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Zweites Kapitel.

Im ganzen Malencotal sprach man noch viele Tage hindurch über den geheimnisvollen Toten, dessen junges Leben in so grauenhafter Weise geendet hatte. Selbst der Mollerobach schien Worte des Mitleids zu murmeln und manchmal sogar laut aufzubrausen, als würde er nach Rache rufen. Dagegen schien Flavio Campana in der Erde des Kirchhofs von Sondrio ein ganz behagliches Plätzchen für seine ewige Ruhe gefunden und seinem Mörder verziehen zu haben.

Der eifrige Untersuchungsrichter jedoch hatte sich keineswegs schon beruhigt. Jeden Tag erwartete er die freudige Nachricht, daß der »genannte« Fritz Neumüller, von Beruf Pianist, der Gerechtigkeit in die Hände gefallen wäre. Er hatte ja im ganzen Veltlin und durch die Vermittlung der italienischen Gesandtschaft in Bern auch in den angrenzenden Teilen der Schweiz die Festnahme des Mörders angeordnet. Aber keine Nachricht traf ein, die dies meldete. Wer weiß, auf welchen verborgenen Pfaden Fritz Neumüller der Sühne entflohen war.

Jene Koffer, die der Hotelier in Sondrio seinerzeit nach St. Moritz gesandt hatte, waren dort angekommen, aber wieder an den Absender zurückgegangen, um dem Gericht zur Verfügung gestellt zu werden.

Während man den Täter eifrig suchte, wurde in Como ein Mann verhaftet, der dadurch auffiel, daß er in Touristenkostüm, Kniehosen, verschnürter Jacke und ohne Gepäck reiste. Ein Carabiniere, der in Sondrio zufällig den Leichnam Flavio Campanas gesehen hatte, erkannte sofort, daß der verdächtige Fremde in ganz gleicher Weise gekleidet war. Dieser schien sich übrigens über den neugierigen Carabiniere, der ihn ausfragte, gar nicht zu wundern. Es fiel ihm auch gar nicht ein, einen falschen Namen anzugeben und dadurch den Mann des Gesetzes in Verlegenheit zu bringen; denn die Ähnlichkeit der Kleidung wäre ja noch kein hinreichendes Motiv für die Verhaftung gewesen. Aber der verdächtige Fremde sagte gar nichts. Er ließ sich in den Wartesaal führen und, ohne auch nur im geringsten Einspruch zu erheben, durchsuchen. Man fand in seinen Taschen eine Menge italienischer, französischer und englischer Banknoten und in seinem Portefeuille einen Paß, der auf Fritz Neumüller, geboren in Agram (Kroatien), neunundzwanzig Jahre alt, von Beruf Pianist, lautete. Ferner wurden ein Feldstecher und ein Revolver mit vier geladenen Läufen bei ihm gefunden. Auf die Frage, wo seine Koffer seien, gab er keine Antwort.

So wurde Fritz Neumüller der Gerichtsbehörde eingeliefert, erwiderte aber auf alle an ihn gerichteten Fragen nur mit ja und nein. Nicht als ob er die italienische Sprache nicht zu verstehen schien, denn er folgte den Fragen des Untersuchungsrichters mit großer Aufmerksamkeit, aber seine Antworten blieben immer gleich einsilbig, wie sehr ihn derselbe auch ermahnte, sein System zu ändern. Er solle doch seine Tat logisch erklären, meinte der gutmütige Richter. Man könne doch nicht annehmen, daß ein gebildeter Mann, noch dazu ein Künstler von Ruf, ohne ein plausibles oder wenigstens entschuldbares Motiv gehandelt habe. Aber auch gegenüber dieser wohlgemeinten Ermahnung änderte der Angeklagte seine Methode nicht.

Man gab ihm einen Zellengenossen, um ihn vielleicht auf diese Weise zum Reden zu bringen. Aber Fritz Neumüller blieb auch auf die anscheinend teilnahmsvollen Fragen dieses Mannes stumm wie das Grab und warf ihm nur einen aus Mitleid und Verachtung gemischten Blick zu.

Ein anderes Mal wurde der Häftling von zwei anderen Amtspersonen, dem Staatsanwalt und dem Gefängnisdirektor, besucht. Der Staatsanwalt, ein großer, dicker Herr, kündigte ihm an, daß der Anklagebeschluß bereits feststehe, daß man aber dennoch eine direkte Aussage des Angeschuldigten wünsche. Man sei zwar über ihn genügend unterrichtet, da aus Agram Auskünfte angelangt seien, die über ihn nur Günstiges mitzuteilen wußten und erklärten, daß man ihn für unfähig halte, das schwere Verbrechen begangen zu haben.

Über die Lippen und die Augen Fritz Neumüllers spielte bei dieser Eröffnung ein trauriges Lächeln.

Der Staatsanwalt fügte hinzu, man habe auch erfahren, daß er seine Vaterstadt wegen einer unglücklichen Liebe verlassen habe, das heißt, seine Geliebte habe ihn verraten. Deswegen sei er nicht mehr nach Agram zurückgekehrt. Doch wer weiß, ob seine ehemalige Braut, die schon lange leidend gewesen sei, nicht durch die Nachricht von seinem Verbrechen den Todesstoß erhalten habe.

Nicht einmal diese Mitteilung rief auf dem bleichen Antlitz des Angeklagten einen Ausdruck des Schmerzes oder des Mitleids hervor. Der Staatsanwalt suchte sich diese Gleichgültigkeit dadurch zu erklären, daß dieser Mann, den im Augenblicke des Mordes seine Leidenschaft hingerissen hatte, ruhig geworden war, nachdem er seine Rachegefühle gesättigt hatte. Und er sagte sich selbst, daß hier ein rachsüchtiges Temperament vorliege, mußte sich aber auch gestehen, daß in der Rekonstruktion des Verbrechens noch viele Lücken vorhanden wären. Nichtsdestoweniger eröffnete er dem Angeklagten, daß er vor das Schwurgericht gestellt werden würde.

Diese Mitteilung schien Fritz Neumüller aufzurütteln, denn zum ersten Male brach er sein Schweigen und fragte mit guter italienischer Aussprache: »Bald?«

Dieses einzige Wort, das wie eine Frage hingeworfen war, klang so warm wie eine Bitte. Der Staatsanwalt war freudig überrascht, da er hoffte, der Angeklagte werde nun endlich sprechen, und beeilte sich zu antworten: »Das hängt von Ihnen ab, Signor Neumüller. Habe ich Ihren Namen richtig ausgesprochen? Neumüller?«

Fritz war wieder stumm geworden, und nur als der andere seine Frage wiederholte, antwortete er mit einer kaum hörbaren Bejahung.

Und der Staatsanwalt nahm die Ermahnungen wieder auf, indem er dem Angeklagten vorstellte, daß er seine Unschuld oder die mildernden Umstände viel leichter werde erweisen können, wenn er offen spreche.

Doch dieser hartnäckige Fritz wiederholte nur die Frage: »Bald?«

»Sehr bald. Aber urteilen Sie doch selbst. Lange Zeit sind wir sogar über Ihren Namen im unklaren gewesen, und die Justiz kann natürlich niemand, dessen Identität nicht festgestellt ist, anklagen. Wir haben ja in Ihren Taschen den Paß gefunden, aber Sie haben den Namen, der in diesem angegeben ist, nicht einmal bestätigt. Wollen Sie dies jetzt tun?«

Fritz antwortete nicht, aber der Staatsanwalt gab sich nicht zufrieden und fuhr in liebenswürdiger Weise fort, in den Angeklagten zu dringen: »Sagen Sie uns doch wenigstens Ihren Namen.«

»Sie wissen ihn.«

»Wir wissen ihn, aber da Sie doch nicht stumm sind und das Italienische so gut sprechen, wollen wir Ihren Namen aus Ihrem Munde erfahren. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß Sie dadurch keinen Schaden haben werden.«

Da sagte der Angeklagte deutlich, während seine Augen in die Ferne zu schauen schienen: »Fritz Neumüller.«

»Der Name Ihres Vaters?«

Schweigen.

»In Ihrem Paß ist er nicht angegeben, da steht nur, daß Sie im Jahre 1849 in Agram geboren sind.«

Als der Staatsanwalt weiterlesen wollte, unterbrach ihn Fritz mit lauter Stimme: »Was der Paß enthält, ist alles richtig.«

Der Gerichtsschreiber notierte den ganzen Hergang in seinem Protokoll.

Jetzt versuchte der Gefängnisdirektor sein Glück, indem er mit einer sanften Stimme, wie sie dem Staatsanwalt niemals zur Verfügung stand, den Angeklagten fragte: »Wollen Sie uns nichts anderes sagen? Wie heißt denn eigentlich Ihr Freund?«

Fritz' Stimme bewölkte sich und er antwortete mit leiser Stimme: »Er hieß Flavio Campana, war dreiunddreißig Jahre alt und in Terra di Lavoro, Provinz Benevent, geboren.«

Er hatte diese Worte so trostlos und verzweiflungsvoll ausgesprochen, als wäre ihm gerade jetzt erst ein entsetzliches Unglück zugestoßen. Der andere war aber noch nicht zufrieden, und mit einer Stimme, die verschleiert war, als trauerte sie über die menschliche Gerechtigkeit, forschte er nach den Beweggründen der schrecklichen Tat.

Doch Fritz Neumüller antwortete heftig: »Wozu soll ich mich rechtfertigen? Niemand würde mir glauben. Die Sache ist ja so einfach: Ich habe getötet, und ihr mögt mich verurteilen. So will es die Gerechtigkeit.«

»Nicht mir steht Ihre Verurteilung zu. Ich frage nur, um Ihre Schuld den Geschwornen gegenüber zu verringern.«

»Sicherlich,« warf jetzt der Staatsanwalt ein, »kann die Strafe viel milder ausfallen, wenn die Geschwornen die wahren Beweggründe kennen und würdigen.«

Der Angeklagte antwortete nicht.

»Im ersten Teil der Untersuchung wurde angenommen, daß es sich um einen Zweikampf handle, nicht um einen Mord. Wenn Sie uns dies beweisen könnten, so wäre Ihre Lage bedeutend gebessert.«

Der liebenswürdige Staatsanwalt war nach Kräften bemüht, dem Angeklagten seine Verteidigung zu erleichtern, aber Fritz Neumüller blieb halsstarrig und schwieg. Nur als der Gefängnisdirektor meinte, dem Morde sei ein Diebstahl gefolgt, fuhr der Angeklagte wild auf und protestierte gegen diesen Verdacht. Aber er schien seine Haltung gleich darauf zu bereuen und schwieg wieder.

»Ja, ja,« entgegnete der Staatsanwalt, »es muß doch wohl so sein, da wir annehmen, Flavio Campana habe eine gewisse Geldsumme bei sich getragen, während in seinen Taschen gar nichts gefunden worden ist. Also ...«

»Also?« unterbrach ihn zornig Fritz Neumüller. Und ohne die Antwort abzuwarten, fügte er hinzu: »Wenn Sie glauben, daß ich gestohlen habe, mögen Sie dies immerhin tun und mich wegen Diebstahls oder Raubes verurteilen. Ich werde mich dagegen nicht auflehnen. Doch jetzt fragen Sie mich nichts mehr, da ich nichts mehr sagen werde.«

Vergeblich suchten die beiden Gerichtspersonen weiteres zu erfahren. Der Schreiber konnte nur mehr das hartnäckige Schweigen des Angeklagten protokollieren. Fritz Neumüller blieb, nachdem er allein gelassen worden war, in Gedanken versunken und hoffte, daß er auf Grund seiner Aussagen eine lebenslängliche Kerkerstrafe zugesprochen erhalten werde.

*

Der Untersuchungsrichter hatte sich sogar, von dem Gerichtsschreiber begleitet, nach Chiesa begeben und von den Führern auf das Schneefeld führen lassen.

Die warmen Junitage hatten den Schnee zum Schmelzen gebracht, und in tausend Äderchen floß das Wasser dem Mallerobach entgegen. So war es selbst mit Hilfe der Führer nur sehr schwer möglich, den Ort zu bestimmen, wo der Leichnam Flavio Campanas entdeckt worden war. Unter diesen Verhältnissen konnte der Lokaltermin kein Resultat ergeben, und der Untersuchungsrichter ärgerte sich, weil er einen Tag unnütz vergeudet hatte. Immerhin hatte er sich ein Bild der tragischen Szene gemacht. Fritz Neumüller habe Flavio Campana in die Schulter getroffen, und dieser sei, auf dem Schnee ausgleitend, nach rückwärts gefallen. Der andere habe ihn verfolgt, und weil das Opfer noch nicht tot schien und den Revolver in der Hand behielt, habe er ein zweites Mal gefeuert und das Gesicht getroffen.

Freilich hatte ein Sachverständiger behauptet, Flavio Campana hätte nach vorne fallen müssen, und wenn er auf dem Rücken liegend gefunden worden sei, so würde dies beweisen, daß der Mörder den Leichnam umgedreht habe. Welchen Zweck hätte er aber damit verfolgt? Jedenfalls weil er die Brieftasche habe nehmen wollen. Nur etwas fehlte dem Untersuchungsrichter noch: der Revolver des Toten. Aus den Zeugenaussagen ging hervor, daß Flavio Campana einen solchen besessen hatte. Und wenn der Führer Massimo Villa richtig gehört, hatte Flavio Campana den ersten Schuß abgegeben, der aber Fritz Neumüller nicht ein Härchen gekrümmt hatte. Wenn es möglich wäre, dies mit aller Sicherheit festzustellen, dann könnte ein geschickter Verteidiger die ursprüngliche Idee eines Zweikampfes verfechten und beweisen, daß eine verhängnisvolle Verkettung der Umstände die blutige Tat verursacht habe. Wenn dann der Staatsanwalt den Einwurf erheben sollte, daß das Strafgesetz über den Gesetzen der Ritterlichkeit stehe, könnte der Verteidiger auf die Praxis hinweisen, die den Mord im Duell weit milder beurteile als jeden anderen.

Während der Untersuchungsrichter vor seinem geistigen Auge die Schwurgerichtsverhandlung sah, suchte er immer noch den Revolver, ohne ihn aber zu finden. Vielleicht hatte ihn Fritz Neumüller in den Mallerobach geworfen. In jenem Augenblicke der Aufregung war ihm nicht der Gedanke gekommen, daß die Waffe in der Hand des Toten die beste Verteidigung gegen die Anklage auf Mord gewesen wäre.

So sammelte er alle eidlich erhärteten Zeugenaussagen und alle auf das Verbrechen Bezug habenden Gegenstände und Dokumente, um dann das ganze Material dem Schwurgerichtshofe zur Verfügung zu stellen. Fritz Neumüller wurde in das Untersuchungsgefängnis von Mailand überführt. Es blieben jetzt nur noch die aus St. Moritz zurückgeschickten Koffer zu untersuchen. In ihnen wurde folgendes gefunden: Zwei fast neue schwarze Anzüge, Wäsche, Krawatten, zwei ausgezeichnete Violinen, ein dickes Kassebuch, in dem die Eintragungen bis zum 12. Juni, dem Tage vor dem Verbrechen, gemacht worden waren, ferner einige Notenrollen.

Es wurde ein ganz genaues Verzeichnis zusammengestellt und mit dem Inhalt der Koffer nach Mailand gesandt, wo das Schwurgericht in dieser trotz aller Bemühungen des Untersuchungsrichters keineswegs aufgeklärten Rechtssache das letzte Wort sprechen sollte.


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