlichten Bestimmungen für Ordnung und Disciplin des Heeres übereinstimmen, und da wir auf diese an einer späteren Stelle zurückkommen müssen.

Washington's Tages-Befehle geben Zeugniß von der Bedeutung, welche er Steuben's Posten beilegte, und enthalten zu gleicher Zeit das offizielle Anerkenntniß der wohltätigen Folgen, die seine Bemühungen herbeiführten. Wir heben hier einige heraus, welche Steubens Wirksamkeit und die Fortschritte seines Systems veranschaulichen. Revolutionary Orders of General Washington from 1778-1782. Selected from John Whitings Manuscripts by Henry Whiting. Lieut. Col. U. St. Army, New-York a London, 1844.

»Valley-Forge, den 28. März 1778.

Am Sonntag (29. März) mit zehn Uhr Morgens werden alle Brigade-Inspektoren, mit den Offizieren und Unteroffizieren, welche am Montag Dienst haben, im Haupt-Quartier erscheinen, wo der General-Inspektor sie von dem in Kenntniß setzen wird, was am nächsten Tage geschehen soll.

Der Baron Steuben, ein General-Lieutenant in fremden Diensten, und ein Edelmann von großer Kriegserfahrung, hat es sich aus freien Stücken angelegen sein lassen, eine General-Inspektion der Armee vorzunehmen, und ist es, bis die Entscheidung des Congresses bekannt wird, der Wunsch des Obergenerals, daß er als General-Inspektor angesehen werde und daß man ihm als solchen Gehorsam leiste; und hofft und erwartet er, daß alle Offiziere, welche Stellung sie auch bekleiden mögen, demselben mit allem in ihrer Macht liegenden Eifer in der Ausübung seines Berufes an die Hand gehen werden. Oberst-Lieutenants Davies, Brooks, Barber und Ternant, sind als Unter-Inspektoren angestellt; die drei erstgenannten behalten ihren Rang und ihre Anciennität in der Linie bei.

Es ist äußerst wichtig, daß ein gleichmäßiges Verfahren für die Manöver und Erhaltung der Mannszucht eingeführt werde; seine Vortheile liegen klar am Tage; die Mängel unsrer Armee in diesen Punkten müssen gleichfalls Allen bekannt sein, allein die uns für die Einführung der Verbesserungen gegönnte Zeit ist sehr kurz. Darum gilt es, dieselbe mit den außerordentlichsten Anstrengungen der Offiziere jeglichen Ranges möglich zu machen, da sie den Erfolg im nächsten Feldzuge wesentlich bedingen. Es bedarf sicherlich keiner weitern Aufzählung von Beweisen, um den Diensteifer der Offiziere in einer Angelegenheit von solcher Bedeutung anzufachen, denn es handelt sich nicht allein um eine Verbesserung des Dienst-Reglements, sondern auch um das Glück unsrer Waffen und um die Sicherheit unsres häuslichen Heerdes.«

»April 19. 1778.

Die Unter-Inspektoren werden Jeder die Disciplin der einzelnen Brigaden der folgenden Eintheilung gemäß beaufsichtigen, nämlich: Ternant die Brigade von Woodford, Scott und Mc. Intosch; Oberst-Lieutenant Brooks die erste und zweite Pennsylvanier, Poor's und Glover's Brigade; Oberst-Lieutenant Davies Larned's, Patterson's, Weeden's und Mühlenberg's Brigade und Oberst-Lieutenant Barber die von Maxwell, früher Conway, Huntington und Barnum.«

»April, 21. 1778.

Den Obersten und Regiments-Commandeuren wird es zur unerläßlichen Pflicht gemacht, ihre betreffenden Regimenter einmal die Woche zu mustern, den Zustand und die Beschaffenheit der Waffen zu inspiciren, die Armatur- und Bekleidungs-Stücke zu revidiren, von Allem genau Notiz zu nehmen und sich der Anwesenheit eines Jeden ihrer Leute zu vergewissern.

Die Brigadiers müssen dasselbe bei ihren betreffenden Brigaden wenigstens alle zwei Wochen thun. Mit einem Wort, von beiden wird erwartet, daß alle mögliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit aufgeboten wird, um die Mannschaften zusammen und die Munition und das Waffengeräth in Ordnung zu halten. Auch dies muß als stehender Befehl betrachtet werden, jedoch ohne daß es in die täglichen, laut früherem Befehle angeordneten Inspektionen der Subaltern-Offiziere eingreift.«

»Mai 4. 1778.

Die Exerzirstunden müssen ebenfalls von jeder Brigade genau eingehalten werden. Zu diesem Zwecke und zur Vermeidung jeder anderweitigen Störung der Wachen muß dem sie regulirenden Befehle des General-Adjutanten vom 1. April die nöthige Aufmerksamkeit geschenkt werden. –

Der Obergeneral ersucht die Brigadiers und diejenigen Offiziere, welche Brigaden befehligen, ihre ganze Aufmerksamkeit darauf zu wenden, daß diese Befehle pünktlich befolgt werden, damit die goldene Gelegenheit, welche sich zur Einführung der Disciplin in der Armee darbietet, nicht unbenutzt vorübergehe. Schließlich spricht er seine Hoffnung aus, daß die Brigadiers mit einander wetteifern werden, um den höchsten Grad von Auszeichnung zu erreichen.«

Am 30. April 1778, ungefähr sechs Wochen nachdem Steuben in aktiven Dienst getreten war, erstattete Washington dem Congresse folgenden Bericht: Washingtons Writings V., 347.

»Das Umsichgreifen der bösen Folgen, welche der Mangel an Einheit in der Disciplin und in den Manövern in der ganzen Armee erzeugt, hatte schon längst den Wunsch in mir rege gemacht, eine wohlorganisirte Inspektion in's Leben zu rufen. Die Übereinstimmung des Congresses mit diesem Plane hat mich bewogen, eine zeitweilige Einrichtung zu treffen, welche mich durch den Erfolg, der sie bis jetzt begleitet hat, zu den glänzendsten Erwartungen berechtigt und sicher auf die Zustimmung des Congresses rechnen läßt.

Durch die lange Dienstzeit in der ersten Militairschule Europas und seinen frühern Rang eignet sich Baron Steuben ganz besonders dazu, an die Spitze dieses Departements zu treten. Zugleich bot sich hierdurch eine vorzügliche Gelegenheit, ihn in die Armee einzuführen und ihm ein Mittel an die Hand zu geben, seine Fähigkeiten zu zeigen. Ich schlug ihm deshalb vor, die Stelle eines General-Inspektors zu übernehmen, wozu er sich sehr gern bereit erklärte. Der Eifer und die Einsicht, mit der er seinen Pflichten oblag, hat unsere Wünsche vollständig befriedigt. Er hat zwei Grade von Inspektoren unter sich; den untersten bekleiden Offiziere, denen unter dem Titel eines Brigade-Inspektors die Inspektion einer Brigade anvertraut ist; die Divisions-Inspektoren dagegen inspiziren deren mehrere. Sie haben geschriebene Instruktionen für ihre verschiedenen Dienstverrichtungen, und wird ihnen die Art der auszuführenden Manöver durch eine Compagnie anschaulich gemacht, welche der Baron eigend's ausgebildet hat. Die Brigade-Inspektoren wurden auf den Vorschlag der Regiments-Commandeure von den Brigadiers ernannt. Inspektoren sind: Oberstlieutenant Barber von Ney-Jersey, Brooks von Massachusetts, Davies von Virginia und Herr Ternant, ein Französischer Offizier. –

Kurz nach dem Eintreffen des Oberstlieutenants Fleury im Lager schlug der Baron diesen zum Inspektor vor. Da er gerade unbeschäftigt war und in Frankreich als Major fungirt hatte, so gab ich um so eher meine Einwilligung dazu, als der Congreß ihm den Rang und den Gehalt eines Oberstlieutenants bereits bewilligt hatte.

Es wäre eine Ungerechtigkeit, wollte ich länger über die Verdienste des Barons Steuben schweigen. Seine Tüchtigkeit und Kenntnisse, so wie der unermüdliche Eifer, den er seit seinem Dienstantritt bewährt hat, lassen mich ihn als einen bedeutenden Gewinn für das Heer betrachten, und empfehle ich ihn der besondern Aufmerksamkeit des Congresses. Seine Erwartungen erstrecken sich, was den Rang anbetrifft, auf den eines General-Majors. Seine Geldmittel, wie er freimüthig gesteht, erlauben ihm nicht, auf die mit seiner Stellung verbundenen Emolumente zu verzichten, und da der Congreß mit seinem Charakter bekannt ist, so bin ich überzeugt, daß man ihm gerne in diesen Punkten willfahren wird.

Der Baron fühlt, daß unsre Lage einige wenige Aenderungen in seinen Befugnissen erheischt, welche von dem in Europa üblichen Gebrauche abweichen, besonders wünscht er einigen derselben einen größern Umfang zu geben. Bei dieser Gelegenheit sowohl, wie in seinen Instruktionen, hat er sehr geschickt den Umständen Rechnung getragen. Der Erfolg, der bisher seinen Plan begleitet hat, ist so groß, daß ich voll Vertrauen den Congreß um dessen Genehmigung ersuche. Ich betrachte diesen Erfolg als eine dauernde Bürgschaft für die Einführung eines wohlangelegten allgemeinen Systems, dem sich leider bis jetzt unüberwindliche Hindernisse entgegengestemmt haben.«

Der Congreß antwortete auf diesen Brief durch folgenden Beschluß vom 5. März 1778: Journals of Congress (Dunlaps edition) IV., p. 261 u. 262.

»Daß der Congreß den Plan des Generals Washington für die Einführung eines wohlorganisirten Inspektionswesens billige, daß der Baron Steuben mit dem Range und dem Gehalt eines General-Majors, zum General-Inspektor ernannt werde und daß sein Gehalt mit dem Tage beginne, an welchem er in die Armee und in die Dienste der Vereinigten Staaten eingetreten, daß zwei Grade von Inspektoren unter der Leitung des General-Inspektors ins Leben gerufen werden sollen; daß deren erster zwei oder mehr Brigaden unter sich haben solle, während dem Zweiten die Inspektion von blos einer Brigade anheim falle.«

»Die Ehre« – sagt Steuben in seiner Antwort vom 16. Mai 1778 Steuben's Manuscript-Papiere Band XI. – »welche ich kürzlich von Ihnen empfangen habe, hat mir eine um so größere Genugthuung gewährt, als ich sie nicht nachgesucht hatte. Der Erfolg, welcher meine Anstrengungen schon gekrönt hat, trägt nicht wenig zu dem Vergnügen bei, welches ich bei dieser Gelegenheit empfinde. Indem Sie mir ein so ausgedehntes Departement, wie die General-Inspektion der Armee anweisen, wird mein Bestreben dahin gehen, mich der günstigen Meinung, welche Sie von mir hegen, immer würdiger zu zeigen. Seien Sie meines aufrichtigen Dankes versichert, meine Herren, für das Zutrauen, daß Sie in mich gesetzt und für das Feld, daß Sie mir angewiesen haben, um mich Ihnen nützlich zu machen.«

Am 4. Mai war die Nachricht von dem französischen Bündniß im Lager angelangt. Es schien plötzlich, als wäre die öffentliche Noth über den allgemeinen Jubel vergessen. Festessen, Toaste, Gesänge, Freudenfeuer und Lustbarkeiten waren allgemein im ganzen Heere. Glück und Zufriedenheit spiegelte sich in jedem Gesichte, und alle Welt nährte die übertriebensten Hoffnungen von der Zukunft. Diese Träume und Erwartungen waren jedoch zu voreilig und nicht im Einklang mit den Verwicklungen und Schwierigkeiten der Gegenwart. Wähnend, daß ein unmittelbarer Friede die natürliche Folge des französischen Bündnisses sein würde, ließen Hunderte und Tausende in ihren Bemühungen für das allgemeine Wohl nach und gefährdeten auf diese Weise den Erfolg der Revolution.

Obgleich Steuben nicht zu dieser Klasse hoffnungsreicher Patrioten gehörte, so theilte er doch in gewissem Grade deren Erwartungen und glaubte an die Wahrscheinlichkeit eines baldigen Friedensschlusses. Dies darf uns nicht überraschen, wenn wir in Anschlag bringen, daß er erst kurze Zeit in Amerika und in Folge dessen mit der vollen Ausdehnung des Hasses und der Erbitterung nicht bekannt war, welche zwischen Großbritannien und seinen empörten Colonien herrschte. Voll Verlangen, sich an dem Kampfe seines Adoptiv-Vaterlandes zu betheiligen und für dessen Unabhängigkeit miteinzutreten, im Bewußtsein seines Werthes und von dem Wunsche beseelt, sein Talent und seine Erfahrungen zu verwenden, fürchtete er nichts so sehr, als daß irgend ein unvorhergesehenes Ereigniß ihm hindernd in den Weg treten könnte.

»Ich wünsche Ihnen Glück« – schreibt er am 7. Mai 1778 an Henry Laurens, den damaligen Präsidenten des Kongresses Ibidem. – »zum Abschluß des Bündnisses mit dem Französischen Hofe. Es ist ehrenvoll und vortheilhaft für beide Mächte. Ich sehe es als ein besondres Glück für mich an, daß ich gerade zu einer so interessanten Zeit in Amerika bin, und gewährt es mir ein inniges Vergnügen, die Unabhängigkeit Amerika's auf einer so soliden Grundlage aufgebaut zu sehen. Es ist mir vielleicht nicht vergönnt, meinen Degen für Ihre Sache zu ziehen, aber es macht nichts aus; seid frei und glücklich! und ich werde nie bedauern, daß ich meine Reise unternahm, um Ihnen meine Dienste anzubieten.«

»Meine Ansicht« – antwortete H. Laurens sehr richtig am 11. Mai 1778 – »geht dahin, daß wir nicht auf Rosen gebettet sein werden und den kommenden Sommer nicht vertändeln dürfen. Blut, viel Blut wird, wie es mir scheint, noch vergossen werden, und wird auch Ihnen die Gelegenheit, Ihr Schwert für unsre Freiheit zu ziehen, nicht fehlen. England wird sich nicht durch einen bloß politischen Akt, wie dieses Bündniß, einlullen lassen; sein Aerger wird allerdings groß sein, allein wenn es überhaupt fallen soll, so wird es erst nach einem langen Kampf und ruhmvoll unterliegen. Die, welche es kennen, sollten gerüstet sein, – wir müssen ein starkes Heer in's Feld stellen, denn nur dies Mittel kann und wird uns zu einem ehrenvollen Frieden verhelfen.

Wenn wir uns allgemein dem Gedanken an einen baldigen Frieden hingeben, – doch es wäre anmaßend von mir, wollte ich zu einem Offizier von Baron Steubens Erfahrung davon reden – so werden die Folgen, welche solche Hoffnungen nach sich ziehen, uns wahrscheinlich sehr bald verderblich werden. Ich wünsche nichts mehr, als die Sorglosigkeit aus den Gemüthern des Volkes zu vertreiben und wo möglich selbst die Hoffnungen auf einen Frieden für das nächste Jahr zu zerstören.«

Der Obergeneral wünschte, daß Steuben das französische Bündniß mit der ganzen Armee durch ein großes Manöver feiern möchte. Dieses ging dann auch ganz vortrefflich von Statten. Der General-Major Lord Stirling befehligte den rechten, Lafayette den linken Flügel und Baron von Kalb das Gros. Ein Kanonenschuß verkündigte das Vorrücken der Armee. Nachdem sie auf den Höhen ihre Stellung eingenommen hatte, wurde ein Freudenfeuer abgebrannt. Washington gab ein großes Festmahl. Ehe sich die Gesellschaft niederließ, überreichte er Steuben ein Handschreiben, welches seine Ernennung zum General-Major und General-Inspektor der Armee enthielt und so eben vom Congreß eingelaufen war. Steuben's Manuskript-Papiere (Sprague). – Am andern Morgen erließ Washington folgenden Tagesbefehl:

»Es gereicht dem Ober-General zum besonderen Vergnügen, dem Heere bekannt zu machen, daß dessen gestrige Haltung sich seinen vollen Beifall erworben hat. Die Genauigkeit und Ordnung, womit alle Evolutionen ausgeführt wurden, liefern ein günstiges Zeugniß von dem Fortschritt, den die Truppen bereits gemacht haben, und sprechen für die höhere Vervollkommungs-Fähigkeit der Armee, wofern diese in ihrem jetzigen löblichen Eifer nicht nachläßt. Gleichzeitig dankt der Obergeneral dem Baron Steuben und den unter ihm stehenden Offizieren für ihre Bemühungen in der Ausübung ihrer Amtspflicht und für die thätige Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, mit der sie das gestrige Werk ausgeführt haben.«

Der Beschluß des Congresses vom 5. Mai 1778, welcher Steuben zum Amerikanischen General-Major machte und seine Anstellung als General-Inspektor bestätigte, fand durchaus nicht die Billigung der höheren Offiziere und ward das Signal zu einer Intrigue, an deren Spitze beinahe alle Brigade-Generale und sogar drei General-Majore standen (Lee, Lafayette und Mifflin), welche letztere übrigens durch diese Beförderung nicht einmal beeinträchtigt wurden, da sie älter im Dienste waren. Steuben ahnte nicht das Mindeste von dem heraufziehenden Gewitter und fuhr fort seine Bataillone, Regimenter, Brigaden und Divisionen manövriren zu lassen.

Auf einmal erschien ein Befehl des Inhalts, daß die General-Majore und Brigade-Generale in Zukunft die unter ihrem Commando stehenden Truppen einzeln für sich exerziren sollten, ohne jedoch von dem System abzuweichen, das der General-Inspektor verfaßt hatte. Steuben hörte später, daß die General-Majore außer andern unbegründeten Beschwerden sich namentlich über die zu große Macht des General-Inspektors beklagt hätten, indem es ihm gestattet wäre, die Truppentheile zusammen zu ziehen, wann und wie es ihm gefiele. Diese Opposition kränkte Steuben tief, sie hemmte seine Operationen gerade in dem Augenblicke, wo sie sich des größten Erfolges erfreuten. Steuben verbarg jedoch seinen Unwillen so gut er konnte und fand Ersatz für sich in der Genugthuung, welche ihm seine regelmäßigen Morgen- und Abendbesuche im Lager gewährten. Nie traf er einen General-Major an, der seine Division, nie einen Brigadier, der seine Brigade exerzirt hätte. Er spricht sich über diese Zeit in einem fünf Jahre später verfaßten Schreiben folgendermaßen aus: Steuben's M.-P. Band XIII. und Sprague.

»Alle Brigade-Generale drohten, den Dienst zu verlassen, wenn die Inspektion in der bisherigen Weise fortginge. Ich ließ mich jedoch in meiner Handlungsweise nicht irre machen, verfolgte den Weg, den ich eingeschlagen und das Ziel, das ich mir gestellt hatte und schmeichelte Niemandem, nicht einmal dem Obergeneral. Die Natur meiner Stellung im Heere nöthigte mich zu einer Strenge, an die unsere Offiziere damals wenig gewöhnt waren, aber ich war eben so streng gegen meine Untergebenen als gegen meine Kameraden und bin es noch heute. Und hierin liegt mein größter Triumph! Dieselben Brigadiers, welche gegen die Inspektion waren, beeifern sich heute, unter meinen Befehlen zu stehen; dieselben Offiziere, denen ich nie geschmeichelt hatte, beehren mich jetzt mit dem Titel eines Freundes und Vaters. Für einen General ist das Zeugniß seiner Untergebenen das ehrenvollste; unsere Subalternen sind gewöhnlich unsere strengsten Richter. Die Anhänglichkeit und Verehrung meiner Offiziere erfüllt mein Herz mit dem größten Stolz und der lebhaftesten Genugthuung.«

Die Eifersucht der höheren Offiziere, welche aus gänzlicher Unwissenheit über die unerläßlichen Erfordernisse militärischer Ordnung und Subordination hervorging, war dem Fortschritte der Disciplin im höchsten Grade verderblich.

Gerade als die Dinge im besten Zuge waren trat ihnen ein plötzliches Halt hindernd in den Weg. Steuben vertheidigte sein System im Interesse des Heeres, aber hielt es für rathsam, lieber etwas nachzugeben, als die herrschenden Vorurtheile zu bekämpfen. Die schlimmen Folgen dieser Unterbrechung und dieser Verkürzung der Befugnisse des Inspektors waren für das Heer ein größerer Schaden, als der Verlust einer Schlacht. Die Congreß-Mitglieder und alle Diejenigen, welche den Argwohn der Ober-Offiziere theilten, schadeten ihrer eigenen Sache durch ihre unverständige Eifersucht und abgeschmackten Besorgnisse am Meisten.

Alexander Hamilton, der schon ein paar Wochen später in der Schlacht bei Monmouth Gelegenheit hatte, den praktischen Werth und die hohe Bedeutung der Steubenschen Disciplin zu erkennen, verleiht diesen Gefühlen seiner Kameraden in einem gleichzeitigen Brief an William Duer Ausdruck. Dieser Brief möge hier um so eher einen Platz finden, als er, da Hamilton ein persönlicher Freund Steubens war, den Beweis liefert, daß es zum Theil keine persönliche Gehässigkeit war, welche dem General-Inspektor entgegentrat.

»Ich nehme mir die Freiheit« – sagt er Alexander Hamiltons Works I. 56 ff. – »Sie mit einigen Winken zu belästigen, da sie eine Angelegenheit von Wichtigkeit betreffen. Der Ueberbringer dieser Zeilen, Baron Steuben, macht dem Congreß seine Aufwartung, um sein Amt auf einem bestimmten und permanenten Fuße einrichten zu lassen. Es kann nicht schaden, wenn Sie auf Ihrer Hut sind. Ich hege vor dem Baron eine ganz besondere Achtung, und verdient sein Eifer; seine Einsicht und sein dadurch bedingter Erfolg die höchste Anerkennung; allein ich fürchte, daß bei allen diesen guten Eigenschaften ein jedem Menschen natürliches Streben nach Macht und Einfluß ihn verführen möge, ausgedehntere Befugnisse für sein Departement zu beanspruchen, als das Wohl des Dienstes ihm einzuräumen gestattet. Es würde mir leid thun, wenn ich auf diese Voraussetzung hin, irgend ein Vorurtheil gegen Steuben erwecken sollte; denn ich mag mich vielleicht irren. Indessen kann die Warnung nicht schaden, wenn ich Recht habe, und im entgegengesetzten Falle mag sie nicht nutzlos sein. In beiden Fällen aber verdient Baron Steuben als ein äußerst werthvoller Mann betrachtet und mit all' der Höflichkeit behandelt zu werden, welche eine richtige Politik erheischt.

Bei der ersten Einrichtung seines Departements räumte ihm der Obergeneral eine viel größere Machtbefugniß ein, als auf die Dauer zuträglich gewesen wäre. Sie war erforderlich für den Anfang, wo es darauf ankam, die Inspektion so schnell als möglich und in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Armee in Gang zu bringen; aber es wurde selbst früher als beabsichtigt nöthig, seine Funktionen einzuschränken. Die Neuheit seiner Stelle regte Fragen über ihre Ausdehnung an; der Umfang seiner Befugnisse machte die Offiziere jeden Ranges für ihre eigenen Rechte besorgt. Ihre Eifersucht und ihr Mißvergnügen stieg zu einer solchen Höhe, daß der ganze Plan damit zu scheitern drohte. Es mußte nothwendiger Weise ein Auskunftsmittel gesucht werden. Der Obergeneral hat daher die Befugnisse des General-Inspektors in Armee-Befehlen festgestellt, wovon dem Congresse eine Abschrift eingesandt werden wird. Der Plan ist gut und gewährt im Allgemeinen auch der Armee Befriedigung.

Er mag noch verbessert werden, indessen wird es nicht gerathen sein, in wesentlichen Punkten davon abzuweichen. Es ist selbstredend des Ober-Generals Absicht, alle Vorschriften, die er einführen will, der Revision und Genehmigung des Congresses zu unterwerfen, indessen ist es bei dem gegenwärtigen Zustande der Armee unerläßlich, daß ihm die Macht verliehen werde, von Zeit zu Zeit in unserem System die nöthigen Verbesserungen anzuordnen und einzuführen. Dies Werk muß durch allmählige und gelegentliche Schritte gefördert und sollte einem an Ort und Stelle befindlichen Offizier anvertraut werden, der vollständig mit allen unsern Mängeln bekannt ist und hinreichendes Urtheil besitzt, um die dagegen erforderlichen Heilmittel erfolgreich anwenden zu können. Der vom Congreß auf Grund eines Berichtes des Kriegs-Rathes und bei Conway's Anstellung angenommene Plan erscheint mir in vielen Punkten mangelhaft. Er stellt den General-Inspektor unabhängig vom Obergeneral hin und überträgt ihm Gewalten, die einen allgemeinen Widerstand in der Armee hervorrufen würden ... Lassen Sie den Obergeneral seine Bestimmungen treffen und sie den Congreß nachher nach bestem Gutdünken genehmigen. Vielleicht werden Ihre Ansichten nicht so sehr von den meinigen abweichen, wenigstens nicht in Bezug auf den frühern Plan des Kriegsraths, denn er war von einer Clique zusammengebraut, und sollte schon deshalb aufgegeben werden.

Uebrigens hat der Baron eine Angelegenheit sehr am Herzen, in welcher ihm eine verständige Politik unter keiner Bedingung nachgeben sollte: es ist dies die Macht der Erzwingung jenes Theils der Disciplin, die er unter Subordination versteht. Diese Macht kann füglicher Weise nur im Obergeneral ruhen und würde es die ganze Armee erbittern, wenn sie andern Händen übertragen werden sollte. ›Jeder Capitain ist damit in seiner Compagnie bekleidet, jeder Oberst in seinem Regimente, jeder General in seinem betreffenden Corps und der Obergeneral für die ganze Armee.‹«

Natürlich gab sich Steuben unter diesen Umständen vergebliche Mühe die endliche Festsetzung seiner Amtspflichten auf permanenter Basis zu erlangen. Es kostete ihm mehr als vier Jahre, um die Armee und den Congreß von der unerläßlichen Nothwendigkeit der Annahme seiner Vorschläge zu überzeugen. Wir werden diesen Punkt später berühren. Gegenwärtig jedoch müssen wir auf den Briefwechsel zurückkommen, welchen Steuben mit dem auf seiner Seite stehenden Kriegsrath über die Inspektion führte. Die beiderseitigen Briefe liefern den Beweis, daß weder der eine noch der andre Theil für den Aufschub in der Ausführung der gegenseitigen Vorschläge verantwortlich gemacht werden kann.

»Ich weiß es wohl« – schreibt Steuben am 27. Mai 1778 Steuben's Manuscript-Papiere Band I. – »daß ich gesetzlich verbunden bin, meine Arbeiten dem Kriegsrath zur Billigung vorzulegen. Ich würde dies schon längst gethan haben, hätte ich nicht die wenigen Instruktionen, welche ich bisher gab, als einen bloßen Versuch betrachtet, bis es dem Congreß gefallen würde mir das Amt eines General-Inspektors der Armee anzuvertrauen.

Die Anordnungen, die ich bis jetzt getroffen, erfolgten unter dem Titel von Instruktionen. Ich legte sie auch dem Obergeneral vor, ehe ich sie ausführte, und da sie gerade so erlassen wurden, wie es die Umstände und unsere gegenwärtige Lage erforderten, so mußten sie nothwendiger Weise erst durchgesehen und berichtigt werden, ehe sie dem Kriegsrath zur endgültigen Annahme unterbreitet werden konnten.

Bei meiner Ankunft im Lager, machte mir der Obergeneral den Vorschlag, einen Plan über die Dienstpflichten eines General-Inspektors der Armee zu entwerfen, um Regelmäßigkeit im Dienst und Einförmigkeit in den Uebungen und Manövern einzuführen und Disciplin und Polizei in der Armee herzustellen. Weder die Bestimmungen des preußischen, noch des französischen und englischen Heeres, schienen mir für die gegenwärtige Lage unserer Armee ganz zu passen, und blieb daher nichts Anderes übrig, als ein anderes Mittel ausfindig zu machen, um zu dem erwünschten Ziele zu gelangen. So arbeitete ich den einliegenden Plan aus, übergab ihn Sr. Excellenz zur Durchsicht, und wurde er für würdig befunden, ausgeführt zu werden.

Se. Ezcellenz beehrten mich, der ich nur ein Freiwilliger war, mit der Leitung resp. Ausführung dieses Plan's. Obwohl beinahe dreißig Jahre verflossen waren, seit ich mit diesem Departement etwas zu thun gehabt hatte, so wagte ich dennoch das Unternehmen und begann mit der Infanterie.

Ich hatte zu Gehülfen W. Davies von Virginien, Oberst Brooks von Massachusetts, Oberst Barber von New-Jersey, sämmtlich verdienstvolle Männer, und dann Herrn Ternant, einen französischen, der englischen Sprache durchaus mächtigen Offizier, welcher mit ausgebreitetsten militärischen Kenntnissen den größten Eifer und die anerkennungswertheste Thätigkeit verbindet, und der wegen seines längern Aufenthaltes in diesem Lande gewissermaßen als eingebürgert gelten kann. Er hat die Inspektor-Stelle als Volontär übernommen und bis jetzt noch keinen Rang beansprucht, obwohl er einen solchen für seine Mühe und den Fortschritt seiner Brigade wohl verdient hat. Außer diesen vier Gehülfen hat der Obergeneral aus jeder Brigade einen Offizier als Brigade-Inspektoren ausgewählt. Hauptmann Walker vom vierten New-Yorker Regiment, der neben seiner Kenntniß der französischen Sprache jede Eigenschaft eines guten Offiziers besitzt, wurde mir als Adjutant beigegeben. »Dem Beistande dieser Herren verdanke ich den geringen, jetzt gerade sichtbar werdenden Erfolg, welchen ich erzielt habe.

Beim Entwurf des Planes für die General-Inspektion hielt ich mich an folgende drei Punkte:

1) den Vereinigten Staaten nicht mit einer Anzahl von ausschließlich für dieses Departement bestimmten Offizieren zur Last zu fallen, indem deren Anstellung große Kosten verursacht haben würde;

2) in diesem Departement so viel als möglich amerikanische Offiziere anzustellen, auf deren Dienste die Staaten sich stets verlassen könnten, denn die Mehrzahl der Fremden konnte möglicher Weise den Dienst entweder während des Krieges oder nach dessen Beendigung verlassen;

3) solche Offiziere auszuwählen, die sich bereits einen Namen im Heere erworben und zu denen die Offiziere und Soldaten das meiste Zutrauen hatten.

Die Rückkehr des Marquis von Lafayette nöthigte mich die Anzahl der Inspektoren um einen zu vermehren, indem der Oberst de Fleury um eine Anstellung in diesem Departement bat. Das Verdienst dieses Offiziers war in der Armee allgemein bekannt. Er ist in der englischen Sprache wohl bewandert und besitzt alle nöthigen Eigenschaften, so daß der Obergeneral ihn zum Inspektor des Corps unter General Smallwood ernannte, bei welchem er die von mir ertheilten Instruktionen mit dem besten Erfolg ausgeführt. Dies, meine Herren, ist der Fuß, auf welchem unsere Einrichtung im Augenblick ruht. Der Kürze der Zeit, der Lage der Armee und einer Menge anderer Umstände ist es zuzuschreiben, daß ich noch nicht weiter fortgeschritten bin. Ich habe mich bisher darauf beschränkt, die Truppen gleichmäßig zu formiren (dies geschah in möglichst genauer Uebereinstimmung mit der neuen Eintheilung der Regimenter, die der Congreß einzuführen beschlossen hat), sie im Marschiren einzuüben und sie ein paar Evolutionen zu lehren, damit sich die Offiziere wenigstens einen annähernden Begriff davon machen können, wie sie ihre Corps zu führen haben. Ich habe übrigens den Soldaten noch nicht einmal die Elementar-Grundsätze beigebracht, noch sie je in der Handhabung ihrer Waffe unterwiesen. Die Disciplin ist in der That von mir bisher noch kaum berührt worden. Es zeigt sich jetzt allmählig Uniformität im Nachtdienste; indessen hat noch keine Revue der Truppen stattgefunden. In allen diesen Dingen habe ich mich den Umständen fügen müssen, die, wie ich schon oben sagte, mich verhinderten, befriedigendere Fortschritte zu machen.«

Steuben sagt in einem andern Memorial: Steuben's M.-P. (Sprague). »Ich begann damit Bataillone von der Stärke eines halben Regiments auf Grund des neuen Arrangements, d. h. von etwa 200 Mann, zu bilden. Da nun die Stärke der Regimenter schwankend und verschieden ist, so theilte ich die Brigaden, ihrer Stärke entsprechend, in Bataillone, um die Corps einander ziemlich gleich stark zu machen. Mit einem Wort, ich machte Gebrauch von allen mir zu Gebote stehenden Mitteln, um, so weit ich konnte, Regelmäßigkeit im Dienste einzuführen und ich kann sagen, daß die von mir getroffenen provisorischen Anordnungen eine durchaus günstige Wirkung äußerten.«

»Der Kriegsrath« – antwortete auf dessen Befehl Richard Peters am 2. Juni 1778 – »hat das Vergnügen gehabt, Ihre Briefe und Papiere durch Herrn Ternant zu empfangen. Er hatte zugleich mit diesem Herren eine lange und befriedigende Unterredung über das Inspektionswesen. Indessen geben Ihre Befehle und Briefe uns hinreichenden Aufschluß über die Nothwendigkeit und den großen Nutzen Ihres Departements, von welchem wir uns die dauerhaftesten und wesentlichsten Vortheile für das öffentliche Wohl versprechen. So passend und wohl angebracht die getroffenen Einrichtungen auch sein mögen, so dürfen wir uns doch nicht verhehlen, das, manche derselben blos temporär sind und deshalb nicht in ein System verwebt werden können. Da die Ausführung und Vollendung Ihres Planes in seinen verschiedenen Zweigen viel Zeit erfordert und da gewisse Regeln für die gegenwärtige sowohl als für die zukünftige Leitung Ihres Departements festgesetzt werden müssen, so geht der Wunsch des Kriegsrathes dahin, daß Sie vorläufig so fortfahren, wie Sie begonnen haben. Wir haben zugleich dem Congreß einen Bericht eingesandt, um Ihren Befehlen und Vorschlägen für die Disciplin Nachdruck zu verschaffen, und werden wir nicht ermangeln, Ihnen die Entscheidung des Congresses ihrer Zeit zukommen zu lassen.«

Der hier erwähnte Plan und die Beweggründe, die ihn ins Leben riefen, lauten folgendermaßen: Daselbst Bd. XIII.

»Der Kriegsrath hat mehrere Briefe vom Baron Steuben empfangen, welche einen Bericht über seine Tätigkeit, und Abschriften seiner Anordnungen und Einrichtungen enthielten. Derselbe hat ferner von dem zu diesem Zwecke vom Baron Steuben abgesandten Herrn Ternant weitere Ausschlüsse über diese Angelegenheit erhalten und nimmt mit Vergnügen wahr, daß die Inspection bereits eine große Verbesserung in der Disciplin hervorgerufen hat. Da nun der Versuch mit diesem neuen Departement sich von der äußersten Wichtigkeit für die Armee erwiesen hat, so geht die Meinung des Kriegsrathes dahin, daß dasselbe die sofortige Aufmerksamkeit des Congresses verdient und erlaubt er sich zu dem Ende, ihm folgende Beschlüsse zur Annahme vorzulegen, welche sowohl des Barons als auch des Kriegsrathes Ansichten in dieser Sache ausdrücken.

Beschlossen:

daß es nur einen General-Inspector in den Armeen der Vereinigten Staaten geben soll;

daß ein Unter-Inspektor in jedem Militär-Departement dieser Staaten ernannt werde, in denen eine Heeres-Abtheilung liegt und in denen der Congreß den Posten für nöthig hält;

daß so viele Inspektoren und Brigade-Inspektoren unter dem unmittelbaren Befehl des General-Inspektors in der Haupt-Armee oder in den verschiedenen Militär-Departements sein sollen, als der General-Inspektor oder der Ober-General der Armee der Vereinigten Staaten oder die Commandeure in den betreffenden Departements für nöthig erachten werden, daß die betreffenden Inspektoren dem Ober-General oder den Commandeurs der einzelnen Departements vom General-Inspector vorgeschlagen werden sollen und daß, wenn sie von diesem oder jenen bestätigt worden, über ihre Namen und Amtsverrichtungen dem Kriegsrath Bericht erstattet werde, welcher seinerseits den Congreß davon in Kenntniß sehen wird; daß diese Inspektoren den Rang von Obristlieutenants oder Major's einnehmen und aus der Linie genommen werden sollen, mit alleiniger Ausnahme von Ausländern, welche, wenn sie keinen Rang in der Linie haben, den ihrigen vom Ober-General angewiesen erhalten sollen;

daß der General-Inspektor mit Genehmigung des Ober-Generals solche dem Kriegsrath einzureichende Bestimmungen für die Disziplin und Polizei der Armee treffen soll, als der Dienst von Zeit zu Zeit erheischen wird, bis ein dauerndes System für die Inspektion vom Congreß festgesetzt werden kann, und daß alle Offiziere und Soldaten in dem Heere der Vereinigten Staaten angewiesen sind, den Befehlen des General-Inspektors und der Unter-Inspektoren in Sachen militärischer Disciplin und Polizei unbedingten Gehorsam zu leisten, einerlei ob ihnen diese Befehle vom General-Inspektor persönlich oder von den einzelnen Unter-Inspektoren oder Brigade-Inspektoren gegeben worden, widrigenfalls sie vor ein Kriegs-Gericht gestellt und je nach der Natur des Vergehens bestraft werden sollen;

daß es dem General-Inspektor frei steht, sechs junge Leute, die entweder in den Vereinigten Staaten geboren oder ansässig sein müssen, als Freiwillige auszusuchen, auf Kosten der Vereinigten Staaten auf ein Jahr zu engagiren, als leichte Dragoner auszurüsten und ihnen den Sold und die Rationen eines Fähndrich's zu verabfolgen; daß diese jungen Leute unter den Befehl eines erfahrenen Offiziers zu stellen sind, von dem sie unterwiesen werden sollen Terrain-Aufnahmen zu machen, Lager aufschlagen zu helfen, die Pionire anzuweisen, eine Straße für eine Colonne zu öffnen, Colonnen auf dem Marsche zu führen, zu recognosciren, Marschrouten auszulegen, Befehle zu überbringen und sich überhaupt unter dem General-Inspektor nützlich zu machen; daß die Stelle eines Inspektions-Secretairs mit dem Gehalt eines Brigade-Majors geschaffen, daß ein solcher mit Genehmigung des Ober-Generals vom General-Inspektor ernannt und daß diese Ernennung dem Congreß zur Bestätigung vorgelegt werde;

daß der Ober-General und der in jedem besondern Departement commandirende General so viele Inspektoren und Brigade-Inspektoren ernennen sollen als sie für nothwendig erachten, um den General-Inspektor und Unter-Inspektor in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen;

daß der General-Inspektor solche Instructionen und Regeln entwerfen, als ihm zur Ausübung seiner Amtspflichten gut und nöthig erscheinen wird, daß er dieselben dem Ober-General vorlegen, daß er sie nach der von diesem ertheilten Genehmigung dann dem Kriegsrath einreichen und, nachdem er dessen Bestätigung erlangt hat, seinen Unter-Inspektoren Abschriften davon zustellen soll; daß die Unter-Inspektoren in der Ausübung ihres Amtes die also bestätigten Inspektoren und Bestimmungen auf's genaueste einhalten und sich nicht die geringste Aenderung daran erlauben sollen, ohne vorher mit dem General-Inspektor Rücksprache genommen zu haben, und daß etwaige Aenderungen erst dann angenommen werden sollen, wenn sie von dem Ober-General gebilligt und vom Kriegsrath bestätigt sind.«

Dieser Plan gelangte jedoch im Congreß nicht zur Berathung und Beschlußnahme. Der Ober-General konnte daher nur zeitweilige Anordnungen treffen. Es gereicht Steuben zum großen und nicht hoch genug anzuschlagenden Verdienst, daß er es verständiger Weise der Zeit überließ, ihm die richtige Stellung anzuweisen und daß er in seinen Bemühungen zum Besten der Armee nicht ermüdete. Sein uneigennütziges Benehmen steht in grellem Widerspruch zu den kleinlichen Anfeindungen seiner Kameraden. Hundert Andere würden vielleicht in ihrem Eifer nachgelassen und weniger Beharrlichkeit zu Gunsten einer Armee gezeigt haben, deren Offiziere es sich angelegen sein ließen, seine Handlungen persönlicher Eitelkeit und gewöhnlichem Ehrgeiz zuzuschreiben.

Doch zurück in's Lager! Die Nachricht von dem französischen Bündniß wirkte sehr wohlthätig und ermuthigend auf das Heer. Am 8. Mai wurde ein Kriegsrath zusammen berufen, dem außer den General-Majoren Greene, Gates, Lord Stirling, Mifflin, Kalb, Lafayette und Armstrong, zum ersten Male Steuben beiwohnte. Es handelte sich um Entscheidung der vom Ober-General aufgeworfenen Frage, welche Maßregeln jetzt am besten zu ergreifen seien? Obwohl nur eine Stimme im Kriegsrath herrschte, daß es rathsamer sei, bei der Defensive zu beharren und die Ereignisse abzuwarten, sich darum jeder Offensive gegen den Feind zu enthalten, so liefert doch die bloße Thatsache, daß die Thunlichkeit der Offensive in Ueberlegung gezogen wurde, den schlagenden Beweis dafür, daß in Offizieren und Soldaten das Selbstvertrauen wieder erwacht war, und daß sie sich stark genug fühlten, den Feldzug zu eröffnen. Es ist keine eitle Behauptung, sondern eine von unparteiischen Zeitgenossen bezeugte Thatsache, daß die Disziplin, die Ordnung und die allgemeinen Verbesserungen, welche Steuben in der Amerikanischen Armee einführte, am meisten zu diesem Glauben an einen glücklichen Ausgang des Krieges beitrugen. Wir haben über diesen Punkt einen sehr glaubwürdigen Gewährsmann in Herrn Page. The Debates and Proceedings in the Congress of the United States. By Jos. Gales' Washington 1834, II. 1606 ff. Dieser erwähnt in seiner am 7. Mai 1790 im Congreß zu Gunsten der Ansprüche Steubens gehaltenen Rede als eins der auffallendsten Verdienste von Steubens Disziplin, daß, »als der Marquis von Lafayette mit einem unter seinen Befehlen stehenden Detachement am 20. Mai 1778 auf seinem Rückwege von Barrenhill zur Armee in Gefahr lief, abgeschnitten zu werden, und der Ober-General entschlossen war, diesem unersetzlichen Offizier zu Hülfe zu eilen, das ganze Heer in weniger als fünfzehn Minuten nach dem ersten Signal unter Waffen und marschfertig dastand«. »Die große Ordnung, mit der die Amerikaner sich bei dieser Gelegenheit zurückzogen,« berichtet Gordon, der Geschichtschreiber der Revolution, Wm. Gordon's History of the War of Independance III. 92. »trug viel zu ihrem glücklichen Entkommen bei, und das Verdienst davon gebührt größtentheils den, durch den General-Inspector Baron von Steuben eingeführten Verbesserungen in der Disziplin.«

Sir William Napier endlich, der Historiograph des Englisch-Spanischen Krieges, gleich Wellington der geschworene Feind des undisziplinirten Massenkampfes, führt, indem er sich gegen die Guerillakriegsführung der Spanier ausspricht, das Amerikanische Beispiel an, um darzuthun, daß die Siege im Revolutionskriege nicht von den undisziplinirten Milizen der ersten Feldzüge erfochten wurden, sondern von den durch Steuben in Valley Forge geschulten Bataillonen.

Die erste günstige Wirkung, welche die Nachricht des Französischen Bündnisses herbeiführte, war die Räumung von Philadelphia Seitens der Engländer.

Dieser Platz war nicht länger haltbar, seitdem der Delaware jeden Augenblick einer Blokade durch die Ankunft einer Französischen Flotte ausgesetzt war. Es vergingen jedoch einige Wochen, ehe Clinton die Stadt räumte. Er überschritt am 18. Juni 1778 den Delaware, marschirte durch den Staat New-Jersey, um den Hudson und New-York zur Basis seiner Operationen für den beginnenden Feldzug zu machen.

An eben demselben Tage ging Steuben nach Yorktown, wo er endlich die Pflichten und Befugnisse seines Departements vom Congreß genau bestimmt und festgesetzt zu erhalten wünschte. Washington gab ihm einen Brief an den Präsidenten mit und legte eine Abschrift der Befehle bei, welche am 15. Juni ausgegeben waren, »um die Gemüther der höheren Offiziere zu beruhigen und den Geist der Eifersucht, der sich unter ihnen mir zu deutlich zeigte, zu bannen. Dieselben enthalten« – fährt er fort – »meine Gedanken über die Hauptpflichten des Inspektor-Amts und habe ich Grund zu glauben, daß sie im Allgemeinen der Armee recht sind. Bei dieser Gelegenheit muß ich der Einsicht des Barons volle Gerechtigkeit widerfahren lassen und seinen Eifer und seinen unermüdlichen Fleiß lobend anerkennen, da wir ihm so viele glückliche Erfolge verdanken.« Washingtons Writings V. 409, und Washington State Papers Vol. XXIV. p. 46.

Diese Befehle erniedrigten übrigens den General-Inspektor zu einem bloßen Exerzirmeister und befriedigten in ihrer harmlosen Fassung natürlich selbst den eifersüchtigsten und bornirtesten eingeborenen Offizier. Sie ließen Steuben nichts als den Titel, nahmen ihm jedes wirkliche Commando zur Durchführung der Disziplin, stellten den Lehrer unter die Kontrolle des unwissenden Schülers und – was das Allerschlimmste – beraubten die Armee jeder Gelegenheit zu ihrer weitern Ausbildung und Vervollkommnung.

Washingtons Befehle lauten: Steuben's Manuscript-Papiere (Mann in Utica).

»Bis die Amtspflichten des General-Inspektors vom Congreß begränzt und festgesetzt sein werden, hält es der Obergeneral für geeignet, folgenden Plan festzustellen: Die Pflichten dieses Amtes sind: die Einrichtung eines Systems, welches die Regeln und Vorschriften für die Uebung der Truppen in der Handhabung der Waffen, für die Formirungen, für die Uebungen der Wachtposten und detachirten Corps und für den Feld- und Garnison-Dienst giebt, unter welch letzterem Alles verstanden wird, was sich auf den Dienst der Wachen bezieht, ferner die gewöhnliche Routine des Dienstes und die innere Feld- und Garnison-Polizei. In der Ausführung dieser Regeln und Vorschriften sollen der General-Inspektor und seine Gehülfen folgendermaßen verwandt werden. Alle Regeln und Vorschriften müssen zuerst von dem Obergeneral gebilligt und anerkannt und entweder in den Tagesbefehlen veröffentlicht oder sonst durch den General-Adjutanten bekannt gemacht werden; von diesem werden sie die Divisions- und Brigade-Inspektoren empfangen und sie den General-Majoren und Brigade-Generalen und ihren betreffenden Divisionen und Brigaden einhändigen. Die General-Majore werden ihre betreffenden Divisionen im Einklang mit den festgesetzten Regeln und Vorschriften exerziren lassen, die Brigadiers werden dasselbe mit ihren Brigaden thun, die Obersten mit ihren Regimentern, oder in Abwesenheit irgend eines derselben, der im Commando nächstfolgende Offizier. Die Divisions- und Brigade-Inspektoren werden in der Ausführung helfen und zwar unter den unmittelbaren Befehlen der General-Majore, Brigadiers und kommandirenden Obersten.

Die General-Majore werden die ihnen für die großen Manöver passend erscheinenden Dispositionen in ihren Divisionen treffen und die Brigadiers in ihren Brigaden, und zwar in genauer Uebereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen, welche hinsichtlich der Manöver festgestellt werden sollen. Große Manöver werden gelegentlich von dem General-Inspektor mit einzelnen Brigaden oder kleineren Corps ausgeführt werden; die Befehle dazu werden vorher durch die Tagesbefehle erfolgen, so wie das dazu bestimmte Corps bezeichnet werden.

Der General-Inspektor wird zu Zeiten die Truppen während des Exerzirens mustern. Die Unterweisungen, die er bezüglich des Exerzirens auf Grund der bestehenden Vorschriften giebt, müssen von jedem zufällig kommandirenden Offizier, der im Range unter ihm steht, befolgt werden. Wenn irgend ein neues Manöver eingeführt werden soll, so muß es zuerst von dem Divisions- oder Brigade-Inspektor ausgeführt werden. Später wird der Brigade-General oder der Oberst das Commando übernehmen. Der Divisions-Inspektor hat seinen General-Major zu begleiten, wenn er du jour hat, er muß außerdem unter dessen Leitung den übrigen du jour habenden Offizieren bei der Inspektion helfen und sehen, ob die Wachen ihre Pflicht und Schuldigkeit thun. Jeder Brigade-Inspektor muß in derselben Weise seinem Brigadier folgen, wenn er du jour hat.

Bei der täglichen Wacht-Parade hat der General-Inspektor oder der Unter-Inspektor des Tages, die Pflicht, die Wache ausziehen zu lassen, ihr Parole und Feldgeschrei mitzutheilen, sie mit den nöthigen Verhaltungsregeln bekannt zu machen, sie zu besichtigen und sie dann zu ihren verschiedenen Wachen abzusenden.

Die Divisions- und Brigade-Inspektoren müssen sofort ihren betreffenden General-Majoren und Brigadiers alle Bestimmungen einsenden, welche bis jetzt erlassen sind.«

Steuben that, als wenn er die Tragweite dieser Bestimmungen nicht verstände, oder mochte damals vielleicht noch nicht ahnen, daß es den höheren Offizieren mehr auf Verdrängung des General-Inspektors, als auf Vermehrung ihrer eigenen Arbeit ankam. Er schrieb, ehe er nach Yorktown abreiste, in seiner Antwort vom 18. Juni 1778 an Washington: »Es gewährt mir großes Vergnügen zu sehen, daß Ew. Excellenz in meinem Departement eine so weise Maßregel ergriffen und die Stabs- und Feld-Offiziere angewiesen haben, bei unseren täglichen Uebungen selbst das Commando der Truppen zu führen. Nichts hätte im Augenblick heilsamer sein können. Schon vor einiger Zeit wünschte ich sehnlichst, daß diese Bestimmung bald getroffen werden möchte. Inzwischen bemühte ich mich mit meinen Unter-Inspektoren, die Offiziere und Soldaten ein wenig zu vervollkommenen, damit die Stabs-Offiziere sofort zu den großen Manövern übergehen könnten und sich nicht mit den beschwerlichen und langweiligen Details abzugeben brauchten, denen wir uns von Anfang an zum Besten des Dienstes freudig unterzogen haben. Meinerseits soll keine Arbeit gespart werden, den Stabs-Offizieren behülflich zu sein und ich werde mich immer glücklich schätzen, wenn ich in irgend einer Weise zum Fortschritt der Amerikanischen Armee beitragen und mich als ein nützliches Werkzeug in Ihren Händen bewähren kann.«

Steuben überzeugte sich übrigens in Yorktown sehr bald, daß er eine vergebliche Reise unternommen hatte, denn der Kongreß entschied in dieser Angelegenheit nichts und verschob den Beschluß darüber auf unbestimmte Zeit. Dies war eine schlechte und von den schlimmsten Folgen begleitete Politik. Die Armee wurde nicht länger exerzirt und konnte in Folge dessen nicht die Vervollkommnung erlangen, welche mit weniger Verlust an Menschen, Blut und Geld den Amerikanischen Adlern eilten rascheren und glorreicheren Sieg gesichert haben würde.


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