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Wirtschaftskrieg und Kriegswirtschaft

Reichsamt des Innern

Während ich in dem ersten großen Abschnitt des Krieges durch meine Berufung an die Spitze des Reichsschatzamts unsere Kriegführung auf dem Gebiete der Finanzen zu leiten hatte und dabei in die Lage kam, gelegentlich auch an den großen wirtschaftlichen Aufgaben mitzuarbeiten, brachte mich die Ernennung zum Staatssekretär des Innern Ende Mai 1916 an die Spitze derjenigen Verwaltung, der nach der Friedensorganisation der Reichsbehörden die Bearbeitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Reichs zustand.

Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im Begriff, zur Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war, richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.

Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs ins Dunkle.

Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.

 

Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern

Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: »Was man muß, das kann man auch,« setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: »Mit Gottes Hilfe!«

Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.

Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grand des Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte »Ermächtigungsgesetz« vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, »während der Zeit des Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig erweisen«. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften, war dieses Instrument – wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit, den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete – doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.

 

Das Kriegsernährungsamt

Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.

Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an der Vorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916, wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.

Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen. Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.

 

Das Kriegsernährungsamt

Im übrigen wurde mir in meiner Eigenschaft als Stellvertreter des Reichskanzlers eine gewisse Mitwirkung auch bei den Geschäften des Kriegsernährungsamts vorbehalten; da der Präsident des Kriegsernährungsamts nicht zum Stellvertreter des Reichskanzlers im Sinne des Stellvertretungsgesetzes von 1878 ernannt wurde, blieb die Stellvertretung des Reichskanzlers in diesem Sinne bei mir. Angesichts des engen und unlösbaren Zusammenhanges der Ernährungsfragen mit der Gesamtheit der wirtschaftlichen Angelegenheiten erschien diese Regelung notwendig, um die Einheitlichkeit in der Kriegswirtschaftspolitik des Reichs nach Möglichkeit sicherzustellen und um zu vermeiden, daß die Zusammenfassung auf dem Sondergebiet der Volksernährung durch eine neue Zersplitterung auf dem Gesamtgebiet der Kriegswirtschaft erkauft werde. In der Praxis jedoch waren meiner Einwirkung durch einen besonderen Umstand enge Grenzen gezogen. Dem Kriegsernährungsamt wurde der schon früher geschaffene Reichstagsbeirat für Volksernährung zur Seite gestellt, mit dem alle wichtigen Verordnungen und sonstigen Maßnahmen durchberaten wurden. Ich habe anfänglich den Versuch gemacht, die Beratungen des Ernährungsbeirats persönlich zu leiten und dadurch einen unmittelbaren Einfluß auf dessen Stellungnahme und Beschlußfassung zu gewinnen. Bei der Häufigkeit und Ausdehnung der Sitzungen des Ernährungsbeirats und bei der starken Inanspruchnahme meiner Zeit und Arbeitskraft durch meine übrigen Dienstgeschäfte ließ sich das aber nicht durchführen. Schon Ende Juli 1916 mußte ich mich entschließen, den Vorsitz dem Präsidenten des Kriegsernährungsamts zu überlassen. Nun kamen die Verordnungen und Bekanntmachungen zu mir zur Unterschrift, nachdem der Ernährungsbeirat bereits Stellung genommen hatte. Beanstandungen meinerseits bedeuteten infolgedessen die Wiederaufnahme eines schwierigen und langwierigen Verfahrens, oft genug in Fragen, die keinen Aufschub duldeten. Dieser Weg war natürlich nur in ganz wichtigen Fällen gangbar. Infolgedessen mußte ich mich oft genug wohl oder übel entschließen, meinen Namen unter Verfügungen zu setzen, die ich nicht für zweckmäßig halten konnte. Ich erinnere mich z. B. meiner Auseinandersetzungen mit Herrn von Batocki über die Zwangsbewirtschaftung der Eier, die ich für verfehlt hielt und heute noch für verfehlt halte. Aber der Ernährungsbeirat hatte sich festgelegt und Herr von Batocki erklärte die Herbeiführung einer anderen Stellungnahme für ebenso unmöglich wie eine Regelung gegen die formell nur gutachtlichen Beschlüsse des Ernährungsbeirats. Solche Zwangslagen waren nicht selten. Die Ausgestaltung des Kriegsernährungsamts zu einem Staatssekretariat unter Übertragung der Stellvertretung des Reichskanzlers auf den Staatssekretär war die Lösung, die sich schließlich trotz aller in der Einheitlichkeit der Führung der Kriegswirtschaft begründeten Bedenken aufdrängte. In diesem Sinne wurde die Frage im Juli 1917 bei Gelegenheit des Übergangs der Kanzlerschaft an Herrn Michaelis und des Kriegsernährungsamts an Herrn von Waldow entschieden.

 

Wachsende Amtspflichten

Das Geschäftsgebiet, das dem Reichsamt des Innern – abgesehen von den innerpolitischen Angelegenheiten – in den wirtschaftlichen Dingen verblieb, war auch nach der Abtrennung der eigentlichen Ernährungsfragen von kaum übersehbarer Ausdehnung. Seine Bewältigung wurde mit der Dauer des Krieges und mit der Verschärfung des Druckes der Wirtschaftsblockade von Monat zu Monat schwieriger. Dazu kam, daß der Personalbestand des Reichsamts des Innern auf das äußerste eingeschränkt war. Zu Kriegsbeginn hatte sich ein großer Teil der jüngeren Beamten für den Dienst mit der Waffe freigeben lassen. Andere mußten für die verschiedenen Kriegsorganisationen und für die Verwaltung der besetzten Gebiete abgegeben werden. Ausreichend geschulter Ersatz stand nicht zur Verfügung. Die dem Amt verbliebenen Kräfte waren bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit belastet. Dazu kam die ständig wachsende Beanspruchung durch die parlamentarischen Verhandlungen. Während im ersten Halbjahr des Krieges nur 3 kurze Plenarsitzungen des Reichstags stattfanden, deren stenographische Berichte nur 23 Seiten umfaßten, im zweiten Halbjahr 9 Sitzungen mit 186 Seiten Bericht, fanden im sechsten Halbjahr des Krieges (1. Februar bis 1. August 1916) nicht weniger als 37 Vollsitzungen statt, deren stenographische Berichte auf 1280 Seiten anschwollen. Noch mehr Zeit und Kraft nahmen die parlamentarischen Kommissionen in Anspruch. Ich habe als Staatssekretär des Innern lange Zeiten hindurch meine eigentlichen Amtsgeschäfte in der Zeit vor neun oder zehn Uhr morgens und nach sieben oder acht Uhr abends erledigen müssen und oft erst spät nach Mitternacht die Arbeit verlassen können, um am nächsten Morgen zu früher Stunde wieder auf dem Plan zu sein; und ähnlich wie mir selbst, erging es meinen wichtigsten Mitarbeitern.

Mit diesem überlasteten Apparat mußten die gewaltigen Anforderungen bewältigt werden, die der Krieg in immer steigendem Maße an die wirtschaftliche Zentralbehörde des Reiches stellte.


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