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Gräfin Kwilecka.

Vor dem Großen Schwurgerichtssaal sitzt, dicht neben der Eingangsthür, auf dem Holzstuhl des Gerichtsdieners ein fast sieben Jahre alter Knabe. Ganz in Weiß gekleidet. Der weiße Klerikerhut hängt auf dem Rücken; der Blondkopf ist sorgsam frisirt, der Vorderschopf zierlich gekräuselt. Ein hübscher Junge, der auf der Straße jedem Vorübergehenden auffallen würde. Stämmig und doch fein; schwarze Augen, sehr lange Wimpern und die milchfarbige Haut eines von der ersten Lebensstunde an zärtlich gehegten, gepflegten Kindes. Ein paar Damen bewachen ihn, nehmen ihn auf den Schoß, streicheln ihn; und hinter den Hüterinnen drängt sich die Menge. Geputzte Polinnen, auf Sensationen birschende Schreiber, Rechtsanwälte in der Robe, im Landgericht heimische Kriminalstudentinnen, Freiherren, Kutscher, Taglöhnerfrauen: Jeder will, Jede den Kleinen sehen; recht lange, recht nah. Den Hüterinnen scheint der Drang nicht unbequem, scheint die Möglichkeit, ihr weißes Schätzchen zur Schau zu stellen, sogar willkommen. Sie haben sich schnell akklimatisirt und fragen von selbst schon den Betrachter, aus dessen Miene besonderes Interesse spricht, von welcher Zeitung er sei; sie zeigen Zuversicht und sind zu Auskünften immer bereit. Auch dem Knaben macht, seit er sich entschüchtert hat, das Gedräng offenbar Spaß. Die Kindereitelkeit ist erwacht; zu nett, von so vielen Leuten bewundert zu werden. Aus lustigen Augen blickt er in das bunte, endlos wechselnde Bilderbuch. Das Näschen merkt nicht, wie schlecht die Luft ist; noch schlechter als sonst. Theure und billige Parfüms, verschwitzte Kleider, Tabak, AIkohol, Säuglinggerüche (denn manche Zeugin trägt ihr in verdächtige Decken gewickeltes Kind mit sich herum), die Ausdünstung armer Leute, Kossäten, Wildwärter, Stallmägde, Knechte, die sich den Luxus der Sauberkeit nicht leisten können: der Gerichtsdiener sogar, ein rothblonder Riese, klagt über Kopfschmerz. Die Neugier drängt weiter. Noch ein zweiter Knabe ist sehenswerth. In einem Zeugenzimmer sitzt er neben einer einfachen Frau. Seit gestern ist er genau wie der andere gekleidet und frisirt. Er steht im neunten Lebensjahr, ist aber viel kleiner als der Siebenjährige. Die Urtheile schwanken. Bis einem Schlauen der Einfall kam, auch den Kleineren zu kräuseln und in Elfenbeinfarbe zu kleiden, gabs wenig Zweifel. »Keine Spur von Aehnlichkeit. Der Kleine ein stumpfsinniges, unschönes Proletarierkind, der größere ein echter Adelssproß mit allen Merkmalen alter Familienkultur.« Jetzt regen sich Bedenken. »Beide haben schwarze Augen und lange Wimpern, beide die selbe Apfelkopfform und das selbe Kinn, das vorgebogen scheint; auch die Haarfarbe ist beinahe gleich. Der ganze Unterschied besteht darin, daß der eine gut, der andere schlecht gehalten ist.« »Unsinn! Die Beiden können gar nicht den selben Vater und die selbe Mutter haben. Warum wäre der ältere dann im Wachsthum so zurückgeblieben? Ueberhaupt macht die bessere oder schlechtere Pflege bei Kindern nicht so viel aus. Seht Euch die Kadetten und die Militärwaisenhausschüler an! Nein: der Junge im Zeugenzimmer bliebe auch im Brokatgewande der Sohn einer Magd, die selig sein mußte, als ein Weichensteller sie zur Ehe nahm; und den feinen Knaben, der im Korridor mit angeborener Würde Cercle hält, müßte auch im Bahnwärterhaus das kundige Auge als Kind eines Grafen erkennen.« Solches Gerede beweist nichts. Mit Klassenphysiognomik käme man, selbst wenn sie mehr wäre als Spielerei, hier schon deshalb nicht aus, weil auch der Neunjährige von einem adeligen Offizier gezeugt ist, die Spermatozoen, die ihn entstehen ließen, also nicht aus dem niederen Menschenreich stammen. Trotzdem sieht der rachitische Junge wie ein aufgeputztes Elendskind aus. Er hat auch weniger Zulauf und guckt trüber als das weiße Herrchen im Korridor. Das lacht, giebt Bekannten gnädig eine Patschhand und räkelt sich kokett auf dem Holzstuhl. Hinter der Tür wird inzwischen die Frage verhandelt, ob seine Eltern ins Zuchthaus kommen sollen.

Zweiter Theil, zwölfter Abschnitt des Reichsstrafgesetzbuches: »Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf den Personenstand.« Paragraph 169: »Wer ein Kind unterschiebt oder vorsätzlich verwechselt oder wer auf andere Weise den Personenstand eines Anderen vorsätzlich verändert oder unterdrückt, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren und, wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen wurde, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.« Graf Zbigniew Wesierski-Kwilecki und seine Ehefrau Isabella, geborene Gräfin Bninska, sollen ein fremdes Kind für ihr eigenes ausgegeben haben. Den weißen Knaben, der auf dem Holzstuhl im Korridor Cercle hält. Den habe ein armes Polenmädchen ihrem Liebsten, einem österreichischen Hauptmann, geboren. Dem Sexualverkehr dieses Paares entstammen zwei Knaben; der eine, der im Zeugenzimmer sitzt, ist nah bei der Mutter aufgewachsen, der andere bald nach seiner Geburt, in der letzten Januarwoche des Jahres 1897, an eine vornehme Dame verkauft worden. Am zweiundzwanzigsten Dezember 1896 hatte ihn Fräulein Parcza ins Weltlicht gebracht; sie heirathete später den Weichensteller Meyer, der das ältere der beiden vor der Ehe von seiner Caecilie geborenen Kinder adoptirte und sich bereit erklärte, auch das jüngere zu sich zu nehmen. Wohl nicht ganz freiwillig. Ein Bahnwärter, der sich danach sehnt, vom ersten Tag der Ehe an sein Budget mit den Unterhaltskosten für zwei (von dem Ersten gezeugte) Kinder zu belasten, wäre keine Alltagserscheinung; und selbst der edelste Sinn brauchte den kleinen Bastard nicht aus dem warmen Schloß in die Weichenstellerhütte zu holen. Doch die Recherchen in Sachen wider Kwilecki und Genossen hatten begonnen und ein gutes Stück Geld mochte dem Paar sicher scheinen, dessen Zeugniß den kleinen Grafen aus dem Majoratsrecht der Herrschaft Wroblewo drängen würde. Wroblewo ist ein vom Grafen Joseph Kwilecki als Familienfideikommiß unveräußerlich festgelegtes Rittergut in der wronker Gegend, das nach den Grundsätzen der Majoratsordnung vererbt wird; zur Erbfolge berechtigt sind, wenn ein direkter männlicher Erbe fehlt, die Agnaten des ersten Besitzers, von der Erbfolge ausgeschlossen uneheliche und Adoptivsöhne. Der Stifter des Fideikommisses setzte den Sohn seiner Tochter, Zbigniew von Wesierski, zum Erben ein und bestimmte, der erste Majoratsherr solle sich Wesierski-Kwilecki nennen, jeder folgende nur Namen und Titel der Grafen Kwilecki tragen.

Leise murrten wohl die Agnaten schon damals; denn das Haupt des Hauses war nun ja kein echter Kwilecki, hatte einen Vater aus einfachem Adel und konnte ihnen die Rasse verderben. Allmählich aber fanden sie Trost. Der Knabe, den Gräfin Isa ihrem Zbigniew gebar, starb früh, und als, nach standesgemäßen Pausen, ihrem Schoß drei Töchter entbunden waren, schien, an der Schwelle des Jahres 1890, neue Nachkommenschaft nicht mehr zu hoffen, zu fürchten. Zwar dachte der Graf noch als Fünfziger nicht an Resignation. Er strebte dem großen Muster weiland Augusts des Starken nach, blickte stolz auf anderthalb Dutzend illegitimer Sprossen und krähte, wie ein von brünstigen Hofdamen umschmeichelter Hahn, wenn in Monte Carlo die theuren Seidenmädchen von ihm sagten: »Un gaillard infatigable; un mâle; fait pour la reine Isabelle ...« Doch die ihm angetraute Isabella war nicht das Ziel seiner erotischen Wünsche: mit der schönen Ungenirtheit der Slachta pflegte er zu erzählen, die dralle Wade einer Kuhmagd reize ihn mehr als die hüllenlose Wohlgestalt der hochgeborenen Gattin. Jeder Schürze schnüffelte er nach, auf den heimischen Gefilden und unter dem wärmeren Himmel der Azurküste, fand, außer den vom Gesetz privilegirten, alle Genüsse schmackhaft und seinem Vermögen erreichbar und fühlte sich wider Recht und Sitte gekränkt, wenn die Ehegefährtin vor Gästen und Dienerschaft ihn ein Schwein, einen Bummler und Lumpensack hieß. Vielleicht folgte so unsanften Reden manchmal ein Schäferstündchen, das der Graf nicht eingestand, weils ihn interessanter dünkte, von Freunden und Buhlen sich als starren Weigerer der Geschlechtspflicht anstaunen zu lassen. Sicher ist, daß die Ehe für zerrüttet galt; und als Isas fünfzigster Geburtstag nahte, durften die Agnaten aufathmen. Bald würde über Wroblewo nun wieder ein echter Kwilecki herrschen: Graf Hektor, Miecislaws Sohn, der bei den Zweiten Garde-Ulanen Lieutenant gewesen, Reichstagsabgeordneter und Geheimkämmerer des Papstes geworden war. Eine hübsche Aussicht. Das Gut ist zwar arg verwahrlost, bringt aber noch einen Jahresertrag von siebenzigtausend Mark und wird sich unter einem guten Haushalter, der Kapital hineinstecken kann, schnell heben. Für die persönlichen Schulden des Vorbesitzers haftet die Familie als Allodialerbin. Stirbt Zbigniew Wesierski, dann muß Isa mit ihren Töchtern den Hof verlassen und Hektor, der Besitzer des Gutes Kwilcz, wird Herr von Wroblewo. Allzu zärtlich scheinen die Beziehungen der beiden Häuser nie gewesen zu sein; nun mußte der Gedanke an den Besitzwechsel sie noch mehr verbittern. Der Majoratsherr konnte freilich noch zehn, zwanzig Jahre leben; erstens aber liebt wohl selten Einer den fremden Erben, der die Hausbrut vom Futternapf drängen will, und zweitens stockt der Kredit, wenn die Leute wissen, daß der nächste Tag den Darlehnssucher aus der Rechtswohnung werfen kann. Und auf Wroblewo brauchte man immer Geld. Der Gerichtsvollzieher kam so oft, daß Herrschaft und Gesinde ihn traulich als Onkel begrüßten, und Inspektoren sogar, Rendanten, Wanderkrämer wurden von dem Grafenpaar um kleine Beträge angepumpt. Alter Brauch. Chacun à son goût.

Da kommt, im Lenz 1896, vom Genfer See die Kunde, Frau Isa sei in a family way. In Posen, in Wronke, in Kwilcz und Wroblewo erregt die Botschaft zunächst nur Heiterkeit. »Die? Seit 1879 hat sie nicht geboren. Der Graf rührt sie längst nicht mehr an. Woher also? Und vor drei Monaten ist sie Fünfzig geworden.« Ein guter Witz. Am Ende, meint Herr Stephan Kwielecki, hat sie das Kind in der Ohrmuschel; jedenfalls nicht da, wo andere Menschenweiber die Frucht tragen. Doch Isa kehrt heim und bestätigt, von Wonne strahlend, das holde Wunder. In Montreux ists geschehen; die Sonne lockte frische Triebe hervor, ich sehnte mich nach einem Sohn, der Graf war charmant, – und unsere Betten standen im Hotelzimmer dicht neben einander. Nach und nach wuchs ihres Schoßes Umfang; und im Kreis der Agnaten verstummte das Lachen. Die Gräfin war stets excentrisch gewesen; die Rolle der vernachlässigten, von Mägden und Cocotten aus der Geschlechtsgunst vertriebenen Frau konnte der herrisch Stolzen nicht behagen und ihre ungezügelte Phantasie scheute vor dem abenteuerlichsten Unterfangen gewiß nicht zurück. Sie wird, hieß es, den alten Schwachkopf zu einem Schwindel überredet haben und wir können erleben, daß sie uns irgendeinen aufgelesenen Bankert ins Majorat schmuggelt. Verwandte, Dienstboten, Detektives, Beobachter aller Sorten werden nach Wroblewo geschickt. Nichts zu erspähen. Isa? Sie sieht aus wie alle schwangeren Frauen. Wahrscheinlich stopft sie sich ein Kissen unter den Rock; in Paris, hat Einer gehört, werden nach Maß Gummibäuche gemacht, die solchen Trug erleichtern. Eine Depesche schürt den Verdacht; sie ist in Paris aufgegeben, ins posener Slachtahotel an Zbigniew oder Isabella adressirt und wird (ists Zufall?) dem Grafen Miecislaw überreicht. Inhalt: »Femme trouvée, mais demande trop chère.« Da hätten wir also die Schmuggelfährte. Isa sitzt in Paris, sucht ein für die Unterschiebung brauchbares Kind und telegraphirt an den Gatten, die Verkäuferin sei gefunden, fordere aber zu hohen Preis. Recherchen in Paris. Die Hotellisten haben keine Gräfin Kwilecka gemeldet. Doppelt verdächtig; sie hat, um hinter sich keine Spur zu lassen, ihren Namen verschwiegen. Und leugnet, mit munterem Lächeln, daß sie jetzt überhaupt an der Seine gewesen sei. Früher war sie dort, – ja; um eine gute Hebamme zu suchen; darauf beziehe sich auch das Telegramm, das für sie bestimmt war und ihr anzeigen sollte, die empfohlene sage-femme verlange zu viel Geld. Die Erklärung wird höflich angehört, doch nicht geglaubt; Hebammen braucht man ja nicht aus Frankreich zu holen. Als dann gar erzählt wird, die Gräfin wolle nach Italien gehen und erst zurückkehren, wenn sie aus dem Wochenbett entlassen sei, schreibt Herr Miecislaw einen feierlichen Warnbrief an Herrn Zbigniew. Der Verdacht, die Schwangerschaft sei simulirt, könne dem Herrn Vetter nicht unbekannt geblieben sein; die Absicht, das erhoffte Kind der Frau Base im Ausland zu entbinden, müsse den Verdacht zur Gewißheit wandeln, denn solche Absicht könne nur aus dem Wunsch stammen, die Geburt der Kontrole zu entziehen. Isabella lacht. Die zärtlichen Verwandten mögen um das Erbe zittern, sie aber, eine Bninska, mit Vorschriften gefälligst verschonen. Sie lacht auch des Sippengetuschels: eigentlich müsse ihr Wochenbett auf dem posener Wilhelmsplatz stehen; sonst könne man Keinem zumuthen, das Kind als legitim anzuerkennen. Sich untersuchen, die Mutterschaft bescheinigen lassen? Das fehlte noch. Ihr durfte kein Doktor je an den Leib; und sie sollte jetzt eine Ausnahme machen, um den Neid zu entwaffnen? Der freut sie ja. Den möchte sie um keinen Preis missen. Vielleicht war der Plan der italienischen Reise in den Klatschbezirken ausgeheckt worden; vielleicht rieth Klugheit, ihn aufzugeben, nachdem sein Zweck, die Agnaten zu ärgern, erreicht war. Eines Tages sagte die Gräfin zu ihrem Hausarzt, Herrn Dr. Rosinski: »Ich reise zur Entbindung nach Berlin und rechne darauf, daß Sie kommen, wenn ich Ihre Hilfe brauche und Sie rufe.«

Berlin W. 10, Kaiserin Augusta-Straße 74. Da, wird dem zuständigen Standesamt gemeldet, habe die Gräfin Wesierska-Kwilecka am siebenundzwanzigsten Januar 1897 morgens um Fünf einen Knaben geboren. Leichte Entbindung. Die Hebamme sollte eine Polin sein und doch nicht zur Einflußsphäre der Miecislaw und Hektor gehören. Eine in Rußland begüterte Freundin Isas hatte sich, weil die Entbinderin ihrer Tochter verhindert war, nach Warschau gewandt und, durch Vermittlung einer Hotelwirthin, Frau Cwell gemiethet, deren Charakterbild, von der Parteien Gunst und Haß verwirrt, in der Prozeßgeschichte schwankt. Am Vorabend, als die Schmerzen begannen, war Dr. Rosinski telegraphisch gebeten worden, nach Berlin zu kommen; nach der Geburt wurde die Bitte dringend wiederholt. Die erste Depesche muß in Wronke über Nacht liegen geblieben sein; beide erreichten den Arzt erst, als er von den Morgenbesuchen heimkam. Um Mitternacht war er in Berlin. Die Gräfin sah aus wie alle Wöchnerinnen. Temperatur und Puls normal. Noch immer der alte Widerwille gegen ärztliche Untersuchung. Wozu? Alles war ja glatt gegangen und eine Komplikation einstweilen nicht zu fürchten. Die Hebamme mißfiel dem Doktor; schmutzige Nägel und Cigarettengeruch im Säuglingzimmer. Das Kind selbst kräftig und auffallend hübsch.

Nackt sah es der Arzt nicht. Es sei eben erst frisch gewickelt worden. Rosinski fand weiteres Drängen nicht nöthig. Er mahnte die Cwell auch nicht zu größerer Sauberkeit, fragte nicht nach Urin, Bettwäsche, Nachgeburt. Und war doch, weil er an die Schwangerschaft nie recht geglaubt hatte, mit starkem Mißtrauen gekommen, das Isas Weigerung, sich untersuchen zu lassen, natürlich noch mehrte. Jetzt schämte er sich fast seines Zweifels. Nicht nur, weil Frau von Moszczewska, Isas Freundin, eine Dame aus vornehmem Haus, ihm sagte, sie selbst habe die Entbindung mitangesehen. Auch sonst schien Alles in Ordnung. Der Hausarzt, der die Gräfin seit Jahrzehnten kannte, hielt sie für eine Wöchnerin, den Knaben, den er im Steckkissen sah, für ihr Kind. Nur Kopf und Hände sah er freilich; und im Schwurgerichtssaal wurde von Sachverständigen behauptet (und von Juristen in frommem Ernst geglaubt), am Gesicht könne man nicht erkennen, ob ein Kind gestern oder vor fünf Wochen geboren sei. Mütter, die von dieser Sache auch Etwas verstehen sollten, hoben darob die Augen entsetzt gen Himmel. Einem Würmchen, das man in Muße begucken darf, nicht anmerken, ob es am zweiundzwanzigsten Dezember 1896 oder gestern, am siebenundswanzigsten Januar, geboren ward? ... Der Hausarzt schied in froher Zuversicht von seiner Patientin. Vorher hatte er dem Kind noch das Zungenbändchen gelöst. Nachher meldete er den unruhigen Agnaten, er habe keinen Zweifel, daß dem Grafen Zbigniew von seiner Ehefrau ein legitimer Erbe geboren worden sei.

Auch Andere zweifelten nicht mehr. Das Gräflein wuchs heran und wurde der Mutter von Monat zu Monat ähnlicher. Ein echtes Bninski-Gesicht, hieß es in Wroblewo, in Wronke und Posen; und: Die Leute hatten wir in falschem Verdacht. Im Agnateneckchen ergab man sich nicht so schnell. Das Eingeständniß des Irrthums hätte bewiesen, daß man allzu leicht bereit gewesen war, Verwandte um des lieben Geldes willen eines Verbrechens zu zeihen. Und natürlich fehlten auch die Tüchtigen nicht, die brav schürten, um an dem Feuer ihr Süppchen zu wärmen. Fideikommißstreit, großes Objekt: was parasitisch zu leben gewöhnt ist, drängt zum Mitschmaus, – und, versteht sich, auf die Seite der Potenten, nicht dahin, wo Onkel Gerichtsvollzieher seine Visitenkärtchen anklebt und irgendein Subalterner aushelfen muß, wenn zwei Bläulinge fehlen. Der Kwilczer ist hoch eingeschätzt und sein Vater Miecislaw, dessen Verhältnisse von Weitem vielleicht mehr als in der Nähe glänzen, hat in Galizien reiche Kunkelmagen. Gilt auch nicht als vieux marcheur und Bruder Sausewind, wie Zbigniew. Würdiger; vom Scheitel zur Sohle korrekt. Herrenhausmitglied; sehr stattlich und feudal-preußisch soignirt; Altwilhelmsbart und treuer Blick unter hoffähiger Toryfrisur. Wahrscheinlich wurde an diesem ältesten Agnaten von allen Seiten herumgekratzt. Familienehre auf dem Spiel; ein falscher Dmitrij im Haus der Kwileckis, die seit fünfhundert Jahren ... Jedenfalls kam der Peer von Preußen bald wieder in Bewegung. Er bat Seine Hochgeboren auf Wroblewo um eine Unterredung »unter vier Augen«. Rundweg abgelehnt. Zweiter Brief. Miecislaw traue dem Majoratsrummel nicht, wolle aber, wenn Zbigniew ihm das Verbrechen der Kindesunterschiebung offen gestehe, schweigen, bis Verjährung eingetreten sei. Das heißt: um des Erbes sicher zu sein, also eigenen Vortheils wegen, den Verbrecher der Bestrafung entziehen. Ein recht gewagter Vorschlag; wäre er angenommen worden, so hätte der Erbieter sich der Begünstigung schuldig gemacht. Allerdings einer straflosen; denn die von einem Angehörigen dem Thäter gewährte Begünstigung ist von der Strafnorm des § 257 StGB ausgenommen. Immerhin sollte ein Mitglied des Herrenhauses solchen Vorschlag nicht einmal als Köder verwenden. Wesierskis gingen nicht in die Falle. Um den Schrecken zu enden, klagen sie gegen den Grafen Miecislaw auf Anerkennung ihres Sohnes. Termin in Posen. Isa mit dem Knaben vor Gericht: der Augenschein zeigt die Aehnlichkeit. Frau von Moszczewska beschwört, sie sei während der Entbindung im Wohnzimmer gewesen. Nach dieser Aussage beantragt Miecislaws Anwalt Vertagung und schreibt seinem Mandanten, die Sache scheine ihm, einstweilen wenigstens, aussichtlos. Im nächsten Termin ist der Beklagte nicht vertreten noch selbst anwesend. Versäumnißurtheil zu Gunsten des Klägers. Die Agnaten haben den kleinen Joseph Stanislaus Adolf fortan unweigerlich als Grafen Kwilecki anzuerkennen. Von Rechtes wegen.

Inzwischen sind vier Jahre vergangen. Die gerichtlich zum Anerkenntniß Gezwungenen erzählen Jedem, ders hören will daß sie den Knirps in Wroblewo nach wie vor für ein gekauftes Kind halten. Wesierskis sitzen so tief in der Kreide, daß sie gezwungen sind, eine Bank zu suchen, die ihnen, gegen das Recht, das Gut zu bewirthschaften, eine halbwegs auskömmliche Rente zahlt. Auch unter ihren Leuten mag in solcher Kalamität Mancher wohl denken, daß es schließlich am Besten wäre, wenn der Kwilczer ins Schloß einzöge. Eine lange Vormundschaft Isabellens, die stets bunte Pläne machen, doch niemals rechnen konnte: Das hätte just noch gefehlt. Die Legende war nie ganz verstummt. Eine Kindesunterschiebung ist auf allen Hintertreppen ein ungemein beliebter Stoff. Jetzt war die Zeit erfüllt: die Mirakel konnten beginnen. Von der Sorte, die der skeptische Blick nicht für unerklärliche Wunder nimmt. Sie kamen, wuchsen im Wandern und häuften sich. Im Civilprozeß hatte die Hebamme Katharina Ossowska beschworen, sie habe die Gräfin in den Anfängen der Schwangerschaft massirt und sich dabei selbst überzeugt, daß ein Kind zu erwarten war; die Frau hatte diese Wahrnehmung auch schriftlich bescheinigt. Bald meldete sich in Kwilcz Irgendwer, der ganz, aber ganz genau wußte, die Ossowska habe in einer schwachen Stunde ausgeschwatzt, Zeugeneid und Attest seien falsch. Dann trat Herr Hechelski auf den Kampfplatz. Kaufmann, Agent, Detektive; in alle Sättel gerecht. Der wußte mehr; so ziemlich die Hauptsache: woher Isas Spätfrucht geholt, wem der Bastard abgekauft sei. Zu Mirakeltagen gehören vor allen Dingen aber Hysterische. Für sie ists Festzeit. Endlich darf ihr Drang, sich wichtig zu machen und höchst interessant zu scheinen, sich fessellos bethätigen. Eine wenigstens war im wronker Amtsbezirk schon gefunden. Fräulein Jadwiga Andruszewska, Tochter einer Frau, die in Wroblewo Jahre lang Wirtschafterin und Familienfaktotum gewesen war. Ansehnliche Symptome. Hager, nervös, reizbar; die Rede bald wie ein Gießbach, bald stockend und scheu, als verblasse das Gedächtnißbild während des Sprechens. Mit spitzen Ellbogen drängt sie sich in den Mittelpunkt des Grafenzwistes. Sacht fing es an. Unglaublich, wie sie in Wroblewo behandelt werde! Zurückgesetzt, eingesperrt, angefahren, geprügelt, an den Ohren gezaust. Warum? Die Gräfin sei doch sonst nicht so schlimm; stolz zwar, doch gut zu den Leuten und gerade der alten Andruszewska bis zum letzten Tag die gnädigste Herrin. Ja, warum! Weil ich eben mehr weiß als Andere. Was denn? Na, von dem Kind. Nach und nach kams heraus. Mutter Andruszewska war im Auftrag der Gräfin, deren Leib keine Frucht trug, in Krakau gewesen, um einen passenden Knaben zu kaufen. Hatte ihn auch bei einer Hebamme gefunden und, sammt Nachgeburt und Nabelschnur, nach Berlin gebracht, wo er ihr von zwei Dienerinnen auf dem Bahnhof abgenommen und in die Kaiserin Augustas-Straße befördert wurde. Die Mutter hats der Tochter anvertraut, sie aber, um nicht wegen geleisteter Beihilfe strafbar zu werden, verpflichtet, den Mund zu halten, so lange die Alte lebe. Alles hat Mutter erzählt. Die Gräfin war 1897 nicht schwanger. Kein Gedanke! Sie wickelte sich Tücher um den Leib, hing Schrotbeutel um den Taillengurt, war auch in Paris, um einen Gummibauch zu kaufen. Und ehe sie zu der Wochenkomoedie nach Berlin fuhr, ließ sie Schweine schlachten und nahm sechs mit Schweineblut gefüllte Rothweinflaschen mit auf die Reise. Damit Bettzeug und Unterlagen hübsch röthlich seien. Bei Alledem hat Frau Andruszewska emsig mitgewirkt. Und Alles der Tochter erzählt; sogar, daß die Nachgeburt in einem Steintopf von Krakau nach Berlin geschafft wurde. Und auf dem Totenbett (das durfte hier nicht fehlen) ermahnte die edle Mutter noch ihre Jadwiga, dem Grafen Hektor Kwilecki auf Kwilcz das furchtbare Geheimniß zu enthüllen. Dann starb sie; und weil die Tochter im Verdacht stand, das Verbrechen zu kennen, wurde sie in Wroblewo natürlich schlecht behandelt und weggeärgert. Natürlich? Noch natürlicher, wird Mancher meinen, wäre der Versuch gewesen, ein Mädchen, das Einen ins Zuchthaus bringen kann, durch Wohlthat an sich zu ketten und um keinen Preis aus den Händen zu lassen. Vielleicht aber dachte Isa, mit der Aussage einer Toten sei nichts Rechtes anzufangen. Einerlei. Die alte Andruszewska muß jedenfalls eine wunderliche Heilige gewesen sein. Sie konnte ein Vermögen einheimsen (denn die Aussage der Lebenden hätte den Streit ja für den Kwilczer entschieden): und hauste und starb in Kümmerlichkeit. Nur aus Furcht vor Strafe? Erstens mußten Wesierskis ihr geben, was sie verlangte. Und wenn da nicht viel zu erpressen war: dem Grafen Hektor hätte eine notariell beglaubigte Aussage genügt, die er erst nach dem Tode der Alten zu verwenden brauchte. Noch Wunderlicheres. Bis an ihr Ende schilt Frau Andruszewska Jeden, der Isas Mutterschaft zu bekritteln wagt, einen Narren und schlechten Kerl: und stiftet dann ihre Tochter, deren Zerfahrenheit sie doch kennt und mit der sie manchen Tanz hatte, an, das Geheimniß nach Kwilcz zu tragen. Offenbar aus reinstem Rechtsgefühl. Jadwiga schreibt Alles auf; was sehr nützlich ist, denn ihr Gedächtniß vermag nicht einmal Erlebnisse festzuhalten, die (man darf es wohl, ohne zu übertreiben, sagen) nicht ganz alltäglich sind. Schwarz auf Weiß kommt die Geschichte in Hechelskis bewährte Hände. Der recherchirt, kombinirt, eruirt: und hat schnell alle Kettenglieder am blanken Schnürchen. Das Pseudogräflein heißt Leo Parcza; es wurde von einem österreichischen Hauptmann im Schoß der jetzt dem Bahnwärter Meyer angetrauten Caecilie gezeugt und die wirkliche geheime Mutter hat den Jungen, den sie fünf Wochen nach der Geburt für hundert Gulden weggab, nach dem Bilde als ihr Kind rekognoszirt. Die Stimme des Blutes! Auch die krakauer Zwischenhändlerin hat Hechelski ermittelt. Leider ist sie schon tot. Wie die Cwell und die Andruszewska. Doch Hechelskis Genie hat Leichenscheu nie gelernt und weiß, daß Tote sehr beredt sein können. Hechelski forscht, verspricht, droht, ist nirgends und überall und läßt sich, ein Ritter der Wahrheit und Legitimität, von Hektor nicht viel mehr als seine Auslagen ersetzen. Andere Helfer melden sich, gewiß vom Beispiel selbstloser Bürgertugend angelockt, und neue Spur taucht aus dem Dunkel. In Paris hat eine Dame, die mit ausländischem Accent sprach, »thatsächlich« 1896 einen Gummibauch bestellt und gekauft. In Paris hat ungefähr um die selbe Zeit eine Dame bei einer Hebamme ein Kind zu kaufen gesucht. Solche Gesuche sind dort nicht selten und dem polizeilichen Aufruf antworteten denn auch prompt etwa zwanzig Entbinderinnen, von denen Säuglinge zur Adoption verlangt worden waren. Doch eine Sucherin hatte un accent allemand (und daß die pariser Unschuld Deutsche, Russen, Polen nie an der Sprache erkennt, ist über jeden Zweifel erhaben): warum also solls nicht die Selbe gewesen sein, die sich die Mutterkonturen aus Gummi anmessen ließ? Nach der Hebamme die Waschfrau. Die bezeugt, daß sie vorn im Hemde der Gräfin während der angeblichen Schwangerschaft einen Blutfleck gefunden habe, der nur von der Menstruation kommen konnte. Katamenien; also nicht in der Hoffnung. Auch Dienstboten wollen Menstrualblutspuren gesehen haben. Mirakel über Mirakel. Frau Ossowska, die früher selbst schon in Gemüthsruhe eine Kindesunterschiebung arrangirt hat, erliegt der Gewissensfolter und bekennt, daß sie der Gräfin ein falsches Attest ausgestellt und in Posen, ohne angestiftet zu sein, einen Meineid geleistet habe. Jadwiga Andruszewska und Katharina Ossowska: Das ist viel. Mindestens zwei neue Thatsachen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens helfen können. Dazu Krakau, Caecilie Meyer, die Stimme des Blutes (auch des in Nachthemden gefundenen), die pariser Polin mit dem deutschen Accent: über Wroblewo zieht sichs dräuend zusammen. Und schließlich meldet sich auch noch ein Droschkenkutscher, der 1903 ganz genau weiß, daß er am sechsundzwanzigsten Januar 1897 zwei Frauen, die er nach der Sprache für Polinnen hielt, von der Kaiserin Augusta-Straße nach dem Schlesischen Bahnhof und, nach langer Wartezeit, wieder zurückgefahren hat. Die eine hielt die Arme unterm Mantel und schien Etwas zu verbergen. An dem selben Tag also, wo das in Krakau gekaufte Kind nach Berlin gebracht worden war. Nun fehlte kein Glied mehr in der Kette. Frau Andruszewska war mit der Amme, die den Knaben unterwegs säugen mußte, auf dem Schlesischen Bahnhof angekommen und von zwei Dienerinnen Isas empfangen worden, denen sie Kind und Steintopf übergab. Den Topf in den dazu mitgebrachten Handkoffer, das Kleine in einem Körbchen unter den Mantel: nach Hause! Endlich also: ein lückenloser Beweis. Graf Miecislaw Kwilecki, Mitglied des Herrenhauses, hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, in Sachen c/a Wesierskis-Kwilecki und Genossen energisch und ohne Ansehen der Person vorzugehen. Das geschah. Hinreichender, bald danach dringender Verdacht. Voruntersuchung mit langem Verhören unzähliger Zeugen. Die Anklage wurde erhoben, das Hauptverfahren eröffnet. Zuerst war die Gräfin, dann auch Zbigniew verhaftet worden.

Da sitzen sie. Beinahe schon heimisch auf der engen Marterbank der Angeklagten. Seine Hochgeboren nicht gerade überwältigend elegant. Grauer Sakkoanzug und gelbe Schuhe. Für den Schwurgerichtssaal konnte er mehr leisten. Schlotterige Haltung. Die Sprache fast unverständlich. Zahnlücken oder schwere Zunge. Aber er füllt seinen Typus aus, wie die Franzosen sagen. In Schönheit verludert. Manchen Sturm erlebt; manche Demüthigung hingenommen. Doch der Ton des Wesens klingt nicht schlecht. Und wenn er nachdenklich die grauen Cotelettes streicht, ists, mit dem müden, aber klugen Auge, ein vornehm verwitterter Herr, der sich an vielerlei Kulturen gerieben hat. Wenns auch oft nur Courtisanenkultur war: besser als keine. Die Riviera hat ihre eigene mimicry. Der Herr von Wroblewo sieht gar nicht polnisch aus; könnte, so, wie er ist, durch einen Schwank von Bisson, eine sanfte Satire von Donnay schreiten. Obs wahr sei, wird er gefragt, daß er Verhältnisse gehabt habe. In Gegenwart der Gattin, in einem überfüllten Gerichtssaal, als Angeklagter. Ganz leise hebt er den Kopf. Ganz erstaunt. Man fühlt, wie die Brauen sich hochziehen. »Warum soll ich keine Verhältnisse haben?« Ancien régime. Wird heutzutage natürlich ausgelacht; mit der Nuance tiefster Verachtung. Solche Sittenlosigkeit! Nicht mal der Heucheltribut, den das Laster der Tugend schuldet. Zbigniew aber denkt wohl: Was fällt den Leuten ein? Daß sie mich eingesperrt haben und mich eines Verbrechens anklagen, muß ich dulden. Was aber gehen denn meine Amouren sie an? Bilden sie sich gar ein, ich würde vor ihnen kriechen, Keuschheit oder Reue mimen? ... Keine Spur von Pose. Nichts von der Suggestion, die in solchem Käfig so leicht den Willen lähmt, die Würde duckt. Meist sitzt er weit über die Brüstung gebeugt, beide Hände als lange Schalltrichter an den halb schon versagenden Ohren, und lauscht. Lauscht einer höchst merkwürdigen, verworrenen, abenteuerlichen, an Boulevardmelodramen erinnernden Geschichte, der man zuhört, weil man nun einmal da ist, die Einen aber nicht näher berührt. Fabelhaft, was solchen Lieferanten des Ambigu heute noch einfallen kann! Gräfinnen, Hebammen, Schweinemädchen, Blut in Medocflaschen, angeklebte Nabelschnurstückchen. Nicht zu glauben ... Manchmal ists dann, als zerrisse vor dem inneren Auge ein Wölkchen und der Lauscher besönne sich: Du spielst ja mit, hast die sehr undankbare Hauptherrenrolle und das Stück kann bös enden! Das dauert nie lange. Ancien régime. Wie in Goncourts »Patrie en danger«: man spielt im Gefängniß Karten, bis man auf den Henkerskarren gerufen wird, macht den letzten Stich, verabschiedet sich artig von den Standesgenossen und geht unters Fallbeil. »Schade, daß ich nicht länger den Vorzug hatte. Bitte, mich angelegentlich zu empfehlen.« Das Gewimmel da unten kann Einem den Kopf, aber nicht das Gefühl inniger Geringschätzung nehmen. Auch diese Menschensorte hat Reiz und Rassenwerth; und Graf Wesierski-Kwilecki scheint nicht ihr übelstes Exemplar. Ich glaube nicht, daß er den Richtern so leicht was vorweinen würde wie der Pommer Wilhelm von Hammerstein, den seine Leute doch »starknervig« nannten. Mitwirken mag das Bewußtsein, nicht vor Volksgenossen zu stehen, sondern vor dem fremden Eroberer, dem man, so lange es irgend geht, nur die Fassade zeigt. Dieses Bewußtsein, dieser Instinkt des Besiegten hat dem ganzen Prozeß die besondere Farbe gegeben. . . Seinen größten Moment hat der Graf stets nach Schluß der Verhandlung. Ehe die Aufseher die Angeklagten abführen, steht er auf, bückt den langen Oberleib galant herab, faßt und küßt die Hand seiner Frau. Mit der er beinahe ein Jahr nun kein Wort wechseln durfte. Deren excentrisches, verbrecherisches oder krankhaftes Wesen ihn hierher gebracht hat und mit deren Schimpfreden er auch hier noch gepeitscht und zum lächerlichen Pantoffelhelden gemacht wird. Und die er trotzdem bewundert. Wenige achten drauf: und das Schauspiel lohnt doch. Vor einem Stanislaus könnte, in Warschau, der Abschied nicht graziöser und ceremoniöser sein. Man weiß eben, was sich gehört, und hat vor dem Feind Polens Würde zu wahren. »So sind wir; Respekt, Ihr plumpen Borussen!«

Bequem ist der Handkuß nicht. Denn zwischen Isa und ihrem Eheherrn sitzt, auf daß die Hauptbeschuldigten nicht durch Zeichensprache oder gehauchte Silben mit einander verkehren, Frau Katharina Ossowska. Recht behaglich, seine Todfeinde halbe Tage lang neben sich zu haben. Und welche Larve! Halb Fromme Helene in hohen Semestern, halb Wolfschluchtvision. Ein Gesicht, das dem Schöpfer nicht fertig geworden zu sein scheint. Die Nase nur angedeutet. In den Augenhöhlen etwas Glimmerndes, das gleich zu erlöschen droht. Dünne, ausgeblichene Cleo-Haartressen. Dürr und harteckig. Nichts von den Malen der Weiblichkeit. Niemand würde dem Spukgebilde das zarte Gewissen zutrauen, das freiwillig Kreuz und Zuchthaus auf sich nimmt. Frau Ossowska hats Lieber das Aergste leiden, als die Meineidsschuld noch weiter schleppen. Der Schwurgerichtspräsident glaubts ihr und läßt Milde walten, wenn sie einen ihrer Anfälle bekommt. Denn diese Märtyrerin ist nicht von der sanften Art; Satanas ist noch betrübend mächtig in ihr. Sie nennt Zeugen Lügner und Säufer, pfaucht eine fast Achtzigjährige an, die hinter ihr im Sünderwinkel sitzt, und wird dann glimpflich vermahnt. »Vorbei! Vorbei!« Mephisto selbst würde in diesem fahlen Gehäuse nicht lange weilen und schickt wohl die Kleinsten von den Seinen. Dann hockt noch die Alte da, mit dem Alleweltgesicht einer freundlichen Schaffnerin, die Penelopen und Dorotheen gedient haben könnte; und ihre Tochter: stumm, stumpf, eine Slavin und Sklavin ohne eigene Physiognomie. Und ganz vorn, dicht neben dem jüngeren Staatsanwalt, dem hübschen, modisch gekleideten Dr. Müller, Gräfin Isa Wesierska-Kwilecka, geborene Bninska.

Hat man draußen vorher den Kleinen gesehen, so ist der erste Trieb, lachend aufzuschreien: Was wollt Ihr denn Alle? Das ist die Mutter! Wer zu amtlichem Gutachten berufen ward, mag zaudern und klausuliren: von seinem Spruch hängt ja das Urtheil in einer Sache ab, die schon Unsummen verschlungen hat und an deren Ende eine Familiengruft dräut. Der Unbefangene wird finden, daß er selten noch einer alten Frau ein Kind so ähnlich sah. Einer alten Frau. Isa ist schneeweiß. Und jetzt auch schon müde. Der zehnte Haftmonat, die dritte Verhandlungwoche. Sie regt sich kaum noch. Am ersten Tag wars anders. Da hatte sie Charme, Leben, die Grazie der Herzoginnen aus Rokokobüchern; auch, wie diese nie Welkenden, nie Abrüstenden, den Muth und den Humor, sich selbst ironisch zu nehmen. Trotzdem ihr Deutsch mangelhaft ist, war beinahe jedes Wort gut, das sie sprach; gut, weil menschenverständig und aus einer gewissen Distanz gesprochen. Sinn für Akustik. Ein Herr, der behauptet, Französisch zu können, und deshalb als Dolmetscher bestallt ist, quält sich mit dem pariser Detektive am Zeugentisch ab. Paris: also Kindersuche und Gummibauch. Die mittelgroße Unbekannte, wir Wissens schon, hatte einen deutschen Accent. Langwierige Erörterung, wie der sich vom polnischen wohl für den Franzmann unterscheide. Endlich steht Isabella auf; wie ein Soubrettenschmunzeln gehts über ihr Gesicht; sie führt die Lorgnette vors Auge und fragt, französisch, den Seinespitzel, der in Moabit ungemein respektirt und ernst genommen wird: »Spreche ich ungefähr so reines Französisch wie der Herr, der Ihre Aussage übersetzt?« Mit einem Hohn in der Stimme, der durch Guirlanden sticht; und der denn auch unbemerkt bleibt. Sie redet fast nie, läßt Freunde und Feinde erzählen, was ihnen beliebt: und verzieht keine Miene. Thut auch nicht prüde, nicht damenhaft empört und markirt beim Anblick des Knaben nicht ihr Muttergefühl. Das überläßt sie der Frau Meyer. Mauvais genre. Nur als schon eine Stunde lang von ihren blutigen Hemden geredet worden ist (wo die Flecke waren, ob auch sicher von Menstrualblut oder vielleicht von Hämorrhoiden), wirds ihr zu ... bunt: sie rückt den Stuhl und hält die Hand vor die Augen, bis auf die Wäscherei endlich der nächste Hebammenklatsch folgt. Und gleich danach lacht sie wieder wie ein Mädchen beim ersten Walzer. Die hochnothpeinliche Frage: Schwangerschaft oder Schrotbeutel? Ein paar feine Damen, Mütter, Großmütter, haben mit größter Entschiedenheit bekundet: Die Gräfin war »in anderen Umständen«. Das kennt Unsereins doch. Als ein Symptom wird Anschwellung der Hände erwähnt. Die Gräfin, sagt der Zeuge Rosinski, litt an Gicht und hatte oft geschwollene Hände. Das beweist also wieder nichts, meint der Präsident, will das »gute« Zeugniß noch heller beleuchten und fordert Rosinski auf, mal zu sehen, ob die Schwellung nicht am Ende auch jetzt da ist. DerArzt zögert eine Sekunde. Er hat seiner Patientin eben so ziemlich das Schlimmste nachgesagt. Dann geht er hin. Und Isa, als sei ein besserer Witz ihr nie zu Ohren gekommen, streckt ihm, mit übermüthigstem Lachen, die Hände entgegen. Nein; sie sind nicht geschwollen . . . Die Frau ist nicht gewöhnlich. Sie muß sehr schön gewesen sein und hat noch heute einen persönlichen Zauber, der ihr mehr nützen konnte als der beredteste Advokatenmund. Als die Verhandlung begann, war, außer den Bninskis, im Zuschauerraum fast Alles überzeugt: eine Verbrecherin. Am Ende der ersten Woche hatte Isa die Mehrheit gewonnen. Ohne viel zu reden. Sie hat Stil. Die Gevatterin nebenan ist für sie Luft. Und wenn sie gegen Abend abgeführt wird, glaubt man, eine verblühte Marie Antoinette in den Kerker schreiten zu sehen. Das ists: ihr Stil ist Rokoko. Ihrer und und ihres Mannes; so verschieden die Beiden in Blüthe und Kern sind. Wahrscheinlich wurde Das ihr Verderben. So lebte, so tändelte, zankte, koste man, als der Adel allein Menschenrechte besaß; und Herrenrechte. »Warum soll ich keine Verhältnisse haben?« Warum soll ich rechnen, soll, ein Grafenkind, dem Krämer, der Hausmagd ins Handwerk pfuschen? Nobel Geld ausgeben, die besten Manieren und geniale Einfälle haben, die auszuführen Sache der Roture ist; Musik, Geselligkeit, hübsche Frauen. Rokoko. Und obendrein mit der sarmatischen Neigung ins wildeste Barock. Vorbei! Vorbeil So läßt sich bei Wronke nicht mehr Landwirthschaft treiben. Der jähe Klimawechsel verscheucht auch empfindliche Freunde leicht. Nur soll man nicht glauben, Das sei Polen. »Polnische Wirthschaft« ist ein billiges Schlagwort; paßt aber längst nicht mehr, blendet nur und drängt in Ueberhebung, mit der die »Hebung des Ostens« nicht zu leisten ist. So war die Slachta, als Mickiewicz ihr sang. Heute baut sie Fabriken, meliorirt, kultivirt, spekulirt, folgt dem Beispiel des englischen Adels, hält Ordnung, schickt sich in die Zeit, – und ist deshalb dem deutschen Nachbar und Konkurrenten gefährlich; nur deshalb. In Warschau und Lodz, in Lemberg und Krakau sollten die Germanisatoren polnische Wirthschaft studiren. Kwileckis sind Rokoko.

Drüben, auf den Zeugenstühlen, sitzt schon moderneres Polen. Zbigniew und Isabella hätten um keinen Preis vermocht, in einem preußischen Gerichtssaal Tage lang, Wochen lang zuzusehen, wie man ihren Verwandten den Prozeß macht; einen Prozeß, der ins Zuchthaus führen soll. Graf Miecislaw und seine Gattin bringens fertig; und scheinen nicht darunter zu leiden. Und Graf Hektor, Ulan, Papstkämmerer, Reichstagsabgeordneter, strenggläubiger Junker, geschmeidiger Prozeßregisseur und ein Geschäftsmann, der auf den Pfennig berechnet, was er dem Anwalt, Agenten, Ausspäher zu zahlen hat: so viel, doch nicht mehr . . . Ein Mann, der in die Welt paßt. Typus von morgen. Wer dieses Verfahren in Gang bringen und über alle Hindernisse wegführen konnte, muß Nerven haben. Und dieser Hektor weiß, daß ganz Polen ihn heute schon haßt, ihm ein finsteres Achilleushaupt zeigt, wenn er diesmal nicht siegt. Dennoch scheint er heiter.

Vier Momente haben sich während der Hauptverhandlung in mein Gedächtniß gedrückt. Der siebenjährige Streit ging von der Frage aus, ob der am dreißigsten Januar 1897 auf dem berliner Standesamt als Joseph Stanislaus Adolf Graf Kwilecki angemeldete und später von dem Päpstlichen Hausprälaten und Stiftspropst Ludwig von Jazdzewski getaufte Knabe das eheliche Kind des Grafen und der Gräfin Wesierski-Kwilecki ist oder von Caecilie Parcza in außerehelichem Geschlechtsverkehr ihrem Liebsten, einem österreichischen Hauptmann, geboren wurde. Der Hauptmann war aus Krakau als Zeuge geladen worden; er sollte aussagen, ob er in dem Kinde sein Fleisch und Blut erkenne. Zwischen den zwei Knaben stand er vor dem Schwurgericht; rechts der kleine Graf, links der rachitische Junge, den der edle Bahnwärter Meyer, als er Caecilie Parcza geheirathet hatte, an Kindes Statt annahm. Prüfend haftet das Auge des Zeugen auf dem Kümmerling und schweift dann, ein Bischen scheu, nach der rechten Seite hinüber. Spannung im Saal. Wird die Stimme des Herzens jetzt sprechen? Kurze Pause. Leis hebt der Zeuge die Achseln, schüttelt sacht den Kopf: unmöglich; er kann nichts sagen. Caecilie war sein Liebchen und hat zwei Knaben geboren; für den ersten hat er Alimente geliefert, für den zweiten nicht. Den hat das Mädchen bald nach der Geburt an vornehme Leute weggegeben und der Vater hatte keinen Grund, dreinzureden. Niemals hat der Herr Compagniechef die Kinder gesehen; woher soll er also wissen, ob der hübsche Knirps zur Rechten sein Sohn ist? Die Spannung löst sich. Ein Schaudern huscht durch die Reihen; »der Menschheit bester Theil«. Ein Getuschel. Das θαυπαξειν, in dem Plato den Anfang aller Weisheit sah. Ohne Tünche, ohne den Isochromfirniß, den die soziale Heuchelei als Glanzdecke über alle menschlichen Beziehungen des Europäerkulturkreises bereitet, zeigt sich, in grausamster Natürlichkeit, dem Blick hier das Leben. So ists. Jahre lang hat dieser Mann diese Frau in heißen Stunden an sich gepreßt, mit brünstigem Gestöhn sie umschlungen, mit gieriger Lippe ihren Athem geschlürft: die Frucht so zärtlicher Vereinung sah er nie. Das älteste Bübchen leidet an der Englischen Krankheit? Da sind zehn Gulden, mein Schäfchen; für Doktor und Apotheker. Der Zweite (hattest ihn ja wohl Leo genannt?) ist von einer feinen Dame adoptirt worden? Recht hast Dus gemacht; ihm wird nichts abgehen und Du hast die Arme frei. Ein Haupttreffer. Servus, Tschaperl! . . . Nach österreichischem Gesetz hat das außereheliche Kind Anspruch auf eine dem Vermögen des Vaters angemessene Erziehung und Versorgung. Wenn Caecilie auch ein artiges, bequemes Mädel war: für alle Fälle ists angenehm, wenigstens den einen Jungen loszusein. Doppelt angenehm, daß die süße Kleine auch noch unters Ehedach kommt. Die Folgen solches Verhältnisses mag man doch nicht sein Leben lang mitschleppen. Wahrscheinlich hat das schöne Stück Geld, das Cilchen für den sauberen Kleinen erhielt, den Freier herangelockt. Ein Weichensteller! Die Leute kennens nicht anders; sind am Ende noch stolz darauf, daß ihre Frau einem Kavalier genügte. Nun ist Allen geholfen. Und wessen Verdienst ists denn, daß der Leo so sauber wurde und Blaublütigen keine Schande macht? Von wem hat er das Adelige? He? Geh, sei nicht fad! Aus is; und aus mußte es einmal sein. Kriegst einen feschen Mann und wirst mich vergessen. Servus, Katzerl; ich muß zum Tarock . . . Der Vater, der seine »natürlichen« Kinder nicht kennt, nicht kennen will, im Gerichtssaal zum ersten Male sieht: ein Stoff für Tolstoi. Doch Nechljudow war aus anderem Holz als der krakauer Compagniechef. Der reist sorgenlos nach Galizien heim und schreibt, als er noch einmal vorgeladen wird, an das Gericht, er sei bei der ersten Fahrt nicht auf die Kosten gekommen, habe aus seiner Tasche zugelegt und verzichte, da mit der Zeugengebühr so geknausert werde, auf die Wiederholung des theuren Spaßes. Ein paar Tage in Berlin sind ganz nett; eine Hauptmannsgage aber reicht nicht sehr weit. Der Brief ist der Mann. Auf der Bühne würde er nicht nur die Frauen ein arger Bösewicht dünken. Im Schwurgerichtssaal, wo Akustik und Optik stets an Schauspielhäuser erinnern, gehts ihm wie Gretchen im Dom: »Die Hände Dir zu reichen, schauerts den Reinen.« Und doch ist der Offizier gewiß ein guter Mann und ein frommer Christ; und wie ers mit Caecilie hielt, haltens abertausend Kavaliere (und Bürgerliche aller Stände und Proletarier sogar) mit ihren Mädchen. Der Menschheit bester Theil ist nichts für skrupellose Gemüther. Schnell wieder die Glanzdecke her! Gott sei Dank: die hauptmännliche Episode ist abgethan. Schon wird am Tisch der Ankläger und Richter wieder von der »zerrütteten« Ehe der Gräfin Isabella gesprochen. Zerrüttet ist sie, weil die Frau manchmal schalt, der Mann sich manchmal an fremdem Reiz wärmte. Andere Männer bleiben standhaft auf dem schmalen Tugendpfade der Monogamie; andere Frauen lassen nie ein zänkisches Wort über die Lippe: also ist die Ehe zerrüttet und diesem Ehepaar ein Kind, die Frucht zeugender und empfangender Liebe, nicht zuzutrauen. Judex ergo cum sedebit, quidquid latet, adparebit. Das Schaudern ist der Andacht gewichen. Ganz hinten nur höhnt Einer: Woher, Ihr Herren, nähme der König seine Rekruten, wenn alle à la Kwilecki zerrütteten Ehen kinderlos blieben? Und weil er schon einmal beim Nörgeln ist, fragt er weiter: Warum riefet Ihr den Hauptmann fernher, da Ihr doch wußtet, daß sein Knabe in der fünften Lebenswoche von der Mutter verkauft ward, vom Vater also, selbst wenn er ihn je gesehen hätte, nicht wiedererkannt werden konnte? Zeitverlust und Kosten seien Euch verziehen. Aber müßtet Ihr nicht die Folgen so zwecklosen Thuns bedenken? Der armen Frau Meyer wird künftig keine Gevatterin den Rückblick auf das Militärverhältniß ersparen; und der Hauptmann kann froh sein, wenn er sich im dunkelsten bosnischen Winkel vor der Klatschsucht verstecken darf, froh, wenn der Widerhall der Gerichtsverhandlung ihm nicht eine Braut, eine Mitgift, eine Erbhoffnung raubt. Das habt Ihr erreicht. Ists nicht schon schlimm genug, daß die Angeklagten während des Prozesses oft Rechtsgüter verlieren, die der Freispruch ihnen nicht zurückbringen kann? Müssen auch noch Zeugen, die zur Aufhellung des Thatbestandes gar nichts beizutragen vermochten, mit ihrem guten Ruf, ihrer Existenz die Gerichtszeche zahlen?

Zweite Impression. Siebenzehnter Tag der Hauptverhandlung. Noch immer ist nichts bewiesen, noch nicht das Allergeringste, und im Saal, in der Stadt wächst die Gewißheit, daß die Jury nach all dem Wortaufwand sämmtliche Schuldfragen verneinen wird. Da tritt Graf Hektor Kwilecki an den Zeugentisch. Das Gesumm hört auf, die Zuschauer drängen an die Holzschranke, die den Gerichtsraum abschließt, von der Vertheidigerbank richten sechs Augenpaare sich auf den Kämmerer Seiner Heiligkeit. Der ist nervöser als vor drei Wochen; von Weitem schien der Sieg leichter als nun auf der Walstatt. Die Slachta verzeiht nicht, daß die schmutzige Wäsche aus Wroblewo vor ein Preußentribunal geschleppt worden ist, und wird dem Gutsherrn von Kwilez die schädliche Ausstellung eintränken. Die Stimme des alten Garde-Ulanen klingt heute nicht hell. Er will Etwas »erklären«. Die Hälse recken sich höher. Wenn Einer hier Etwas erklären kann, ists dieser harte Agnat mit den geschmeidigen Verkehrsformen. Vielleicht will er sagen, die Hauptverhandlung habe ihn überzeugt, daß seine Anschuldigung nicht zu beweisen sei; solche Chamade könnte ihm die Gunst des Standesgenossen zurückgewinnen. Nein. Er will sich gegen Verdächtigung wehren. Nicht unsere Schuld ists, meines Vaters und meine, daß die Sache vor den Richter kam; wir wären still geblieben, wenn Graf Zbigniew die Kindesunterschiebung eingestanden hätte. Staunend blicken die Nachbarn einander an. Was erzählt denn der Mann da? Was soll jetzt die Rednerei von einem Geständniß, da fast ein Jahr doch schon das Verfahren schwebt und nicht einen einzigen haltbaren Beweis ans Licht zu bringen vermocht hat? Wenn erste Drohung schon die Beschuldigten ins Mausloch triebe, käme es freilich nie zu langwierigen Gerichtsverhandlungen. Gerade in diesem Fall aber tragen die Grafen Miecislaw und Hektor die Hauptschuld; statt einen neuen Civilprozeß anzufangen, haben sie die Staatsanwaltschaft aufgefordert, »energisch und ohne Ansehen der Person einzuschreiten« ... Pst! Die Erklärung geht weiter. Wird jetzt sogar »feierlich«; Graf Hektor sagt es selbst. Er verzichtet »für seine Person« auf die Herrschaft Wroblewo. Die er noch nicht hat. Die ihm erst zufiele, wenn Zbigniew gestorben und dem kleinen Joseph das Erbfolgerecht abgesprochen wäre? Möglich, daß die Fideikommißbestimmung solchen Verzicht gestattet. Dann käme das Majorat an Herrn Hektors Sohn, bis zu dessen Mündigkeit der Vater es zu verwalten hätte. Ein ungeheures Opfer also und der »klarste Beweis, daß nicht das Streben nach pekuniärem Vortheil mein Handeln geleitet hat.« Saure Trauben, brummt ein Pole in den Assyrerbart. Das müde Auge Zbigniews sucht unter den Entlastungzeugen, bei Herren und Mägden, Leidensgefährten: das Schauerdrama, dem er beiwohnen muß, hat manche starke Szene gebracht: diese letzte aber war schwach, überflüssig, ohne jeden Effekt. Um Isas Mundwinkel zuckt es mehr schelmisch als boshaft; dürfte sie reden, sie riefe wohl in den Saal: Da habt Ihr Euren Hektor, votre garcon très fort! Und ganz hinten fragt der Nörgler: Was hat die Feierlichkeit mit dem Gegenstande dieser Verhandlung zu tun? Liegt ein Verbrechen vor, dann braucht der Kwilczer sich der Anzeige nicht zu schämen. Ob er, ob sein Sohn oder Neffe ins Schloß von Wroblewo einzieht, ist für den Wahrspruch der Geschworenen gleichgiltig. Welche Rolle spielt der Herr eigentlich hier? Den Privatbetheiligten, der in Oesterreich dem Untersuchungrichter und dem Staatsanwalt das Material liefert, kennt unser Strafprozeß nicht. Ein Nebenkläger hat sich nicht gemeldet. Warum also muß Hektor sich ewig zu uns wenden? Warum steht sein Stuhl so nah bei der Jury? Mit welchem Recht ergreift dieser Graf das Wort zu Erklärungen, die gar nicht zur Sache gehören? Täglich hat der Vorsitzende gesagt, die Verhandlung daure zu lange und müsse in schnellerem Tempo vorwärtsgeführt werden. Jetzt aber läßt er den kwilczer Zeugen belanglose Privatgeschichten erzählen. Dem Laiengericht.

Nummer Drei. Herr Dr. Rosinski aus Wronke als Zeuge und Sachverständiger. Ein finsteres, barsches Gesicht. Der gelbgraue Schnurrbart kantig wie ein Balken. Unter starrem Busch das Auge; hat es je lächeln gelernt? Aus diesen dicken Thränensäcken kam wohl nie eine Mitleidszähre. Straffe Haltung. Fließendes, um keine Ausdrucksnuance verlegenes Deutsch. Ein Mann, der zu Kaisergeburtstagsfeiern geht. Einer von Denen, die Bismarck ralliirte Polen nannte. Und der beste Redner im Saal. Jede Wirkung ist vorgewogen, jedes Wort steht, ohne Phrasenbehang, an der richtigen Stelle. Als formale Leistung ist die Aussage musterhaft. Der erste Theil ist der Anklage nicht günstig. Die Gräfin, deren Hausarzt Rosinski Jahre lang war, hatte immer, nicht nur bei Frauenleiden, eine unüberwindliche Scheu vor jeder Betastung der schmerzenden Körpertheile; daß sie sich während der Schwangerschaft nicht untersuchen ließ, konnte also dem Doktor nicht auffallen. In der Wochenstube wich ihm der letzte Zweifel. Der Knabe sah aus wie ein neugeborenes Kind, die Mutter wie jede Wöchnerin; kein Grund zum Verdacht. Auch die Angaben, die der Zeuge über die ehelichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Grafenpaares macht, bieten der Staatsanwaltschaft keine Stütze. In dieser Ehe gabs Regen und Sonnenschein; schlimmem Gezänk folgten Tage inniger Eintracht. Die Gräfin hat keinen ungebührlichen Luxus getrieben, sondern ihre Mitgift für die Gutswirthschaft verbraucht; und die Geburt des Majoratserben hat auf Wroblewo die Geldknappheit nicht gemindert. Sehr günstig: denn die Anklage behauptet ja, der Mangel an Geld und Kredit habe Isa in den Plan der Kindesunterschiebung gedrängt. Alles war ruhig, knapp, konzinn vorgetragen worden. Nur ein Zug verrieth die Nervosität des Zeugen: während er mit kurzen Schritten vor den Geschworenen auf und ab spazirte, ließ er einen Haus- oder Stubenschlüssel um den rechten Zeigefinger kreisen; vom ersten bis zum letzten Wort. Wie bei einem Alltagsgespräch über Wetterprognose und Skatverlust. Vielleicht glaubt der Sanitätrath so fest an die Unschuld seiner Patientin, daß die Verhandlung ihn nicht erregt? Nein: er traut der Gräfin Wesierska-Kwilecka die That zu, trotzdem auch er kein einziges sicheres Thatbestandsmerkmal anzuführen vermag: nur nach der Kenntnis ihres Charakters. Der Sachverständige Rosinski hat mehr zu sagen als der Zeuge; und der Schlüssel kreist jetzt schneller. Eine sehr leidenschaftliche Frau. Künstlertemperament. Als Sängerin hoch über dem Dilettantendurchschnitt. Schön, verwöhnt, stolz. Ueberwuchernde Phantasie. Keinen Sinn für Ordnung, für Korrektheit im Reden. Den besten Willen zwar, doch nicht die geringste Fähigkeit zu sparsamer Wirthschaft. Im steten Kampf ums standesgemäße Dasein ist ihr ethisches Empfinden nach und nach morsch geworden. Was zum Erfolg führt, scheint ihr erlaubt. Der Gedanke, Wroblewo verlassen und von fremder Gnade abhängen zu sollen, mußte ihr unerträglich sein. Was sie sagt, ist nicht gelogen, aber objektiv unglaubwürdig, denn ihre Gedächtnißbilder sind oft im Wesentlichen falsch. Keine Verbrecherin aus Gewinnsucht (diese Wendung soll, statt der Zuchthausschmach, wohl die mildere Strafart oder ein Irrenhäuschen empfehlen), sondern »eine psychische Abnormität«. Das Günstigste für die Kwilczer. Leichte Verbeugung. Schluß. Das klang nicht sehr wissenschaftlich; in Traktätchen fürs gläubige Herze mag so von Geisteskrankheit geredet werden. Woran soll Frau Isabella denn leiden? Paranoia? Folie circulaire? Und was soll der Laienrichter mit dieser Aussage anfangen? Als Leumundszeugnis bietet sie wenig Wägbares; und als psychiatrisches Gutachten ist sie erst recht nicht zu brauchen. Wenn alle Frauen, die schlecht rechnen und wirthschaften, deren Gedächtniß trügt, deren Phantasie ohne Hemmungen arbeitet und deren Zunge im Affekt nicht zu zügeln ist, in den dunklen Bezirk der Anomalien verwiesen würden, stünden bald viele Normalhäuser leer. Ueber Psychosen weiß man heute doch schon ein Bischen mehr, als Herr Dr. Rosinski zu ahnen scheint. Merkwürdig: schon spotten verständige Aerzte selbst über den modischen Aberglauben an Spezialistenweisheit, über deren Wahn, der Nasendoktor habe die Finger von Mund und Ohren zu lassen; und in diesem Riesenprozeß, zu dem, ohne Furcht vor den Kosten, aus drei Reichen die Zeugen herbeigeschleppt werden, tritt als psychiatrisch Sachverständiger ein Praktischer Arzt aus Wronke auf. Ein offenbar kluger Herr, der aber, als Isabella noch unbehelligt im Schloß befahl, seine Diagnose sorglich in des Busens Tiefe verbarg. Am ersten Verhandlungtag hatte die Gräfin gerufen: »Dr. Rosinski war immer von meine besten Freunde!« Diese Frau hat wirklich mehr Phantasie als Sinn für die Realitäten des Lebens. Der Freund fand sie sittlich und seelisch morbid und eines gemeinen Verbrechens fähig. Oder sind auch seine Gedächtnißbilder nicht ganz zuverlässig? Sah er die Hochgeborene erst, seit sie angeklagt ward, in der Schreckenskammer der Abnormitäten? Ehe er wieder Spazirgänge als Sachverständiger unternimmt, sollte er den Räthselfragen der retroaktiven Suggestion nachdenken. In Mußestunden daneben einfältiglich erwägen, was dem Hausarzt vom Imperativ der Sittlichkeit erlaubt, was verboten ist. Die vierte Erinnerung führt, noch einmal, in den trüben Tag zurück, dessen kurzer Lichtschein Hektors persönliches Majoratsrecht im Lethe versinken sah. Donars Tag, des Gewittergottes. Der Himmel pechschwarz bewölkt. Die Geschworenen sehen schon gar nichts mehr. Plötzlich wirds hell. Coup de foudre. Herr Steinbrecht, der den Titel (nicht das Amt) eines Ersten Staatsanwaltes mit niedersächsischer Würde trägt, hat die Schlußsensation, die längst erharrte, aus den Falten der Robe geschüttelt, Das Licht kam, natürlich, von Osten. Aus Warschau. Dort (denkst Du auch noch dran, lieber Leser?) lebte und starb die Hebamme Cwell, die dem Schoß der Gräfin den streitigen Knaben entband. Wirklich entband? Bis heute mußte mans glauben. Nun aber... Der Staatsanwalt hat Herrn Hans von Tresckow, den elegantesten, weitmännischsten der berliner Kriminalkommissare, heimlich nach Warschau geschickt, auf daß er den Sohn der Madame Cwell vernehme: und dieser Sohn hat Wunderdinge enthüllt. Seine Mutter sei im Januar 1897 in Berlin gewesen, bald aber krank und ohne das erhoffte hohe Honorar heimgekehrt; sie habe der Gräfin das Kind nicht entbunden, auch nicht gewußt, ob und welcher Ersatz in die Kaiserin Augusta-Straße 74 geholt ward, und auf dem Sterbebett noch, leider zu spät, den Wunsch ausgesprochen, ihre Seele von einem Geheimniß zu entlasten. Alles horcht auf. Der Glaube an die Finalüberraschung, die kommen werde, kommen müsse, hat also nicht getrogen. Ist die warschauer Botschaft erweislich wahr, dann ist die Angeklagte im wichtigsten Punkt auf einer Lüge ertappt; dann gabs, ohne Entbinderin und ohne Arzt, keine Entbindung. Isabella blickt zur Saaldecke empor; mit dem Ausdruck spöttischer Resignation, wie in einem Pflichtkonzert, während Stümper ihr Wesen treiben. Wieder was Neues also; vor dem Jüngsten Tag wird die Sache wohl nicht mehr enden. Herr Zbigniew hat in seinen Schalltrichter offenbar nur einen Theil der neuen Mär aufgefangen; blinzelnd schaut er nach rechts, nach links und scheint fragen zu wollen, ob in diesem merkwürdig altmodisehen Melodrama gar noch zwei Sterbebetten auf die Bühne gebracht werden. Rechts und links aber, vorn und hinten ist Alles in froher, in banger Bewegung. Die Cwell wars also nicht! Jetzt geht die Geschichte schief. Habt Ihr auch gehört, wie der feine Tresckow erzählte, dem Sohn der Hebamme sei für seine Aussage Geld angeboten worden, dreitausend Rubel und noch mehr? Die Vertheidiger fordern in unsicherem Ton eine Pause, um über die neue Wendung zu berathen. Ein Geschworener verlangt die Feststellung der Person, die das Geld geboten habe; wenn sie den Angeklagten befreundet war, müsse Etwas zu vertuschen gewesen sein. Nach der Ansicht des Herrn Steinbrecht ist der Versucher nicht fern: Herr von Koczorowski wars, ein Intimer von Wroblewo; ruhigen Blutes spricht der Staatsanwalt den Verdacht aus, dessen Bestätigung einen unbescholtenen Edelmann ins Zuchthaus bringen könnte. Auf jeden Fall muß der Sohn der Hebamme schnell nach Berlin. Der Gerichtshof beschließt, den Mechaniker Thomas Cwell und dessen Ehefrau Magdalena für Montag vorzuladen und bis dahin die Verhandlung auszusetzen. Montag also wirds endlich tagen. Auf der Treppe, die, an den Schöffenniederungen vorüber, ins Freie führt, summt der unbekehrbare Nörgler: »In einem Omnibus saß ein Mechanikus . . . Der Mann will entweder aus einer der beiden Grafenfamilien rasch noch ein Bischen was Blankes herauskitzeln oder nur gratis mal die Reichshauptstadt deutscher Intelligenz besehen; vielleicht auch das Andenken der lieben Mama von Schmutzspritzern säubern und sich vor Verwandtschaft und Kundschaft wichtig machen; bequeme Reklame: auf preußische Staatskosten. Ganz ausgeschlossen, daß er jetzt noch Entscheidendes zu sagen hat. Aber auf drei Retourbillets Warschau-Berlin nebst Gebühr für zwei neue ausländische Zeugen kommts nun auch schon nicht mehr an. Und welche Wendung durch Tresckows Fügung! Bis heute früh gehörte in diesem Haus die Cwell zum Abschaum der Menschheit. Ein wüstes Weib; berüchtigte Bordellwirthin; für ein paar Rubel zum Schändlichsten, zu jedem verbrecherischen Schwindel bereit. Das war Monate lang ein Eckstein der Anklage. Diese bescholtene Person, dieses allerliebste Schmutzpflänzchen importirt die Gräfin aus Russisch-Polen, um eine zuverlässige Hehlerin ihres Truges zu haben. Der Eckstein lockerte sich auch nicht, als von der warschauer Polizei gemeldet wurde, die Cwell sei eine ordentliche Frau gewesen, gegen die nichts vorgelegen habe. Polakenflausen. Das kennt man schon. Fünf Rubel: und solcher Tshinownik giebt jedes gewünschte Attest. Und nun Verwandlung bei offe ner Szene. Die selbe Cwell wird zur Ehrenfrau, deren Aussage lauteres Gold ist. Wahrscheinlich hat sie die Krankheit damals nur simulirt, um nicht an einem Verbrechen mitwirken zu müssen. Die ein Bordell halten? Lächerlich. Sie bekommt ein Sterbebett und ein ganz besonders zartes Gewissen und die Königliche Staatsanwaltschaft ist entschlossen, ihr den Himmel zu öffnen. Montag kanns lustig werden!«...

Es wurde nicht lustig. Das Ehepaar Cwell war pünktlich zur Stelle, hatte aber nichts Beträchtliches zu erzählen. Mama hat den Kindern aus Berlin nichts mitgebracht und, um nicht knickerig zu scheinen, behauptet, sie sei vor der Entbindung erkrankt und mit knapper Entschädigung heimgeschickt worden. Sohn und Schwiegertochter hieltens gleich für eine Ausrede. Auch mit dem Sterbebett ist nichts anzufangen. Die Frau wollte ihren Thomas noch einmal sehen; doch von einem Geheimniß und von Gewissensbissen war niemals die Rede. Die dreitausend Rubel hat Herr Hechelski, Hektors Vertrauensmann, dem Mechaniker angeboten; er wollte sogar bis zu zehntausend gehen. Herr von Koczorowski hat alle Annäherungversuche abgelehnt. Niemand fragt Pan Hechelski, wer ihm gestattet habe, über solche Summen zu verfügen. Niemand scheint für möglich zu halten, daß ein Privatspitzel, der für eine Aussage zehntausend Rubel anbietet, den Zeugen flink zum Meineid verleiten will und, als eines im § 159 StGB mit Zuchthaus bedrohten Verbrechens dringend verdächtig, in Haft genommen werden könne. Niemand. Der Fall Cwell ist erledigt. Die schamlose Kupplerin verschwindet; nur die »der Gräfin gänzlich unbekannte Hebamme« bleibt und genügt am Ende auch für Plaidoyerbedürfnisse. Das Licht aus Osten hat nicht lange geleuchtet. Immerhin sieht jetzt auch ein myopisches Auge, auf welchen Tragbalken die Anklage ruht. So unerschütterlich waren die »Feststellungen« der Staatsanwaltschaft, daß schon das wirre Echo eines Kleinleuteklatsches ausreichte, um die Feststeller selbst ins Wanken zu bringen. Zwei Prokuratoren waren bereit, die verblichene Nabelentbinderin auf feurigen Armen, eine reuige Sünderin, in den Glorienhimmel zu heben.


Drei Viertel aller Zeugen, aller Kosten, allen Zeitaufwandes waren zwecklos, konnten unter keinen Umständen die Entscheidung der Richter determiniren. Tage lang wurde verhört und verhandelt, um festzustellen, ob eine Frau von fünfzig Jahren noch gebären könne und ob im vierten, fünften Monat der angeblichen Schwangerschaft in den Hemden der Gräfin Menstrualblutflecke gefunden worden seien. Jedes Handbuch der Gynäkologie konnte schon im Vorverfahren die nöthige Auskunft geben. Und wer das juristische Staatsexamen bestanden hat, sollte, ehe er sich an den Richtertisch setzt, eigentlich auch so viel Medizin gelernt haben, daß er weiß: bis zum Eintritt der Menopause kann, während der ganzen Zeitdauer der Menstrualfunktion, im befruchteten Schoß einer sonst gebärtüchtigen Frau ein Kind wachsen. Die Katamenialblutungen sprächen also nicht gegen, sondern sehr laut für die Möglichkeit der Schwangerschaft; laut sogar noch, wenn sie wirklich bis in den fünften Monat gedauert hätten. Spiegelberg rechnet in seinem Lehrbuch der Geburthilfe das Aufhören der Menses nicht zu den sicheren Zeichen der Schwangerschaft; dieses Zeichen, sagt er, ist zwar werthvoll, kann aber fehlen oder so undeutlich sein, daß es nicht zur Diagnose zu benutzen ist. »In seltenen Fällen erscheint eine Blutung noch nach der Konzeption einmal oder mehrere Male; gewöhnlich in schwachem Grade und unregelmäßig; doch liegen auch Berichte von Weibern vor, die nur während der Schwangerschaft menstruirt gewesen sein sollen ... Die Mehrzahl solcher Abgänge ist nur pathologischer Natur und häufig stammt das Blut nicht aus dem cavum uteri, sondern aus Erosionen und Gefäßektasien des collum.« Laienirrthum also leicht möglich. Haben die am Prozeß Kwilecka betheiligten Herren nie von den Launen der règles surnuméraires gehört, von den Hämorrhagien, die als Folge von Uterusmyom auftreten, von all den Genitalblutungen, die mit der Menstruation nichts zu thun haben? In ihrer eigenen Familie nie von Frauen, deren Menses noch kamen, als der Leibesumfang schon unzweideutig die Schwangere verrieth? Daß eine Frau über Fünfzig Mutter wird, ist nicht alltäglich; doch auch nicht unerhört. »Frauen von fünfzig, ja, von sechzig Jahren haben noch Kinder geboren«, sagt der berliner Gynäkologe Professor Gebhard in Veits Handbuch. Barker hat von einer Achtundfünzigjährigen berichtet, der ein Kind entbunden wurde. Depasse hat 1891 den Fall einer grossesse à cinquante-neuf ans beschrieben. In Eulenburgs Realencyklopädie der Heilkunde giebt der prager Professor Kisch das Resultat der Untersuchungen, die er an fünfhundert Frauen verschiedener Nationalität vorgenommen hat; davon kamen hundertundsechs erst nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres ins klimakterische Alter; in neunundachtzig Fällen trat die Menopause zwischen dem fünfzigsten und dem fünfundfünfzigsten Jahr ein; »in den nördlichen Ländern im Allgemeinen später als in den südlichen.« Als wichtig gilt: Rasse, Vererbung, Klima, Beginn der Pubertät, äußere Lebensverhältnisse: lange mit schwerer Arbeit bepackte Frauen pflegen früher ins Klimakterium zu kommen als reiche, müßige Damen. Graf Wesierski-Kwilecki war 1896 zweifellos zeugungfähig, ists (er könnte seine theuer bezahlte Reputation gefährdet glauben!) vielleicht noch am Tag des Gerichtes. Die Gräfin hatte die Menstrua, konnte also gebären. Dagegen war mit Waschweibergeschwätz nichts auszurichten. Freilich: »Die Angeklagte hat keinen Arzt zugezogen. »Höchst verdächtig. Warum denn verdächtig? Braucht eine Frau, deren Schwangerschaft normal verläuft, durchaus einen Arzt und ist die Untersuchung des Uterus ein solches Vergnügen, giebt sie auch nur solche Beruhigung, daß die nach dem goethischen Wort doppelt Schöne, in der zwei Leben wohnen, sich danach sehnen sollte? Die Anklage fand einen ohne die Annahme bösen Trachtens unerklärlichen Widerspruch darin, daß Isa gesagt hatte, sie reise nach Berlin, weil dort gute Frauenärzte zu haben seien, und dann doch den Professor Renvers, den ihr Herr von Jazdzewski empfahl, nicht rufen ließ. Der Schwurgerichtspräsident kam über diesen ungeheuerlichen Widerspruch (ohne das immer parate Wort »Widerspruch« gäbe es für unsere Alltagskriminalisten überhaupt keine Beweisaufnahme) gar nicht hinweg. Merkwürdig. Eine Frau kann wünschen, in ihrer schweren Stunde für den Nothfall berühmte Spezialisten in der Nähe zu haben, und braucht sie, wenn in der Wochenstube Alles glatt geht, dennoch nicht rufen zu lassen. Vom Nollendorfplatz, wo Professor Renvers wohnt, dauert der Weg in die Kaiserin Augustas-Straße knapp fünf Minuten. Gynäkologen jeglichen Ranges sind durchs Telephon rasch herbeizuklingeln. Ganz so bequem hat mans in Wroblewo nicht. Darbende Doktoren ersehnen vielleicht eine Bestimmung, die jede Schwangere verpflichtet, beim Beginn der Wehen einen Arzt »zuzuziehen« (auch ein hübsches Wort; Sprachgebrauch: Er hat sich eine Krankheit und dann einen Arzt zugezogen). Noch aber ist solche Pflicht von keinem Gesetz vorgeschrieben; noch gebären selbst in civilisirten Ländern gewiß neun Zehntel aller Frauen ohne ärztlichen Beistand; noch hält man das Reifen und die Expulsion des Kindes für einen natürlichen Prozeß, der den gelehrten Helfer erst fordert, wenn die Puerperalvorgänge von der Norm abweichen. In Wroblewo waren erwachsene Töchter, vor deren neugierigem Auge eine fünfzigjährige Mutter sich nicht gern ins Wochenbett legt; war ein krankes Faktotum, eine Hausfranzösin, deren Gebresten die Gräfin nie recht zur Ruhe kommen ließen; war, wenn Komplikationen eintraten, ein namhafter Spezialarzt nicht ohne gefährlichen Zeitverlust herbeizuschaffen; und eine nervöse Dame, deren hitziger Phantasie während der Schwangerschaft alle Hemmungen fehlen, konnte wohl zu der Zwangsvorstellung gelangen, die feindliche kwilczer Linie werde die Möglichkeit finden, in Wroblewo dem Kind oder der Mutter ein Leid anzuthun. Gründe genug, nicht zu Hause zu bleiben; zumal für die launische, excentrische, reiselustige Isabella. Ein Wochenschwindel war, unter Assistenz der in solchem Geschäft erfahrenen Hebamme Ossowska, auf einem entlegenen polnischen Gut leichter durchzuführen als im berliner Westen. Die Gräfin nahm eine andere, als tüchtig empfohlene Hebamme und bat ihren Hausarzt telegraphisch, zu kommen; nur ihren Hausarzt: denn die »Zuziehung einer Autorität« war eben nicht nötig. Das Alles konnte in der Voruntersuchung festgestellt werden und bot, als vollkommen normal, nicht das geringste Verdachtsmoment. In der Voruntersuchung hat auch die Amme, gegen deren Zeugniß kein Bedenken sprach, ausgesagt, das Kind, das ihrer Brust anvertraut war, sei ohne Zweifel ein neugeborenes gewesen; sie selbst habe das Würmchen von dem meconium, dem Kindspech der ersten Lebensstunden, gesäubert und es habe erst ordentlich getrunken, als ihm von Rosinski das Zungenband gelöst war. Der Abgeordnete Propst von Jazdzewski, der Hunderte von Kindern getauft hat, erklärte mit äußerster Bestimmtheit, der Knabe, dessen Leib er als Täufer betastete, könne nur ein paar Tage vorher geboren worden sein. Während des Geburtaktes war Isas Tochter neben, Isas Freundin auf der Schwelle der Wochenstube gewesen. Wenn diese Aussagen nicht durch neue Gravantien erschüttert schienen, konnte der ganze Fragenkomplex für die Hauptverhandlung nicht mehr erheblich sein. Und, nur nebenbei: ist Humanität, Ritterlichkeit, Germanenkeuschheit (und wie die schönen Zierwörter noch heißen mögen) in Gerichtssälen denn ein leerer Wahn geworden? Ists nöthig, vor den Kindern, den Feinden, der lungernden Sensationsucht das Geschlechtsleben einer Angeklagten, Gräfin oder Taglöhnerin, zu entschleiern, wenn diese Exhibition für die rechtliche Beurtheilung des Thatbestandes doch werthlos bleiben muß, dem Erkenntnis suchenden Richter nicht den Weg weisen kann? Wozu Menschenleid, das der Sache nicht nützt?

Eben so unerheblich war der aus Paris eingeschleppte Plunder. Eine Dame hat 1896 bei einer lutetischen Hebamme ein Kind zu kaufen gesucht; kein irgendwie ernst zu nehmendes Indizium spricht dafür, daß Isabella Kwilecka diese Dame war; höchst unwahrscheinlich, daß eine Polin einen Gallierbastard in ihre Sippe schmuggeln will. Thut nichts: die Hebamme wird auf Staatskosten nach Berlin spedirt. Sieht die Gräfin und sagt: Die wars nicht. Wird der Quark nun wenigstens weggeräumt? Nein: er wird in der Hauptverhandlung noch einmal aufgetischt, würde vielleicht als ein besonders feiner Leckerbissen empfohlen, wenn die sagefemme nicht so weise gewesen wäre, für die zweite Fahrt nach Berlin eine Entschädigung zu fordern, deren Höhe ein preußischer Staatsanwalt nicht zu verantworten wagt. Natürlich wird nicht das winzigste Butterkügelchen gefunden. In der selben guten Stadt Paris hat im selben Jahr eine Ausländerin einen Gummibauch gekauft. Auch hier ist jede Möglichkeit, die Identität festzustellen, von vorn herein ausgeschlossen, trotzdem ein Freund Hektors, des Allumfassers, Maler von Metier, an der Seine als Amateurdetektive in der Sache eifrig gearbeitet hat. Zur Hauptverhandlung aber wird auch für dieses Beweisthema aus Paris ein nicht klassischer, doch romantischer Zeuge geholt, das Gerede spinnt sich über Stunden hin, halbe Tage, und das Ergebniß ist, wie zu erwarten war: Null. Was bleibt noch? Eine Depesche, deren Wortlaut neben der harmlosesten auch eine üblere Deutung zuließe. Aber die Angeklagte kann nicht klipp und klar angeben, warum sie 1896 überhaupt nach Paris gereist ist. Ungemein verdächtig. Einer polnischen Gräfin, die den Werth des Geldes nie wägen lernte und von der rage du chiffon besessen ist, darf man gewiß nicht zutrauen, sie sei so weit gereist, nur um die Boulevards und die Läden der Rue de la Paix wiederzusehen, sich zu amusiren und die neusten Errungenschaften der Kosmetiker heimzubringen. Noch verdächtiger: sie weiß 1903 nicht mehr, wo sie 1896 in Paris gewohnt hat. »Aber, Frau Gräfin, wollen Sie uns im Ernst...?« Bald danach erzählt der Zeuge Rosinski, er habe Namen und Straße des berliner Hotels vergessen, in dem er 1897 abgestiegen sei. Niemand horcht erstaunt auf; ein Zeuge, kein Angeklagter! Und wenn die Gräfin nun wirklich in Paris Etwas zu verbergen gehabt, sich unter falschem Namen einquartirt hätte und jetzt Gedächtnißschwäche heuchelte, weil sie ihrer Familie gern verschweigen möchte, was damals geschah? Wäre damit das Geringste für eine Kindesunterschiebung bewiesen? Kann selbst der Sauberste jedem Schritt, den er einmal that, von Millionen Augen nachspüren lassen? Und wissen unsere Kriminalisten nicht, nach Pitaval, Richer, Feuerbach noch immer nicht, wie oft das einzelne Verdachtsmoment den Betrachter narrt? So lange nach Jean Paul nicht, daß seltsamere Zufälle, als die reichste Phantasie der Romanschreiber auszusinnen vermag, in Helle und Dunkel des Alltages das pausenlos dichtende Leben erfindet?

Sie wissen, wenn sie im schwarzen Talar auf dem Richterstuhl sitzen, von diesem Leben nicht viel. Im Prozeß Sternberg hielt der Vorsitzende für ganz unglaublich, daß eine Prostituirte den Namen eines Kunden nicht kenne, der mehr als einmal zu ihr gekommen sei; der alte Herr glaubte wohl, auch solchen Damen schicke man vorher die Visitenkarte ins Zimmer. Im Prozeß Kwilecka erlebten wir noch höhere Wunder. Das Unzulängliche ward Ereigniß; Unmögliches fand schnell willigen Glauben. Die Gräfin hat Tücher um den Leib gewickelt, Schrotbeutel, einen Gummibauch (Alles zusammen oder der Reihe nach?) und neun Monate lang durch geheuchelte Schwangerschaft die Erfahrensten, Mütter und Großmütter, getäuscht. Sie hat aus Wroblewo in Bordeauxflaschen Schweineblut, aus Krakau eine Nabelschnur nebst Nachgeburt nach Berlin geschafft, mit schrillem Gekreisch fünfstündige Wehen markirt, vor zwei verheiratheten Frauen, vor Amme und Hausarzt mit vollem Erfolg die müde Wöchnerin gemimt. Am Kneiptisch, beim Ballskat würde der Richter solche Erzählung ins Fabelreich weisen. »Seit sieben Jahren schleicht das Geraun über ein Hintertreppendelikt durch die Leutekammern zweier polnischen Rittergüter: kein Wunder, wenn der Klatsch ins Riesenmaß wuchs. Laßt mich in Frieden! Einer Frau, die man genau kennt, sieht man, auch ohne den Bauchumfang zu messen und den Foetalpuls zu fühlen, an, ob sie in anderen Umständen ist; meist ein ganz verändertes Gesicht. Die Ausstopfung allein thut es also nicht. Wer diese Pantomimik so lange, ohne sich je zu vergessen, vor mißtrauischen Blicken durchführt, könnte sich für Geld sehen lassen. Und nun gar die Puerperalkomoedie vor Amme und Arzt, das Schweineblut, der krakauer Import, – nein: lieber noch her mit dem Blumenmedium. Die nächste Runde!« In foro ists anders. Da schweigt der schlichte Menschenverstand, das Unterscheidungvermögen schwindet und aus dem Dunkel taucht, nur von irren Flämmchen uralten Aberglaubens noch umzuckt, die Kolportagewelt mit all ihren Wonnen und Schrecken, ihren rosigen Engelchen und pechschwarzen Teufeln. Alles Menschliche wird fremd.

Kann ein Engel das Kind eines Teufels sein? Sicher; Hugo, Sue, D'Ennery haben mit solchen Kontrasten gern die Nerven gerüttelt und in den Groschenheften wachsen aus Misthaufen immer die weißesten Lilien. Auch dieses Schauspieles durften wir uns in Moabit freuen. Aniela Andruszewska: eine Bestie; Jadwiga, ihr Töchterlein: die Zier jeder Menschengemeinschaft. Aniela hat das Kind nebst Zubehör in Krakau eingehandelt, nach Berlin gebracht und auf dem Sterbebette die Tochter verpflichtet, dem Grafen Hektor das Furchtbare zu melden. Trotz dem Gelöbniß hat Jadwiga zwei Jahre gewartet und, nach erfüllter Kindespflicht, viel von dem großen Stück Geld geredet, das sie bekommen werde, bekommen müsse. Sie ist mit Hechelski, Hektors Spürhund, verwandt, hat mit seiner Hilfe ihr Beichtsprüchlein zu Papier gebracht; und brauchte, mit ihrem halb eingedrillten, halb wirren Geschwätz, ernsten Männern nicht die Zeit zu stehlen. Im Schwurgerichtssaal hat sie die Hauptrolle. Ungefähr Johannes vor Herodias und dem Tetrarchen. Was sie sagt, ist unzweifelhaft wahr, wer ihr frevelnd widerspricht, des Meineides dringend verdächtig. Kann gar noch festgestellt werden, daß Mutter Aniela im Januar 1897 vier, fünf Tage lang nicht in Wroblewo war, dann sind Kwileckis und Genossen verloren. Ein Schock Zeugen zu dieser hochnothpeinlichen Frage. »Die Alte war da.« »Die Alte kann weggewesen sein.« »Ich erinnere mich nicht.« Und wenn sie nun verreist gewesen wäre? Das hätte, Hoher Gerichtshof, auch noch nichts bewiesen. Das gab nicht einmal hinreichenden Grund zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Zu beweisen war, daß die Gräfin Wesierska-Kwilecka nicht geboren, in gewinnsüchtiger Absicht ein Kind unterschoben hatte. Wenn andere haltbare Indizien fehlten, bewies eine Reise der Wirthschafterin gar nichts. Und doch hätten die Geschworenen die Schuldfragen wahrscheinlich bejaht, wenn diese Reise ihnen glaubhaft gemacht worden wäre. »Gott, Gott, auf welchen Fundamenten ruht die menschliche Gerechtigkeitpflege!« Hebbels Wehruf soll nie verhallen. . . In der akustischen und optischen Wolke, die in heißen, von keuchender, schwitzender Menschheit überfüllten Schwurgerichtssälen entsteht, wird jede Schallirrung, jede Luftspiegelung möglich. Wie Alkoholdunst legt sichs um das Hirn. Als ich, schon in der ersten Woche, über den Inbegriff dieser Verhandlung leise zu lachen wagte, starrten die Nachbarn mich beinahe entsetzt an. Sie waren im Rausch; von Isabellens Schuld brünstig überzeugt. Später haben sie auch gelacht. Zu spät. Drei Viertel der Beweisaufnahme waren zwecklos; mindestens drei Viertel des Kostenaufwandes nutzlos verthan. Als Isa sich fürs letzte Wochenbett vorbereitete, ließen die Verbündeten Regirungen eine Strafprozeßnovelle scheitern, weil der Reichstag die Berufunginstanz mit fünf, nicht, wie sie vorschlugen, mit drei Richtern besetzen wollte. Fünf: Das würde zu theuer, Ich glaube, daß die ergebnißlosen Prozesse gegen die Direktoren der Pommernbank und gegen Kwileckis den preußischen Fiskus größere Summen gekostet haben, als der 1896 verweigerte Mehraufwand im ganzen Reich für zwei Haushaltsjahre verschlungen hätte. Und der Servilste selbst wird nicht sagen, dieses Geld habe den Ruhmesglanz deutscher Rechtspflege vor dem Blick Naher, Ferner gemehrt.

Unfaßbar, unbegreiflich wie ein Räthselbild aus weitenfernen Kulturen war mir der Eifer, den zwei Königlich Preußische Staatsanwälte hier aufboten, um vier Menschen ins Zuchthaus zu bringen. Zwei Männer, die als Privatpersonen gewiß eines Spätzchens Flügellähmung mitleiden, ihrem Dienstmädchen nicht ohne zwingenden Grund einen Sonntagsausgang verbieten würden. Ich muß annehmen, daß sie von der Schuld der Angeklagten überzeugt waren. Doch konnte sich, mußte nicht in diese Ueberzeugung manchmal wenigstens ein Zweifel drängen? Berryer, nur ein Advokat, dessen Hilfe aber von Louis Napoleon und Ney, von Lamennais und Chateaubriand gesucht ward, und, Alles in Allem, ein Mann, hat gesagt: »Il vaut mieux laisser dix coupables en liberté que de frapper un innocent.« Schien den Staatsanwälten nicht einen Augenblick möglich, daß die Gräfin, der Graf, die Dienerinnen unschuldig seien? Niemals, beim Kaliber dieser Zeugenschaar? Welche Prangerstrafe hätte sie schimpflich genug gedünkt, wenn, etwa in einem Meineidsprozeß, diese Völker zur Entlastung Beschuldigter vorgeschickt worden wären? Caecilie Parcza. Jahre lang die Lustdirne (so reden Staatsanwälte sonst oft von solchen Mädchen) eines Offiziers, der ihre Zärtlichkeiten bezahlt. Ein entmenschtes Geschöpf, das sein Kind (hier macht sich der Hinweis auf die Löwin und ihr Junges gut) für schnödes Geld verschachert, sich nie mehr drum kümmert und das Muttergefühl erst entdeckt, als wieder Geld zu verdienen scheint. Würde eine rechte Mutter, meine Herren Geschworenen, nicht hundertmal lieber auf alles Glück verzichten, als ihr Fleisch und Blut aus dem Glanz einer Grafenherrschaft in die dumpfe Bahnwärterhütte holen? (Die Barbara in Hebbels »Demetrius« ist wirklich aus edlerem Stoff als diese unheilige Caecilie.) Frau Ossowska. Eine Person, die, weil die Sache verjährt ist, schamlos gesteht, daß sie an einer Kindesunterschiebung mitgewirkt hat, die auf Kassibern von den Summen spricht, die ihre Aussage ihr eintragen wird, und der Gottes Finger das Schandmal auf die Stirn gebrannt hat. Jadwiga Andruszewska. Eine Hysterische, die nicht weiterkann, wenn ihre Textwalze abgeleiert ist; die von der eigenen Schwester des Meineides bezichtigt wurde; eine Kreatur Hechelskis, die auf das zu erwartende Sündengeld schon Schulden gemacht hat. Hechelski selbst, der als gewerbmäßiger Verleiter zum Meineid längst ins Zuchthaus gehört. Und dieser Graf Hektor, der, statt die Ermittlungen der zuständigen Stelle zu überlassen, seine Agenten mit voller Börse durch Europa hetzt und mit den feinen und groben Mitteln der Korruption für einen Vermögensvortheil ficht! Solche Zeugnisse, nebst Waschfraubasereien und Hebammenklatsch, sollen den blanken Ehrenschild einer uralten Adelsfamilie, für die Standesgenossen, Prälaten und treue Diener die Hand zum Schwur heben, auch nur mit dem kleinsten Fleck beschmutzen? Nein, meine Herren, noch . . . Ungefähr so wäre es gekommen. Und nun kein Zweifel, nicht das leiseste Bedenken, wo vier Menschenleben auf dem Spiel stehen und das Schicksal eines Geschlechtes entschieden werden soll? Unsere Staatsanwälte sind nicht mehr im alten Wortsinn procureurs, deren Hauptsorge sein mußte, der Staatskasse möglichst viele Vermögenskonfiskationen und hohe Geldstrafen zu bescheren. Auch Kläger in der Bedeutung, wie noch die Karolina und der ganze Parteiprozeß sie kannte, sind sie heutzutage nicht mehr, sondern auf dem Strafrechtsgebiet Vertreter der Staatshoheit und verpflichtet, die entlastenden Thatbestandsmerkmale mit nicht geringerem Eifer als die belastenden ans Licht zu fördern. Warum sehen wirs so selten und müssen doch glauben, daß jeder Staatsanwalt seine Pflicht zu erfüllen sucht? Suggestion der Gewohnheit, die nur noch Nummern, nicht Menschen kennt und den Verdacht zur Gewißheit aufbläst? Berufskrankheit, wie die Bäckerbeine und die Phosphornekrose? In der »Rothen Robe« sagt der Schwurgerichtspräsident zum Staatsanwalt: »Sie sind aufgeregt; verstehe; vor dem ersten Todesurtheil! Das giebt sich mit der Zeit.« Mag sein. Aber im Fall Kwilecka, nach dieser Beweisaufnahme, nicht einen Blick auf die Fülle des Entlastungmaterials, nicht ein armes Wörtchen, das die Unschuld der Angeklagten immerhin möglich erscheinen läßt? Statt ruhiger Abwägung der Ergebnisse in schroffstem Ton die Behauptung, jedem Juristen, jedem vernünftigen Menschen sogar müsse solcher Beweis zum Schuldspruch vollauf genügen? Den Vertheidigern wird oft vorgeworfen, sie dienten der honorirenden Partei, nicht der Wahrheit, deren Bettlerblöße zur Honorantenrolle nicht taugt. Die Geschmähten sollten in einer Jahresstatistik feststellen lassen, wie oft Staatsanwälte in der Hauptverhandlung die Anklage zurückgezogen oder mindestens im Schlußvortrag die entlastenden Umstände nachdrücklich betont haben. Der höchste preußische Orden trägt das Motto: Suum cuique; und patriotische Schreiber betheuern, dieses Wort sei stets Preußens Wahlspruch geblieben. Bei Cicero, der es, wirklich, dreist noch vor Friedrich dem Ersten sprach, hieß es: Justitia in suo cuique tribuendo cernitur. Der Ursprung scheint vergessen. Markus Tullius und Ulpian werden nicht mehr gelesen. Noch heute aber ist das sichtbarste Wesenszeichen der Gerechtigkeit, daß sie Jedem das Seine giebt. Dröhnt Altmoabit nicht vom Wehgeschrei der Steine?

Doch um nicht selbst in den eben gerügten Fehler zu fallen, muß ich auch hier die mildernden Umstände anführen. Als Instigator, als treibende Kraft, war Graf Hektor Kwilecki thätig. Ein ungemein gewandter Herr, der ohne Verletzung der Eidespflicht sagen konnte, er glaube, daß die Ermittlungen (die nach Frankreich, Rußland, Oesterreich führten und gierige Geschäftsleute Monate lang in Athem hielten) ihn nicht mehr als sieben- bis achttausend Mark gekostet haben. Ein Mann, der mit Ansehen und klingendem Brustton selbst Staatsanwälten zu imponiren vermochte. Am siebenzehnten Verhandlungtag war er, nach siebenjähriger Spürarbeit, seiner Sache noch ganz sicher; am neunzehnten bat er der Gräfin die Verdächtigung ab, sorgte aber dafür, daß den Geschworenen die Abbitte erst nach dem Wahrspruch bekannt werde. Herzig, nicht wahr? Er hatte sich, recht plötzlich, von der Unschuld seiner Verwandten überzeugt und wußte, daß an eine Verurtheilung nicht zu denken war, wenn er die neue Ueberzeugung so offen wie zuvor die alte aussprach. Das wäre ja aber ein Versuch zur Beeinflussung der Richter gewesen; und so was thut man doch nicht. Wurde die Schuldfrage von der Jury bejaht: dann konnte Hektor zu Isa sprechen: »Theures Weib, gebiete Deinen Thränen! Ich bat Dir gestern schon Alles ab«. Und zu den zürnenden Landsleuten: »An mir liegts nicht; ich habe Sehnen und Groll in des Lethe stillen Strom versenkt; aber so sind diese Preußen.« Glissez, poète, n'appuyez pas ... Noch wichtiger war, daß nach den Ergebnissen der Voruntersuchung gelehrte Richter den Verdacht »hinreichend« gefunden und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hatten. (Hoffentlich ändert die Strafprozeßreform die Bestimmung, wonach die »Nichteröffnung« mit thatsächlichen und rechtlichen Gründen, die Eröffnung nur mit der Feststellung hinreichenden Verdachtes zu motiviren ist. Denn diese Bestimmung kann selbst gewissenhafte Richter auf den Gedanken bringen: »Ganz klar ist die Sache nicht; lehnen wir, mit ausführlichen, also leichter anfechtbaren Motiven, die Eröffnung ab, dann geht der Staatsanwalt ans Beschwerdegericht und unser Beschluß wird am Ende noch aufgehoben; mag sich die Spruchkammer selbst Klarheit suchen.« Auf die erkennenden Richter drückt dann aber schon wieder die Thatsache des Eröffnungbeschlusses, gegen den es übrigens nicht, wie gegen die Ablehnung, ein Beschwerderechtsmittel giebt.) Und nun kamen noch die Sachverständigen. Herr Dr. Rosinski hält die Gräfin der That für fähig. Herr Dr. Störmer glaubt nicht an die Entbindung. Der Titularprofessor Dr. Dührssen, der, in der Stadt Olshausens und Gusserows, von Staatsanwälten und höheren Reportern als »gynäkologische Autorität ersten Ranges« angestrahlt werden kann, ist beinahe sicher, daß Isa, die er 1903 kennen lernte, 1896 nicht schwanger war. Beinahe sicher. Eine Leistung. Nur der greise Professor Freund, der seit Jahrzehnten im Elsaß der beliebteste Frauenarzt ist, sagt: Hier fehlt jede Grundlage für ein Gutachten, denn wir haben nur gehört, nicht gesehen, was vor sieben Jahren geschah; das Gehörte aber liefert jedenfalls nicht den geringsten positiven Beweis gegen die Schwangerschaft und Geburt; und den Bereich der Vermuthungen überlasse ich neidlos dem Kollegen Dührssen. Doch der alte Praktikus Freund ist ja von der Vertheidigung geladen. »Merkwürdig, daß die vom Vertheidiger geladenen Sachverständigen während der Hauptverhandlung nie anderen Sinnes werden.« (Merkwürdig: die von der Staatsanwaltschaft geladenen auch nicht; trotzdem Aktenkenntniß das mündliche Verfahren niemals ersetzen kann.) Die Vertreter der Anklage hatten also starke Stützen. Die stärkste in dem Schwurgerichtspräsidenten, Herrn Landgerichtsdirektor Leuschner. Der hätte auf Isas Schuld geschworen; fand deshalb jeden Entlastungzeugen des Meineides und der Begünstigung verdächtig; ganz unglaublich, daß Gutsinsassen, für die ein Ortswechsel ein Ereigniß, die Eisenbahnfahrt eine Lebenserinnerung ist und die in engen Raum zusammengepfercht sind, heute noch wissen wollen, die Wirthschafterin Andruszewska sei im Jahre 1897 vier, fünf Tage weggewesen; durchaus glaublich dagegen, daß ein berliner Droschkenkutscher heute beschwören kann, mit welcher Geberde ihm vor sieben Jahren eine Frau das Fahrgeld gegeben habe. Die aufmarschirende Edelmannschaft, der Propst, die Amme, Frauen, denen die Schwangere sich im Hemd gezeigt hatte: Alles unglaubwürdig oder bethört. »Wenn Sie nun aber hörten, unter dem Hemd sei ein Gummileib gewesen? Sie werden nachher einen Eid zu leisten haben!« Ueber allen Zweifel erhaben scheint aber, was Herr Hechelski und die Damen Andruszewska und Ossowska aussagen. Der Vorsitzende fragt nach der Schnur die Anklage ab, sieht in jeder von diesem ehrwürdigen Schriftstück abweichenden Darstellung die Absicht, zu »leugnen«, verbirgt seine Auffassung der Sache keinen Augenblick und beanstandet schließlich sogar noch in den Schlußvorträgen der Vertheidiger Sätze, die ihm nicht gefallen. »Das können Sie in dieser Allgemeinheit doch nicht behaupten.« »Ich muß bitten, die Sache nicht satirisch zu behandeln.« Und so weiter. Das Plaidoyer wenigstens pflegte bisher, so lange der Redner nicht den Anstand gröblich verletzte, vor Unterbrechung geschützt zu sein. Herr Direktor Leuschner ist vielleicht ein vortrefflicher Jurist. Sicher kein Psychologe; und zur Leitung solchen Prozesses ganz ungeeignet. Die Aufgabe, die der Vorsitzende nach der Strafprozeßordnung in der Hauptverhandlung zu bewältigen hat, geht ja fast über Menschenkraft. Kein europäischer Monarch hat ähnliche Macht. Der Präsident ist im Saal der Herrgott. Das läßt sich nicht aus Aktenbündeln lernen. Götter werden geboren ... Leise, – nein, doch lieber ganz laut muß es gesagt werden: Wir haben keine Richtertalente mehr; nicht die Männer, die mit moderner Bildung und einer aus freier Anschauung erworbenen Kenntniß des Menschen und seines Erlebens das stolze Bewußtsein ihres majestätischen Berufes vereinen. Die nur Richter sein wollen und sich eher tothetzen ließen, als daß sie dem Nächsten, dem Belastetsten auch nur um Haaresbreite sein Recht verkürzten. Wir haben arbeitsame Gerichtsbeamte, die »mit der Sache vorwärts kommen möchten«. Darum kennt das Volk auch keinen von ihnen, ist ihr Name ihm Schall und Rauch. Einst zog man auf der Straße den Hut vor Einem, der über Leben und Ehre des gefährdeten Bürgers allmächtig verfügt.

Auf dem Holzstuhl des Gerichtsdieners sitzt, dicht neben der Thür, die den Großen Schwurgerichtssaal öffnet, fröhlich der weiße Knabe. Das Gedräng macht ihm immer noch Spaß. Hinter der Thür wird inzwischen die Frage verhandelt, ob seine Eltern ins Zuchthaus kommen sollen. Er lacht, räkelt sich kokett und giebt Bekannten gnädig eine Patschhand. Weder Zweifel noch Sorgen. Und hat in drei Wochen doch mehr gesehen, gehört, gewittert, als er in dreißig Jahren vergessen kann. Und wenn drinnen die Männer wollen (die rechts sitzen und ihn jedesmal so genau musterten, als er hereingeführt wurde), dann sieht er Wroblewo nie wieder und kommt zu Meyers ins Bahnwärterhüttchen, wo ein rachitisches Brüderlein nebst einem Brustkind seiner warten, und kann, da anderer Zeitvertreib fehlt, durch die schmale Fensterscheibe zugucken, wie Mutter, während Vater schläft, in starker Hand draußen die Signalfahne schwingt.


Als der Freispruch verkündet war, jauchzte im Saal, jubelte vor dem Gerichtshaus die Menge. Begeisterung für die (schließlich nicht allzu saubere) Sache der polnischen Gräfin? Nein. Triebhaft sprach in Hunderttausenden das Gefühl: Hier war, in diesem Prozeß, Alles beisammen, was in unserem Rechtswesen greisenhaft ist, völlig unbrauchbar für die Formen modernen Europäerlebens; und diesen Prozeß hat der Staat verloren. Hurra! »Der Staat.« Wenn im rothen moabiter Palast ein Fenster geöffnet war, muß doch mindestens ein Robenträger vernommen haben, daß des seltsamen Jubelrufes Sinn nicht war, den Sieg der Gräfin Isabella Kwilecka zu feiern.

Mischte Caeciliens Stimme sich in den Jubelchor? Durfte eine rechte Mutter daran denken, ihr Fleisch und Blut aus dem Glanz einer Grafenherrschaft in die dumpfe Bahnwärterhütte zu holen? Hätte sie nicht hundertmal lieber für ihren Lebensrest auf jede Freude verzichtet? Diese Mutter that anders. Caecilie Parcza hat ihr Kind verkauft. Caecilie Meyer heischt es für sich. Im Bund mit den kwilczer Agnaten, die für das Majorat streiten, führt sie gegen den Grafen Zbigniew Kwilecki einen Civilprozeß. Wird vom posener Landgericht abgewiesen; setzt beim Oberlandesgericht aber die Anerkennung ihrer Mutterrechte durch. Der am dreißigsten Januar 1897 auf dem berliner Standesamt als Joseph Stanislaus Adolf Graf Kwilecki angemeldete Knabe ist, nach dem Urtheil des Oberlandesgerichtes, das Kind, das Fräulein Parcza einem österreichischen Hauptmann geboren hat. Gräfin Isabella ist tot. Bleibts bei dieser Entscheidung? Nein. Das Reichsgericht (dessen Präsident dem Civilsenat vorsaß) hat das Urtheil aufgehoben und die Klage der Frau Meyer (mit einem Spruch von unbrechbarer Rechtskraft) abgewiesen. Der höchst merkwürdigen Frau Caecilie Meyer-Parcza, die dem Psychologen die wichtigste Gestalt dieser Tragikomoedie ist; in Ewigkeit bleibt. Sie will »weiterkämpfen«. Wofür? Im Schwurgerichtssaal hat sie, im Advent 1903, nicht gewagt, zu sagen: »Der als Joseph Kwilecki ins Personenstandsregister geschmuggelte Knabe ist mein Sohn.« Nur Etwas von Glauben gestammelt. Ist seitdem aber unermüdlich. Sie hat das Kind, das sie ihrem Buhlen gebar, verkauft, sich nie mehr darum gekümmert und das Muttergefühl erst entdeckt, als wieder Geld zu verdienen war. Spricht und handelt sie wider besseres Wissen? Dann ist sie nicht unholder als manche Heldin des Pitaval. Glaubt sie selbst an ihre Mutterschaft und will wirklich ihr Fleisch und Blut aus dem Glanz eines Grafenschlosses in die häßliche Bahnwärterhütte holen? Dann dürfte der Volksmund sie ein Ungeheuer nennen. Damit ers gut habe, hat sie den Kleinen verkauft. Nun hat ers gut; ist Grafensproß, Majoratserbe und kann, durch Fleiß und sparsame Wirthschaft, zum steinreichen Mann werden. Aber die Mutter gönnts ihm nicht. Unterschreibt Vollmachten und läßt in ihrem Namen Prozesse führen, um den Jungen aus dem Wohlstand, der Adelsherrlichkeit zu drängen. Wo der Quell des natürlichen Gefühles vergiftet ist, sickert kein reiner Tropfen ans Licht; und in keinem Land verbürgter Rechtsnormen dürfte aus solchem Born ein Richter das Urtheil schöpfen. Kein durch Pflicht und Recht zu öffentlicher Wägung des Thatbestandes Berufener durfte dulden, daß der Toten, wie erwiesene Schuld, nachgesagt werde, was gegen die Lebende in zwei Lustren nicht zu erweisen war. Keiner übersehen, mit welchen Mitteln dieser Kampf geführt worden war; noch die Frage vergessen, ob die Gier, die ihn weiterführt, nicht, auch wenn sie ungesättigt bleibt, das Leben eines Menschen, eines schuldlosen, zerrütten könne. Und ob ein Rechtszustand gut ist, der Solches erlaubt.


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