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Der »Sussex«-Fall

Inzwischen kam, was kommen mußte.

Die Versenkungen von Schiffen mit Amerikanern an Bord häuften sich. In der Zeit vom 27. März bis zum 1. April hatte der amerikanische Botschafter an unser Auswärtiges Amt, in Vorbereitung weiterer Schritte, in nicht weniger als fünf Fällen die Anfrage zu richten, ob die Versenkung durch ein deutsches Tauchboot erfolgt sei. Der schlimmste dieser Fälle war die am 24. März 1916 ohne Warnung erfolgte Torpedierung des unbewaffneten Passagierdampfers »Sussex«, der dem Passagierverkehr über den Kanal diente. Von mehr als 300 Passagieren fanden etwa 80 ihren Tod, darunter auch eine Anzahl Amerikaner. Der Kommandant des für die Torpedierung in Betracht kommenden U-Bootes gab an, einen Minenleger der neuen britischen »Arabis«-Klasse torpediert zu haben. Ort und Zeit stimmte mit der Torpedierung der »Sussex« überein, und die im Rumpf der »Sussex« vorgefundenen Stücke eines deutschen Torpedos stellten den Sachverhalt außer allen Zweifel.

 

Wilsons Note

Mit dieser Katastrophe, deren Umfang nahezu an die Versenkung der »Lusitania« heranreichte, stand unser Verhältnis mit Amerika vor dem Biegen oder Brechen. Die Haltung der Vereinigten Staaten ließ darüber keine Unklarheit. Nachdem unsere ursprüngliche, auf den Angaben des U-Bootkommandanten beruhende Aufstellung, daß das versenkte Schiff mit der »Sussex« nicht identisch sei, widerlegt war, übergab der amerikanische Botschafter am 20. April dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes eine Note, deren Bedeutung noch dadurch besonders unterstrichen wurde, daß der Präsident Wilson sie unmittelbar vor ihrer Übergabe in einer von ihm persönlich verlesenen Botschaft dem Kongreß zur Kenntnis brachte.

Der wichtigste Inhalt der Note war:

Der tragische Fall der »Sussex« stehe leider nicht allein; er sei nur ein Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten, für die vorbedachte Methode, mit der unterschiedslos Handelsschiffe aller Art und Bestimmung zerstört würden. Die deutsche Regierung habe offenbar keinen Weg gefunden, ihren Tauchbooten die von ihr zugesagten Beschränkungen aufzuerlegen. »Immer wieder hat die Kaiserliche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert, daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre U-Bootkommandanten diese Versicherung ohne jede Ahndung mißachteten. Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil der Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete, nichtbewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre U-Bootkommandanten unbekümmert außer Acht gelassen.« Die Regierung der Vereinigten Staaten habe viel Geduld gezeigt und die Hoffnung nicht aufgeben wollen, daß es der deutschen Regierung möglich sein werde, den U-Bootkrieg mit den im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der Menschlichkeit in Einklang zu bringen; sie habe den neuen Verhältnissen, für die es keine Präzedenzfälle gebe, jedes Zugeständnis gemacht und sei gewillt gewesen, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich und nur einer Auslegung fähig geworden seien. Dieser Zeitpunkt sei jetzt gekommen. Wenn es die Absicht der deutschen Regierung sei, den U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe fortzusetzen ohne Rücksicht auf das, was die amerikanische Regierung als die heiligen und unbestreitbaren Normen des Völkerrechts und die allgemein anerkannten Gebote der Menschlichkeit ansehen müsse, so gebe es für die amerikanische Regierung nur einen Weg: »Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des U-Bootkrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung abzubrechen.«

Zur Zeit der Übergabe dieser Note befand sich der Kanzler im Großen Hauptquartier. Er reiste alsbald nach Berlin zurück, um die Lage zu besprechen. Am Ostersonntag und Ostermontag (23. und 24. April) fanden ausgedehnte Konferenzen statt, in denen der Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle, im Gegensatz zum Chef des Admiralstabs, Admiral von Holtzendorff, die Auffassung vertrat, daß die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges keine allzu starke Beeinträchtigung der Wirksamkeit der U-Boote bedeute; der weitaus größte Teil der Versenkungen erfolge jetzt bereits vom aufgetauchten Boot durch Artilleriefeuer, und mit der fortschreitenden Vergrößerung des U-Boottyps und der Verstärkung der artilleristischen Ausrüstung der U-Boote werde sich in Zukunft das Verhältnis zugunsten der Versenkungen durch Artillerie noch verstärken. Diese Darlegungen erleichterten uns den ohnehin kaum vermeidbaren Entschluß, den U-Bootkrieg mindestens zeitweise auf die Formen des Kreuzerkrieges zu bringen. Ich griff dabei auf meinen Vorschlag vom August 1915 zurück, einen Zusammenhang zwischen diesem Zugeständnis und den damals von Wilson angebotenen Bemühungen zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu konstruieren. Es erschien fraglich, ob dieser Zusammenhang in Form einer »Bedingung« oder einer »Voraussetzung« für unser Zugeständnis oder in Form einer bloßen »Erwartung« hergestellt werden sollte. Die Entscheidung zugunsten der letzteren Auffassung gab schließlich eine vertrauliche und freundschaftliche Mitteilung des spanischen Botschafters, der erklärte, die bestimmte Überzeugung gewonnen zu haben, daß ein an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpftes Nachgeben von der amerikanischen Regierung als ungenügend werde angesehen werden und zum alsbaldigen Abbruch der Beziehungen, dem der Krieg folgen werde, führen müsse.

Der Kanzler reiste am 25. April nach dem Großen Hauptquartier zurück, während das Auswärtige Amt den Text der Antwortnote in Arbeit nahm. Der amerikanische Botschafter hatte dem Kanzler vor seiner Abreise den Wunsch, oder mindestens in einer einem Wunsch gleichkommenden Form die Bereitwilligkeit ausgedrückt, nach dem Hauptquartier zu reisen und dem Kaiser persönlich Aufklärung über den amerikanischen Standpunkt zu geben. In der Tat erhielt Herr Gerard am 28. April eine Einladung, nach dem Hauptquartier zu kommen. Er wurde dort am 1. Mai in Gegenwart des Kanzlers vom Kaiser empfangen, der mit ihm die deutsch-amerikanischen Beziehungen und die U-Bootfrage durchsprach, um auf diese Weise ein unmittelbares Bild der amerikanischen Auffassung zu gewinnen.

 

Amerika oder Verdun?

Die Erledigung der U-Bootfrage in dem in Berlin besprochenen Sinn war inzwischen im Hauptquartier auf eine große Schwierigkeit gestoßen: der General von Falkenhayn, der noch acht Tage zuvor dem Kanzler gegenüber sich dahin ausgesprochen hatte, daß auch nach seiner Ansicht ein Konflikt mit Amerika vermieden werden müsse, trat jetzt beim Kaiser gegen die Beschränkung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges ein; er müsse auf die Fortsetzung der Aktion gegen Verdun verzichten, wenn der U-Bootkrieg suspendiert werde, und zwar, weil selbst ein voller Erfolg der Verdun-Aktion die Opfer nicht lohne, wenn die Suspendierung des U-Bootkrieges den Engländern Luft gebe und den Franzosen die Hoffnung auf weitere englische Hilfe lasse. Der Kaiser war durch diese Auffassung Falkenhayns stark beeindruckt und sagte am 30. April dem Kanzler: »Sie haben also die Wahl zwischen Amerika und Verdun!« Der Kanzler war über diese Alternative auf das äußerste erregt. Der Gedanke, vor der Geschichte als derjenige dazustehen, durch dessen Schuld hunderttausend Mann vor Verdun umsonst geopfert worden seien, schien ihm ebenso unerträglich, wie die Verantwortung für den Bruch mit Amerika. Er ließ mich über die Sachlage telephonisch informieren und bat mich, sofort nach dem Hauptquartier zu kommen.

Ich traf am nächsten Tage, 1. Mai, im Laufe des Nachmittags in Charleville ein und fand die Lage bereits geklärt. Der Chef des Admiralstabs hatte sich den politischen Gründen des Kanzlers unterworfen. Der Kaiser hatte sich dem Kanzler gegenüber dahin geäußert, daß der Bruch mit Amerika vermieden werden müsse, und sich mit dem vom Kanzler vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.

Am nächsten Abend sprach sich der Kaiser nach Tisch mir gegenüber eingehend über die U-Bootfrage aus. Ich hatte den Eindruck, daß ihm die Entscheidung einen schweren Stein vom Herzen genommen habe. Er sprach witzig und geistreich über seine Unterhaltung mit Herrn Gerard. Wenn man Politik machen wolle, müsse man vor allem wissen, worauf es dem anderen ankomme; denn Politik sei nun einmal ein zweiseitiges Geschäft. Gerards Äußerungen hätten ihm bestätigt, daß Wilson eine Leiter zu der neuen Präsidentschaft suche. Da wollten wir ihm lieber die Friedensleiter hinstellen als die Kriegsleiter, die uns schließlich auf den eigenen Kopf fallen werde.

 

Deutsche Antwort

Unsere Antwortnote wurde am 4. Mai dem amerikanischen Botschafter überreicht. Sie stellte gegenüber dem Appell der Unionsregierung an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes fest, »daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen. Bei dieser Sachlage könne die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den bedauernswerten Opfern des U-Bootkrieges zuwendeten, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern erstreckten, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den Hungertod getrieben werden sollten. Die deutsche Regierung, und mit ihr das deutsche Volk, hätten für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt habe, sich mit der Anwendung der U-Bootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit finde, diese Normen ebenfalls seiner Kriegführung zugrundezulegen. Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließe, so sei für sie entscheidend der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen Krieges die gesamte zivilisierte Menschheit bedrohe. Das Bewußtsein der Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit um so stärkerer Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprechen, daß es vor der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach einundzwanzigmonatiger Kriegsdauer die über den U-Bootkrieg entstandene Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und amerikanischen Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen. Einer solchen Entwicklung will die deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt, vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes dazu beitragen, um – solange der Krieg noch dauert – die Beschränkung der Kriegführung auf die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit der Meere einschließt, und in dem sich die deutsche Regierung mit der Regierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie flüchten oder Widerstand leisten.«

 

Zurückführung des U-Bootkrieges auf den Kreuzerkrieg

Der Schluß der Note sprach die Erwartung aus, »daß die neue Weisung an die deutschen Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus dem Wege räumt«; die deutsche Regierung zweifle nicht, daß die amerikanische Regierung nunmehr bei der britischen Regierung die Beobachtung der völkerrechtlichen Normen der Seekriegführung verlangen und durchsetzen werde. »Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie sich die volle Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.«

Die Note brachte also die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die völkerrechtlich anerkannten Formen des Kreuzerkrieges. Das Zugeständnis wurde jedoch nicht für alle Zeit gemacht; vielmehr behielt sich die deutsche Regierung freie Hand vor für den Fall, daß es Amerika nicht gelingen sollte, England zu einer Anpassung seiner Seekriegführung an das Völkerrecht zu bewegen.

Damit war bis auf weiteres die Krisis in unserem Verhältnis zu den Vereinigten Staaten beigelegt.

Mehr war nicht erreicht.

Daß seit dem verflossenen Juli Wilsons Bereitwilligkeit, mit uns zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu kooperieren, zum mindesten stark abgeflaut war, zeigte die amerikanische Antwort auf unsere Note. Diese vom 10. Mai 1916 datierte Antwort nahm Notiz von unseren Erklärungen und fügte hinzu:

»Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu erklären, daß sie es für ausgemacht ansieht, daß die Kaiserliche Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu geben, daß die Aufrechterhaltung der neu angekündigten Politik in irgendeiner Weise von dem Verlauf oder Ergebnis diplomatischer Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und irgendeiner anderen kriegführenden Regierung abhänge, obwohl einige Stellen in der Note der Kaiserlichen Regierung vom 4. d. M. einer solchen Auslegung fähig sein könnten. Um jedoch die Möglichkeit eines Mißverständnisses zu vermeiden, teilt die Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß sie keinen Augenblick den Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn erörtern kann, daß die Achtung der Rechte amerikanischer Bürger auf hoher See von Seiten der deutschen Marinebehörden in irgendeiner Weise oder im geringsten Grad von dem Verhalten irgendeiner anderen Regierung, das die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden berührt, abhängig gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit in diesen Dingen ist getrennt, nicht gemeinsam, absolut, nicht relativ.«

 

Amerikanische Antwortnote

In welchem Maße die Westmächte von der deutschamerikanischen Spannung glaubten profitieren zu dürfen, ergibt sich daraus, daß die britische Regierung am 24. April 1916 die amerikanischen Vorstellungen vom 5. November 1915 wegen der Völkerrechtswidrigkeit der britischen Seekriegführung durchweg ablehnend beantwortete und daß am 7. Juli 1916 die britische und französische Regierung gemeinsam den neutralen Mächten mitteilten, daß sie sich an die bisher schon von ihnen immer weiter durchlöcherte Londoner Deklaration nicht mehr für gebunden hielten.


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